256. Hrabě Šebestian Šlik vypisuje nejvyšším úředníkům zemským v Čechách žalostný stav, v jakém jízda jeho bídou, nemocemi a zmíráním se octla, i oznamuje, ze se ještě uvolili dva měsíce sloužiti, jestliže však do té lhůty nebudou úplně zaplaceni, že s vlajícími prapory do království Českého vytrhnou a záplaty vyhledávati budou.

V POLNÍM LEŽENÍ PŘED OSTŘIHOMEM. 1594, 3. července. — Orig. v arch. míst. král. Českého, Militare 156C—1602.

Wohlgeborne, edle, gestrenge und ehrenfeste Herren obr iste Landofficierer, besonders freundliche liebe Herren Schwäger und gute Freunde! Ich hab nit unterlassen können, an E. G. und G. dies Biieflein zu geben neben Anmeldung, nachdem von E. G. und G. abgeordnetem Herrn Commissario, Herrn Jan Bezdružitzký Herrn von Kolobrat, unser Bezahlung uf 3 Monat lehenweis (doch dass uns alles, so wir schuldig gewesen, bei einigem Pfennig abgezogen worden, welches Misund wenig Vertrauens wir uns gar nit versehen hätten) uns zugestellt worden, nunmehr wegen gehörtes Abziehens bei den Reitern die Noth gleich so gross und grösser, als zuvor je, denn ich E. G. und G. in Wahrheit berichten kann, dass ihr viel über 4 oder 5 fl. nach Abzahlung nit behalten haben, ihr viel auch nit zureichen können, nichtsweniger müssen wir, was wir für uns, unser Gesind und Ross nothwendig zur Unterhaltung bedörfen, in allzuhohem Werth kaufen und zuwegen bringen.

Nachdem uns auch durch Krankheit, so aus erlittener Kälte und Himgersnoth ihren Ursprung genommen, sehr viel Gesind tödlich abgangen, viel mehr noch sehr schwach und krank darnieder liegen und täglich dahinsterben, wie von Herzen beschwerlichen, also auch fast unmöglichen gewesen, länger zu dienen, haben wir uns doch durch den Herrn Commissarium dahin bereden lassen, noch von dato der Tractation zwei Monat, welche sich mit unserm siebenten Dienstmonat enden werden, zu dienen, doch mit der ausdrücklichen Condition und Bescheidenheit, dass wir, dofern innerhalb dieser zweier Monaten unser richtige vollkommliclie hintersteilige Auszahlung uns nit erfolgt, mit fliegenden Fahnen aus dem Feld zu ziehen Macht haben sollen. Derowegen, wofern unser Bezahlung länger hinterzogen werden sollte, will ich mich hiemit verwahrt und angesagt haben, dass ich die ehrliche Gesellschaft im Feld nit zu erhalten weiss, denn ob wir wohl unsere Pferd also, dass uber 10 oder 20 nit abgehen, beisammen haben, seind doch die Fahnen, wenn es zum Aufsitzen kommt, wegen Mangel Gesinds schwach und können also, wie oftermals angedeut, ohn Verletzung unsers Gewissens unsere Stell nit vortreten, denn fast täglich eine Adelsperson nach der andern dahinstirbt, der meiste Theil krank liegen, will des Gesinds geschweigen, dass mancher ehrliche Mann zu 10, 12 oder 15 Pferden kaum 2 oder o gesunde Gesind hat, welche sich mit soviel Pferden abmatten, dass sie, wenns zum Nothfall kommt, nichts verrichten, wir also solchergestalt weniger als nichts nütze sein können. Derowegen, wenn wir ja nit abgedankt werden sollten, rathsamb wäre, man dieselben Kranken abziehen liesse und mir erlaubete, zu verreisen und in die zwei oder drei Hundert Pferd von Neuem zu werben und das Regiment zu stärken.

Hierauf nun mein nochmals freundlich Bitten, mau mit der Bezahlung nit lassen oder säumen wolle, denn, wie gehört, wo dieselbe sollte differiert werden, die ehrliche Gesellschaft (weil sie sich dessen categorice erklärt und angesagt, ihnen auch darauf das Geld erfolgt) im Feld nit zu bleiben bedacht, sondern stracks dem Königreich Beheimb ihre Bezahlung suchend zuzunicken. Zu Vorhütung nun anderer Ungelegenheit werden E. G. und G. sich gegen die ehrliche Gesellschaft also, wie sie das gegen Gott und der Welt zu verantworten werden wissen, vorhalten, damit nit, wie leider bishero allzuviel geschehen, zu vieler ehrlicher Leut (so, wo nit Geld gemangelt, erquickt und erhalten hätten werden können) tödtlichem Untergang ferner wider christliche Liebe Ursach gegeben werde. Und wäre also umb allerhand hochwichtiger Ursachen willen nichts rathsamers, denn dass man uns abdankete, und andere Gesunde und Frische an unser Stell einführete, die da ihre Stell besser, als wir, die wir nun in grosser Kälte, Wasser, Koth und Hitze, durch Krankheit und Tod ermüdet, abgemattet und geschwächt, zu versehen und zu vertreten wüsste.

Bin guter Hoffnung und Zuversicht, E. G. und G. oftgehörter und herzlich geklagter unserer Noth und Anliegen sich gnädig und günstig annehmen, und uns (wie christlich und billich) also bescheiden werden, damit wir zu Gott vielmehr umb Vergeltung als umb Einsehen zu rufen und zu schreien Ursach (wie leider allzuviel) haben möchten. Solchs E. G. und G. ich nothwendig nit verhalten sollen, und bin sonsten für mein Person E. G. und G. sambt und sonderlich angenehme und gefällige Dienste zu erzeigen jeder Zeit gewilligt. Datum im Feldlager vor Gran den 3. Juli anno 94.

E. G. und G. williger Schwager und treuer Freund, Rom. Kais. Mt. Rath und bestellter Obrister

 

Sebastian Schlick Graf.,









Přihlásit/registrovat se do ISP