293. Císař Rudolf II. oznamuje Adamovi z Hradce, jenž nabídnul se vésti hotovost zemskou proti Turku, ie nabídnutí nemůže přijmouti, poněvadž osoby jeho v radě své potřebuje; nechť však


s nejvyššími úředníky o to pečuje, aby v čelo vojska postavena byla osoba spůsobilá. Ustanovení jiného nejvyššího na jeho místě nemá býti na úkor úřadu, jakožto nejvyššího purkrabí Pražského.

V ŘEZNĚ 1594, 10. srpna.- Orig. v archivu Jindřicho-Hradeckém.

 

Rudolf der Ander u. s. w. Wohlgeborner lieber Getreuer! Wir haben aus des wohlgebornen unsers geheimben Kaths, obristen Kammerers und obristen Hofmeisters auch lieben Getreuens Wolfen ßumpfens Freiherrns gethaner gehorsambister Relation genädigist verstanden, dass du aus sonderm christlichem Eifer und gegen uns tragenden Treue, hintangesetzt und ungeacht deiner Leibes Disposition, auch aller andern Umbständen, bloss zu Befurderung der Stände unsers Kunigreiches Be-heimb furgenorabenen löblichen Impresa, als Gott dem Allmächtigen, uns und ganzer Christenheit wohlgefälligen und nutzlichisten Werks, auch mitziehen und die Bürde, das ganze Kriegsvolk zu regieren, dasselbige fortzuführen und sonsten alles dasjenige, was vonnöthen sein möchte, menschlicher Möglichkeit nach darbei zu prästieren, auf dich nehmben wollest. Wie wir nun dein ehrliches und tapferes Gemüth (welches uns je und allwegen genädigist bewusst gewesen) billich loben sollen, dass du dich, unverschont deiner selbsten, dieses beschwerlichen und sorgfältigen Zuzugs bei so mancherlei Ungelegenheiten unterfangen und das Leben gar williglich dem Allmächtigen und dem Vaterland in tarn piissima causa samb aufzuopfern entschlossen, und daran gar keinen Zweifel tragen, ja dessen gewiss sein, dass angeregte Administration und Fortführung des Kriegsheers von dir gar wohl zu unserm gnädigsten und männiglichen guten Wohlgefallen verrichtet werden kunnte, so müssen wir doch hergegen auch die jetzige Beschaffenheit zugleich unserer Krön Beheimb als anderer Länder vieler erheblichen und wohlgegründten Ursachen willen (die du selbsten verständig abzunehmben) genädigist betrachten und darauf sonderliches Aufmerken haben, damit in unser Abwesenheit bei dergleichen grossen, beschwerlichen, geschwinden und gefährlichen Zeiten unsere liebe und getreue Unterthanen in allen furfallenden Sachen zur Billichkeit geschützt, beschirmbt, sonsten auch propter respectum der Wohlstand und gute Polizei im Land erhalten wurden, daher wir auch deine Person (aus sonderm genädigisten Vertrauen) zu dem höchsten Ambt furgenomben, damit wir assecuriert möchten werden, dass alle und jede Sachen aufs treulichist, ehrbar und aufrichtig gehandelt und das Regiment zu Lob und Ehr dem Allmächtigen, uns und der ganzen Krön zu Nutz und Wohlfart geführet werden solle. Welcher Ursachen willen und in sonderbarer Betrachtung, dass wir uns noch zur Zeit unserer Ankunft halber ins Kunigreich Beheimb nit entschlossen, so kunnen wir deiner Person ausser Landes endlichen nicht entrathen, sondern dieselbige jetzo viel mehr als vormals bedürfen werden, nehmben aber dein unterthänigistes und so willigstes Anerbieten zu sonderm kaiserund kuniglichen Gnaden an, wöllens auch nit unterlassen dich und diejenigen dieser aufrichtigen Treuherzigkeit im Werk geniessen zu lassen, darauf du dich wohl zu verlassen, und würdest derowegen unserm zu dir habenden Vertrauen nach mit und sambt den Andern Statthaltern dahin in allwegen bedacht sein, damit das Volk nit allein mit einem tauglichen,.geschickten Obristen, sondern auch andern Befehlchshabern und Officieren dermassen versehen werde, auf das angeregte Expedition und lobwürdige Impresa ihren gewünschten effectum (wie wirs von dem Allmächtigen zu erlangen hoffen, zu Nutz der Christenheit und der böhmischen Nation ewigen Ruhm, erreichen möge. So soll auch die Bestellung des Obristen mit einer andern Person deinem Ambt durchaus zu keinem praejudicio gereichen, da es auch vonnöthen, mit gebührlichen Revers dasselbige versehen, etc... Geben Regensburg 10. Augusti, etc 94.




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