95. Nìkteøí poddaní v Stokovì stìžují si u arcibiskupa Pražského na dìkana Tachovského, se, nové, nebývalé platy a roboty, které ani jemu ani pøedchùdcùm jeho nekonali, na nì uvaluje, i prosí sa ochranu.

V ŠTOKOVÌ. 1593, 22. srpna. — Orig. v archivu arcibiskupství Pražského. Recepta a. A. 1590—93.

Hochwürdigster Fürst! E. Fürstl. G. sein in Gehorsamb jederzeit unsere underthänigste pfiicht-und willige Dienst bevorn. Gnädigster Fürst und Herr! E. Fürstl. G. können wir, dessen wir aber viel lieber, wo nur möglichen, Umbgang gehabt, klagende vorund anzubringen nicht verhalten, demnach uns der ehrwürdig und wohlgelehrte Herr Magister Adamus Chlenitius, decanus, Pfarrherr zu Tachau, als unsern von E. Fürstl. G. Obrigkeit mit Neuerung, Frohn und Diensten auch Scharwerken, nämblich alles das Feld der Pfarr zu Tachau angehörig, dann das Getreid, so darauf erbauet, welches zuvorn nie gewesen, noch von keinem Decano an uns gesonnen, umbsonsten zu ackern und bestreiden in gleichem die Treider abzuschneiden begehrt, die auch ordentlichen Pfarrregister solches nit be sagen und im Fall der Noth mit dreien benachbarten Dörfern, sowohl mit etlichen Bürgern in der Stadt Tachau, dits niemaln gewesen, mit Überfluss zu erweisen, [...] unüberwindlichsten Verderben gedeihen würde; dann, wie offenkundig, die Nahrung dieses Orts als am Behemerwald gering, auch : wir hierdurch die Nahrung und das unserige erbaute Getreid auf dem Felde müssen verderben und umbkommen lassen. Derenthalben wir gehoffen, Sein Ehrwürden, was wir, unsere Eltern und Vorfahrenf. vor viel langer Zeit und Jahren zu gedachterr Pfarr gezinset und gefröhnet, als ein ganzer HofI- jährlichen am Gelde reichet 39 kleine Gr., 4 Hennen, 20 Eier; ein halber Hof 19 Gr. 31/2 D., 2 Hennen, 10 Eier, und beineben das Wiesmath, so der Pfarr zugethan, wir sambtlichen umbsonstenrabzumähen schuldig, welches wir Seiner Ehrwürden und denen vor ihme gewesenen Pfarrherren in w allem unterthänigsten Gehorsam gemäss nachgelebet, in der Hoffnung gestanden, Seine Ehrwürden uns auch sollen geruhiglich darbei verbleiben lassen. Und auch dass uns von Seiner Ehrw. einiger Ungehorsamb nicht zugemessen, sondern vor gehorsame und willige Unterthanen zu erkennen, umb Erhaltung mehrers Glimpfes und Friedensfertigkeit Sein Ehrwürden zu zweien unterschiedlichen Malen, v wie E. Fürstl. G. genädig in beigelegter Supplicationschriften mit Mehrern zu vornehmen, durch"; zwen ehrbar Mannen aus der Stadt Tachau und einen Bauersmann von Stockau erstlich mündlichen,darnach wiedermalen den 17. Monats Augusti nächstverwichen durch auch zwene ehrbare Bürger in gehörter Supplication in Demuth ganz unterthänigst einwenden lassen; so aber unser Flehen und Bitten vergebens und nichts fruchten wollen noch Ansehens gehabt, allein darauf bestanden, die er- i melte beschwerliche Auflag und Neuerfindung kurz von uns zu haben bedacht und noch mit uns bedrohlicher Strafen vorzunehmen sich verlauten lässt, wie dann solches von Seiner Ehrw. ins Werk zu richten bei dem regierenden Bürgermeister der Stadt Tachau gesucht, wo unser, deren E. Fürstl. G. Unterthaner, einer als der Pfarr Tachau Verwandter zu Tachau zu betreten, in gerichtlichenjf Arrest zu nehmen und in gefängliche Verhaftung zu bringen befohlen, durch dieses solche neue bel gehrte Auflagen von uns zu erzwingen, also dieser unfügsamen Vornehmen halb die Stadt Tachau, dahin unser Gewerb gericht und daraus uns viel Gutes mit täglicher Hilf, deren wir keines Tags ; entbehren können, meiden müssen, dessen bei Seiner Ehrw. wir uns als zu unserei von E. Fürstl. G.; vorgesetzten Obrigkeit, Decano und Seelsorger nit versehen.

Demnach an E. Fürstl. G. durch Gott und desselben gerechten jüngsten Gerichts willen unser unterthänigstes Flehen und Bitten, hierin gnädiges Einsehen zu haben und uns arme Unterthanen mit Gnaden zu bedenken, dem Herrn Decano genädig zu befehlen, dass er uns mit erwiederter Neuerung und Uflag (und dass wir aus grosser beweglichen Ursachen E. Fürstl. G. als unsere genädige hohe Obrigkeit umb billichen Schutz ersucht), ob etwan Seiner Ehrw. uns auch derentwegen mit Gefängnuss und Geldstrafen, wie weitläufig im Schwang, entgegen sein wollte, von dergleichen unbilligen Vornehmen gnädig steuern und handhaben, wessen aber wir von Alters Ankunft gereicht, geben und schuldig gewesen, dasselbig noch mit allem und jeden schuldigen Gehorsamb Folge zu leisten willig erfunden wollen werden, der tröstlichen Hoffnung, E. Fürstl. G. uns arme Leut darbei gnädig zu schützen. Das wollen wir umb E. Fürstl. G. frische langwierige Gesundheit, glückliche Regierung Gott den Allmächtigen zu bitten, die Tage unsers Lebens unvergessen halten, E. Fürstl. G. uns zu genädigem Bescheid und ehester Abfertigung underthänigst befohlen. Datum den 22. Monatstag Augusti anno 1593.

E. Fürstl. G. arme in Gehorsamb Unterthanen zu Stockau: Hans Bayr, Richter. Thomas

Sprunghh. Andreas Ziewerkh. Margaretha, Thoma Kammerers nachgelassene Wittib. [ In tergo: Soll der Dechant seinen Bericht hierauf geben, entzwischen aber bis auf weitern Bescheid nichts iK thätlichs gegen den Unterthanen fürnehmen und die Scharberch einstellen. ]




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