212. Odpovìï purkmistra a rady mìsta Chebu na správu vyslaných jejich v Praze ze dne 31. bøezna a 3. dubna 1954 o vyjednávání v pøíèinì pomoci váleèné, která od Chebských se žádá.[Odpovìï tato nejspíše nedošla, ponìvadž vyslaní již 6. dubna Prahu opustili, aby domù se navrátili.]

1954, po 7. dubnu, - Souèasný opis v archivu Chebském

Edle, ehrenfeste, achtbar, wohlgelehrte, gonstig Herren Nachbar, Oheinib, Schwager und gute Freunde! Aus euern zweien unterschiedlich erfolgten Schreiben, deren eins den 21. [31.], das ander den 24. Martii [3. April] in Prag datiertund uns den 26. und 28. eiusdem [5. u. 7. April] hernacher wohl überantwortet, haben wir so viel vernommen, dass nunmehr nach so langem Verzug und beschwerlichen Ufwarten ihr gedachtes 21. Martii [3. April] bei der beheimischen Kammer furgelassen und von anno 92 bis uf künftig 95 inclusive anstatt der Contribution durch die Herren Präsident und Kammerräthe von der Ritterschaft und Stadt 15000 Thaler begehrt, doch endlich bei 12000 beruhet, von euch aber derzeit mehrer nit dann 6000 fl. bewilliget, und darumb dies angehört werden müssen, weiln die Armut so hoch angezogen und doch in contrarium gut wissend, dass die Menge vermögender Leut bei Kreis und Stadt zu finden, dassKais. Mt. daher Ursach nehmen werden, gewisse Commissarien nach Eger zu vorordnen und eines jeden Vormögen beschreiben, und alsdann die Anlag entweder der Stände der Krön Beheimb cder des Eeichs Bewilligung nach, vermög welcher anitzo doppelte Hilfen gereicht, darauf machen zu lassen, und dass ferner nicht allein, weiln die Sach uf Kais. Mt. gnädigist Resolution verschoben, ihr uf anderweit euer bei dem Herrn beheimischen Präsidenten Seiner G. Aufwarten den 23. Martii [2. April] hernacher wieder für die Kammer beschieden und euch darbei wie vom Herrn Präsidenten also auch hernacher in der Kanzlei deutlichen und ausdrucklichen angemeldet, dass allbereit die Sachen Kais. Mt. unterthänigist referiert und von Ihr Mt. solch Vorwidern für ein sonder Verachtung verstanden und angenommen und darumb geschlossen, mit angedeuter Commission zu vorfahren und solche endlich zu Werk zu richten; insonderheit dass auch dem Stadtschreiber sein Vormügen uf 70.000 fl. fürgeworfen und dann in specie und mit Ernst fürgehalten, als ob ihr allein Ursach, dass die Vorwilligung bei Kreis und Stadt so schwer zu erlangen, und euch darumb das Exempel des Herrn Landhofmeisters, der auch den Landtag vorhindert, wohl einzubilden und selbst für Schaden fürzusehen, zu Gemüth gezogen, sondern dass ihr auch endlichen zu Vormeidung anderer Ungelegenheit und weil man so hart in euch gesatzt, die von uns vermög der Instruction geschlossenen 9000 fl. uf drei Termin bewilligen, und demnach solches wider euer deutlich und ausdrucklich Erklären uf Thaler acceptiert und verstanden werden wollen, ferner noch, doch uf unser Ratification, 1000 fl. und also in Allem uf 10.000 fl. euch erklären und doch nichts minders zu endlichen Bescheid dies anhören müssen, dass solch Bewilligung nit könne angenommen werden, sondern dass es nachmaln bei 10.000 Thalern und baarer Bezahlung, darauf von Ihrer Mt. und den Herren Obristen Landofficierern Ihr G. geschlossen, weilu auch sonderlich die Defensionhilf in voriger Bewilligung ausgesetzt und in solche 10.000 Thaler nit eingeschlagen, beruhe, und darumb euch ufgetragen, dass ihrer zween und sonderlich ihr, der Stadtschreiber, allda vorwarten und deren einem, solches uns zu referieren, nach Haus zu vorreisen erlaubt sein solle; daher ihr dann hochlichen betrübt und sonderlichen unter andern auch dies, dass wir uber die begehrten 100 Thaler euch nit mehr Zehrung zugeschickt, zu Gemüth ziehen und dohin deuten thut, als ob wir euer vorgessen oder ob der wichtigen Zehrung, die euch doch nichts zu Nutz kombt und die von andern für euch in geringer Anzahl gesteigert und anitzo gerne, wo nur müglich. geringert und enger eingespannet werden wollte, ein Missgefallen mit schliesslichem Begehren, weiln ihr uber voriges noch bei Herren Neherhof 150 Thaler ufnehmen müssen, dass wir solche neben weiter Zehrung und unser endlichen Erklärung, was wir der begehrten 10.000 Thaler halber zu thun entschlossen, euch zum förderlichsten zuschicken sollen, wie solches alles angedeutener Schreiben mit mehreren bezeugen.

Und können euch hierauf zu begehrter Antwort nicht verhalten, dass soviel die Hauptsach, nämblich die Contribution, betrifft, uns nit weniger als euch beschwerlich und höchst bekümmerlich fürfallet, dass nit allein unsere, des Kreis und Stadt, hohen und vielfältig angezogene Noth und Unvormögen und, dass es mit uns weit ein ander Gelegenheit, als mit dem Kreis Einbogen, der auch viel lange Jahr nichts contribuiert und der keineswegs von den Benachbarten, wie wir, bedränget, sondern, do wir zu Erhaltung Kais. Mt. und der löblichen Krön Beheimb Grenitz und Regalien und zu Abwendung der wider uns täglichen und unaufhörlich erregten Attentaten jährlich ein Ansehenliches unter einander contribuieren und aufwenden müssen, dessen allen wohl geubrigt und in guter Ruhe sitzen, so gar aussen Augen gesatzt und nicht erwogen noch angenommen, sondern dass auch noch, ungeacht wir zu vorigers unterthänigist ausgezahlten 22.000 fl. uber 12.000 fl. antieipieren, und do wir änderst unsern gehorsamisten Zusagen nachkommen und die bewilligten Termin zu rechter Zeit einhalten sollen, bei frembden uf Interesse und jährliche Vorzinsung aufborgen und annehmen müssen, ferner anitzo noch 10.000 Thaler bar und unter einem auszuzahlen uns unnachlässlich und mit sondern Bedrohungen ufgetragen und auferlegt werden will.

Und ob wir wohl bekennen müssen, dass bei itzigen Ihrer Kais. Mt. Zustand und do zu Abwehrung des Erbfeindes der Christenheit, des Türken, und zu vorstehenden Reichstag täglich höchstbeschwerlich Unkosten aufgewendet werden müssen, ein jeder nach höchstem Vermügen zu contribuieren schuldig, wie auch mit Gott, dem rechten Herzenkundiger, zu bezeugen, von Herzen nichts liebers wünschen und begehren wollten, dann dass wir dem gnädigisten Begehren unterthänigist Folge geben und alsbald die Zahlung, wie gnädigist begehrt, unterthänigist prästieren und zu "Werk richten könnten und sollten, so ist euch doch sowohl als uns des Kreis und Stadt höchst Unvormügen, und dass uns solches zu leisten unmüglich, bekannt und wisslichen, auch neben dem am Tag notori und offenbar, dass solche Summa derzeit bei Kreis und Stadt so plötzlich nit ufzubringen, vielweniger von den armen Burgern und Unterthonen, die ohne dies zum höchsten beschwert und durch den in Stadt und Kreis wider habende Privilegia und guldene Bullen aufgerichten Grenitzzoll folgends gar von allem Gewerb und Hantierung bracht und in endlich äusserst Vorderben gesetzt, zu erlangen und einzubringen.

Will uns derhalben als Ehrliebenden keinesweges gebühren, dass wir dasjenig, so hernacher zu leisten unmüglich, bewilligen und uns diesfalls selbst in Spott setzen, auch des Kreis und Stadt endlich und äusserst Vorderben, Ihrer Mt. und der Krön Beheimb selbst zu sonderen praejudicio und Nachtheil und wider unser geleiste Eidespflicht, vorsätzlich verursachen sollen, hätten es auch gar nit zu verantworten, sondern vielmehr dies zu gewarten, dass uns hernacher solches zum höchsten verwiesen und, warumben wir es nit bei Zeiten unterthänigist angemeldet, mit sondern Ernst fürgehalten werden möchte. Und seind nochmaln der unterthänigisten tröstlichen Zuvorsicht und Hoffnung, wreil Kais. Mt. jemands uber Vermügen zu treiben und beschweren zu lassen gnädigist gar nit, sondern vielmehr derselben treuen Unterthanen zu sonderm Aufnehmen zu befördern allergnädigist gemeint, do ihr euch ferner geduldet, bei den allbereit an unser Statt unterthänigist bewilligten 10.000 fl., die wir auch bewilligtermassen, wie schwer und hart der Unvermüglichkeit halber, weiln auch solches wider unsere euch gegebene Vollmacht, uns ankombt, unterthänigist zu erlegen hiermit acceptiert und gehorsamist bewilligt haben wollen, endlichen beruhet, und wie bei den Herren obristen Officierern, Präsidenten und Räthen sowohln, soviel deren zu erlangen, also auch und zuvörderst bei höchstgedachtister Ihrer Kais. Mt. unser zum Theil obspecificierte, zum Theil auch selbst besser bekannte Beschwer unterthänigist, so schriftlich also mündlich, zu gelegener Zeit gehorsamist einwendet, auch bei Herrn Poppen oder Herrn Rümpfen Seiner G. dohin arbeitet, dass er des Kreis und Stadt Gelegenheit und was derselbe zur Erhaltung Ihrer Mt. und der Krön Beheimb der Orten habenden Regalien und Gerechtigkeiten ein Zeit lang aufgewendet auch nochmalen aufwenden müssen, wie dann Herr Rumpf Seine G. dann ganz wohl bericht und solches sonder Zweifel noch in guter Gedächtnis, Kais. Mt. selbst auch fürtrage, es werde solches ohne Frucht nicht abgehen und wir bei deme, so uns müglich zu prästieren, gelassen und ferner uber Vermögen in uns nit gedrungen werden.

Sollte es aber, wie wir aus vorigen Verlauf dergleichen Sachen abnehmen und uns befürchten müssen, gar nicht Statt finden und also ein mehrers uber die 10.000 fl. zu willigen in euch gedrungen werden, seind wir zufrieden, das ihr noch.... [sicj fl. hinnachsetzet, doch in allweg solches dohin anstellet, damit uns zu Erlegung derselben, wo nit die in der Instruction specificierte, doch andere geraume Frist gegeben, auch die Zollsach endlich dermaleines geschehener Vortröstung nach erlediget, sowohl die Hauptqiiittung ausgeben und wir endlich der höchstbeschwerlichen Zehrung geubrigt werden möchten.

Und wiewohl euch, dem Stadtschreiber, wie in Beisein der andern Mitabgeordenten also auch absonderlich allerlei bedrohenlicher Reden zu Gemüth gezogen und sonderlich die Verhinderung der Nitbewilligung beigemessen, so achten wir doch darfür, dass ihr euch dessen so hart nit anzunehmen, dann männiglich, so der Ort zu Hof zu thun, euch auch selbst wohl bewusst, dass gemeiii-glich, do von Städten dasjenig, so an sie begehrt und gemuthet, nicht bewilliget werden will, solches dem Syndicus und Stadtschreibern beigemessen, und dass es daher meher für ein Schrecken, dann für ein sondern Ernst zu achten. So habt ihr euch auch dies zu uns gewiss zu vorsehen und zu getrösten, do diesfalls, welches wir gar nit glauben wollen, auch zuvorn nit erfahren, das wenigist wider euch fürgenommen oder zu Werk gericht werden sollte, dass wir euch keineswegs lassen, sondern dermassen defendieren wollten, darob euer Unschuld zu spüren und an das Taglicht bracht werden sollte, halten auch die Herren Räthe und Seci etarien der Bescheidenheit, dass sie uns, als ob wir allein nach einem uns richten und demselben folgen und darumb in unsern Votieren gleich gebunden sein müssen, keineswegs beimessen werden, wie dann auch solches, utpote contra bonos mores, gar nit zu praesumieren, noch viel weniger das Exempel des Landhofmeisters, cum maxima sit dissimilitudo in exemplis et ab exemplis non judicandum, uf euer Person zu ziehen.

Und wollen uns demnach zu den Herren sambtlich vorsehen, obwohl das lang Aufwarten und von Haus Abwesen höchst beschwerlich, sie werden sich doch solches nicht irren lassen und hierinnen gemeinen Kreis und Stadt äusserst Wohlfahrt, beneben dies in Sonderheit bedenken, do sie zu dem Mal und iu diesen wichtigen Sachen, wie wir gänzlich hoffen, was fruchtbarlichs erlangen und ausrichten, dass solches dem ganzen Vaterland zu Nutz und Frommen und ihnen zu sonderen Ruhmb gereichen, auch Andere künftig ebenmässige Bürde und Beschwer uf sich zu nehmen soviel mehr verursachen werde.

Was schliesslichen die begehrte Zehrung anlangt, haben die Herren hierbei N. N. zu empfangen und mügen dieselben uns wohl glauben, dass wir derowegen in sie, und dass mehr, dann die Nothdurft erheischt, aufgewendet, einiges Misstrauen nicht setzen und am jüngsten ihnen die Hundert Thaler darumb allein zugeschicket, weil von denselben ein mehres nit begehrt, wir auch der Hoffnung, do ihnen was abgangen, sie sich lehensweis wohl würden zu erholen haben. So wissen wir auch nicht, von wem und welchermassen die Zehrung gesteigert, do wir aber dessen in specie bericht, soll mit denselben die Nothdurft daraus geredt und das, so sich gebührt, diesfalls fürgenommen werden. Inmittelst wollen ihr euch noch gedulden und nit zweifeln, do den Eurigen, die wir gottlob anders nicht dann bei guten Zustand wissen, was Widerwärtiges, welches Gott gnädig verhüten wollte, begegnet, dass ihnen von uns die hilfliche Hand geboten und das, so sich gebühre, geleist werden sollte. Gott uns allen ganz treulich befehlend.




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