Pondìlí 24. èervence 1848

Hat das Ministerium selbst die Aufhebung des Belagerungszustandes angeordnet oder bloß Fürst Windischgräte und zweitens die Frage, ob der Belagerungszustand auch faktisch oder nur nominell aufgehoben fei? Ich glaube es ist das letztere, denn der Belagerungszustand dauert faktisch nicht nur in Prag, sondern im ganzen Lande.

Min. Doblhoff. Das Ministerium hat der Aufhebung des Belagerungszustandes von Prag eine ununterbrochene Aufmerksamkeit gewidmet; es hat jedoch nicht unmittelbar einschreiten können, sondern in dieser Beziehung denjenigen Männern das Vertrauen schenken müssen, welchen die Leitung, sowohl der Civil als auch der Militärangelegenheiten anvertraut war. Ohne in das schwierige Verhältnis einzugehen; ohne über die Heftigkeit des Ganzen der Vorfälle, welche sich in Prag zugetragen haben, eine nähere Auseinandersetzung zu geben; ohne die große Verantwortung auseinander zu setzen, welche mit einem unmittelbaren Eingreifen von Seite M hiesigen Ministeriums verbunden gewesen wäre; ohne die Maßregeln, welche oft nur der Augenblick eingeben kann, auf sich nehmen zu können: muß dennoch dem Ministerium die Gerechtigkeit widerfahren gelassen werden, daß es mit der größten Vorsicht und Behutsamkeit zu Werke ging und es besonders vermieden hat, entschiedene Schritte vorzunehmen, deren Notwendigkeit durch die Verschiedenheit der Parteien unklar geworben war. Der Belagerungszustand ist allerdings für jede Statt und das ganze Land äußerst bedauernswürdig, wie schon früher bemerkt worden ist; daß er aber für Prag insbesondere ein nothwendiger gewesen ist, wird wohl von Niemand bezweifelt werden können Was aber seine ununterbrochene lange Dauer betrifft, so glaube ich bemerken zu müssen, daß das Ministerium schon seit längerer Zeit in einen beängstigenden Zustand versetzt worden war und deshalb alle ihm zu Gebote stehenden Mittel angewendet hat, diese überaus lange Dauer abzukürzen; es hat nicht nur Männer, welche sein volles Vertrauen genießen, dahin Abgehen lassen, es hat nicht nur im Wege der Korrespondenz, es hat nicht nur im Wege beständiger Ermahnungen und Berichterstattung alles Mögliche getan, im Geiste Eintracht zu erhalten, den normalen Zustand der Dinge weitet herzustellen. Die Ansicht, daß der Belagerungszustand, so wie der Wunsch, daß derselbe sobald als möglich aufgehoben werde, ist von Seite das Ministeriums zu wiederholten Malen an Graf Leo Thun, als auch Fürsten Windischgrätz ergangen; es ist jedoch immer die bestimmte Versicherung erteilt worden, daß er jetzt für den Augenblick unter den Verhältnissen durchaus nicht aufgehoben werden könne, wenn sie die Verantwortung sowohl in Beziehung der persönlichen Sicherheit als des Eigentums tragen sollen. Wenn sie aber, meine Herren, eine ausführliche Darstellung dieser Angelegenheit von mir verlangen, so kann ich sie ihnen für diesen Augenblick noch nicht geben. Sie beruht auf einer Masse von Berichten und auf der Darstellung von so viel Tatsachen, deren Interpellation früher nicht bekannt war und daher auch nicht zusammengestellt sind, Schwer würde es aber immer sein, schon jetzt ein vollkommenes Bild der Tatsachen zu geben und ihnen eine genaue Auskunft über die Gründe der Dauer des Belagerungszustandes zu verschassen, und zwar dieß um so weniger, als es nicht möglich ist, schon jetzt olle Urheber und Teilnehmer des Aufstandes in Prag zu kennen, ehe die Untersuchung nicht vollständig beendet ist und der Zusammenhang und He Kräfte, welche hiebet in Anwendung gekommen sind, vollkommen klar erhoben vorliegen, daher ich glaube, daß, um ein vollkommen richtiges Uriheil zu fällen, es unumgänglich notwendig sei, die Sache bis zum gänzlichen Abschlusse gedeihen zu lassen, indem man nicht vorhinein wissen kann, welches der Umfang der ganzen Erhebung war, und welche Mittel erforderlich waren, derselben zu begegnen. Wenn sie jedoch, meine Herren, schon jetzt verlangen, daß man über das, was vorliegt, eine actienmäßige und historische Darstellung geben soll, so sind wir allerdings bereit es zu tun, denn wir scheuen auch in dieser Sache die Öffentlichkeit nicht.

Abg. Rieger. Es ist allerdings notwendig, daß man an das Ministerium die Bitte stelle, es möge alle aus diese Verhandlungen bezugnehmenden Aktenstücke auf den Tisch des Hauses niederlegen, damit sich jedes Mitglied über den Sachverhalt selbst die Überzeugung verschaffen könne. Sollte es sich aber ergeben, daß sich Graf Thun und Fürst Windischgrätz in dieser Angelegenheit Willkürlichkeiten erlaubt haben, wozu aller Grund vorhanden ist, Dietz zu vermuten, so würde dieß heimeichende Veranlassung, sein, daß ich und jedes Mitglied darauf anzutragen berechtigt sei, eine besondere Commission zur Untersuchung dieser Sache zu verlangen und ich glaube dieß im Jettresse und der Ehre meines Vaterlandes und Volles stellen zu müssen, daß erst die Akten auf dem Tische vorliegen müssen, damit auch diejenigen, welche beschuldigt werden, sich hierüber rechtfertigen können, um ihre Anklagen gegen diese Herren geltend zu machen. Ich erlaube mir ans Ministerium die einzige Frage zu stellen, ob der Belagerungszustand von Prag nach der Publikation des Fürsten Windischgrätz aufgehoben sei, er besteht aber gegenwärtig noch faktisch. Ich glaube daher einen Protest einlegen zu müssen. Gedenkt das Ministerium zu bestimmen, daß er faktisch aufgehoben werde, so möge es einen Erlaß an den Fürsten Windischgrätz ergehen lassen, daß diese Untersuchung nicht von einer gemischten Militärkommission geführt werde. Ich frage noch einmal, ist das Ministerium damit einverstanden, daß nach Aufhebung dieses Belagerungszustandes die Untersuchung noch immer von einer Militärkommission geführt werbe, obere soll dem freien Staatsbürger das Recht werden, daß diese Untersuchung von einer Zivilbehörde vorgenommen werde? (Lebhafter Bei fall).

Min. Bach. Meine Herren, ich bin in der Lage, auf diese Frage eine vollständige Antwort geben zu können. Das Ministerium ist am 2l. Juli durch die gedruckte Mitteilung des Programms, welches die Aufhebung des Belagerungszustandes in Prag erklärt und zugleich die Fortdauer der Militärkommission ausspricht, in Kenntniß gesetzt worden. Das Ministerium hat augenblicklich den Gegenstand in Beratung genommen und hat sich in Betracht, daß mit dem Wegfallen des exzeptionellen Zustandes der Belagerung jeder Rechtsgrund weggefallen sei, daß diese Commission weiter existiere. Das Ministerium hat noch an demselben Tage die Depesche mit die dem Auftrage zur sofortigen Auflösung der Militär Commission nach Prag Abgehen lassen (großer Beifall) mit dem Auftrage, die vor dieser Commission in Untersuchung befindlichen Personen an die kompetenten ordentlichen Gerichte zu verweisen. (Großer Beifall). Das Ministerium hat sogleich an demselben Tage den Auftrag ergehen lassen, einen vollständig erschöpfenden Bericht über den bisherigen Bestand und die bisherigen Ergebnisse in Prag an das Ministerium erfolgen zu lassen. Das Ministerium hat überhaupt in dieser Angelegenheit, gleich von der Übernahme der Geschäfte an, den Grundsatz festgehalten, daß durchaus keine wie immer geartete Exzeption von dem gearteten Gesetze Platz greifen solle. (Großer Beifall). Das Ministerium hat sich's zur Aufgabe gemacht, in dieser Sache vollkommen auf den Grund zu sehen, und wir können Ihnen, meine Herren, die Versicherung geben, daß keine wie immer geartete, nicht ganz strenge, durch die Gesetze gerecht fertigte Maßregel aufrecht erhalten wird.

Abg. Rieger. Ich danke dem Ministerium für die gefällige Auskunft.

Ein Abg. Daß Der Belagerungszustand nicht bloß in Prag, sondern im ganzen Lande bestanden habe, dem muß ich widersprechen. Ich bin ein böhmischer Abgeordneter und muß erklären, daß der Belagerungszustand auf dem Lande nicht bestand; wir waren alle frei. Man hat wohl den Versuch gemacht, das Landvolk zu verführen — (allgemeine Aufregung und Zischen).

Präs. Es hat der Abg. Trzecieski eine Interpellation an den Minister des Innern zu machen; ich fordere ihn dazu auf.

Abg. Trzecieski. In Galizien werden die Flüchtlinge, welche aus Polen, und auch die, welche aus Frankreich kommen, aufgefangen und nach Rußland ausgeliefert; ich frage das Ministerium um Ausschluss darüber.

Min. Doblhoff. Das Ministerium hat bis jetzt keine Kenntniß von diesem Vorgange gehabt und dieselbe erst vor einigen Tagen erhalten. Ich kann Ihnen die Auskunft ertheilen, daß das Ministerium von der Ansicht ausgehe, daß nicht nur ein politischer Flüchtling, der in sein Vaterland zurückgekehrt, durchaus nicht zurückgewiesen werden kann, sondern ich kann Ihnen auch noch überdies erklären, daß auch ein Fremder, wenn er als Gast erscheint, wegen seinen politischen Meinungen nicht ausgeliefert werden kann. (Beifall). Es sind dieß falls in den letzten Tagen einige Fälle vorgekommen und ich kann Sie aktenmäßig überzeugen, daß ich die Wahrheit spreche. (Allgemeiner Beifall).

Abg. Trzecieski. Ich danke dem Ministerium im Namen meines Vaterlandes und bitte daher diese Erklärung sobald als möglich dahin gelangen zu lassen, damit schon jetzt keine Ausweisungen stattfinden können.

Min. Doblhoff. Es ist gestern an das Militärkommando von Krakau in diesem Sinne eine Note ergangen. (Bravo).

Präs. Auch der Abgeordnete Strasser will an das Finanzministerium eine Frage über die Stempelpflichtigkeiten der politischen Zeitungen und Flugblättern richten.

Abg. Strasser. Ich erlaube mir an das Finanzministerium die Frage zu stellen, woher es komme, daß von allen in Wien herauskommenden politischen Notizen sich befassenden Zeitungen und Flugblättern, die einzige Wiener Zeitung als ministerielles Organ mit dem durch die früheren Gesetze vorgeschriebenen Zeitungsstempel versehen fei, ob nämlich ein Gesetz erlassen wurde, wodurch die im Patent enthaltenen Bestimmungen, daß alle politischen Zeitungen gestempelt sein sollen, aufgehoben und vom Stempel nachträglich befreit worden sind? und begründe diese meine Frage durch die Berücksichtigung des Umstandes, daß bei der sehe bedeutenden Zahl der verschiedenen Zeitungen, dem Staate durch die Nichtbeobachtung eines nicht aufgehobenen Gesetzes, eine bedeutende Einnahmequelle entgehe, denn, wenn ich annehme, daß täglich 15—30.000 solche Zeitungen herauskommen, so dürfte sich eine tägliche Einnahme von 250 bis 500 Gulden ergeben, eine Quelle, welche bei dem gegenwärtigen finanziellen Zustande unseres Staates keineswegs außer Acht zu lassen ist.

Min. Krauß. Ich muß auf diese Frage aus dem Gesetze selbst antworten. Das Gesetz lautet nicht dahin: politische Blätter unterliegen dem Stempel, sondern nur jene, welch; die politische Tagsgeschichte erzählen. Jetzt beschäftigen sich alle Blätter mit politischen Erörterungen, aber die eigentlichen Erzählungen der politischen Tagesgeschichte tritt jetzt ganz in den Hintergrund zurück. Die Behörden waren aufmerksam darauf und wollten den Stempel einheben, aber die Worte des Gesetzes sind offenbar auf die jetzigen Verhältnisse nicht mehr anwendbar; der jetzige Stempel ist zu hoch, und nicht ausgedruckt auf alle Arten von Blättern. Es wird die Aufgabe des Ministeriums sein, diesen Gegenstand in Ordnung zu bringen, um der verehrten Versammlung einen Entwurf vorzulegen; ich bin damit beschäftiget, und werde in Kurzem damit zu Stande kommen. Es ist jetzt viel schwerer als früher, ein solches Gesetz zu handhaben. In allen Blättern sind Stellen von der Tagesgeschichte, aber der größte Teil derselben besteht nicht aus der politischen Tagesgeschichte, die Finanzquelle dürfte nicht so unbedeutend sein, ob aber dieses zu einem Gegenstand der Finanzeinnahme zu machen sei, halte ich nicht für zweckmäßig (bravo, bravo) Es ist meine Überzeugung, daß dieser Gegenstand nach an den Prinzipien geordnet werden muß, und der Stempel herabzusetzen fei, ja es kann sogar die Frage entstehen, ob der Stempel aufrecht zu erhalten ist. (Bravo). Unter diesen Umstanden aber kann das Ministerium mit Schärfe vorgehen, eben so wenig kann das Ministerium eine organische Änderung vornehmen; jetzt ist es aber an der Zeit, und Sie, meine Herren, werden mit Einer diesen Gegen stand erwagen, und das Ministerium mit ihrem weisen Rate unterstützen.

Präs. Die Versammlung hat früher beschlossen zur Tagesordnung überzugehen, es tritt daher die Geschäftsordnung ein.

Abg. Strobach. Ich erlaube mir den früheren Abänderungsantrag zu erneuern, ich glaube ihn nicht mehr wiederholen zu müssen, da er dazumal bereits umständlicher erörtert wurde. Ich bemerke bloß, daß er sich wesentlich von jenem Antrag unterscheidet, den das Mitglied auf der entgegengesetzt ten Seite gestellt hat; das Mitglied glaubte nämlich damit, daß ohne vorläufige Beratung sogleich zur Kreierung der Abteilung geschritten werde. Ich beantrage, daß eine Beratung vorgenommen werde, damit die Kreierung des Ausschusses definitiv zu Stande komme und wir aus dem Provisorium herauskommen. Ich sehe nicht ein, was es nutzen wurde, wenn wir wieder provisorisch den § 34, welcher lautet: "Der konstituierende Reichstag schreitet gleichzeitig zur Zusammensetzung eines Ausschusses, welcher den Entwurf der Verfassung des Reiches, der Provinzen und Gemeinden zu bearbeiten hat, zu bestimmen." Nehmen wir an, daß wir den Ausschuß jetzt ins Leben treten lassen, und wir viel leicht bloß durch 14 Tage die Geschäftsordnung beraten, oder noch früher fertig werben, so wird der Ausschuß, welcher die Verfassung zu beraten hat, und kaum zur Hälfte gekommen sein wird, aufhören müssen, und ein neuer Ausschuß wird ernannt werden, auf Gründlage der definitiven Geschäftsordnung. Wohin soll das führen? Ich wiederhole meinen Antrag, und wir können der, vom Herrn Abg. Löhner vorgebrachten Einwendung, daß die Reihenfolge der Paragraphen zu beobachten sei, dadurch begegnen, daß die Geschäftsordnung ein mehr oder weniger organisches Gesetz, dem ungeachtet kein philosophisches System von der Art, daß ein Prinzip an die Spitze gestellt und durchgeführt werden muß. Ich sehe die Norm, welche die Reihen der Verhandlungen bestimmt, nicht ein, und warum wir uns eben an der Ordnung der Paragraphen halten sollen? da es ein praktisches Bedürfnis? ist, daß das souveräne Volk Deuterreichs allein hier entscheiden laßt. Ich bitte daher meinen Antrag zur Abstimmung kommen zu lassen, falls sich mehrere Herren zur Unterstützung desselben er klaren wurden. (Der Antrag wird unterstützt ).

Abg. Rieger. Ich unterstutze den Antrag, indem ich mich auf den § 33 der Geschäftsordnung berufe, dieser heißt: "Gleich nachdem der Reichstag konstituiert erklärt und feierlich eröffnet ist, werben die 9 Abteilungen desselben neu nach der im § 2 festgesetzten Weise gebildet. Wir hatten demnach sogleich zur Wahl dieser Abheilungen Ausschusse zu schreiten, ehe wir aber dazu gehen, müssen wir doch über die Art, über die Norm, wie die Wahlen vorgenommen werden sollen, einig sein, da, wie es mit scheint, sich dagegen einige Einwendungen erheben, diese müssen wir erst beseitigen, dann erst können wir uns einigen über den Grundsatz, nach denen diese Ausschüsse und Abheilungen zu wählen seien Ich glaube daher, daß wir zur wirklichen Wahl schreiten, dies prädickt die Geschäftsordnung nicht im Geringsten und stört auch die Ordnung nicht.

Abg. Mayer. Auf die Bemerkung, daß wir aus dem einen Provisorium zum andern übergehen, erinnere ich, daß nach der feierlichen Eröffnung des Reichstages keine neuen Abteilungen gewählt wurden, dieses ist bereits ein Faktum, ein weiteres Faktum ist der Beschluß, daß diese Abteilungen in so lange bestehen, bis neue gewählt werden, das sich wohl auch von selbst verstehen würde. Hier ist nicht von dem Prinzipe, sondern von einem dringenden Falle, nämlich der Entwerfung eines neuen Rekrutierungssystems oder wenigstens die Beseitigung der wesentlichsten Mangel des bisherigen Systems die Rede. Wir können einen Teil vor dem andern debattieren, und wenn die Geschäftsordnung auch nicht ein streng philosophisches System ist, so glaube ich, daß sie wenigstens so viel Logik enthalte, um einen Teil eines organischen Ganzen darzustellen; ich erlaube mir, absonderlich darauf hinzuweisen: wie sollen wir bei § 33 anfangen, der sich auf §. 2 bezieht? Wir kommen hernach in die unangenehme Lage, Bestimmungen in einem Paragraph aufzunehmen, die mit einem Paragraphen im direkten Widerspruche stehen Wollen wir zum Ziele gelangen, so werden wir die Hauptanstände beseitigen und dann auch über den andern Paragraph bald hinwegkommen; denn ich will nicht hoffen, daß jeder einzelne Paragraph tagelange Debatten in Anspruch nehmen dürfte Wenn wir den §. 33 zuerst in Beratung nehmen, so wird sich ergeben, daß man früher über §. 32 debattieren müsse, ob wir über die Geschäftsordnung debattieren sollen; so werden wir nie zum Ziele gelangen. (Beifall).

Abg. Gleispach. So viel ich mich erinnere, hat eine hohe Versammlung beschlossen, zur Tagesordnung überzugehen; ich habe gerade jetzt noch mal die Tagesordnung eingesehen und gefunden, daß 1 die Ablesung des Protokolls, 2. die Vornahme der verschiedenen Eingaben, 3. die Prüfung der Wahlakten, 4. die Beratung der Geschäftsordnung sei; wenn wir nun zur Tagesordnung übergehen, so wäre es an der Zeit, die Prüfung der Wahlakten vorzunehmen. Mir scheint, daß dieses eine sehr wichtige Sache fei, denn sehr viele wissen nicht, ob sie Mitglieder der Versammlung bleiben oder nicht, das ist ein Gegenstand, den wir nicht aufschieben dürfen; ich beantrage daher, daß wir uns wirklich an das halten, was beschlossen worden ist und zur Prüfung der Wahlakten übergehen; ist ein sehr wichtiger Akt und nimmt namentlich nicht sehr viel Zeit weg. (Dieser Antrag wird unterstützt).

Präs. Ist die hohe Versammlung einverstanden, daß die Berichterstattungen über die Wahlen vorgenommen werden?

Abg. Löhner. Ich muß um so mehr diesen Antrag auf Vornahme des Wahlgeschäftes unterstützen, besonders was meine Person betrifft, weil mir so eben ein Faktum bekannt geworden ist, auf das ich die Aufmerksamkeit der hohen Versammlung leiten muß. Meine Wahl ist der Prüfung der Abteilungen heimgestellt, und bereits erscheint in einem gedruckten Zeitungsblatte von Prag die Nachricht, welche Anstände bei meiner Wahl erhoben sind; ich werde morgen dieses Blatt mitbringen, und der hohen Versammlung vorzulegen die Ehre haben. Und ich stelle ans Präsidium die Anfrage, wie weit Sie Ihre Würde in dem eines jeden einzelnen Mitgliedes ehren wollen.

Abg. B i l in s k i. Ich bin Berichterstatter dieser Abteilung, und muß als solcher antworten, weil es mich betrifft. Die Prüfung dieser Wahl ist mir anheimfallen, aber ich habe gefunden, daß sie beanstandet ist, und die hohe Reichsversammlung hat sich dahin ausgesprochen, daß beanstandete Wahlen nicht vorgebracht werden, bevor der Reichstag sich nicht konstituiert hat. Es ist kaum Ein Tag, daß der Reichstag konstituiert ist, so habe ich diese Wahl nicht vortragen können; nun habe ich so eben die Absicht, sie vorzutragen.

Abg. Löhner. Es handelt sich nur darum, wie es aus dem Schloße der Abteilung bekannt geworden, welche Anstände sich gegen die Wahl erhoben haben.

Abg. Bilinski. Darauf kann ich nicht antworten.

Abg. Strobach. Ich teile ganz die Ansicht, daß es das wesentliche Bedürfnis ist, damit einmal das Wahlgeschäft seiner Vollendung zugeführt werden kann; doch ist es mir erinnerlich, daß nach dem § 54 der Präsident im Einverständnisse mit der Versammlung am Schlusse der Sitzung die Tagesordnung bestimme.

Dieser Paragraph kam auch das letzte Mal in der Versammlung zur Anwendung, mir aber ist es unbekannt. Es ist wohl möglich, daß ich mich in einem Irthum befinde, daß dazumal von der Aufnahme des Wahlgeschäftes die Rede war; es wurde lediglich beschlossen, daß die Geschäftsordnung heute zur Beratung kommen müsse. Ich beklage es, daß auf die Wahlen so wenig Rücksicht genommen wird; aber da die Prüfung der Wahlen nicht an der Tagesordnung ist, so bitte ich herauf überzugehen, was die Tagesordnung für den heutigen Tag ausweist, und bitte darauf Rücksicht zu nehmen, daß für die Zukunft das Wahlgeschäft in die Tagesordnung aufgenommen werde. Für heute ist dieß Geschäft nicht zu berücksichtigen.

Präs. Es ist an der Tagesordnung.

Abg. Strohbach. Da nehme ich meinen Antrag zurück.

Abg. Rieger. Ist es in der Tagesordnung, dann muß es vorgenommen werden, und dann ist, die Bemerkung des Abg. Gleißpach ganz richtig, daß die Prüfung der Wahlen früher vorgenommen werden muß, als die Berathung über die Geschäftsordnung. (Angenommen).

Präs. Ich ersuche hiermit den Herrn Berichterstatter der ersten Abteilung. — (Der Berichterstatter der ersten Abteilung ist abwesend). So bitte ich den Berichterstatter der zweiten Abteilung Abg. Grebler.

Abg. Gredler. Es ist in der zweiten Abteilung die Wahl des Abgeordneten für Stein in Illyrien, Valentin Sterzin, beanstandet gefunden worden; ehe ich die Bedenken, welche diese Beanständigungen zur Folge haben, im Detail darstellen werde, erlaube ich mir, eine klein Borkemerkung aus den Akten vorauszuschicken. Von Seite der Wahlkommission wurde nämlich, wie es in keinem übrigen Akte so der Fall war, eine sehr detaillierte Übersichtstabelle eingeschickt, aus welcher sich Folgendes herausstellt: Der Wahlbezirk Stein enthält 53,015, Urwähler, und es ergibt sich auf Grundlage der Wahlordnung eine Gesamtzahl der Wahlmänner von circa 106. Um diese 106 Wahlmänner auch ordnungsmäßig wählen zu lassen, wurde der ganze Wahlbezirk in gehörige Distrikte oder Gemeinden Abgeheilt, und für jede Gemeinde auch die Zahl der auf die selbe entfallenden Wahlmänner angegeben. Faktisch ergibt sich jedoch aus diesen Tabellen, daß nicht 106 gewählt, sondern nur 63 als solche aufgeführt erscheinen, und diese Tabelle, die sonst so in der Ordnung ist, verläßt uns auf einmal, indem sie uns nicht Grunde angibt, weshalb gewisse Gemeinden von ihrem Rechte keinen Gebrauch machen wollten, von dem gibt uns an, es seien bei der Wahl als Resultat 63 Wahlmänner gewählt worden; jene Gemeinden, welche seine Wahlmänner wählten, sind in bianco gelassen, und es wurde kein Grund angegeben, warum sie sich weigerten, ja nicht einmal aus gegeben, ob sie ordnungsmäßig zur Vornahme einer Wahl aufgefordert oder verständigt worden sind. Es bleibt daher inzwischen vor dem Übergange zur Beanständigung nichts übrig, als anzunehmen, daß, da die Distrikte oder Gemeinden so gehörig Abgetheilt und diejenigen, welche die Wahl vorgenommen haben, ausgefüllt sind, jene, welche als in bianco angeführt erscheinen, von ihrem Rechte keinen Gebrauch gemacht haben, daβ also nur diese 63 Wahlmänner diejenigen sind, welche zur ordnungsmäßigen Vornahme der Wahlen als gesetzlich konstatiert angenommen und ihrer Zahl nach für gültig anerkannt werden müssen, weil ausdrücklich gesagt wird, daß aus den ganzen Wahlbezirken nur so viel angegeben wären. Es wird am Schlusse sich ergeben, wenn die Beanständigung, die wir beantragt, auch von Seite der hohen Ruchsversammlung als stattfindend erklärt wird, daß man auch über den Vorgang die Erhebung pflegen lassen kann; für sich allein ist er nicht nothwendig, weil wir glauben, daß vermittelst dieser statistischen Tatelle der ganze Act unter Einem seiner Bestimmung zugeführt, und nach erfolgter Erhebung der weiteren Entscheidung unterzogen werden mag. Was nun das Wahlprotokoll anbelangt, aus dessen Grundlage zur Wahl geschritten würde, so ergibt es sich, daß von den 63 Wahlmännern in allem nur 55 zur Vornahme der Wahlen erschienen sind; es wäre allerdings bei 63 die gesetzliche Anzahl, weil dadurch Dreiviertel der wirklichen Wahlmänner vorhanden sind; die absolute Majorität von 55 wäre 28; zweimal 27 ist gleich 54, somit wäre die Zahl 28 die knappe Majorität. Die knappe Majorität ist auch als Resultat bei der Wahl des Valentin S t e r z i n ausgefallen. Ob die Majorität eine kleine oder große ist, macht keinen Unterschied. Die absolute Majorität ist auch mit Einer Stimme vorhanden. Es wurde auch gegen die Gültigkeit der Wahl kein Anstand obwalten, wenn nicht bedeutende Reklamationen und Proteste eingelaufen wären. Die Commission hat beschlossen, über einige persönliche Bemerkungen in der Protestaction, die sich auf den Abgeordneten beziehen, um von mehr hinaus zu gehen, als dieselben durchaus leinen Einfluß auf die Gültigkeit der Wahl haben. Wir halten uns daher nur an das Wesen der Protestaction. Das Wesentliche, welches die Protestaction von zwölf Wahlmännern, welche der Wahl beiwohnten und mitgewählt haben, enthält, bezieht sich darauf, daß nämlich ein gewisser Joseph Kerschitz, der zugleich (und dieses ist wesentlich) Mitglied der Wahlkommission selbst war, denjenigen Wählern, welche des Schreibens unhändig gewesen, die Wahlzettel geschrieben, und auf die Wahlzettel geradezu selbst auch gegen den Willen der Vortanten den Namen Valentin Sterzin hingeschrieben hat. Über diese Protestaction wurde ein Bericht Abgefordert, und dieser Abgeforderte Bericht bestätiget nicht nur die Angabe der 13 Wähler in der speziellen Protestaction, sondern ergänzt es noch generell dahin, daß die Wahlmänner Franz Voink und Joseph Placker, die auch die Protestaction mit unterschrieben haben, ausdrücklich die Anzeige gemacht haben, daß Joseph Kerschitz nicht nur sein eigenes Votum auf die Zettel der Wähler, die des Schreibens unkundig waren, hineingeschrieben, sondern daß diese Hineinschreibung trotz des ausdrücklichen Willens der Vortanten, die nicht ihn, sondern Joseph Sorra gewählt wissen wollten, also sogar gegen den Willen der Vortanten geschehen sei. Weiters wird aufmerksam gemacht, daß auf den Wahlzetteln selbst Einige mit durchstrichenem Namen erscheinen, und anstatt des durchstrichenen Namens der Name Valentin Sterzin geschrieben wurde; die Anzeiger sind somit als von Wahlmännern und von unbedenklichen Zeugen ausgehend, von großer Wichtigkeit, und können bei diesem vorliegenden Umstand; nicht ad acta gelegt werden. Wir haben aus den eingesendeten Wahlzetteln uns die Überzeugung zu verschaffen gesucht, in wie fern ihre Protestactionen von einer Glaubwürdigkeit sind oder nicht, und haben leider zu unserem Erstaunen gefunden, daß die sämtlichen Wahlzetteln, die auf Valentin S t e r z i n lauten, von der Hand geschrieben sind, und zwar von der Hand des Joseph Kerschitz; hierauf sind wir durch Vergleichung der Handschriften gelangt, weil er auch Wähler war, und seine Handschrift ebenfalls vorhanden ist. Alle übrigen Wählzettel sind von demselben Comissionsleiter Joseph Kerschitz geschrieben, und mit einem solchen Verstoß gegen die Formalitäten versehen, daß auf jedem Zettel 4 Namen, nämlich nicht bloß Valentin S t e r z i n, womit die Sache erlediget gemessen wäre, sondern auch als Überfluss noch drei Zeugen mit eigener Hand des Joseph Kerschitz aufgeführt. Es ist so mit der Name und die angeblichen Zeugen von derselben Hand geschrieben. Es ist auch unlogisch und unbegreiflich, wozu ein Zeuge figurieren soll. Die Wahlen sind, wie bekannt, geheim, und können somit vor den Votierenden oder Wählern nicht zur Öffentlichkeit gebracht werden. Bei allen Urkunden ist aber nur dann ein Zeuge nötig, es sich darum handelt, die Unterschriften dir Aussteller zu bestätigen. Nun bestätigen diese Unterschriften eigentlich gar nichts, als daß der Name Valentin Sterz i n auf den Wahlzetteln steht. Dazu bedarf es nun wohl keines Beweises, weil man den Namen ohnehin liest. Gegen die 13 Wahlmänner, welche den Protest unterschrieben, liegt kein Bedenken vor; sie haben demnach die Glaubwürdigkeit für sich, und es ist kein Anstand, daß man sie als unbedenkliche Zeugen zur Constatirung und Erhärtung ihrer Angaben vernehmen muß Diese Vernehmung ist von wesentlicher Wichtigkeit, weil oft eine einzige Stimme, d. h. nur die Mehrheit einer einzigen Stimme den Ausschlag gibt; es ist bei dem Umstande, als wenn die Wahlmänner ausdrücklich einen Namen nieder zuschreiben verlangen, dieses nicht geschah. Sterzin offenbar in der Minorität, wenn sich erhärtet, daß wider Willen des Wählers ein anderer gewählt wurde. Die Commission ist damit einverstanden und will diese Umstände vorläufig erheben lassen, da man die Reklamationen nicht geradezu für wahr und erwiesen an nehmen will, indem die Zeugenangaben nichts weiter anders sind, als bloße Erklärungen und bekräftigende Bestätigungen; wir wissen aber noch nicht, was diese zu Tage fördern werden, und ob über dieselbe eine Zurückweisung erfolgen wird. Unser Abteilungspräsident hat die Ungültigkeitserklärung die der Wahl ohne vorläufige Zurückweisung behufs vorzunehmender Erhebungen beantragt, und seine Ansicht dadurch begründet, daß es brave Männer sind, welche die Zurückweisung verlangen, und daher die Erhebung dieser Thatsachen den betreffenden Behörden nicht erst anheimgestellt werden möge, und der Reichs tag darüber sofort bestimmen soll.

Ein Abg. Ich finde dabei zu bemerken: nachdem ich selbst aus Jllirien und in dieser Gegend, wo der betreffende Deputierte gewählt worden ist, sehr bekannt bin, so erlaube ich mir der hohen Reichsversammlung hierüber einige Aufklärungen zu geben, indem ich meine Ansichten auf diese zwei Puncte reduziere, fürs Erste: warum nicht 103 Wahlmänner zusammengekommen sind, und dann ferner auf den Umstand, wie es zugegangen ist, daß diese Inconsequenzen bei den Wahlbezirken selbst vorgekommen sind. Ich habe ihnen diesen Vorfall aus folgenden Wahlbezirken mehr bekannt zu machen, nämlich aus den Wahlbezirken Minderdorf, Potsesch und Watenberg. Es ist ein Kreiscommissär bei dieser Wahlcommission gewählt worden, und der ist zu allen Wahlbezirken vorläufig gekommen, und hat mir die Weisung erteilt, daß, wenn in einem Wahldistrikte gar nicht gewählt worden fei, so brauche man gar nicht darüber zu bemerken, indem man bei diesem Umstande lediglich einen Strich zu ziehen brauche; aus diesem Grunde konnte gegen sie die Wahl nicht vorgenommen werden, indem viele Wahlmänner ohne irgend eine Bezeichnung nicht erschienen sind, und ihre Abwesenheit mit einem Striche bezeichnet worden ist. Auf diese Weise kann man nicht von der Behauptung ausgehen, daß eine Anzahl der Wahlmänner die richtige sei; denn sollte dieselbe beschränkt worden sein, so konnte keine deutliche Erörterung stattfinden.

Ein Abg. Meine Herren, ich erlaube mir die Frage, ob wir auch die beanstandeten Wahlen hievon ausgeschlossen haben, ob dieses bloß eine Vorbemerkung und daß anzunehmen sei, sie haben auf dieses Recht verzichtet. (Stimme: ja, verzichtet). Ich glaube, diese Ausschließungsrage nicht von dieser statistischen Notizentabelle zu trennen, denn mein Antrag geht dahin, daß ohnehin die übrigen Fakt zurückgewiesen werden müssen, um diese Aufklärungen zu gewinnen.

Ein Abg. Meine Herren, ich erlaube mir zu bemerken, um diese Ansicht zu begründen, daß ich die unliebsame Bemerkung machen mußte, daß einige Wahlumtriebe stattgefunden haben, indem gerade dieser Deputierte mit einem andern Sozius im Monate April und Mai sich in Wien befanden, worauf sie mit einigen Plakaten und Erklärungen nach Haufe kamen.

Abg. Gredler. Ich erlaube mir nur noch bemerken zu müssen, daß wir über  Persönlichkeiten hinauszugehen beschließen sollen, daß von diesen Persönlichkeiten die Gültigkeit und Ungültigkeit dieser Wahlen nicht abhängig sein kann und dieses um so mehr, indem wir uns gegenseitig zu sehr achten müssen, als daß wir uns bei so wichtigen Beratungen vorlausig bemachen sollten, die uns am Ende dahin führen, daß es unsern Coollegen sehr kränken mußte, wenn er dennoch zufälligerweise gewählt und seine Wahl als gültig anerkannt werden möchte.

Ein Abg. Es ist ja schon in einer frühern Sitzung eine Persönlichkeit vorgefallen. Hier laufen wir Gefahr, ein Gleiches zu sehen, nur mit dem Unterschiede, daß sie nicht so grell ist. Ich wollte hier nicht von einer Persönlichkeit sprechen, wollte nur bemerken, daß gerade dieser Deputierte im Monate Mai in Wien gewesen ist und späterhin in seiner Heimat erklärt hat, es habe alle Ordnung aufgehört, die alten Gesetze bestehen nicht mehr, der Gehorsam soll überall verweigert werden, sei dann in allen Bezirken umhergegangen und habe deren Bauern aufgefordert, daß dieser zum Deputierten gewählt werde. Ich bin zum Wahlcommissär gewählt worden und trage darauf an, daß diese Wahl ohne Erörterung zurückgewiesen werde.

Abg. Gredler. Das kann nicht sein. Ich bitte den Herrn Abteilungspräsidenten, seine Meinung selbst vorzutragen.

Abg. Neumall. Ich bitte ums Wort. Ich habe in der Abteilung bereits meinen Antrag gestellt und erlaube mir nur noch auf § 38 der Geschäftsordnung hinzuweisen, wo es heißt: "Jeder Ausschuß ist beschlußfähig, so bald und so oft mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er hat sofort einen Vorsitzen, einen Stellvertreter desselben und einen Schriftführer aus seiner Mitte zu ernennen, bei den ersten mit absoluter Stimmenmehrheit. Hiernach wird der Gegenstand in Beratung genommen, bei welcher jedes Mitglied die Ansicht der Mehrzahl und der Minderzahl seiner Abteilung zu berichten hat, ohne jedoch bei den mit Stimmenmehrheit zu fassenden Beschlüssen, an jene Ansicht gebunden zu sein. Das Ergebnis der Beratung ist durch eine mit absoluter   Stimmen Mehrheit des Ausschusses erwählten Berichterstatter der Reichsversammlung vorzulegen.


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