244. Arcikníže Arnošt radí císaøi, aby nebylo svoleno k žádosti Moravských stavùv, kteøíž za svolení žádali, aby pro defensí jistý poèet uherské jízdy i pìších najmouti mohli.

VE VÍDNI. 1589, 7. dubna. - Orig. v arch. míst. král. Èesk. L. 34. 1580-89.

Allerdurchleuchtigister, grossmächtiger Römischer Kaiser! Euer Röm. Kais. Mt. sein mein gehorsamb, willig Dienst in allweg vohlbereit. Gnädigister geliebter Herr Bruder! Was der Landshauptmann und die Ständ in Märhern umb Intercession an E. Mt., damit sie ein Anzahl hungerisch Kriegsvolk zu Ross und Fuss in Bestallung und Wartgeld nehmen mügen, an mich gelangen lassen, das hab derselben ich hiemit (ob mir wohl gar nit zweifelt, es werde dasselb durch ihren sonderbaren Abgesandtenllbereit bei E. Mt. anbrächt vcorden sein) demnach in Originali auch gehorsamist uberschicken und meine Bedenken darunter zu ferrer Consideration vermelden, daneben auch die Copeien meiner vorigen Schreiben, darauf sich die Ständ in Eingang referiren, E. Mt. beinebens zu desto mehrern Nachrichtung auch einschliessen sollen.

Dass man nun auf jede furfallende gählinge Noth und Feindsgefahr mit bestelltem Kriegsvolk in E. Mt. Künigreichen und Landen also gefasst und fertig sei, damit man den bedrangten hungerischen Gränitzen zu Hilf und Trost kummen und beispringen müge, das ist an ihme selbst gar gut und billich zu loben und zu befürdern. Wann ich aber der Sachen im Grund nachgedenk, so befinde ich das Defensionwerch und Libell, welches so oft und stattlich bedacht, berathschlagt und in E. Mt. Künigreich- und Landen geschlossen, principaliter dahin angesehen sei, dass man die Herren und vom Adel wieder zur Reiterei bringen und sie sowohl das ander gemein Landvolk durch die öftern Musterungen dahin üben und abrichten soll, dass man sich deren beides im Land auf ein Anstoss und Nothfall zu gebrauchen und dann auch aufs Türkenfürbrechen an den hungerischen Gränitzen zu getuösten und ihrer Hilf zu geniessen haben müge.

Solch Intent wurde nun in Märhenmit dem, dass sie frembd und susländisch Volk und nämblich Hussaren und Trabanten in Bestallung nehmen wöllen, ganz und gar fallen, oder da sie gleich das Exercitium mit Musterung des Landvolks ein weg als den andern anstellen und erhalten wollten, dem Land doppelter Unkosten auflaufen und das Landvolk immer mehr wider den Feind mügen braucht und angeführt werden.

So fallen auch sonsten hierunter andere mehr Ursachen und Bedenken und nämblich auch dies für, dass man ohne das in Hungern mit der Mannschaft zu Ross und Fuss also ankummen ist, dass man auch die ordinari Gränitzhäuser mit hungerischem Kriegsvolk nimmer versehen und die ordinari Anzahl haben und erhalten kann. Die meisten und furnehmbsten sein ohne das in E. Mt. Besoldung, theils haben Bestallung und Pension von Haus aus, theils sein in der Spanschaften Untehaltung unter dem Continuo, die übrigen sein auch ohne das auf jedem Nothfall in panticulari und generali insurrectione zum Zuzug und Aufbot verbunden und künnen sich dessen nit verweigern, da sie der Straf anderst entgehen wöllen.

Sollen nun die Ständ in Mährern ihrem proposito nach in Hungern Leut werben und bestellen, so wirdet die Mannschaft dardurch geschwächt, dem Land und Gränitzen mehr Schad als Nutz geschafft und werden die besten Leut aus E. Mt. Kriegsdienst und Besoldung entzogen und die Besatzungen und Granitzort entblösst werden; dann in Hoffnung gewisserer und höherer Besoldung, die sie von den Ständen zu gewanen haben, würde jedermann ihnen zulaufen und sein Besserung daselbst suchen wöllen. Und weil die Hungern nach keinem Artikelsbrief ftagen, sich auch nit also, wie unter deutschen Regimenten bräuchig, unter grosse Regel und Kriegsrecht spannen und einziehen lassen und wohl ohne alle Erlaubnus, wann sie wollen, ihre Dienst verlassen und andere Gelegenheiten suchen, wurde solch Ablaufung und Werbung der besoldeten Kriegsleut gar nit kunnen verhütet oder mit Gesetz, Ordnung und Straf abgewährt werden.

So wurde es auch bei ihnen den Hungern schlecht Ansehen und Trost und bei dem Feind schlechten Schrecken und Nachgedenken machen, wann sich die Hungern keiner frembden noch ausländischen Hilf, sonder allein deren, die ihnen entzogen und eben aus ihrem Mittel weggenummen worden, zu getrösten und auch der Feind von keinem frembden Volk ichtes hören oder vernehmen wurde,

So dann hieraus vernummen wirdet, dass der hungerischen Gränitz und Besatzungen durch der märherischen Ständ Intention viel mehr entzogen als Nutz und Trost geschafft wurde, so wirdet demnach auf andere Mittel nothwendig zu gedenken sein.

Demnach nun die Erfahrung bisher geben was dennoch die Schützenpferd oder Archibusier gegen dem Feind in Angriffen und Scharmützeln oft in schlechter weniger Anzahl gegen einer grossen Menig Turken ausgericht und was sie fur Nutz und Frucht geschafrt haben, so wollt ich in brüderlichem Gehorsamb dahin rathen, dass E. Mt. die Sachen bei den Ständen oder dero Gesandten dahin gericht hätten, dtmit sie anstatt der dreihundert Hussaren zweihunden Archibusier in Bestallung genummen und dieselben unter ihren selbst Landleuten aufgericht und nach und nach in Übung gebuacht und erhalten hätten, welches dann, wann man nur die furnehmbsten Befehlch mit vesuchten und dieser Reiterei erfahrnen Häuptern ersetzen thuet, wohl und nützlich beschehen kann. Und durch dies Mittel werden die jungen Landleut nach und nach abgericht und gebraucht, das Geld bleibt im Land und der hungerischen Gränitz kann alsdann auf den Nothfall mit ihrer Hilf eilunds beigesprungen werden.

Für die hungerischen Trabanten möcht ein Fändel guter Schützen auch im Land bestellt und gleichsfalls zur Noth in Hungern angefüht und also auch das Fussvolk von Tag zu Tag zum Kriegswesen abgericht, lustig und beherzt gemacht werden.

Und solch Kriegsvolk, sunderlich die Schützenpferd, wurden dem Feind mehr Schrecken und dem hungerischen Kriegsvolk mehr Trost geben, als Wann sonsten viel ein mehrere Anzahl Hungern von den mänherischen Ständen unterhalten und ihnen zugeschickt werden sollte. Ich sieh auch nit Ursachen, warumben solche Bestallung und diese mein Meinung den mährherischen Ständen zu Wider sein sollte, daneben auch Wohl in Achtung zu nehmen sein wirdet, damit der Ständ Bewilligung, die sie hierauf und zu Werbung des hungerischen Volks thun wöllen, nit allein bloss auf das Wartgeld und den ersten Anfang, sonder in allweg dahin verstanden werde, wann nun hienach ihr Volk auf die hungerisch Granitz zu Hilf und Zusatz oder Entsetzung angeführ werden muss, dass sie also dann auch dero völlige Unterhalt und Bezahlung aus eignem Säckel und ohn allen Entgeld und Schmälerung der ordinari Gränitzhilfen und Contribution zu thun schuldig sein sollen.

Welches E. Mt. ich hiemit zu ferrerem Nachgedenken in bruderlichen Gehorsamb vermelden, mich danebens zu kaiserlichen Hulden befehlchen wöllen. Geben in den Stadt Wien den siebenten Tag Monats Aprilis anno im neunundachtzigisten. Euer Röm. Kais. Mt. etc. gehorsamister Bruder

 

Ernst.






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