285.Místodržící v království Èeském zprávu èiní císaøi, že s nejvyššími úøedníky, soudci zemskými a s osobami snìmu volenými se usnesli, aby hotovost zemská a stav panský i rytíøský osobnì proti Turku do pole vytáhli a dne 26. srpna u Znojma pøehlídka vykonaná byla. Žádají císaøe, aby o tom také ostatním zemím koruny Èeské, potom Chebským, Loketským, Kladským i Tachovským pouèení uèinil a taktéž sousední kurfyršty, knížata a many, kteøí od koruny Èeské léna drží, k úèastenství vyzval, vudce vojska aby ustanoven byl a císaø stavum revers vydal, že výprava tato pøes hranice království Èeského na ujmu nemá svobodám jich I zemským.

V PRAZE. 1594, 5. srpna. — Souèasný rukopis v archivu knížete z Lobkovic v Roudnici.

Allerdurchläuchtigister, grossmächtigister und unüberwindlichister römischer Kaiser, auch zu Hungern und Behamb Kunig! Allergnädigister Kaiser, Kunig und Herr! Euer Rom. Kais. Mt. allergnädigist Schreiben, die zunehmende hohe Gefahr des Erbfeinds Macht und Stärke auch ferneren Vornehmens und allergnädigst väterliche höchste Vermahnung eilender Rettung und Widerstand betreffend, haben wir gehorsamist empfangen und mit denen erforderten obristen Landofficierern, Land- und Kammerrechtsitzern und anderen darzu in Landtag deputierten Personen alles getreuen und höchsten Fleisses mit ganzem ernstem eiferigem Gemüth berathschlagt und auf alle Wege consideriert und erwogen. Und dieweil dann die Noth also hoch und gross, uns auch heute Ton Ihr Durchlt. unter dato den 1. dits an sie aussein Läger Schreiben zukomben, wie dass der Feind nunmehr nach Eroberung des Kasteis S. Mertensberg die Hauptfestung Raab sehr stark belagert, dass also die Rettung höchst und äusserst von Nöthen, der Landtag auch uns mit denselben obristen Landofficierern, auch Landund Kammerrechtsitzern, sowohl in demselben Beschluss specificierten Personen soweit Macht gebet, dass wir im Fall der Noth, welche keines sonderbaren Landtags erwarten könnte, alles dasjenige, was diesem Königreich Behemb zu Gutem gereichen möchte, vornehmen und anordnen sollen, als wann solches auf gemeinem Landtag beschlossen war: also haben wir aus christlichen und mitleidenlichem Gemüt, weil die Musterungen in den Kreisen bei dermassen hoher eilenden Noth und hernach der Zuzug darauf etwas langsam erfolgen möchte, kein anders befinden kunnen, denn dass ein jeder von den Ständen des Herrn und Ritterstands zu Ross mit Gesindl, wie er gerüst und angesehen und Alters halb vermögend, allsobald in eigner Person nach bestem Vermögen sich rüsten und sambt dem 10 Mann zu Fuss seiner Unterthanen vermug des Landtagsbeschluss wohlbewehrt auf sein und zuziehen muss. Wie wir uns denn also darauf in Gottes allmächtigem Namen allesambt einhellig entschlossen, dass ein jeder auf den 26. Augusti, das ist der Freitag nach Bartholomei, bei Znaimb zur Musterung erscheinen und von dannen stracks, da die Lande Mährern und Schlesien-(welchen wir als unser nägsten Verwandten aller Billigkeit nach zuspringen müssen) vor der Tartern und anderm Einfall gesichert, an die Ort und Stellen, es sei zu Ihrer Durchlt. ins Feldlager, oder wo es die Noth am höchsten erfordert, zuziehen und retten helfen solle, wie denn auch die Deputierten aus dem Herrn und Ritterstand unterthänigist bitten, dass E. Mt. gleichergestalt nicht allein ihre Unterthanen von derselben eigenthumlichen Herrschaften zu solichein Zuzug verordnen, sondern auch deroselben königlichen und anderen Städten ganz ernstlich auferlegen wollten, dass sie auch aus ihrer Burgerschaft zu solichein personlichen Zuzug den 8. Mann stracks wohlbewehrt auf angesetzten und bestimbten Tag zu den anderen fortschicken, nicht weniger bei deroselben beheimischen Kammer zu verfügen geruhen wollten, sintemal von Altersher jederzeit in dergleichen Fällen gebräuchlich gewest, dass die Freisassen zu Fortführung des Geschütz und Munition und anderer Kriegsnothdurft gebraucht worden, dass soliche alsbald mit ihren Rossen und Wagen in continenti aufgefordert und auch alldahin bei Znaimb auf angesetzten Tag mit aller Nothdurft, Ross und Wagen, wie sichts gebührt, erscheinen und folgend dasjenige verrichten helfen sollten, auf dass durch allgemeine Hilf und Beistand zu Rettung gemeiner Christenheit und dieser Krön auch deroselbeu zugethanen Lande ernsthafter Widerstand beschehen möchte.

Damit aber solcher höchster erforderter eilender persönlicher Zuzug umb so viel ernsthafter ohne jedermänniglich Behelf seinen wirklichen Effect erreichen und gewisslich auf angesetzten Tag ein jeder gerüst an bestimbtem Ort ohne alle Behelf sich gesteilen, sundern auch die anderen incor-porierten Lande gleiehermassen beneben dieser Krön zu dergleichen eilenden persönlichen Zuzug und Rettung allgemeiner Christenheit aufgefordert und zugleich in Anzug gebracht werden möchten (wie wir denn zwar diesen unseren Beschluss der eilenden persönlichen Zuziehung und Rettung dem Herrn Bischofen zu Breslau, so wohl den beiden Landvogten in Lausnitz, auch den Kreisen Eger, Elbogen, Glatz und Tachan insinuiert), also bitten wir E. Mt. unterthäuigist, dieselbe wollen dasselbe nicht allein allhie in der Krou Beheimb, sondern auch allen denen incorporierten Landen und Kreisen alsbald bei Tag und Nacht durch deroselben offne Generalmandata ernstlich publicieren, sowohl denjenigen dieser Krön und incorporierter Lande an deroselben Hof anwesenden Herrnund Ritterstandspersonen, damit sie gleichergestalt die Ihrigen vonwegen ihrer Güter zu Ross und Fuss alldahin abordnen, befehlen, sondern auch die benachbarten Churfürsten vermüg der Erbeinigungen, sowohl als auch die anderen Lehensfürsten und Mannen allermassen, wie es anno 66. laut dieser Copeien gehalten worden, zum eilenden Zuzug ermahnen; dann und nit weniger auch, weilen bei dermassen persönlichen Zug ein jedweder mit Verlassung des Seinigen sich von Haus begeben und an ihme selbst die Noth mitbringt, dass die Rechte und alle andere Vorbescheid allenthalben, in was Sachen es auch sein möchte, unterdess ruhen müssen, in solchen Mandaten allergnädigist versehen, damit alle und jede Land und andere Rechte allhie in der Krön und incorporierten Landen allermassen, wie es bei dem persönlichen Zuzug des 66. Jahres nach Ausweisung beiliegender Abschrift damals ergangener Mandaten gewest, männiglichs habenden Rechten ohne Nachtheil und Schaden, einstellen, sich also niemand des mehren zu behelfen und einiger Ausflüchte zu gebrauchen haben möchte.

Hierauf nun E. Mt. gewisse Personen, weil die Stände persönlich anziehen, auf solche Zeit gegen Znamb, welche nicht allein das Volk zu Ross und Fuss schleunig mustern, sondern auch, was dabei zum Fortzug und eilender Rettung vonnöthen, anordnen möchten, allergnädigist verordnen wollten.

Beineben dem können wir E. Mt. gehorsamist nicht unangezeigt lassen, sintemal durch die eilende Rettung und persönlichen Zuzug ein jeder vonnöthen, dass er sich nach höchstem Vermögen gebührlich ausstaffieren und dem Erbfeind zum Widerstand und entgegen mit den Seinigen aufziehen solle, und wir also mit unsern Personen die christliche Granitzen mit Verlassung unserer Weib und Kinder retten helfen und hierzu unser bestes verhandene Vermögen anwenden müssen, dass hiergegen unumbgänglich alle und jede Hilfen, Steuern und andere mit dem Landtag bewilligte Contributiones ruhen und von einem jeden gebraucht und angewendet werden müssen, wie dann solches jederzeit bei dermassen Zuzug gewest und auch in gemeinen Landtagen versehen worden, dann ausser dessen auch sonsten ganz und gar unmüglich einige dergleichen Rettung zu thun und fortzuziehen und zugleich auch dermassen Hilfen zu geben, der gewissen Zuversicht, weil durch dies Mittel mit Hilf des Allmächtigen E. Mt. Kunigreich und Lande gerettet und E. Mt. es auch unumbgänglicher Noth nach allergnädigist also beschehen, und die Granitzen in anderweg diese Zeit uber mit der Zahlung versehen werden.

Belangend die Nothdurft, Feldgeschütz, Munition und was darzu vom Pulver, Kugeln und Anderem gehöret, weliches weder bei den Ständen, noch auch den Städten in dieser Krön nit zu befinden, E. Mt. sich auch bei der Defensionordnung allergnädigist erklären, dass sie auf den Nothfall solches Feldzugs das Geschütz sambt aller Nothdurft ins Feld verschaffen und liefern lassen wollten: also bitten wir E. Mt., die geruhen solche Nothdurft Feldgeschütz und was darzu von Kugel und Pulver und ander Munition vonnöthen, allergnädigist allsobald verordnen, damit hieran auch kein Mangel erscheinen möchte.

Also in gleichen auch erfordert eine Nothdurft, dass zu diesem Kriegsvolk beides zu Ross und Fuss uber das ganze Regiment ein Haupt und sowohl auch demselben ein Leitnambt und obrister Feldmarschalk zu geben, nicht weniger auch ordentliche Rittmeister über eine jede Fahne verordnet werden, damit also ein jeder in guter Ordnung fortziehen und alle Ungelegenheit (zumal weil nicht alle im Krieg geübet sein) verhütet werden möchte: so haben wir in gehaltener Erwägung.und allem fleissigen Nachdenken auf E. Mt. allergnädigistes Gefallen bewogen und befunden, dass E.Mt. hierzu den Herrn Petern von Rosenberg, oder aber, da sie des Herrn obristen Landkammerers oder obristen Landrichters allergnädigist entrathen kunnten, darzu vornehmen und alsobald deputieren und behandeln, auch der Bestallung halb mit ihme schliessen lassen möchten, welichem zu einem obristen Leutenant unsers gehorsamisten Erachtens Herr Melcher von Redern und Herr Wenzel der ältiste Berka zu obristen Marschalk nicht untauglich, sondern gar dienstlich, undgleichergestalt alsobald von E. Mt. zu deputieren sein wurden, wie wir dann nicht zweifeln, dieselben Personen alle als Inwohner dieser Krön in dermassen so hoher Noth und umb dieses Königreichs, als ihres geliebten Vaterlands, willen bei dermassen freiwilligen der andern Stände persönlichem Zuzug sich herzu nicht allein gerne gebrauchen, sundern mit gutem Rath und That, was zu Defendierung dieser Krön und der gemeinen Christenheit erfordert, sich standhaftig werden erfinden lassen.

Was aber die anderen Rittmeister belanget, da haben wir beiliegendem Verzeichniss nach etliche versuchte und hierzu qualifizierte Personen ersucht, mit denen wir auf E. Mt. allergnädigistes Gefallen und Genehmhabung handien und der gänzlichen Hoffnung sein wollen, sie werden umb geliebtes Vaterlands willen, zumal in einer so billichen und allgemeinen Sachen, sich hierzu ohne Weigerung gutwillig gebrauchen lassen.

Damit auch die Versehung der Proviant, sonderlich aber zu und bei Znaimb, allda die Zusammenkunft oder Musterung sein soll, angeordnet, haben wir dasselbe dem Herrn Landeshauptmann in Mährern, sowohl denen von Znaimb umb zeitlicher Vorsorge willen alsbald avisiert, des Versehens es solle deswegen auch von ihnen gebührliche Anordnung erfolgen.

Und nachdeme dann durch diesen persönlichen Zuzug, und da derselbe auf den Fall der incorporierten Lande Mährern und Schlesien Sicherheit dies Einfalls zu Rettung der Granizort in Ungern und Oesterreich und E. Mt. Feldlagers, wo es die Noth erfordern würde, uber die Granitz ins Läger gegen dem Erbfeind beschehen sollte, solches dieser Krön Privilegia und Freiheiten und Landsordnung betreffen will, darauf uns in alle Wege unsern Pflichten nach sondere Achtung zu geben gebühret, dieweilen aber dergleichen Privilegia, wie wir selbst gehorsamist erachten, bei dermassen Noth und in casu summae necessitatis etlichermassen weichen und beiseit treten müssen, und gleichwohl dieser eilende Zuzug unser, gemeines Landtags und also aller Stände sonderbarer Versammlung und Beschluss auf dermassen vollmächtig Heimbstellen beschieht: also bitten wir E. Mt. gehorsamist, dieselbe geruhen inmassen von E. Mt. geliebsten Herrn Vätern weiland Kaiser Maxmiliano, hochlöblichster und seligister Gedächtnuss, a. 66 in gleichem Fall beschehen, nicht allein die Stände dieser Krön mit deroselben allergnädigistem Revers, dass solcher ihrer gutwilliger persönlicher Zuzug, sonderlich auf den Fall der äusseristen Noth über die Granitz dieser Krön und incorporierten Lande, ihnen und dem ganzen Kunigreich an ihren wohlerworbenen alten Privilegien, Freiheiten, Rechten, Gerechtigkeiten und guten Gewohnheiten zu keinem Abbruch, Praejudicio, Schaden und einigem Nachtheil itzo und in künftigen Zeiten weder geduldet noch gereichen solle, zu versehen, sunder auch uns alle Stände, die wir hiemit unser Höchstes angreifen, Abwesens derselben, sowohl die ganze Krön Beheimb mit den übrigen in deroselben allergnädigisten väterlichem Schutz nehinben und halten, auch auf vorfallenden weitem Nothfall (welichen der Allmächtige verhüten woll) mit anderer Hilf und Beistand nit verlassen wollten.

Und weilen dann auch bei dermassen Zuzug und der Stände Fortreisen eine Nothdurft, dass nicht allein das Prager Schloss, als das Hauptwesen und E. Mt. königliche Residenz, sondern auch das Schloss Karlstein, allda der Stände Landtafel und dieses Landes Privilegia, Krön, Regalia und anderer Schatz gehalten, auf ein Nothfall versehen werden: also bitten wir E. Mt. gleichfalls unterthänigist und höchstes Fleisses ungezweifelter Zuversicht, dieselbe beide Ort also und dermassen aller-gnädigist versehen werden, wie es die Nothdurft erfordert und aufs Beste geschehen möchte, inmassen wir dann auch es zu deroselben allergnädigistem Willen und Wohlgefallen anheimb stellen, weiln solicher persönlicher Zuzug von uns mit den Deputierten aus freien, rechten, christlichen und herzlichen Eifer beschlossen und wir auch Selbsten, wie obgemelt, nach höchsten unsern Vermögen, unverschonet unserer Personen Leib und Güter, uns bei demselben nicht ausschliessen, wie es E. Mt. mit uns allen einestheils und Versehung des Statthalterwesens ferner allergnädigist anordnen wollen.

Beschliesslichen haben wir auch Ihre Dcht. Erzherzog Mathiasen und E. Mt. christlichs bei derselbten anwesende Kriegsvolk dieser unser Hilf und Zuzug, damit sie dessen einen Trost erschöpfen möchten, bei eigenem Currierer avisiert, der Hoffnung, es würde durch allerlei nützlichste Mittel und Wege der Feind in seinem Vornehmen aufgehalten und ihme, bis solche Hilfen gelangen möchten, vorgebauet, auch hernacher durch dermassen einhelligen Zuzug und Beistand und E. Mt. anderer Orten bei christlichen Potentaten und deroselben getreuen Landen gleichmässige eilende Hilfen und Versehung mit Hilfe des Allmächtigen und sein göttlicher Allmacht und starken Arm durch Verleihung Herz, Muth. und Stärk überwunden und zu Lob seines allerheiligsten Namens Glück, Sieg und Victorien erhalten werden. Dies alles wir Euer Mt. in allerhöchster Eil auf deroselbem allergnädigiste väterliche und hohe Ermahnung nicht verhalten wollen und thuen deroselben dieses ganze Königreich sambt desselben incorporierten Landen auch uns alle sambt getreuen Unterthanen zu kaiserlichen Gnaden, Schutz, Schirm und Protection befehlen.Datum Prag, den 5. Augusti anno 94.

Euer Rom. Kais. Mt. unterthänigiste gehorsamiste

 

Adam von Neuhaus. Johann von Waldstein. Georg von Martinicz. Wenzel von Rzitschan. Joachim von Kolowrat. Wenzel Berka. Adam von Sternberg. Hertwig von Zeydlias. Humprecht Csernin. Jan Malowecg. Christof Wratislaw.









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