Nedìle 30. èervence 1848

Officielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages.

Achte Sitzung den Reichstages..

am 30. Juli 1848.

Tagesordnung. Berathung der Adresse an Se. Majestät.

Vorsitzender: Vizepräsident Strobach. Anwesende Minister: Doblhoff, Latour, Schwarzer, Bach, Hornbostel.

Anfang um halb 10 Uhr.

Vicepräs. Die hohe Versammlung ist nach der Bestätigung der Herren Secretäre vollzählig, es kann sonach zum Beginne der Verhandlung geschritten werden. Auf der Tagesordnung ist die Fortfetzung der Berathung über den Adressenentwurf, den die Commission vorgelegt hat. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter dießfalls auf die Tribüne zu gehen und paragraphenweise den Entwurf zur Berathung vorzulesen. (Unterbrechung.)

Abg. Umlauft. Im Einklänge mit dem gestern gefaßten Beschlüsse der hohen Kammer, kraft welchem beliebt wurde, die von der Kommission aus gearbeitete Adresse an Se. Majestät beizubehalten, erlaube ich mir, Amendements in der Gesammtheit zu stellen. Ich habe es nämlich versucht, die vorläufige Adresse Satz für Satz mit Berücksichtigung der hier in der Debatte laut gewordenen Wünsche in einer Art zu amendiren, daß dieselbe Adresse bei behalten, jedoch in stilistischer Form etwas geändert wurde und mit einigen Amendements erscheint; ich erbitte mir die Erlaubnis der hohen Versammlung zum bessern Verständnis diese Amendements vorläufig im Ganzen lesen zu dürfen, jedoch vorbehaltlich, daß die einzelnen §§. des ursprünglichen Entwurfes sodann zur Debatte kommen, wo ich mir erlauben werde, die einzelnen §§. zu amendiren.

Vicepräs. Ist die hohe Versammlung damit einverstanden, daß dieser Verbesserungsantrag des Hrn. Abg. Umlauft vorgelesen und paragraphenweise besprochen wurde, so bitte ich dieß durch Aufflehen kundzugeben. (dieß geschieht.) Die Majorität spricht sich dafür aus.

Abg. Umlauft besteigt die Tribüne und liest diesen Verbesserungsantrag.

Vicepräs. Gestern wurde beschlossen, daß der Antrag der Commission paragraphenweise zur Die Rathung komme; die so eben vorgelesene Adresse spricht, wie es scheint, dieselben Grundsätze ans, jedoch in einer ändern stylistischen Form; sie ist in der Art abgefaßt, daß die einzelnen Absätze unmittelbar den Absätzen des Entwurfes der Commission entsprechen, so daß sie dießfalls als Amendement der einzelnen Absätze sich darstellen, so daß sie zur Grundlage nach dem gestrigen Beschlüsse in die paragraphenweise Berathung des Entwurfes und dann die einzelnen Amendements bei den betreffenden Stellen zu stellen wären. Wenn die hohe Versammlung mit dieser Tendenz der Leitung der heutigen Versammlung einverstanden ist, so bitte ich es durch Aufstehen zu erkennen zu geben.

Abg. Mayer. Ich bitte ums Wort; ich habe einen Antrag zu stellen. Es ist gestern beschlössen worden, den von dem Ausschuß vorgetragenen Entwurf als Leitfaden der Berathung in den einzelnen Absätzen zu nehmen. Der Ausschuß hat gestern zugegeben, daß sein Werk ein Werk des Augenblickes, einer so kurz bemessenen Zeit war, daß nicht die letzte Feile an denselben gelegt werden konnte. Ich muß anerkennen, daß der amendirte Entwurf nicht nur den Gedanken, den gestern die Versammlung zu dem ihren machte, beibehalten hat, sondern, daß er diesen Gedanken in einer weit bessern stilistischen Fassung ausgedrückt hat. Nachdem das Amendement des ganzen Adressenentwurfes vorgelesen worden ist, so erlaube ich mir den Antrag zu stellen, dag Amenbement an die Stelle des ganzen Entwurfes treten zu lassen, und dann weiter zu beschließen, ob nicht das Amendement, wie es vorgelesen wurde, in seiner ganzen Totalität angenommen würden wolle. (Die Majorität unterstützt den Antrag.) Ein Abg. Ich bitte den Herrn Abg. Umlauft, seine Amendements noch einmal Satz für Satz vorzulesen.

Abg. Mayer. Ich habe es hier. Abg. Violand. Es ist kein Zweifel, daß der gestrige Beschluß fest stehen muß. Ich glaube aber, da man schon der Meinung ist, abzugehen von der Stylisirung der gestrigen Adresse, dieselbe viel kürzer und in einer ernsten und würdigen Sprache zu fassen wäre. Ich bitte, meine Herren, nur zur Vergleichung der Entwürfe ebenfalls den vorlesen zu dürfen, welcher von mehreren Mitgliedern dieser Reichs: Versammlung gemacht wurde, und welche mich ersucht haben, denselben zu referiren.

Abg. Borrosch. Es freut mich, die Bestätigung erhalten zu haben, daß immer nur eine Feder im Stande ist, ein solches Werk aus einem Gusse zu schaffen.

Dem Ausschuß kann kein Vorwurf darüber gemacht werden, daß der Aufsatz theils der Herzlichkeit, theils der imponirenden Wurde entbehrt; denn, wenn mehrere arbeiten, entsteht immer eine Art von Mosaik. Da der Entwurf des Abgeordneten Umlauft als ein Amendement erklärt wurde, nach der Geschäftsordnung aber jedes Amendement hier zur Berathung und zum Beschlüsse kommen muß, so glaube ich, wäre der Antrag des Berichterstatters Mayer vorkommen motivirt.

Ich glaube aber, daß wir folgerecht auch mehrere andere Adreßabfassungen als Amendement in demselben Sinne anhören, und uns dann entscheiden müssen, welches wir annehmen oder verwerfen, und dann erst gehen wir paragraphenweise in die Debatte ein.

Vicepräs. Ich glaube eine Abstimmung ist vor der Hand nicht nöthig, indem die Bemerkung des Abgeordneten Borrosch schon in der Geschäftsordnung selbst begründet ist.

Abg. Violand (verliest seinen Adressen Entwurf.)

Vicepräs. Wünscht Jemand das Wort?

Abg. Winaricky. Ich spreche dasselbe Recht an, dessen sich mein Herr Vorredner zu erfreuen hatte, um auch mein Amendement der hohen Versammlung vorlesen zu dürfen. (Liest einen Entwurf vor.)

Abg. Klaudi. Auch die Commissionsmitgliedern hielten es für ihre Pflicht, in Folge ihres bereits gestern gestellten Antrages, den Antrag zu stellen, den ich vorzubringen die Ehre habe. Die Commissionsglieder haben auf Grund des gestern gefaßten Beschlusses mit Festhaltung des von der hohen Reichsversammlung bei der gestern angenommenen Adresse anerkannten Princips eine neue Adresse verfaßt und beschlossen, diese Adresse der hohen Reichsversammlung zur Beurtheilung vorzulegen, bevor sie dieselbe erst einer Berathung unter sich unterzogen hat, so dürfte diese vielseitig gestellte Adresse der Berathung Über den Gegenstand um so weniger nachtheilig sein, als ich schon gestern zu bemerken die Ehre hatte und wie auch Herr Borrosch und Andere derselben beigestimmt haben, daß die zu verbleibende Adresse nur das Werk eines einzigen Kopfes, eines einzigen Menschen sein kann, wenn in derselben dadurch von Anfang bis zu Ende derselbe geistige Ausdruck, dieselbe Art und Weise der Ansprache an Se. Majestät herrschen soll. Der Herr Abg. Neuwall, der Herr Präs. Schmitt und auch ich habe einen solchen Entwurf der hohen Reichsversammlung vorzulegen. Wenn es die hohe Versammlung wünscht, daß dieselbe vorgelesen werde, so — (wird von der Tribune vorgelesen.)

(Abg. Neuwall liest ebenfalls seine Adresse vor.)

Abg. Polaczek. Wenn es die hohe Versammlung noch genehm halten würde, neben den vielen Adressen noch eine zu hören, so würde ich so frei sein, die Meinige zu verlesen. (Wird vorgelesen.)

Ein Abg. Ich habe mir erlaubt, die erste Adresse bloß zu amendiren und dieses Amendement ganz im Grunde der gestern in der hohen Reichsversammlung ausgesprochenen Principien zu amendiren, daher keine die neue Adresse zu nennen ist.

Abg. Praschak. Als Mitglied derjenigen Commission, welche gestern mit der Bearbeitung der Adresse beauftragt wurde, erlaube ich mir ebenfalls meine Ansicht darüber auszusprechen. Als die Commission zusammen trat, erkannte sie die hohe Wichtigkeit der schwierigen und bedeutungsvollen Ausgabe, die zu lösen ihr zu Theil würbe. Die Commission war bemüht vor allem Andern den Standpunct festzustellen, von welchem sie bei der Adresse auszugehen hat. Ich glaube die Sprache soll ernst und würdevoll sein, oder sie soll mehr eine Sprache der Versöhnung als eine Sprache des Vorwurfes sein, und dieß um so mehr, weil sie auf das Herz eines Monarchen wirken soll, der von der Reichsversammlung selbst den Namen des Gütigen erhielt, und ich glaube meine Herren, wir dürfen uns nicht verhehlen, daß gerade die Güte dieses Monarchen schon sehr viel Unheil von Österreich abgewendet hat. Wir glaubten insbesondere von den schlechten unverantwortlichen Rathgebern des Kaisers nichts erwähnen zu dürfen, weil wir vom constitutionellen Standpuncte ausgehend, den Monarchen an seinem gegenwärtigen Aufenthaltsorte als isolirt stehend Betrachten müssen, dessen verantwortliche Rathheber sich hier befinden. Die Commission hat diese Sprache um so mehr gewählt, weil Vertrauensmänner aus allen Ländern des Staates zu den Stufen des Thrones Seiner Majestät abgesendet worden sind, und ich glaube, daß das lebendige Wort auf das Herz Sr. Majestät mehr wirken wird, als eine Adresse, in welcher man nicht alle Gefühle, wie sie mündlich dargestellt werden können, ausdrücken kann. Die Commission erkennt auch zugleich, daß sie die Aufgabe nicht so vollständig gelöst hat als es die Kommission selbst gewünscht hat. Der Grund liegt nicht sowohl n der Kürze der Zeit als vielmehr in der Wichtigkeit des Gegenstandes, und der Schwierigkeit der Aufgabe; denn eine solche Adresse, welche so wichtig und entscheidend für das Schicksal Österreichs ist, läßt ich nicht in einer oder zwei Stünden entwerfen. Aus diesem Grunde glaube ich als Mitglied der Commission, daß in Übereinstimmung, mit dein gestrigen Beschlusse es am zweckmäßigsten wäre, wenn der Entwurf des Hrn. Abg. Umlauft, welcher ganz nach den leitenden Grundsätzen der Adresse verfasset ist, heute noch zur Grundlage der Adressdebatte genommen wurde, und daß dieses Amendement als der Adressen Entwurf Satz für Satz vorgelesen werde. (Wird und zerstützt.)

Abg. Borrosch. Das Zünglein meiner kritischen Wage schwebt zwischen Nr. 1 und Nr. 2 mitten inne neigt aber doch etwas mehr nach 2 hin; denn diese Adresse ist kürzer, und die Kräftigkeit eines Aufsatzes gewinnt immer in eben dem Maße als seine Fassung eine gedrängtere ist. Ich glaube die übrigen Aussetze werden keiner kritischen Erwägung mehr unterworfen werden. Eine Bemerkung darüber muß ich mir aber erlauben, nämlich, daß ich in sämmtlichen Aufsätzen etwas übergangen finde, und zwar die Ausfüllung einer Lücke, über welche der Abg. Herr Löhner gestern sprach. Der Sinn ging dahin, in der Adresse selber eine feierliche Verwahrung gegen das uns in Aussicht gestellte Endergebniß unserer Thätigkeit, somit auch gegen die mögliche Schlußfassung von Seite der Krone gegenüber der Reichsversammlung einzulegen d. h. nicht zuzugeben, daß von der zu Stande sein einenden Verfassung nach dem Begriffe einer erblichen Monarchie auf der breitesten demokratischen Grundlage in Bezug der dabei beurkundeten Freisinnigkeit ein Rückschluß gestattet werde aus den stattgehabten Grad der Freiheit unserer Berathung. (Beifall. — Mehrere Stimmen besonders die Linke unterstützt.)

Abg. Szábel. Meine Herren! als gestern in diesem feierlichen Momente nach der traurigen Mittheilung des k. Handbillets die Versammlung den Beschluß gefaßt hat, mittelst einer Adresse an Se. Majestät die Rückkehr zu verlangen, wurde dieser Beschluß einhellig gefaßt; der weitere Beschluß, die Adresse an eine Commission zur Entwerfung derselben zu verweisen, wurde leider durch eine Debatte eingeleitet, in der mehrere Manifestationen, welche gegenüber des Handbillets noch gar nicht am Platze waren, vorgekommen sind. Diesem Entschlüsse entsprach die Commission, und hat den Entwurf der Adresse vorgelegt, die ich ihrem ganzen Inhalte nach nicht gut heißen konnte, indem sie zu weitläufig, nicht würdevoll und energisch gehalten ist; es ist aber zum Beschlüsse erwachsen, diese Adresse anzunehmen, und in einzelnen Puncten darüber zu debattiren. Entgegen diesem Beschlusse sehe ich heute einen ordentlichen Concurs eröffnet, zur Einbringung von Adressen. Ich stelle daher den Antrag, welchen der Abg. vor mir schon gestellt hat: die Amendirung der gestrigen Adresse in Berathung zu ziehen, und zwar um so mehr, da die Adressen, welche gegen den Beschluß der gestrigen Versammlung in ganz neuer Fassung von Abg. Violand, Klaudi und zwei Herren eingebracht worden sind, mit der in Verhandlung stehenden durchaus nicht im Einklange sind. Diese Adressen, meine Herren, die uns vorgelegt werten sind, gehen ja in das Wesen der ganzen künftig zu entwerfenden Constitution ein, sie enthalten Begründungen gegenüber dem Monarchen, die noch gar nicht an der Zeit sind. Wir versichern Se. Majestät der Sicherheit seiner Person, so wie von der ruhigen Berathung des Reichstages, und von der Sicherheit der Meinungsaussprechung hier. Allein Grundsätze in der Adresse auszusprechen, die nicht gegenüber einer gehaltenen Thronrede, sondern nur gegenüber eines Handbilletes abgegeben werden soll, halte ich nicht an der Zeit; denn erst dann, wenn Seine Majestät officiell zum Reichstag gesprochen haben wird, und was Gott verhüte, wenn Se. Majestät uns die Rückkehr auf die heutige Adresse verweigert haben wird, dann wird es an der Zeit sein, daß wir officiell in die Beantwortung solcher Fragen eingehen. Ich unterstütze den Antrag: die Adresse des Herrn Abg. Umlauft, Satz für Satz uns vorzulesen, und darüber zuberathen. (Ruf: Schon unterstützt. — Abstimmen!)

Abg. Rieger. Ich bitte, abstimmen zu lassen, für welche Adresse sich die hohe Kammer entscheidet. (Dieser Antrag wird von den Abg. Borrosch und Szäbel unterstützt.)

Wir können uns nicht beschweren, daß wir keine Schule haben; gestern müßten wir leider Dictando schreiben, heute schriftliche Aufsätze, vielleicht werden wir noch eine Stunde Sprachlehre zu hören bekommen.

 Ich glaube, was die Sache selbst betrifft, so sollen wir bei dem gestrigen Entschlüsse bleiben und den gestrigen Entwurf nicht in seiner Gänze verwerfen, und es hat sich damit zugleich ausgesprochen, daß dieser einer Debatte zu unterziehen ist, und jedes Amendement zur Sprache gebracht werden kann. Es muß über das Amendement des Herrn Abg. Umlauft debattirt und ausgesprochen werden; die anderen Adressen können nicht zur Debatte kommen, wenn man nicht den gestrigen Beschluß gängig machen will. V i c e p r ä s. Es liegen sechs Entwürfe vor, darunter drei Entwürfe, die sich dem Entwurfe der Commission näher anschließen, das sind die drei Adressen der Herren Abg. Umlauft, Violand, Polacjek, dagegen drei andere, die sich von dem Entwurfe der Commission ganz entfernen, das sind die drei Entwürfe der Herren Abg. Winaricky, dann Klaudi und Neuwall. Ich sehe sie als Verbesserung Anträge an, jedoch von der Art, daß sie zuerst zur Abstimmung kommen sollen, und ich glaube daher, diejenigen, die sich dem Entwurfe näher anschließen, erst dann zur Abstimmung zu bringen, wenn die drei Übrigen verworfen worden sind. Auf Grundlage des §. 81 würde ich mir daher erlauben zu fragen, ob diese Anträge zur speziellen Berathung gezogen werden sollen? 

(Die Herren Abg. Polaczek, Binaricky, Klaudi und Neuwall nehmen ihre Adressentwürfe zurück.)

V i c e p r ä s. Es liegen jetzt nur die drei Verbesserungsanträge vor, die sich dem Entwürfe der Commission näher anschließen. Ich ersuche daher diejenigen Herren, welche wünschen, daß der Antrag des Abg. Violand zur speziellen Beratung gezogen würde, dieß durch Aufstehen kund zu geben. (Wird nicht angenommen.) Ich ersuche daher diejenigen Herren, welche wünschen, daß der Antrag des Abg. Umlauft der Specialberathung unterzogen würde, dieß durch Aufstehen kund zu geben. (Wird angenommen.)

Ist die hohe Kammer mit dem Vorgang einverstanden, daß zuerst immer der §. der Commission vorgelesen werde, als Grundlage zu dem Verbesserungsantragen? (Mehrere Stimmen: Satzweise.) 

Ein Abg. Die Commission hat diesen Entwurf zu dem Ihrigen gemacht.

Vicepräs. Davon ist mir nichts bekannt; dieß könnte nur in Folge eines Beschlusses der Commission geschehen  ist dieß der Fall, dann entfällt der Antrag der Commission und comit der Gegenstand der Berathung

 Abg. Umlauft. (Liest den ersten Absatz seiner vorgeschlagenen Adresse:)

"Euere kais.. Majestät."

"Der von Euerer Majestät zur Constituirung des Vaterlandes berufene Reichstag hat, im Fortschritte zu seiner nächsten Aufgabe begriffen, durch das Ministerium die höchst unerfreuliche Mittheilung empfangen, daß Euer Majestät Ihre oder die Gegenwart eines Stellvertreters in Wien nicht für nöthig erachten, in so lange der Reichstag nicht seine Gesetze festgestellt hat und Sie vor Allem die Überzeugung der Versicherung für das freie Handeln der gesetzgebenden Versammlung zu haben wünschen, weil Euere Majestät diesen Beweis der väterlichen Vorsorge und Liebe ihren Völkern schuldig zu sein glauben.

Abg. Violand. Es ist ganz richtig, daß Seine Majestät gesprochen haben von väterlicher Vorsorge und Milde, doch ich wünsche diesen Ausdruck "v ä t e r l i c h" in der Adresse weggelassen, weil es mir sonder bar scheint, wenn freie Völker ihren Regenten als Vater, und er sie als Kinder betrachtet. Ich will demnach dieses Wort "väterlich" hinweggelassen sehen; denn, wenn dieser Ausdruck, welcher vom Monarchen selbst gebraucht wurde, bliebe, so müßte ich dagegen protestieren.

Abg. Trojan. Ich beantrage, daß der Ausdruck, höchst unerfreuliche Mittheilung" umgewandelt werdein "höchst betrübend:" Es schein ein Vorwurf und rügen sollen wir unseren Monarchen nicht.

Abg. Mayer. Ich muß bemerken, wegen de Wortes "väterlich," daß die Commission dieses Wort a Se. Majestät deßwegen angenommen hat, weil es aus dem Handbillete Sr. Majestät entnommen ist Abg. Violand. Ich weiß dieses, aber ich glaub da dieß ein Ausdruck ist, welcher meinen Wünsche nicht entspricht, daß ich dagegen protestiren muß.

Abg. Szábel. Ich frage den Herrn Abgeordneten Violand, warum er gegen den Ausdruck väterlich protestirt? Muss es nicht den freien Völkern eine Beruhigung gewähren, an der Spitze der Regierung wie immer ein väterliches Oberhaupt zu wissen? Ich frage weiteres den Herrn Abg. Violand, ob es nicht anderweitig nöthig ist, daß wir, möge unsere Regierungsform in welcher Art immer besten, mit Achtung und Liebe zu unserem Oberhaupte sprechen, indem wir in diesem Oberhaupte nur unsere Institutionen ehren? (Beifall). Ich frage weiter den Herrn Abgeordneten Violand, warum hier  solche Sprache abgebrochen werden soll, indem wir um Herzen des Monarchen sprechen wollen? Wir wollen ihn veranlassen in unsere Mitte zurückzugehen, damit das Wohl unseres Vaterlandes, worauf es schon so lange wartet, unter der Mitwirkung und Berathung, unter der constituirenden Mitwirkung der Volksvertreter im Beisein des Monarchen begründet werde. Warum sollen wir eine Sprache führen,  kein Vertrauen, keine innere Zuneigung erwecken kann? Ich wiederhole daher meine Herren: möge unsere Verfassung, möge unsere Zukunft auf was immer für einer Verfassung begründet sein, ein Oberhaupt muß die Verfassung haben, eine executive Gewalt muß das Gesetz haben, und diese executive Gewalt, soll das Volk nicht in Anarchie, in Unordnung, in unseliges Unglück gestürzt werden, muß geachtet dastehen. (Beifall.)

Abg. Violand. Ich sage: ich achte die Regierung, aber ich frage den Herrn Abgeordneten Szabel, ob wir nicht verpflichtet sind, die Sprache der Wahrheit zu reden, und ob es vor der Vernunft gerechtfertigt erscheint, wenn wir die Völker Kinder und den Regenten Vater nennen? Die Zeit der Bevormundung ist nicht mehr vorhanden. Ich glaube es würde weit mehr Achtung ausdrücken, die wir vor unserem Regenten haben, wenn wir offen und frei ihm unsere Gesinnung darlegen und nicht zu Ausdrucken unsere Zustecht nehmen, die früher gang und gebe waren, aber nicht gegenwärtig. (Beifall.)

Vicepräs. Wünscht noch Jemand das Wort?

Abg. Borrosch. Ich erlaube mir nur eine Bemerkung über einen sprachlichen Ausdruck, nämlich Euere Majestät zu zagen, statt kaiserliche Majestät, da in einer Adresse man bloß Majestät sagt. Ich glaube, das ist ein Epitheton, wenn man kaiserliche Majestät sagt, und dann muß es statt Euere "Euer" lauten.

Abg. Umlauft. Dagegen glaube ich, bemerken zu müssen, daß Euer ein Fürwort ist, welches allerdings die Endung bekommt. (Heiterkeit.)

Abg. Fischhof. Es ist altherkömmlich. Euer Majestät zu sagen.

Abg. Borrosch. Es ist grammatikalisch richtig.

Vicepräs. Wenn Niemand mehr das Wort zu ergreifen wünscht, erlaube ich mir die einzelnen Verbesserungen des Amendements vorzulesen.

Abg. Umlauft. In Bezug auf den angefochtenen Ausdruck "väterliche Vorsorge" erlaubreich mir noch zu bemerken, hier einschalten zu müssen, daß im Verlauf der Adresse noch mal darauf zurückgegangen wird, weil nämlich Seine Majestät angegangen wird, diesen versprochenen Beweis väterlicher Vorsorge durch seine Zurückdürft zu geben.

Vicepräs. Es sind drei Anträge gestellt. Der erste Antrag des Herrn Abg. Borrosch ist ein rein grammatikalischer.

Wenn die Herren wünschen, daß Euer Majestät statt Euere. (Nein, nein!) Der zweite Antrag des Herrn Abg. Trojan betrifft das Wort höchst unerfreulich. Diejenigen Herren, welche für die Modification des Herrn Abg. Trojan: "höchst betrübend" sich aussprechen, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Die Majorität hat diese angenommen.) Der dritte Antrag des Herrn Abg. Violand liegt vor, und zwar in der Art, daß das Wort "väterlich" auszulassen wäre; diejenigen Herren, welche für den Antrag des Herrn Abg. Violand sich ansprechen, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Bleibt in der Minorität.)

Ich bitte, zum zweiten Absatz zu schreiten.

Abg. Umlauft (liest.) "Eine solche Darlegung aus dein Munde des constitutionellen Monarchen in dem Augenblicke, da alle Augen der österr. Völkern ernster Erwartung hierher gerichtet sind, muß die Vertreter Österreichs mit den bangsten Besorgnissen für das Wohl, ja für den Bestand des Kaiserhauses erfüllen, und sie fühlen sich in der Ausübung ihrer unverbrüchlichen Pflicht, wenn sie Eurer Majestät die Überzeugung aufsprechen, dass die geheiligte Person des Staatsoberhauptes nicht langer mehr in dem Schwerpuncte der constitutionellen Monarchie, an der Spitze der Reichsversammlung, an der Spitze der Staatsgeschäfte entbehrt werden kann."

Vicepräs. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Abg. Borrosch. Statt Darlegung, es war doch keine eigentliche Darlegung, es dürfte ein geeigneteres Wort dafür gesetzt werden.

Abg. Umlauft. Ich habe mir früher erlauben wollen "Erklärung" in Vorschlag zu bringen, aber ich dachte, daß "Darlegung" ein bezeichnenderer Ausdruck ist, da es doch keine Erklärung war, die uns gebothen wurde.

Vicepräs. Diejenigen Herren, welche sich für die Fassung diese.? Absatzes aussprechen wollen, wollen es durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Wird angenommen.)

Abg. Umlauft liest den 3. Absatz:

"Aus welchen Beweggründen auch Euere Majestät sich zur Entfernung aus Ihrer Residenz bestimmt haben mögen, jetzt ist der Zeitpunct gekommen, wo alle Interessen des Reiches und der Krone in der Einen Nothwendigkeit Ihrer Rückkehr zusammenfließen, Ihrer Rückkehr an den Ort, wo die von Eurer Maj. selbst berufenen Vertreter des einigen Volks in dem Aufbau des neuen constitutionellen österr. Kaiserstaates begriffen sind, an den Ort, wo die einigen gesetzgebenden Rathgeber Eurer Majestät die verantwortlichen Minister diesen Aufbau mitwirkend fördern. Diese Eintracht des Zusammenwirkens möge Eurer Majestät auch Bürgschaft für dessen Freiheit sein."

Vicepräs. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Abg. Borrosch. Vielleicht die Interessen sich vereinigen statt zusammenfließen. (Geachter.)

Abg. Mayer. Ich sehe nicht ein, warum die (Wird unterbrochen.)

Vicepräs. Herr Abg. Praschak hat das Wort.

Abg. Praschak. Für jene Stelle, wo der Herr Amendementsteller sagt: "des einigen Volkes" wurde ich vorschlagen, möge es beim Ausdruck der Commission zu verbleiben haben: "der einigen freigewordenen Völker"; denn wir wollten eben die Vereinigung der verschiedenen Nationen Österreichs darin aussprechen.

Abg. Borrosch. Und statt einigen, würde ich setzen: vereinten, denn wir hoffen eigentlich, er einig zu werden. (Gelächter.)

Abg. Löhner. Ich bin für die Beibehaltung der Fassung: einigen Volkes; denn ich sage, der Reichstag spricht hier zum Monarchen, und meines Wissens ist der Reichstag als ein Ganzes zu betrachten; der Reichstag ist nicht Mandatar von verschiedenen Völkern; sondern als Einheit der Mandatar einer Einheit.

Abg. Umlauft. Ich glaube für meine Stylisirung in der Zusammensetzung: "wo alle Interessen des Reiches und der Krone in der einen Notwendigkeit Ihrer Rückkehr zusammenfließen," die Bemerkung machen zu dürfen, daß durch diese Metapher ein vielleicht etwas farbigerer Ausdruck gewonnen ist, als wenn man setzen wollte: "sich einigen."

Abg. Borrosch. "Zusammentreffen." 

Vicepräs. Es liegen zwei, eigentlich drei Anträge vor. Der erste Antrag des Herrn Abg. Praschak geht dahin, daß statt der Wörter: einigen Volkes "einigen freigewordenen Völker" gesetzt werde, und hier ist das Amendement des Abg. Borrosch, daß statt "einigen" — "vereinigten" gesetzt werde. Ich werde daher vor allem Andern den Verbesserungsantrag des Herrn Borrosch zur Sprache bringen, und diejenigen Herren, welche wünschen, daß statt der Worte: "einigen Volkes" die Wörter "vereinigten, freigewordenen Volker" gesetzt werden, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Unterbrechung.) Ich bitte diejenigen Herren, welche die nachstehende Textirrung der "vereinigten freigewordenen Völker" wollen, dieß durch Aufstehen kund zugeben.

Abg. Borrosch. Ich ziehe meinen Antrag zurück, weil der Herr Abg. Löhner es sehr richtig motivirt hat: der Reichstag sei als eine Einheit zu betrachten, der sein Mandat hier auch nur von einer Einheit voraussetzlicht hat. (Beifall.)

Vicepräs. Es kommt daher zur Abstimmung der Antrag des Herrn Abg. Praschak statt "einigen Volkes" zu setzen: "einigen, freigewordenen Völker," Diejenigen Herren, welche sich für diesen Ausdruck aussprechen, bitte ich, durch Aufstehen es erkennen zu geben.

Ich glaube der Antrag bleibt in Minorität. — Es liegt noch ein weiterer Antrag des Abg. Borrosch vor, daß statt der Worte des Entwurfes das Wort gebraucht werde: "zusammentreffen."

Abg. Fischhof. Ich glaube, in dem Worte "zusammenfließen" liegt viel mehr, als in "zusammentreffen"; man kann zusammentreffen, und doch nicht einig sein.

Vicepräs. Wünschen Sie, Herr Borrosch, daß ich ihren Antrag zur Abstimmung bringe?

Abg. Borrosch. Nein, ich nehme ihn zurück.

Vicepräs. Ich bitte jene Herren, die den Absatz des Entwurfes angenommen haben wünschen, so wie er vorgelesen und amendirt wurde, und nach dem Amendement des Herrn Abg. Praschak.. (allgemeiner Ruf: Nein, nein, verworfen!) Also diejenigen Herren, welche sich für die ursprüngliche Textirrung aussprechen, wollen dies durch Aufstehen kund geben. (Angenommen.)

Abg. Umlauft (liest vor).

4. Absatz. "Im Angesichte Österreichs?, im Angesichte Deutschlands, ja im Angesichte ganz Europas spricht es die Reichsversammlung einhellig aus, daß sie sich nicht nur frei fühlt, sondern auch im vollen Bewußtsein der Freiheit, die Constituirung des Vaterlandes berathet. Die Männer Österreichs, die das Vertrauen des Volkes hergesendet hat, würden es als Verrath an der Sache der Volksrechte ansehen, wenn sie in einem Orte verblieben, wo sie nicht der vollsten Freiheit der Berathung und des Handelns gewiß wären."

Abg. Gschnitzer. Ich glaube, daß statt "im Angesichte von Europa" zu setzen wäre: "im Angesichte der ganzen Welt."

Abg. Violand. Es heißt: "daß sie sich nicht nur frei fühlt, sondern auch im vollen Bewußtsein ihrer Freiheit berathe."

Ich wurde dafür setzen: "daß sie im vollen Bewußtsein ihrer Freiheit berathe", denn es ist sonderbar, wenn man sagt: Ich fühle mich nicht nur frei, sondern ich bin mir auch bewußt, daß ich frei bin.

Abg. Fischhof. Statt der Worte: "als Verrath an der Sache der Volksrechte" würbe ich fetzen: "als Verrath an den Rechten des Volkes"; denn Volksrechte sind keine Sache.

Abg. Umlauft. Ich erlaube mit auf diese Bemerkung des Herrn A6g. Fischhof zu bemerken, daß dann vielleicht ein Mißklang mit dem vorhergehenden Satze entstehen könnte, wo es heißt: "Die Männer Österreichs, die das Vertrauen des Volkes hierher gesendet hat u. s. w."

Abg. Mayer. Ich erlaube mir zu bemerken, daß Mißklang der Weisheit nicht Abbruch thue; man kann nicht sagen, an der Sache der Volksrechte; denn Volksrechte sind nichts Sächliches, sondern wie wir Juristen sagen, ein jus personalium, als solches unveräußerlich.

Vicepräs. Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen?

Abg. Borrosch. Ich würde die Worte "frei fühlen" weglassen, weil dieß mit dem Bewußtsein zusammenfällt.

Vicepräs. Es liegen nun drei Anträge vor.

1) Der des Abg. Gschnitzer, welcher dahingeht, das statt der Worte: "im Angesichte Europas" gesetzt werde: "im Angesichte der Welt." Diejenigen Herren, welche für den Antrag find, wollen sich erheben. (Es erhebt sich Niemand.)

Abg. Mayer. Ich beantrage, daß die rhetorische Figur der Gradation durchaus beibehalten werbe, und daß es laute: "im Angesichte Österreichs, im Angesichte Deutschlands, im Angesichte Europas."

Abg. Brazdil. Ich glaube, die Worte: "im Angesichte Österreichs, im Angesichte Europas" genügen schon, sonst könnten wir auch sagen: im Angesichte Frankreichs.

Abg. Umlauft (liest nochmals die Stelle vor, wie sie nach dem Amendement des Abg. G s c h n i t z e r, dann wie sie nach dem Abg. Mayer lautet).

Vicepräs. Diejenigen Herren, die sich für die Textirrung des Abg. Mayer aussprechen, welche dahin geht, daß das Wort "im Angesicht" wiederholt wird, wollen dieß durch Aufstehen kund geben.

Ein Abg. Wenn aber dann beschlossen würde, die Worte: "im Angesichte Deutschlands" auszulassen, nützt dieser Beschluß nichts.

Vicepräs. Ich bringe also zur Umfrage den Antrag des Herrn Abg. Brazdil, daß die Worte: "im Angesichte Deutschlands" weggelassen werden. (Der Antrag bleibt in der Minorität.) Ein weiterer Antrag ist der des Herrn Abg. Violand, daß die Worte: "sich nicht nur frei fühle, sondern auch" weggelassen werden sollen.

Abg. Violand. Die Stelle wird dann so lauten: "daß sie im vollen Bewußtsein ihrer Freiheit die Constituirung des Vaterlandes berathe."

Vicepräs. Diejenigen, welche dafür find, dass die Worte ausgelassen werden, wollen aufstehen. (Die Majorität ist dafür.) Es liegt noch der Antrag des Herrn Abg. Fischhof vor, der dahin geht, daß statt der Stelle: "als Verrathen der Sache der Volksrechte, gesetzt werbe:


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