182. Vyslání arciknížete Ferdinanda, Kryštof Jakub Lidel a Zachariáš Oeiskofler, oznamují, že Jiří z Lobkovic, který nedávno do Libochovic se odebral, od císaře k soudu pohnán byl a že oni sami od prokurátora císařského vyslýcháni byli o tom, jak Lobkovic se vytáčí v příčině zaplacení dluhu arciknížeti povinného. Vyslaní žádají, aby jim sa příčinou soudního zakročení dodány byly podrobné správy, jak dluh ten povstal a na čem záleží.

V PRAZE, 1. března 1594. — Orig. v archivu místodrž. v Inšpruku. Ferd. 196/32.

Durchleuchtigister Erzherzog! E. Fürstl, Durchlt. seien unsere unterthänigiste gehorsambund ganz willigiste Dienst ungesparts Leibs, Guts und Bluts jederzeit zuvor. Gnädigister Fürst und Herr! Auf dero gnädigisten vom 21. Februar nägsthin an uns abgangenen Befehlch sollen E. Fürstl. Durchlt. wir unterthänigist nit verhalten, dass der geweste Landhofmeister Georg Popel kurz verschiener Tagen von hinnen nach Libochowicz verruckt, aber wie wir vernehmen, von der Köm. Kais Mt. zu dem Rechten anheut dato citiert worden seie, wie dann seine Sachen nit in guten terminis stehen sollen. Weil er uns aber das abbegehrte Schreiben bis dato nit zugstellt, wollen wir ihme als morgen ein eignen Bot schicken und soliches nochmals von ihme begehren. So hat auf unser Begehren der Schlosshauptmann gleich in dieser Stund des Kaisers und noch zwen Procuratores bei uns gehabt, denen wir die Sachen erzählt, und nachdem er sich der unehrbaren Einred der Praescription dem behemischen Landsgebrauch nach behelfen will, ihres Raths, wessen wir uns zu verhalten, begehrt. Darauf sie sammentlich gerathen, dass wir uns alsbald bei der Rom. Kais. Mt. durch ein Supplication in E. Fürstl. Durchl. Namen anmelden und umb Verhelfung bitten sollen. Weliches geliebts Gott, geschehen wird.

Sonsten vermeinen sie, dass gleichwohl de scripto jure die praescriptio complirt, es wären dann Schreiben oder Zeugnussen verhanden, dass er umb Dilation gebeten. Als wir ihnen nun erzählt, wasmassen E. Fürstl. Durchlt. bei ihme durch den Herrn von Sprinzenstein, mich Geiczkhofler, den von Mühlstein, Dieczen und Andere soliches oftermals solicitieren lassen, haben sie ein eigentlich schriftlichen Bericht, erstlich woher die Schuld komme, wann sie gemacht, ob daran seithero etwas und wieviel, auch zu was Zeit bezahlt, ob E. Durchlt. derwegen nie an ihne oder an dieselbe er geschrieben, und dass man des ersten vidimierte copias, das andere in originali herabschicke, und beschliesslichen, wieviel er noch eigentlich restiere, so wollen sie den Sachen mit Fleiss nachdenken, und wann es zu dem Rechten kommen sollt, E. Fürstl. Durchl. gewisslichen nichts verabsäumen; allein müsst es gar förderlich geschehen, dann der Popel innerhalb drei Wochen bei dem Rechten stehen muss.

So war auch fast gut, dass E. Fürstl. Durchlt. ein ordentliche Abraitung, weil des Schlosshauptmanns Verschreibung auf einundvierzig Tausend ein Hundert vierzehen Thaler, vierundfunfzig Groschen sechs Pfenning lautet und wir nit wissen, was daran bezahlt, verfassen und uns dieselbe neben des von Mühlsteins, so auch die Schuld angefordert, oder anderer, weliche darumben ein Wissenschaft haben, Kundschaft unter ihrem Insiegel gnädigst zukommen Hessen, dann sie sowohl als wir die Fürsorge tragen, er werde ausser Rechtens schwerlich zu der Bezahlung zu bringen sein.

Beschliesslich thun E. Fürst!. Durchlt. wir ein copiani der Popel übergebnen Supplication gehorsamist zusenden und Deren uns benebens zu allen Gnaden unterthänigist befehlchen. Datum Prag den ersten Martii anno 94. E. Fürstl. Durchlt. unterthänigiste gehorsamiste Diener

 

Christof Jacob Lydel, Zacharias Geiczkhofler.






Post scripta. Gnädigister Herr! Es wurde unsers gehorsamisten Erachtens, der Sachen nit wenig dienstlich sein, dass E. Fürstl. Durchlt. uns an die oberste Herren Landofficier derentwegen gnädigiste Schreiben, darinnen sie umb Beförderung ersucht, gnädigst zukommen Hessen. Actum ut in literis.




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