164. Konrád Diez podává arciknížeti Ferdinandovi zprávu o své rozmluvì s Jiøím Popelem z Lobkovic, nejvyšším hofmistrem království Èeského, k nìmuž za pøíèinou vyupomínání dluhu 31.720 zlatých za panství Køivoklátské vyslán byl, o výmluvách jakož i o projeveném pøání jeho, že by rád arciknížeti v službu se dal, bude-li od císaøe zavržen.

1594, 19. ledna. — Orig. v místodržitelském archivu v Inšpruku. Ferd. 196/67.

Durchleuchtigister Erzherzog, gnädigister Fürst und Herr! Durch E. Fürstl. Durchlt. Kammerdiener, Hieronymum Stauber, ist mir Nacht spat anzeigt worden, dass E. Fürstl. Durchlt. ich meiner bei Herrn Georgen Popel, Landhofmeister in Behemen, jüngst gepflogenen Verrichtung unterthänigiste schriftliche Relation thuen und dero verpetschiert zukommen lassen solle. Zur gehorsamister Vollziehung dessen gib E. Fürstl. Durchlt. ich in Untertänigkeit zu vernehmen.

Als ich den 14. Decembris nächsthin gen Commetau gelangt, hab ich mich alsbalden bei dem Herrn obristen Landhofmeistern in Behemen, Herrn Georgen Popel, angemeldet, der mich auch von Stund an fürgelassen und auf übergebenes Credenzschreiben, das er zu Angesicht geöffnet und gelesen, hab ich dasjenige, so ich von E. Fürstl. Durchlt. der bewussten einunddreissig Tausend sieben Hundert und zwanzig Gulden Schuld halber, von der Herrschaft Pürglitz herrührende, anzubringen und zu sollicitieren im Befehl gehabt, mit allem Fleiss gehorsamblich verrichtet. Auf welches er mir ohne einichen Bedacht geantwortet, er hätte von mir umbständlich vernommen, was E. Fürstl. Durchlt. angeregter Schuld halber an ihne begehren Hessen, es käme ihm aber dasselb jetziger Zeit desto beschwerlicher für, weil er ohne das aller Orten her angefochten und ihme allenthalben gleichwohl (vermelter) unverschuldeter Sachen stark zugesetzt wurde. Wüsste gleich nit, wie ers rechnen müsste, dass E. Fürstl. Durchlt. diese Schuld anjetzo wiederumb bei ihme suchen Hessen, so er doch darfür gehalten und es noch also darfür hielte, E. Fürstl. Durchlt. hätten ihme dieselben anstatt der versprochnen 20.000 Gulden Gnadengelds und darin verfallenen Interesses tacite inhändig gelassen; dann E. Fürstl. Durchlt., als sie nächstmals in Behemen gewesen, ihme von derselben und dero geliebten Sohns, des Herrn Marggrafen, wegen bei 5000 Fl. Ausgaben angeschafft durch den von Mülstein anzeigen lassen, er sollte die jetzt angeregten 5000 Fl. an der Pürglitzischen Schuld erlegen, das würdet semel pro semper und also der Überrest auch bezahlt sein. Auf solches hätt er die Bezahlung der angezogenen 5000 Fl. alsbald geleistet, darumben war auch die Summa nit mehr so gross, wie ich begehrt, sondern wäre nur noch 27.000 und etlich Gulden, aber er hätte sich sowohl auf E. Fürstl. Durchlt. gegebne, als durch besagten von Mülstein wiederholte Vertröstung gelassen und darfür gehalten, dass nunmehr eines gegen dem andern wett. Weil aber E. Fürstl. Durchlt. wider sein Verhoffen anitzo wieder schickten und der Bezahlung begehrten, machte er ihme zweierlei Gedanken: eintweders dass E. Fürstl. Durchlt. ein Ungnade auf ihn geworfen und wollten ihme in seinem beschwerlichen Zustand, do er sonst allenthalben verlassen, dero Gnad auch entziehen, das er doch nit hoffete, dann ers umb E. Fürstl. Durchlt. nit verschuldet, oder aber sie vermeintens vielleicht ihme zum Besten, wann ihme etwo seine Güter seines Verbrechens halben sollten alle genommen und eingezogen werden (das doch noch weit dahin, sich auch, ob Gott will, [n]immermehr befinden werde, dass ers verdient), dass E. Fürstl. Durchlt. ihme diese Schuld zum Besten hintan zu bringen vermeinen, damit er heut oder morgen unter dero zu bleiben und worvon zu leben haben möchte, dann er ohne das sein Rechnung dahin gemacht, wann er je wider Verhoffen von seinem gnädigisten Kaiser sollte verstossen werden, dass er sein Zuflucht zu niemand andern auf dieser Welt, als zu E. Fürstl. Durchlt. suchen und nehmen wollte.

Hierüber ich ihme wiederumb beantwortet, was die in E. Fürstl. Durchlt. Namen ausgegebne 5000 Fl. und dass die Summa nit mehr so gross, als ich begehrt hätte, anbelangte, do würden E. Fürstl. Durchlt. Ihro gebührende Reitung nit zuwider sein lassen, sondern do sichs befinden, dass er viel oder wenig von E. Durchlt. wegen ausgeben, das würden sie der Billicheit nach ohn allen Zweifel passieren und abgehen lassen, und hätte er mit ordenlicher Raitung viel Ausgaben darzuthun, so dörfte er umb so viel desto weniger Gelds heraus geben. Das würde sich aber alles bei ordenlicher Raitung finden und erläutern. Was aber des von Mülsteins fürgebene Vertröstung anbelangte, der hätten sich E. Fürstl. Durchlt. so wenig als der durch ihne angezognen und oft repetierten Gnad, dass solche jemals in Wirkung kommen, nit zu erinnern. So thäten auch E. Fürstl. Durchlt. diese Schuld gar nit seines widerwärtigen Zustands halben (darvon er redete), sondern in Kraft seiner über sich gegebnen Obligation wohlbsfugter und rechtinässiger Weis ersuchen, und wüssten E. Fürstl. Durchlt. von seinem Zustand gar nichts; do es ihme auch änderst, als wohl erging, würden E. Fürstl. Durchlt. unzweifenlich ein gnädiges Mitleiden mit ihme tragen, mit weitern angeheften Begehren, dass er der Bezahlung obligiertermassen stattthuen wollte.

Solchem nach er wieder gemelt, dass E. Durchlt. seines Zustands kein Wissen haben sollten, das glaubte er nit, sondern er wisse, dass Ihro aller Handel nach längst zugeschrieben worden.

Ich ihme hinwieder gesagt, do etwas an E. Burchi, desswegen gelangt, müsse es nur sider meines Abreisens, so vor zweien Monaten, wie er aus dem Credenzschreiben abzunehmen, beschehen sein, darvon ich aber meinestheils nichts zu reden wisse. Und do schon etwas an E. Fürstl. Durchlt. deswegen gelangt, so wäre er doch E. Fürstl. Dnrchlt. dermassen bekannt, dass sie einem jeden vergebenlichen Geschrei nit leichtlich Glauben geben noch viel weniger diese Schuld umb desselben willen desto stärker treiben würden; sondern, weil es ohne das lang angestanden und E. Durchlt. nit gemeint sein wollte, noch länger damit zuzuwarten, so versiehen sie sich gänzlich und keines andern, er würde die Bezahlung ohne weitere Ausred oder Fürwand wirklich leisten oder E. Durchlt. zu anderm, das sie ihme zu Gnaden lieber umbgingen, verursacht.

Alldo facht er an seine E. Fürstl. Durchlt. erzeigte vielfältige, getreue, ansehnliche und nutzliche Dienst zu erzählen, und wann schon die nit wären, so hätte doch sein Frau Schwieger - und Hansfrau, beede selige, umb E. Fürstl. Durchlt. viel ein Mehrers verdient, wie dann auch ihnen beeden die Gnad der 20000 fl. beschehen und hernacher nach ihrem Absterben durch E. Fürstl. Durchlt. ihme vermeint und zugesagt worden. Nun müsste er gleichwohl bekennen, dass er viel ansehnliche grosse Gnaden von E. Fürstl. Durchlt. empfangen, dass sie auch alles seines Aufnehmens, Ehren und Wohlfahrt ein Ursach, daher er auch derselben zu ewigen Zeiten mit schuldigem unterthänigistem Herzen und dankbarem Gemüth obligiert wäre; er hoffete aber nit, was E. Fürstl. Durchlt. ihme einsmals aus Gnaden geschenkt, dass sie es ihme zu einer andern Zeit, zumal weil ers nit verschuldt, wiederumben zu schmälern gedenken sollen, sondern er bitte unterthänigist, sie wollen ihne darbei vielmehr gnädigist handhaben und bleiben lassen.

Darwider ich repliciert, was seine empfangene Gnaden anbelangte, diese hätten ihren richtigen Weg, und weil dieselben seinem eigenen Vermelden nach ansehlich und gross, hätte er destoweniger Ursach, Ihrer Durchlt. das Ihrige, so an ihme selbst richtig, laut und bekanntlich, auch ordenlicher Weis verbrieft, umb seiner Ansprach willen, die man ihme doch nit geständig, vorund aufzuhalten, er sollte derhalben die Bezahlung der Gebühr und Schuldigkeit nach leisten. Hätte er dann bei E. Fürstl. Durchl. was zu suchen, stünde ihme dasselb bei dero anzubringen bevor, die würden ihme zu jeder Zeit gebührenden guten Bescheid erdeihen lassen, daran sollte er nur keinen Zweifel setzen.

Entgegen melt er mir wieder, er könne zwar die Schuld nit in Abred sein, dann die durch den Kauf der Herrschaft Pürglitz auf ihne kommen, er könne sich aber derselben, wann schon die versprochene Gnad der 20000 fl. nit wäre, durch zulässliche Mittel und eben das Landrecht in Behemen, weil die Sach so lang ersitzen blieben und ordenlich und wie sichs gebührt ersucht worden und also in praescriptionem kommen, ledig machen; dann wann ein Schuld in Behemen drei Jahr anstehet und nit ersucht werde, sei der debitor frei, ledig und nichts mehr schuldig.

Ich ihme entgegen inseriert, er könne nit fürgeben, dass man die Schuld nit trieben, dann E. Fürstl. Durchlt. es vor diesem längist durch den Herrn von Sprinzenstein und hernacher den Herrn Keichspfennigmeister suchen lassen, ohne was vor und nach durch Schreiben beschehen, also dass er sich keiner Praescription zu behelfen.

Sagt er, wann schon ein Schuld ersucht und die Verschreibung nit alle drei Jahr vor der Landtafel renoviert und erneuert werde, so nutze das Ersuchen und Interpellieren, wie oft es auch geschehe, nichts, sondern laufe die Praescription in ihr Wirkung, deren er dann nit eine, sondern 3 oder 4 zu allegieren habe.

Zu solchem ich vermeldt: do schon in Behemen ein solcher Brauch und Recht, so würde es vielleicht nit überall Recht geheissen, er sich auch dessen gegen E. Fürstl. Durchlt., weil er selbst bekannte, dass Sie aller seiner Ehren und zeitlichen Wohlfahrt ein Ursach und Sie ihme diesorts allein aus Gnaden ausm Weg gehalten und durchaus bona fide mit ihme gehandelt, nit behelfen oder gebrauchen, dann es ihme sonst zu schlechten Beruhmb gereichen würde.

Meldet, er hat mirs nit der Meinung gesagt, E. Durchl. damit zu trutzen oder sich dessen wider sie zu gebrauchen, sondern allein zu dem Ende, dass E. Fürstl. Durchlt. siehen, wie er sich dieser Ansprach entschütten könnte: bitte derhalben unterthänigist, E. Fürstl. Durchlt. wollten sich dero gnädigisten Zusagung in Gnaden erinnern und ihne darbei gnädig verbleiben lassen.

Do ich nun gesehen, dass er zu der Bezahlung keinen Lust, sondern ein Ausflucht über die andere gesucht, hab ich ihme weiter nit verhalten, sondern angezeigt, E. Durchlt. werden zu Erlangung des Ihrigen mit rechtlichem Process gegen ihme verfahren, haben mir auch deswegen allbereit nothwendigen Befehlch geben, was ich hierumben gebührenden Enden anbringen solle.

Er mir geschwind darauf begegnet: So müsse er sich mit Recht wehren und ich treib ihne so weit, dass er etwas sagen müsse, das er zuvor gegen andern nit heraus gelassen: er habe ein Schreiben von E. Fürstl. Durchlt. eignen Händen, welches sie ihme damaln, als die Kais. Mt. ihne zu Ihrer Fürstl. Durchlt. Erzherzog Mathia in die Mederland überschicken wollen, zugethan, dass er in solchem Hinabreisen zuvor allher zu E. Durchlt. kommen sollte, Sie hätten allerlei, daran ihme zum Theil auch selbst gelegen, mit ihme zu tradieren, und wann er allher kämme, so sollte er auch die Verschreibung umb die ihme versprochenen 20.000 Fl. in optima forma gestellt fertig finden und zu empfahen haben. Sollte er nun, wie ihme gedrohet wurde, mit rechtlichen Process angriffen werden, so müsste er angeregts Schreiben zu seinem Behelf fürlegen. Was nun das für ein Ansehen gewinnen wurde, wolle ihme zu reden nit gebühren. Bitte derowegen unterthänigist, E. Fürstl. Durchlt. wolltens darzu nit kommen, sondern es bei der versprochenen Gnad und darüber von eignen Händen zugefertigten Schreiben gnädigst bleiben lassen, dieweil er dann selbst darfür bäte, E. Durchlt. wollten seiner mit dem Rechten verschonen.

Mahnete ich ihne wieder zu der Bezahlung, sintemal es ihme an den Mitteln und dem Geld nit mangelte; hätte er dann hernacher etwas bei E. Durchlt. zu suchen, würden Sie ihme der Gebühr nit in Abred sein, zumal, do er ein solches Schreiben, wie er meldet, fürzulegen.

Saget er: Das Schreiben hab ich nit hie, wollt euchs sonst in originali weisen, sobald ich aber wieder gen Prag komme, so, wills Gott, zum längsten auf nächstkunftig Conversionis Pauli besehenen wird, will ich Ihrer Durchlt. ein authentisierte Copi darvon zuschicken, daraus sie sich eines und andern gnugsamblich erinnern werden; und weiss gewiss, do ich Ihrer Durchlt. schon gehorsamist willfahren und die Bezahlung (das ich aber jetzigen Zeit anderer Obliegen halben ohne das nit thun kann) leisten sollte, dass sie selbst sagen würden, der Popel wäre der grösste Thor, dass ers gethan. Andere würden sagen, er wollte sich bei E. Durchlt. durch diese Bezahlung zukaufen und einen Rücken suchen; traute sonst seinen Sachen nichts.

Obwohl ich ihme gnugsame Widerpart gehalten, dass niemands diese Bezahlung dahin deuten f. könne, weil es ein lautere, offenbare Schuld, so bei der Landtafel einverleibt und er in Kraft dessen alles die abzurichten obligiert, sondern werde ihme vielmehr zu einer Magnanimität, als dass er ihme seinen (wie ers nennt) widerwärtigen Zustand nit so viel lasse zu schaffen geben oder deswegen animum abjicieren, sondern denselben wisse aufzuführen, gerechnet. Aber ich hab mit allen persuasionibus nichts schaffen könen, sondern er ist allwegen auf dem, dass er bitte und darneben verhoffe, E. Durchlt. werden ihme bei beschehener Bewilligung handhaben und darwider nit treiben, blieben.

Darumben ich auch weniger nit thun sollen noch können, weil er sich so stark und der massen, wie obangeregt, auf E. Fürstl. Durchlt. Schreiben von eignen Händen gelendet, dann E. Fürstl. Durchlt. dessen alles unterthänigist zn berichten. Sonsten hab ich E. Fürstl. Durchlt. genädigisten Befehlch nach die Sachen mit dem Schlosshauptinann zu Prag allerdings abgeredt und er sich schliesslich dahin erboten, wann E. Durchlt. genädigist wollen, dass er den Process gegen den Herrn Landhofmeister vor dem Landrechten für die Hand nehmen solle und er dessen nur durch ein kleines Brieflein von E. Fürstl. Durchlt. verständiget werde, so wolle er darmit fortfahren, und bedörfe keines sonderbaren oder andern Gewaltsams auf ihne zu fertigen, weil des Herrn Landhofmeisters gegebene Obligation auf ihne als einen Landsassen in Behemb gestellt ist.

Steht demnach bei E. Fürsti. Durchlt. genädigistem Entschluss, ob sie mehrgedachts Herrn Popels Ausred und Fürwand zu Genügen annehmen, oder aber den angedeuten Process wider ihne wollen fortgehen lassen, dann sich obgedachter Schlosshauptmann gewissen Siegs und förderlichen Einantwortung der verschriebenen Poplischen Güter getröstet, gleichwohl er von des Herrn Popels eingewendten Praescription und allegierten behemischen Landsbrauch nicht weiss. Dann ich mit ihme, nach deme ich von Prag verruckt, nichts daraus reden können, so hab ich ihme auch deswegen nichts zugeschrieben. Ob nun E. Fürstl. Durchlt. ihme was wenigs davon andeuten und ihne zuvor vor Eingang des Rechtens darüber vernehmen wollen, stehet zu dero gnädigistem Willen und Wohlgefallen.

Sonsten hat der Herr Popel mich zu meinem Abschied angesprochen, E. Fürstl. Durchlt. von seintwegen unterthänigist zu bitten, sie wollten ihro den zu jeder Zeit gnädigist lassen befohlen sein, dann er dero gern seine unterthänigiste Dienst, so lang er noch zu leben hätte, in aller Treu und Aufrichtigkeit leisten wollte, wie er ihme dann gänzlich fürgenommen, wann ihme, wie zuvor auch gemelt, die Kais. Mt., das er doch nit hoffe, auch nicht verdient hätte, verstossen und seine Dienst nit mehr haben, so wollte er zu E. Fürstl. Durchlt. fliehen, dero dieselben unterthänigist antragen; zweifelte gar nit, hätte er etwo in seiner Jugend E. Fürstl. Durchlt. zu dero gnädigisten Gefallen dienen können, so wollte ers jetzt, do er mehr Alters, Verstand und Erfahrenheit durch Gottes Gütigkeit erlangt, noch bass thun können. Wollte allein also noch bis auf obbestimbte Zeit, die er ihme fürgenomben, zuwarten und sehen, was es werden wollte. So aber E. Fürstl. Durchlt. wider Verhoffen seiner auch nit begehrten oder ihne nit haben wollten, als dann wäre er frei und möchte ihme einen Herrn suchen, der ihme gefiel; aber der Rom. Kais. Mt. und E. Fürstl. Durchlt. wäre er vor Gott und der Welt schuldig, seine unterthänigiste Dienst vor allen andern Herren der ganzen Welt zu erzeigen, wollte es auch bis in sein Gruben gern thun, do man es nur also, wie ers meinte, treulich von ihme aufnehmen und verstehen wollte.

Dieses alles hab E. Fürstl. Durchlt. ich auf angeregten empfangenen gnädigisten Befehlch gehorsamist berichten sollen und thue E. Fürstl. Durchlt. mich zu Gnaden unterthänigist befehlen. Datum den 19. Januarii anno 94.

 

E. Fürstl.

Durchlt. unterthänigister gehorsamister Diener

Con. Diecs.









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