265. Nejvyšší mincmistr v království Českém Karel z Biberstejna ztěžuje si komoře české, že do mincovny v Hoře Kutné málo stříbra se dodává, i přičítá toho vinu špatnému hospodaření hutmistra, jenž danými rozkazy spravovati se nechce.

V PRAZE. 1589, 13. června. - Orig. v c. a k. říšsk. fin. arch. ve Vídni sub Böhmen 1589, Juni.

Wohlgeborne, auch edle und gestrenge, grossgunstige Herren! Neben Erbietung bereiter Dienstwilligkeit sollte ich nicht umgehen, den Herren zuzuschicken ein Abschrift des kuttenbergischen Buchhalters und Münzgegenhandlers Missiv, so mir verschienen Freitags zukommen, daraus sie der Unterambtleut, sonderlich aber des Hüttenmeisters Haushaltung sehen, Wie sie mit den Gefällen und Geldern umbáehen. Bei Georg Wirt ist es ein muthwilligs Stecken, dann Weil er die vergangne Wochen nur Hundert einundachtzig Mark Silber in die Münz geben hat, so ist er seither voriger der Münzambtleut Ilag nach ein mehrers gefallen, dann unter berührte 181 Mark Silber, ist auch, Wo nicht alles, doch zum Theil nit einkommen von der übeugebnen Vorrath der Zuschläg Blei vom Probschmelzen, darinnen 46 Mr. Silber 11 Loth gewesen, und soliches alsbald zu Beförderung und keiner Hinderung in seine Arbeit kommen, demnach er berühmte Wochen von seinem Gefäll und Schmelzen vielleicht nur 150 Mr. oder noch weniger gemacht, Weliches ein wunderliche Meinung haben muss, und solle er die Obristhütten auch einnehmen, so müsste er noch stärke schmelzen, dann im Winter, und wird vielleicht dannoch mit der Silberlieferung nicht gefolgen, sonder also seines Gefallens hausen, wie dann auch umb meine Warnungsschreiben er und andere nichts geben und zweifelsohne von seinen Mithelfern durch deren Bericht das Nachhängen geursacht wird und soliches dahin bedacht ist, damit bei dem Stecken die Reformation sambt der Vollziehung verbleibe und sie als Autores aller Zerrüttung nicht offenbar gemacht werden, obschon Ihr Mt. und dem Land höchster Schaden dadurch zugefüget wird. Dawider ich gnug geschrieben und zu zeitlicher Vorsehung ermahnet hab, dahin ich mich noch referire und nochmals mein gehorsamiste Relation über die Hauptersuchung beschliesslich das ausweisen wird, auch gegen Gott und meiner Obrigkeit mich gnugsam versichert weiss, dass ich kein Schuld an diesem und künftigen Unfall und nichts unterlassen hab, soviel nir zu thuen Macht gegeben worden, dann auch nach künftiger nutzlichen Berathschlagung mir oder keinem anderen Münzmeister möglich sein wird, Gehorsamb zu erlangen, dadurch etwas gutes anzustellen sein möcht, und den Schaden zu wenden mit blossen Berichten ohne vollen Gewalt, soviel die Ordnung erfordert, drüber sich die Röm. Kais. Mt. gnädigist entschliessen möchten.

Mich nimbt auch gross Wunder, dass gegen eines obristen Münzeisters Ambt soliches bisher difficultiert, dardurch zugelassen werden muss, merklichen und grossen Schaden, der nicht wiederbracht werden kann, zu üben, das ich den Herren billich zu erwägen gebe, nicht der Ursach halb, dass ich sie hierinnen verdenken oder mich hierumben viel drinben oder ein mehrers dann dieses Ambts erheischende Nothdurft erfordert, mir begehrte einzuräumen, sondern dass ich in kunftig entschuldiget sei. Und wie es diesfalls Ihrer Kais. Mt. gefällt, das muss ich nach beschehener Verarnung auch als ein gehorsamister Diener beruhen lassen und die Herren vermüg meiner Instruction berichten.

Weiln mir dann ferner wohl bewusst ist, was an der Holzhandlung gelegen und dieselben Arbeiter gewisslich ausstehen, wo ihnen die Kostgeldsbezahlung, die dann anheut ausgehet, nicht gehalten wird, weil es nun bei dem kuttenbergischen Handel nicht vorhanden, so werden die Herren in ander Weg Verordnung thuen. Ich bin meines Theils gar nicht an dem zufilieden, dass der Iünzambtmann bei dieser Noth das Kupfergeld nicht dahin gewendet, wie ich ihnen soliches dann zuvoz lauter auferlegt hab und der Holey wohl des Vermögens ist, dass er Ihr Mt. noch etwas hätte aus dem Weg halten können, also auch andere mehr. Ich trag auch Sorg, man möchte zu dem Stecken durch das wohl Ursach geben, wann man es mit den Geldern nach eignen Gefallen machet und eines Obristmünzmeisters Anschaffen eine blosse Red oder Schrift sein lässet. Weliches, ob es mir wohl ganz beschwerlich ist, so kann ich es doch für mein Person nicht wenden, sondern solches den Herren hiemit befehle und thue, was ihnen von mir jederzeit dienstlich und freundlich lieb ist. Datum Prag den 13. Junii anno im 89.

Der Herren jederzeit dienst- und freundwilliger

 

Carl Herr von Biberstein.






Přihlásit/registrovat se do ISP