342. Zpráva poslù Chebských o jednání jejich v Praze od 23. srpna do 9. záøí 1594 v pøíèinì osvobození kraje i mìsta od úèastenství pøi veøejné hotovosti proti Turku.

1594, 23. srpna — 9. záøí — Koncept v archivu mìsta Chebu.

Demnach anstatt und wegen der Rom. Kais, auch zu Hungern und Beheimb Kun. Mt., unsers allergnädigisten Herrns, die obristen Herren Landofficierer, Statthalter und Räthe der Krön Beheimb Ihr G. von der Ritterschaft des Kreises und Stadt Eger ebenmässig als in der Krön Beheimb den personlichen Zuzug, soviel die vom Adel betrifft, so viel die Unterthan anlangt, die Ausrüstung aufm Land des zehnten und in der Stadt des achten Mannes gnädig begehret, und aber befunden, dass solchs ein ganz neuerliches und beschwerliches Anmuthen, auch zu leisten nit allein unmüglich, sondern auch wegen des Landtagsbeschluss, darauf solch Begehren fundieret, sehr gefährlich; als ist darauf Herrn Erasmo Aichlern neben mir [Dr. Fuchsius, Syndicus der Stadt Eger.] aufgetragen, alsbald nach Prag zu verreisen, und, wie es dieses Begehren halber allerseits gewandt, und welchermassen es zu versehen, ingeheimb soviel muglich Erkundigung einzuziehen, auch Kreis und Stadt nach höchstem Vermögen unterthänig zu entschuldigen und sie allerseits bei hievor erfolgter unterthänigister Bewilligung der 10000 Thalei gnädig verbleiben zu lassen demutig zu bitten. Haben derhalben solchem zu gehorsamber Folge uns den 13. ("23.) Augusti von Eger aufgemacht und als wir den 15. (25.) hernach in Prag glücklich ankommen, soviel erfahren, dass weiln der personliche Zuzug in Ungern anjetzo begehrt, durchaus einig


Contribution in der Kron Beheimb nit gefalle, sondern dieselbe in Händen von Herren Ständen behalten werde. Und dieweil das Schreiben an die Herren obristen Landofficier und Statthalter und Räthe Ihr. G. etwas weitläufig, auch der unterthänigisten Erklärung halber gar zu lauter und dann solchs als ein Instruction und Vollmacht uns eingeantwortet, und daher, wann es zu übergeben sein möcht, in unser Discretion gesetzt, leicht zu erachten, so haben wir ferner erwogen, dass rathsamer, do anfangs unserer Ankunft Ursachen mundlichen vermeldet und umb Audienz gehorsambst angehalten würde, auch darauf uns folgender Form ungefährlichen zu gebrauchen verglichen:

Der Kömischen Kaiserlichen auch zu Hungern und Beheimb Kun. Mt. unsers allergnädigisten Herrns wohlverordnete obriste Herren Landofficier, Statthalter und Räthe, hochund wohlgeborne gestreng und edle, gnädig und gebietend Herrn! Demnach E. G. und Herrlichkeiten sub dato den 14. Augusti dem gestrengen und edlen Herrn Hansen Thoma von Zedwitz uf Weserau, Burggrafen zu Eger, und ein E. Rath daselbsten anstatt hochstgedachtist Ihrer Kais. Mt. gnädig ufgetragen, dass sie unsaumblichen Kreis und Stadt zusammverschreiben und sich des personlichen Zuzugs selber in Ungarn ebenmässig der Kron Beheimb vergleichen und, wie stark man aufkommen kann, unvorzüglich bei Tag und Nacht E. G. und Herlichkeiten wieder unterthänig und gehorsamb berichten soll: als seind solchem zu gehorsamber Folge, die von der Ritterschaft, weiln sonst kein Stadt ausser eines geringen Marks Redwitz, so in Markgrafthumb gelegen, im Kreis vorhanden, den 21. dies Monats, weiln erst den 19. zuvor solch E. G. Schreiben überantwortet, neben eines E. Rath alsbald gehorsamb zusammkommen, haben auch das gnädig Begehren mit unterthäniger gebührender Reverenz allerseits verlesen und erwogen.

Und dieweil E. G. und Herlichkeiten sonder Zweifel noch gnädig eingedenk, dass allbereit von Kreis und Stadt für alle und jede Landtagshilfen und sonderlich zu der jetzigen vorstehenden Noth und Gegenwehr wider den Erbfeind der allgemeinen Christenheit 10.000 Thaler zu gewissen Fristen unterthänigist bewilliget, solchs auch von Kais. Mt. wegen angezogener Armut, Unvormögens und Unmöglichkeit aller gnädigist acceptiert und ratificiert, als ist ihnen zwar das gnädig Begehren wegen des personlichen Zuzugs so wohl Ausrüstung des zehenten und achten Manns, so uf dem Landtagsbeschluss, darein Eger nit gehörig, gegründet, höchst bekummerlich und frembd furkommen, hätten auch vorhoffentlich und sonderlich, weil die Zeit zu kurz und ihnen hiebevorn keine Generalmandata zugeschickt, genügsame Ursach gehabt, bei einmal uber des Kreis und Stadt Vermögen unterthänigist bewilligten und acceptierten 10.000 Thalern zu beruhen und sich bei E. G. und Herrlichkeiten unterthänig in Schriften zu entschuldigen. Damit es aber nit das Ansehen, als ob Kreis und Stadt die allgemeine vorstehende Noth der Christenheit nit auch mitleidig und gebührlich erwägen wolle, damit auch ihnen nit zuzumessen, als ob sie allen Gehorsambs sich entbrochen und andern zu ebenmässiger Widersässigkeit Ursach geben wollen, als haben sie, wie schwer es auch gefallen, gegenwärtigen meinen Mitabgeordneten und mir ufgetragen, alsbald unsaumblichen anher nach Prag zu begeben und uns bei E. G. und Herrlichkeiten unterthänig und gebührlich anzumelden.

Und dass nun E. G. und Herrlichkeiten uns gnädig zu hören bewilligt, dessen seind [wir] gegen dieselben wegen unser Principalen unterthänig dankbar und machen uns gar keinen Zweifel, E. G. und Herrlichkeiten ausser unser Erinnern selbst gnädig Wissen haben werden, welchermassen der Kreis Eger als ein Granitzort der Kron Behemb nun etlich viel Jahr hero von den angesessenen benachbarten Churund Fürsten in viel Weg und fast unaufhörlich bedrangt, und wie von demselben immer eins nach dem andern zu höchstem Nachtheil der Kron Beheimb de facto entzogen, wie auch dahero Kreis und Stadt gleich für und für in Bereitschaft sitzen und zu Abwehrung täglicher Attentaten und zu Erhaltung der Granitz, auch Kais, und Kun. Mt. so wohl der löblichen Kron Beheimb der Orten zuständige Regalien und Gerechtigkeiten mit immerwährender Contribution beladen sein müssen. Und weil sehr gefährlich, do anjetzo Kreis und Stadt sich ihrer Mannschaft, deren doch sonsten gar gering, entblössen und von sich schicken sollte, und zu befahren, dass hierdurch den Benachbarten zu ihrem langgesuchten Mittel ihrem Wunsch nach gleich selbst die Hand geboten; weiln auch alle hiebevorn unterthänigist erfolgte Bewilligung der 10.000 Thaler weit uber des Kreis und Stadt Vermögen sich erstreckt und allein in Erwägung jetziger vorstehender Noth und zu erforderter Gegenwehr erfolgt, sowohl weiln in so kurzer Zeit und sonderlich, do allbereit den Benachbarten in der Krön Beheimb uf ihr Begehren ein ziemblich grosse Anzahl Rüstung und Munition aus Kreis und Stadt gefolgt und gelassen, aufzukommen unmöglich und dann ohnedies etliche aus der Ritterschaft allbereit zu Leistung ihrer Ritterdienst erfordert, auch darzu unterthänigist willig: als ist wegen und in Namen unser Principalen an E. G. und Herrlichkeiten unser unterthänig demüthig Bitten, die geruhen doch die oft angezogene Ungelegenheit, Armut, Unvermögen und Un-müglichkeit des Kreises und Stadt gnädig zu erwägen und sie bei erfolgter Bewilligung zu diesem Mal bleiben zn lassen und mit dem persönlichen Zuzug und Ausrüstung des 10. und 8. Manns gnädig zu verschonen. Im Fall aber solchs bei E. G. und Herrlichkeiten nit sollte stattfinden, so geben unsere Principalen E. G. ferner selbst gnädig zu erwägen, dass zugleich die Ausrüstung und Auszahlung der unterthänigisten Bewilligung nachmaln zu leisten nit muglich sein, sondern das Geld zu der Ausrüstung innenbehalten und daran abgezogen wurde werden müssen.

Und damit hier in den Sachen allenthalben so wohl richtiger nachgangen und das, so zu leisten muglich, angestelt, dass auch, do inmittelst von den Benachbarten ein Ungelegenheit sich zutragen und Kreis und Stadt sowohl der Krön Beheimb ichtwas, das Gott gnädig verhüten wolle, entzogen werden sollte, unser Principalen soviel mehr entschuldigt, so ist ferner ihr unterthänig Bitt, E. G. und Herrlichkeiten selbst den Sachen hochverständig nachdenken und ihnen ein gewisse Zahl zur Ausrüstung denominieren und benennen und uber Vermögen weiter in sie nit dringen wollen.

Nach solchem zum Herrn S. Trost in sein Losament gefahren und hei demselben in Vertrauen erkundet, dass uf Kais. Mt. gnädigist Begehren die Stände der Krön Beheimb sich ebenmässig dahin erkläret, do sie das Volk ausrüsten und fortschicken sollen, dass ihnen auch zugleich die bewilligte Contribution zu leisten nit muglich und dass solche darzu innenbehalten und angewendet werden müsste, dass auch darauf Kais. Mt. darein gnädigist consentieret und allein die Biergelder, weiln solche zu der Hofhaltung gehörig und deputiert, Ihrer Mt. Nothdurft ausgesetzt und reserviert.

Von dannen zum Herrn obristen Burggrafen S. G. gangen und von demselben ebenmässig, warumb wir abgefertigt, angemeldet, auch gebeten, uns dahin zu befördern, damit die Herren obristen Landofficierer Ihr G. uns wegen Kreis und Stadt gnädig hören möchten. Wiewohl S. G. sich dahin erklärt, dass jetzo wegen Abfertigung des Kriesgsvolks sehr viel zu thun und dass es schwerlich wurde geschehen können, so hätten doch dieselben uf unser ferner Anhalten, dann wir Ihr G. zu Hof beleitet, sich gnädig erboten, der Sachen eingedenk zu sein.

Wiewohl nun auch Herr Obristlandkammerer auf unser Ansprechen ebenmässig sich ganz gnädig erweiset, Herr S. Trost auch selbst im Rath unser halben Erinnerung gethan, so seind wir doch des Tags in Geduld zu stehen ermahnet, auch im Herausgehen von Herrn obristen Burggrafen selbst dahin beschieden worden, dass wegen anderer wichtiger Obliegen wir nit freigelassen werden können, und dass darumb uf folgenden Tag wir wiederumb anhalten und anstrengen sollen.

Den 27. (17.) Augusti. Ob wir gleich abermals bis 1 Uhr zu Mittag in der Kanzelei aufgewartet, haben wir doch kein andern Bescheid erlangt, dann dass Herr obrister Burggraf in Heraustragen uns angemeldet, dass zu viel zu thun gewesen und dass wir darumb anderweit ufn Montag werden aufwarten müssen.

Den 28. (18.) Augusti bei Herin Trost, quia dies solis, uns ufgehalten und Mittagsmal verzehren helfen, Nachmittag ein Concepì zum Vortrag lit. B. gestellt.

Den 29. (19.) Augusti. Als wir früh zu Hof gelanget und durch Herrn Trost im Rath uns angeben lassen, hat er hinwieder zum Bescheid herausbracht, dass man uns nit hören wollte und dass wir derowegen unser Sachen schriftlich einwenden sollen. Da wir nun eines E. Raths Schreiben überantwortet, ist uns darauf diese Antwort worden, dass man solchs nit lassen wolle und dass die 10.000 Thaler hiehero nit zu ziehen, weiln derzeit wir von dem personlichen Zuzug nichts wissen können. Seind derhalben Nachmittag zum Herrn obristen Burggrafen in sein Haus gangen und in seiner G. Kammer abermals zum Anfang dahin beschieden worden, dass man uns uf ein geantwortet Schreiben nichts antworten könne, hernacher er erinnert, was jetzo für Gefahr und was die Krön Beheimb thun müsse, und dass die Noth allen andern Beschwerungen fürbreche; dass man auch leicht zu schliessen, do man sich jetzo so widerwärtig erzeiget und gleich von andern mitleidenden Gliedern absondere, dass auch in künftig die Stände dem Kreis und Stadt wiederumb ingleichen Beistand zu leisten und derselben sich anzunehmen nit unbillich werden Bedenken tragen, darumb man sich wohl fursehen und nit zu Trennung Ursach geben solle.

Wiewohl nun hinwieder Ihr G. vorige Tractation mit der Stadt, sowohl dass die 10.000 Thaler ausdrucklichen für alle Landtagshilfen und sonderlich zu jetziger vorstehenden Noth und Gegenwehr wider den Erbfeind der Christenheit von Kais. Mt. gnädigist angenommen, zu Gemüth gezogen, so haben doch dieselben darbei beruhet, dass man uf das eingeantwortete Schreiben kein andern Bescheid geben könne, doch möge man weiter bei der Kanzelei anhalten.

Hierbei hat Graf Ferdinand Schlick öfters, sonderlich do der Herr obrister Burggraf den Abriss von Gran, darbei er mich dann selbst bleiben heissen, aufgeweiset, der Stadt Vermögen und dass dieselbe bei diesem Zug wohl ein Ansehenliches thun könnte, angezogen, item mir öffentlich furgeruckt, dass dies Verwidern alles von mir komme und wohl etwas Ansehnliches geschähe, wann ich nur darzu riete. Item ich wüsste leicht ihnen zuzureden und solchs zuweg zu bringen. Wann aber derzeit zu disputieren und sich mit dem Grafen in Wortgezank einzulassen, nit gerathen, hab ich es mit Geduld vertragen und allein, dass Herr Graf das Vermögen des Kreis und Stadt nicht recht wissen werde, angezogen, bevor, weil auch H. S. Trost ihme solches sehr anempfehlen lassen.

Den 30. (20.) Augusti. Wie wohl wir diesen Morgen abermals etliche Stunden aufgewartet auch befunden, dass Herr S. Trost aus dem überreichten Schreiben ein kurzen Extract gemacht und entschlossen, solchen den Herren Landofficierern Ihren G. fürzutragen, so ist doch solchs alles ver gebens gewesen, dann Herr obrister Burggraf bis zu Mittag zu Bette gelegen und darumb niemand furkommen, noch ichtwas tractieret werden mögen.

Nachmittag dem Herrn obristen Burggrafen in seinem Haus aufgewartet und uf vorgehendes Ansprechen, so ihm doch gar zuwider gewesen, den Bescheid bekommen, dass die Herren Officierer wohl verstünden, dass man sich von ihnen trennen wolle und dass wir derowegen bei der Kammer, [wo] diese Sachen tractieret, umb Bescheid anhalten sollen. Ob ich wohl ihme hinwieder solchs ausreden wollen, hat mich doch nit gehört, sondern sich in ein ander Zimmer uber dem Altan tragen lassen. Darumb wir aber weiter nichts verrichten mögen.

Den 31. (21.) Augusti. Diesen Tag abermals zu Hof alles Fleiss aufgewartet und doch anders nichts erlangen mögen, dann dass dem Herrn Präsidenten us der Kammer das ubergebene Schreiben zugestellet und dass er solchem nachsuchen und weiter darüber Rath halten lassen wolle.

Seind derhalben verursachet worden, den 22. Augusti vel 1. September Herrn Präsidenten selbst anzureden und umb Beförderung der Sachen zu bitten. Wann aber derselb sich bald ausm Rath wieder tragen lassen, hat er uns ein Tag etlich zu gedulden ermahnet, doch mit aller Freundlichkeit die Sachen zu beförderen erboten, wie er dann auch, do ich ihn ansprechen wollen, den Knecht mit dem Wagen heissen still halten und auch zur Nothdurft gehöret.

Nachmittag ist Herr Präsident ufm Carlstein gefahren und sonst auch niemands zu Hof gelanget, darumben wir die Sachen einstellen und in Geduld bis zu seiner Wiederkunft aufwarten müssen. Und weil inmittelst bei den Secretarien uf der Kammer erkundet, wo das Schreiben hinkommen, ist befunden, dass es Herrn S. Quinto darauf aufzusuchen zugestellet. So haben wir auch mit Beschwer vernommen, dass die gedachten Herrn Kammersecretarii heftig wider den Kreis geredet und die Contribution der 10.000 Thaler ein versessene Steuer genennt, so aber im Grund viel anders geschaffen, daher auch vonnöthen gewesen sich mit ihnen zu begeben, dann es nur uf Anschlag gerichtet.

Den 23., 24, und 25. Augusti ve 23. und 4. Septembris. Weiln Herr Präsident nit anheimbs gewesen, hat die Sollicitation müssen eingestellet und sein Zukunft erwartet werden, so dann höchst beschwerlich.

Den 26. Augusti vel 5. Septembris. Obgleich Herr Präsident krank zu Haus gelanget und niemands furlassen wollen, haben wir doch bei Herrn Trost so viel erhalten, dass er sich erboten, die Sachen den Herren Officierern furzutragen. Haben derhalben nit allein Herrn obristen Burggrafen selbst angeredet, sondern auch ein Memorial lit. D. eingeben und soviel erlanget, dass Herr Trost nach der Mittagsmahlzeit zum Herrn Präsidenten gangen und sich Bescheids erholet, Weiln er dann die andern Kammersecretarii auch alldar antroffen und mit ihnen nach erlangten Bescheid zur Kan-zelei gangen, als haben wir uns auch dahin verfüget und in der Kammerkanzelei verstanden, dass unser Entschuldigung nit wolle angenommen werden und dass Herrn Trost befohlen, ein Abschied darauf zustellen. Item erfahren, dass Herr Kretzschmer wider Kreis und Stadt, Herr S. Quintus aber dessen Beschwer bescheidentlich angezogen; item dass Herr Präsident vermeldet, man müsse denselben auch abhelfen.

Dannen hinab zu Herrn Trost gangen und dahin beschieden worden, dass er den Bescheid wolle stellen und dass folgendes Tages umb 6 Uhr man solchen bei ihme in Vertrauen zu lesen haben solle.

Bin derowegen den 27. August vel 6, Sept. hinabgangen und nach Verlesung dessen wieder zu Hof in die Kanzelei kommen, und obwohl S. Quintus dies Tags sich gar rackeret und mit den Sachen, weiln Herr Präsident sagen lassen, dass man sein verschonen und ihn nit geheihen [sie] solle, nichts zu thun haben wollen, doch bei Herrn Trost so viel erhalten, dass er den Bescheid im Rath abgelesen und uf erfolgte Approbation solchen zum Abschreiben geben. Hat auch denselben, do er gefertiget, nach der Abendmahlzeit selbst hinauf in unser Losament gebracht und gemeiner Stadt und Kreis Sachen wie hiebevor, also noch ferner alles möglichisten Fleisses zu befördern sich vielfältig erboten. So zu Dank angenommen und zu referieren ihme zugesagt. Und weil periculum in mora, haben wir uns des folgenden Morgens, so der 28. August vel 7. September, in der Frühe aufgemacht und seind gottlob den 30. Augusti vel 9. Septembris hernach zu Haus wieder glücklich ankommen. Deo laus et gloria.




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