50. Komora dvorská oznamuje nejvyšším úředníkům v Čechách, ze císař uznává potřebu svolati znovu sjezd poslanců ze zemí koruny České k poradám o společné defensí, že však jest toho úmyslu žádati na sněmu českém, aby i v tom případu, kdyby na defensí skutečně došlo, z berně na válku tureckou svolené vojsko na hranicích při horních městech Uherských placeno bylo, poněvadž by bez žoldu hranice opustilo a nepřátelům v moc vydalo; císař že žádá od nejvyšších úředníků zemských dobré zdání, kterého času by sjezd k poradě o defensí konán býti měl.

1593, 13. února. — Současný opis y c. a kr. spol. archivu finančním ve Vídni, Böhmen, Landtage 1500.

Gnädig Herren! Euer Gnaden wissen sich zu erindern, dass anno 87. von der Krön Beheimb und deren ineorporirten Lande allhie versammlet gewesten vollmächtigen Abgesandten Ihrer Mt. ein Defensionsnotel übergeben worden, darauf Ihre Mt. dero Bedenken den obristen Herren Landofficierern der Krön Beheimb übergeben, welche darauf Ihrer Mt. den Bescheid geben, dass sie dieselben ausser allgemeiner Zusambenkunft der andern Lande Deputirten vorzunehmen Bedenken hätten. Die aus Mährern, als denen die Bedenken zugeschickt worden, haben darauf gleichwohl ein sondere Antwort geben und sich erklärt, aber doch Ihrer Mt. Bedenken nit gemäss, wie auch die aus Schlesien; derwegen wirdet vermeint, dass gleichwohl die Nothdurft erfordert, dass Ihr Mt. ditzorts sowohl bei der Krön Beheim als den ineorporirten Landen die Anmahnung nochmals thuen möchten, dass sie zu solchen nochmals vollmächtige Abgesandten fürnehmen und mit Instruction und Gwalt versehen wollten, neben der Defension auch die Artikel, dabei Ihr Mt. Bedenken haben, gemeinem Wesen zu Gutem in Richtigkeit und Ordnung zu bringen, welches in jetz währenden Landtag den Ständen der Krön Beheim und dann denen aus Mährern insonderheit also auch denen aus Schlesien und beeden Lausnitz zugeschrieben. Dieweil es aber sonderlich an dem Punkt erwindet, dass die Defensionordnung dahin gericht werde, dass wann dieselbe angehet, die Türkensteuern nit aufhören oder darzu inbehalten werden, so wären Ihr Mt. gnädigst bedacht, insonderheit in jetzigem Landtag zu begehren, dass diese Condition ausgelassen werden möchte und die ordinari Türkensteuer, wann gleich der Anzug beschäch, zue der Bergstädterischen ordinari Gränitzbezahlung verbleiben möchte, dann do das nit beschäch, wurde es Ihrer Mt. und der Gränitz zu merklichen äusseristen Schaden und Verderben gereichen, und sonderlich dies erfolgen, dass die Gränitzen von Bergstädten, soweit die aus der Krön Beheim und Markgrafthumb Mähren zu bezahlen, in Mangel der Bezahlung öd werden, und weil kein Gelegenheit zu Unterhaltung des alten Kriegsvolks, viel weniger neues aufzunehmen verhanden und die Gränitz zu besetzen, also gewisser Verlust derselben erfolgen, und kämb das geübte erfahren Kriegsvolk, so nun lange Zeit auf der Gränitz dient, aus Unbezahlung hinweg, an deren Statt der Krön Beheimb und ineorporirten Lande Aufbot erfolgt, welches noch neu, der Krieg und des Feinds unerfahren, mit dem die Gränitzen und Lande wenig versichert wären, wie dann in Kro-baten jetzund die lautere Erfahrung verhanden, da beede Länder Kärnten und Krain ihre Türkensteuer, davon dieselben Gränitzen zu Friedenszeiten bezahlt werden, zu jetzigen offenen Krieg und ergangenem Aufbot zu sich gezogen, und also dieselb Gränitz nunmehr gänzlich zum Verlust komben war, da nit Ihr Mt. bis anhero mit Ihrer Dargab geholfen hätten, wie sie sich dann auch keines andern zu versehen haben, wann sie sich nit also vergleichen, dass sie die Steuern auf Bezahlung des Kriegsvolks fortgehen lassen und das Aufbot insonderheit auf sich nehmben; dagegen aber in Osterreich und Steyer, da die Steuern nit abzogen worden, dergleichen Klagen, Unrichtigkeiten und Unordnungen nit beschehen. Welches also kurzlich Ihr Mt. E. Gnaden zu Gemüth zu führen befehlen und begehren erstlich Euer Gnaden Gutachten uber dies zuvor, fürs andere, zu was Zeit sie vermeinen, dass Ihr Mt. wiederumben eine Zusambenkunft zur Defension nach Ostern anstellen möchten. Actum 13. Februarii anno 93.




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