98. Adam Chenicius, faráø a dìkan v Tachove, ospravedlòuje se pøi arcibiskupu Pražském, Zbyòkovi Berkovi, proti žalobám nìkterých poddaných v Stokovì, i tvrdí, že od svých nespokojených poddaných jen toho poèaduje, co vùbec poddaní svým vrchnostem konati jsou povinni.

V TACHOVÌ. 1593, 15. záøí — Original v archivu arcibiskupství Pražského. Recepta ab a. 1590—1593.

Hochwürdigster in Gott gnädigster Fürst und Herr! Euer Fürstl. G. sei mein demüthig innig Gebet neben Wünschung von dem Allmächtigen bester Wolfahrt in unterthänigstem Gehorsamb bevor. E. Fürstl. G. schriftlichen Befehlch meine Ordensunterthanen, bei allen Benachbarten benambte "muthwülige Stockauer", so E. Fürstl. G. zu einem vermeinten Deckel Ihres Ungehorsambs und Bosheit überlaufen und molestiren dörfen, betreffend, hab ich in Demuth den 5. dits empfangen und dem im Gehorsamb nachgelebt. Kann dieselb zu begehrter gnädigster Nachrichtung unterthänigist nit bergen, dass nachdem Ao. 1591 von eim ehrwürdigen löblichen Kreuzorden ich hiehero promovirt, mir nit anders sowohl von des Ordens Commissarien mündlich eingebunden, als mit habenden Pfarrregistern sie die fünf Stockauer hiehero gehörige Erbunterthanen des Ordens sein belegt worden, sie selbst auch nit geleugnet. Was nun anderer Orts Ordensunterthanen Ihrer vorgesetzten Erbherrschaft zu leisten pflichtig, hätt ich verhofft, nur theils auch mir von ihnen widerfahren billich sollte, sich aber weit änderst befunden. Da Anfangs ich ihre Huldigung begehrt, hat dero keiner auch auf mein öfteres Citiren erscheinen wollen, sondern dem Hauptmann hiesiger Herrschaft ihr Handgelübde (ohnangesehen sie sich dem Orden unterthan wohl gewisst) nach ihm, keinem andern, sich zu richten, ihm zu gehorsamen, gethan; auch der Richter, Hans Bayer, von mir ins gemein Stadtgefängnuss Ungehorsambs halber gelegt, aber vom Hauptmann heimgelassen wider meinen Willen, mich verachtend, aus meiner Verhaft heimgangen. Ist schon am Tag, was sie hiermit verwirket.

Dieser Anfang ihres Ungehorsambs haben mehr und mehr hartnäckige Widerspännigkeiten gefolget, also dass sie nit änderst vermeint, fürnehmlich weil kein ordentlich hohes Haupt unsers Ordens vorhanden gewesen, dann sie Freiherren oder befreiete Landsassen sein, mir auch nit, da ich schon was Geringes begehrt, Folg leisten wollen, nur trutzig vorgewendt, sie solches keinem meiner Vorfahren nie geleistet, auch von ihnen nie begehrt worden und demnach mir auch nit thuen wollen. Und ist beschehen, da ich einist aus Mangel und Hindernuss meines Geschirres zum Hans Bayer, als Richter, er hereinkommen und mit seinen Rossen nach Kulm mich führen sollt, meinen Knaben gefertiget, er mir zuempoten (wie sie sonst zum öftern): "Ja da wollen wir dem Pfaffen von Stund an aufsitzen". Hab also nichts richten können, auch noch heutiges Tags, da ich schon was dergleichen begehrte, ichtwas nit erhielte.

Nun kann ichs sicher mit Gott, meines und aller Herzen Erkutidiger, bezeugen, dass ich sie mit Wenigstem zu beschweren, oder wie durch etlich von Adel beschieht, zu belästigen, oder aber an Geldzins sie zu steigern (ohnangesehen ich oft mehr ihrenthalb ohnwerden muss, dann sie sambtlich zinsen) nie Willens gewesen. Hab nie begehrt, dass sie mir etwan ein Baum oder Lafter Holz aus dem Walde führen (wie sie, verhoff, zu thun schuldig wären) noch etwan Stein oder Kalch, wann etwas zu bauen, oder sonst in andern fürfallenden Nothdurften ihre Scharwerk thun sollten; allein, da ich ihre Bosheit, Ungehorsamb und Hartnäckigkeit gnueg erkennt und sie unter einander selbst gezankt, dass ein Halbhöfer so viel als die andern zwen thun müsse, nämblich die Wiesen mähen für jedes Haus einer, da doch die ersten zwen an Gütern besser gesessen, derwegen ein Gleiches zu verordnen von mir Selbsten begehret, bin ich verursacht, neben dem, dass sie mein Wiesen, so nit gar ein Tagwerk für fünf Personen ist, zu Heu und Grummet abmähen (haben mirs bishero alle Jahr zu Heu und Grummet abgemäht, aber heuer allein zu Heu, zu Grammet nit gewollt, sprechend, sie nit schuldig; hiemit E. Fürstl. G. mitüngrund verführt, da sie schreiben "das Wismat der Pfarr wir abzumähen schuldig" und aber jetzo nit thun wollen) auch mehr ihnen, nämblich dass die drei Halbhöfer zusammen spannen und mit eim Geschirr mir ein Tag ackern, der Ganzhöfer Thoma Sprung zwen Tag, dann der Anderthalbhöfer Hans Bayer drei Tag, nämlich meinem Geschirre zu Hülf ackern sollten, wiederumb mein Treidlein abzuschneiden (dessen nit viel und ich meinen ganzen Acker heuer mit 15 oder 16 Ollen aufs meiste, theils Habern und Gersten, theils Weiz und Korn besäet), ein Halbhöfer ein Person, der Ganzhöfer zwo, der Anderthalbhöfer drei hineinschicken sollt, zu auferlegen, und solches dieser dringenden Ursachen halber besehenen, denn ich noch bishero, Gott bezeugend, manchen Tag und Wochen kein Pfennig noch Kreuzer im Haus gehabt, und da ich nit mit meinem Geschirr bei gemeiner Stadt und Nachbarschaft ein Pfennig verdiente, ich mich wahrlich nimmermehr erhalten künnte. Hab sie demnach zu meines Geschirres Beförderung zum Ackern begehrt. Nun können ja vier Pflug meines Bedunkens ein Feld zu 16 Öllen bald und leichtlich ohn Beschwer und Klagen, wie diese thun, umbreissen.

Fürs ander, den Schnitt betreffend, gibt es hie die Gelegenheit, dass derzeit gar kein Leut zu bekommen, sondern den Fürnehmen und Reichen zulaufen und unser Treidlein also stecken oft muess zu grossem Schaden. Nun ist es gewisslich nit änderst, dann dass hie bei gemeiner Stadt die Ernte oder Schnitt immer eh etlich Wochen, dann bei ihnen zu Stockau einfällt. Zu mehrer Wahrheit habens noch diese Wochen ihre Treid sämbtlich abzuschneiden, so bei uns schon vor etlich Wochen herein. So wird auch nit alles Treid zugleich, sondern eines nach dem andern bei mir abgeschnitten, dass also etlich Tag immittelst sie das ihre gar wohl, da es zeitig, auch einbringen können. Ja damit sie je in meinem Schnitt gefördert und das ihre daheimb nit versäumet würde, hab ich heuer also wohlmeinend noch andere zehen Schnitter ihnen zu Hülf angenommen, welches alles ihnen verächtlich gewesen und gar nit thuen wollen. Hab also mit meinem Gesindlein mich bemühet und es mit Weil abschneiden müssen.

Gib es nun E. Fürstl. G. gehorsamist zu erkennen, ob ich denn so unchristlich oder zu ihrem höchsten Verderben, wie sie mich ausschreien, mit ihnen verfahren und ob sie nit ihrer Obrigkeit auszuhelfen schuldig. Vergangnen Frühling zwar haben sie es gern angenommen, mir in Beisein eines Causidici Georg Bayers mit Handgelübd angelobt, zu gehorsamen und solche gemelte Arbeit oder, wie sie es nennen, Scharwerk gerne zu verrichten, mit Ackern, Mähen und Schneiden versprochen (welches mir auch gut Recht macht); nun aber tretens wieder hinter sich, woHen nit, zweifelsohn aus etlicher Benachbarten Anhetzung.

So künnen sie auch fürwahr ihre Äcker und Gütlein nit so gering achten, die an Feldern und Nahrung weit besser, dann die zu Kulm gesessen, und gleichwol ihrer Ordensobrigkeit die begehrte Hilf und Frohnen gar gerne thun. Und diese meine allein wollen so hennenfrei und von allem enthoben sein, gleichsam als ich das Mein irenthalben, wann sie Hader, Handel oder sonst zu thun haben, umbsonst darreichen oder mich bemühen müsste. Wann sie neben dem geringen Geldlein, so sie Zinsen, nichts mehr scharwerken wollen, dann die Wiesen zu Heu mähen, so seind sie gemachte Herren und ob allen unsern Ordensunterthanen höchst befreiet, ja mehr und billicher

Zins dann Erbunterthaner zu nennen. Sind mir also wenig nutz, hab mich ihr gar wenig zu trösten.

Ob sie aber dergleichen Scharwerk je gethan oder nit gethan, lass ich beruhen. Nichts weniger haben vor mir bekannt, dass sie dem vielehrwürdigen Thobiae Stang, gewesnen General-priori unsers Ordens, meinem Vorfahren allhier, seeligen, gutwillig, was er begehrt, getban und gescharwerkt haben, aber aus keinem Recht (wie sie sagen); mir wollen sie es gar nit thuen.

Endlich ob es schon auch mein habend Register, so nur auf zehn Jahr hinter sich reichen, die andern in Spolirung verzuckt worden, nit besagen, auch etliche der Umbliegenden ihnen beifallen wollen, so uns catholischen Priestern als steife Lutheraner sambt meinen Unterthanen selbsten spinnenfeind sein und sie wider mich anhetzen, wird mir, verhoff, der ich der allgemeinen löblichen behemischen Landsordnung nach dann als ein ander Ordensobrigkeit gegen den Unterthanen zu leben begehr, wenig Eintrag bringen. Muthwill mag reden was er will, so dörfen auch Bauern Ihresgleichen zu Hilf wider geistliche Obrigkeit viel vorwenden, will darumb mein Obrigkeitrecht in so gar billichen, geringen Uflagen nit verlieren. Da sie aber, die Unterthanen, etwas von Freiheiten und Privilegien, dass ihnen kein Obrigkeit zu Scharwerken ichtwas auferlegen künne, fürzulegen, will ich mich gerne wissen lassen.

Versiehe mich diesem allem nach, E. Fürstl. G. mein als Ordensobrigkeit Recht gegen meinen Unterthanen väterlich erkennen, mich hierinnen gnädigist schützen, was andere Ordensunterthanen allenthalben zu thun schuldig, auch mir nit absprechen und diesen muthwilligen Supplikanten zu mehrer Rebellion all Ursach abschneiden werden. Wie zu E. Fürstl. G. ich mich demüthigist getröste, deren gnädigistem Schutz mich nochmals unterthänigist empfehlend und umb Verschaffung zu erlegenden Kunigspergischen ausstehenden entweder halben Zehend oder Geld darfür gehorsamist bittend. Tachau den 15. Septembris Ao. 1593.

E. Fürstl. G. underthänigster gehorsamister Caplan

Adamus Chenicius, Pfarrer und Dechant daselbst.






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