224. Denní zápisky vyslaných Chebských co v Praze v dobì od 17. dubna do 2. kvìtna 1594 jednali v pøíèinì požadované bernì 10.000 tolarù.

Relation. Vierte Reis in Contributionsachen uf das 92., 93., 94. und 95. Jahr.

Den 17. (7.) Aprilis uf der Ritterschaft und Raths Befehlich Herr Wolf Bachelbel und Stadtschreiber nach Prag verreist, den 19. (9.) eiusdem daselbsten ankommen.

Damaln alsbalden zum Herr Secretari Quinto gangen, ihn zu Haus gesucht und angeben wollen, ihn nit antreffen mögen, denselben in der Kanzlei endlich antroffen, der Ritterschaft und Stadt Dienst angemelt und darbei zu erkennen geben, wann den Abgeordenten besag des Decrets nach Haus zu reisen erlaubt und ufgetragen worden, ihren Principalen das Begehren der 10.000 Thaler zu referieren und sich mit dero Erklärung ferner in 14 Tagen einzustellen, hätten die Abgeordeiite das, so ihnen vorgehalten, alles Fleiss referiert, was aber darauf ihre unterthänigiste weitere Nothdurft uud Erklärung, das hätten sie an Ihre Kais. Mt. unterthäuigist in Schriften vorfasst und uns einzugeben zugestellt, so wir uf morgen Ihrer Kais. Mt. oder dem Herrn Präsidenten unterthänigist antworten wollen. Derwegen ihn, die Sachen zu befördern, gebeten und ihm hergegen Tor unserm Abreisen ein Dank und Vorehrung zu bieten versprochen.

Hierauf er zu wissen begehrt, was wir vor Baargeld mitbrächten und ob die 10.000 fl. vor voll gewilligt. Wir uns entschuldigt, dass kein Baargeld vorhanden, wie wir auch derwegen den Abschied oder Decret dahin nit vorstanden, und dass zum andern wegen der Armut weiter nit dann uf 11.000 fl. zu willigen geschlossen, wie die Ursachen in dem Schreiben weiter ausgeführt. Hierauf er ferner geantwort, dass Herr.Präsident heftig würde erzürnet werden, dass wir kein Geld, auch die vollige Bewilligung nit mitgebracht, in Bedenken, dass der Kais. Mt. schon vorbracht, die 10.000 Thaler gewilligt, dass auch schon ander Ort darauf anticipiert und dass derwegen sein Meinung, wir ihm, Präsidenten, derzeit das Schreiben der Ritterschaft und Stadt umb ehere Beförderung sollten zustellen, sonsten würde es bei dem Kaiser, weil der Aufbruch vor der Hand, vorlegt werden, und sich hierbei, soviel an ihnie, zu beförden erboten, allein ferner geinelt, dass an den 10.000 Thalern nichts wurde abgehen, wir sollten mu willigen; wo nit, würde uns solches uftragen werden. Haben uns gegen ihm dessen Erbieten bedankt.

Den 20. (10.) Aprilis zu Früh dem Herrn Präsidenten in seiner Behausung ufgewartet, endlich uf Anmelden vorgelassen. Hat alsbalden angefangen, ob wir Geld mitgebracht. Darauf wir ihme der Ritterschaft und Stadt Dienst angemelt und dass wir alles, so uns vorgehalten, unsern Principalen sambt dem uns zugestellten Decret referiert, demnach sie darauf ihre unterthänigiste Nothdurft und Erklärung an Ihre Kais. Mt. in Schriften gebracht; wollten wir solche Ihrer G. übergeben und gebeten haben, Ihre G. ein grosser Beförderer sein wollte, dass Kreis und Stadt bei ihrer Bewilligung gelassen, und dass wir derzeit Geld mitbringen sollten, war von uns nichts bewilligt, wie auch das Decret davon nichts melden thät; zu dem war unmöglich einig Geld zu legen, weil noch in der Bewilligung nit geschlossen, auch einige Anlag uf die Unterthanen nit erfolgt, derwegen Sein G. Kreis und Stadt entschuldigt zu halten gebeten. Hat hergegen geantwort, weil wir kein Geld mitbracht, wollte er gerne sehen, ob wir unsere Sachen damit würden gut machen. Ihr Mt. hätten nunmal Ursach, mit der Commission und Inquisition fortzuschreiten, wir sollten vor die Kammer gehen, könnt uns dieser Ort kein Bescheid geben. Denselben darauf zugesprochen, gemeiner Stadt gnädiger Herr zu sein, und abgeschieden.

Nachmaln vor die Kammer gangen und der Orten bis uf zwen Uhr ufgewartet, hernacher Seiner G. zugesprochen und gnädige Abfertigung gebeten. Hat zum Bescheid geben, wir möchten uf die Wege nit vorkommen, Ihr Mt. wollten von kein Gulden hören, viel minder von den 10.000 Thalern weichen; wir sollten zusehen, dass uns nit ein andere Ungelegenheit aus dem langen Vorwidern zuzogen.

Ferner dem Herrn Quinto zugesprochen. Er uns zum Bescheid geben, dass Herr Präsident das Schreiben in der Kammer vorlesen und sei heftig schellig, und es würde von den begehrten 10.000 Thalern nicht nachgelassen werden; stunde und beruhete uf der Meinung, Commissarien abzuordnen und von den Einkommen Rechnung zu begehren und sonsten Inquisition anzustellen, wie in ganz Schlesien und Niederlausnitz erfolget; möchte der Stadt allerhand Ungelegenheit daraus erfolgen, darzu man es nit wTollte kommen lassen; wir müssen uns bis uf morgen gedulden, wollte er uf der Herren Räth Zusammenkunft die Sachen vorbringen. Hergegen wir das Unvermögen anzogen und vorgebracht, dass wir hoffen thäten, unsere Principalen einige Inquisition nit vorwirkt, viel minder Ursach zu dergleichen Betragen, noch dass es zu Werk gericht, gegeben, darbei, do ein solches erfolgen sollte, wohl zu bedenken, was die Benachbarten hergegen uber vorige Beschwer ferner zu tentieren vor Gelegenheit gemacht, und dass man wohl sollt in Acht nehmen, was die Stadt sich bishero in Gehorsam und sonsten vorhalten, was auch der Krön Beheimb an der Stadt Eger gelegen und was sie vor derselben ausstehen und vor Beschwer tragen müssen. Darauf er bekannt, dass keine Stadt in der Krön Beheim, die solche Beschwer, wie Eger, uf sich trüge, allein Herr Präsident war also eingenommen, dass er nit wüsste, wie den Sachen zu thun, wollte auch von seiner Meinung nit weichen.

Den 21. (11.) Aprilis. Hinwieder zu Früh vor sechs Uhr dem Präsidenten in sein Hausufgewartet. Do er sich nach Hof führen lassen und er uns ersehen, alsbalden angefangen, wir könnten uf die Weg nit fortkommen, Chur- und Fürsten wären uf Ihr Mt. Begehren willig, hätten auch schon viel hergeben, und wir wollten uns also spreitzen; niüsste den Ungehorsam Ihrer Mt. vorbringen; würden wohl gewahr werden, zur was Ungelegenheit es uns und der Stadt gedeihen würde. Ob wir wohl anzeigt, dass wir nit ungehorsam, weil unsere Principalen sich nach Vermögen zu helfen mit 11.00Ofl. erboten, zuvor und in Neuligkeit allererst auch 22.000 fl. contribuieret. derwegen solches der Stadt und Kreis zu kein Ungehorsam zuzumessen gebeten. Er geantwort, was das sei, und ferner nit hören wollen. Demselben vor die Kammer nachgefolgt und ufgewartet.

Nach diesem dem Herrn obristen Burggrafen, Herrn von Neuhaus, das was tractiert und bewilligt, soviel in Eil beschehen können, vorbracht und gebeten, das Sein G. Stadt und Kreis bedenken wollten, damit sie bei ihrer Bewilligung gelassen. Sein G. geantwort, so sich in die Kammer tragen lassen, er woll sehen.

Und wenn dieser Zeit also Herr obrister Burggraf, Herr Präsident und Herr Landkammerer neben Ihrer Kais. Mt. obristen Procurator allein in Räth en gewesen und von unsern Sachen, wie Herr Quintus uns bericht, nichts tractiert werden können, haben wir ufgewartet, so lang sie von einander gangen. Domalen dem Herrn Präsidenten wieder zugesprochen, Sein G. sollt Kreis und Stadt nit so hart sein und derselben anzognen Noth und Armut Glauben geben und doch Mitleiden erweisen und der Stadt und Kreis uber ihr Bewilligen nichts uftragen. Darauf er zornig geredt, wie wir neben dem Wagen hergangen, es wäre ihme und den geheimen Räthen dem mehrern Theil wissend, dass ich, der Stadtschreiber, diese und andere Ihrer Kais. Mt. Sachen hindern und den Rath uf das Widervärtige weisen thät; man hätte gut Wissen, wie mit Ihrer Kais. Mt. Kammergütern sowohl derselben Lehen im Egerkreis gelegen, gebahret; hätten gute alte Brief darüber und ein Rath zöge solches alles zu sich; sie wären nit Narren, verstunden auch etwas, ein Rath würde es allein nit wissen, man hätte auch jährlich etzlich Tausend Einkommens; man müsse derwegen mit der Commission fortfahren und die Inquisition ergehen lassen. Was wir nun zu unser Entschuldigung, bevor eines Raths, eingewandt, dass auch uns von einigen Kammergütern das wenigist, viel minder der Lehen halber, so Ihrer Mt. zuständig und ein Rath sich derselben annehmen sollte, nit wissend, hat er hergegen anzeigt, dass ers aber wüsste und man wollte nur mit Ihrer Mt. spielen, man sollte zusehen. Hergegen wir anzeigt, was die Stadt zu ihrer Entschuldigung eingewandt, sei die Wahrheit, auch ihre höchste Nothdurft, würde auch also im Werk befunden werden, und war in dero Herz und Gernüth nie kommen, mit Ihrer Mt. zu spielen, wären jederzeit als gehorsame Unterthanen erfunden und würden ferner dasselbe bleiben: darumben Ihre G. der Stadt Obliegen uf gehörte widerwärtige Meinung nit vorstehen wollten. Darauf mit andern, so unib den Wagen, zu reden angefangen und uns ferner nit sehen wollen.

Wieder dem Quinto zugesprochen. Hat uns angedeut, dass derzeit von unseren Sachen aber nichts tractiert worden wegen Ihrer Mt. wichtigen Sachen; müssten uns gedulden; wollt uns rathen, wir sollen die 10.000 Thaler vor voll willigen, sonsten würden wir nit erledigt werden.

Haben hierauf die Sachen in Bedenken genommen, und weil die Ritterschaft und Stadt geschlossen, dass uf den äussersten Weg wir die Summa völlig willigen sollen, haben wir ein Supplica-tion gefertigt, darinnen umb Vorhör gebeten.

Den 22. (12.) Aprilis zu Früh bei der Kammer durch Herrn Quintum eingeben und darinnen umb ein Eintritt, die Erklärung vor voll zu thun und andere Nothdurft furzubringen gebeten, haben aber derzeit darzu darumben, dass fast den Tag über Herr obrister Burggraf, Herr Landkammerer und Herr Präsident neben der Kais. Mt. Procurator in Rath beisamm gesessen, [ ] seind also ermahnt, uns bis uf morgen zu gedulden.

Uber dies den Herrn Liedel, Herrn Schlosshauptmann umb Erledigung und Vorhör der Sachen gebeten. Haben uns unterschiedlich zum Bescheid geben, dass es heut nit sein könnte, wie sie auch ander Ihrer Mt. Sachen halber den Herrn Burggrafen und andern domalen aus der Kammer entweichen müssen. Darbei gemeldt, dass bisher o von unsern Sachen nichts zuvorrichten gewesen.

Nach diesem dem Herrn Präsidenten ferner zugesprochen. Ist er zuvor arg und mit Worten hart gewesen, hat er sich derzeit noch zornicher erwiesen und anzeigt, dass er uf heut würde Audienz haben, wollte derwegen der Stadt Ungehorsam anzeigen. Darfür wir Sein Gr. gebeten und nochmalen angemeldt, dass wir, zuvorderst unsere Principalen, in allen, so möglich, gerne Gehorsam leisten wollten, und also 12.000 Gulden geboten. Hat geantwort, man soll von Gulden schweigen. Do wir uns ufs Herkommen, dass jederzeit uf Gulden gehandelt und geschlossen, beworfen, hat er angemelt, dass es ein böser Brauch gewesen, der nun müsste abgethan werden und aufhören, und dass die 10.000 Thaler vor voll und haar müssen da sein. Do wir ferner die Unmöglichkeit anzeigt und dass man sonsten hierzu willig und uns 3.000 Gulden haar zu erlegen erboten, darbei angemeldt, dass solche allererst müssen anticipiert werden, hat er geantwort: Ich weiss viel anders. Do wir also ferner dem Herrn Quinto zugesprochen, hat uns angemeldt, wir sollen uns gedulden, müsste anheut zur Audienz gehen.

Den 23. (13.) Aprilis anderweit dem Herrn Präsidenten in sein Haus ufgewart. Hat uns durch den [ ] zum Bescheid lassen anmelden, wir sollten allhier verharren und keiner vorrücken, auch in acht Tagen die 10.000 Thaler richtig machen, wo nit, eines andern Bescheids von Ihr Mt gewarten. Do wir vor Ihr G. begehrt, ist uns angemelt, dass er sehr krank und in ein Fluss gefallen, dass er nit reden könnte.

Vor der Kammer ufgewartet und uns vorzulassen begehrt. Haben es des Präsidenten Abwesenheit halber nit erlangen mögen. Endlich unsere Erklärung durch den Herrn Quintum in der Kammer im Rath lassen anmelden, nämlich, weil es anders nit sein könnte, dann dass wir die 10.000 Thal er geben sollten und müssten, wollten wir darein gewilligt haben, und weil solche baar zu erlegen unmöglich, weil auch das 94. und 95. Jahr noch nit verstrichen, die bewilligte Hilf vor voll nit fällig, als wollten wir uns bemühen und allhier 3.000 Gulden ufbringen und anticipieren und dieselben auszählen, nachmalen Galli künftig 4.000 Gulden und die Ubermass 5.500 Gulden Galli des 95. Jahrs erlegen, mit Bitten, Ihr G. uns hierbei bleiben lassen und ferner andere Fristen, die zu vollstrecken unmöglich, nit begehren wollt.

Hierbei auch begehrt, dass herwieder alsbalden uns der Revers und Compulsorial, item die Hauptquittung sambt dem Decret der vier Dörfer halber, belangt derselben vortagt und künftige Steuer einzubringen, uns ausgeben, auch des Grenitzzolls und dessen Einstellung halber wir ferneren Bescheid haben möchten.

Hierauf Herr Quintus solches den Räthen vorgetragen. Die haben ihres Theils endlich gewilligt. Doch weil das Willigen am meisten bei dem Herrn Präsidenten beruht, ihme solches zu Haus durch ihne Quintum lassen vortragen, auch sein Quinti Anzeigen nach vor uns intercediert, nunmehr zu acquiescieren. Hätt aber noch nit willigen wollen, sondern begehrte baare Zahlung.

Endlich Herr Schlosshauptmann und Herr Liedel umb Bescheid angelangt. Haben uns bis ufm Montag wegen des Herrn Präsidenten Schwachheit zu gedulden ermahnet, darbei befohlen, [in] Anticipierung der 3000 fl. fortzufahren.

Den 24. (14.) Aprilis, als Sonntages, ist zu Hof noch bei den Herren Räthen nichts auszurichten gewesen; haben demnach mit Herrn Wettengel der 3000 fl. Lehen halber geschlossen und solche gewiss gemacht.

Den 25. (15.,) Aprilis anderweit zu Hof vor der Kammer ufgewartet, Herr Liedel und Schloss hauptmann umb Beförderung [gebeten] und bei der Kammer die Supplication Nro. 3 eingeben. Haben sich beede Herren aller Beförderung erboten.

Nachmaln dem Herrn obristen Burggrafen ufgewartet, do sich Sein G. zu Hof tragen lassen, demselben zugesprochen, die Supplication Nro. 2 übergeben, darbei uns beschwert, nachdem das, so in Namen Ihrer Kais. Mt. begehrt, nämlich die 10.000 Thaler wir gewilligt, dränge Herr Präsident in uns und wollt baar Zahlung haben, so doch unmöglich; hätt uns darüber bestricken lassen, derwegen umb Erledigung und Beförderung [gebeten], dass wir bei den vorgeschlagenen Fristen, nämlich 3000 fl. alsbalden, dann 4000 fl. künftig Galli und aber 5500 fl. Galli in anno 95. gelassen, in Bedenken die bewilligte Steuer noch nit vortagt. Haben Ihr G. die Supplication angenommen und vermeldt, sie wüssten umb die Sachen nichts, hätten auch mit dergleichen nichts zu thun. Herwieder Seiner G. wir zu Gemüth geführt, dass die Citation und der Vorbeschied von Ihrer Mt. der Ritterschaft und Stadt nit allein vor die Kammer, sondern auch vor Ihre G. die Herren Officierer zugleich ernannt, darumben die Sachen vor Ihr G. sowohl als den Präsidenten gehörig, derwegen nach wie vor gebeten. Haben Ihr G. sich erboten, weil sie sich gleich nach Hof begeben, wollten sie mit dem Präsidenten daraus reden. Dessen gegen Ihren G. wir uns bedankt und demselben nachgefolgt. Ist also in der Kammer bis umb 12 Uhr vorblieben.

Ferner do die Herren Räth aus der Kammer gangen, den Herrn Liedel unser eingewandten Supplication erindert und Bescheid gebeten. Hat vermeldt, wir hielten uns selber auf. Da wir uns entschuldigt und dass von uns ein Unmöglichs begehrt, wann also geschwind mit der Zahlung in uns gedrungen, hat er uns an den Präsidenten remittiert.

Nach diesem dem Schlosshauptmann zugesprochen, der uns vormelt, dass Herr obrister Burggraf unsere Sachen itzo bei dem Herrn Präsidenten anbracht und mit ihm daraus geredt; sollten uns bei demselben ferner, do er heraus getragen, angeben.

Nachmaln dem Herrn obristen Burggrafen wegen unser ubergebenen Supplication erindert und Bescheid gebeten. Hat uns angemelt, dass er unser Supplicieren dem Präsidenten übergeben, auch vor uns gebeten, mit so schneller Zahlung in uns nit zu dringen; der hätt sich erklärt, die Sachen zu bewägen und uf Mittel zu gedenken, allein mit angehängt, weil der Aufbruch Ihrer Mt. vor der Hand, dass es nit wohl änderst sein könnte. Herwieder wir vormeldet, dass es unmüglich, weil die Zeit, darin mit uns geschlossen, nit vorüber, auch allererst mit uns die Handlung geschlossen und derselben halber kein Anlag gemacht, auch sonsten von jedermänniglichen dero Hilfen zu Fristen angenommen, und ferner Sein G. umb Beförderung angelangt. Haben sich dieselben gnädig erboten, was sie fördern könnten, gerne zu thun, dessen wir uns bedankt, über dies dem Herrn Präsidenten in der beheimischen Kammer auch ufgewartet. Hat uns, do er sich aus der Kammer tragen lassen zum Bescheid geben, dass umb 2 Uhr die Herren Räth wieder werden zusamm kommen, da sollten wir aufwarten.

Nachmittag vor der Kammer ufgewartet, den Herrn Hoffmann, Hofkammerpräsidenten, angesprochen, dass wir 10.000 Thaler gewilligt und nunmehr hierin ferner beschwert, dass solche baar unter ein von uns begehrt werden wollten; Sein G. angelangt und gebeten, dass wir bei den Fristen gelassen, in Ansehung, Kreis und Stadt ein anders unmöglich. Sein G. kurzlich geantwort, man hälts darfür, ich (Stadtschreiber) vormochte solches allein zu geben, und stracks in die Kammer gangen. Nachmain den Herrn Liedel angesprochen, weil wir wieder beschieden, ob wir nit ein Bescheid haben möchten. Uns an Präsidenten gewiesen.

Umb 6 Uhr, do Herr Präsident sich aus der Kammer tragen lassen, demselben ufgewartet. Hat sich erzeigt, als sehe er uns nit.

Den 26. (16.) Aprilis anderweit dem Herrn Präsidenten ufgewartet, von ihm kein Bescheid erlangen mögen. Den Herrn Liedel und Schlosshauptmann an unser gestriges Tags ubergebenes, auch dem Herrn Burggrafen zugestalltes und bei der Kammer vorbliebenes Supplicieren ermahnet und Beförderung gebeten. Haben uns praecise an Herrn Präsidenten gewiesen. Do wir hernacher dem Präsidenten ufgewartet, zum Bescheid bekommen, dass baare Zahlung da sein müsste, anders wesste er ihm, wie er von Ihr Mt. befehlicht, nit zu thun. Herwieder wir das Unvermögen anzogen und die an Ihre Mt. gefertigte Supplication solche ihme nochmaln übergeben, referiert und Ihrer Mt. zu präsentieren und uns ferner zu beschweren angemelt; darbei gebeten, dass er doch des Kreis zuvor obliegende Bedrangnus bewägen und in denselben so hart nit dringen noch mit Unmöglichen beschweren wollte. Hat uns Nachmittag beschieden, endlich zum Bescheid uf ferner Ufwarten anmelden lassen, dass von baarer Zahlung nit könnte abgelassen werden, allein do man itzo 3000 Thaler (mit Gulden könnt man nit umbgehen) auszahlen und Pfingsten wieder 4000 Thaler erlegen und den Überrest Galli dies anni 94. abstatten wollten, wollt Sein G. sich ferner bei Ihrer Mt. bemühen, dass es sein Bleiben. Herwieder wir uns beschwert, dass wir zuvor 3000 fl., die wir nit in Befehlich, auch zu anticipieren uns erboten, bewilligt und dass hierüber wir uns in nichts einlassen, noch solches viel minder verantworten könnten; zu dem uns wissend, dass es unsern Principalen, do wirs gleich willigen wollten, zu prästieren unmöglich, und war ja zu erbarmen, dass so geschwind itzo in Kreis und Stadt gedrungen, do doch die Zeit, darauf d*e Bewilligung beschehen, noch in ¾/2 Jahr ihr Endschaft nit erreichte, zudem männiglich ihre Bewilligung zu Fristen nachgesehen, warumben dann auch uns solches nit sollt gönnt sein? Und also noch uf dem verharrt, dass itzo 3000 fl. und Galli 4000 fl.. dann 5500 fl. Galli anno den 95. sollen auszahlt werden, doch dass in allwege uns der Revers und Compulsorial, sowohl das Decret der vier Dörfer halber neben der Hauptquittung uns ausgeben, die Zeit auch, darinnen der Zoll soll erledigt werden, weil itzo des Aufbruchs halber kein Gelegenheit, uns namhaft gemacht. Weiters wüssten wir nit zu willigen, do wir auch gleich ein Jahr sollten bestrickt bleiben.

Nach langer gehabter Deliberation ist der Bescheid gangen, dass uf des Herrn obristen Burggrafen Intercession Herr Präsident die Sachen bei Ihrer Mt. dahin numehr referieren wollt, dass obwohl Ihr Mt. uf baar Zahlung geschlossen, dennoch numehr in Ansehung des Kreis Unvermögen denselben ihre Bewilligung zu folgenden Fristen sollt gestundt werden, nämlich 3000 fl. anzugeben, 4000 fl. Galli richtig zu machen und die Ubermass Georgi des a. 95 Jahrs, und uf andere Termin könnt und mocht es nit sein, sollen auch ferner nit anhalten, ausserdem würde mit uns geschafft werden, solches Galli unter ein zu erlegen, in Bedenken, dass Ihr Mt. itzo hundert Tausend Thaler zum Aufbruch, auch noch ein wichtigere Summa nach Ungern zu ordenen nothdurftig; sollten uns vor Weitläufigkeit und sonderlich vorstehender Inquisition, die im Werk, vorsehen. Herwieder wir unser vorig Einwenden repetiert und, do ein Inquisition sollt angestellt werden, der wir nit Scheu trügen, würde die Nothdurft sein, dass wir zuvor müssten gehört, die Privilegia, Pfandschilling, des Kreis Obliegen und Beschwerd bedacht, sonderlich darbei in Acht genommen werden, was dardurch der Stadt nit allein gegen den Benachbarten, sondern auch der Krön Beheimb Selbsten vor Beschwer zuzogen werden. Wie dem, was die Termin belangt, weil es mit uns geschafft, hätten wir uns dessen nit ferner zu widersetzen, allein wollten wir bezeugt haben, dass, wie wir es nit in Befehlieh, also auch nit bedacht wären, aus unserm Befehlich zu schreiten, noch das, so unsere Principalen von Gehorsam wegen schuldig, darwider zu setzen. Baten nochm^Jn, Stadt und Kreis in Acht zu nehmen.

Schliesslich Abschied geben, dass es bei vorgehender Meinung und Abschied sein Bleiben, und was das Compulsorial und Revers sambt dem Decret der vier Dörfer halber belangt, sollt bei der Hofkanzlei gefertigt und neben deru uns ein Abschied uf beschehenen Beschluss an die Ritterschaft und Stadt gefertigt, darbei die Hauptquittung zugestellt werden und dessen vorsichert sein, do Ihr Mt. auch abwesend, dass durch die Herren Officierer Kreis und Stadt in ihren Beschweren geholfen auch wegen des Zolls bei nägster Frist Galli die Erledigung mitgetheilt werden.

Darauf bei der beheimischen Hofkanzlei des Revers, Compulsorials und Decrets halber angehalten, dohin Herr Quintus Selbsten gangen und dasselbe zu fertigen angemelt. Uf morgen beschieden, darbei difficultiert worden, dass es nit wohl beschehen könnt, weil die Kanzlei schon nach Regensburg geführt, doch dass man wohl nachsuchen und die Fertigung zu Werk richten, Erbieten beschehen.

Dannen bei der Hofkanzlei der Quittung halber, dahin wir von der beheinischen Kammer gewiesen, angehalten. Seind in Geduld zu stehen ermahnet, bis Audienz gehalten.

Den 27. (17.) wieder bei der Kammer umb Bescheid und Abfertigung angehalten. Seind bis uf morgen zur Geduld ermahnet.

Nochmalen bei der Hofkanzlei wegen des Compulsorials und Revers, sowohl des Decrets der vier Dörfer halber angehalten, dann auch wegen des pfälzischen oder waldsassischen Vertrags Ratification und Erklärung gebeten. Sein uf morgen wieder beschieden.

Ferner bei der Hofkammer der Hauptquittung halber ein Memorial eingeben. Zum Bescheid bekommen, dass wir uns müssten gedulden, bis Rath gehalten, dann uf heut müsste man der Audienz abwarten.

Den 28. (18) wieder bei der Kammer des Abschieds halber angehalten. Zum Bescheid bekommen, dass derselbe bei Ihrer Mt. zum Unterzeichnen geben.

Item bei der Hofkanzlei auch wegen Revers, Compulsorial und Decrets sowohl des waldsassischen Vortrags halber angehalten. Zum Bescheid bekommen, dass die Sachen beim Unterzeichnen, wir sollten uf morgen wieder kommen.

Mehr bei der Kammer der Hauptquittung wegen angehalten. Zum Beschied bekommen, dass noch nit Rath gehalten.

Uber dies bei der Kammer der Quittung halber, weil uns dieselbe in währender Handlung vorwähnet, und wir itzo damit ufzogen und hin und her gewiesen, dass uns dieselbe möcht gefolgen. Ist der Bescheid gewesen, dass man keine bedurft, weil wir im jüngsten Decret derwegen vorsichert, dass uns dieselbe bewilligt, doch wollt man zum Hofzahlmeister schicken, dass er sich deswegen mit dem Rentmeister möcht vergleichen.

Den 29. (19.) wieder bei der Kammer wegen Ihrer Mt. Resolution der diesmals bewilligten Hilf und derselben acceptierten Fristen halber ufgewart. Ist uns dieselbe verschlossen zugestellt.

Nach diesen wir uns bei den Herren Räthen der Auszahlung des ersten Termins der 3000 ü. halber angeben und [um] Certification, wem wir die Zahlung leisten sollten, angehalten. Seind an Rentmeister remittiert, darbei ist ihme, solche Zahlung anzunehmen, durch ein Geschaftzettel angemelt.

Do wir uns bei dem Rentmeister angeben und gebeten, jemanden mit uns zum Herrn Wettengel abzuordnen und die Gelder anzunehmen und derwegen zu quittieren, hat uns angemelt, dass es uf heut nit sein könnt, aber uf morgen wollt er sein Diener uns zugeben und die Zahlung annehmen.

Ferner bei der Hofkanzlei des Revers und Compnlsorials halber angehalten. Soviel Bericht erlangt, dass solches noch nit geschrieben aus Mangel Perments und dass Herr Trost nit bei der Stell. Ferner zum Herrn Trost gangen und derwegen die Sachen zu fördern gebeten. Hat sich erboten, alsbalden zur Kanzlei zu gehen und die Sachen zu fördern zu befehlen. Nachmain wieder bei der Kanzlei angehalten. Bericht, dass es schon geschrieben und nur dem Herrn Kanzler, nachmaln Ihrer Mt. zum Unterzeichnen gegeben werden müsste.

Uber dies der Hauptquittung halber angehalten. Beschieden worden, dass noch nit Rath gehalten, und also mit vorgehenden Anhalten den ganzen Tag zubracht, und wann gleich gegen den Abend der Bot von Haus mit Schreiben ankommen und in denselben uns ein mehrers, dann wir es, Gott Lob, erhandelt, anzugeben und ferner zu anticipieren nachgelassen, seind wir bei der Abhandlung beruht, weil auch schon in der Sachen geschlossen.

Den 30. (20.) Aprilis zu Früh bei dem Rentmeister umb fünf Uhr ufgewart, seines gestrigen Vorbleiben nach die Auszahlung anzunehmen und zu quittieren. Hat uns gegen sieben Uhr beschieden, dass wir uns zu Herrn Wettengel begeben und alldar seiner warten sollten. Gegen neun Uhr ist uns Bescheid zukommen, dass er nit könnt zur Stell sein, sondern sollten die Gelder in die Renterei tragen. Haben uns also dahin verfugt und endlich die 3000 fi. auszählt, auch darauf Quittang empfangen.

Ferner bei der Hofkanzlei des Revers und Compulsorials halber angehalten. Ist in der Kanzlei niemand zu finden gewesen. Ferner bei dem Herrn Trost angehalten, hat uns an Herrn Secretari Müller gewiesen. Do wir zum Herrn Müller kommen und angehalten, hat derselbe nichts davon wissen wollen. Wieder bei dem Herrn Trost angehalten, uns ferner an Herrn Müllner gewiesen, derselbe aber nichts von Sachen wissen wollen mit Anzeigen, dass er unter allen Briefen umbgesucht, aber von unsern nichts finden konnte, allein wisse er, dass solche von ihm gestern unterschrieben. Wir begehrt, wo solche ferner zum zeichnen geben und wo wir anhalten müssten. Uns in sein Stuben geführt und ferner in Briefen nachgesucht, endlich dieselben gefunden" und alsbalden bei sein Diener solche Ihrer Mt. zum Unterzeichnen geschicket, sich in diesen und anderen der Stadt Sachen beförderlich zu sein erboten. Zu Dank angenommen.

Nach solchen bei der Hofkammer angehalten. Von Herrn Secretari Pencken zu Bescheid bekommen, dass unser Supplicieren in Rath vorkommen und vor dem geschlossen, dass er Hofzahlmeister und Rentmeister der 22.000 als empfangen und auszahlt gegen einander sollen quittieren, was aber die Vorhinderung, sei ihm unwissend; morgen sollt Rath gehalten werden, Nachmittag möchten wir ferner ufwarten.

Den (1. Mai) 21. Aprilis, als am Sonntag, ist zu Hof nichts zu verrichten gewesen. Haben allein bei Herrn Secretari Müller angehalten wegen des Compulsorials und Revers. Hat uns vormeldt. dass gestriges Abend die Sachen Ihre Mt. unterzeichnet, möchten bei dem Trost anhalten. Do wir zum Trost kommen, vormeldt, dass der Herr obriste Burggraf das Siegel bei Händen, müssten uns gedulden, bis ufm Abend. Do wir des Abends wieder angehalten, seind wir uf morgen früh beschieden.

Abends bei dem Herrn Pencken ufgewartet, ist nit zu Haus gewesen.

Wieder bei Herrn Quinto angehalten. Zum Bescheid bekommen, es sei im Aufbruch, und nunmehr keine Vorrichtung: hätten wir doch das Decret, das da saget, dass wir quittiert sollten werden, hätten Schein genug. Doch beruhet numehr dies bei dem Rentmeister und Hofzahlmeister, die müssten gegen einander quittieren.

Den (2. Mai) 22. Aprilis anno 94. Ferner bei dem Herrn Trost des Compulsorial und Revers auch pfälzischen Sachen halber angehalten, dieselben folgendes Inhalts neben ein Rescript wegen des pfälzischen Vertrags empfangen und hierauf alsbalden von Prag ab und nach Haus zu gereist und den 24. Aprilis (4. Mai) zu Abends anheinib gelangt.

(In tergo): Referiert den 26. Aprilis (6. Mai) anno im 94.




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