350. Adam z Buchheimu, Wolf Kryštof Waller a Hanuš Lorenz Steger, komisaři k přehlídce vojska českého u Znojma arciknížetem Matiášem vyslaní, oznamují válečným radám dvorským, že nadarmo vyjednávali s nejvyšším vůdcem i s komisary válečnými, aby vojsko vedeno bylo na Vídeň a Staré Hrady v Uhřích.

V ZNOJMĚ. 1594, 12. září. — Souč. opis v archivu místodrž. král. Českého. Militare, 1566—1602.

Wohlgeborne Freiherren, gunstige, liebe Herren und Freunde! Und fügen daneben den Herren zu wissen, dass wir derselben zwei unterschiedliche Schreiben, als vom 8. und 9. dies, wegen Furtfuhrung des Zuzugs der Krön Beheimb uber die lange Brücken und folgendes gar nach Altenburg recht empfangen und darauf nicht unterlassen, dasselb nicht allein alsbald bei den behambischen Herren Commissarien nach Nothdurft anzubringen, sondern auch Herr Christopf von Eck Freiherr angestern annero gelangt, in Beisein des Herrn von Eck anheut abermal beim Herrn von Rosenberg als Herrn Obristen, da dann die behambischen Herren Commissarien, sowohl auch Herr Melchior von Redern als obrister Leutenambt und Herr Wenzl Berka Feldmarschalch gewesen, zum Überfluss, und zwar der erheischenden Nothdurft nach anzubringen, damit die Musterung nicht allein befordert, sondern auch die Fortführung des Kriegsvolks zu Ross und Fuss Ihr Dchlt. gnädigistem Begehren nach, als über die lange Brücken und folgends nach Hungarischen Altenburg, vor die Hand möcht genomben werden. Do haben wir uber unser Verhoffen bei ihnen, als Herren Obristen und behambischen Herrn Commissarien, so viel als nichts erhalten kuennen, sondern sie auf ihr vorigen Meinung steif verharren, als dass sie von den behambischen Herren Landofficierern wie auch von Ihrer Dchlt. Erzherzog Mathiasen zu Osterreich, unserem genädigsten Herrn, ein lautern gemessenen Befehl haben, dieshalb. der Donau wegen der anrainenden Land, als Mähren, Schlesien, besserer Versicherung zu bleiben, oder, da es die Nothdurft erfordert, von dannen nach Komorn und folgends ins christliche Lager zu verfügen. Ungeacht nun, dass wir diesen alten Bescheid von ihnen den Herren Commissarien wiederumb empfangen, haben wir doch mit Erzählung der darauf höchst beruhenden Gefahr und dass sie solchs gegen Gott, dann Ihr Kais. Mt. und männiglich nicht werden verantworten künnen, wegen ihrer unbefugten und unzeitigen Procedierung nicht unterlassen, nochmahln die Sach ihnen den Herren behemischen Commissarien zu Gemüth zu führen, weil sonderlich Herr Ladislaw von Sternberg von Ihrer Dchlt. aus dem Läger gleich auch damaln ankomben und ihnen die höchste Noth genug angezeigt, wie auch keinesweges rathsamb noch thunlich auf ihrem vorgenomben Pass als Pressburg fortzureisen, sondern sieh viel mehr auf die Lange Brucken und Hungarisch Altenburg zu begeben, und in höchster Eil, als immer müglichen, Ihre Fürstl. Dchlt. zuzuspringen, haben sie darauf nicht mit geringer Verkleinerung unserer Personen, demnach wir wegen ferner Beratschlagung der Sachen etwas beiseits getreten, nicht wiederumb zu ihnen selbst furgelassen, sondern auch durch H. Melchior von Redern heraus soviel zum Bescheid zuentbieten lassen, sie die anwesende Herren behemische Commissarien künnten einmal aus ihrem gemessen Befehlich nicht schreiten, sondern sie wollten ent-zwischen mustern und die Sach alsbald an die behemische Herrn Landofficierer gegen Prag, wie auch wegen des Geschütz gelangen lassen, nnd von dannen aus wiederumb Bescheid, wessen sie sich derowegen weiters verhalten sollen [erwarten]; wie sie dann diese Stunde ein eigen Currier daselbst hin abgefertigt haben. Und Herr Christoph von Eck [wird] die Herrn mit mehrerm in einem und dem andern, weil er sein Weg persönlich zu den Herren nehmben wirdet, berichten. Weiln wir dann nichts mehrers bei ihnen den Herren behemischen Commissarien und Herren Obristen erhalten künnen, wissen wir ferner nicht, was wir uns länger alhier aufhalten sollten. Die Herren aber wollen der Sachen weiter nachdenken, und uns, wessen wir uns ferner verhalten sollen, allhero gegen Znaimb mit eheistem bescheiden. Geben Znaimb den 12. Septembris anno 94.

 

Adam Herr v. Puchheimb. Wolf Christoph Waller. Hans Lorenz Steger.






An die hinterlassene Kais. Hofkriegsräthe.




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