Pondìlí 7. srpna 1848

und keine Sitzung haben, als wenn wir dein Präsidenten ein solches Recht einräumen.

Abg. Rieger. Ich stimme gleichfalls dem Hrn. Abg. Dylewski bei, weil dieses Amendement in offenbarem Widersprüche mit dem §. 54 steht, wo es heißt: "Der Präsident bestimmt im Einvernehmen mit dem Reichstage am Schlüsse jeder Sitzung die Tagesordnung, sowie den Tag und die Stunde für die nächstfolgende Sitzung." Es ist also der nächste Tag über den Beschluß der hohen Kammer festgesetzt worden. Soll man dem Präsidenten das Recht, einen Beschluß der hohen Kammer überflüssig zu machen, einräumen? Ich glaube, dieses Recht können wir dem Präsidenten durchaus nicht einräumen, denn ist es einmal beschlossen, an diesem Tage zusammenzukommen, so muß dieses geschehen, und findet man, daß ein anderer Grund oder ein Hinderniß dabei obwaltet, so kann man die Sitzung vertagen. Wenn aber der Fäll eintritt, daß solche Umstände zusammentreffen, die das Zusammentreten der hohen Kammer unmöglich machen, dann wäre dieß allerdings eine Sache, wo man dem Präsidenten die Bestimmung der nächsten Sitzung anheim stellen kann, und es könnte hier der Zusatz zum §. 54 gemacht werden: daß der Präsident die Sitzung nur in dem Falle vertagen kann, wenn eine Zusammentretung der Kammer absolut unmöglich ist. 8. B. es wäre ein Aufruhr in der Stadt, dieß wäre allerdings ein Fall, wo die Kammer nicht zusammentreten könnte. (Allgemeines Oho.) Nun aber, nachdem diese Umstände gehoben wären, so kann der Präsident wohl die nächtliche Sitzung festsetzen. Er kann sagen: nachdem die Ruhe in der Stadt wieder hergestellt worden ist, so setze ich die nächste Sitzung auf den so und so vielen fest.

Vicepräs. Ich bitte den Antrag formulirt vorzulegen.

Abg. Rieger. Ich glaube, der Sinn ist deutlich genug, übrigens werde ich ihn, wenn er unterstützt wird, formuliren.

Vicepräs, Diejenigen Herren, welche sich für diesen Antrag des Abg. R i e g e r aussprechen, wollen aufstehen. (Ist zureichend unterstützt.)

Abg. Klaudi. Ich muß mich gegen den eben gestellten Antrag aussprechen, weil er das Recht des Präsidenten bloß auf den Fall beschränkt, wenn eine Unruhe oder sonstiger Auflauf stattfindet. Ich halte es sogar für die heiligste Pflicht der Kammer, zusammenzutreten, und in einem solchen Falle Maßregeln zu ergreifen, um einer weiteren Störung vorzubeugen, deßhalb glaube ich, gerade einen solchen Fall als Ursache eines Zusammentretens zu bezeichnen. Im Gegentheile, würde ich so weit gehen, daß, wenn ein solcher Umstand, welcher das Wirken der Kammer unmöglich zu machen scheint, eintreten würde, der Präsident augenblicklich entweder die ganze Kammer, oder wenigstens eine solche An zahl von Mitgliedern zusammenzurufen habe, daß sie beschlußfähig sei. Ich würde daher überhaupt nicht dafür stimmen, daß dem Präsidenten nicht das Recht eingeräumt werde, den Tag für die nächste Sitzung zu bestimmen.

Abg. Brestel. Weil diese. Sache schon zur Sprache gekommen ist, so will ich Folgendes beantragen: "Der Präsident kann in Fällen dringender Nothwendigkeit, oder wenn gar nichts zur Berathung vorliegt, die Sitzung um einen Tag verschieben, sowie auch die Stunde der Sitzung verändern." Für den Fall, weil doch notwendigerweise darüber ein Beschluß gefaßt werden muß, die Sitzung zu verschieben, wenn darüber schon debattirt wurde, das ist eine Sache, worüber nicht eigentlich discutirt werden darf, nachdem man lange Zeit verhandelte, darüber einen Beschluß zu fassen. Der zweite Fall enthält die Bestimmung: oder wenn gar nichts zur Berathung vorliegt. Ich glaube, das ist eine Bestimmung, die wir ohne Zweifel aufnehmen können, weil dadurch nichts präjudicirt wird. Ich glaube, dieses ist eine Sache, die, wenn sie erspart werden kann, immer erspart werden soll. Wir kommen ja nächster Tage wieder zusammen.

Vicepräs. Wird der Antrag des Abg. Brestel unterstützt?

Abg. R i e g e r. Ich ziehe meinen Antrag zurück.

Vicepräs. Er ist nicht unterstützt worden.

Vicepräs. Der Antrag des Abg. Brestel lautet dahin: "Der Präsident kann in Fällen dringender Nothwendigkeit, oder wenn gar nichts zur Berathung vorliegt, die Sitzung um einen Tag verschieben, sowie auch die Stunde der Sitzung verändern."

Ich ersuche diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, es durch Aufstehen erkennen zu geben. (Wird unterstützt.)

Abg. H a ß l w a n t e r. Ich unterstütze diesen Antrag und nehme meinen zurück.

Vicepräs. Dann liegt dieser Antrag allein vor. Zu welchem Paragraphe wünscht der Herr Antragsteller diesen Beisitz zu geben?

Abg. Brestel. Das ist mir ganz gleich, zu §. 54 dürfte er am besten passen.

Abg. P o l a c z e k. Ich finde, daß dieses Amendement dem §. 54 ganz entgegengesetzt ist, der §. 54 lautet: "Der Präsident bestimmt im Einvernehmen mit dem Reichstage am Schlüsse jeder Sitzung die Tagesordnung, sowie den Tag und die Stunde für die nächstfolgende Sitzung."

Wenn der Präsident im Einverständnis mit dem Reichstag die Tagesordnung beschlossen hat, so muß doch auch eine Verhandlung vorzunehmen sein; liegt nichts vor, so kann die Tagesordnung nicht bestimmt werden. Das Amendement ist daher ganz unrichtig. Dagegen finde ich den Antrag des Abgeordneten Rieger ganz richtig, es handelt sich da nicht um das Aufschieben einer Sitzung, sondern um das Anordnen einer neuen, wenn etwa die Versammlung an einem bestimmten Sitzungstage gar nicht zusammentreten kann, wenn eine Unmöglichkeit vorhanden ist, daß die Sitzung stattfinden kann; denn allerdings ist es ganz richtig, daß dem Präsidenten das Recht zu stehen soll, die Versammlung an einem Tage, an welchem es möglich ist, sie zusammen zu rufen. Ich würde daher, wenn der Abg. Rieger seinen Antrag zurück nimmt, ihn zu dem meinigen machen.

Abg. B r e s t e l. Ich will nur ein paar Worte an führen, bezüglich der angeführten Behauptung, daß, wenn nichts an der Tagesordnung ist, auch keine Sitzung abgehalten werden könne. Ich muß bemerken, daß diese Behauptung nicht immer gültig ist, denn es kann der Fall vorkommen, daß von einer Commission eine Arbeit erwartet wird, über welche die Versammlung discutiren soff, es wird daher an die Tagesordnung gefetzt. Nun kann es aber geschehen, daß dieser Commissionsbericht nicht zur richtigen Zeit eintrifft, er steht an der Tagesordnung, da er aber nicht fertig ist, so ist auch nichts zu berathen. (Ruf nach Abstimmung.)

Vicepräs. Falls die hohe Versammlung sich dahin ausspricht, daß die Debatte geschlossen werde, bitte ich aufzustehen.

(Die Mehrheit spricht sich für den Schluß der Debatte aus.)

In Folge dessen hat noch der eingeschnobene Abgeordnete Goldmark das Wert.

Abg. G o l d m a r k. Meine Herren! Es steht einmal fest, daß über das Aufschieben einer Sitzung in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen ist Die Art und Weise, wie dies geschehen soll, ist dreifach. Die erste Meinung geht dahin, daß das Aufschieben einer festgefetzten Sitzung auf eine spätere Stünde dem Präsidenten im Vereine mit der hohen Kammer zusteht. Diese Meinung ist durch Abstimmung verworfen worden, es war mein Antrag, und mit demselben fällt auch der des Abgeordneten Rieger, resp. des Abgeordneten Potaczek, zusammen. Die zweite Meinung geht dahin, daß das Aufschieben dem Präsidenten allein zustehe. Dieser Antrag ist zurückgenommen worden. Es bleibt daher der einzige Mittelweg, der des Abgeordneten B r e s t e l, dem zu Folge das Aufschiebungsrecht auf einen Tag dem Präsidenten zustehen soll.

Vicepräs. Die Debatte ist geschlossen. Ich ersuche den Herrn Antragsteller, den Antrag schriftlich vorzulegen. (Es geschieht.) Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort zu ergreifen? (Nein)

Es liegen nun zwei Verbesserungsanträge vor, und zwar der Antrag des Abgeordneten Brestel und jener des Abgeordneten Polaczek, der unterstützt wurde, als er früher vom Abgeordneten Rieger zur Sprache kam.

Ich bringe zuerst den des Abgeordneten Brestel zur Abstimmung, weil er mir entfernter zu sein scheint von der ursprünglichen Geschäftsordnung, als der des Abgeordneten Polaczek. Er beabsichtigt eine Zusatzbestimmung zum §. 54 der Geschäftsordnung, und lautet: "Der Präsident kann in Fällen dringender Notwendigkeit, oder wenn hier nichts zur Berathung vorliegt, die Sitzung um einen Tag v erschienen, oder auch die Stunde der Sitzung verändern." Diejenigen Herren, welche sich für die Annahme dieser Zusatzbestimmung aussprechen, wollen sich erheben.

(Bleibt in der Minorität.) Nun folgt zur Abstimmung der Antrag des Abgeordneten Polaczek. Er beabsichtigt gleichfalls einen Zusatz zu §. 54, und lautet: "Wenn der Zusammentritt der Kammer an dem festgefetzten Tage durch Hindernisse unmöglich gemacht wird, so kann der Präsident die Sitzung aus eigener Machtvollkommenheit vertagen." Diejenigen Herren, welche sich für die Annahme dieses Antrages aussprechen, wollen sich erheben.

(Bleibt ebenfalls in der Minorität) Abg. Rieger. Ich glaube, vertagen heißt eben so viel als auf einen Tag verschieben.

Vicepräs. Ich brachte die Fassung zur Abstimmung, wie sie der Abgeordnete Rieger eigenhändig geschrieben hat, und wie sie vom Abgeordneten Polaczek zu seinem eigenen gemacht würde.

Abg. Rieger. Ich glaube daher, daß die Änderung der Stylisirung der Kommission überlassen werde, wenn nur das Princip beibehalten wird, übrigens glaube ich, wie schon gesagt, daß Vertagen nichts anders heißt, als auf einen ändern Tag zu verlegen. Es ist aber abgestimmt worden, daher ich die Nothwendigkeit nicht einsehe, diesen Gegenstand zur Sprache zu bringen.

Vicepräs. Wünscht noch Jemand das Wort betreff der Geschäftsordnung, bezüglich der Zusammenstellung und Widersprüche.

Abg. Umlauft. Im Rammen, im Interesse dieser Verhandlung, muß ich auf einen Umstand aufmerksam machen.

Es ist vom Herrn Präsidenten eine Aufforderung an die Vorstände der Abtheilung geschehen, um schon morgen die Wahl der Ausschußmitglieder über den vorliegenden Antrag des Finanzministeriums vorzunehmen, ich halte es aber nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung; für eine Unmöglichkeit, daß die Wahl morgen stattfinde.

Nach dem §. 34 wird ausdrücklich bestimmt, daß vor der Wahl des Mitgliedes bereits du Ansicht der Abtheilung durch Abstimmung angenommen sein müsse. Bei einem so wichtigen Antrage aber, wird es keine Möglichkeit sein, bis morgen schon die Ansicht der Abtheilung über den Antrag des Finanzmimesters zu erforschen. Ich würbe daher den Herrn Präsidenten bitten, die Berathung, respective Wahl der Ausschussmitglieder, nicht für morgen, sondern für einen spätern Tag zu bestimmen.

Vicepräs. Ich muß mir erlauben zu bemerkten, daß der Gegenstand so dringend ist, andererseits die Wahl der Mitglieder der Abtheilung, falls die Abtheilung bis dahin nicht hinreichend instruirt und die Meinungen ausgetauscht sein wurden, sich factisch als unmöglich zeigt. Es werden also die Wahlen dann eintreten, sobald dieser Austausch möglich war, denn sonst läßt sich eine solche Frist im Allgemeinen gar nicht feststellen. Ich würde also bitten, wenn sonst nichts zu erwähnen wäre, zum vierten Gegenstand der Tagesordnung überzugehen. (Mehrere Stimmen: Morgen, morgen!)

Abg. Gleispach. Es ist, nachdem die Geschäftsordnung bereits ganz berathen war, über einzelne Paragraphe berathen worden, weil einzelne Meinungsverschiedenheiten über dieselben sich ergeben haben, in einem andern sich ein Widerspruch gefunden hat, daher es jedenfalls angedeutet sein muß, wenn die frühere Verhandlung nicht ganz abgebrochen ist, die Frage zu stellen, ob es nicht zweckmäßiger wäre, die übrige Zeit mit der Berathung über diesen Widerspruch auszufüllen. Der Widerspruch ist so auf der Hand liegend — (wird unterbrochen).

Vicepräs. Ich muß bemerken, daß ich nochmals die Frage gestellt habe, ob irgend Jemand betreffs der Geschäftsordnung während der Debatte das Wort wünsche, das Wort ist nicht verfangt worden; ich erlaube mir daher, die Berathung als abgethan anzusehen, und stelle die Frage an die hohe Versammlung, ob sie damit einverstanden sei? (Majorität.)

Abg. Umlauft. Ich bitte, über meinen Antrag, daß die Ausschußmitglieder erst Mittwoch gewählt werden sollen, abstimmen zu lassen.

Vicepräs. Ich habe mir heute schon einmal erlaubt, die Herren der einzelnen Abtheilungen zu ersuchen, zur Wahl der Ausschußmänner über den Antrag des Finanzministers zu schreiten, dagegen hat Herr Abg. Umlauft die Schwierigkeit erhoben, daß es unmöglich sei, und einer längern Zeit bedürfe, um seine Meinungen auszutauschen und die Ausschußmänner zu wählen. Dagegen mache ich die Bemerkung, daß eine frühere Wahl wegen der Dringlichkeit des Gegenstandes wünschenswerth erscheine, und daß diejenigen Abtheilungen, welche dieß für unmöglich erachten, noch nicht zur Wahl schreiten. Das Mitglied der Kammer beantragt, daß die Wahl über die Finanzkommission Mittwoch vorzunehmen fei. Ich stelle daher die Frage, ob dieser Antrag unterstützt wird. (Wird unterstützt.)

Finanzminister Krauß. Ich muß wirklich bemerken, daß es höchst dringend ist, zum Beschlüsse zu kommen; ich glaube, daß nicht bloß die Wahl Derjenigen, welche die Commission zu bilden haben, ein Hinderniß abgeben soll, diesen Gegenstand in die Weite zu ziehen. Es werden der Commission alle Aufklärungen gegeben werden, und in so ferne es nöthig sein wird, den Ausschuß zu verstärken, so kann auch dieß geschehen, aber es ist bringend, daß die Frage über die Wahl der Ausschußmitglieder zur Berathung und zum Beschlüsse komme.

Abg. Umlauft. Ich verkenne hier keineswegs die Dringlichkeit und Wichtigkeit des Gegenstandes, aber wenn es nach der Bestimmung des §. 48 möglich sein soll, daß jedes Ausschußmitglied die Ansicht der Mehr und Minderzahl im Ausschüsse berichten soll, so muß ich darauf bestehen, daß die Wahl des Ausschussmitgliedes zu einer Zeit stattfinde, wo es schon möglich sein wird, eine Ansicht über den Gegenstand auszusprechen, das meines Erachtens morgen ganz unmöglich ist. Ich würde voraussetzen, daß in denjenigen Abtheilungen, wo eine Ansicht nicht ausgesprochen werden kann, nicht würde gewählt werden, und dadurch wird eine Ungleichmäßigkeit in der Wahl stattfinden, indem einzelne Abtheilungen wegen der Dringlichkeit des Gegenstandes doch die Wahl vornehmen werden, ohne die gründliche Ansicht erforscht zu haben, weßhalb ich es für nöthig finde, die Wahl zu verschieben. Ich wünsche, daß die Zeit zwischen jetzt und der Zusammensetzung der Commission benützt werde, um eine Ansicht aller Abtheilungen ansprechen zu können. Ich trage daher darauf an, daß vor Mittwoch die Wahl der Ausschußmitglieder nicht stattfinde, und glaube, daß zwei Tage kein so großer Aufschub in der Sache sein werden.

Abg. Neuwall. Ich muß bemerken, daß zwei und acht Tage nicht hinreichen, Jemanden so zu informiren, um mit Bestimmtheit auf eine Gutachtung eingehen zu können, um jene Berathungen vornehmen zu können, aus welchen hervorgeht, wer das meiste Vertrauen verdient, um über diesen Gegenstand als Ausschußmitglied gewählt zu werden.

Um eine allgemeine Ansicht der einzelnen Astheilungsmitglieder zu erfassen, ohne ins Detail einzugehen, von welcher in der Abtheilung durchaus nicht die Rede sein kann, in dieser Beziehung ist der morgige Tag durchaus nicht zu nahe, um so mehr, da wir den Vortrag des Herrn Finanzministers gehört haben, demselben mit Aufmerksamkeit gefolgt, und die gedruckten Elaborate vorhanden sind. Bis morgen ist noch hinreichend Zeit, um es zu lesen und zu überlegen; in Details haben wir für jetzt nicht einzugehen, und wer nicht bis morgen in so weit als nöthig einen klaren Begriff bekommt, muß ich bezweifeln, daß er ihn je bekommen wird.

Abg. Hein. Ich habe dasselbe sagen wollen, was der Abg. Neuwall bemerkt hat. (Ruf: Abstimmung!)

Vicepräs. Diejenigen Herren, welche wünschen, daß nach dem Antrage des Abg. Umlauft die Wahl des Finanzausschusses erst am Mittwoch stattfinde, mögen es durch Aufstehen zu erkennen geben. (Minorität. Die Gegenprobe wird von dem Antragsteller und anderen Mitgliedern verlangt.)

Schriftf. Streit. Der Herr Präsident hat bereits ausgesprochen, daß es die Minorität sei, wir müssen es daher auch glauben.

Vicepräs. Es bleibt daher bei dem Antrage, den ich dießfalls gestellt habe, daß die Wahl des Ausschusses morgen vorgenommen werde. Eben so kann auch die Petitionscommission morgen gewählt werden.

Abg. Turco. Dann dürfte die Sitzung erst um 11 Uhr anfangen. Da wir zwei Ausschüsse zu wählen haben, so können wir um 10 Uhr nicht hier sein.

Vicepräs. Ich bitte dieß dann vorzubringen, wenn wir die Tagesordnung und die Stünde der morgigen Sitzung zur Sprache bringen. Nun kommen wir zu dem Antrage des Abg. Selinger, und ich frage an, ob die Herren wünschen, daß zur Debatte noch heute geschritten werde? (Stimmen für und wider.) Diejenigen Herren, welche wünschen, daß dieser Gegenstand als vierter Artikel der heutigen Tagesordnung vorgenommen werde, wollen aufstehen. (Minorität.) Nun werden wir zur Feststellung der Tagesordnung für morgen schreiten. Morgen dürfte daher außer der Ablesung des Protokolles an der Tagesordnung sein: die Verwandlung über den Antrag des Abg. Selinger, dann die Berathung über den Antrag des Abg. Kudlich, und falls noch Zeit erübrigen sollte, dürften die einzelnen Anträge, die selbstständig gestellt werden, dem Drucke übergeben, und nach Maßgabe der Priorität motivirt, und der Beschluß gepaßt werden. Die Stunde anbelangend, dürfte die morgige Sitzung um 11 Uhr beginnen, aus den Gründen, welche der Abg. Turco vorher vorgebracht hat. Ist die hohe Versammlung damit einverstanden. (Angenommen.)

Abg. B r es t e l. Ich bitte, meine Herren, mir zu erlauben, in Betreff der Tagesordnung noch auf einen Umstand aufmerksam machen zu dürfen, nämlich: als vorgestern die Tageordnung zur Abstimmung kam, handelte es sich darum, ob der Antrag vom Abg. Selinger, oder der vom Abg. Kudlich die Priorität haben soll. Der hohen Kammer wird erinnerlich sein, daß durch ausdrücklichen Beschluß der Kammer, in Betreff der Wichtigkeit der Interessen, damals dem Kudlichischen Antrag die Priorität gegeben wurde, obwohl er der Zeit noch später eingereicht worden war. Es hat nämlich der Beschluß dahin gelautet, daß der Antrag vom Abg. Selinger sogleich nach Beendigung der Berathung über die Geschäftsordnung, der Kudlichische Antrag aber selbst vor Beendigung der Geschäftsordnung bestimmt am 31. Juli zur Vollberathung kommen soll. Samstag ist die Sache zur Sprache gebracht worden, und ich selbst, wie mehrere meiner Freunde, haben für heute dein Antrage des Abg. S e l i n g e r die Priorität zuerkannt, in der Voraussetzung, der Selingerische Antrag werde noch heute zur Berathung kommen; bei Kudlichs Antrag aber sei es nicht passend, denselben zur Sprache zu bringen, wenn einmal die Kammer mehr oder weniger ermüdet ist, daher wir beschlossen haben, die Anträge der Abg. Selinger und Kudlich auf die Tagesordnung zu setzen, den Kudlichischen aber nachzusetzen. Die Umstände, welche mich bestimmt hatten, für heute damit einverstanden zu sein, finden aber für morgen keine Anwendung mehr. Wir sind mit der Geschäftsordnung zu Ende, der Kudlichische Antrag ist jedenfalls unendlich wichtig, und die Verhältnisse sind derart complicirt geworden, daß er selbst noch die Niedersetzung und Berathung einer Kommission erfordert. Ich glaube daher, die hohe Kammer wird auf ihren ersten Beschluß zurückkommen, und dem Kudlichischen Antrag, als dem jedenfalls dringenderen, die Priorität gestatten, und dann erst Selingers Antrag zur Berathung ziehen. (Mehrfache Zustimmung. — (Unruhe.)

Vicepräs. Ich bitte, eine Berathung über diesen Gegenstand gestatten zu wollen. Wird der Antrag des Aber. Brestel unterschützt? (Es geschieht.) Ich bringe daher die Prioritätsfrage zur Abstimmung. Diejenigen, welche wünschen, daß der Antrag des Abg. Kudlich vor dein Antrage des Abg. Selinger am morgigen Tage zur Sprache komme, wollen es durch Aufstehen kund geben. — Die Majorität ist für diesen Antrag. Folglich wird die Tagesordnung mit Rücksicht auf die Priorität dieser Anträge dahin lauten: 1. Ablesung des Sitzungsprotokolls der heutigen Sitzung; 2. Berathung über den Antrag des Abg. Kudlich; 3. Berathung über den Antrag des Abg. Selinger, und dann dürfte als allgemeine Rubrik die Ankündigung und Motivirung der selbstständig gestellten Anträge aufzunehmen sein. (Einige Mitglieder: Berichte über die Wahlacte!) Die Wahlacte bilden ohnedem eine stehende Rubrik der Tagesordnung. Die Stunde der Sitzung ist, wie schon beschlossen, 11 Uhr. Ich habe noch Einiges zu erinnern: Diejenigen Redner, welche sich in vorhinein vormelken lassen wollen, um für oder gegen den Antrag zu sprechen, wollen sich in dieser Angelegenheit an den Schriftführer Streit wenden. Dann bitte ich die Herren Mitglieder des Vorstandsbureau, sowie die Redactoren der stenographischen Berichte, heute Abend 6 Uhr im Vorstandsbureau erscheinen zu wollen. Ferner, der Vorstand des Ausschusses zur Prüfung beanstandeter Wahlen ersucht, daß die Mitglieder sich heute um 5 Uhr im Commissionszimmer Nr. 2 versammeln wollen.

Abg. Podlewski. In Bezug auf die stenographischen Protokolle muß ich die Herren aufmerksam machen, daß es sehr zu wünschen wäre, wenn jeder Herr Abg. seinen Namen genau ausschriebe, oder wenigstens den Platz nicht verwechsle. Es möchte unterdessen eine Verwechslung der Namen vorgenommen werden. Also bitte ich die Hern Abgeordneten, morgen ihre Namen genau abzugeben.

Vicepräs. Ich finde auch nöthig, daß die früheren Schriftführer, die während den vorberatenden Sitzungen das Protokoll gefühlt, die Wahlacten dem Herrn Schriftführer allepitsch zu übergeben. Übrigens erkläre ich die Sitzung für geschlossen.

(Schluß der Sitzung um 2 Uhr)


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