36. Èás dobrého zdání komory dvorské v Praze o návrzích, které pøi poradách, v Praze roku 1592 konaných v pøíèinì opatøení penìz na válku s Turky èinìny byly.

Sine dato [1592.] — Opis souè. y c. a kr. spol. arch. fin. re Vídni sub Keichsgedenkbuch è. 475, fol. 350 etc.

... aus Ihrer Mt. Künigreichen und Landen, als das allgemeine Aufbot und der persönliche Zuzug, welches aber ein Werk, das zu jetziger Intention nicht dienet, sondern des man sich allein zu einem offenen Krieg gebrauchen kann, es war dann, dass nachmals bei den Ständen in Österreich zu erhalten, weil dieselben eben zu diesem End des Aufbots ihre gewisse Haupt- und Befehlchsleut durchs ganze Jahr hinumb in ihrer Bestallung erhalten müssten, die doch ohne das nur feirend, bis man sie auf den sich zutragenden Nothfall gebraucht oder gebrauchen kann, auf vergeblichen Kosten liegen, dass man dieselben neben einer gewissen Anzahl Volks auf die Gränitz verordnet, und damit solches ohn ihr der Stand desto wenigem Beschwer bescheh, Ihre Mt. den noch darüber bedürftigen Unkosten, soviel sich über das Wartoder ordinar! Bestallungsgeld gebühren möchte, erstattet hätten, dergestalt, wann es hernach zum Aufbot kam, dass die völlige Besoldung auf sie die Stände wiederumb käme. Damit hätten sie auch allezeit ein wohlgeübts, versuchts Volk, dürften nicht erst von Neuem darumb trachten, sondern war schon bei der Hand, und obwohl sich gedachte Stand, als bei welchen man diesen Punkt allbereit angebracht, stark darvon entschuldigt, so vermeint doch die Hofkammer, man sollts nochmals zu tentiren in allweg nicht unterlassen, wie dann auch die Hofkammer bedunken will, dass sie die Stände solchen Punkten nicht allerdings recht eingenomben haben werden, gleichwohl auch die Hofkammer von dieser Sach so eigentlich nicht reden kann, weil sie nicht weiss, wie die Stand erstes Anfangs zu ihrer Hilfsleistung behandelt worden; aber nachdem man draussen die Sach tractirt, wird man am besten wissen, wie dieselb ferner anzugreifen und ins Werk zu richten. War auch vielleicht nicht ausm Weg, dass man nothdurftigen Bericht destwegen begehrt und herein abgefordert hätt, damit man sich darinnen ersehen und alsdann desto besser darvon reden künnt.

Zum andern, so haben höchstermelte Ihre Kais. Mt. weiland Kaiser Maximilian auch das allgemeine Anlehen in dero Königreichen und Landen gehabt, das ist nun ein Mittel, dessen man sich dieser Zeit und in der Eil gleichsfalls gebrauchen könnte und darinnen gar keineswegs zu feiren ist und dasselbe nicht allein in Österreich, sondern es möchten die Kais. Mt. auch der Fürstl. Durchl Befehlch geben, unter jetzigen Ragusch zu beratschlagen und dahin zu trachten, wie man auch in Hungern zu dergleichen Anlehen kommen möchte; dann obwohl die Österreicher unter nächsten Landtag sich desselben allbeieit verweigert, so möcht doch nochmals von Neuem in sie wiederumb gesetzt und mit Zugemüthführung allerhand dienstlichen Motiven ihnen mit mehrerm Ernst destwegen zugesprochen werden.

Allhie in Böheimb wirds der bevorstehende Landtag geben, was sich diesfalls zu versehen und was etwa diesorts fürgenomben werden möchte.

Im Markgrafthumb Mährern hat man bei den Meisten dits Mittel schon practicirt und ist man mit den übrigen noch Unbehandelten gleichfalls im Werk.

In Schlesien haben Ihre Mt. jetzund eben destwegen ihre Abgesandte, die diese Sach bei den fürnehmbisten Fürsten und Ständen tractiren und bei ihnen einen Anfang machen sollen. Nach Gelegenheit derselben Verrichtung und des Verfolgs kann wegen beden Lausnitz gleichfalls die Noth-durft fürgenomben und gehandelt werden.

In Steier, Kärnthen und Krain und den dinnigen Landen, welche Ihre Durchl. weiland Erzherzog Carl hochlöblicher Gedächtnus hinterlassen, wäre gleichfalls zu versuchen, ob nicht ebnermassen zu dergleichen Anlehen zu kommen sein möchte, welches dann Ihr Fürstl. Durchl. unter jetzt vor-stehunden Landtagen, weil sie drinnen sein, am besten handeln und zue Werk richten könnten.

Also hat auch die Hofkammer hievor gerathen zu Erhandlung eines Vorraths in Proviant bei den Österreichern die Sach dahin zu richten, dass ein jeder nach Gelegenheit seines Vermögens ein gewisse Anzahl Treids auf dies Jahr beisamben halten, welches er hernach, im Fall mans bedürfen würde, an ein gewisses Ort bis zum Wasser und gegen bestimbter Bezahlung zu liefern schuldig sein sollte. Das hält die Hofkammer nochmals für ein Nothdurft, dass es beschehe, ungeachtet, dass sich die Stände unter jetzigen Landtag davon entschuldigt, weil es sowohl zu Friedens als offnen Kriegszeiten nothwendig und gut.

Gleichmässige Handlung könnten auch Ihr Durchl. Erzherzog Ernst mit den dinnigen Landen fürnehmben.

Also könnte auch Ihrer Durchl. Erzherzog Mathiasen zugeschrieben werden, dass sie versprechen wollten, wie sie diesen Punkt wegen Samblung eines Proviantvorraths auch bei den Hungern unter jetzigem Landtag ins Werk richten könnten, und weil nicht wenig an dem gelegen, damit das obriste Proviantmeisterambt fürderlich ersetzt werde, darüber allbereit die Fürstl. Durchl. Erzherzog Mathias zu Österreich ihr Gutachten geben haben und hereinkommen sein solle, so war fast gut, dass solches an sein gehöriges Ort zu fürderlicher Erledigung remittirt würde.

Und demnach auch fürs dritte mehrhöchstgedachte Kais. Mt. weiland Kaiser Maximilian auch der andern Herren von Österreich und derselben Unterthanen Hilfen gehabt und dann die Fürstl. Durchl. Erzherzog Ferdinand auch ohnedas vermüg der väterlichen Disposition schuldig sein, den andern österreichischen Landen gegen dem Türken auf den Nothfall zuzespringen und zu helfen, inmassen dann E. Gnd. diesen Artikel ohne Zweifel, wie es etwo hievor in gehaltener Berathschlagung für rath-samb angesehen worden, die väterliche Disposition dieses Artikels halber nothdürftig angesehen, erwogen und bedacht haben werden, was es damit eigentlich für ein Meinung hab und Ihr Durehl. vermüg desselben verobligirt: so war die Hofkammer der gehorsamisten Meinung, es sollten Ihr Durchl. destwegen aufs ehist durch einen ansehlichen Abgesandten umb gebührende billiche Hilf zu ersuchen sein. Dabei dann auch sie die Hofkammer zue E. Gnd. ferneren Bedenken stellt, ob nicht solches auch Ihrer Durchl. Erzherzog Ernsten angedeut, damit sie mit und neben Ihrer Mt. zugleich wegen der dinnigen Lande als Administrator Abgesandten schicken möchten.

Also könnt auch daselbst bei Ihr Durchl. Erzherzog Ferdinanden versucht werden, weil es in dero Landen dennoch viel ansehlicher, vermügiger und reicher Le ut hat, ob man derer Orten nicht gleichsfalls zu einem Anleihen kommen möchte.

Wegen der Reichshilfen, welche Kaiser Maxmilián auch gehabt, mangelt es jetzt und am allermeisten; darzue weiss aber die Hofkammer über das, was allbereit hievor überflüssig besehenen, weiters nichts zu sagen.

So hat man sich der fremden Potentaten Hilfen auch nunmehr so weit gebraucht, dass zu gegenwärtigem Proposito über das, was allbereit eines und des andern Orts erfolgt, der Hofkammer Wissens schlechte Reitung zu machen ist. Allein bei der päbstlichen Heiligkeit da weiss die Hofkammer nicht, wie es mit derselben Bewilligung stehet, ob die durch den Herrn Kowenzl erhandelte 10.000 Kronen richtig sein und in quibus terminis es damit stehe und ob nicht seither noch weiter etwas mit Ihrer Heiligkeit tractirt oder erhandelt worden, darumb aber E. Gnd. die beste Nachrichtung haben werden.

Beschliesslich so haben auch im bemelten 1566. Jahr Ihr Mt. de proprio etwas gethan und wohl thuen können; in was Stand aber das Wesen seither gerathen, und dass man sich wenig oder gar nichts jetziger Zeit auf dies Mittel verlassen kann, das wissen E. Gnd. selbst und haben es auch aus der erlangten Erfahrenheit leichtlich und wohl zu erachten.

Überdies so hat die Hofkammer auch das mit allem Fleiss ersehen und berathschlagt, was der unlängst ihr umb Gutachten zuegestellte Discurs, wie in jetzigen Kriegsund Feindsnöthen zu einer ansehlichen Summa Gelds zu kommen sein möchte, nach längs in sich hält und vermag. Der ist nun nach wohlausgeführten, vernünftigen und guten Bedenken gleichwohl auf vielerlei unterschiedliche Weg, schliesslich aber auf die Handlung oder Anlegung des fünfzigisten Pfennings gestellt, welches, da es also ins Werk gericht werden könnte, es wohl etwas ertragen und ingemein viel ausgeben würde; weil es aber ein Werk ist, das von mehr als einem Land dependirt und erhandelt werden muss, soll es anders zu dem verhoffendem Nutz erspriessen, weil ein Land allein viel zu wenig, so gehört Zeit und Weil darzu und ist in dieser Eil kein Reitung darauf zu machen. Es eracht aber die Hofkammer unterthänigist, weil dieser Discurs oder Gutachten allbereit an mehr Ort (wie die Hofkammer berichtet wird) zu berathschlagen geben worden, man möchte des Verfolgs und Gutachtens darüber also erwarten und alsdann ferner berathschlagen, was sich nach Gelegenheit anstellen oder thun lassen werde oder nicht, aber zu jetziger Eil ist, wie gemeldet, sich weder auf eins noch das andere darinnen angedeute Mittel nicht zu verlassen.

Geld aber jetzund in Eil aufzubringen, darumben es dieser Zeit furnehmblich zu thun ist, hat die Hofkammer der Sachen noch ferner nachgedacht und nachdem sie vernimbt, dass der Herzog von Ferrara wegen bevorstehender seiner Lehensfälligkeit jetzund stark in traetatione und Vergleichungshandlung mit der Kais. Mt. stehen, daraus man in die etlichmal hundert Tausend Gulden zu gewarten haben solle, so war sie der Meinung, es sollte solch Geld in dieser äusseristen Noth billich anders wohin nicht, weder daher verwendt, auch solche Handlung, damit man desto ehundei zum Geld kommen können, umb soviel desto mehrers befürdert werden.

Also wird auch die Hofkammer bericht, dass der Doctor Beccaria mit dem Furschlag, so wegen Erhandlung eines Anlehens bei den Lehensleuten in Italien und Anrichtung neuer Zoll daselbst noch füi diesem auf der Bahn gewest, jetzt und Wiederumben fürkommen solle, darauf er ihme dann getraut, bis in 200.000 Kronen mittlerweil zu antieipiren, und bericht daneben Herr Graf von Arch in seiner Relation, welche auf die Hofkammer communicirt worden, dass sich Herr Hector Spinola, als er jetzund bei ihme zu Genua gewest, erboten hab, da man ihme jemanden zuordnen und sie mit Briefen an die Feudatar sehen sollte, dass er sich gern und gutwillig darinnen gebrauchen und dass man auch verhoffentlich ein Ziemliches erlangen würde können.

Also solle auch, wie gedachter D. Beccaria berichte derselben Orten Ihr Mt. ein Lehen apert und fällig worden sein, so sich bis in 50.000 Kronen Werth erstrecken solle, umb welches aber, was es damit für ein Gelegenheit hat, E. Gnd. sonders Zweifels gute Wissenschaft, haben und da es also richtig, gleichfalls ein Summa Gelds in Eil darauf aufgebracht werden könnte.

Ferrer so vermeint auch die Hofkammer gehorsambist, da den Herren Fuggern ihrer böheimischen Schuld und derselben Bezahlung halber hinfüro ein bessere Richtigkeit gemacht, sie auch fc in der Mündlheimbisehen Sachen, darbei Ihr Mt. selbst interessirt und es derselben Nothdurft gleichs| falls erfordert, mehrers befürdert würden, dass nicht zu zweifeln, es möchte eintweders bei ihnen selbst oder doch auf ihren Credit ein ansehenliche Summa Gelds erhandelt und aufgebracht werden können. Dann und für letzt, so ist noch für diesem darfür gehalten worden, dass in denen Extremis ein Herr wohl befugt sei, die Kammergefäll auf ein Zeitlang innenzubehalten, sich derselben zu De; fendirung des Vaterlands zu gebrauchen und die Bezahlung derer darauf verwiesenen Parteien mittlerweil zu suspendiren, wie dann insonderheit die hungerischen Räth für diesem auf dies Mittel gedeut haben. Ob nun wohl die Hofkammer darbei allerhand Difficultates und Bedenken find, auch besorgt, f es werde sich also in genere ganz beschwerlich thun lassen; damit aber auch das äusseriste Mittel, so man etwo erdenken oder haben kann, mit Stillschweigen nicht übergangen, noch ausgelassen werde, ":V so hat die Hofkammer nicht unterlassen sollen, dasselb gleichsfalls hiemit nambhaft zu machen, eracht daneben gehorsamist, weil dieser Punkt ein grosse Wichtigkeit ob sich hat, und aber derselb, ob und wie er sieh, es sei nun in toto oder ex parte, thun werde lassen, mit desto mehreren Grund erwogen, bedacht und gehandelt werden könnte, es sei der Mühe werth, dass alsbald nach jetzigem hungrischen Landtag Herr Reichard Strein und bede Herren Jörger hieher erfordert würden, die neben der Hofkammer und denjenigen, welche etwo Ihre Mt. sonsten darzue verordnen wollten, diese Sach wohl und nothdürftig, wie auch sonsten berathschlagt hätten, wie und auf was andere mehr Weg mit einer er- ;; gebigen Summa Gelds aufzukomben sein möchte. g; Welches nun die Hofkammer allein aus schuldiger Treuherzigkeit in Ansehung der für Augen schwebunden äusseristen Noth und Gefahr zu melden nicht umbgehen sollen, die bitt auch nachmals, dass E. Gnd. sie die Hofkammer, dass sie dem Wesen auf andere Weg ausseil deren Mittel, welcher Erhandlung und Richtigmachung bloss bei der Kais. Mt. stehet, Rath zuscharren nicht weiss, nicht allein bei Ihrer Mt. bestes Fleiss entschuldigen, sondern auch für sich selbst umb gehörter Ursachen willen entschuldigt halten wollten. Die bitt auch ferrer, weil diese Kriegsexpedition ein Zeit her auf die Hofkammer gerathen und daselbst gehandelt worden, sie die Hofkammer aber principaliter nit angehörig ist und all andere Kammersachen steckend machen, E. Gnd. wollten es hievor angedeutermassen unbeschwert dahin richten, damit jemands von dem Kriegsrath und was zu dieser Expedition sonsten gehörig herein verordnet werde. Dann wie E. Gnd. wissen, hat die Hofkammer ausser desselben mit ihren eignen Kammersachen überflüssig genug zu thun, kann auch mit denselben schwerlich gefolgen.




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