75. Dobré zdání arciknížete Ferdinanda na otázky, které císařský rada Reichart Strein po písemné odpovědi jemu předešlého dne dané v pamětním spise na novo přednesl. Arcikníže radí, aby císař především obsadu uprázdněný úřad nejvyššího purkrabí a aby Ladislava Popela z Lobkovic na hradě Pražském zatknouti dal, k čemuž prý má právo i přes to, že podobného případu ještě nebylo. Proti "povědomé osobě", totiž nejvyššímu hofmistru Jiřímu Popeloví z Lobkovic, jehož arcikníže seznal býti mužem "lstivým, obojetným a nevěrným", nechť císař soudně zakročí a dle zásluhy ho přísně potrestá.

1593, 24. května. — Koncept v mistodržitelském archiru v Inšpruku. Ferd. 196—1.

Die Fürstl. Durchl. (Titel), unser genädigister Herr, haben genädiglich angehört, was der wohlgeboren Herr Herr Reichart Strein, Freiherr auf Hertenstein, Schwarzenau und Ungerschitz, Rom.

Kais. Mt. Rath und Fürstl. Durchl. Ertzherzog Mathiassen geheimer Rath und obrister Hofmeister, auf den ihme gestriges Tags in bewüsster Sachen zugestellten schriftlichen Bescheid replicirt und für sondere Bedenken, darüber er Ihrer Durchl. weitern gnädigisten Berichts und Erklärung begehrt, movirt, und lassen ihme Herrn Strein hierauf gnädiglich vermelden: Dass Sie fürs erste zum rathsamisteu erachten, dass noch der Zeit und bis man eintweders aus des Popls Aussag und andern darauf folgenden Circumstantien einen mehrern Grund hat, wer alle in Sachen verwandt, gegen den Ständen insgemein nichts zu ahnden seie, dann es würden die Conspiranten dadurch erst avisirt und zusammenzusetzen Gelegenheit suchen, wie dann Ihr Kais. Mt. selbst allergnädigist vermeinen, dass nit der zwanzigist vom Adel, so möchten auch noch viel darunter sein, die umb den Handel nichts wüssten, und also gegen ihnen den Ständen insgemein oder sambtlich was fürzunehmen bedenklich, sonder auch etwo beschwerlich und gefahrlich sein, doentgegen auf den gestrigen angedeuten Weg der Anhang von einander getrennet und die gebührende Demonstration gegen einen jeden insonderheit und nach und nach viel ehe und besser als gegen den Ständen ingemein auf einmal kann fürgenommen werden. In allweg aber halten Ihr Durchl. für nothwendig, ehe dann Ihr Kais. Mt. ichzit gegen einen insonderheit oder den Ständen ingemein statuiren, dass Sie mit Ersetzung des Burggrafambts noch vor Ausschreibung eines andern Landtags fürgehen und darmit länger nit inhalten.

Aufs ander, ob Ihr Fürstl. Durchl. ein Exempel wissen, oder ob es der behemischen Lands-ordnung gemäss, dass sie den Popi aufs Prager Schloss zu arrestiren gerathen, melden Ihr Durchl. gnädigist, dass solches ihres Erachtens nit heiss, ab executione den Process anzefangen, sintemal man noch derzeit nichts anders als allein ein gütliche Besprechung in Erfahrung des mehrern Grundes gegen ihme fürnimbt. Sein derhalben nochmaln der Meinung, dass solches auch ohne einiches vorgangenes Exempl wohl sein könne und Ihr Kais. Mt. dessen guten Fug und Macht haben.

Zum dritten und vierten, ob nit die Kais. Mt. Ursach genug hätten, die bewusste Person umb ihres Verhandlens willen des Ambts zu entsetzen, oder wie er sonst zu bestrafen, und ob sich Ihr Durchl. zu erinnern, dass zuvor auch ein Officier wäre abgesetzt worden: auf solches halten Ihr Durchl. darfür, weil dieselb Person selbst bekennt, dass er mit Ihrer Kais. Mt., seinem König, der Untreu und in mascara gespielt, dass er hierdurch nit allein sein Ambt, sondern alle andere Gnaden und Dignitäten verwirkt; dieweil aber das sicherist und Ihrer Kais. Mt. verantwortlich ist, ihne rechtlich zu beklagen, so möchten Sie, wie in gestrigen Bescheid auch angedeutet, mit dem Rechten gegen ihme verfahren, und was erkannt würdet, ohne alle Gnad exequiren lassen. Sonsten wissen sieh Ihr Durchl., dass bei dero Gubernament in Beheimb ein Officier entsetzt worden, nit zu erinnern, wie es dann schon ein ziembliche lange Zeit und dero Memori etwas blöd und schwach worden, es müsste dann in der anno 47 fürgegangenen Handlung, darumben ohne Zweifel die Acta noch vorhanden und daraus am ehisten zu finden, beschehen; darumben würde die Registratur zu ersehen sein.

Was sonsten fürs letzte Ihrer Durchl. von der bewissten Person Ihres Theils halten und für Tugenden wissen, do gebührt dero gleichwohl nit Ihre sonderbare Handel, so sie mit mehrbemelter Person gehabt, in Ihrer Kais. Mt. Sachen einzumischen, ausserhalb deren aber haben Sie die änderst nit als für ein listigen, verschlagenen Kopf, der seiner eigenen Bekanntnus nach auf beden Axeln tragen könne und aller Untreue voll sei, erkennt und gehalten. Darumben vermeinen Sie, dass unser Herr Gott seiner lang gespielten Untreu länger nit verhängen oder zusehen wolle, sondern dass jetzt die Zeit und Stund, dass er darumb, inmassen ers verdient, gestraft werde, vorhanden, und Ihr Kais. Mt. werden gegen ihme als sein König und Herr dasjenige, so sich gebührt und sie diesorts wohl befuget, fürzunehmen und zu statuiren wissen.

Das haben Ihr Durchl. wohlermelten Herrn Strein auf sein übergeben Memorial und die darinnen angezogenen Puncten in Antwort gnädiger Wohlmeinung nit verhalten wollen und sein ihme nochmaln mit allen Gnaden vorderist gewogen. Actum den 24. Mai anno 93.




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