285. Císař Rudolf II. ustanovuje komissi, kteráž by správu při horním hospodářství v Hoře Kutné a účty z berních i posudních peněz, na těžení hor od r. 1586 vynaložených, proskoumala.

NA HRADĚ PRAŽSKÉM. 1589, 19. srpna. - Orig. v arch. místodrž. král. Česk. K. 88. 4.

Rudolf der Ander u. s. w. Gestreng, ehrenfest, liebe Getreuen! Euch ist gehorsamlich bewusst, welchermassen die ehrsamen unsere getreue liebe N. Schöffmeister, Rath und Gemein zum Kuttenberg der Steuerund Biergeldsanlag von andern unsern küniglichen Städten befreit, dass sie schuldig sein sollen, ihre Gebührnus in das Bergwerch zu verbauen, wie auch die Zeit her von ihnen nichts gefordert worden; nachdem wir aber bisher von ihnen uber beschehene Vermahnung, was sie ihres Theils und von der Gemein wegen pro rata solcher Steuerund Biergelder eigentlich verbaut, nit grundlich vernehmben noch ordentliché Raitungen erlangen kunnen, ohn allein was sie in beiliegenden Summariauszug verzeichneter ubergeben, darinnen doch die begehrte Nothdurft nit ausgeführt, und dann, wie euch zum Theil gehorsamlich bewusst, unset Kuttenbergerisch Handelswesen dieser Zeit also geschaffen, dass demselben bei den verhinderlichen Zuständen mit Verlag sunderlich zu helfen vonnöthen sein will: als haben wir euch zu Comissari genädiglich furgenommen mit Befehlich, ihr wollet euch dahin nach guttenberg verfügen und erstlich bei dem Bergambt mit Fleiss aussuchen lassen, was sie, der Rath, bisher fur ein Ordnung im Bergwerchbauen gehalten, darauf nit allein die Raitungen vom sechsundsechzigisten Jahr an bisher unterschiedlich, inmassen wir ihnen solches hievor und jetzo laut inliegender Abschrift nach weiter auferlegen, sonder auch die Bücher abfordern, dieselben alles Fleiss gegen des Bergambtsparticulanen durchgehen und in Acht haben, was sich gegen dem, so sie ohne das an Steuer und Biergeld die Jahr her zu reichen schuldig, fur ein Unterscheid und Rest uber das beschehene Verbauen befinden thuet, hinter wem sie stecken, ob sie bei der Gemein- oder Privatpersonen verhanden und wie bald dieselben abgelegt werden mügen, auch do hierinnen einiche Unordnungen furgelaufen, bei wem und durch welcher Ambtleut Verursachung und Verwahrlosung, auch zu was Zeit ein und die ander erfolgt.

Nachdem sie auch ausser der Steuer und Biergelder allerlei neue Auflagen gemacht, alles unter dem Schein, dass es dem Bergwerch zu gutem angesehen, so wollet euch ferner erkundigen, wie es damit beschaffen. Und damit ihr in Sachen dest mehrern Bericht zu erlangen, so hat der wohlgeborne unser Rath, obrister Münzmeister in Beheimb und lieber getreuer Carl von Biberstein Befehlich, euch hierinnen alle gute Anweisung und Information zu thun. Denselben wollet ferner vernehmen, auch unsern Buchhalter zum Kuttenberg in Aussuchund Aufnehmung bemelter Raitungshandlung zu euch ziehen und gebrauchen und daneben insunderheit berathschlagen, was diesfalls hinfuran fur besser Ordnung in ein und andern anzustellen, und uns zu Handen unser beheimischen Kammer mit Rath und Gutachten berichten. Daran vollbringt ihr unsern genädigisten gefälligen willen. Geben auf unsem küniglichen Schloss Prag den neunzehenden Augusti anno etc. neunundachzigisten u. s. w.




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