318. Aufzählung verschiedener Mängel, die bei der Einhebung der Verkaufs- und Kapitalsteuer zu Tage traten und über welche die Steuereinnehmer an die Kammer berichteten.
Ohne Datum (1590.) - Gleichzeitige Copie im k. u. k. Reichsfinanzarchiv in Wien. Böhmen 1590 März.
Diese nachfolgende Mängel Werden durch die Steuereinnehmber aufm Prager Schloss bei der nächst bewilligten Landsanlag befunden und Ihrer Mt. auf die Kammer übergeben.
Erstlich entschuldigen sich etliche aus den Ständen Wegen des Verkaufs der Woll, sie verkauften dieselbe nicht, sondern gäben die ihren Gläubigern an den Schulden, so sie ihnen zu thun, hin, derhalber wären sie nicht verpflicht die bewilligte Contribution davon zu entrichten.
Item die andern geben für, sie verkauften kein Korn, sondern liessen es zu Mehl mahlen und dass man von dem Mehl Was geben sollt, davon beschehe in dem Landtag gar kein Meldung.
Item Christof Wettengel, der bis in 220 Gr. Waisengelds, die weilend Tobiasen Negedlýs unvertheilten Erben zugehörig, hinter ihme hat, der gibt von denselben gleichsfalls nichts, aus Ursachen, dass der Waisen in die fünf im Leben verblieben und auf einen nit gar 1000 fß Groschen komben.
Item etliche zeigen an, sie hätten ihre Güter verkauft und anstatt des haaren Gelds Schuldverschreibungen angenomben und kühnen nun von denselben Personen weder zu der Hauptsumme noch Interesse nicht kumben, sondern müssen dieselben erst mit Recht erlangen; Wenden derhalben für, so Iang sie des Hauptguts und Interesse nicht habhaft, sein sie die bewilligte Contribution davon zu reichen nicht schuldig. Ist zu besorgen, dass nach Ausgang der Zeit solches in Vergessen kombe und also diese Hilf Ihrer Mt. nie zu gutem kombe.
Item ihr viel wöllen sich der Schäden, so ihnen vom Feuer, Wassergüssen und anderen Ungewitter beschehen, abbekennen, und doch daneben; von denjenigen, doran sie keinen Schaden erlitten, sondern dasselbe verkauft, die Landsanlag nicht entrichten:
Item die von Leitomeritz melden in ihrem Schreiben, es sei ihnen an ihren Weingarten voll dem Hagel und Ungewitter Schaden beschehen, entrichten demnach die Landsbewilligung auf dato auch nicht.
Item die von Saaz beschweren sich in ihrem Schreiben, dass etliche Umbliegunde vom Adel ihr Getreid zu ihnen in die Stadt auf die Getreidböden führen, nachmals dasselbe ausser Lands laden lassen und weigern sich doch davon die geordnete Gebühr zu entrichten.
Item ihr viel tauschen mit einander auf das Getreid oder leihets einer dem andern für und hernach bezahlen sie es wiederumben auf grössere Massen. Entschuldigen sich also, sie hätten nur ein Tausch mit einander gehalten und geben auch nichts davon.
Item die andern verkaufen das Getreid nicht auf ganze, sondern nur viertel oder halbe Strich und entrichten die Contribution gleichsfalls nit, sondern wenden fur, es sei mit dem Landtag nichts ausgemessen, dass man was davon geben sollen.
Item woferr es für ein Nothdurft vermerkt wurde, eine Strafe hierauf mit dem Steckbrief wie des Bierfeld halber zu verordnen, so wäre ein Hoffnung, diese Landsanlag möchte hierdurch umb soviel eher eingebracht werden können.