35. Spis pamìtní o poradách, kteréž roku 1592 pøi císaøském dvoøe v Praze se konaly za pøítomnosti arciknížete Arnošta Rakouského mesi císaøskými tajnými a dvorské komory radami k tomu zøízenými v pøíèinì nutných opatøení váleèných po opìtném vpádu Tureckém do Charvatska. V jednáních takových porad ukázáno císaøi 1. jakými prostøedky by od Turkù, ještì nedobyté pevnosti pohraniènì obhájeny a 2. jak by ztracené pevnosti opìt vydobyty býti mohly; 3. jakým zpùsobem by pro váleènou takovou potøebu sehnány býti mohly peníze, vojsko, munice a provianty na snìmích èeském, moravském a slezském, více pøi knížatech a stavích Nìmecké øíše, pøi papeži, Vlašských knížatech a pøi lennících, jakož i pøi panovnících Španìlském, Švédském, Ruském a Dánském; po ukonèení pak snìmùv aby skrze osoby nìkteré pøi zámožnìjší šlechtì a mìšanstvu vyhledával dobrovolných darù na pomoc proti Turku.

Sine dato. [1592.]. — Opis souè. t c. a kr. spol. arch. fin. ye Vídni sub Reichsgedenkbuch Nr. 475, Fol. 327.

Kriegsberathschlagung, so anno etc. 92. in der Fürstl. Durchl. Erzherzog Ernsten. zu Österreich Anwesenheit zu Prag gehalten worden. 1592.

Der Rom. Kais, auch zu Hungern und Böheimb etc. Künigl. Mt. oc, unsers allergnädi-gisten Herrn gehorsamiste geheimbe und andere darzu deputirte Räth haben in getreue fleissige Berathschlagung gezogen, was gegen dem übermächtigen Erbfeind christlichen Blut und Nambens, dem Türken, auf jetzigs sein unbillichs friedbrüchiges Fürbrechen allenthalben defensive nnd offensive fürgenumben werden möchte.

Wann sie dann anfanglichen für unzweiflichen halten thun, berührts Erbfeinds jetziges Tyran-nisiren thue hauptsächlich von dem gerechten Zorn Gottes zu Straf und Geisel der sündhaftigen Christenheit herfliessen, von Gott auch allein hinwiederumb die Milderung desselben, Gnad, Barmherzigkeit, Sieg und Victoøi zu verhoffen und zu erlangen ist: so erfordert demnach die Nothdurft, dass vor allen Dingen der Zorn Gottes durch embsiges Bitten, auch Abstehung von allen Sünden und Lastern inbrünstig gesucht werde. Derowegen dann die Rom. Kais. Mt. der gehorsamisten Räth allerunterthänigisten Erachtens zum Anfang keineswegs unterlassen solle, zu löblicher Nachfolg dessen, so auf gleichen Fall Ihrer Kais. Mt. geliebter Herr Vater Kaiser Maximilian hochseligister Gedächtnus anno 1566. verordnet hat, gleichsfalls durch offene Anschlag, wie auch durch fleissige Vermahnungen der Geistlichkeit von der Kanzel in allen dero Königreichen und Landen, wie in Österreich allbereit beschehen, männiglich von Sünden und Lastern abund zu gutem bussfertigen Leben eifrig vermahnen, auch sondere Stunden zu gemeinen Gebet benennen und publiciren zu lassen, zumaln aber auch die Verordnung ernstlich zu thun, damit die vorlängst verfasste Polizeiordnung, dardurch dann viel Laster und Sünden, zumaln aber der gottlose allzuhoch gewachsene Pracht und Überfluss in Essen, Trinken, Kleidern und andern abgestellt künnten werden, fürderlichist endlichen geschlossen und allerorten publicirt, auch exequirt und gehalten werde, des gänzlichen unzweifenlichen Versehen, der liebe Gott werde durch solche christliche Fürsehungen, zumal aber durch das gemeine Gebet der Christenheit sein Gnad und Barmherzigkeit wieder zu uns wenden und diesem mächtigen Feind zu steuern, Mittel, Hilf und Segen geben.

Wann aber sein göttliche Allmacht mit und neben obberührten, nicht weniger auch unser selbst Mitwirken und Zuthun in alle weg haben will, so ist von demselbigen von den Räthen mit aller müglichen Sorgfältigkeit auch geredet und das ganze Werk auf drei fürnehme Hauptpunkte gestellet worden:

Fürs erste, wie und durch was Mittel und Weg der Rom. Kais. Mt. noch übrige christliche Ì Granitz und Granitzhäuser länger erhalten und vor fernerm Verlust versichert mügen werden; fürs ander, was gegen dem Feind auf seinen Friedbruch fürzunehmben und wasgestalt dasjenige, so er allbereit erobert hat, welches dann nicht ein Geringes, sonder in die vierzehen klein und grosse Kastell und Häuser, zumaln aber ein grosse und fruchtbare Landschaft ist, wiederumb abzunehmben und ferner zu erhalten; und dann fürs dritte, dieweil zu einem und dem andern Geld, Volk, Munition und Proviant vonnöthen, durch was für Weg und Mittel, auch woher solches alles erklecklichen zu nehmben und zu erzeugen seie.

Soviel nun den ersten Hauptpunkt, nämlichen die Erhaltung der noch übrigen Granitzhäuser betreffen thut, dabei will anfangs ein sondere Nothdurft sein, dass die darin verordnete Präsidia nicht allein in vollkommener Anzahl darinnen gehalten, sonder auch nach Gelegenheit und Nothdurft gestärkt, auch soviel immer erschwinglich sein mag, bezahlt und erhalten werden.

Nicht weniger, sonder zum Höchsten ist vonnöthen, dass solche Häuser mit nothdurftigem Proviant unverzogenlich versehen werden, sintemal diesfalls so grosser Abgang und Mangel vorhanden, dass auch in etlichen furnehmen Festungen kaumb auf drei oder vier Tag zu essen sein solle, daher sie dann, ob sie schon sonsten mit Volk und anderm über die Nothdurft versehen werden, auf erfolgende Belägerungen keineswegs künnten erhalten werden.

Wann aber in Erzeugung der Proviant unsäglich viel Unordnungen und Eigennützigkeiten ein Zeit hero eingerissen, die billichen ohne allen Verzug einzustellen sein, so wüssten die Eäthe darzu kein fürständiger Mittel, als dass die Kais. Mt. sich fürderlichen auf ein neue Proviantordnung, wie es nach Gelegenheit jetziger Zeit für rathsambist gehalten wird, werden entschliessen, einen ansehenlichen, ehrbaren, embsigen, unverdrossenen Mann zu obersten Proviantmeister erkiesen und dem-selbigen die Handhabung solcher Ordnung und ernstliche Abstellung und Bestrafung aller Eigennützigkeit und Veruntreuungen anbefehlen. Ob auch schon obgemelte Ordnung gleich ersten Anfangs nicht zu vollkommener Perfection zu bringen, so will doch nicht für rathsamb gehalten werden, darumben die Behandlung und Ersetzung eines Oberproviantmeisters länger zu verschieben, sonder damit unverzogenlich fortzufahren, ihn nach Gelegenheit zu instruiren und der Kais. Mt. dabei vorzubehalten, sein Instruction zu mindern, zu mehren oder gar zu verändern, nach dero gnädigistem Wohlgefallen. Möchten derwegen Ihre Kais. Mt. dero Hofkammer anbefehlen, solche Ordnung alsogleich zn verfassen und Ihrer Mt. in den nächsten Audienzen nebens Furschlagung etlicher qualificirten Personen, so zu berührtem Ambt fürzunehmben, vorzubringen und sich darauf Ihre Mt. unverzogenlich eines gewisen obristen Proviantmeisters entschliessen, der wird auf der ihme gehörigen Granitz die Nothdurft zu handien und was jedes Orts vonnöthen, zu erindern wissen.

So möchten Ihre Kais. Mt. dem Herrn Feldobristen in Oberhungern und der Kammer da-selbsten und dann dem Herrn Palffi in den Bergstädten die Erzeugung nothdurftiger Proviant jedes Orts anbefehlen und darzu die nothdurftige Verlag von der Hofkammer verordnen lassen. Hiebei dann auch für ein sondere Nothdurft gehalten wirdet, dass die Ausfuhr Treids in Hungern allerdings eingestellet und verboten werde.

So ist fürs dritte gleichsfalls ein unumbgängliche Nothdurft, dass die Granitzhäuser aller Orten mit Munition versehen werden, darunter dann umb soviel weniger zu feiren, weil; die Munition und die Verlag schon überflüssig verhanden, nicht allezeit, noch viel weniger in Eil erlangt werden kann, sonder von langer Hand erziegelt werden muss.

Wann aber diese Versehung aus dem Hauptzeughaus, nämlichen von Wien beschehen muss, allda dann höchster Mangel und Abgang an aller Nothdurft erscheinen thut, so hielten die Räthe für das Beste, dass die Kais. Mt. den Herrn von Salis als obristen Zeugmeister dahin ernstlich vermahnen Messen, dass er sich unverzogenlich hinaus gen Wien begebe, die Abgang und was sonderlichen das Nöthigist zu erzieglen, den Kriegsrath und die Fürstl. Durchl. erinnerte und seinem Dienst beiwoh-nete. Dieweil er aber zuvor die Contentirung seiner Ausstand prätendiren würdet, möchte ihme die jetzige augenscheinliche Ungelegenheit dagegen furgehalten, er damit zu etwas Geduld gewiesen, doch ihme in alleweg mit etwan in Abschlag geholfen werden. Würdet er einverwilligen und sein Dienst abwarten wollen, mit Heil, wo nicht, so kann sich die Kais. Mt. unverzogenlich eines andern Obristzeugmeisters in Gnaden entschliessen, dann einmal bei jetzigen Zeiten und Lauften dieses Ambt länger nicht unersetzt zu lassen.

An Saliter ist allenthalben ein grosser Abgang, derwegen dann die Kais. Mt. die Erzieglung dessen mit sonderm Ernst zu verordnen, sonderlich aber bei höchster Straf zu verbieten werden haben, dass er nicht in andere Land verführt werde. Es begehren gleichwohl die Steirer, dass ihnen Tausend Centner in Abschlag ihrer Restanten gereicht sollen werden, dass ist nun bei angezogenem Abgang nicht muglich. Soviel aber ohne schädliche Enblössung beschehen kann, halten die Räth begehrtermassen folgen zu lassen nicht für unbillich.

Was die Verlag auf das Munitionwesen belangt, die würdet von den Hilfen, so nach und nach erlangt werden, zu nehmben oder entzwischen, weil kein Stund nicht zu versäumen, von der Hofkammer ein erkleckliche Summa Gelds darauf, wie auch andern nachfolgenden Werbung und Nothdurften zu antecipiren sein.

Zum vierten wollen auch die Gränitzhäuser, sollen sie änderst vor dem Feind versichert sein, mit Gebäu unterhalten werden. Nun künnten gleichwohl die Räthe bei jetziger Beschaffenheit zu einichem Hauptbau nicht rathen, wohl aber, dass allerorten das Nöthigist gebessert und also versichert werde, damit die Häuser bis zu anderer Gelegenheit defendiert mügen werden. Und soviel von den Gränitzhäusern insgemein, das will nun alles furnehmblich und mit sonderm Fleiss bei den fürnehmbsten Festungen, als Kanischa, Uywar, Erla und Sendre, zu verordnen sein, als an welchen der hungrischen Räth Bedenken nach salus et permansio totius regni gelegen ist. In specie aber würdet für höchst nöthig gehalten, dass Kanischa derzeit nicht ohne ein Haupt gelassen werde, und demnach sieb, die Kais. Mt. auf den Herrn Nadasti entschlossen und wie die Räth vermuthen, sowohl sie selbst, als auch die Fürstl. Durchl. Erzherzog Ernst mit ihme allbereit gehandelt werden haben, so hat es, im Fall er den Befehlich angenumben, seinen Weg und würdet er auf einen Leutenant auf jetzigen seinen Zug in Krabaten zu gedenken, denselben der Kais. Mt. zu benennen und sambt demselben die Verantwortung zu tragen haben; im Fall er aber sein Erklärung verschoben hätte, so werden die Kais. Mt. durch die Fürstl. Durchl., bis dieselbe erfolgt, einen Leutenant forderlich zuzuordnen und demselben die Festung mit sonderm Fleiss und Ernst anzubefehlen haben. Uywar halben ist nicht zu unterlassen, bei den Ständen in Böheimb und den incorporirten Landen, sonderlich Mährern, mit Ausführung, was ihnen an solcher Festen gelegen, ein sonderbare Bauhilf zu ersuchen, des Verhoffens, sie werden sich dieser Zeit williger, als bishero beschehen, erzeigen.

So würdet Sendre halben dem Feldobristen anzubefehlen sein, die vormals begehrte Modell, wie derselben Festung zu helfen, nochmals furderlich mit dem Baumeister zu berathschlagen und herausser zu schicken.

Dass Sisseg, darnach der Erbfeind so ein grosses Verlangen hat, wohl versichert werde, ist ein unumbgängliche Nothdurft; es lassen es aber die Räth bei der Heimbstellung, so die Kais. Mt. der Fürstl. Durchl. Erzherzog Ernsten hierunter gethan, allerdings verbleiben, des gänzlichen Versehens, Ihr Fürstl. Durchl. werde Ihr die Sach zur Befurderung dero Wichtigkeit nach angelegen sein lassen.

Was wegen des Meergränitzhaus Zeng anjetzo fürzunehmben, ist bis zu Anhörung der dahin verordneten Commissarien Hauptrelation verschoben worden. Alsdann kann die Nothdurft bedacht werden, allein wollen die Räthe dieses Orts soviel gemeldt haben, dass sie sambt den hungrischen Käthen für hoch bedenklich halten, diese Festung den Venedigern zu versetzen oder in anderweg zukumben zu lassen sowohl der Navigation im Adriatischen Meer, als auch wegen der Türken und anderer mehr hochwichtigen Ursachen, wie es dann auch ausser eines hungrischen Landtags und Einwilligung derselben Stand nicht geschehen künnte.

Zur Erhaltung und Beschützung der noch übrigen Gränitzhäuser will fürs Fünft für ein er-spriessliches hochnutzes Werk gehalten werden, dass die Kais. Mt. in all ihren Erbkünigreichen und Landen und dann jedem absonderlich Defensionsordnungen verfassen und schliessen lasse. Und dieweil es in Hungern mit der Insurrection gegen dem Feind sein Kichtigüeit, die Defensionsordnung in Österreich unter der Enns auch schon geschlossen, die obderennserisch auf der Fürstl. Durchl. Gutachten und der Kais. Mt. Resolution beruhet, dass es also allein an der Krön Böheimb und den incorporirten Landen erwinden thuet, so möchten Ihre Kais. Mt. die Herren böheimischen Officier mit ihrem Gutachten vernehmben, wie es auch diesorts zu fürderlicher Vergleichung zu bringen, solches auch nach Müglichkeit befürdern lassen. Dann die Räthe wollen gehorsamist verhoffen, wann jetztberührte Specialdefensionordnungen verglichen, es werde wohl zu erlangen sein, dass hernacher ein General-defensionordnung aller Ihrer Mt. Künigreich und Landen aufgerichtet und dardurch nicht allein dem Erbfeind Schaden angericht werden und nothdurftiger Widerstand beschehen mügen, sonder solches Werk auch der Kais. Mt. bei männiglich in und ausser Reichs grossen Respekt und Autorität machen. So werden die Fürst. Durchl. Erzherzog Ernst in den Landen Steier, Kärnthen und Krain der Defen-sion wegen die Nothdurft gleichfalls und zu gleichem Effekt auch wohl zu bedenken wissen. Und soviel den ersten Hauptpunkten betreffend.

Anlangend fürters den andern Hauptpunkten, was nämlichen gegen dem Erbfeind fürzu-nehmben, da halten zwar anfangs die gehorsambisten Räthe für unzweifenlich, dass des türkischen Kaisers Theils der letzt wiederumb prorogirte Frieden gänzlich gebrochen und derwegen die Kais. Mt. vor Gott und der Welt mehr dann befugt sei, nicht allein die Gegenwehr und Wiedereroberung dessen, so der Feind eingenumben, an die Hand zu nehmben, sonder auch einen offenen Krieg mit dem Erbfeind anzufangen und ihne allerort mit Gewalt und Ernst anzugreifen und dass dagegen alles, so seinesthels eingewendt werden möchte, unerheblich und ungenugsamb sei. Es wollen auch die Räthe nicht wenig Fürsorg tragen, eben diese friedbrüchige That, so der Bassa in Bossen allen Kundschaften nach auf gemessenem Befehlich des türkischer Kaisers fürgenumben hat, seie von den Türken selbst änderst nicht, als zu eim Anfang eines offenen Kriegs angesehen und gemeinet, sintemal der türkische Kaiser den persianischen Frieden allbereit in seinen Händen haben solle, sein Kriegsvolk ausser Kriegens nicht in Gehorsamb erhalten kann, und doch zu Wasser einiche grosse Präparation zum Kriegen nicht vor, mit Polen den Frieden allerdings geschlossen hat, daher leicht zu vermuthen, dass seine Gedanken dem seinigen langgenährten Wunsch und Suchen nach allein in Hungern und wider die Kais. Mt. zu kriegen, gerichtet sein. Ob aber, wie es rechtmässig wäre, auch rathsamb, erspriesslich und nutzlich seie, dass die Kais. Mt. alsgleich auch ihrestheils brechen, einen Hauptkrieg anfangen und den Feind, ehe er selbst gänzlich und aller Orten bricht und anzeucht, angreifen solle, oder ob nicht rathsamb sei, durch alle erspriessliche Mittel dahin zu trachten, dies Ungewitter derzeit noch von hinnen abund den Türken zur Continuation längern Friedens oder Anstands zu vermügen, daran tragen die gehorsamisten Räthe zwar hohen und grossen Zweifel, wie gross und unvergleichlich des Türken Gewalt und Macht ist und dass er in den persianischen Krieg an Mannschaft wohl etwas, an Land und Leuten aber nicht allein nichts verloren, sonder immer gewonnen und an Einkummen und Gefällen reicher und mächtiger worden ist, was grossen Schatz er auch von langen Jahren hero gesamblet und beisamben und was Mittel und Gelegenheit er dardurch, den Krieg die Länge zu continuiren, in Händen hat. Wie pertinaciter er es auch zu thuen pfleget, das ist männiglich bewusst, bedarf keiner Ausführung. Was Beschwerung und Unver-mügen es andertheils mit der Kais. Mt. und ihren Erbkünigreichen und Landen dieser Zeit hat, was Trennung und Spaltung der Gemüther in der ganzen Christenheit anjetzo schweben, wie wenig man im Keich zusambensetzet, was grossen Abgang der Mannschaft die französischen und niederländischen Krieg verursacht haben und noch verursachen, ist gleichsfalls mehr, dann gut ist, am Tag und mehr zu beweinen, als ausführlich zu erzählen. Daher dann die gehorsamisten Käthe gedrungen werden, der Kais. Mt. diesorts tutiora potius quam speciosa consilia zu geben und müssen für rathsamber halten, allen äusseristen Fleiss furzuwenden, des türkischen Kaisers Gedanken von diesem Krieg zu divertiren und längern Fried und Anstand zu erlangen, bis etwo die betrübte Christenheit besser ver-einiget, die Kais. Mt. selbst auch mit mindern Beschwerungen und Ungelegenheiten beladen seie.

Dass aber dem Erbfeind dasjenige, so allbereit in Händen gelassen, ein neue Gränitz darhin-ter aufgerichtet und darauf (do es der Türk schon bewilligen wollte) der Anstand continuirt solle werden, darzu künnten die Räthe keineswegs nicht rathen, dann neben dem, dass es indignissimum wäre, der Kais. Mt. und dero hochlöblichen Haus die Reputation bei der ganzen Welt Freund und Feinden schwächen würde, so beruhte auch darauf nicht allein der Landen aller gewisser und greif-licher Untergang, sintemal nichts gewissers, dann dass der Türk jährlich dergleichen unterfangen und im Friedstand der Kais. Mt. uud ganzer Christenheit mehrers Schaden und Abbruch thun würde, als etwo in offenem Krieg beschehen möchte und die christliche Gränitz und Lande dardurch gleich-samb ohne Widerstand zu ewiger Nachred und Verkleinerung der jetzigen Welt bei aller Posterität einbekummen würde. Daher dann die gehorsamiste Räthe den mittern und nämlich diesen Weg für den besten wollen halten, dass die Kais. Mt. sich durch ihren Oratorn zu Constantinopel mit Ab-schickung eines eignen Curriers nochmals der friedbrüchigen Thaten des Bascha in Bossen zum heftigsten bei dem Sultano und obersten Vesier beschwereten, sein Absetzung und Bestrafung sambt der Restitution der eingenumbenen Örter aufs fleissigist begehrten und sich auf solchen Fall zu steifer und beständiger Continuirung und Haltung des Friedens erbieten thäten, mit dem Anhang, dass Ihr Kais. Mt. nicht unterlassen künnten noch wollen, wider berührten Bascha selbst die erlaubte Gegenwehr gebrauchen und ihne zu der Restitution anhalten zu lassen, da auch daraus Weiterung und der gänzliche Friedbruch erfolgen sollte, vor Gott und aller Welt entschuldigt sein wollen.

Dabei dem Oratori zu befehlen wäre, alles äusseristen menschund müglichen Fleiss fürzuwenden, berührte Restitution zu erhalten, da es auch schon bei den obristen Vesier und andern türkischen Ministris durch ein ansehenliche Summa Gelds von zwanzig bis in die dreissig Tausend Thalern erkauft müsste werden, die er dann in der Kais. Mt. Namben gehöriger Orten zu versprechen, Macht und Gewalt haben, auch dem Sultano auf solchen Fall die fürderliche Fortschickung der Präsent (die dann auch zu diesem Effectu und Fall unsaumblich zusammenzubringen wären) versprechen solle, doch dass die Kais. Mt. darunter zur Nothdurft versichert und nicht täglichen dessen, so anjetzo beschehen, wieder zu gewarten haben; do er aber je dieses nicht erlangen künnte, abermals aufs äusserist befliessen sei, die Sach zum wenigisten dahin zu richten, damit der Krieg allein in Krabaten-und Windischland verbleibe, der Bascha von Ofen und Temeschwar aber stillsitzen, so wolle Ihre Kais. Mt. diesorts gleichsfalls nichts moviren lassen. Do es auch dem Sultano diesorts so hoch umb die zwen gefangene Begen zu thun sein sollte, so möchte er dieselbige, auf den Fall die Restitution der abgenombenen Häuser verwilligt würde, doch änderst nicht als gegen Auswechslung einer Anzahl anderer christlichen Gefangenen in Ihrer Mt. Namben anerbieten, auch der Uskoken halben, da deswegen was gerührt würde, das Versprechen thun, dass Ihr Kais. Mt. eigentlich verhüten wollten, dass die Türken, da sie auch ihrerstheils zu Euh sitzen, nicht fürbrechen oder unerbaute Örter an der Gränitz ansetzen wurden, von ihnen den Uskoken unbeleidigt bleiben.

Gleichmässige Officia, soviel die Continuirung des Anstands belanget, möchten Ihr Kais. Mt. auch bei dem Bascha zu Ofen thun lassen und deswegen ein eigene Person zu ihme abschicken, mit sonderbarn Ersuchen, befördern zu helfen, dass der Bascha in Bossen abgesetzt, gestraft und die ob-gedachte schuldige Restitution erlangt werde.

Wann aber solche Restitution der Räth gehorsamisten Erachtens gar nicht zu verhoffen, sintemal dieselbe niemals von den Türken beschehen, sie auch fürgeben, dass ihnen die zu thun in ihrem Alcoran oder Gesätz verboten sei, so wolle in allweg vonnöthen sein, dass die Recuperation des Verlornen alsobald mit gewehrter Hand und ordentlichem Anzug und zwar noch dies Jahr für-genummen werde, ehe sich der Feind in den eroberten und erbauten Häusern mehrers stärke und versichere.

Zu solchem Effectu und Anzug möchten anfangs das ordinari Kriegsvolk, so auf derselben Gränitzen unter dem Ban und Verwalter des obristen Ambts in Windischland und unter dem Obristen in Krabaten gehalten wirdet, gebraucht werden; fürters der dreien Landen Steier, Kärnthen und Krain Hilfen; dann die fünf Hundert, so Österreich ob der Enns geworben; des von Reitenau Regiment; der Fürstl. Durchl. Erzherzog Ferdinanden Regiment, so sie durch den Markgrafen von Burgau führen will lassen, sambt dem Fuggerischen Fändel Knecht; mehr die Tausend Muscateras, so der Erzbischof zu Salzburg bewilligt hat; weiter die Tausend Husaren und Tausend Heiduggen, so der Herr Nadasdi zu werben allbereit Befehlen hat.

Und dieweil sonderlich an Reiterei Mangel und Abgang ist, der Herzog in Baiern kein Volk schicken, sonder allein Geld geben will, so möchten davon alsbalden fünf Hundert" deutsche Pferd geworben und angeführt und darzu Herr Friedrich von Dohna fürgenumben, also auch durch den von Oppersdorf drei Hundert Archibusierpferd gleichsfalls in Eil geworben; letztlichen auch der von Württemberg, so Volk im Wartgeld haben soll, ersucht werden, wo nicht ein Tausend, doch zum weni-gisten fünf Hundert Pferd zu mitleidenlicher Hilf auf etlich Monat alsbald dahin zu schicken, des gänzlichen Versehens, man sollte mit diesem Volk noch vor Winter viel verrichten und mit der Hilf Gottes, wo nicht Wihitsch, doch das übrige alles wieder erlangen mügen.

Die Versamblung dieses Volks möchte der hungerischen Räth Gutachten nach auf Agramb gerichtet werden, es hätte dann der General, so darüber zu verordnen, dawider Bedenken und ein anders für rathsamber; dem wäre es wie auch die Zeit des Anziehens und dass auch, wo und wie der Feind anzugreifen, mit notwendiger Vollmacht ohne Hintersichbringen sich des nutzlichisten mit den zugeordneten Räthen zu vergleichen allerdings heimbzustellen.

Nachdem auch ein sonderbare hohe Nothdurft ist, dass sich die Kais. Mt. eines Administrátora oder Generalats über die beide krabatische und windische Gränitzen unverlangt entschliessen, und dann die Räthe aus vielen erheblichen Ursachen je nicht sehen, wie solche Administration von dem Gubernament der steirischen Landen ohne grosse Ungelegenheit und Verwirrungen abgesondert müge werden, so wären sie der gehorsamisten Meinung, die Kais. Mt. sollten der Fürstl. Durchl. Erzherzog Ernsten zu allbereit tragendem Gubernament dieses Generalat gleichsfalls auftragen und sie zu Generaladministratorn derselben Gränitzen, auch zugleich zu Generalen über diesen Anzug zu Recuperirung der allgemeinen Häuser behandlen, des Versehens, wie es Ihre Fürstl. Durchl. am füglichisten thun künnten, sie werden es der Kais. Mt. zu gehorsamben brüderlichen Ehren, den Landen aber und der ganzen Christenheit zu Heil und Gutem unbeschwert auf sich nehmben.

Darzu würde nun in allweg gehören, dass Ihre Fürstl. Durchl. sich alsbald hinein gen Graz begebe und, solang diese Unruh währet, daselbst residiren thäte, deren Stell zu Wien entzwiscben die Fürstl. Durchl. Erzherzog Mathias verhoffentlich zum Benügen versehen würdet mügen.

Ob nun wohl auf solchen Fall Ihrer Durchl. Erzherzog Ernsten bevorstehen würde, selbst in der Person als General gegen dem Feind anzuziehen, so hielten doch die Eäthe aus vielen erheblichen Ursachen, sonderlichen aber darumben für rathsamber und besser, dass es noch zur Zeit verbliebe, damit es bei dem türkischen Kaiser der daselbst gerathenen Traktation weniger praejudicire und zu offenem Krieg auch weniger Ursach gebe.

Nachdem aber auf solchen Fall die Nothdurft erfordern würdet, dass Ihre Fürstl. Durchl. ein ansehenlichen Generalobristenleutenant haben, so dieselbige in diesem Zug vertreten und repräsentiren müge, der auch also beschaffen sei, dass ohne Competenz und schädliche Spaltung ihm von den Obristen und Befehlichshabern allen der nothwendige Respekt und Gehorsamb geleistet werde: so wissen die gehorsamisten Eäthe kein besser Subjectum darzu fürzuschlagen, als der Fürstl. Durchl. Erzherzog Ferdinanden Sohn, den Herrn Markgrafen zu Burgau, des Verhoffens, er werde hierzu nicht allein nutzlich gebraucht mügen werden, sonder auch die Fürstl. Durchl. Erzherzog Ferdinand, so in specie begehrt hat, die Kais. Mt. wolle ihne mit mehrer Beförderung bedenken, daher Ursach nehmben, ihm umb soviel mehr guter Leut mitzugeben und auch ihre Hilfen desto erspriess-licher und ergebiger bei diesem Werk zu continuiren. Diesem Generalobristenleutenant wären etliche Personen zu Kriegsräthen zuzuordnen, mit welcher Rath und Zuthun er vollmächtiglich gegen dem Feind thun und handien möchte, was für das Eathsamist gehalten wurde, es wären dann Sachen, die ohne Schaden und Nachtheil an den General selbst gelangt werden und den Verzug leiden kannten. Darzu schlagen die gehorsamisten Eäth für nachfolgende Personen: den Herrn Obristen in Krabaten, den Ban in"Windischland, den Herrn Nadasti, Grafen Jeronymusen von Ladran und den von Eeitenau, doch dass in allweg dem General heimbgestellet werde, aus den steirischen Landen noch ein Person oder etliche zu erkiesen und solche Eäthe, wie ers fürs beste hielte, theils bei sich behalten, theils dem Generalieutenant zuzugeben, mit der Erinnerung, dass bei viel Köpfen, dem gemeinen Sprichtwort nach, selten wohl regiert und derwegen nöthig sein werde, die Anzahl der Eäth nicht zu gross zu machen, sonderlich aber dass bei solchen Räthen und insgemein allen Befehlichsleuten alle Competenzund Präcedenzstritt mit sonderm Ernst abgeschnitten und keineswegs gestattet werden.

Die übrige hohe und niedere Befehlich, als Feldmarschalch, Proviantund Zeugmeister, möchten zu ersetzen dem General heimbgestellet werden, der wirdet mit der Räth Gutbedunken den Sachen recht zu thun und sonderlich auch den Grafen von Ladran, Erzherzog Ferdinanden Andeuten nach, wohl zu bedenken und zu befürdern wissen.

Wann sich dann wohl begeben möchte, dass unter währendem diesem Zug der Bascha von Ofen sich auch was unterstehen und etwo umb ein Festung in Hungern, wie schon lang die Kundschaften lauten wollen, annehmen möchte, so will die Nothdurft in allweg erfordern, dass die hungerische Gränitz entzwischen nicht allein nicht entblösst, sonder gestärkt und also versehen werde, damit man ihme, Bascha, begegnen und ihn abtreiben oder schlagen müge. Darzu halten die gehorsamiste Räthe neben den hungerischen Räthen auch etliche Fürsehung vonnöthen und nämlichen, dass noch ein zwölf Hundert hussarische Pferd ehist geworben werden, dann vier Hundert dem Grafen von Serin zugegeben, damit er mit solchen und seinem ordinari Kreis zu thun, sich am Wasser Raab aufhalte und damit die raaberisch und kanisisch Granitz versichern helfe. Andere vier Hundert möchten dem Herrn Palffi zugeben und befohlen werden, sich damit gen Neutra zu legen und auf alle des Feinds Anschlag fleissig zu invigiliren. Die letzten vier Hundert möchten durch den Herrn Dobo geworben und nahent bei Toggei gelegt werden, mit dem Bereich, dass er mit dem Feldobristen in Oberhun gern, wie auch den andern Kreishauptleuten und sie hinwieder mit ihm fleissige gute Correspondenz halten und je einer dem andern auf den Nothfall treulich beispringen solle.

So wirdet auch für rathsamb gehalten, dass auch auf diese hungerische Gränitz noch ein drei Hundert deutsche Archibusierpferd durch den von Ködern geworben und angeführt werden, an Ort und Ende, da es die Nothdurft am meisten erfordern möchte.

Zu gleichem Effectu wären auch die unterennserischen österreichische extraordinari Hilfen zu gebrauchen und theils gen Kanischa, theils gen Kaab und Uywar, wie es die Fürstl. Durchl. sambt dem Kriegsrath für das nutzlichist halten werden, ausgetheilt werden. Diesen allen, wie auch allen andern Befehlchshabern und Gränitzern insgemein würde mit sonderm Ernst aufzulegen sein, dass sie gegen dem Feind, so lang er ruhig ist, nichts fürnehmen, sondern auch dies Orts in Kuh und Still blieben; alsbald aber der Bascha von Ofen, Temeschwär oder der von Sigeth etwas fürnehmben würde, dass sie sich als tapfere Kriegsleut opponiren und dem Feind müglichen Schaden zufügen sollen.

Nicht weniger wären auch die Böheimb, Mährer und Schlesinger zu ersuchen, sich nicht allein in Bereitschaft zu halten und auf alle Nothfäll gefasst zu machen, sonder auch der Krön Hungern auf des Bascha von Ofen Überfall jedes Land, da es dieselbige zunächst berührt und selbst zum meisten interessirt ist, auch über die Gränitz beizuspringen und Hilf zu leisten.

Die Galeren im Arsional zu Wien, wie auch andere Schiffnothdurft in gute Bereitschaft zu bringen und dass sich die Kais. Mt. eines Obristen darüber fürderlich entschliessen, will auch nicht für unrathsamb gehalten werden und solle darzu der Grossbalei Kidesel vielleicht nicht bald zu verbessern sein.

Letztlichen nachdem die gehorsamisten Käthe, wie oben gemelt, in grosser Fürsorg sein, der türkische Kaiser sei gesinnet, mit der Kais. Mt. gar zu brechen und auf das künftig Jahr ein offenen Krieg zu führen, so hielten sie demnach für ein sonders guts, auch nothwendigs Werk, dass sich die Kais. Mt. alsgleich auch eines Generalobristen zu offenem Feldzug in eventum in Gnaden entschliessen thäten, wie dann die Fürstl. Durchl. Erzherzog Ferdinand solches gleichsfalls für höchst nöthig erachten thut, auch der Meinung sein wille, do es vor einem Jahr besehenen, es wurde der nächstgelittene Schaden wohl verblieben sein.

Dann neben deme es aller Orten, da man Hilf suchen wirdet, erspriesslichere und mehrere Hilfen abgeben würdet, wann man siehet, dass die Kais. Mt. mit Ernst, Eifer und Celerität darzu thut, so würdet auch der erwählte General desto besser sich umb Leut zu bewerben haben und aller Nothdurft nachdenken und dieselben rechter Zeit zu erindein wissen, zu geschweigen, dass die Behandlung des Generals und die Vergleichung, so mit ihme aufzurichten, Zeit und Weil erfordern wirdet. Zu solchem Generalat wissen die gehorsamisten Käth kein besser Subjectum, als eben die Fürstl. Durchl. Erzherzog Ferdinanden fürzuschlagen, als die das Alter, das Ansehen und solche Erfahrenheit in dergleichen Sachen erlanget hat, dass ihr wenig in der Christenheit gleich und noch weniger fürzuziehen sein. Man will auch nicht zweifeln, Ihr Fürstl. Durchl. werden auf den Fall eines Feldzugs erspriessliche Hilfen an Geld, Volk und sonderlich an Munition darzugebenumb soviel mehr willig werden.

Dero künnte die Kais. Mt. ihrer geliebden Herrn Brüder einen zu Generalobristenleutenant zuordnen, den dritten gleichsfalls zu General in Oberhungern erkiesen, die Fürstl. Durchl. Erzherzog Ernsten aber bei Generalat in Krabaten und Windischland verbleiben lassen. Dann wann es zu offenem Feldzug kommen sollte, wurde es der Räth Erachtens in allweg nöthig sein, dass in Hungern im obern Kreis und auf der isxabatischen Gränitzen drei unterschiedliche voUmöchtige General verordnet werden. Soviel den andern Hauptpunkten betreffend.

Der dritte und letzte Hauptpunkt, nämlichen nervus belli, wo der herzunehmen, der beruhet auf demjenigen, was die Kais. Mt. selbst von ihren eignen Kammergefallen und Gütern dabei thun künnten und wollen, und dann auf derselben Künigreichen und Landen, des Eeichs und fremder Potentaten Hilfsleistungen. Da zweifeln anfänglich die gehorsamisten Räthe im wenigisten nicht, die Rom. Kais. Mt. werde für ihr Person nach dero besten Vermügen sich, wie bishero äusserist be-schehen, anzugreifen nicht unterlassen, sonder mit väterlicher Lieb und Treu gegen ihren Landen und der Christenheit alles das erzeigen und auf sich nehmben, was sie immer erschwingen inügen.

Ihrer Kais. Mt. Künigreich und Landen, wie auch die übrigen Hilfen alle seind zweierlei Sorten, die einen eilende zu vorstehender Recuperation dessen der Feind abgenumben, die andern beharrliche zu Führung und Continuirung des Kriegs und offenen Feldzugs, do es darzu kommen solle.

Mit den eilenden Hilfen ist man in der Kais. Mt. Erbkünigreichen und Landen allbereit in unterschiedlichen Tractationibus. Die sein nun mit höchstem Fleiss zu continuiren und aufs höchst es immer müglich ist, zu erhandlen, des Versehens, man werde sich aller Orten der Gebühr mitlei-denlich erzeigen.

So ist nicht zu zweifeln, es werden auch die Land Steier, Kärnthen und Krain über das, so allbereit beschehen, auf der Fürstl. Durchl. ihres Gubernatoren Behandlung bei dieser Recuperation mit Volk, Geld, Munition und Proviant das ihrige treulich zu thun continuiren. Im Reich wirdet für rathsamb gehalten, die eilende Hilfen durch eilende Abschickungen bei allen Churfürsten, Fürsten und Ständen unverzogentlich und also ersuchen zu lassen, dass jeder Stand umb ein ergebige Hilfe eilends zu leisten ersucht, kein Summa begehrt, wohl aber den Gesandten ein beiläufige Verzeichnus, was jeder Stand ungefährlich leisten möchte, dem Reichsanschlag oder Matrikel nach zugestellet werden, sich darnach haben zu richten und Fleiss fürzuwenden, wo nicht ein Mehrers, doch dasselbige zu erhandlen. Das Begehren wäre der Räth Erachtens aller Orten auf Geld zu stellen, ausser bei Wür-temberg, allda ein Anzahl Pferd begehrt möchten werden, wie oben gemeldet, und dann der fürnehmsten Reichsstadt, bei welchen neben dem Geld auch Munition, als Geschütz, Pulver, Saliter und dergleichen zu suchen wäre.

Zu den vier rheinischen Churfürsten möchte Doctor Pezz geschickt werden, als der der türkischen Sach solchen Bericht hat, dass er diejenigen, mit denen er zu handien, vor andern aller Umstand und was es mit diesem mächtigen Erbfeind für ein Gelegenheit, beweglichen erindern mag. Der möchte sonderlich Pfalz halben Befehlch haben, dem Churfürsten gute Vertröstung zu geben, dass sich die Kais. Mt. seiner Belehnung halber förderlich mit sondern Gnaden entschliessen würden, siutemal gehofft wirdet, dass dieser Churfürst wohl etwas Stattlichs thun künnte und darzu nicht ungeneigt seie.

Und dieweiln Dr. Pezzen den gewöhnlichen Weg an dem Rheinstromb hinab die Stadt Nürnberg, den Markgrafen zu Ansbach, die Bischof zu Würzburg und Bamberg und die Stadt Frankfurt nächst berühren wirdet, möchte ihme derselben Ersuchung auch aufgetragen und an Doctor Hülsen, Bambergischen Rath, Befehlch gegeben werden, do er etwo aufgehalten und die Erklärungen nicht förderlich erfolgen wollten, dieselben nach Doctor Pezzen Verreisen zu sollicitiren.

Zu Sachsen, Brandenburg und Magdeburg wirdet Herr Lasla Poppel und der Reichspfennigmeister von Loss zu gebrauchen für geschlagen; er, der Pfennigmeister, künnte fürters zu Mechlburg, Pommern und was der Enden sonsten für Stand sein, fortgeschickt werden.

Zu Braunschweig, Hessen, Anhalt und was in derselben Revier gelegen, wirdet Herr Christof von Schleinitz fürgeschlagen, zu den Städten Hamburg, Lübecu und andern D. Joachimb Waal und andere, zu der Stadt Augsburg Johann Achilles Ilsung und der Reichspfennigmeister Geizkofler. Der Geizkofler möchte auch zu Baden und zu den andern in Schwaben liegenden Reichsstädten geschickt werden, zu Speier und Wormbs Bischöfen und Städten der Kais. Fiscal oder sein Adjunctus D. Ciriacus Ruland, zu den Prälaten D. Gali Hager, so ihnen allen wohlbekannt und angenehmb. Der schwäbischen Reichsgrafen Behandlung möchte Graf Wilhelmb von Zimmern und der Wetterauisehen Grafen Graf Hermann zu Manderschied befohlen werden.

Zu dem von Würtemberg wirdet der Kais. Mt. Rath Burkhardt von Berchlingen, so des Herzogen selbst fürnehmber Diener und bei ihrer Mrstl. Gn. in grossem Vertrauen ist, zum nutz-lichisten gebraucht mügen werden, wie er sich dann darzu allbereit auch gutwillig erklärt, auch zuverlässige Hoffnung fruchtbarer Verrichtung gegeben hat. Die Handlung mit Gülch ktinnte dem Herrn von Hoios und D. Freimann anbefohlen, der von Rheidt auch etlicher Orten nicht unnutzlich gebraucht werden, wie sich solches und anderer Partikularumständ dabei die Reichskanzlei mit der Hofkammer auf der Kais. Mt. alleignädigiste Ratifikation specifice vergleichen würdet mügen.

Wie die Instructiones zu stellen, das wirdet die vom Kriegsrath hievor verfasste und hereingeschickte Schrift und der Stylus mit sich bringen; allein das zu merken, dass man aller Orten bei den restirenden Ständen in Erlangung der willkührlichen Hilfen etwas im Abschlag der Restanten ersuche und müglichs Fleiss erhandle, bei den übrigen Ständen, do je über allen angewendten Fleiss keine freie willkührliche Hilf erlangt mag werden, doch zum wenigsten etwas in Abschlag künftiger Reichsbewilligung erlangen inüge.

Weiln sich auch Baiern 30.000 Thaler zu geben gegen D. Pezzen rund erboten, anjetzo aber allein von Gulden schreibet, wirdet er seiner Verwilligung schriftlich zu erindern, den Herrn Fuggern auch ein gnädigs Dankschreiben zuzufertigen sein.

Nachdem auch die Passauerischen Abgesandten allbereit ankumben, möchte durch Herrn Hofkammerpräsidenten, D. Pezzen und Kurzen mit ihnen gehandlet werden, ihren Herrn anzulangen, dass er zu den allbereit verwilligten 10.000 Thalern noch soviel darreiche, und dabei vernumben werden, ob und was bei dem Kapitel absonderlichen zu erlangen.

Bei der Reichsritterschaft der dreien Kreis Schwaben, Franken, Rheinstrombs ist sich getreues Beisprungs zu getrösten, zu dessen Erhandlung wurden Herr Konrad von Rietheimb Freiherr, Johann Achilles Ilsung und der Geizkofler nutzlich gebraucht mügen werden.

Der deutsche Orden ist allbereit ersucht. Der Maltheser Orden möchte durch den anwesenden Grossbalei auch tentirt werden. Die Eidgenossen umb Hilf zu ersuchen ist dieser Zeit nicht für rath-samb gehalten worden; wohl aber künnte nicht Schaden, dass darunter der Fürstl. Durchl. Erzherzog Ferdinanden Gutachten angehört würde, ob, wann, durch wen und umb was für Hilfen sie zu behandlen. Der Räth Erachtens wirdet es in alleweg zu den beharrlichen Hilfen und bis nach dem Reichstag zu verschieben und als dann, do es änderst zum Feldzug kommet, auf einen ansehenlichen Haufen Volk zu stellen sein.

In Italien ist zuvorderist die päpstliche Heiligkeit umb mehrere Hilfen zu ersuchen, mit Andeutung, dass die allbereit geleiste Hilf zu des von Reitenau und Nadasti Werbung gebraucht und die künftigen nutzlich und wohl angelegt werden sollen. Und wirdet zwar die päpstliche Heiligkeit nicht allein umb Hilfen, sonder auch darumb fleissig zu ersuchen sein, ihrem Erbieten gemäss [...] sonderlich aber alles väterlichen Fleiss dahin zu gedenken, wie die Krieg in der Christenheit gestillt, Fried gemacht und mit gesambten Rath und Macht der Christenheit dem Erbfeind begegnet müge werden.

Zu dieser Schickung wirdet Herr Kowenzel*) fürgeschlagen, als der Ihrer päbstlichen Heiligkeit lieb und angenehmb, zumalen dieweil man die Fürsorg trägt, der neue Oratoø, so gen Rom destinirt, werde sobald, als es die Noth erfordert, nicht anziehen mügen.

Herr Kowenzl kunnte die Eeis auf der Post verrichten uud zugleich auch Toscana, Parma, Urbino und Lucca umb mitleidenliche Hilfen ersuchen.

Bei Ferrara, Mantua, Genua, Savoya wäre es dem Herrn Grafen von Thurn anzubefehlen, also auch, dass er die Venediger dextro modo und in der Geheimb tentire, ob bei ihnen was zu erlangen, darzu Ihre Kais. Mt. mit dem anwesenden venedigischen Oratorn einen Anfang machen kunnten lassen.

Die Behandlung der übrigen Privatlehenleut künnte dem Herzogen von Mantua per commis-sionem aufgetragen werden und wären diese Hilfsuchungen alle gleichsfalls wie die deutschen auf Geld und nicht auf Volk zu stellen.

Dass der Künig in Hispanien umb förderliche Geldhilf ersucht werde, wirdet gleichsfalls, darbei aber sonderlich dies für rathsamb gehalten, mit demselben Künig alles Fleiss dahin zu handien, damit er auf den Fall, da der Türk mit der Kais. Mt. brechen und in Hungern zu Feld ziehen wollte, den Türken zu Wasser auch angreifen und man also zu Wasser und Land ihme umb soviel mehr zu schaffen geben müge. Das kann der Räth Erachtens am füglichsten durch Herrn Kevenhüller und sonst durch Niemand mit besserer Frucht gehandlet werden. Sonderlichen aber wirdet für ein Nothdurft gehalten, dass der Moskowiter fürderlichist beschickt, umb ein stattliche Geldhilf ersucht, zumal aber dahin behandlet werde, dass er die Tartern abhalte, damit sie sich nicht den Türken wider uns bewegen lassen; da die hievor beschehene Vertröstungen von Herzen gangen, ist zu hoffen, er werde was Ergebliches verwilligen.

Und weil der Abgesandte nicht wohl füglicher als durch Schweden hineinkumben wird mügen, ist für rathsamb gehalten worden, dem Künig in Schweden nicht allein umb den Pass, sondern auch in Ansehung neugemachter Freund- und Schwagerschaft gleichsfalls umb ein mitleidenliche Hilf zu ersuchen, mit dem Anerbieten, da die Kais. Mt. etwas Guts zu Stillung des Kriegs zwischen ihme und dem Moskowiter vermitteln künnten, dass sie es herzlich gern thun wollen. Darzu wirdet der Warkutsch fürgeschlagen, mit Zuordnung einer Person, so ihne auf den Nothfall entsetzen künnte.

Ingleichen wirdet für rathsamb gehalten, dass auch beim Künig in Dänemark Hilfe gesucht werde, das möchte durch Heinrichen von Ranzau, Statthaltern in Holstein, so sich zu der Kais. Mt. Diensten treuherzig erboten, beschehen und derselbe Gewalt haben, im Fall er Alters oder anderer Zustände halben nicht selbst in Dänemark reisen künnte, einen seiner Befreundeten dahin abzuordnen, ihme auch zu Erzeigung genädiger Affection des Raths Titel verwilligt werden.

Und obwohln diese Hilfen zum Theil eben langsamb erlangt und eingebracht möchten werden, so sein sie doch hernacher auch nutzlich zu gebrauchen, zumaln do es zum offenen Krieg kummen sollte.

Unter andern eilenden Hilfsmitteln haben die hungerischen Räth auch diese fürgeschlagen, dass alle Verweisungen, so auf der Kais. Mt. Einkummen beschehen, auf ein Zeit lang eingestellt und die Einkumben alle zu der Granitznoth angewendet sollen werden. Darzu künnten aber die gehorsamisten Räthe noch zur Zeit und bis auf den äusseristen Nothfall keineswegs nicht rathen, dann es Ihrer Kais. Mt. den Credit eben derzeit, da man dessen zu Aufbringung und Anticipirung Gelds am meisten bedürftig, also schwächen würde, dass man auch auf die sicherste und beste Verweisungen nichts erhandlen würde mügen, anderer mehr Inconvenientien zu geschweigen. Wann auch dies Mittel je auf den äusseristen Nothfall fürgenumben werden wollte, wurde dennoch zwischen den angewiesenen Parteien ein grosser Unterschied und Abtheilung billichen zu machen, dann Wittib, Waisen und armen Parteien, so theils allein von diesen Verweisungen ihr Brot zu essen, dasselbe abzuschneiden, würde gegen Gott und der Welt schwer zu verantworten und wenig Glück und Segens dabei zu gewarten sein.

Die beharrlichen Hilfen, wie auch der Zuzug, auf den Fall es zu einem Feldzug kummen sollte, künnten durch kein ander Mittel als im Reich durch ein gemeine Reichsversamblung und in der Kais. Mt. Künigreich und Erblanden durch Haltung der Landtag erlangt werden.

Dieweil es dann sowohl dieses mächtigen Erbfeinds als auch der innerlichen Empörungen halben, so im Reich jetzo schweben, ein unumbgängliche hohe, ja äusseriste Nothdurft ist, den Reichstag fürderlichist und wo immer müglich vor dem Frühling zu halten; dieweil auch zu verhoffen, die jetzt vorstehende Türkengefahr werde die Stand bewegen, andere ungereimbte Sachen und beschwerliehe Handlungen auf andere Zeit zu verschieben und den Reichstag desto schleuniger schliessen zu lassen, dieweiln auch letztlich der Reichstag das einige Mittel, dardurch zu Fried- und Kriegszeit die Granitz aufrecht erhalten und der Kais. Mt. Erbkünigreich und Landen, auch nachfolgend die ganze Christenheit vor dem Erbfeind versichert und geschützt werden kann: so rathen die gehorsamisten Räthe unterthänigist, die Kais. Mt. wolle eben durch die Abgesandten, so sie zu Werbung eilender Hilfen zu den Churfürsten des Reichs abschicken werden, die Churfürsten ersuchen lassen; Ihrer Kais. Mt. die Haltung des Reichstags, wie auch die Zeit und das Ort (dabei man gleichwohl die Stadt Regensburg nicht zu verbessern weiss) gutwillig heimbzustellen, damit sich Ihr Kais. Mt. solcher Heimbstellung hernacher ihres Gefallens gebrauchen und den Reichstag förderlichst ausschreiben müge.

Die Landtag kannten gleichsfalls nicht umbgangen werden mit erstem anzustellen. Soviel nun die in Steier, Kärnthen und Krain anlangt, die werden die Fürstl. Durchl. Erzherzog Ernst ohne Zweifels mit erstem zu halten geneigt sein [und] alle müglichste Beförderung darunter zu gebrauchen haben, die auch darumben soviel mehr nöthig, damit Ihre Fürstl. Durchl. nach Verrichtung derselben, wo nicht noch im November der hungerischen Räth Gutachten nach, doch zu Anfangs Decembris dem hungerischen in der Kais. Mt. Namben gleichsfalls persönlich beiwohnen müge.

Den in Österreich unter der Enns kann die Fürstl. Durchl. Erzherzog Mathias wohl halten und von demselben Gutachten abgefordert werden, wann er angestellt möchte werden.

Der Obderennserisch kann, im Fall die Fürstl. Durchl. darzu nicht kumben wurden mügen, durch ansehenliche Commissarios gehalten und darüber auch Ihrer Durchl. Gutachten begehrt werden.

Die in Böheimb, Mährern, Schlesien und Lausnitz seind umb soviel mehr zu befördern, dieweiln dieselben Hilfen alle zu Ende laufen, darüber Ihre Kais. Mt. der Herrn obristen Officier Gutachten zu vernehmben und sich ihres Gefallens zu entschliessen werden haben.

Die Propositiones, wie die aller Orten anzustellen, das werden die absonderliche Beratschlagungen an gehörigen Orten in künftig mit sich bringen.

Neben diesen beharrlichen Hilfen würde, auf den Fall die Sach zu gänzlichen Friedbruch und Feldzug gerathen sollte, nicht wenig erspriesslich sein, da mit der Krön Polen ein Conföderation wider den Erbfeind angericht künnte werden; dass aber solchs noch zur Zeit durch die Kais. Mt. directo bei den Ständen der Krön Polen angebracht uud gesucht sollte werden, das ist bei jetzigen Schwierigkeiten derselben Krön nicht rathsamb. Die päbstliche Heiligkeit möchte aber durch Ihrer Mt. Abgesandten und ihren Nuntium erinnert werden, dass sie ein löblich gut Werk thäten, hierauf zu gedenken und die Sach zu erspriesslichem Ende bringen zu helfen.

Die hungerischen Räthe sein der Meinung, wann es zum Krieg käme und die Siebenbürger, Moldauer und Wallachen ein Rucken bei der Kais. Mt. sehen würden, darauf sie sich zu verlassen, dass sie sich ausser einicher Tractation selbst unter Ihrer Kais. Mt. Schutz und Gehorsamb geben würden. Deme fallen die gehorsamisten Räthe auch bei und wollen verhoffen, dass sich auf solchen Fall wohl mehr türkische Unterthanen, zumaln die Christen in Griechenland, für sich selbst und auf Anreizung unter der Christen Schutz begeben und dem Türken rebelliren würden. Darauf dann zu seiner Zeit wohl auch dahin zu gedenken sein wird, durch was Mittel und Weg der Persianer zu Continuirung des Kriegs stimulirt müge werden, darunter die päbstliche Heiligkeit gleichsfalls vermutlichen nicht wenig leisten würde mügen.

Beschliesslichen ist auch zu Erlangung einer stattlichen grossen Summa Gelds gegen dem Erbfeind zu gebrauchen dies Mittel furgeschlagen worden, da die Kais. Mt. durch Verordnung etlicher ansehenlicher Personen in ihren Künigreichen und Landen von Fürsten, Grafen, Herren, Ritterschaft und Burgern ein mitleidenliche willkührliche Hilf ersuchen und jedes Dargab absonderlich einschreiben und verzeichnen Hessen, des Verhoffens, es würde bei treuherzigen des Vaterlands liebhabenden Leuten, Mannsund Frauenpersonen ein löbliche Aemulation abgeben und dies Mittel wohl, etwo viel mehr, als derzeit gedacht werden kann, ertragen mügen. Halten derwegen die gehorsamisten Eäth nicht für unrathsamb, solches einmal zu versuchen, doch erst nach gehaltenen Landtagen und dass damit an der Kais. Mt. selbst Hof mit vorgehender Communication mit den Herren böheimbischen Officierern der Anfang gemacht und hernacher in allen Landen continuirt werde, dabei dann nicht geringe Hoffnung zu haben, wofern in der Kais. Mt. Erblanden ein Anfang gemacht, dass im ganzen Reich solches nachfolgend auch imitirt und daselbst nicht weniger ein Hochansehenliches erlangt möchte werden.

Das alles haben die hierzu verordnete Räth zu der Römisch Kais. Mt. und Fürstl. Durchl. höchst vernunftigen fernem Nachdenken und Entschluss gehorsambist vermelden und sich darbei aller-unterthänigist befehlen wollen.




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