Pondìlí 24. èervence 1848

 Ich bitte das Präsidium, die Anfrage so zu stellen: Ob die nächste Sitzung die heutige ist?

Ein Abg. Ich erlaube mir zu bemerken, daß ein Herr Redner vor mir den Umstand hervorgehoben hat, daß es sich um einen schon vor mehr als acht Tagen eingebrachten Antrag handle, daß daher dieser Paragraph der Geschäftsordnung, besonders, wenn man die Dringlichkeit der Geschäftsordnung betrachtet, allerdings nicht so streng interpretiert werden dürfte.

Abg. Strasser. Nachdem die hohe Versammlung sich für die Unterstützung meines Antrages ausgesprochen, glaube ich, daß lediglich zur Frage überzugehen sei: ob er an die Abteilung zur Vorberatung zu weisen, oder ob er ohne eine solche sogleich zur Vollberatung zu bringen sei? Ich muss jedoch bemerken, daß, nachdem ich diesen Antrag lediglich in allgemeinen Ausdrücken gestellt habe, er eine weitere Ergänzung erleiden dürfte, vorausgesetzt, daß die hohe Versammlung sich für die Unterstützung dieses bloß in generellen Ausdrücken formulierten Antrages ausgesprochen hat. Ich würde mir nebenbei erbitten, daß von Seite des Präsidenten Jemand aus dem Bureau beauftragt würde, diesen Antrag niederzuschreiben: Es möge mit Rücksicht der Dringlichkeit des Gegenstandes sogleich zur Bildung  einer aus allen Vertretern der Provinzen zu bildenden Commission, und zwar nach den Gouvernementbezirken von je zwei oder drei Mitgliedern, wohin ich mich gerne bescheiden würde, geschritten werden, die näheren Bestimmungen, auf welche Art und Weise dieses neue Regulativ zu erlassen sei, zu berathen und dann der hohen Versammlung zur weiteren Diskussion vorzulegen hat.

Abg. Tu r c o. Als am 14. dieser Gegenstand in der hohen Versammlung zur Sprache kam, sagte uns der Abgeordnete Pillersdorfs und stellte uns in Ausficht, daß das Ministerium mit einem solchen Geschäftsvorschläge sich beschäftige; ich erlaube mir die Frage an das hohe Kriegsministerium, ob dieß wirklich der Fall sei, ob ein solcher Gesetzvorschlag bereits vorliege; denn in diesem Falle, glaube ich, könnte das Ministerium diesen Gesetzvorschlag bereits vorbringen.

Kriegskin. Graf von Latour. Der Vorschlag ist noch nicht reif, um der hohen Versammlung vorgelegt zu werden.

Abg. Löhner. Ich erlaube mir zu bemerken, daß es hinsichtlich der Notiz des Abg. Strasser, ein vorläufiges Gesetz für jetzt nicht zu erlassen, unmöglich sei, so daß wir uns hierorts nur mit einem organischen Kriegsgesetz für militärische Verfassung Österreichs beschäftigen mögen. Ich kann dieß hierin nur in sofern verstehen, daß in der Unzulänglichkeit des bisherigen Conceptionssystems die Ursache zu suchen fei, und daß jetzt eine mildere Conceptionsart einschreiten möge.

Abg. Fischhof. Heute kann seine Berathung darüber stattfinden, es war heute dieser Antrag bloß aus die Tagesordnung gestellt, und ich glaube, daß alle dieß fälligen Discussionen vermieden werden müssen.

Abg. Löhner. Ich muß bitten, ich wollte nur auf die Stellung des Antrages aufmerksam machen, es scheint zweckmäßig den Beschluß zu fassen, den Antrag des Abg. Strasser sogleich nach der Prüfung der provisorischen Geschäftsordnung der Abtheilung zu übergeben, und dann gleich zur Bildung der Abtheilungen zu schreiten, indem wir den Mangel sehr fühlen, daß die Abtheilungen noch nicht geil dem sind.

Präs. Es liegt somit ein zweifacher Antrag vor: 1. der Antrag des Abg. Strasser, nach §. 48 der Geschäftsordnung, worin es heißt, daß der Antrag an die Abteilungen zur Vorberathung zu verweisen sei; 2. der Antrag, sogleich zur Bildung der Abtheilungen zu schreiten, oder ob die Frage, wegen Bildung der Abtheilungen, in Berathung zu ziehen sei. Ich stelle nun die Frage, ob die Herren Abgeordneten damit einverstanden sind, daß der Antrag des Herrn Abgeordneten Strasser an die Abtheilung zur Vorberathung zu verweisen sei. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, mögen es durch Aufstehen zu erkennen geben. (Die Versammlung erklärt sich mit diesem Antrag für einverstanden).

Abg. Fischhof. Erlauben Sie mir, die Bemerkung zu machen, ich sehe nicht ein, wie ein Gesetzentwurf angenommen werden kann, wenn die Abtheilungen nicht Ausschüsse unter sich bilden; denn sonst wird ein Jeder darüber berathen. (Mehrere Stimmen: Das ist die Folge).

Präs. Wenn wir dieß den Abtheilungen zuweisen sollen, so kann dieß nur dann geschehen, wenn wir uns über die Art und Weise der Berathung erklären. Der zweite Theil des Antrages des Abgeordneten Löhner geht dahin sogleich zur Berathung über die Abtheilungen, sodann zur Bildung selbst zu schreiten.

Ein Abg. Soweit ich es verstanden habe, so ging der Antrag des Herrn Abgeordneten Löhne r nicht dahin, sogleich zur Berathung über die Abtheilungen, sondern zur Bildung selbst zu schreiten.

Ein Abg. Wir müssen früher wissen, wie diese Abtheilungen gebildet werden, denn es ist möglich, daß wir über die Art der Ereilung dieser Abtheilungen, wie sie in der Geschäftsordnung bestimmt ist, eine Berathung vornehmen werden.

Ein Abg. Wir haben den Geschäftsentwurf angenommen, der §. 33 lautet: "Gleich nachdem der Reichstag für constituirt erklärt und feierlich eröffnet ist, werden die neun Abtheilungen desselben neu nach der Vorschrift im §. 2 gebildet." Ich stelle nun die Frage: Haben wir diese Geschäftsordnung als provisorische bloß zu dem Zwecke angenommen, zur Wahl des Präsidenten und des Bure auszuschreiten, oder um einen Leitfaden zu unseren Berathungen zu haben? denn von einer beschränkten Annahme ist mir nichts bekannt geworden. Ist er jedoch nach seinem Gange angenommen, und wollen wir ihn heute wieder umstoßen, so kann ich mich für die letztere Alternative nicht aussprechen, und trage darauf an, daß zur Bildung der Abtheilungen nach §. 33 geschritten werde, ohne über die Art und Weise in weitere Beratungen einzugehen.

Abg. Strobach. Ich glaube, daß wenn wir nach dem Antrage des Herrn Abgeordneten, der vor gesprochen hat, vorgehen, so würden wir nie ans dem Provisorium herauskommen, wir würden provisorische Abtheilungen und Ausschüsse creiren, und nach einigen Tagen müßte, soviel ich glaube, von Neuem zur definitiven Bildung dieser Organe geschritten werden; es läßt sich kein anderer Ausweg denken, welcher dem Interesse der Beschleunigung die der Bildung der Abtheilungen entsprechen dürfte; für den heutigen Tag war die Geschäftsordnung an der Tagesordnung, und ich habe bei dem Präsidium einen Antrag vorgelegt, und zwar in der Art, daß am heutigen Tage vor allem Anderen jene Paragraphen der Geschäftsordnung zur Berathung und Beschießung gelangen, welche die Kreierung der Abtheilungen und Ausschüsse zum Gegenstande haben, wodurch wir gleich definitiv Ausschüsse und Abtheilungen haben, weil aus Grundlage der definitiven Bestimmung der Abtheilungen und Ausschüsse sogleich zur Zusammenstellung derselben geschritten wird.

So könnte es sehn, daß die Thätigkeit dieser er ganze parallel mit jener des Reichstages laufen wird; diese Organe werden die Stücke, welche der Reichstag nach Beschluß der Geschäftsordnung vornehmen hat, nach Abschluß der Verhandlungen vorlegen. Thun wir dieß nicht, so müssen wir offenbar diesen Umstand eintreten lassen, daß wir nicht entsprechen; wir würden die Früchte unserer Thätigkeit unseren Völkern widerrechtlich vorenthalten Dieß ist der eine Grund, der mich bestimmt hat; was den andern Grund betrifft, der heute schon so viele Male zur Sprache gekommen, so liegt es in der Macht des hohen Reichstags, die Abänderung jener Anträge, die er nicht zur Berathung ziehen will, den Abtheilungen zu übertragen. Es scheint wesentlich notwendig, so aus dem Provisorium hinauszukommen, und wenn wir dein Zweite der Beschleunigung der Abtheilungen entsprechen wollen, so sehen wir kein anderes Auskunftsmittel, als daß die Bestimmung in Berathung gezogen werde, welche die Creirung zum Zwecke hat. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß vorzugsweise das siebente Kapitel vorzulegen sei, dann der § 5, welcher die Creirung eines Ausschusses für beanstandete Wahlen, dann der § 19, welcher die Zusammenstellung der stenographischen Protokolle zum Gegenstande hat.

Ein Abg. Ich würde es vorziehen, nach dem § 33 sogleich an die Bildung der Ausschüsse überzugehen, was wir erst neulich angenommen haben.

Präs Ich glaube, Herr Abg. Umlauft hat das Wort.

Abg. Umlauft. Meines Wissens nach ist es Donnerstag ein Gegenstand der Beschlußnahme gewesen, daß heute zu allererst die Berathung über die Geschäftsordnung stattfinden solle. Nun glaube ich aber mit diesem Beschlüsse den vorhinein gestellten Antrag dahin stellen zu müssen, daß wir gleich heute zur Geschäftsordnung schreiten. Ich glaube, sollte die Geschäftsordnung ein organisches Institut sein, so müssen wir also nicht über jeden Paragraph ins Detail gehen. Wir müssen dieses organische Statut so bilden, daß es als solches dastehe. Was den § 33 betrifft, so habe ich in seiner Mangelhaftigkeit einen hinreichenden Grund für meinen Antrag gefunden, daß früher zur Constatirung desselben geschritten und dann darüber debattiert werden solle. Denn es ist hier die Rede, daß über die innere Constituirung der Abtheilungen nichts enthalten ist. Ehe man zur Creirung derselben übergeht, so ist es doch unumgänglich nothwendig, daß sie sich auch mit einem Vorstande versehe, wovon aber hier gar keine Rede ist. Dasselbe findet auch im §. 2 Statt, wo auch von einem solchen keine Rede ist. Der §. 3 spricht übrigens von der Wahl eines Vorstandes des Berichterstatters und Schriftführers. Es ist also darüber ebenfalls zu bestimmen, ob auch bei der neuen Creiritiig der Abtheilungen, dieselbe Anzahl dieser Abtheilungen oder anderer wird nöthig gefunden werden. Wir haben schon die Erfahrung gemacht, daß in den einzelnen Abtheilungen es gewiß eine Slothwendigkeit sein wird, daß sogleich vor allein Anderen diese drei Geschäftsanträge zu Hilfe gezogen werden. Ich stelle daher noch einmal den Antrag, daß zur Berathung der Geschäftsordnung also gleich geschritten werde.

Abg. Fischhof. Ich muβ bemerken, daß mein Vorgänger den § 57 vergessen hat, wo es heißt: Diejenigen Mitglieder, welche über einen auf der Tagesordnung stehenden Antrag sprechen wollen, können sich beim Vorstande am Tage der bevorstehenden Verhandlung mit der Angabe, ob sie für oder gegen den Antrag sprechen wollen, einschreiben lassen," und erhalten dadurch das Recht, von Andern gehört zu werden. Und ich glaube, daß die Namen dieser Herren Sprecher angekündigt werden. (Einig Stimmen: Ich unterstütze den Antrag, ich ebenfalls). Ich glaube, die hohe Versammlung würde mit sich selbst in Widerspruch gerathen, wenn sie früher unmittelbar erklärte, daß man sich früher mit der Creirung der Abteilungen beschäftige und dann gleich zur Geschäftsordnung übergeht, denn dadurch kann es möglich sein, daß dieses mehrere Tage dauern wird, bevor wir zu diesem Paragraphen kommen, und ich glaube, daβ die Deputierten an die Ausschüsse zu verweisen sind.

Ein Abg. Wenn wir nach dem Gange der heutigen Debatte auch bei der Berathung der pro visionärischen Geschäftsordnung und nicht nach dem Geschäftsgange vorgehen, so glaube ich nicht zu irren, daß wir nicht einmal in vier Wochen fertig werden, und Dr. Fischhof hat schon ganz richtig bemerkt, daß dieser Gegenstand so dringend und von solcher Wichtigkeit ist, daß ich glaube, es sei kein Widersprach, sondern unsere heiligste Pflicht, zu vorhin deren, daß ein als so dringend anerkannter Gegenstand erst nach Ablauf von vier Wochen zur Berathung gezogen werde. Meine Herren, ich bin Justizbeamter, und habe als solcher einen Eid geleistet, dem Armen sowie dem Reichen ein gleiches und unparteiisches Recht zu leisten. Ich frage also, wann tritt dieses Recht ein, wann man dieses Recht gibt? denn bevor dieses als ein Gesetz hinabgegeben wird könnten noch viele Unzukömmlichkeiten geschehen, welche einen sehr ernsten Charakter annehmen könnten. (Bravo!) Daher glaube ich anzunehmen, daß, wenn man nicht sogleich zur Annahme eines Comités schreiten will, nach dem Antrage des Abg. Strasser also gleich zur Bildung eines Comités des Beratungsausschusses geschritten werde.

Ein Abg. Es gibt aber sehr viele Paragraphen der Geschäftsordnung, welche sehr wichtig sind.

Abg. Borrosch. Ich glaube, daß diese verschiedenen Anträge sich sehr friedlich einigen lassen, und es dürsten einige Mißverständnisse obwalten. Der Herr Redner vor mir hat einer hohen Versammlung bemerklicht gemacht, sie würde sich dadurch in einen Widerspruch mit der früheren Beschlußnahme fetzen, welches ich jedoch nicht einsehe. Mein Antrag ging ausdruckt ich dahin, daß wir, um die Wahl eines Präsidenten nicht aufzuschieben, bis zu der nächster Tage vorzunehmenden Berathung der provisorischen Geschäftsordnung dieselbe im Ganzen annehmen dürften, gleich nach geschehener Arbeit aber discutirend zur definitiven Geschäftsordnung übergehen. Daraus folgt aber nicht, daß wir in arithmetischer Ordnung Paragraph für Paragraph durchzugehen brauchen. Ich glaube, daß wir natürlicherweise nur jene Paragraphen herausheben werden, welche nicht in innigem Zusammenhange mit dm andern Paragraphen stehen, und daß es absolut nothwendig sein wird, daß sie vorerst vorgenommen werden müssen, weil es ohnehin in unserer Thätigkeit ausgesprochen liegt, daß wir die Vornahme dieses Paragraphen zum Gegenstande haben, und obgleich dieser aber vorgenommen werden muß, so dürfen wir denselben doch nicht in einer provisorischen Form durchlaufen lassen, indem noch nicht daraus erfolgt, daß Alles, was auf die Geschäftsordnung Bezug hat, sogleich in die Geschäftsordnung einzuschalten sei. Dem ungeachtet glaube ich, daß bei der nicht bestreitbaren Gründlichkeit des Antrages, welchen der Herr Abg. Strasser gestellt hat, dieß gar nicht angehe, sondern daß hierzu ein besonderer Ausschuß definitiv zu ernennen sei, der eine besondere Aufmerksamkeit diesem Gegenstände widmen möge, und ich glaube hiermit, es dürfte dieser ganze Gegenstand als erledigt zu betrachten sein.

Ein Abg. Ich schließe mich dem Antrage des Abg. Strobach an, §.34 der Geschäftsordnung lautet: "Der constituierende Reichstag schreitet gleichzeitig zur Zusammensetzung eines Ausschusses, welcher den Entwurf zur Verfassung des Reiches, der Provinzen und Gemeinden zu bearbeiten hat. Dieser Ausschuß wird in der Art gebildet, daß hierzu die Abgeordneten der einzelnen zehn Gouvernements aus sich je drei Mitglieder, daher zusammen dreißig, wählen." (Der Redner spricht das Weitere trotz dem mehrmaligen Rufe: Laut, laut! sehr leise und unverständlich).

Ein Abg. Der Abg. Borrosch hat in einer der früheren Sitzungen ausdrücklich seine eigene Meinung ins Protokoll diktiert  und ausdrücklich erklärt: es sei nach Eröffnung der Sitzung vor Allem die Geschäftsordnung Paragraph für Paragraph zu discutieren. Haben wir dieß angenommen, so können wir es heute nicht wieder umstoßen; um aber nicht wieder Provisorien auf Provisorien zu häufen, so ist nöthig, da bereits provisorische Abtheilungen gebildet sind, es dabei verbleiben zu lassen, bis wir über die Paragraphen discutiert haben, welche darauf sich beziehen.

Abg. Borrosch. (Versucht das Wort zu ergreifen, wird aber unterbrochen).

Präs. Der Abg. Löhner hat das Wort.

Abg. Löhner. Es ist gewiß Pflicht für uns, den Antrag des Abg. Strasser wenigstens in Angriff zu nehmen. Wir haben aber auch Beschlossen, die Geschäftsordnung so gediegen als möglich zu berathen. In dieser Berathung darf keine Unordnung stattfinden ; denn nachdem die Geschäftsordnung als organische Conception in den Köpfen derjenigen, welche sie verfaßt haben, entstanden ist, so scheint es mir nur angemessen, die Discussion darüber in der Ordnung vorzunehmen, wie sie selbe in den Entwürfen vorgelegt haben. Ich bitte daher, den Antrag zu unterstützen, daß der Antrag des Abg. Herrn Strasser den Abtheilungen zugewiesen werde, und daß die Geschäftsordnung zur Discussion komme. Ich kann nur noch bemerken, daß, wenn wir auch einzelne Paragraphen herauswählen, wir eint weitläufige Discussion doch nicht werden vermeiden können, wovon Jeder, der die Geschäftsordnung gelesen hat, sich überzeugt fühlen wird.

Abg. Borrosch. Ich habe das Recht, das Wort zu ergreifen, da ich beschuldigt wurde — (Wird mehrfach unterbrochen: Es war keine Beschuldigung!)

Abg. Goldmark. Ich mache auf den § 62 der Geschäftsordnung aufmerksam, wo es heißt: "Über denselben einzelnen Gegenstand der Verhandlung darf ein Rinder nur zweimal sprechen." Ich frage, ob dieß bisher geschehen ist, und ob wir die Zeit verlieren sollen mit solchen Debatten?

Abg. Brestel. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Löhner in der Art, daß der Antrag des Abg. Strasser an die Abtheilungen zu verweisen sei, welche zur Commission je ein Mitglied wählen. Auf diese Weise wird diese Sache am schnellsten entschieden werden. (Wird angenommen).

Präs. Um in die weitläufig gewordene Verband lang einige Ordnung zu bringen, erlaube ich mir den Gegenstand zu resümieren. Der Abg. Strasser hat einen Antrag gestellt, der nach dem bereits gefaßten Beschlusse heute zur Vorlage gekommen ist, es hat sonach nach § 48 jene Maßregel zu geschehen, nach welcher dieser Antrag zur Vorberathung gewiesen wird. Die Möglichkeit der Vorberathung besteht darin, daß entweder die Zuweisung an die Abtheilung geschehe oder nach Strassers Antrag eine eigene Commission gebildet werde; der zweite Antrag scheint mir aus dem gesohlten Bedürfnisse hervorzugehen, daß unser noch immer provisorischer Zustand uns heute in die Ungewisse Lage versetzt, daß wir noch keine Abtheilungen haben, und die Zuweisung des Antrages in eine schon gebildete Abtheilung nicht zulasse. Der Antrag des Abg. Strasser wurde aber da durch weiter gezogen, daß das gefühlte Befühlte die weitere Frage, in welcher Weise der heutige Gegenstand der Tagsordnung zur weiteren Berathung gelangen soll, hervorgerufen hat. Die Verhandlung der Geschäftsordnung steht heute auf der Tagsordnung, deßhalb ist vom Abg. Strobach der Antrag gestellt worden, daß statt der geregelten Berathung über die Geschäftsordnung vom § 1 in fortlaufender Ordnung, um bald möglichst eine Ordnung herzustellen, jene Paragraphen zuerst berathen und zur Abstimmung gebracht werden sollen, welche die Bildung der Abtheilungen und den Ausschußkörper betreffen. Dieß falls muß ich zur Aufklärung über den derzeitigen Bestand des Geschäftes erinnern, daß die dermaligen neun Abtheilungen dadurch, daß früher seine Ordnung gewesen ist, auch in Unordnung gekommen sind. Es sind noch Acten für die Wahluntersuchungen zu erheben, so daß die heute die Einladung an die Berichterstatter ergehen lassen werde, um die nöthigen Ausdünste zu erlangen, damit das Bureau in die Lage komme, die Geschäfte in die Ordnung zu bringen. Ich glaube daher, daß wir den heutigen Gegenstand in seine beiden Theile trennen sollen, und vorläufig den Antrag des Abg. Strasser nach § 48 dahin zur Abstimmung bringen sollen, daß er an eine Abtheilung zu verweisen fei, zu deren Bildung es früher oder später kommen wird, was bei der Geschäftsordnung zur Sprache kommen wird. Es liegen so viele Anträge vor, daß, nachdem sie nicht schriftlich eingebracht sind, es kaum möglich sein wird, darüber zur definitiven Abstimmung zu gelangen, und ich bitte daher, daß zur Beseitigung längerer Verzögerung zuerst darüber abgestimmt werde, ob der Antrag des Abg.Strasser vorläufig mit bloßer Bedachtnahme auf die § 47.

und 48 zur Erledigung gebracht, lind die andern Fragen der Verhandlung über die Geschäftsordnung vorbehalten werde.

Schrifft. Es ist über den Antrag des Abg. L ö h n e r abzustimmen, daß der Antrag des Abg. Strasser in die bestehenden Abheilungen zu verweisen sei.

Ein Abg. Mithin die bestehenden Abtheilungen einstweilen zu lassen, bis über diesen Paragraph der Ordnung nach discutiert sein wird.

Präs. Ich bitte diejenigen Herren Abgeordneten, welche mit dem Antrage einverstanden sind, es durch Aufstehen zu erklären. (Wird angenommen).

Abg. Nadler. Ich bitte Tag und Stünde zu bestimmen, wann die neuen Abtheilungen zusammen kommen sollen, um den Ausschuß zu wählen.

Präs. Die Abteilungen könnten heute Nachmittag um 6 Uhr zusammen kommen zu diesem Zwecke, welcher dann im Verlaufe einer Stünde erreicht werden könnte.

Abg. Borrosch. Indem ich jetzt auf das wiederholt erbetene Wort verzichte, bemerke ich, daß ich die Beschwerde über das mir zugefügte Unrecht nach der Sitzung zu Protokoll geben werde. So oft Jemand mit Namen genannt und eines Widerspruches geziehen wird, hat er das Recht, sich dagegen zu vertheidigen. Überdies hat hier über denselben einzelnen Gegenstand Niemand zweimal gesprochen. Jeder kann aber über einen Gegenstand zweimal das Wort ergreifen. Zwei Gegenstände waren hier in Anregung, folglich hätte hier nach der provisorischen Geschäftsordnung Jemand viermal sprechen dürfen. (Mehrfache Zustimmung).

Abg. Neuwall. Nachdem beschlossen worden ist, daß der Antrag des Abg. Strasser an die Abtheilung zu verweisen sei, so erlaube ich mir hierzu noch folgendes Amendement zu stellen ; dieses lautet: "Eine hohe Versammlung möge beschließen: Ein jeder Staatsbürger mit vollendetem 19. Jahre ist militärpflichtig" (wird unterbrochen und dessen Antrag als nicht hierher gehörig verwiesen).

Abg. Mayer. Das ist ein neuer Antrag und nicht ein Amendement. Wir bewegen uns so zu sagen in dem Kreise; dieses ist ein Gegenstand, welcher für das glückliche Fortschreiten unserer Armee höchst dringend wichtig ist. Wir debattieren so lange über einer Gegenstand, so, daß dem Staat eine Frage zu 2—3000 fl. kostet und was noch mehr ist, die Zeit, und werden damit nicht fertig. Wir wissen nicht, wo wir anfangen sollen, um der Dringlichkeit der Gegenstände Folge zu leisten; wir debattieren über die Geschäftsordnung, b. h. wir debattieren, ob wir darüber debattieren sollen und kommen nicht dazu um zu debattieren. (Beifall).

Präs. Es liegt der Antrag des Abg. Fisch h o f vor: die hohe Versammlung möge erklären, ob der § 47 der Geschäftsordnung dahin zu interpretieren sei, daß unter den Worten "nächste Sitzung" jene Sitzung verstanden werde, welche derjenigen zunächst nachfolgt, wo die gedruckten Anträge verteilt wurden.

Abg. Fischhof. Wenn die Geschäftsordnung zunächst zur Berathung kommt, so nehme ich meinen Antrag zurück.

Präs. Bei dem Zurückziehen dieses Antrages ersuche ich eine hohe Versammlung, sich darüber auszusprechen, ob die weitere Verkündigung der noch vorliegenden Anträge zu geschehen habe. (Ruf: Morgen).

Abg. Fischhof. Ich beantrage, daß zur Tagesordnung geschritten werde.

Präs. Ich frage eine hohe Versammlung, ob zur Tagesordnung geschritten werden solle? (Wird angenommen).

P r ä s. An der Tagesordnung ist die Verhandlung über die Geschäftsordnung.

Abg. Rieger. Hoher Reichstag! Ich habe mir das Wort erbeten, um eine Frage an das Ministerium zu stellen. Der Reichstag ist nunmehr constituirt, die Mitglieder aus den meisten Ländern sind bereits eingetroffen, und wir werden nunmehr an das große Werk schreiten können, das uns das Volk übertragen hat. Nur aus meinem Vaterlande Böhmen sind viele Abgeordnete noch nicht eingetroffen; ich hoffe aber, daß sie noch diese Woche eintreffen werden; aber rücksichtlich Eins von ihnen habe ich noch einen großen Zweifel, nämlich in Betreff des Abg. Brauner. Dieser wurde gewählt in dem Bezirke Sitz. Einige verehrte Kollegen von mir aus Böhmen haben bereits privatem an das Ministerium die Frage gestellt, wie es sich mit der Untersuchung des Abg. Brauner verhalte, welcher in Folge der Prager Ereignisse im Prager Schlosse verhaftet ist. Ich erlaube mir nun hier noch einmal an das Ministerium öffentlich die Frage zu stellen, ob es bereits auf telegraphischem Wege nach Prag die Frage gestellt habe, wie es mit der Untersuchung sich verhalte, und ob die Antwort hierüber eingelaufen ist? Ich thue dieß aus mehreren Gründen: erstens können wir Abgeordnete von Böhmen nicht zulassen, daß ein Bezirk unsers Vaterlandes durch längere Zeit unvertreten bleibe; es muß daher darüber entschieden werben, ob Abg. Brauner rechtlich verhastet sei obere nicht. Nach meiner Ansicht ist die Verhaftung des Abg. B r a u n s e r eine unordentliche und ungerechte gewesen; er ist ein Mann, der das Vertrauen seines Volkes in so hohem Grade besitzt, daß er für den böhmischen Landtag in sechs Bezirken zugleich gewählt wurde. Seine Verhaftung hat erst später nach der Wahl stattgefunden, als der böhmische Landtag (wird unterbrochen. Ruf: zur Tagesordnung). Meine Herren! ich muß meine Frage begründen, der böhmische Landtag war für den 8. ausgeschrieben, dann auf den 18. verlegt und dann auf den 24. festgesetzt. Abg. Brauner wurde erst nach diesem Termine verhaftet, folglich nach meinet Ansicht unrechtmäßig, indem die Abgeordneten aus allen konstitutionellen Ländern während der Sitzungen frei sind, und wenn dieses auch für Böhmen nicht ausgesprochen, so versteht es sich von selbst.

Abg. Mayer. Die hohe Versammlung hat sich entschlossen zur Tagesordnung überzugehen ; diese Interpellation ist keine, sie geht so tief, daß sie zur Debatte wird. Die Interpellation steht wohl jedem Abgeordneten zu, aber es sollen einfache Fragen sein, wie es sich verhalte. Wenn die hohe Versammlung beschlossen hat, zur Tagesordnung überzugehen, so glaube ich, soll keine neue Frage diesem Übergange zur Tagesordnung in den Weg gelegt werden.

Abg. Rieger. Ich stelle daher die Frage an das Ministerium, ob rucksichtlich der Verhaftung des Abg. Brauner bereits Nachrichten eingelangt sind, warum er sich in Haft befindet? Die Acten müssen vorgelegt werden, um zu entscheiden, ob die Untersuchung nicht ordnungswidrig vorgeht; ich halte es dafür (Ruf zur Tagesordnung); sie ist für eine solche erkannt worden.

Abg. Mayer liest den § 83 der Geschäftsordnung. Jedem Abgeordneten steht das Recht zu, durch Fragen an dm Präsidenten der Reichsversammlung, an die Vorstände der Abtheilungen und der Ausschüsse oder an die Minister einen Gegenstand für Sprache zu bringen, der nicht auf der Tagesordnung steht, so wie auch von letzteren die Vorlage amtlicher Urkunden zu verlangen. In diesem Falle darf aber die Interpellation eine bereits begonnene Verhandlung nicht unterbrechen. Wenn Hr. Antragsteller Anträge vorzubringen hat, möge er sie in späterer Zeit vorbringen. (Beifallsruf).

Abg. Rieger. Ich stelle also die Anfrage, ob der Abg. Brauner für schuldig oder unschuldig erklärt worden ist, und im Falle, daß er unschuldig erklärt worden ist, stelle ich die weitere Frage, ob er bereits freigelassen ist ; falls er für schuldig erklärt worden, frage ich nochmals, ob eine neue Wahl für den Bezirk Sitz ausgeschrieben ist. Ferner stelle ich die Anfrage, ob die geheime Untersuchung, wie sie gegenwärtig auf dem Prager Schlosse gepflogen wird, für diesen politischen Proceß noch fortdauern wird, oder ob wir, wie es unsere Constitution mit sich bringt, ein öffentliches Verfahren zu erwarten haben. (Beifall).

Minister Bach. Es liegen zwei verschiedene Fragen vor; die eine bezielt Thatsachen, die zweite stellt an das Ministerium die Frage, ob es in Bezug auf das Verfahren selbst etwas zu beschließen finde. Auf die erste« bin ich bereit zu antworten; auf die zweite Anfrage würde das Ministerium sich vorbehalten, an einem ändern von der hohen Versammlung zu bestimmenden Tage die Antwort zu geben, Die erste Thatsache, um welche gefragt wurde, ist: ob der Arg Brauner für schuldig oder nicht schuldig erklärt worden sei.

Abg. R i e g er. Zugleich bitte ich, ob seine Verhaftung eine ordnungswidrige (Unterbrechung mit Zischen); ich bitte, es muß mir erlaubt sein, meine Frage zu wiederholen. Meine Frage ging dahin: ob seine Verhaftung eine ordnungsmäßige oder ordnungswidrige war, im Falle, als sie eine ordnungsmäßige war, ob er schuldig oder nicht schuldig ist, und falls er für schuldig erklärt ist, ob eine neue Wahl für den Bezirk Sitz ausgeschrieben ist Es wird erlaubt sein, hier meine Frage zu wiederholen.

Min. Bach Die erste Frage war daher ob Abg. Brauner für schuldig oder unschuldig erklärt worden ist?

Abg.  Rieger Und dann, ob er ordnungsmäßig oder ordnungswidrig verhaftet worden ist. (Unterbrechung und Äußerung der Maßbildung).

Präs. Ich muβ bemerken, daß es mir ebenso erinnerlich ist, wie den Hern Justizminister, daß die erste Frage die war, ob Abg. Brauner verurtheilt ist oder nicht (Haftes Ja, Ja) Ich muß Sie daher ohne weitere Berufung zur Ordnung verweisen, da dieß das Recht des Präsidenten ist.

Minister Bach Ich wurde mir erlauben die Interpellation zu beantworten, in Allem, was tatsächlich ist, auf Alles, was folgt, werde ich ebenfalls antworten, allein es war eine Ergänzung Die erste Frage, ob Abg Brauner schuldig oder nicht schuldig ist, erlaube ich mir einfach dahin zu beantworten, daß gegenwärtig die Untersuchung gegen Abg Brauner sich im Stadion der Voruntersuchung befindet, so daß selbst ein Beschluß über eine Spezialuntersuchung nicht Platz gegriffen hat Es ist daher die Frage weder für schuldig noch nicht schuldig zu beantworten, die zweite Frage, ob bei der Verhaftung des Abg Brauner gesetzmäßig vorgegangen sei, muß das Ministerium in der Voraussetzung als richtig annehmen, weil es voraussetzen muß, daß die Gerichtsbehörden bei ihren amtlichen Schritten an die Gesetze sich gehalten haben. Das Ministerium kann in dieser Interpellation nur eine Aufforderung erkennen, sich über die Vorgänge, bei der Einleitung der Untersuchung des Abg Brau der genauen Bericht erstatten zu lassen. Wenn dieser Bericht vorliegt, wird es in der Lage sein, über diese Interpellation weitere Aufschlüsse zu geben Da ich selbst erst vor wenigen Tagen ins Ministerium eingetreten bin, war es mir nur möglich über das Factische des gegenwärtigen Standes der Untersuchung eine telegraphische Depesche zu bekommen. Eine weitere über das ganze Verfahren wird die verehrte Versammlung erkennen, war selbst die Zeit unmöglich Sobald sie vorliegen wird, wird das Ministerium, da es sich um die Person eines Reichstagsabgeordneten handelt, die lohnendste Pflicht in sich fühlen, die Sachverhältnisse aus das genaueste und aus das voll Kommenstee und unparteiischste zu prüfen und der hohen Versammlung vorzulegen. (Beifall) Damit glaube ich alle Puncte der Interpellation beantwortet zu haben, da alle Antrage, welche gestellt sind, im Verfall ihre Entledigung finden.

Abg Rieger. Ich erlaube mir, obgleich selbst Jurist, an den Hern Justizminister, der es viel leicht besser verstehen wird, die Frage zu stellen, ob nach unfern bisherig bestehenden Gesetzen in einer Voruntersuchung Jemand verhaftet werden könne, ausgenommen im Falle, wenn er in flagranti wäre (Der Herr Sprecher wird durch den mehrseitigen Ruf: "Zur Tagesordnung !" unterbrochen, fährt jedoch fort) Ich bitte, meine Herren, die Anzeige muß vorgehen, daher stelle ich die Anfrage rücksichtlich des öffentlichen Verfahrens, ob das Ministerium in diesem spezialen Falle es einzuleiten für gut findet oder nicht.

Minist. Bach. Die Frage, welche hier eben zuerst gestellt wurde, schließt die Vorfrage in sich, ob bei der Einleitung der Untersuchung gesetzmäßig vorgegangen worden ist oder nicht, darüber genaue Berichte aus Prag einbringen zu lassen, habe ich der Versammlung zugesichert und ich betrachte somit diese Frage als erledigt Was die zweite Frage betrifft, so stelle ich der hohen Versammlung an. heim, ob ich sogleich Antwort zu geben in der Lage sei, oder ob die Beantwortung der Interpellation verschoben und der Gegenstand dem gesamten Ministerium anheimgestellt und vorbehalten werde, den Beschluß zu fassen, daß die Interpellation nicht stattfinden könne und glaube, es ist die Frage, welche der hohen Versammlung gestellt wird, daß wir uns auf dem Boben der Geschäftsordnung befinden, wenn wir heute den Beschluß fassen.

Abg Rieger. Ich muß weiter fragen: (der Heer Sprecher wird durch allgemeines Murren unterbrochen, fahrt aber fort) gebührt mir das Recht, eine Frage an das Ministerium zu stellen oder nicht? Gebührt es mir nicht, so bitte ich darüber abzustimmen. Ich habe die weitere Frage an das Ministerium zu stellen, was rücksichtlich der Vertretung des Bezirkes Sitz angeordnet worden sei, ob dieser so lange unvertreten bleiben wird, bis die Untersuchung beendet ist oder ob eine provisorische Wahl vorzunehmen fei?

Min. Bach Auch über diesen Gegenstand bin ich nicht in der Lage eine Antwort zu geben, sondern muß mir vorbehalten, demnächst in einigen Tagen die Antwort zu geben.

Abg Rieger. Ich muß noch eine Frage stellen und zwar in Betreff des Belagerungszustandes in Prag Fürst Windischgräte kündigt in der Prager Zeitung die Aufhebung des Belagerungszustandes an. Nach den Berichten mehrerer meiner Collegen, die gestern und heute hier angekommen sind, habe ich vernommen, daß der Belagerungszustand noch bestehe, ich stelle also die doppelte Frage.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP