316. Königliche Proposition, welche dem am 26. Februar 1590 eröffneten böhmischen Landtage vorgelegt wurde.

1590, im Februar. - Gleichzeitige Copie im k. u. k. Reichsfinanzarchiv in Wien, Böhmen, Landtage 1500.

Die Röm. Kais. Mt. auch zu Hungern und Beheimb Kunig, unser allergnädigister Herr, nehmben der getreuen Stände dieses Kunigreichs Beheim zu diesem von Ihrer Mt. ausgeschriebnen und angesetzten gemeinen Landtag gehorsames Erscheinen zu sonderm gnädigistem Gefallen an, und zweifeln gnädigist nit, dass die gehorsamben Stände auf denen vorigen Landtägen, sonderlichen aber aus dem Furtrag, so anno 1588 geschehen, nach aller Nothdurft vernumben haben, in was grosser und hochnachtheiliger Gefahr die christlichen Gränitzen im Kunigreich Hungern wegen des Erb- und Blutfeindes, des Turken, stehen und wie es mit solchem Wesen allerdings beschaffen sei, welcher Ursachen willen und dass sich die Gefahr derselben Gränitzen mit dem wenigisten nit gemindert, sonder vielmehr von Tag zu Tag fast gemehret und grösser zu sein erscheinet, hätten die gehorsamen Ständ Ihr Kais. Mt. zu nonderm gnädigisten Gefallen, hintangesetzt und ungeacht ihrer selbst eignen und dann ihrer Unterthanen merklichen und augenscheinlichen Armut, Beschwerungen und allerlei Mängel, damit nur dem hochbedrangten hungerinchen Granitzkriegsvolk (deme hievor ihre Voreltern durch treuherzige den verstorbenen Römischen Kaisern und Königen zu Beheimb hochloblichister und seligister Gedächtnus geleinte willigiste Hilfen nach Mugligkeit zum oftern beigesprungen) geholfen werden möchte, die Haussteuer von jedem Haus zu 20 w. Groschen auf zwen unterschiedliche Termin, als Bartholomaei und Nicolai, den verordneten Obristen Steuereinnehmern aufs Brager Schloss zu reichen und zu entrichten auf zwei Jahr lang aus unterthänigisten Gehorsamb bewilligt und zu geben versprochen.

Sintemal aber solche bewilligte Türkenhilf und Haussteuer jetzt verschienen Nicolai ihr Endschaft erreicht, die gehorsamen Stände aber verständiglich bei sich abnehmben mugen, dass ausser gebührlicher und nothwendiger Fursehung die christlichen Gränitzen zu endlichem Abfall, Untergang, ja letzlichen gar zum Verlust (welches der Allmächtige lang verhüten voll) gerathen und diesem Königreich und dessen incorporierten als dem Erbfeind gar nahend angesessenen Landen merklicher unwiederbringlicher Schaden und Nachtel daraus entstehen und erfolgen möchte, derwegen auch die Kais. Mt. für unnöthig zu sein erachtet, alle die nothwendige Ursachen und Motiven, welche hierzu tauglich und der Sachen anhängig sein möchten (dann dieselben den Ständen zuvor gnugsamb bekannt und gar wohl bewusst sein) nach längs zu erzählen und die gehorsamen Ständ damit zu behelligen: und seind demnach Ihr Kais. Mt. zu den gehorsamisten Ständen der gnädigisten ungezweifelten Zuversicht, alldieweil Ihr Mt. kaiserliche und königliche Kammergüter sowohl auch der andern Kunigreichen und Landen bewilligte Hilfen zu Erhaltung dergleichen gewaltigen und sich weit ausstreckenden Gränitzen keineswegs erklecken kunnen, dass sie die bevorstehende grosse Gefhn und Noth treuherzig bedenken und aus unterthänigistem Gehorsamb obgedachte Haussteuer zu Rettung und Erhaltung bemelter ungarischen Gränitzen auch tröstlicher Hilf den ahmen, von dem Ebfeind bedrangten Christen noch auf Jahr lang allerdings, wie es anno 86 beschehen, und auf die vorigen zwen Termin von jedem Haus 20 Groschen zu reichen, gutwillig bewilligen und beineben die endliche Verordnung thuen wollten, damit jetzgedachte Haussteuer zu Ausgang und Verstreichung eines jeden Termins volliglich und richtig ohne Abgang erlegt und gegen den Saumbigen, so sich dem Landtagsbeschluss gemäss mit Darreichung der Steuer nicht verhalten möchten, gleichsfalls nach Ausgang eines jeden Termins ohne Abscheuch mit der Execution gebührlichen Verfahren werden sollte.

Dass aber die Kais. Mt. die Bewilligung auf Jahr lang von den Ständen gnädigist begehren, dessen seind diese nachfolgende Ursachen: zuvorderist, dass Ihr Mt. bei den Churfürsten auch andern Ständen des heiligen Reichs umb beharrliche stattliche Hilfen gnädigist suchen und Bestwegen sich auf ein Zeit lang aus dieser Kron begeben wollen, dann auch, damit die gehorsamen Stände mit dergleichen oftern Ausschreiben und Haltung der Landtäg nit beschwert und zu vergeblichen Unkosten gebracht wurden.

Nachdem auch die gehorsamen Stände dieses Königreichs auf demselben gemeinen Landtag anno 88 aus treuherziger unterthäniger Lieb, welche sie zu Ihrer Kais. Mt., ihrem allergnädigisten Kurvig und Herrn, tragen, von jedem Fass weissen oder Gerstenbiers, welches zum Verkaufen gebräuet wird, zu 6 w. Groschen den verordenten Biergeldseinnehmern auf bestimbte und gewisse Quartal zu reichen auf 2 Jahr lang bewilligt haben, welche Biergefäll in diesem gegenwärtigen Monat Februar sich allbereit geendet, deswegen so begehren die Kais. Mt. ganz gnädigist und väterlich, die gehbrsamen Stände wollten Ihr Kais. Mt. grosse Noth, mit welcher sie jetziger Zeit umbfangen, beherzigen und betrachten und gedachte Biergefäll von Ausgang des verstrichnen letzten Termins allerdings und massen, wie hievor beschehen, gleichsfalls auf Jahr lang Ihrer Kais. Mt. zu sonderlichen gnädigisten Gefallen und Darthuen ihres getreuen Gemüths bewilligen und die Sachen also bestellen oder anordnen wollten, damit männiglich, der da bräuet oder nicht bräuet, ordenliche Bekenntnusbriefe von sich gebe und hierin zu Nachtel oder Schaden Ihrer Kais. Mt. bewilligten Biersteuer nichts furgenumben oder auch statuin werden möchte, nichtsweniger auch, dass beneben die Stände diese endliche und gebührliche Verordnung mit diesem Landtag (wie Ihrer Kais. Mt. gnädigistes Vertrauen zu ihnen stehet und dero Treuherzigkeit Ihr Mt. mehr als einist ja gnugsamb im Werk gespürt und befunden haben) thuen und von jetztgemelten 6 Groschen vier Groschen zu desto besserer Unterhaltung Ihrer Mt. Hofstaats folgen lassen Wollten.

So kunnen Ihr Kais. Mt. nit unterlassen, den gehorsamen Ständen gnädigist furzubringen, ob sie wohl auf gewisse Sachen und Waaren verschiener Zeit zu Abzahlung Ihren Mt. hochbeschwerlichen Schuldenlasts Contributiones geschlagen, dass dieselbigen auf diese 3 Jahr her nicht, so viel man wohl vermeint, gehabt und ein Jahr mehr als das ander, sondern wie es die Raitungen mitbringen, ein schlechtes und von Jahr zu Jahr ein Wenigers ausgetragen, und dass hierin grosse und merkliche Unrichtigkeiten und allerlei Vortel und Ränken, auch Eigennutzligkeiten, deren sich ihr viel gebrauchen und den Landtagsbeschluss ihnen zum besten ihres eigenen Willens und Wohlgefallens anders und anders auslegen oder deuten, sich befinden, wie dann etliche absonderliche Bericht solcher Mängel und Unrichtigkeiten von der Steuer sowohl dem Weinbergmeister und etlichen Einnehmern der Städt sub literis A., B., C. einkomben und Ihr Mt. den Ständen zu mehrern Nachdenken dieselbigen hiemit gnädigist uberreichen.

Weil dann ganz billich, dass dergleichen furgefallne Unordnung und Unrichtigkeiten gewendt und zu Erhaltung gebührlichen Gleichheit zwischen und unter den Ständen den Sachen bessere Mass und Richtigkeit gegeben, es auch hinfuran beständiglich gehalten wurde, so ersuchen Ihr Kais. Mt. die gehorsamen Stände hiemit ganz gnädigist, dass sie sich in den beigelegten Schriften nothdurftig ersehen, dieselben fleissig erwägen und berathschlagen und bei diesem Landtag dergleichen Mittel und Weg aussuchen und an die Hand nehmben, folgends auch die gewisse Verordnung thun wollten, damit dasjenig, was von den Ständen aus Treuherzigkeit Ihrer Mt. ist bewilligt worden, richtig und fur voll ohne dergleichen Vervoitheilung erfolgen und der Kais. Mt. Schulden dadurch desto besser abgelegt werden möchten.

Dieweiln auch die Kais. Mt. gegen den Ständen dieses Königreichs zum oftermalen sich gnädigist erboten haben, die Sachen und was zu Befurderung der Elbschiffahrt als eines dieser Kron [und] dero Inwohnern hochnutzlichen Werks dienstlichen sein möchte, damit es also einist zu gewunschtem Ende abgehandelt und an Ort gebracht wurde, nach Mugligkeit gnädigist zu befurdern und die gebuhrliche Mittel, durch welche solches Furnehmben fortgesetzt und desto schleuniger richtig gemacht mochte vrerden, an die Hand zu nehmben, und solcher gnädigisten Meinung und Willen bishero Ihr Kais. Mt. allwegen gewesen und noch; demnach aber nun etliche von den Ständen zu solcher Handlung verordnete und mit dem Landtag deputiere Personen entzwischen mit Tod abgangen und es die Nothdurft erfordern will, auf dass an derselben Stellen andere erkieset und gewählet würden, so machen Ihr die Kais. Mt. keinen Zweifel, die gehorsamen Stände werden diese wichtige und nutzliebe Sachen in nothdurftige Deliberation und Berathschlagung ziehen, auch andere Personen anstatt der verstorbenen hierzue benennen und gleichsfalls auf sonderbare Personen, so hernach kunftig geschickt und in Commissionen gebraucht möchten werden, wie auch auf den Gewalt und Instruction und was diesem Wesen mehr nutzlieb und tauglich sein möchte, in jetzigem Landtag gedacht sein und es nothdurftiglichen (welches sonsten kunftig auf gemeinem Landtag beschehen müsste) anordnen und bestellen.

Als auch Ihrer Mt. glaubwürdig fürkomben, dass die Gewerb und Händel in diesem Kunigreich leichtlich wiederumb erhebt und aufkomben und das Getreid, Fisch und andere Sachen mehr (so an vielen Orten wegen des grossen Überfluss fast nichts gelten wollen) hin und wieder in und ausser Lands besser versilbert und verhandelt oder verkauft werden möchten, wann durch embsigs, fleissigs und nothwendigs sowohl der Kais. Mt. als der gehorsamen Stände Zuthuen die Flüss und Wasser theils zu Schiffen, theils zu Flössen angerichtet wurden, und nachdem Ihr Kais. Mt. etliche ihre Räthe und andere Personen, so sich auf dergleichen Sachen verstehen, hierzue furnehmben und dies nutzliches gemeines Werk besichtigen und berathschlagen zu lassen gnädigist gemeint sein, als ersuchen Ihr Kais. Mt. die Stände hiemit gnädigist, dass sie gleichsfalls gewisse Personen ihres Mittels benennen sollten, welche auf der Kais. Mt. gnädigiste Eiforderung mit dero deputierten Räthen und Personen die Sachen mit sonderm embsigen Fleiss berathschlagen und zu glucklichen Ende befurdern helfen möchten.

Also seind auch Ihr Kais. Mt. gnädigist und endlichen darauf bedacht, damit der Artikel wegen Erhebung der Bergweich in diesem Kunigreich aufs ehist und soviel immer muglichen nicht allein fürgenumben wurde, sonder auch sein gebührliche Endschaft erreichen möchte; weiln aber ihr nit wenig aus den hievor hierzue von den Ständen deputierten Personen durch den Tod hingenumben worden, so begehren abermals die Kais. Mt. ganz gnädigist, damit andere bei gegenwärtigen Landtag von den Ständen geordnet wurden, welche diesen wichtigen Artikel und was noch mehr den Bergweichen zum besten befunden und zwischen Ihrer Kais. Mt. und den Ständen zu vergleichen sein möchte, fur die Hand nehmben, nach aller Nothdurft dasselbige berathschlagen und insonderheit neben Ihrer Kais. Mt. dahin bedacht wären, damit das Flösswerch auf der Elbe und. andern wässern zu Befurderung des kuttenbergischen Berg- und Schmelzwesens, welches mit grossen Kosten von Ihrer Mt. erhalten wirdet, in bessere Ordnung gestellt und die allda erscheinenden Unrichtigkeiten und Verschwendungen des Holzes eingestellt werden möchten. Nachdem auch den gehorsamen Ständen gar wohl bewusst, dass in diesem Kunigreich an vielen unterschiedlichen Oten herrliche und reiche Bergwerch sein und mit Hilf des Allmächtigen noch andere neue Gelegenheiten von allerlei Metallen gefunden werden und sich erzeigen möchten, so erachten Ihr Kais. Mt. für das zuträglichist Mittel zu sein, wo sich etwan dergleichen Gelegenheiten erzeigeten, dass die Furnehmen im Lande aus allen Ständen unter einander sich einer gewissen Gesellschaft vergleicheten und also Zechen und Bergwerch diesem Kunigreich zum besten erbaueten. Und begehren hierauf von den Ständen gnädigist, dass sie auf diesem gegenwärtigen Landtag von dieser Sachen unter sich reden und also auf Weg und Mittel gedenken wollten, wie und wasgestalt dies gewisslichen in viel Weg hoch nutzliches weich zu gutem gewunschtem Ende gebracht kunnte werden.

Beschliesslich so werden sich die gehorsamen Stände zu erindern wissen, dass sie auf gemeinem Landtag, so anno 80 gehalten worden, eine gewisse Summa Gelds auf das Schürfen und dem Bergwesen zum besten bewilligt und deputiert, welche eben bishero nit vollig ausgeben worden: so begehren derwegen Ihr Kais. Mt. gnädigist, sie wollen solches mit Fleis aussuchen oder nachsehen lassen, was nit verwendet worden, und Verordnung thuen, dass es noch beschäh und die, so es empfangen, ordenlich verreiten.

Und sintemal oftgemelte Stände aus diesem Furtrag obbeschriebene und nothwendige Artikel gnugsamb verstanden haben, so seind Ihr Kais. Mt. zu ihnen der gnädigisten und ungezweifelten Zuversicht und Hoffnung, dass sie dieselbigen zue gutem und erspriesslichen Ende, auch zu Verhütung vergeblichen Unkostens, insonderheit aber, damit die Sachen, so bei kunftigen Landrechten furkomben sollen, desto besser befurdert werden, die Parteien auch, so bei demselben zu thun haben, sich umb so viel weniger einichen Verzugs zu beschweren Ursack haben mögen, desto schleuniger befurdern, sowohl diesem Landtag bis zum End beiwohnen und von hinnen vor Beschluss desselben nit verreisen, sondern sich hierin also und dergestalt, wie Ihr Kais. Mt. Ihr gnädigistes Vertrauen zu ihnen stehet, gehorsamist und willig erzeigen und finden lassen werden, welches Ihr Kais. Mt. in kein vergessen stellen, sondern hinwiederumben mit kaiserlichen und kuniglichen Gnaden gegen den Ständen ingemein und insonderheit vermerken und sie in ihren Anliegen nit verlassen und dieser Bewilligung halber, damit es ihren Privilegiis und Freiheiten auch löblichen Gewohnheften lohne Nachtl und praeindicio sein solle, mit gnugsamen Revers sie versehen und allbeg ihr allergnädigister Kaiser, Kunig und Herr sein und bleiben wollen.




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