198. Komora dvorská podává své dobré zdání tajným radám císaøským o pramenech, z nichž by daly vyzískati se potøebné penise na nezbytné výlohy váleèné, nežli by došla pomoc z øíše; i ukazuje k tomu, že v království Uherském, Èeském, na Moravì, ve Slezsku i v zemích Rakouských naprosto nelze spoléhati na dùchody komorní v zástavu dané i jinam vynaložené, a jen v Èechách že jest ještì nìkolik statkù lenních a zástavních, jichž dání v zástavu neb dìdictví vyneslo by vìtší sumu penìz. Komora dvorská radí tudíž, aby vyjednávalo se s králem Dánským a velkoknížetem Moskevským o pùjèku, která dle došlých zpráv zajisté se zdaøí, a aby také v øíši jednáno bylo o zálohy penìžité, s rukojemstvím nìkterých stavù a mìst øíšských.

1594, 16. bøezna. — Souèasný opis v c. a k. spoleèném archivu finanèním ve Vídni. Reichsgedenkbuch 477 f. 194.

Gnädige Herren! Demnach auf der Rom. Kais. Mt " unsers allergnädigisten Herrn, Verordnung und Befehlich neulicher Tagen durch E. G. und die Hofkammer berathschlagt worden, wie doch bei deren noch mangelten Reichs- und anderer Hilfen mittlerweil, und bis man derselben wirklich habhaft werden und gemessen kann, zu einer erspriesslichen Summa Gelds und baaren Verlag zu kommen, daraus man das gegenwärtige Kriegswesen und von Tag zu Tag je länger je mehr zuziehende Kriegsvolk entzwischen erhalten möchte und nicht etwo aus Mangel desselben gleich jetzo zum Anfang das ganze Fürnehmben eintweders stecken, oder aber von dem auf die von dem Allmächtigen so genädiglich verliehene siegreiche unterschiedliche Victorien angefangenen und nunmehr unterhanden habenden Werk mit sonderm Schimpf und Spott, auch der ganzen Christenheit Entgelt gänzlich wiederumb abund das allbereit erlangte und in Händen habende Glück und Vorstreich wiederumb auslassen dürfte, ist neben andern auch das sonderlich in Acht genomben und für ein Nothdurft angesehen worden, weil Ihre Kais. Mt. bisher in Suchung der Hilfen sich jederzeit dahin genädigist erboten, dass sie zu desto besserer Fortsetzung dieser jetzt angefangenen Expedition wider den Türken aus ihren Kammergefällen und Einkommen auch das Ihrige treulich und äusserist thun wollten, welches aber bisher im Werk nicht erfolgt sei, dass man in allweg dahin bedacht sein werde müssen, wie Ihre Kais. Mt. zu desto mehrern Anreiz- und Bewegung Anderer, bei denen sie verhoffen, diesorts erkleckliche Hilfen zu erlangen und die etwo ihr Aug darauf gerichtet, zu jetzigen Thun und Furhaben auch von dem Ihrigen etwas dargeben und helfen werden mügen: darunter nun weder ein noch das ander Stuck, mit was Ungelegenheit es auch immer sein und wie hart es etwo ankommen möchte, bei jetzigen Nöthen gar nicht anzusehen sein werde, und derwegen der Hofkammer befohlen worden, der Sachen bestes Fleisses nachzugedenken und ihr Gutachten zu geben, was ungefährlich höchsternennte Ihre Kai. Mt. bei jetziger Expedition von dem Ihrigen thun und mit wehe [sie] man ungefährlich diesorts aufkommen möchte, so wollten E. G. alsdann ferner mit und neben ihr, der Hofkammer, auf noch weitere Mittel und Weg, dem Wesen mittlerweil zu helfen und die Hand zu bieten, treulich und gern bedacht sein und sich von Sachen mit einander nothdurftig unterreden.

Darauf hat nun die Hofkammer dieses alles von neuem in nothwendige Deliberation und Beratschlagung genomben und der Sachen bestes Fleisses nachgedacht, wie doch von Ihrer Mt. wegen mit einer erspriesslichen Summa Gelds ehist aufzukommen und alles das, was etwo hierunter fürnehmblich zu bedenken sein möcht, vom Meisten bis aufs Minste durchgangen und examiniert. Und befind, dass soviel Ihrer Mt. eigne Kammergefäll und Einkommen in allen dero Künigreichen und Landen belangt, dass dieselben umb des Schuldenlast willen, so noch von weiland Kaiser Ferdinando und folgends Kaiser Maximiliano, beden hochlöblichister Gedächtnuss, darauf gerathen, dermassen verteuft, eingesteckt und überwiesen, dass sie zusambt dem, was noch von sechs oder sieben Jahren her in währunder Feirung der Reichshilfen darauf noch weiters aufgebracht und entnomben werden müssen, jetzund ein mehrers darzugeben oder auszusetzen nicht vermügen, ja dass ein Nothdurft sein wird, denselben viel mehrers zu helfen, wie dann, soviel Hungern belangt, gleich jetzo von der zipserischen Kammer ein eigner Abgesandter, mit Namen Lucasen, fein allhie ist, der umb Hilf und Handreichung für dasselbe Kammerwesen ganz stark, embsig und heftig anhalten thut, derwegen dann hernach der Kais. Mt. die Nothdurft insonderheit durch die Hofkammer fürgebracht werden solle.

Mit dem Dreissigist hungerischen Altenburg war es gleichwohl dermassen geschaffen, dass, wann es Ihre Kais. Mt. genädigist zugeben, auf denselben bis in 40.000 zu Friedenszeiten aufgebracht werden könnten. Ob man sich aber bei jetzigen offnen Krieg und Feindsnöthen, desselben Mittels, weil man nicht weiss, ob der Trieb völlig oder wie weit seinen Gang hat oder nicht, gebrauchen werde können, ist der Hofkammer unbewusst. Das Kupferbergwerk in Neuensol ist allbereit auf vierzehen ganze Jahr verwiesen, und weil man dannenher jetzt auch zu Giessung des Geschützes ein Anzahl Kupfer zu nehmben im Werk ist, werden angeregte Verweisungen und derselben Bezahlung sieh umb soviel weiter hinaus erstrecken.

Soist es die Kammer Kremnitz in ein solchen Abfall und Stecken gerathen, dass dieselb, wie die Ambtleut fürgeben, die Lehen auf das bergstädterische Kriegsvolk nimmermehr dargeben noch erschwingen kann, geschweigen, dass man erst zu jetzigen Nothdurften etwas darauf antieipieren oder dieselb mit mehrerm belegen sollt können.

Die andern Dreissigist, als Türna, Wartberg und Freistädtl, so der hungerischen Kammer sambt dero zugehörigen Filialen untergeben, sein allbereit mehr dann gar zuviel überwiesen und kann fast also niemands dannenher bezahlt werden, wie dann diejenigen Kriegsleut, so mit ihren Lehen und Fleischgeldern darauf verwiesen, umb der so gar üblen Bezahlung willen zum heftigsten lamentieren und wehklagen.

Der Dreissigist zu Pressburg ist dem Neusolerischen Kupferwesen voUkommenlich appliciert, der kann davon nicht entzogen werden, man wollte dann das ganze Bergwerk mit soviel Tausend Mannschaft zu Grund und Boden gehen lassen.

Im Künigreich Böheimb hat die Hofkammer mit den Gefällen nichts zu thun und hat die böhemische Kammer dieselben in ihrem Gewalt völlig, und obwohl etwo zuvor bei Verkaufung der Herrschaften die Hofkammer dannenhero etwas gehabt, so wird doch dasselb numehr von etlichen Jahren ingehalten und erfolgt der Hofkammer nichts darvon.

In Osterreich sein die Amter alle zum höchsten überwiesen und noch uber dasselb wegen des brüderlichen Deputats mit jährlich einmalhundert und fünf Tausend Gulden belegt, so müssen Kegierung und Kammer daraus unterhalten, wie auch andere ordinari Ausgaben täglich verricht werden. Mit denen ist es nun so mühselig beschaffen, dass man auch auf Bezahlung der Besoldungen umb der überhäuften Verweisungen willen, inmassen sich dann die Regierung dessen zu oftermaln beklagt, nicht gefolgen kann, zu geschweigen, dass darauf noch etwas weiters aufbracht sollt werden können.

In Marhern haben Ihre Mt. von ordinari Einkommen und Gefällen fast nichts und kaum soviel, dass schier die Officierpersonen darvon nicht wohl unterhalten werden können.

In Schlesien haben Ihre Kais. Mt. zwar etwas, darvon aber müssen die Interesse bezahlt und hernach Ihrer Mt. Hofwesen mehrerstheils unterhalten werden, also dass weder an einem noch dem andern Ort auf dies Mittel der ordinari Einkommen und Gefäll einiche Raitung dieser Zeit zu machen. Für eins.

Zum andern, so hat die Hofkammer auch nachsehen lassen, was etwo für Kammergüter in obbemelten Ihrer Kais. Mt. Kunigreichen und Landen, durch welcher Vorpfändoder Vererbung etwo zu einer Summa Gelds zu kommen sein möchte, verhanden. Und soviel erstlich das Künigreich Hungern betrifft, da befind sich fürnehmblich die Herrschaft Lublau sambt denen einverleibten dreizehen Städten, so der Krön Polen versetzt worden; was es aber damit für ein Gelegenheit hab, das ist E. G. zuvorhin nothdurftig bewusst, und da dasselb kein solches Mittel, dessen man sich zu jetzigen Nöthen gebrauchen könnt, darf die Hofkanimer zu einicher ferrern Verpfändung oder Veralienirung ihrestheils gehorsambist nicht rathen.

Nach diesem war die Herrschaft St. Jörgen und Pössing, wie auch die Herrschaft Peilnstein zu vererben; demnach aber, ehe und zuvor dieselben beritten werden müssen, würde es einer geraumben und guten Zeit bedürfen, und dennoch noch zweiflich sein, ob Ihre Mt. dieselben dem Ileshasy als jetzigen Pfandsinhaber und dem sie auf Jahr verschrieben sein, zustehen oder erfolgen lassen wollten oder nicht.

Die Herrschaft Sarospatak ist ein ansehlich Stück, aber kein Hoffnung verhanden, dass mit den Dobo einicher Erbkauf ohne Ihr Mt. Nachtheil getroffen werden kann, wie er dann anno 1591, als ihme dieselbe gegen noch 20.000 Thaler Steigerung von neuem mit gewissen Conditionen und auf tägliche Wiederablösung verschrieben worden, nicht dahin zu bringen gewest, dass er berührte Steigerung damals auf 30.000 Thaler erhöht oder kommen hat lassen.

Andere Herrschaften und Güter, als die Herrschaft Arwa, Herrschaft Uywar, Herrschaft Ligowa [Likawa, Likawka], Herrschaft Ryoho [sie], Herrschaft Detrikheo [Detrekö], Chabrak, Trentschin und Disgeai [Diosgyör],item die Herrschaften Zadtmar, Scharosch, Mungatsch und Schuran, dessgleichen die Güter Zedegerte [SzentGyörgy] und Zombor, sein alle eintweders auf Leibe und etliche Jahr oder doch, mit solchen Conditionen verpfändt und verschrieben, dass darauf dieser Zeit etwas Mehrers zu verhandlen gar kein Raitung zu machen ist.

In Böheimb möchten noch etliche Lehenstück und verpfändte Güter zu finden sein, daraus man in jetzigen Nöthen ein Summa Gelds vielleicht zuwegen bringen möchte; weil aber dieselben des mehrern Theils ausser der Krön Böheimb und nicht unter einer, sondern unterschiedlicher vermischter Expedition, als einestheils unter der böhmischen Hofkanzlei, einestheils aber unter der deutschen Lehenhauptmannschaft (die aber anjetzo vaciert) und dann zum Theil unter der böhemischen Kammer Expedition sein, so sieht die Hofkammer nicht, wie man zu diesem Mittel oder desselben Brauch füglicher kommen könnt, weder dass Ihre Mt. solches durch die obriste Herren Landofficierer und die böhemische Kammer gesammter berathschlagen Hessen. Gleichwohl besorgt die Hofkammer, da es ihnen allein simpliciter befohlen wurde, es möchte hernach, wie es wohl mehrmals beschehen, in einem und dem andern an der Execution und Vollzug ermangeln. Derwegen das Nächste, dass Ihre Mt. den Anfang solcher Beratschlagung in Beisein dero geheimben Räth anstellen und machen hätten lassen, so wollte die Hofkammer, wofer sie anders darzu deputiert und berufen würde, in der Beratschlagung auf die Weg und Mittel zeigen, wo eines und das ander auszusuchen, dardurch eintweders ein Summa Gelds umbsonst oder anlehensweis erlangt, oder aber bei denen interessierten Reichsständen [zu] einem bürglichen Fürstand zu kommen sein möchte, darauf dann also hernach das Nachsuchen angestellt und die Beschaffenheit und der Befund Ihrer Mt. noch für dero hiegigen Verreisen zu fernerer Resolution fürgebracht werden kannte. Und wiewohl nicht weniger, dass dieses gleichwohl ein solches Mittl, welches einer geraumben Zeit bedürfen wird, so ist doch nicht zu zweiflen, dass dasselbe nach und nach wohl etwas und soviel ertragen werde, dessen man sich hernach in Continuierung des Kriegs, sonderlich, da er lang währen sollte, mit gutem Nutz gebrauchen wird können.

In Österreich ist fast nichts mehr zu verkaufen, weder etliche noch geringe Stück und Herrschaften, als nämlich die Herrschaft Aggstein, Engesfeld, Putten, Rastenberg, Waxenburg, Stuttenstein und Freistadt, die sein aber alle zu Ihrer Mt, Herren Gebrüder Contentierung noch für diesem deputiert und ausgezeigt worden, werden auch kaum soviel ertragen, dass man die Residenzherrschaften daraus ganz und richtig machen wird können, also dass auf dieselben daher zu diesem Intent gar kein Raitung zu machen.

Desgleichen ist im Markgrafthumb Märhern von Kammergütern, so etwo zu verkaufen sein möchten, nichts verhanden, allein kommt die Hofkammer in Erfahrung, dass zu der Herrschaft Dobitschau ein Pfandschaft mit Namen Kojetin gebraucht, so umb ein Guts mehrers Werth sein solle, weder sie versetzt worden. Destwegen aber wurde mehrere Nachfrag und Bericht bei der böheimischen Kammer zu haben und zu erlangen sein.

In Schlesien haben Ihre Mt. die Herrschaften Kasal und Oberglogau zu verkaufen sich allbereit für diesem gnädigist entschlossen, daraus man dem Werth nach, wie derselb von Ihrer Mt. angeschlagen worden, ungefährlich bis in 100.000 Thaler haben könnte. Es sein aber die Herrn von Oppersdorf mit ihrem Gegenbot so genau und eingezogen gangen, wie dann Herr Wilhelm umb die Herrschaft Kassel umb 25.000 Thaler weniger jungstlich furgeschlagen, dass man mit ihnen gar zu keinem Schluss bisher nicht kommen können. So kann man sich mit jemanden andern vonwegen der Condition des Einstands, dessen die von Oppersdorf vermüg ihrer Pfandverschreibung befugt, nicht leicht in Handlung einlassen und derwegen sich sobald dannenher nichts versehen.

Die Schönachischen Herrschaften, welche auf die 400.000 Thaler aestimiert und geschätzt worden, sein noch nicht richtig; dann die Herrschaft Carlat und Peuten sein mit der Wittib ratione ihres prätendirten Wittibstuhls noch strittig, sie auch in solcher ihrer Prätension noch bisher nicht beschieden. Sollten nun dieselben, ehe und zuvor gedachte Wittib destwegen ihren endlichen Bescheid hat, verkauft oder hingeben werden, wurde es nicht allein ein frembdes Ansehen haben, sondern auch niemands zu finden sein, der sich bei solcher Beschaffenheit diesorts leichtlich einlassen wurde, es war dann Sach, man hätt die Wittib in anderweg zuvor nothdurftig versichert, neben dem, dass man auch in denen Terminis stehet, dass Ihr Mt. theils Wälder und Unterthanen zu dero neuen Salzstätten in Schlesien ihr daraus vorbehalten solle, welches dann den Anschlag und den Werth dieser Güter auch umb soviel ringer und schlechter machen würde.

Die Herrschaft Moskau, wie auch das Gütel Milkau können, allweil Ihre Mt. mit denen von Schönaich noch nicht zu Ort kommen oder sie in atiderweg beschieden worden, nicht verkauft werden, es vergleichen sich dann Ihr Mt. mit ihnen darumb.

Die Herrschaft Parchwicz, die halten Ihre Mt. gleichwohl sequestersweis, ist aber damit auch noch in unrichtigen Terminis.

Die Güter Herzogwald und Wigtgendorf sein geschätzt worden von denen darzu zum andernmal verordneten Commissarien im erblichen Kauf per 67.873 Thaler, zu Lehen aber pei 50.905 Thaler. Darauf hat die Hofkammer Ihrer Mt. zwen Weg fürgeschlagen, auf welche mit Herrn Heinrichen Burggrafen von Dohna umb solche Güter zu handien war: erstlich, wann er, der von Donau, Ihrer Mt. gegen Begebung der Jahr, welche sein Ehewirthin dieser Güter zu gemessen, um die Vererbung derselben ein gewisse Summa Gelds, wie und aufs höchst man sich diesorts mit ihme vergleichen könnt, auszahlet, oder da er, der von Donau, Ihrer Mt. die Kaufsumma der jetzigen Schätzung nach, oder so hoch mit ihme geschlossen werden könnt, dargäb und ihme dieselb bis auf seiner Ehewirthin Todfall verzinst, nach Abgang derselben aber die Verzinsung aufhören und ihme alsdann die Güter erblich zuständig sein sollten. Es haben aber Ihre Mt. genädigist geschlossen, dass man ihme, Herrn von Dona, diese Güter gegen Darleihung einer Summa Gelds pfandweis hinlassen soll, welches aber ihme, Herrn von Dona, nit annehmblichen gewest und sich darauf dieser Handlung, weil man auf den Erbkauf mit ihme nit handlen wollen, ganz und gar entschlagen.

Die Mühlheimbische Fälligkeit muss erst zu Recht erkennt und ausgesprochen werden, wofer sie sich entzwischen nicht in gütliche Vergleichung einlassen; ist aber auch ein Mittel, darzu langsamb zu kommen sein wird.

Sonsten, was etwo von schlechten Sachen verhanden sein möchte, ist weder daher dienstlich noch ergebig und bedarf mans zu Ihrer Mt. Hofhaltung und den vorstehenden Aufbruch mehr dann überflüssig, wie dann auch aus dem vorigen, da man schon zu Handlungen und Vergleichung damit kommt, das Meiste zu Ihrer Mt. Hofsunterhaltung gebraucht und das, so etwa zu Uberschuss verbleibt, erst zu dem künftigen genomben.

Mit denen von Breslau ist gleichwohl auch umb ein Anlehen von 100.000 Gulden gehandlet und ihnen anstatt der Verzinsung bis in 5000 fl. Einkommens aus denen schlesischen Granitzzollamtsgefällen einzuraumben offeriert, aber, wie die Kammer in Schlesien vom 5. dies bericht, bei ihnen nichts ausgericht noch erhalten worden. Gleichwohl die Hofkammer stark im Werk, mit dem Herrn schlesischen Kammerpräsidenten und dem von Dohna, als welche bede hieher erfordert worden und numehr täglich ankommen sollen, noch weiter, wie etwo in Schlesien zu einem ansehenlichen Darlehen zu kommen sein möchte, bestes Fleisses zu tractieren.

Und damit E. G. oder männiglich fürnehmblich das dubium benommen werden müge, als wann Ihre Mt. bisher aus ihren Kammergefällen und Einkommen eintweders wenig oder nichts gethan, so ist allein, soviel man Eil halber finden können, nachgesehen worden, was etwo Ihr Kais. Mt. nur von etlich wenig Jahren hero von dem Ihrigen zu Unterhaltung des allgemeinen Kriegswesens dargeben und reichen haben lassen. Und befind sich, dass man allein vom 1590. Jahr bis dahero extraordinariter vielmal hunderttausend Gulden, die Ihr Mt. zu andern Ihren Nothdurften und obliegenden Ausgaben sonsten gar wohl verwenden hätten können, zuund einbüssen hat müssen, welches dann nicht ein Schlechtes und Ihrer Kais. Mt. Kammergefall so versteckt und beschwerlich gemacht, dass man nunmehr je allerdings anstehen muss und, also zu sagen, den wenigisten Pfenningdarauf nicht antecipieren, noch zu jetzigen eilenden Nöthen die Nothdurft haben oder dannenher nehmben kann.

Dieweil dann E. G. aus jetzt beschechner gleichwohl summarischer Erzählung soviel vernomben, dass auch diejenigen Mittel, darauf etwo Andeutung beschehen, sich nicht zu verlassen, und ob man ja wohl etlicher halber in tractatione und Handlung stehet, dass doch noch derzeit auf das Gegenwärtige, wie mans etwo jetzund bedarf, kein Raitung zu machen, so will demnach die unvermeidliche Nothdurft erfordern, in anderweg auf solche Mittel und Gelegenheit zu gedenken, darzu man, wo nicht also stracks, doch etwas ehunder, weder zu den andern, kommen und gelangen kann, und sonderlich, wie man wegen des nunmehr je länger je stärker anziehenden Kriegsvolks auch gleich also jetzt mit einer ergebigen Summa Gelds gefasst und filrgesehen sein möchte. Welchem allem die Hofkammer auch bestes Fleisses nachgedacht und darunter sonderlich das in Acht genomben, was etwo hievor für Mittel zu Erhaltung des Kriegswesens bei denen fürgangenen Berathschlagungen für nothwendig und unentbehrlich angesehen und gehalten worden. Darunter nun fürnehmblich die Anticipation auf künftige Reichshilfen gewesen; dieweil man sich aber derselben allbereit so weit gebraucht, dass uber die zehenmal hundert Tausend Gulden, sambt der Fuggerischen unlängst getroffenen Geldhandlung und der Fürstl. Durchlt. Erzherzog Ernsten ausständigen Kriegsdeputat zu verstehen, darauf aufgenomben worden, man auch jetzt erst wiederumb von neuem zu jetzigem Kriegswesen und denen vorstehenden Musterungen bis in 40.000 Gulden von Barthlmen Casteln, darumben sich dann umb Beförderung willen von Ihrer Mt. wegen der Herr Hofkammerpräsident in proprio verschreiben müssen, darauf autecipiert und aufgebracht, so will es nunmehr, nachdem sich aus Mangel der Gewissheit angeregter Reichshilfen weiters niemands einlassen will, an diesem Mittel auch schier ermangeln. Und obwohl die Hofkammer dem Reichspfennigmeister Geizkofler stark destwegen zugesprochen, so gibt er doch noch bis dato schlechten Trost; gleichwohl nicht unterlassen werden solle, mit ihme in omnem eventum noch weitere Tractation anzustellen und fürzunehmben, ungeächt zwar schlechtes Datum darauf zu machen sein wird.

Dann so ist auch die extraordinari Hilf bei denen ausländischen fremden Fürsten und Potentaten insonderheit für ein nicht gering und schlechts, sondern für ein fast ergebigs Mittel jederzeit gehalten worden; was es aber damit eigentlich für ein Gelegenheit hab, das ist der Hofkammer zwar unbewusst, sie eracht aber ein sondere Nothdurft sein, im Fall etwo in einem oder dem andern was Nachrichtlichs oder ein Gewissheit verhanden wäre, dass solches ihr der Hofkammer ohn einiche Cunctation communiciert würde, darauf man anticipieren und desto ehunder zu Geld kommen könnte.

Dabei dann auch die Hofkammer das unvermeldt nicht lassen sollen, dass sie nicht in schlechter Hoffnung steht, da von der Kais. Mt. wegen durch einen eignen Abgesandten mit dem König von Dänemark vom neuem umb ein Anlehen gehandelt werden sollte, dass es vielleicht ohne Frucht nicht abgehen wurde, sonderlich wegen der erlangten Bewilligung, so er ratione aetatis von Ihrer Mt. überkommen; weil aber die Hofkammer hierumb kein rechte Wissenschaft hat, so wurde man von der Reichskanzlei destwegen den besten Bericht und Nachrichtung haben können.

Desgleichen, so ist auch unter nächster Beratschlagung soviel fürkommen, als wann der Warkotsch bei dem Grossfürsten aus Moskau etwas verricht und erhandelt haben sollte. Da deme also wäre, so wurde fast gut sein, dass man sich derselben Hilf auch daher jetzund gebraucht hätt.

Das Meiste und Fürnehmbiste aber ist, wie man gleich also jetzt mit nothdurftiger baarer Geldverlag versehen sein müge, und ist wahr und unverneinlich, dass im Reich hin und wieder viel ansehenlicher, stattlicher Geldposten vorhanden, welche den Reichsstädten allein gegen vier und drei Percento auf ewigen Zins offeriert und angetragen werden, die man auch zwar eines und des andern

Orts wohl haben könnte, da man anders nur mit nothdürftiger Assecuration und Versicherung gefasst und fürgesehen war. Da man nun allein ein Mittel finden könnte, etliche vermügige Keichsständ und Städte dahin zu bewegen, dass sie sich von Ihrer Mt. wegen in bürglichen Furstand einlassen wollen, so könnte ohne sondere Verlängerung eine gute Summa Gelds auf sie verhandelt und zuwegen gebracht werden. Das Meist ist aber bei dieser Sach, dass durch was Motiven sie, die Stand, darzu commoviert und gebracht werden möchten, dann die Versicherung in Ihrer Mt. Königreichen und Landen nehmben sie nicht an und wollen nur mit Gelegenheiten im Reich assecuriert und versichert sein; dieweil aber ihr viel, sonderlich von denen Reichsstädten, verbanden, die ihrer sonderen Prätension, Recht und Ansuchung halber allhie bei Hof eintweders in Justitiioder andern Begnadigungssachen, item Ertheilung neuer Privilegien, Erhöhung der Zoll und andern zu thuen haben, darinnen man jenen vielleicht ohn einiches praejudicium, auch männiglichs Nachtheil wohl willfahren kann, so möcht vielleicht noch wohl Gelegenheit und Mittel gefunden werden, da man es anders mit der Hofkammer communicierte, sie, wo nicht selbst zu baarem Darlehen, jedoch zu einem bürglichen Fürstand für Ihre Mt. zu bewegen. Insonderheit hält die Hofkammer darfür, dass, inmassen sie etwa hievor gleichmassige Meldung gethan, weil wegen des jetzigen Herzogen von Würtenberg das dubium fürfällt, ob dieselb Succession allerdings richtig sei oder nicht, es möchte der Sachen recht nachgesehen, wohl ein ansehenliche und ergebige Summa Gelds daselbst erhandlet werden und andere dergleichen Mittel etwo mehr zu finden sein.

So war auch fast gut, wann in dergleichen Sachen, da Ihre Mt. Fälligkeiten oder dergleichen Zustand zu gewarten haben, dass man denen interessierten Parteien keinen vergeblichen Aufzug oder Ausflucht gestattet hätt, sondern förderlich darinnen procediert und hindurchgangen war, wie dann eiu Exempel mit der Herrschaft Mindelheimb verhanden, darvon Ihre Mt. wohl ein ergiebige Summa Gelds einzunehmen hätten, wann des von Maxelrain Einwurf und Prätensiones solches bisher nicht jederzeit verhindert hätten.

Es will auch die Hofkammer nicht zweiflen, wann man bei der Reichshofkanzlei recht nachsehen wurde, es sollten sich starke Pönfäll finden, darauf man gleichsfalls ansehenliche Geldposten antecipieren könnte.

Also vermeint auch der Reichspfennigmeister Geizkofler, dass man in denen Kreisen oben jedes Orts ein Summa Gelds begehren und des Reichstags damit nicht erwarten sollte. Da war nun fast gut, dass die Instructiones und andere hierzu gehörige schriftliche Nothdurften alsbald gestellt und die Sach ins Werk gericht würde.

Dieweil dann aus solchem allem, wie oben vermeldt, soviel zu sehen, dass es Ihre Kais. Mt. bisher an Angreif und Dargebung ihrer Kammergüter und Gefäll im wenigsten nicht erwinden lassen, ja in Vermanglung der Reichshilfen das ganze Kriegswesen wider männiglichs Verhoffen und Vermeinen, ungeacht es fast für unmüglich gehalten worden, nächst Gottes Hilf daraus unterhalten haben, durch welches dann fast alle Gefäll und Ambter in solche Schulden, Beschwer und Stecken gerathen, dass man darauf wTeiter nichts antecipiert, noch dieser Zeit ichtes dannenher nehmben kann, so wird man demnach nur auf andere fürträgliche und erspriessliche Mittel bedacht sein müssen. Daran nun die Hofkammer aus dem Oberzählten allein zwei befindet, darzu man etwo jetziger Zeit an man etwo jetziger Zeit an gelegensambsten kommen könnte, als erstlich der ausländischen Fürsten und Potentaten. Hilfen und Bewilligung, im Fall einer oder der ander sich etwas zu thun allbereit erklärt oder vielleicht noch täglich erklären und die Hofkammer dessen avisiert werden sollt, könnte mittlerweil soviel in anderweg darauf antecipiert und aufbracht werden. Das Ander ist, dass man bei der Reiehshofkanzlei alles Fleisses nachsehe und Bericht habe, wie etwo bei einem oder dem andern Stand oder Stadt im Reich eintweders zu einem Anlehen oder bürgliehen Fürstaad zu kommen.

Und sein ausser dieser zweier sonsteu die übrigen obenangeregten Mittel dermassen beschaffen, dass, ob man gleich jetzund also stracks darzu thät, sich doch derselben wirklichen Effect und Richtigkeit nach sobald nicht zu versehen. Weil aber E. G. in nägster Berathschlagung sich anerboten, auch ihrestheils auf Mittel zu gedenken, welches vielleicht seither also beschehen sein mag, so werden sie doch zu ihrer Gelegenheit von Sachen ferner nothdurftig zu deliberieren und zu reden wissen.

Conclusum est in secreto consilio: Man solle es Ihrer Mt. selbst, doch nicht so weitläufig, sondern allein substantialiter fürbringen. Sechszehenden Martii anno 1594.




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