131. Vilím z Rožmberka radí císaři Rudolfovi II., aby knížata a stavové Slezští nebyli nuceni smlouvou k veřejné hotovosti zemské určený počet vojsk na hranice Polské vypraviti a kdyby potřebí bylo pod řízení arciknížete Maximiliana, voleného krále Polského, postaviti, poněvadž již s nemalými útratami povinnost vojenskou pro něho byli vykonali, ochrany však žádné se jim v potřebě nedostalo. Rožmberk radí dále, aby císař přes všechny příznivé zprávy, kteréž z Polska přicházejí, předce 600 jezdců na ochranu Slezska vyzbrojit vypravil.

NA KRUMLOVĚ 1588, 4. ledna. - Orig. v arch. míst. král. Česk. L. 34, 1580-88.

Allerdurchleuchtigister u. s. w. Allergnädigister Kaiser und Herr! Euer Röm. Kais. Mt. allergnädigistes Schreiben, die Landtagshandlungen in Schlesien betreffend, sambt den Beilagen hab ich gestriges Abends mit gebührender Reverenz empfangen und dessen Inhalts unterthänigist vernommen.

Und soviel den ersten Punkt, ihren Defensionsartikel belangend, weiss ich mich anderst gehorsamist nit zu erindern, dann das bei nächsten meiner zu Prag Anwesenheit in Beisein der obristen Herren Landofficierer dieser Artikel, soviel der schädlichen Trennungen und etzlicher unzeitige Anziehung ihrer Privilegien, sowohl auch Haltung der Privatconventikel, und was dem mehr anhängig, wohl berathschlaget, darbei ich es nachmaln verbleiben lass. Das angehoffte Begehren an die Fürsten und Stände mit Absendung einer gewissen Anzahl Volkes nit allein an die schlesische Gränitz gegen Polen, sonder auch in Zeit der Noth gar zu Ihr kuniglichen würde, was Bedenken es den Ständen machen thut, hab ich aus der Commissarien Bericht vernommen. Ist in der Wahrheit meines Erachtens wohl zu bedenken, kann auch noch nit fur rathlich und guet halten, dass derowegen in sie hart zu dringen sei, aus Ursachen, die sie vorwenden und davon zu Prag auch viel geredt worden, trag auch diese Beisorg, dieweil man dardurch auch ganz und gar will schreiten aus der Abhandlung, die zu Prag mit der Kron Beheimb und allen incorporierten Landen geschehen, wohin und wie weit diese ganze Defension sollte gemeinet werden, es wird mehr difficultates erregen, renn man zu endlichen Beschluss dieses Punkts der Defension kommen wird wöllen. Zudeme so empfinden nunmals die Fürsten und Stände in Schlesien, was ihn ihr guetherziger und wohlgemeinter Reiterdienst, welchen sie auf E. Röm. Kais. Mt. genädigistes Begehren nit mit geringen Unkosten der kuniglichen Würde aus Polen geleistet, fur Ndchtheil und Schaden gebracht und wie schlechte gar keine Rettung ihnen in ihrer itzigen Noth ist geschehen. Sollen sie nun zu mehrern und vielleicht gefährlichern Beginnen die Polaken verursachen, und ihnen aber etwas begegnen, wie sie selbst es gegen den Commissarien vermeldet, und was vor Kundschaft aus Polen haben angezeigt, darzu kann ich auf diesmal meinen Pflichten nach, mit denen ich E. Röm. Kais. Mt als meinem Kunig und Herrn und diesem Kunigreich verwandt, nit rathen, dass ihnen dieses mehrers sollt zugemuthet werden, sonderlich dieweil ich nit sieh, im Fall ihrer der Schlesier mehrern anstossenden Noth, wie man ihnen kunnte auf diesmal zu Hilf kommen. So dunkt mich, dass die Kron Behamb an die incorporirten Lande und sowohl hinwiederumb die incorporirten Lande und ein gewiss einträchtiges Vernehmen und guete Berathschlagung mit der Kron sich in dergleichen Handel und Sachen nit begeben, noch etwas ein Land und das ander vornehmen sollen, und E. Röm. Kais. Mt., soviel immer müglich, vieler hoher Bedenken wegen darzu es nie nit kommen lassen sollen, darvon ich lieber, da es vonnöthen, gegenwärtig als schriftlich mein treuherziges Bedenken vormelden und anzeigen wollt.

Was die Continuation der Steuer und Biergelde belanget, dieweil es auf Guetachten des Herrn Bischof zu Breslau den Fürsten und Ständen vorgebracht, kann es erhalten werden, wäre es meines Erachtens gar guet.

Der Commissarien halben befinde ich meines Theils kein Mangel, dann Herr Heinrich Kurzbach und Mathes von Logen der schlesischen Handlung gar wohl erfahren und geschickte, taugliche Personen sein. Da ihn aber E. Röm. Kais. Mt. auf Ihr Begehren mehr Leut zuordnen allergnädigist gesinnet, seind die benennten Personen aus Behamb und Marhern gar guet. Wenn sie aber nit kummen künnten, sollen sie, Herr Heinrich Kurzbach und der von Logaw, sich nichts irren lassen, sonder E. Röm. Kais. Mt. Sachen selbst fleissig handlen.

Was die Bestellung der sechs Hundert Pferd und Tausend Schützen den Schlesiern zum Besten betreffend, hab ich unterthänigist vernummen, warumb es auf diesmal verblieben. Nun höre ich ganz gerne, dass die Noth und Gefahr numehr nit so gross mehr ist als vor; dass aber das Wesen ganz und gar gestillet und man sich sicherlich auf Fried verlassen kunnte, kann ich bei mir nit befinden, sonderlich in Erwägung der Antwort, so die Stände E. Röm. Kais. Mt. Commissarien gegeben, darin sie von des Grosskanzlers in Polen Vornehmen gegen Schlesing vermelden thun, und werden die widerwärtigen Polen vermerken, dass sich die kunigliche Würde auch stärken thun, weiss ich nit, wie ihnen zu vertrauen, dass sie nit wiederumb was gegen unseren Landen attentieren dürften, und sonderlich, da sie uns so sicher und unachtsamb wussten. Hätte derohalben ganz gerne gesehen, und aus mehr Ursachen vor guet geachtet, dass E. Röm. Kais. Mt. mit allen der Kron Behamb Officierer und Räthen und mehrern Personen endlichen Entschluss nach die Reiter und Schützen hätten bestellen lassen und in dieser so eilenden Noth etwas nit angesehen, dardurch den Fürsten und Ständen in Schlesing ein guetes Herz gemacht wäre worden, dass E. Röm. Kais. Mt. und die Kron Beheimb sie nit gemeinet sein zu verlassen, wie denn kein anders uns geziemen nach gebühren will. Und wäre mein unterthänigistes Guetachten, E. Röm. Kais. Mt. noch dies thun nit unterlassen wollten, sonder künnte man nit mehrer, doch mit Bestellung der sechs Hundert Pferde vorfahren, von den uberigen möchte alsdann bei künftigen Landtage, dieweil es darzu nit weit, geredet werden, und da sich der Herr von Žerotin und Pietipesky darzu nit wollten brauchen lassen, mit andern (doch Behamb) derowegen gehandelt werde.

Das habe ich auf E. Röm. Kais. Mt. mir auferlegten schriftlichen Befehlich zu wiederantwonen unterthänigist nit verhalten sollen, alles zu E. Röm. Kais. Mt. genädigisten Willen und Meinung stellend und mich derselben zu kaiserlichen und küniglichen Gnaden befehlend. Datum Crumau den 4. Januarii 1588. E. Röm. Kais. Mt. getreuer Unterthan

 

Wilhelm Herr zu Rosenberg.






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