237. Purkmistr, konšelé i všecka obec mìsta Mìlníka žalují císaøi na nejvyššího hofmistra Jiøího z Lobkovic, jemuž panství Mìlnické v zástavu dáno, že mnohé útisky a obmezování privilejí snášeti musí.

NA MÌLNÍCE. 1589, 9. bøezna. - Orig. v c. k. øíšsk. arch. fin. ve Vídni, sub Böhmen 1589 März.

Allerdurchleuchtigister, grossmächtigister und unuberwindlichister Römischer Kaiser, auch zu Hungern, Beheimb König, Allergnädigister Herr! Darmit unser lieber Gott E. Kais. Mt. (als der des Königes Herz in seinen heiligen Händen hat) mit seinem gottlichen Segen beiwohnen, in allem des heiligen Römischen und dieses Königreichs Ufnehmen segnen, löblichen Frieden und glückselige Rathe, Hilf und Victorien uber dero Feinde, darbei langwierige Gesundheit verleihen wollte, ist unser allet als E. Kais. Mt. getreuen Unterthanen gegen Gott den Allmächtigen inniges Gebet zuvor. Neben deme ud weil wir nicht mögen noch wissen uns einicherlei Rath zu geben, länger unter dem beleidigten und bedrangten Joch, welches zu Nachtheil und Verkleinerung unser Privilegien, Begnadungen, dann ernstem Befehlich uns von weiland seliger und hochlöblicher Gedächtnus Römišchen Kaisern auch zu Behmen Königl. Mt., so zu dem Kirchenspiel und dieser Gemein angeordnet, dann auch gegen geisser E. Kais. Mt. Confirmirung und Befestigung, zu bleiben und dasselbe zu dulden; welches uns von Seiner Gnaden dem ohlgebornen Herrn, Herrn Georgen von Lobkowicz auf Libochowan und Chomotaw E. Kais. Mt. Rath und obristen Hofmeister dieses Königreich Behem, als Inhaber der Herrschaft Melnik wider und uber dies beschieht, fliehen wir in aller unterthänigister Demuth E. Kais. Mt. umb deroselben gnädiges Einsehen.

I. Vors erste wie dass gedachter Herr George von Lobkowicz Seine Gnaden uns vom Insel jährlichen Zinses zum Kirchenspiel vom anno 79. bis auf dato 88. Jahres 82 fß meissn., welcher Zins jährlichen bei Adventszeit wegen Lob und Ehre Gottes auf Wachs und andere Nothdurften in einer Summa zu 8 fß 12 Gr. hätte sollen abgeleget werden, vorsessen, auch wider Begnadung und Privilegium hochlöblicher und seligister Gedächtnus Kais. Mt. Ferdinandi, E. Kais. Mt. Grossahnherrvatern [sic, welcher Datum auf dem königlichen Schloss Prag Freitags nach St. Michaeli des Erzengels anno 1547, zugleich neben andern der Kirchen bei uns zugethanen Einkommen wegen Vormehrung Ehr und Lobe Gottes aus der Herrschaft Melnik ganz gnädigist besttigen und vorbleiben lassen, welches vorige Inhaber dieser Herrschaft uf Befehlich und ohne Widerrede abgefuhret; Seine Gnaden aber, ungeacht wir dasselbige bei Ihrer Gnad der Billigkeit nach gesucht und gebeten (wir zeigen ihme dann Ursach dieser Ausgab), weigert sich solchen Zins abzuführen.

II. Zum andern ist von den vorigen Inhabern der Herrschaft Melnik zu Erhaltung armen Leute im Spital wochentlichen ein Laib Brodes unweigerlich zu jeder Zeit gegeben worden uber Gedächtnus der Menschen vielleicht von viel Hundert Jahren und das keiner andern Ursachen, wie wir dasselbe bei uns befinden mögen, sondern dass zunägst unterhalb der Stadt zwei Huben Ackers mit Weingarten, dann Hof und Mühl, welcher Spitels genannt wird, zum Schloss gehalten werden, wie auch allbereit bei Seiner Gnaden Inhaltung der Herrschait Melnik solches Brod gefolget vrorden. So haben doch Ihre Gnaden solches Brod den armen Leuten den Sonntag vor Palmarum jetzt vergangenes Jahres ohne alle gegebene Ursachen entzogen und von der Zeit hero nichts geben lassen, wardurch dann unser Kirchspiel, Pfarr, Spital und Schulen, weil die anderwo kein Einkommen haben, darmit dieselben gebessert, arme und kranke Leute erhalten möchten, sehr abgehet und bedrangt wird.

III. Vors dritte, als wir uns uf E. Kais. Mt. gnädigisten Befehlich durch Unterhandlung Ihrer Gnaden von E. Kais. Mt. angeordneten Herren Commissarien zu zahlen den Zehenten aus den Weingarten, zum Schloss gehörig, verwilligt gegen gnädigister Erbietung, dass wir uber diesen Zehenden in kein andere und neue Zinsen und Beschwerungen auf konftige Zeit nicht sollen gezogen werden; als aber dasselbe in der Hoffnung von uns beschehen und wir schon die vom anno 81. abführen thuen, haben wir uns versehen, weil uns die Zusag von Seiner Gnaden beschehen, Ihre Gnaden werden uns gemelte Weingarten versichern, also darmit wir uber diesen Zehenden umb nichts mehrers sollen gefochten werden, sondern dass wir it denselben zu schaffen, die andern unsern Freunden und Wohlthätern wortestieren, verkaufen, zuvoraus Weib und Kindern, Macht hätten, wie dann Ihre Gnaden derenthalben jährliche Berggerichte zu halten lassen sich anerboten haben. Als auch, nachdem Sterbensläuft anno 82. gewesen, welche Wittwen, denen ihre Ehemänner abgestorben, verblieben und Weingarten, zum Schloss gehörig, hinter ihnen verlassen, in dem sie den Geniess, darauf sie mit grosser Beschwerung Anlag gethan haben, sollten zu ihren Händen einsamblen, haben Ihre Gnaden die Weingarten aufkundigt, in der Meinung, dieselben wären wieder vom Absterben uf Seine Gnaden gefallen, wie sie aber darnach weinend geklaget und gedauen haben, hat er etzlichen uf dero Begehren und etzlicher yorbitt, doch bis zu seinem geiälligen Willen, wieder geben lassen. Ebnermassen bis auf Dato, wann etwan ein Nachbar oder Nachbarin abgehet und hat jemands einen Weinganen, zum Schloss, gehörig, vermaeht, so thuet er sich in denselben einführen, den entziehen und andenn Seiner Gnaden Gefallen nach austheilen, welche zu Zeiten umb theuer Geld mit grosser Beschwerung etzlicher armen Gütlein sind ausgesetzt und erkauft worden.

Belangend den Zehenden, in dem sich Ihre Gnaden haben lassen vernehmen sowohl aueh zugesagt, sie wollen denselben allerdings von uns, inmassen. der bei der Stadt Leitmeritz einkumbt, alsbald aus der Press nehmen lassen, so will er doch anjetzo solche Zehenden von uns dermassen und aus der Press nicht lassen nehmen, sondern wenn die Wein zu Haus mit aller Unkosten gebracht werden, da lässet er ersten die läutern Wein von oben wegnehmen und uns den trüben verbleiben. Zu welchem Zehenden wir dann auch noch das Fuhrlohn zahlen und grosse Bedrangnus auch hierinnen leiden und haben müssen.

IV. Zum vierten, so müssen wir auch uber den Zehenden den Bauersleuten jährliche Zins wer was auf dero Grund hat, zahlen, dann wann die Zeit Einsamblung des Geniesses kombt, lassen sie uns dieselben nicht nehmen, sondern fügen uns alletlei Hinderung mit Arrestierung der Wein und Aufsagung der Weingaiten. Da wir uns Anfangs bei Seiner Gnaden, als wir den Zehenden zu zahlen uns verwilliget, angemeldet haben, es wäre dies ein unerträgliche Last, dass wir zugleich den Zehenden und Zins zahlen sollen, darinnen sich dann Ihre Gnaden erboten, dass ob einem Ochsen zwo Häut abzunehmen nicht sind, und da wir etwan einem Bauern den Zins entricht, denselben sollten wir ordentlich Seiner Gnaden in einem Registerl verzeichnet ubergeben, wer was gegeben hat, dass demselben alles wieder soll gefolgt werden, deme dann im wenigisten kein Gefolge beschehen. Weil dann die Vergleichung anders geschaffen, das wir auch darthuen und beweisen mögen, konnen wir solches nicht enragen, viel weniger demselben nach Zahlung zu thun.

V. Vors funfte auf unser Beschwerung und äussersten Vorderb ganzer Gemein, sowohl auch zuwider der Begnadung haben Ihr Gnaden ohne alle Ursachen die Stadt und das Schloss der Römischen Kaiserin Ihrer Mt. seinen Untenhanen bei gewisser Pönfall, dass sie weder darein gehen, kein Wein noch Bier darinnen trinken sollen, nun viel Jahr hero verboten, wardurch wir dann von andern Obrigkeiten, als hielten wir uns gegen Ihre Gnaden ganz ungebuhrlich, nicht in einen geringen Verdacht bleiben, darumb uns dann kein Wissenschaft ist, darbei wir dann auch zu grossem Schaden sambt den ganzen Gemein, weil die Leut in die Stadt zu Markt nicht komnen, Spott tragen und leiden müssen. Als wir aber die Ursach zu wissen begehret und Seine Gnaden in Demuth gebeten, mit dem Erbieten, im Fall dass etwan ein Ursach vorgefallen, darumb uns dann im wenigisten nicht bewusst, wir wären bereit zu vorbessern, darauf uns Ihre Gnaden zur Antwort geben, sie zörneten ob keinem Menschen, so wisse er auch von keiner Beleidigung; allein dass er seinen Untetthanen zu befehlen Seiner Gnaden Gefälligkeit nach Macht hätte, und ob wir derer haben, so müchten wir dasselbe auch thuen. Da wir dann auch durch freundliche Vorbitt, so durch Ihre Gnaden Herrn Trautson beschehen, nichts erhalten mögen, welches bis dato also beruhet. Und damit wir noch mehr ider unser Privilegia, doch unwissend, mit was Bewilligung, sollten bedrangt werden, ist zu Nachtheil unserer Markt und Jahrmarkt zunächst unter der Stadt ein Fleischerkram erbaut worden. So wird auch in den Dörfern der Verkauf des Salzes gestattet, und da wir solchen Verkauf wehren unduns dem zuwidersetzen, wollen doch die Richter uf den Dörfern uns das Recht nicht mittheilen. Desgleichen so weigern sich alle Bauern den Zoll zu geben, da wir doch auf die Strass und Wege Besserung halber wohl uf ein Meil Weges herumb merklichen Unkosten wenden müssen.

VI. Zum sechsten, so leget sich Seiner Gnaden Hauptmann uns in den Bach Wruticz genannt, darauf wir Begnadung und Majestät haben und welchen wir E. Kais. Mt. Lusts wegen mit Pforen bebesetzen und denselben zu geniessen auf deroselben gnädigisten Befehlich unteuhäniglich erboten, also Wann etwas ein Müller ob diesem Bach, es sei wellen oder neue Mühlräder einziehen oder wasserträg bessern, sowohl auch das Wasser (jedoch ohne Schaden) abschlahen will, gestattet er doch der keines, dardurch wir dann von den Müllern und Mühlleuten gross Anlaufen und Zurede haben, derer Mühl wir dann, unangesehen, dass grosse Unkosten darauf gehen, unverhindert nicht geniessen können, auf welchem Bach wir zu der armen Gemein in die vier Mühl haben.

VII. Vors siebende, als wir durch solche Bedrangnus [zu] Schutz und künftiger Nutzung, wasserlei die auch sein möcht, wegen dieser armen Gemein ein Hof auf Podol von einem unserm Mitburgern gekauft, von welchem die Acker zu Weingarten gemacht sein und nur das blosse Gebäude stehen blieben, darmit es nicht verwüst werde, sondern die arme Gemein wegen Besserung der Stadtmauer, Kirchen, Pfarr und Spital, auch zu Aushaltung der armen Leut, dieweil wir von nichte keine Einkommen haben, und die gewest seind sonderlich zu dem Kirchenspiel, dieselben der Herr Seine Gnaden nicht folgen will, haben wir bei E. Kais. Mt. in aller Demuth gesucht, dass wir solicher Gebäu mit etwas geniessen möchten. Auf solche unsere demüthige Ersuchung und Bitten haben sich E. Kais. Mt. gegen uns gnädigist erzeiget und uns darauf deroselben gnädigisten und versiegelten Recess, damit win höchsternannten Hofes der Gemein zu Nutz ohne alle Verhinderung gebrauchen möchten, sowohl auch wegen unser 17 Unterthanen, so sich daselbst vom neuen erbauet haben und noch erbauen. sollen, also auch zu dero Gelegenheit Aussetzung des Biers und derer wir zu vorgefallener gemeiner Arbeit gebrauchen möchten; weil aber - Seine Gnaden nun weiter nicht wissen, warmit sie uns zu Genüge ferner beschweren, hat er uns lassen zuentbieten, dass wir von solchem Bierschank und unbillioher Krätschmerei, da wir uns anders der Pönstraf vorhüten wollen, sollen abstehen. Warvon uns dann, dieweil uns von E. Kais. Mt. gnäïigister Recess gegeben ist, sowohl zuentgegen Seiner Gnaden verschiener Zeit Antwort, welche er E. Kais. Mt. wider unser derogleichen Beschwer gethan, Anmeldung, als nämblich, ob wir einicherlei Stadtgründe haben, dass wir dieselben, wie mehr immer kunnen, gebrauchen sollen, darein Ihre Gnaden im wenigisten einzugreifen nicht gesunnen sei, in keinem Weg ablassen mögen noch kunnen.

Derentwegen und darmit wir weiter und ferner uber unser Vemögen, das wir leiden und ertragen mochten, sowohl die ganze Gemein, da wohl keine Stadt in diesem Königreich Behem derogleichen ohne alle gegebene Ursachen und Verschuldung, welches auch Gott dem Allmächtigen erbarmen möchte, bedrangt wird und folgends auch rechtmässiger Beschwer in Mangel des Schutzes sich u befahren hätte, So fliehen wir aus oberzählten Artikeln und Bescherungen zuvorderst zu Gott und E. Eais. Mt. gnädigen Schutz und bitten, E. Kais. Mt. wider ehegemelten Herrn George von Lobkowicz in aller Demuth umb Gottes und dero Barmhemigkeit vegen umb gnädige Einsehung. Gebe in der Stadt Melnik Donnerstag nach Oculi [9. März] im I89 Jahr. E. Kais. Mt. getreue Unterthane

 

Burgermeister und Geschworne sambt Ältisten aus und in Namen der ganzen Gemein der Stadt Melnik ob der Elben.






Pøihlásit/registrovat se do ISP