263. Hrabě Šebestian Šlik nejvyšším úředníkům zemským a místodržícím v království Českém, se žádost jízdy jeho za vyplacení zadržalého žoldu a propuštění se služby odůvodněna jest nouzí, nemocemi, zmíráním čeledi zbrojné a jinými nehodami. Hadí, aby pluk byl propuštěn a nový utvořen, on pak sám aby byl pro stáří a jiné záležitosti soukromní také služby sproštěn.

V POLNÍM LEŽENÍ PŘED OSTŘIHOMEM, 16. července 1594. — Orig. v arch. místodrž. král. Česk. Militare, 1566—1002.

Wohlgeborne, edle, gestreng und ehrenfeste Herren obriste Landofficier und Statthalter, be sonders liebe Herren Schwäger und gute Freunde! E. G. und G. Schreiben, dessen Datum den 5. Juli laufenden Jahrs, bab ich den 15. ditz zu meinen Händen empfangen, dessen Inhalt nach längs vernommen. Und soviel erstlichen anreicht, dass Herr Jan von Kolowrat meinen untergebnen Heitern drei ausständige Monatsold verrichten sollen, wessen sich dieselben beschwert und ein mehrers haben wollen, auch des Abzugs aus dem Feld vernehmen und angegeben haben sollen, füge E. G. und G. ich hieinit zu vernehmen, dass wohl nit ohn meine untergebne Reiter ein mehrers haben i wollen, denn man ihnen auch ein mehrers, als nämblich vier Monatsold, etlichen auch noch mehrer ] schuldig gewesen, welches sie auch (und selbiger Zeit nit mehr) begehrt; neben dem so hat Herr von Kolowrat die drei Monatsold nit völlig zu verrichten bei sich gehabt, sintemal ich unter dem i mir vertrauten Regiment ein ziembliche Anzahl uber tausend Pferd habe, hat also einer als der [ander, wie denn billich, bezahlt sein wollen. i

Den Abzug aus dem Feld anlangend, wird auch nit geleugnet, dass desselben sich angegeben worden, hierzu uns denn nicht Furwitz, sondern die oft und vielfältig erzählte und herzlich geklagte Noth und Anliegen wegen des kranken, verstorbenen und entlaufenen Gesinds, item Hunger und Kummer (indem man uns mit unser in Kälte, Wasser, Koth und Hitze härtiglich erdienten Bezahlung uber Versprechen und Zuversicht aufgehalten und noch derselben nit habhaft werden können) höchlich verursacht.

Es seind auch meine untergebne Reiter bei endlich beschlossner Meinung, dass sie (nämblich, wann ihnen ihre gebührliche billiche Bezahlung innerhalb hievor benainbter Zeit nit völlig und ohne Abgang erfolgt) aus dem Feld ziehen wollen, zu beruhen entschlossen und bedacht, zuversichtlich, weil ihnen das, so ihnen laut Bestallung, so doch ohne das gering, zugesagt und nit praestiert worden, dann auch wegen obengedachter Noth Gesinds und Krankheit halber ihnen mit Billigkeit nichts Ungeschickts zugemessen, viel weniger einiger Meuterei, derer sie zur Ungebühr gegen E. G. und G. angegeben worden, beschreiet werden können, denn sie sich Meuterei zu machen niemals vermerken lassen, sondern haben ihr Noth und Anliegen herzlich geklagt, ihren Kummer nit verborgen, sondern klar endeckt, Hilf und Rettung begehrt, aber gleichwohl wider christliche Billigkeit hilflos gelassen worden, wie denn Ihrer Fürstl. Durchlt., unserm gnädigisten Feldherrn, sowohl auch deroselbten Herren Räthen und andern ehrlichen Leuten, auch allen den, so umb und neben uns sein, unser Noth, darinnen wir stecken, besser bewusst, als manchem, so itziger Zeit unser nicht achtet, und in allerlei Mühseligkeit schwimmen und waten lasset. Dass auch E. G. und G. ia deroselbten Schreiben melden, meine untergebne Reiter ihrer Beschwer nit billiche oder gnugsamb Ursach hätten, wollen sie Gott und allen Creaturen, auch allen rechtverständigen ehrlichen Leuten zu erkennen geben, ob sie denn noch nit (als leider gnugsamb am Tag) billiche Ursach haben, sintemal wegen Krankheit und Tod fast unzählich viel Gesinds auch Junkern kaum das sechste oder achte Pferd besetzt werden kann. Ob nun das Ihrer Kais. Mt., dem Königreich Beheimb, und also der ganzen Christenheit nutzund zuträglich sei, will ich einem jeden Verständigen davon zu judicieren anheimb gestellt haben; allein wollen wir uns, wie vorhin oft und vielmals geschehen, protestando angesagt und angemeldet haben, dass wir solchergestalt ohne Verletzung unsers Gewissens nit länger dienen können noch mögen.

Ob uns auch wohl unverborgen, dass nit allein (do ein Abzug geschehen sollte) dem Königreich Beheimb, sondern auch der ganzen Christenheit grosse Ungelegenheit hieraus entstehen möchte, so können doch die Reiter wegen Mangel Gesinds länger nit dienen, denn in Wahrheit mancher guter ehrlicher Mann zu etlichen Pferden uber 1 oder 2 gesunde Gesind nit hat, und müssen ihr viel die Pferde selber warten, welches denn verursacht, dass die Fahnen ganz schwach das ihrige, als sichs gebührt, zu thun nit vermögen.

Dass auch E. G. uod G. in deroselbten Schreiben sich verlauten lassen, uns der Bezahlung-halben gebührlich zu versehen, und in kurzen wiederumb ein oder zwei Monatsold herab zu ordnen, soll ich E. G. und G. nit bergen, dass die Gesellschaft mit selbigen nit zufrieden wird sein können, sintemal meine untergebne Gesellschaft von den empfangenen drei Monatsold nichts mehr übrig haben, und ist die Noth bei uns gleich so gross und grösser als zuvor, weil man uns alles, so wir hin und wieder borgen müssen, fast in die 24.000 fl. bei einigem Pfenning abgezogen und wider Verhoffen auch die geringste Summa bis auf die letzte Bezahlung nit hat differiert werden können; sondern versehen sich und hoffen unzweifenlich, man uns ansehend der Unmüglichkeit, länger zu dienen, mit Gnaden abdanken und frische Reiter ins Feld führen, auch uns gebührlich auszahlen werde, weil wir, wie oft gemelt, itziger Zeit länger nit zu dienen vermögen.

Dass ich auch meine untergebne Gesellchaft von ihrem Fürnehmen abmahnen und abhalten schuldig, es liegt aber die Noth wie meinen Reitern, also auch mir gleichsfalls auf dem Hals, denn ich zu einer ansehenlichen Anzahl Pferden über vier oder fünf gesunde Gesind nit habe, sondern stirbt einer nach dem andern dahin, seind auch selbst anders nichts, denn stündlich Krankheit und des Tods gewärtig, derowegen umb ersterzählter wichtigen Ursachen willen bei ihnen mehrers nicht auszurichten, denn si auf voriger erklärter Meinung beständig verharren wollen.

Diesem nun allem, so hieraus entspringen möchte, kann besser nit gerathen noch geholfen werden, denn man uns mit Gnaden abdanke und E. G. und G. umb einen andern Obristen an meine Stell bedacht wären, welcher ein neu frisch Regiment richtete und herein führete, sintemal Noth uns kein ander Gesetz furschreibet; seind auch, wie zuvor gemelt, noch der Hoffnung, do sich etwas Unverhoffts begeben sollte, man uns mit Billigkeit nichts Ungelegens zumessen werde können.

Insonderheit aber ist mir für mein Person wegen meiner Schuld und andere Sachen zu vorrichten abgedankt zu sein, hoch von nöthen, damit meine treue Glaubiger nit in Ungelegenheit geführt und ich neben meinen beschwerlichen Diensten in meinem hohen Alter in äusserste Armut gerathen möchte, bevorab, weil ich in Ihrer Kais. Mt. Diensten derzeit anwesend, in meinen Sachen, wie zuvor in dergleichen Fällen bei Kaiser Ferdinando und Maximiliano, seligster und christlichster Gedenken, bräuchig gewesen, nit kann Dilation erlangen oder geschützt werden.

Solchs E. G. und G. ich uf deroselbten Schreiben nothwendig zu gehorsamer Antwort nit verhalten sollen und bin denselbten für mein Person angenehme Dienste zu erzeigen willig und bereit. Göttlicher Gnaden allerseits befohlen. Geben im Feldlager vor Gran diesseits der Donau den 16. Julii anno 94.

E. G. und Gestreng williger Schwager und treuer Freund Rom. Kais. Mt. ßath und bestellter Obrister

Sebastian Schlick, Graf.









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