205. Poznamenání o jednání, kteráž se děla se zeměmi koruny České, zvláště se stavy Slezskými, Minsterberskými a Zaháňskými a s majiteli zástavními Opolska v příčině společného shromáždění v Praze strany účastenství při veřejné hotovosti.

Sine dato [1588 v srpnu.] - Konc. v arch. míst. král. Česk. L. 34, 1580-89.

Die Defensionsordnung beruhet auf deme, nachdem Ihre Kais. Mt. auf beschehene Vergleichung der Herren Stände der Kron Beheimb mit den incorporinen Landen, so anno 87 allhie beschehen und beschlossen worden, Ihre Bedenken in etlichen Punkten gnädigst ubergeben, welche nun seither in Berathschlagung genomben werden sollen; demnach aber Ihre Exc. die Herren Officier vor sich selbsten ausser der anderen incorporirten Lande Abgefertigten darauf nichts handeln können, ist solches bisher verblieben.

Es sein aber gleichwohl solche Bedenken Ihrer Mt. den Ständen in Mährern damals Anno 87. im Landtag zugestellt worden, die haben darauf dies berichtet.

Die Herren Stände der Kron Beheimb haben in nägstem Landtag zu vollend gänzlicher Berathschlagung und Beschliessung der Sachen dem Landrechten volle Macht gegeben.

Die Herren Stände in Mährern haben in ihrem jüngsten Landtag deputirt Herrn Friedrich von Zierotin und Jan Hodieyowsky.

Die Fürsten und Herren Stände in Schlesien haben vor diesem zu solcher Berathschlagung geordnet Bernharden von Walda, Brandan von Zedlicz und Simon Hanniwalden. Nachmalen aber haben sie eingewendet, sintemal zwischen ihnen vonwegen der Munsterbergischen und Sagnischen Fürstenthümer und Opplischen Pfandschaften, als welche sich beschweren, samb in gemachter Austheilung der Anzahl Kriegsvolks zuviel auf sie geschlageu worden, wäre Stritt erwachsen, dass sie ausser Erörterung desselben nicht sehen könnten, wie mit solchem Werk fortgeschritten werden künnte.

Darauf Ihre Mt. ihnen jetzt in nägstem Fürstentag durch dero Herren Commissarien zu vernehmben geben, sintemalen sich Ihre Mt. anerboten, im Fall sie Ihrer Mt. Andeutung geben wurden, was zu Hinlegung dieses ihres Stritts und impedimentum dienstlich sein möcht, dass Ihre Mt., ihr nichts erwinden lassen wollten, wie solche Strittigkeiten hingelegt und also dies Werk befördert verden möchte; nichts minder aber begehren Ihre Mt., dass sie einen Weg wie den anderen, inmassen von den andern Landen geschehen, die ihrigen deputiren wollen.

Nun berichten die Fürsten und Stände jetzo darauf, obwohl die hievorn Herren kaiserlichen Commissarien auf Ihrer Mt. Befehl mit den Abgesandten von denselben [sich] weigernden Fürstenthumenn gehandelt, so hätten sie sich doch vor ihre Personen ausser ihrer Principalen nichts einlasseu wollen und gebeten, hierin sie in Acht zunehmben, sie verhoffen, ihre Principalen wurden nicht darwider sein; dieweil aber solche Erklärung von ihnen nicht erfolget und den Abgesandten zu jetzigen Fürstentag derhalben auch kein Vollmacht gegeben worden: also bitten die Fürsten und Stände, Ihre Mt. wollten die gemelten Fürstenthümer und Opplische Pfandschafter dazu ernstlich halten, damit sie die zu Ross und Fuss auf sie geschlagene Anzahl unleigerlich leisten, so völlen hernach die Fürsten und Stände die Absendung hieher zu endlicher Beschliessung des ganzen Werks befordern; ausser dessen aber würde zu solcher ordenlichen Defension nicht zu komben sein.

Die Stände in Oberlausitz haben beilligt auf vorgehende Insinuation ihre Abgesandten hieher zu schicken, ingleichen auch die Niederlausitzischen Stände. [Na zadní straně listiny připsán letopočet 1588 za novější doby.]




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