314. Pamìtní spis svobodného pana Mikuláše Palffyho, [Mikuláš Palffy vedl jako krajský hejtman vojenskou správu v severních pohranièních okresích Uherských.] kterýmž líèí arciknížeti Arnoštovi neutìšené pomìry vojska na báòských hranících v Uhøích a hrozící nebezpeèenství od Turka, i prosí arciknížete, aby císaø na pøíštích snìmích v Èechách a na Moravì žádat vydatnou pomoc na zaplacení vojska na dostavení pevnosti Ujvaru.
1590, 21. února praes. - Konc. v c. a k. øíšsk. fin. arch. ve Vídni sub Böhmen Landtage 1500 -
Durchleuchtigister Erzherzog, gnädigister Fürst und Herr! Weil E. Fürstl. Durchl. gen Prag ziehen, und Die man für gewiss hält, dass ein Landtag donen sollt gehalten werden, und ich zu Sollicitierung der Granitzsachen nicht dahin kana, so hab ich E. Fürstl. Durchl, unterthänigist dies Memorial wöllen geben, mítuntenhänigister Bitt, die wöllen diese Sachen Ihr Mt. und dem Land dermassen zu Gemüth führen, damit je dem Granitzwesen geholfen wurde.
Zum ersten wissen E. Fürstl, Durchl., wasmassen das Gebau zu Uywar stehet und was den Mähern, Behem, Osterreich und der ganzen Christenheit daran liegt, und weil ich mit den Spasschaffen gehandlet, damit sie ein Hilf darzu thuen sollten, wie sie sich dann auch erboten: so bitt ich E. Fürstl, Durchl., die wöllen mit der Kron Behem und mit den Mähern handlen, damit sie auch ein Hilf darzu thäten, welches wann es geschäh, so wollt ich noch dies Jahr mich befleissen, damit man mit Stein anhebend zu bauen, welches wanns nicht geschieht, so wissen E. Fürstl. Durchl., dass was man lang gebauet, dass es wieder zu Grund gehet.
Zum andern so ist es mit dem höchsten vonnöthen, dass Ihr Mt. mit Behemb und Mähern handlet wegen einer urehern Contribution auf die Granitzen; dann weil bisher die vergangene Contribution nicht vollkommentlich kleekt haben zur Bezahlung der bergstädterischen Granitz, so ist man ihnen allzeit was hinterstellich und schuldig blieben. Daraus ist erfolgt, dass die Kriegsleut allzeit sich beklagt und umb den Nachlass des zwölften Monats sich gar hoch beschwert haben.
Zum dritten so wissen E. Fürstl, Durchl., wieviel Auszug dem Kriegsvolk ist geben, welche wann sie umb deren Bezahlung allhie anhalten, so wird es ihnen nicht bezahlt und nur der Bescheid ihnen erfolgt, man muss solche von den Restastes der Behem und Mähern Contribution bezahlen, und also das arm Kriegsvolk ohne Bezahlung abgewiesen wird und ihre Schuld hinderst wissen zu. suchen. Derhalben wäre es vonnöthen, dass man mit den Ständen wegen der Restastes handlet, damit doch mit denselbigen die Auszug zahlen künnt und den armen Kriegsvolk ihr harter verdienter Lohn gegeben wird.
Zum vierten so wissen E. Fürstl. Durchl. gnädigist, dass wann das erste Mai kumbt, dass die Kriegsleut ihre Ross auf das Gras lassen, und weil sie kein Geld haben, den armen Leuten grossen Schaden thuen und nicht allein bis auf den letzten Mai, wie die Constitutiones regni zugelassen, dosen bleiben, sonder lange Zeit darnach. Daraus erfolgt, dass die Ständ in ungarischen Landtagen grosse Klag wider das Kriegsvolk thuen und unwillig sein. Zum andern so thuen die Türken dieselbige Zeit grosse Strafen und Plunder und berauben, verbrennen und verheeren die christliche Dörfer, denn die Kriegsleut ihre Ross auf das Gras haben und ist niemands, der den Türken solches wehren kunnt, Derhalben mit dem höchsten vonnöthen wär, dass E. Fürstl. Durchl. die Sachen gnädigist dahin richteten, damit allzeit im Junio der Steuereinnehnlber aus Mähern herab kämb, und so weit die mäherische Contribution rachet [sic], dem Kriegsvolk bezahlet. Solches kunnt auch an Stagerung [sic] der Unkosten geschehen, denn ohne das, wann die vollkommbene Bezahlung herabkummbt, so zeucht er auch herab und muss zehren. Also wann er diessmal die Zahlung thut, so dörfet er zun andermal herab nicht dörfen ziehen. Daraus erfolget, dass die Kriegsleut würden kein Schaden den armen Unterthanen thuen, deren Landleut wurden keine Ursack zu klagen haben, die Türken wurden die grossen Schaden nicht thuen, das arm Fussvolk, so auch, wanns Zeit ist zum Abmähen, Schneiden und Dreschen, auslauft und sein Nahrung sucht, dadurch die Granitzhäuser gar blos bleiben, auf ihren Erdienen erhalten kunnten werden. Zu dem so kunnt das arm Kriegsvolk auch bei seiner geringen Besoldung sich besser erhalten.
Zum fünften so Wissen E. Fürstl. Durchl., dass erst neulich, ehe ich in diesen Dienst kumben bin, die ganze Spasschaffen Altensol sich dem Türken untergeben und gehuldigt haben. Daraus nun die Türken Tag und Nacht tractieren, handlen und drohen den Bergstädten, dass sie sich auch huldigen sollen, welches Gott der Allmächtig langwierig verhüten sollt. Zu dem so wissen E. Fürstl. Durchl., dass weil die Brutken zu Gran gemacht, dass auch die von Ofen, Pest, der von Gran, Stuhlweissenburg, Sambatthell samb anderen vielen Gränitzen in einem Tag und Nacht gar leicht unter Uywar kumben können und von dorten alsdann ihre Weg dahin, wo es ihnen gefällt, in Ihr Mt. Dition nehmben können und die Dörfer und Märkt, so noch nicht gehuldigt und ihnen kein Tribut reichen, verheeren und plündern können, wie es dann vormals, leider Gott erbarms, zum ofternal geschehen ist. Derhalben zu besserer Versicherung der Bergstädt und der Granitzen so wär es mit dem höchsten vonnöthen, damit man Archibusierpferd sollt aufnehmben, fünfzig gen Altensolen, fünfzig gen Karpfen, so kunnt ich auch annehmben Hundert gen Neuhäusel, zu welchen allen wann nur die Ständ der Kron Behemb 12.000 Thaler und die Mäherer 6.000 Thaler geben, so wollt ich so viel von andern Kriegsvolk auf unterschiedlichen Orten abthuen, damit solche 200 Archibusierpferd vollkommentlich ihre gewöhnliche Bezahlung kunnten haben. Was auch sonsten aus dieser Verordnung gutes und nützlich erfolgen würde, können E. Fürstl. Durchl. gnädigist bei sich bewegen. Daneben E. Fürstl. burchl. mich in unterthänigister Gehorsamb befehlchend.
(In tergo:) An die Fürstl. Durchl. Ernesten Erzherzogen zu Österreich etc. meinen gnädigisten Fürsten und Herrn. [Praes.] 21. Februari im 90. - H. Palfi: Memorial an die Fürstl. Durchl. Erzherzogen Ernsten in etlichen Sachen, so im beheimbischen Landtag anzubringen und die bergstädterische Granitz betreffen.