288. Císař Rudolf II. poroučí komoře české, aby se přičinila o prodej panství Líčkovského, poněvadž potřebuje peněz na koupi 150 centů cínu; žádosti nejvyšších úředníka, aby tržní ceny užito bylo na zaplacení půjček, které k účelům válečným zjednávají, chce císař vyhověti teprve pak, až půjčky nějaké skutečně vyjednány budou. Císař slibuje dále, že bude pamětliv dalšího zaopatření Jiřího Popela z Lobkovic, žádá od komory správu o vyjednávání s Bohuslavem Havlem s Lobkovic v příčině směny panství Hlubockého za Točnické.

V ŘEZNĚ. 1594, 8. srpna. — Souč. opis v společ. archivu finančním ve Vídni. "Böhmen, Gedenkbuch 1594—95".

Wir haben euren gehorsamen schriftlichen Bericht vom 27. jetzt verschienen Monats Juli in Sachen die Verkaufung der Herrschaft Liczka betreffend empfangen und daraus in Gnaden verstanden, aus was Ursachen mit solichem Verkauf bis anher nit fortgeschritten, auch die anbefohlne Summa Gelds zu Bezahlung der 150 Centen Zinn aus demselben nit erlangt werden mügen. Wann uns aber sowohl an Verkaufung ermelter Herrschaft, als auch Erlangung der 150 Centen Zinn merklich viel gelegen, so befehlen wir euch nachmalen hiemit gnädiglich, ihr wollet euch eines und das ander nit allein alles Fleiss angelegen sein lassen, sondern uns auch voranbefohlenermassen der Commissarien Bereitungsrelation und Taxa neben nothwendigein Bericht unsäumlichen zukommen lassen.

Dass ihr aber benebens Anregung thuet, dass wir unsern Räthen und obristen Landofficiern unserer Krön Behem die Kaufsumma angedeuter Herrschaft Liczka zu Wiederbezahluug derjenigen Geldposten, so sie auf beschehene unsern gnädigiste Verordnung zu jetzigem Kriegswesen anticipieren und autbringen werden, erfolgen und zustehen lassen wollen und dass derohalben auch die völlige Summa zu Bezahlung der 150 Centen Zinn, weil sonderlich die Kauf nicht auf baare Bezahlung, sondern auf Termin gestellt werden möchten, schwerlich zu erlangen sein werde, da vermerken wir nicht, dass vou gedachten unseren obristen Landofficieren oder euch noch zur Zeit zum Kriegswesen was erhandlet oder aufbracht war worden, das wir unserm gnädigisten Erbieten nach schuldig wären aus mehrberührter Liczkauischen Kaufsumma zu bezahlen. Wann aber solches beschäh, wie wir uns dann auf die uns gethane Vertröstung dessen gnädigist versehen, so wollen wir uns nicht zuwider sein lassen, sondern nachmalen Verordnung thun, dass die Bezahlung alsdann aus bemelter Kaufsumma besehenen solle. Auf welchen Fall dann die Fürsehung gethan werden kann, weil eurem Vermelden nach die Käufer nicht alsbald baare Bezahlung thun, sondern auf Termin, wie man sich diesorts mit ihnen vergleichen würdet, dass die erhandleten Geldposten aus denselben Kaufgeldera zu solchen Termin bezahlt werden.So wollen wir auch eurer Erinnerung wegen Georgen Popels ingedenk sein und uns auf euer ferners Berichten alsdann seiner fernem Unterhaltung halber in Gnaden entschliessen.Was dann die Auswechslung der Herrschaft Frauenberg mit Tocznik anlangt, weil eurem Vermelden nach Bohuslaw Gallen von Lobkowic noch kein schliessliche Antwort erfolgt, so wollet ihne in unserm Namen nachmaln förderlich vernehmen und uns, wessen er endlich bedacht und ob sieh irgend einer Handlung mit ihme zu versehen, alsbald in Gehorsam berichten, so wollen wir uns folgends unsers gnädigisten Willens ferner in Gnaden entschliessen. Wollten wir euch zu gnädigister Antwort nit verhalten und ist also in einem und dem andern unser gnädigister Will und Meinung. Geben Regensburg den 6. August, anno im 1594

An die behaimisch Kammer.




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