343. Jan Jiří, kurfiršt Braniborský, oznamuje strýci svému Jiřímu Bedřichovi, markrabí Braniborskému, že odpověděl císaři na jeho vyzvání, že nikoliv za léna koruny České, jež svobodně drží, ani na základě dědičné smlouvy, již od dávných let neobnovené, nýbrž dobrovolně sto jezdců po tři měsíce na svůj peníz proti Turkům vydržovati chce.

V KARCÍKU. 1594. 9. září. — Souč. opis v archivu Amberském.

... Mügen E. L. daruf vetterlich nicht bergen, dass Ihre Kais. Mt. ebenmässig Schreiben an uns abgehen lassen, und hat zwar mit deren Lehenstucken, die wir von der Krön Böheimen haben und gleichwohl ansehenlich sein, als das Herzogthum Krossen, die Herrschaftweichbilde Cottbus, Peucz, Züllich[au], Beskau, Storkau, Zossen etc. die Gelegenheit, dass man von den meisten kein Mitleiden noch Lehendienst praestirt, sondern von vielen Jahren hero in possessione libertatis ist, wie dann unser in Gott ruhender Vetter, Markgraf Johannes ihme diese sehr hochlich angelegen sein lassen und darinnen gar viel ergangen. Es haben aber S. seelige L. und unsere Vorfahren zu Erhaltung des Favors bei der Krön Böheim, ja bisweilen, wann grosse Gefährlichkeiten vorhanden gewesen, freiwillig ein Reiterdienst gethan, und also haben wir uns gegen Ihrer Kais. Mt. jetzo erklärt: dieweil die Gefahr an der Hand und damit Ihre Kais. Mt., wie auch die von Böheimen unsern unterthänigsten Willen und getreue Affection und Freundschaft zu befinden, dass wir nicht viel Disputierens einführen, sondern aus treuherziger Gutwilligkeit, gleichwohl vorbehaltlich, dass es uns und unsern Nachkommen zu keinem praejudicio gereichen, noch zu einigem pflichtund schuldigem Rossdienst gerechnet werden solle, in einem freien unverbundenen Reiterdienst ein Hundert Pferd drei Monat wider den Erbfeind auf unsern Kosten halten wollen, mit dem Anhange, dass wir uns gänzlich versehen und getrösten, do uns und unsern Landen, welches der Allmächtige gnädiglich abwende, eine Noth angehen sollte, dass die Krön uns nicht verlassen, sondern hinwieder zu Rettung getreulich beständig sein werde.

Wie es nun mit E. L. Lehen gewandt und was sie thun wollen, das bleibt zu E. L. gutem Gefallen und will darbei beruhen, was die vorigen Besitzer, weil es durch Angefäll an das Haus Brandenburg kommen, darvon geleistet haben.

Sonsten haben Ihre Kais. Mt. uns auch uf die Erbeinigung mit der Krön Böheimen ermahnet; wir finden aber darvon keine Fachrichtung mehr, als König Mathias Einigung in originali, welche anno 1489 datiert, und dass vorhero noch bei König Ladislai Zeiten anno 1459 auch eine zu Eger verfasset, darvon kein Original vorhanden, dass also wohl in viel langen Jahren keine verneuert worden, ohne was anno 79. der Verneuerung halben tractatus vorgewessen. Haben uns doch gegen Ihrer Kais. Mt. erklärt, dass wir wohl geschehen lassen, dass die, do man sich derowegen vergleichen kann, renoviert werde. Darunter wir dann, da etwas weiter vorgehen solle, mit E. L. Vorbewusst handien wollen etc.




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