148. Císaø Rudolf II. oznamuje biskupovi Vratislavskému Ondøejovi, že knížatùm a stavùm Slezským žádanou pomoc váleènou proti Polákùm zaslati nemùže, ponìvadž by po porážce arciknížete Maxmiliana pozdì došla; penìzi že také jim pøispìti nemùže, ponìvadž jich na vydržování vojska proti Tuku potøebuje, na pøíštím však snìmu království Èeského že se stavy èeskými v pøíèinì, pomoci pro Slezsko jednáno bude, zatím aby Slezané sami se ubránili. Císaø pøipomíná, že již zemskému hejtmanovi markrabství Moravského Hynkovi z Waldsteina a obìma zemským správcùm Horní a Dolní Lužice naøízení uèinil, aby od Polákù ohrožené hranice vojensky osadili; mino to oznamuje císaø, že požádáni budou také kurfirštové Saský a Braniborský, aby vedle "erbanuòkùv" knížetství Slezské, jako èást komory Èeské, pøichránili. Koneènì žádá císaø biskupa, aby mu o porážce a osudech arciknížete Maxmiliana dùkladná zpráva podána byla a všechno možné pro jeho vysvobození uèinìno bylo.

V PRAZE. 1588, 31. ledna. - Konc. v arch. místod. král. Èesk. L. 34, 1580 - 1589.

Rudolf etc. wir haben dein und des andern unseren gehorsamben Fürsten und Stände unserer Fürstenthümber Schlesien von dem 24. und hernacher dein absonderlichs von dem 26. Tag gegenwärtigen Monats an uns gethane Schreiben empfangen und daraus die Gefährlicheit, so unsern Fürstenthumben Schlesien obliegen Will, sambt ihrem angehängtem gehorsambsten Anlangen und Bitten mit mehrerm angehört und vernomben.

Und tragen demselben nach Anfangs nit allein ob dem ganz bekomberten Fall, so unserm freundlich geliebten Bruder, Erzherzog Maximilian, als erwähltem Kunig in Polen Sr. L. begegnet, sondern auch mit ihnen den gehorsamben Fürsten und Ständen als unsern getreuen Unterthanen dieses ihres Zuestands halb nicht unbillich ein sonder gnädigstes und treulichs Mitleiden, wöllen auch unserm ihren der gehorsamben Fürsten und Stände in dem November verrücktes 87. Jahrs allhie gehabten Abgesandten gegebnem Recess nach sie in ihren zuestehenden Nöthen keineswegs verlassen, sondern ihnen neben den Ständen unserer Kron Behem und der andern incorporirten Lande, wie sichs in solichen Fällen gebührt und es billich ist, wir uns anch desselben ze thuen schuldig erkennen, mit Rath und Zuethat die hilfliche Hand bieten und sie in diesen beschTerlichen Gefährlicheitén nach aller Muglicheit retten helfen, wie wir dann auch dasselb vorlängst nicht unterlassen haben, sondern ihnen die von den Ständen der Kron Behem bewilligten 600 Pferd und 1000 Schützen vorlängst zu Hilf geschickt haben Wollten, da wir nicht berichtet wären Worden, dass die Noth und Gefahr so gross nit mehr sei, dass es auch derselben Hilf nicht bedürfe, daher es dann auch bis auf jetzo in dem Anstand gelassen Worden ist.

Ob wir nun wohl anjetzo alsbald gnädigst gern ein Anzahl Volks zu Ross und Fuess auf- und zusambenbringen, auch unsern nothleidenden Fürsten und Ständen uusener Fürstenthumber Schlesien zu Hilt schicken oder doch auch aufs wenigist ihrem unser gehorsamben Fürsten und Stände Andeuten nach mit einer ansehnlichen Summen Gelds ihnen zu statten komben wollten, so hast du, doch neben unseren gehorsamben Fürsten und Ständen vernunftig abzunehmben; dass es umb, nach. folgender Ursachen willen füglichen und wohl nit sein kann, sintemal es sich mit Auf bringund Absendung des Volks leicht wes verziehen, darunter dann der Feind sein Vorhaben ins Werch setzen und sich folgends, ehe unserer Kron Behem Hilfen ankämben, davon begeben und also derselb Unkosten vergebens sein würde.

So hat es auch nit Absendung der Hilfen an Geld diese Gelegenheit, dass wir desjenigen Gelds, so itzo vorhanden sein möcht, zu unumbgänglicher Nothdurft der christlichen Granitzen gegen dem Erbfeind gebrauchen mücsen, und dieselben Granitzen, es sei dann dass wir unwiederbringlichen Schadens gewärtig sein wöllen, gar nit bloss stehen lassen künnen..

Damit aber auch gleichwohl unser gehorsambe Fürsten und Stände sehen und im Werch spuren, das wir nichts unterlassen wöllen, was zu ihrer Beschutzung dienstlichen und befördersamb sein möcht, so sein wir erstlichen entschlossen, bei itzt angehendem Landtag in unserer Kron Behem, welchen wir furnehmblichen ihrer Beschutzung halb ausgeschrieben, mit denen Ständen unserer Kron Behem nothdurftigen Rath zu halten, wie und wasgestalt unsern Fürstenthumbern Schlesien zum schleunigisten succurrirt, auch ihnen zum eheisten und besten gebührliche Hilfsleistung geschehen möchte, uns auch neben den Ständen unserer Kron Behem also zu erzeigen, damit unsere gehorsambe Fürsten und Stände im Werch zu spüren haben werden, dass wir ihnen nach aller Mensch- und Müglichkeit zu Hilf zu komben und sie gar nit zu verlassen mit kaiserlichen und kuniglichen Gnaden geneigt sein. Unterdessen machen wir uns keinen Zweifel, es werden unsere gehorsambe Fürsten und Stände alles dasjenig, was zu Aufhaltung des Feindes und seines thatlichen Vorhabens, auch ihrer selbs Beschutzung dienstlichen sein möcht, fur und an die Hand zu nehmben wissen. Und lassen uns demselben nach insonderheit ihrer der gehorsamben Fürsten und Stände in dieser Eil und der bevorstehenden Gefährlicheit gethane Fürsorg, Anordnung und diesfalls ergangenen allgemeinen Furstentagsbeschluss sowohl als deine darauf erfolgte Oberambtsermahnung in Genaden wohl gefallen, haben auch nit unterlassen mügen zu Stärkung desselben allen und damit solchem einhelligen Beschluss umb soviel mehr unweigerlicher nachgesetzt werde, der Zuezug auch umb so viel gewisser erfolge und die nothleidenden Stände gerettet werden, nit allein die furnehmbsten Fürsten und Stände sowohl als die Hauptleut unserer Erbfürstenthumber durch absonderliche Schreiben zu ermahnen, sondern haben auch beneben unser Mandata in unsere Erbfürstenthumber ausgehen lassen, damit auch diesfalls an ihnen der wenigist Mangel erscheine, wie du solchs alles hieneben mit mehrerm zu befinden haben werdest. Welchem nach hiemit an dich unser gnädigster Befehl ist, dass du dieselben unser Schreiben: und Patenta mit dem furderlichisten bei Tag und Nacht an ihre gehorende Ort sendest, auch folgends darüber tragenden Oberambts halb gebuhrlichen Hand haltest.

Uber dies so haben wir auch dem wohlgebornen unsern lieben getreuen Hinko von Walstein. auf Pirnitz, unserm Rath und Landshauptmann unsers Markgrafthumbs Märhern, allreit bei eignen Currier befohlen und auferlegt, dass er nach Ausweisung der verglichnen Defension mit aller Macht denen daselbst nacher Polen wärts gelegenen Granitzen als Teschen, Pless, Bilitz und andern eheists zu Hilf komben, nit weniger als den beiden Landvogten in Ober- und Niederlausitz gleichsfalls bei eignem Curriern demandirt, dass die Stände daselbs ebenermassen aufs stärkist als muglichen aufsein und an das Ort, dahin du sie ordnen werdest, bei Tag und Nacht ziehen und gehorsambe Fürsten und Stände nicht verlassen, sondern äusserster Muglicheit nach retten sollen. Hierauf so werdest nun nach Gelegenheit der bevorstehenden Noth gebührende Anordnung zu thuen, oder aber uns aufn Fall zu ferner unser Resolution deinen Bericht in Gehorsamb zukomben zu lassen wissen.

Und so uns dann auch unsere gehorsambe Fürsten und Stände nach diesem angelangt und gebeten, damit wir ihnen in diesen Gefährlicheiten mit Kriegsmunition und Puchsenmeistern in Genaden u Statten und zu Hilf zu komben geruhen wollten, und wir dann vor diesem unserm freundlich geliebten Bruder Erzherzog Maximilian Sr. Lden. etzliche Geschütz und Puchsenmeister bewilligt, welche, wie wir nit anders wissen, allreit von Wien aus verruckt sein auch verhoffentlichen in wenig Tagen in Breslau ankomben werden: so wöllen wir, damit unsere gehorsamben Fürsten und Stände auch hierinnen unser ihnen nach aller Muglicheit zu helfen geneigts Gemüth spüren mögen, gnädigist bewilligt haben, dass unser gehorsambe Fürsten und Stände dieselben in dieser Noth bei sich behalten und zu ihrem Besten gebrauchen mügen, wie wir dann nicht weniger auch gnädigist zufiieden sein, dass unser gehorsambe Fürsten und Stände nicht allein die nach Oppeln beschiedene Knecht, sondern auch andere Hilfen, so unserm freundlich geliebten Brudern Sr. Lden. zu Hilf komben hätten sollen, und wie wir nit anders wissen, allreit unterwegs und in Anzug sein, zu sich ziehen und derselben Hilf und Beistand sich gebrauchen mügen.

So sein wir auch im Werch unverzugenlichen und alsbald beiden Churfürsten Sachsen und Brandenburg durch unsern ansehenlichen Abgesandten in Krait der Erbeinigungen umb gebührende Hilfeleistung alles Fleiss ersuchen und sie ermahnen zu lassen, damit sie mit dem furderlichisten als ihnen muglichen, ihnen unsern gehorsamben Fürsten und Stäuden als eingeleibten Gliedern unserer Kron Behem, wie sie zu thuen schuldig sein, nach Muglicheit zuziehen und sie retten helfen.

Ob wir uns dann auch gnädigist gern, als viel die gebetene Zulassung der Gegeneinfall betrit, anitzo resolvirt haben wollten, alldieweil es aber doch nit sein künnen, so wollen wir uns mit eheisten darüber unsers gnädigisten Willens entschliessen und unsern gehorsamben Fürsten und Ständen billichen und gnädigisten Bescheid zukomben lassen.

Und so dann beschliesslichen an guter, richtiger und gewisser Kundschaft in dergleichen beschwerten Fällen merklichen gelegen sein will, als ist hiemit unser gnädiger und endlicher Befehl, dass du bei unseren gehorsamben Fürsten und Ständen die Sach dahin richtest, damit auf des Feinds Vorhaben, Thuen und Wesen guter Aufacht gegeben, auch demselben seinem Vorhaben nach aller Mensch- und Muglicheit vorkomben und also unsern getreuen Unterthaneu Verderb und Unheil so viel muglichen verhütet werden mug, wie du dann auch hievorigen unsern Befehlen nach dasjenig, so an dich jederzeit gelangen wirdet, und wie die Sachen sich weiter verlaufen werden, uns nach und nach bei Tag und Nacht zu berichten und du, wie bisher beschehen und wir von dir mit sondern kais. und kuniglichen Genaden vermerken, in dem wenigisten unserm sondern zu dir tragenden genädigsten vertrauen nach was erwinden zu lassen werdest wissen. Wollten wir dir auf dein und unserer gehorsamben Fürsten und Stände unterschiedliche Schreiben zur Nachrichtung gnädigist nit bergen. Es beschicht auch hieran unser gnädiger Will und Meinung. Geben Prag ultimo Januarii anno 1588.

Post scripta haben wir deine gehorsamiste 2 Schreiben, deren eins den 27., das ander den 28. gegenwänigen Monats datirt gewesen, anheut empfangen, daraus aber gar nichts eigentlichs, was es umb unsers freuudlich geliebten Bruders Erzherzog Maximilians, erwählten Kunigs in Polen, Seiner Liebden, Niederlag und bekunberten Zustand vor ein Gelegenheit hab, noch auch wie und wasmassen dieselb furgelaufen, viel weniger welcher Enden Seine Liebden jetziger Zeit sein möchten, vernehmben mugen. Befehlen derowegen dir hiemit genädiglich, dass du nachmaln, in Fall es bisher nicht erfolgt, fleissige Kundschaft bestellest und uns allerhand Gelegenheit mit dem furderlichisten als immer muglichen grundlichen und ausfuhrlichen zuschreibest und berichtest.

Daneben aber so nehmben wir von dir zu sonderm genädigisten Gefallen an, dass du dir mit höhern Fleiss die Zurückwendung Seiner Liebden flüchtigen Kriegsvolks von Teutschen, Hungern und Polen angelegen sein lassen, mit genädigistem Begehren, dass du hierinnen also fürgehest und nach aller Mensch- und Muglichheit durch allerlei erdenkliche Mittel und Weg dahin bedacht seiest, im Fall Seine Liebden noch nit in der Polen Händen komben wär, wie und wasmassen Seine Liebden durch unserer gehorsamen Fürsten und Stände Hilf und Zuthat gerettet und erledigt werden möcht, inmassen y dann ein sonders Vertrauen in dein Person setzen, du werdest es an deinen tieu fleissigem Zuthuen in dem wenigisten erwinden lassen. Das wöllen wir mit sondern kaiser- und kuniglichen Genaden gegen dir zu erkennen unvergessen halten.

Jedoch so wirdest du aber doch auch die Sachen also beneben anzustellen wissen, dass solche Erledigung und Befreiung Seiner Liebden ohne sondere und mehrer Gefahr unser getreuen Fürsten und Stände beschehe und das Land nicht etwa hierdurch in grösser Gefährlicheit gesetzt, sonder die Sach mit gutem Bedacht, Fursichtigkeit und erlangter Gelegenheit angegriffen und zu glücklichem auch gewünschtem End fortgestellt werde.

Weiln wir auch als viel müglichen unsern gehorsamen Fürsten und Ständen in diesen ihren Nöthen in mehr weg genädigist gern zu Hilf komben wollten, als sein wir im Werch, mit etlichen kriegserfahrnen Personen alles Fleiss Handlung pflegen zu lassen, damit sie sich hienein begeben, auch unsern gehorsam en Fürsten und Ständen rathlichen und behilflichen sein mügen. Datum ut in literis.




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