299. Knížata a stavové Slezští oznamují nejvyšším úředníkům zemským a místodržícím v království Českém, že také vypraví lid svůj válečný k hotovosti zemské proti Turku i připomínají, ze by bylo zapotřebí, aby také kurfirštové a knížata v říši, kteří léna od koruny České drží, na pomoc vyzváni byli.

VE VRATISLAVI. 1594, 16. srpna. — Současný opis v archivu místodrž. král. Českého. L. 34 (1590—99.)

Unsere freundliche und willigiste Dienst zuvor. Hoch- und wohlgeborne Herren, besondere liebe Herren und gute Freund, auch gnädige Herren! Was E. L. und G. an Ihr L. und Fürstl. G. den Herrn Bischof zu Breslaw zu zweien unterschiedenen Malen, insonderheit aber bei dieser itzigen unser gehaltenen Zusammenkunft, von wegen des persönlichen Zuzugs derer vom Herrnund Ritterstandwider den Erbfeind, des Aufbotes des zehenden Manns von den Unterthanen und von der Burgerschaft des achten in der Krön Behemb gelangen lassen, das haben I. L. und Fürstl. Gr. uns anitzo notdürftig vormelden lassen, welches alles wir in gebührenden Rath und zu Gemuet gezogen. Und dass nun E. L. und G. die gemeine Noth der Christenheit und des lieben Vaterlands so treulich in Acht nehmen, dem Feind ihrestheils Widerstand zu thun, die bedrängten Ort zu retten helfen und den Incorporierten und Benachbarten mit Hilf beizuspringen erbötig sein, das nehmen wir zu sondern freundlichem unterdienstlichem schuldigund billichen Dank an, sein auch des gewissen und verdienstlichen Vortrauens, E. L. und G. ihrem Erbieten nach uns als die Mitglieder und Mithelfer auf alle Nothfall nit zu vorlassen, sondern christliche, nachbarliche und billiche Hilf zu leisten nit unterlassen werden; wie wir dann herentgegen des ebenmässigen Erbietens sein, der Krön Behem und deroselbten incorporierten Landen, als unsern lieben Herren und Nachbarn und Mitgliedern, da es die Noth erforderte, nit weniger nach äusseristem Vermögen, so viel menschund möglich, mit Hilf zustatten zu kommen. Wessen wir uns nun gegen der Kais. Mt. gehoisamist erklärt, auch im Werk also leisten wollen, das werden E. L. und G. aus unserm Beschluss, so der Kais. Mt. wir gehorsamist zugefertiget, sowohl des wohlgebornen Herrn Heinrich Anshelm von Promnicz Freiherrn zur Pless auf Soraw und Tribel, Röm. Kais. Mt. Appelationsrath, mundlichem Bericht zu vernehmen haben. Wir befinden aber auch hiebeineben der Nothdurft, dass diejenigen Churund Fürsten des Reichs, I. L. und Chur. und F. G., so von der Krön zu Behem in Lehen gehen, ersucht werden, damit sie auch zu Beschützung des Vaterlands ihre Hilfen darreichen wollten, derowegen dann E. L. und G. wir hiemit freundlich und unterdienstlichen bitten und ersuchen, E. L. und G. die wollen bei der Kais. Mt. dahin befördern helfen, damit höchstermeltiste Ihre Kais. Mt. die Nothdurft hierüber genädigist fortzustellen geruhen; insonderheit aber erinnern E. L. und G. wir des merklichen grossen Abgangs an dem Fürstenthumb Krossen, so nit allein von diesen Landen nun mit allen Hilfen, sondern auch der löblichen Krön zu Böhm de facto will gezogen werden, dass E. L. und G. bei der Kais. Mt. unbeschwert befördern wollen, damit doch dieser Abgang und hoher unvorwindlicher Schaden der Krön und diesen Landen nit erfolgen möge. Sondern sein wir allhier im Lande in gewisser und zuvorlässigen Bereitschaft des zehenden Manns und wollen uns auf einen und den andern Fall jederzeit zur Gegenwehr gefasst halten und aller Gebühr mit Vorleihung göttlicher Gnaden zu erzeigen wissen. Welches E. L. und G., denen wir freundlich in Freundschaft und allem Guten sowohl willig zu dienen geneigt und bereit sein, nit verhalten wollen. Datum Breslau den 16. August anno 94.

 

N. N. Fürsten und Stände in Schlesien.









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