230. Arcikníže Matyáš žádá nejvyšší úředníky zemské a místodržící v království Českém za opatření, aby jezdcům pod velením hraběte Šebestiána Šlika v Uhřích sloužícím, kteří si stěžují na liknavé placení žoldu od stavů českých jim náležitého, potřebné peníze bez odkladu zaslány byly.

V LEŽENÍ PŘED OSTŘIHOMEM. 1594, 21. května. — Orig. v archivu místodrž. král. Česk. Militare 1566 - 1602.

Mathias, von Gottes Gnaden Erzherzog zu Oesterreich u. s. w. Hoch- und Wohlgeboren Gestreng, Liebe besonder! Bei uns haben sich des Šebestian Schlicken Grafen zu Passaun, Rom. Kais. Mt Rath und bestellten Obristen über tausend deutscher geruster Pferd, unterhabende ein Tausend deutsche Reiter, welche der Kais. Mt., unserm gnädigisten geliebten Herrn und Brüdern, dero getreuen Stände daselbst im Königreich Beheimb gegen den Erbfeind dies Orts unterhalten, nunmehr zu etlich Malen und sonderlich auch jetzt, zum Höchsten beklagt, dass sie von gedachten Ständen mit ihrer Bezahlung so langsam und unrichtig bedacht worden, neben dem Vermelden, wie sie sich einmal dergestalt im Feldlager nicht zu erhalten, viel weniger ihre Zug und Wachten zu versehen wüssten.

Dieweil dann ja nit weniger, als dass diese Reiter, sintemaln sie zu Feld alles um den baaren Pfenning kaufen müssen, bisher oftermals solche Noth gelitten, dass wir ihnen selbst mit Furlehen, zwar nit ohne Ungelegenheit, haben helfen lassen, und, ob wir es gleich noch ferrer also thun wollten, uns doch die Mittel ohne Entgelt der anderen Kriegsleut nit an der Hand sein: so haben wir demnach auf ermelter Reiter selbst Bitten euch solches alles neben ihren Abgesandten andeuten und benebens genädiglich ersuchen sollen, weil verstandnermassen die unrichtigen Bezahlungen nichts anders als grosse Ungelegenheit, Schwierigkeit und Versaumbnuss mit sich ziehen, dass ihr doch darob sein und unverlangt verschaffen wollet, damit diesen Schlickischen Reitern ein erkleckliche Zahlung ohne Verschub hieher in das Läger verordnet, sie anch fürohin, so lang sie dergestalt im Dienst bleiben werden, mit ihren Besoldungen oder doch gewissen ergiebigen Lehen bedacht, und dadurch sowohl uns selbst der Ueberlauf, als auch andere Ungelegenheiten abgeschnitten und verhütet werden mugen. Darauf ihr ihme verhoffentlichen wohl und recht zu thun werdet wissen. Denen wir mit Gnaden wohl geneigt sein. Geben im Feldlager vor Gran den einundzwanzigisten Tag Maij annoetc. vierundneunzig.




Přihlásit/registrovat se do ISP