Pondìlí 14. srpna 1848

es muß also, wenn wir das Weinbergrecht andeuten wollen, dasselbe deutlich ausgesprochen sein.

Indessen genügt wohl die allgemeine Fassung wo Alles subsumierbar ist, was wir meinen; es genügt insbesondere auch hinsichtlich des Weinzehnts weil sich der allgemeine Ausdruck, Zehentrecht und Zehent" auf Alles ausdehnen läßt, also auch auf den Weinzehent. Ich glaube, wie gesagt, das Recht fordert es, daß wir im Allgemeinen die Entschädigung in Aussicht stellen. Ich meine ferner, die Entschädigung muß zunächst den Verpflichteten obliegen.

Einer der Herren Abgeordneten sprach sich dar über aus, daß die Entstehung der Robot und der Zinsungen öffentlicher Natur war, aber seitdem ins Privateigenthum überging, und darum weil letzteres stattfand, müsse eine Entschädigung eintreten, aber in Berücksichtigung des Ursprungs nicht von den Verpflichteten, sondern vom Staate aus. Ich finde darin eine Inkonsequenz; es wird da auf den gegenwärtigen Rechtszustand gesehen, um das Recht der Entschädigung auszusprechen; um aber den Verpflichteten zu finden, sieht man auf den Ursprung zurück. Ich glaube, wir müssen uns consequent bleiben, und wenn wir einmal den rechtlichen Zustand, so wie er jetzt ist, ins Auge fassen, müssen wir ihn auch im Auge behalten.

Vom Staate die Ablösung aus eigenen Mitteln zu verlangen, finde ich aus zweifachen Rücksichten nicht rätlich; einesteils weil die Ablösung da geradezu ungerecht wird, indem sie gleichmäßig auch Diejenigen trifft, die jetzt nicht unter die Belasteten gehören, daher auch von der Entlastung keinen Vortheil ziehen, wenigstens keinen unmittelbaren und so großen Vortheil, wie die eigentlich Begünstigten; und bedarf es noch solcher Belastungen der Finanzen gerade jetzt, um neue Verwirrungen und Verlegenheiten zu bereiten? Wir haben uns eben und außerordentliche Maßregeln umsehen müssen, um dem Staatskredit aufzuhelfen.

Es wäre wahrlich kaum der Weg zum Ziele zu gelangen, wenn wir noch solche, nicht unerhebliche Lasten hinzufügen wollten. Die einzelnen von den bleibenden Giebligkeiten zu entlastenden Besitzungen bieten ungleich zweckmäßigere Hypotheken, um die zu ihrer eigenen Entlastung benötigten Summen auf eine wohlfeilere Weise zu erzielen, als es dem Staate gelingen dürfte. Ich fürchte auch, es würde sonst eine bedeutende Steuervermehrung zur Folge haben, wenn wir im Wege allgemeiner Besteuerung den Zweck erreichen wollten, den wir uns vorgesetzt haben. Das dürfte aber die Constitution in Mißcredit bringen, denn dann würde man klagen —und wir wissen, daß es noch immer Menschen gibt, die auf der materiellen Seite sehr empfindlich sind — dann würde man klagen, daß die Constitution mehr Lasten als Vortheile brächte; ich glaube, wir würden den Zweck verfehlen, den wir beabsichtigen. Wenn ich hisher zur weisen Mätzigung und billigen Beachtung der Eigenthums und dergleichen Rechtsansprüche bei der Ablösungsfrage rieth, sprach ich bisher hauptsächlich vom rechtlichen Standpuncte. Doch auch die Klugheit erheischt es nach meiner Ansicht, daß wir billig vorgehen. Fördern wir die Berechtigten nicht heraus, als ob es sich jetzt nur um die Macht des Stärkeren handle; es könnten Zeiten kommen, wo man denselben Grundsatz gegen uns und wider unsere kaum errungenen Freiheiten anwenden könnte. Ja, wir könnten erfahren, daß diese Personen, um deren Existenz es sich nicht bloß in politischer, sondern auch in materieller Beziehung handelt, daß diese Classe sogar jetzt noch mehr Einfluß beste, als es unserer jungen Freiheit zuträglich sein könnte.

Wahren wir unsere Freiheit! sichern wir sie durch weise, liberale und humane Institutionen! aber bewahren wir sie vor Krankheiten, die den Keim des Todes in sich tragen; wahren wir sie vor Makel der Entheiligung und selbst auch jeder Verdächtigung, auf daß sie uns nicht verkümmert werde, oder auf daß wir nicht die Nothwendigkeit ungleich schwererer Opfer herbeiführen!

Ich glaube selbst die gemeinschaftliche Ehre Machthuhns Vorsicht und Billigkeit zur Pflicht. Große Opfer an Gut und Blut werden dargebracht; zur Ehrenrettung unseres gemeinsamen Vaterlandes möge kein Schatten eines Unrechtes den Ruhm umdüstern, und möge insbesondere aus der Reichsversammlung nur Ruhmvolles hervorgehen zum Wohle Aller, insbesondere zur Zufriedenheit aller Billigdenkenden und Gerechten. Ich habe nur noch über die Abstimmung, die auch schon zur Sprache kam, zu erwähnen. Einer der Herren Abgeordneten will die hier fällige Abstimmung mittelst Namensaufruf, damit man wisse, wie er vermeint, wer die bisherigen Unterdrücker unterstütze. Ich werde es nicht scheuen, ich wünsche es, daß es geschehe, damit die Völker Österreichs, damit die Welt erfahre, daß wir Böhmen nicht Opfer scheuen, wenn es gilt die Freiheit zu erringen, damit es aber auch kund werde, daß wir nicht weniger gerecht, als freiheitsliebend seien.

Vicepräs. Der nächstfolgende Redner, der sich aussprach für den Antrag, ist der Abgeord. Schneider. (Ruf: Interpellationen!) Ich glaube die Interpellationen könnten nur mit Genehmigung der Kammer zugelassen werden, weil es ein Grundsatz der Geschäftsordnung ist, daß durch die Interpellationen eine schon begonnene Vorhandlung nie unterbrochen werden darf. Ich glaube, der Abg. Schneider sollte von seinem Rechte Gebrauch machen.

Abg. Löhner, Ich erlaube mir zur Geschäftsordnung eine Bemerkung zu machen. Meines Wissens ist bereits eine Interpellation wohl schon verschoben worden, aber wenn die Minister nicht zugegen wann, ist sie später bewilligt worden, wenn die Minister gekommen sind, Sollte dieser Grundsatz festgehalten werden, so würde es rein vom Zufall abhängen, ob die Minister gerade Anfangs der Sitzung zugegen sind, ob überhaupt Interpellationen stattfinden können oder nicht. Ich glaube, daß in dieser Hinsicht andere Grundsätze aufgestellt werden müssen.

Vicepräs. Ich erlaube mir zu erwidern, daß ich zunächst berufen bin, über die genaue Befolgung der Geschäftsordnung zu wachen. Nunheißt es im letzten (Satze des betreffenden Paragraphes: "In keinem Falle darf aber die Interpellation eine bereits begonnene Verhandlung unterbrechen!" — Ich weiß mich sehr wohl zu erinnern, daß noch das letzte Mal die Kammer sich dafür aussprach, das für eine Verhandlung anzusehen. Wenn ich nun diesen Grundsatz aufspreche, so habe ich nur einen Grundsatz der Geschäftsordnung in Erinnerung gebracht, keineswegs aber als einen Grundsatz von mir aufgestellt.

Abg. Smolka. Ich bitte um das Wort. Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Frage an die hohe Kammer zu stellen, ob es der Kammer genehm ist, daß dessen ungeachtet die Interpellationen stattfinden dürfen. (Dieser Antrag wird unterstützt.)

Vicepräs. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, daß die anderweitigen Interpellationen stattfinden sollen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität.)

Unter den angemeldeten Interpellationen befindet sich jene des Abg. Smolka. Ich fordere daher den« selben auf, seine Interpellation anzubringen.

Abg. Smolka. Ich habe hier aus Galizien eine ältliche Verfügung eingeschickt bekommen, welche mich veranlaßt, an den Herrn Minister des Innern eine Anfrage zu stellen, diese lautet folgendest maßen: 

,,Vr.719. Circulare an sämmtliche Ortobrigkeiten.

,,Laut Eröffnung des hohen Landespräsidiums vom 21. Juni d. J., Z. 8159, ist es den Nationalgardisten nicht gestattet, außer dem Orte, in welchem sie in die Nationalgarde eingereiht sind, Uniformen und Waffen zu tragen, ebenso ist die Handhabung der bestehenden Polizeivorschriften mit dem Beisatze angeordnet worden, daß die von einzelnen Nationalgardisten etwa vorgewiesenen Urlaubszeit. In ihrer Kommandanten durchaus als kein Ausweisdokument angesehen werden dürfen. Diejenigen, die sich dieser hohen Anordnung nicht fügen, werden angehalten und vom königl. Kreisamte unter Eskorte oder nach Umständen mit gebundener Route an das Lemberger Nationalgardekommando abgesendet werden.

Zolkiew, am 19. Juli 1848.

Martinow i c z m p."

Nun, ich will hier nicht eine Anklage gegen den Kreishauptmann richten, welcher dieses Cirtular erlassen hat, nachdem er wahrscheinlich geglaubt hat, den Erlaß des Landespräsidiums befolgen zu müssen, wiewohl er gegen einen solchen inconstitutionellen Erlaß hätte Verwahrung einlegen können. Aus dieser Verfügung ist aber zu entnehmen, wie noch immer in Galizien regiert wird, und wie es komme, daß das Landvolk gegen das Institut der Nationalgarde eingenommen ist, wenn es möglich ist, daß die Regierung an die Ortobrigkeit solche Verfügungen richtet, nämlich daß die Nationalgardisten, welche nicht zum Orte gehören und sich in Uniform und mit Waffen zeigen, aufzugreifen, gleich Verbrechern unter Eskorte und mit gebundener Route abzustellen seien. — Wiewohl ich nicht glauben kann, daß eine solche Verfügung durch einen Ministerial Erlaß veranlaßt wurde, so erlaube ich mir dennoch an den Herrn Minister des Innern die Anfrage zu stellen, ob dieß nicht dennoch vielleicht der Fall war? — wenn nicht, ob dem Ministerium von diesem Erlasse eine Kenntniß zugekommen ist und was dal Ministerium veranlaßt habe, oder zu veranlassen gedenkt, um einen solchen höchst inconstitutionellen Art rückgängig zu machen und den ungünstigen Eindruck und das Mißtrauen zu beheben, welche eine solche Verfügung auf das Landvolk nothwendig zur Folge haben müßte.

Minister des Inn. Doblhoff. Wenn diese Verfügung auf Anlaß eines Ministerialerlasses erfolgt wäre, so glaube ich, dürften wohl Alle überzeugt sein, daß sich sowohl im Gubernialreseripte als auch in dem Kreisschreiben darauf berufen würbe. Dem Ministerium ist von dieser Verfügung durchaus Nichts bekannt geworben, und nachdem dieselbe mit den Grundsätzen durchaus in keinem Einklänge stehet, welche bei allen Nationalgardeinstituten in den übrigen Ländern Österreichs gehandhabt werden, kann aber ein gleiches Verfahren durchaus nicht gebilligt werden. Ich danke für die Mittheilung und werde ganz in dem Sinne, in welchem dieser Grundsatz der Nationalgarde bis jetzt von Seiten des Ministeriums gehandhabt werden ist, das Nöthige verfügen.

Abg. Smolka. Ich danke dem Herrn Minister für diese beruhigende Erklärung, und ich danke zugleich für die in Aussicht gestellte Verfügung, welche der Nationalgarde, dieser festen Stütz« der Freiheit, diejenige Achtung verschaffen solle, welche ihr im Staate gebührt.

V i c e  P r ä s. Eine weitere Interpellation wurde angemeldet vom Abg. Reymershofer.

Abg. Reymetshofer. Aus meinem Wahlbezirke habe ich die Nachricht erhalten, daß bei der Rekrutenabfuhr der Herrschaft Wisswitz in Hradisch zwei Recruten entsprungen sind; darüber ist der Amtmann von Wisswitz böse geworden, und hat beim Kreishauptmann um eint militärische Exekution von 25 Mann für das betreffende Dorf angesucht, welche auch zugestanden worden. Diese militatische Exekution ist auch ausgeführt worden. Nicht damit zufrieden, hat der Amtmann das Militär in die Stadt Wisswitz verlegt und hat einen Tag Rast halten lassen. Unter diesem militärischen Schutze hat er in den Dörfern Lissa und Lutonina Hausdurchsuchungen machen und alle Privatwaffen der Einwohner confisciren lassen. Bei der Verlegung der Militärwache nach Wisswitz Ein auch ich in meinem Hause mit einem Manne belästigt worden. Ich erlaube mir also an das hohe Ministerium die Anfrage zu stellen, ob es solche Übergriffe der Amtsgewalt in den Provinzen billige; ob das Ministerium, wenn die Exekution noch besteht, solche alsogleich aufzuheben gedenke; ob die den Privaten abgenommenen Waffen zurückgestellt werden, und ob das Ministerium den Kreishauptmann zu Hradisch und den Amtmann zu Wisswitz wegen Mißbrauch der Amtsgewalt zur Verantwortung ziehen werde?

Minister Doblhoff. Darauf kann ich wohl nur damit antworten, daß darüber erst Erhebungen gepflogen werben müssen; denn bevor der Vorfall nicht ältlich constatirt und alle Puncte genau angegeben worden sind, ist es wohl nicht möglich, eine Meinung darüber fassen zu können. Ich werde diese angegebenen Umstände genau untersuchen und prüfen lassen, und nach dem Resultate der Erhebung wird nach Gerechtigkeit vorgegangen werden. (Beifall)

Vicepräs. Auch der Abg. Demel hat eine Interpellation angemeldet.

Abg. Demel. Ich habe eine Interpellation an das Ministerium des Innern zu stellen. Ich habe nämlich unter dem 4. August einen Brief nach Breilenz abgeschickt, und zwar an meine Committenten. Ich hoffe, daß bis jetzt Gesetze abgefaßt worden sind, das Briefgeheimnis zu wahren. Dieser Brief ist aber zurückgesendet worden. Der Brief kam auf der Post aufgebrochen an. Ich frage daher das hohe Ministerium, ob es gesonnen sei, die Maßregel für Wahrung des Briefgeheimnisses einzuschärfen, denn ich muß Muthmassen, daß es, wenn nicht vorsätzlich, doch vielleicht zufällig geschehen sei durch das Einpacken der Briefe; aber das Auspacken der Briefe sollte genau vorgenommen werden, denn sonst könnte man sich sehr leicht der Mutmaßung hingeben, der Inhalt des Briefes fei eingesehen worden.

Minister des Innern Doblhoff. Darüber sind schon mehrere Außerdüngen abgegeben worden und alle, welche bei der Manipulation der Briefpost verwendet sind, haben sich darüber öffentlich verantwortet. Ich glaube, daß in sofern diese Interpellation einen Vorwurf enthalten sollte, das Ministerium lasse sich die Sicherstellung des Briefgeheimnisses nicht genügend angelegen sein, dieser Vorwurf gewiß nicht am Platze wäre. Es ist offenbar, und es kömmt der Fall öfters vor, daß Briefe aufgebrochen oder zum zweiten Male gesiegelt, von den Postämtern abgegeben werden, aber da ist es immer nur die Folge der Manipulation, wo viele Briefe zusammenkommen, wo die Abfahrt schon beschleuniget, und die Briefe selbst oft nicht gehörig gesiegelt sind. Ich bitte daher auf jene öffentlichen Verhandlungen, die dießfalls gepflogen worden sind, beiläufig vor vier oder sechs Wochen, zurückzublicken, wo man besorgte, daß dießfalls von Seite der Behörden Unregelmäßigkeiten eintreten, und ich biete auf diese Äußerungen Rücksicht zu nehmen. Finanzminister Krauß. Der Gegenstand gehört eigentlich in mein Departement, indem die Postverwaltung dem Ministerium der Finanzen untersteht. Es sind wiederholt die gemessensten Aufträge ergangen, daß das Briefgeheimnis geachtet werde, Erst vor wenigen Tagen ist mir ein Adresse vorgelegt worden; ich habe eine Untersuchung darüber angestellt, wo der Thäter zu finden wäre. Ich bitte mir auch diese Adresse zu geben, und es wird wieder eine Untersuchung darüber eingeleitet werden.

Vicepräs. Es liegen keine weiteren Anmeldungen von Interpellationen vor.

Abg. Löhner. Ich habe meine Interpellation an das Ministerium des Innern vorbehalten, weil früher der Herr Minister nicht gegenwärtig war. Ich erlaube mir nun an den Herrn Minister des Innern zwei Fragen zu richten; die erste Frage betrifft die Provinziallandtage. Es ist definitiv durch die Zeitungsblätter bekannt gemacht worden, daß in einzelnen Provinzen solche Landtage stattgefunden haben und bereits auseinander gegangen sind. In ändern Provinzen bestehen sie noch heute und nennen sich constituirende Landtage, fassen Beschlüsse, die, wenn sie wirklich gültige Beschlüsse sein sollen, dem Reichstag präjudiciren würden. Nach meinem Dafürhalten ist es eine Contradictio in adjecto, wenn mit dem constituirenden Reichstage zugleich constituirende Landtage in jeder Provinz abgehalten werden, deren einzelne Bestimmungen kund geworden, welche über die Art, wie diese Landtage ihre Aufgabe betrachten, verschiedene Zweifel erregen werdendes ist uns indessen eine officielle Übersicht darüber nicht bekannt, eben so wenig ist darüber beim Reichstage weder vom Ministerium noch von jemand Andern beantragt worden, was in Bezug auf diesen Landtag vis á  vis dem Reichstage zu beschließen sei, und darum erlaube ich mir die Fragen:

1. Welche Landtage sind seit dem März zusammengetreten oder noch beisammen?

2. Kraft welcher Berufung und zu welchem erklärten Zwecke sind sie zusammengetreten?

3. Nach welchem Gründsatze ist hierbei statt der feudalen Stände die Volksvertretung vorhanden gewesen?

4. Wie verhalten sich ihre Beschlüsse eventuell zu jenen des Reichstages?

Über diese Puncte würde ich ersuchen, die officiellen Acten auf den Tisch des Hauses zu legen, um aus dieser Übersicht anderweitige Anträge zu bilden.

5. Ob das Ministerium von seiner Seite gedenke, einen Gesetzentwurf, betreffend die Schließung der sämmtlichen Provinziallandtage, bis der Reichstag seine Arbeiten vollendet hat, vorzulegen?

Sine zweite Interpellation habe ich bezüglich des Nationalgardegesetzes, respective gewisser Sondercorps zu stellen. Wir haben ein provisorisches, sehr kurzes Nationalgardegesetz; es ist darin wesentlich nur ausgesprochen, daß He Nationalgarde ein Nationalinstitut sei, und daß sie unter das Ministerium des Innern gestellt werden, und weiter sind keine Sondercorps, mit Ausnahme der akademische Legion, in Aussicht gestellt. In Prag hat sich ein Corps gebildet, welches, wie alle Journale angeführt haben, sich bei der Aufrechthaltung — nicht der Ordnung, sondern der Unordnung betheiligt hätte, und namentlich ist der Fall angeführt worden, daß zu jener Zeit, als unser jetziger Herr Vizepräsident Bürgermeister war und die Ordnung und Ruhe aufrecht erhalten wollte, die Swornoft opponiert habe.

Abg. Wieznicky. Ich bitte, das ist keine

Interpellation, das find Persönlichkeiten. (Ruf: Zur Ordnung!)

Abg. Lohner. Ich bitte, mich nicht weiter zu stören; alle Vorredner hatten das Recht, ihre Interpellationen zu motiviren, und ich vindicire mir dasselbe Recht. Von der Spornost sind die Daten angegeben worden, namentlich, daß die Konsternation über die in Aussicht gestellte Wiederherstellung so weit gehe, daß man einen Theil der jetzt stattfindenden Auswanderung vieler Familien aus Prag der Reorganisirung dieses Corps zuschreibe. Ob das Ministerium gedenke, ein Nationalgarbegesetzzug erlassen, und dann einen Nationalgardengesetzentwurf vorzulegen, und ob das Ministerium gedenke, daß es ein nationales, d. i. ein vereinigendes Institut sei, und mit der vom Kaiser sanktionierten Ausnahme der akademischen Legion keine weitere Separation mehr eintrete, und ob das Ministerium dieses der Spornost gegenüber festzuhalten gedenke. (Beifall und Zischen.) Minister des Innern Doblhoff. Was die erste Interpellation betrifft, bezüglich der Landtage, so mache ich aufmerksam, daß diese Angelegenheit sehr umfassend beantwortet werden muß, und es eine große Zeit erfordert, um alle Daten zu sammeln; und es wird Ihnen gewiß lieber sein, meine Herren, wenn Sie diesen Gegenstand erschöpfend beantwortet sehen, als bloß mit dem, was ich vorbringen könnte, ohne mich auf die einzelnen Puncte zurückzuerinnern, sich zu begnügen. Ich bin überzeugt, daß Ihnen eine ausführliche Darstellung angemessen erscheinen wird, und ich beantrage daher, daß diese Auskünfte, diese Auseinandersetzungen und endlich diese Mittheilungen eines Antrages in der nächsten Sitzung vorgetragen werdensbezüglich der Fragen, die an mich gestellt worden sind und die das Nationalgardegesetz betreffen, so kann ich bemerken, daß das Ministerium die nöthigen Vorbereitungen getroffen hat, um in kurzer Zeit ein Nationalgardegesetz, welches ein bringendes Bedürfnis ist, vorzulegen; es fehlen mir nur noch einige Acten; insbesondere wünsche ich noch die Erfahrungen, die vom Verwaltungsmathe in Wien gemacht worden find, mitgetheilt zu erhalten; ich erwarte seine Bemerkungen in einigen Tagen, dann bin ich in der Lage dieses Nationalgardegesetz vorzulegen. Ich muß wünschen, daß dieß so bald als möglich von der hohen Kammer in Berathung gezogen werde, weil der Mangel desselben so fühlbar ist. Er ist so fühlbar in der Beziehung, daß so viele Separationen in der neuesten Zeit an den Tag gekommen sind, und in allen Städten steht der Wunsch aufrecht, sich in einzelne Körper zu zersplittern. E8 kann aber dieses Zersplittern in kleinere Corps mit Abzeichen, welche in der gesamten Bevölkerung ständische Unterschiede herbeiführen könnten, nicht mit der Ansicht übereinstimmen, die nothwendig ist, damit das Nationalgardegesetz als ein nationales, als ein Gesetz der Bürger und Volkswehr erscheint. (Beifall.) Ich spreche noch aus sehr vielen ändern Gründen dagegen; denn soll die Nationalgarde ein nationales Institut sein, soll sie ein wirksames exekutives Organ sein, so ist es nothwendig, daß sie in solchen Abtheilungen erscheint, welche durch ein nahes Zusammenwohnen die Möglichkeit ihres schnellen Zusammenberufens im Falle der Gefahr sichert, nicht aber durch andere Momente der Einreihung in die Nationalgarde, wobei ich jedoch immer voraussetze, daß die ursprünglich bestandene Abtheilung der akademischen Legion, welche auf ändern Grundsätzen beruht, immerhin als eine Ausnahme zu gelten habe und als eine ehrewerte Ausnahme betrachtet werde. (Beifall.) In Rücklicht der letzten Anfrage, bezüglich der Spornost, was das Ministerium in dieser Angelegenheit einzuleiten gedenkt, steht, glaube ich, der Grundsätze fest, daß das Ministerium über das, was es thun will, niemals Auskunft ertheilen kann, weil es immer nach den Umständen und nach den Erhebungen entscheiden muß; es kann mittlerweile, bis der Punct, wo es die Entscheidung vorzunehmen bat, kommt, Mittheilungen erhalten, wodurch die Entscheidung eine gewisse Richtung bekommen könnte, womit das Ministerium mit seiner vorläufigen Erklärung in Widerspruch gerathen würde; ich glaube also, es wird derselbe Grundsatz dießfalls zu beobachten sein, wie er im Allgemeinen gilt. (Beifall.)

Vicepräs. Ich glaube, der Herr Kriegsminister hat eine Eröffnung an die hohe Karminer zu machen,Kriegsminister Labour. Ich habe bloß der hohen Kammer anzuzeigen, daß gestern Früh mit dem Telegraphen und heute Früh ein Courier angekommen ist, daß der F. M. Radetzky mit dem Könige von Sardinien einen Waffenstillstand auf sechs Wochen abgeschlossen hat, und werden nunmehr die Friedensunterhandlungen während des Waffenstillstandes gepflogen werden. Für unsere Waffen ist dieser Waffenstillstand sehr ehrenvoll; die Festungen Peschiera, Osoppo, Rocca d'Anfo werden in drei Tagen übergeben, die Piemontestischen Land und See Truppen von Venedig zurückgezogen (Beifall), und (s läßt sich die zuversichtliche Hoffnung darauf gründen, daß Venedig in der gegenwärtigen Lage nicht lange mehr bleiben wird. Diese Convention, welche zu Mailand abgeschlossen wurde, wird in den Zeitungen veröffentlicht werden. (Beifall.)

Abg. Seliger. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, an die hohe Versammlung gefälligst die Frage zu stellen: ob sie mir für die Begründung meines Antrages zehn Minuten gönnen wolle? (Ruf: Ja! auf der Linken: Nein!)

Vicepräs. Wird der Antrag des Abg. Seliger unterstützt? (Unterstützt. Bewegung auf der Linken.)

Eine Stimme von der Linken. Ich stelle den Antrag, zur Tagesordnung überzugehen.

Vicepräs. Der Antrag, zur Tagesordnung überzugehen, hat vor Allem den Vorzug. Wünscht eine hohe Versammlung, daß zur Tagesordnung übergegangen werde, so wolle sie dieß durch Aufstehen fundgelben. (Der Antrag auf die Tagesordnung wird nicht angenommen.)

Abg. Bilinski. Es sollte hier die Frage bezüglich der Tagesordnung gar nicht gestellt werben.

(Bewegung.)

Vice Präs. Bei jedem Antrage muß die Unterstützungsfrage gestellt werden; der Antrag des Abg. Seliger hat Unterstützung gefunden, dagegen der auf Tagesordnung ist durchgefallen. Ich bringe nun den Antrag des Abg. Seliger zur Abstimmung. Wünscht die hohe Versammlung dem Abg. Seliger zehn Minuten zu gewähren, damit er etwas zur Motivirung seines Antrages vorbringe? (Angenommen. Bewegung.)

Abg. Seliger (von der Tribüne). Seit dem Tage, als ich meinen Antrag gestellt, haben wir den hochverehrten Kriegsminister mehr als einmal auf dieser Tribüne gesehen; so oft er erschienen, immer waren es Siegesnachrichten vom Schauplatze des Krieges, immer waren es Botschaften von den großartigen Erfolgen, welche die österreichische Armee in Italien erfochten. Mit dem Gefühle der lebendigsten Freude vernahmen wir die Kunde von den vollbrachten herrlichen Thaten. Sehen wir ihn doch aufgefrischt den alten Ruhmeskranz Österreichs und bereichert mit neuen glänzenden Blättern. Mit gerechtem Stelze erfüllt uns die Kunde von dm strahlenden Erfolgen, welche unter der Einwirkung der widerlichsten Umstände, unter Hindernissen der abstoßendsten Art, unsere Brüder in Italien und Tirol errungen. In einer Zeit wirrer Parteikämpfe und bedrohlicher Reibungen zwischen Nationalitäten, fühlten wir die schönste Befriedigung bei dein Anblicke einer Armee, in deren Lagern ein eigenthümlicher Kampf zwischen den Söhnen der verschiedensten Nationalitäten besteht. Es ist der Kampf, der einst im schönen, herrlichen Österreich, in allen Reihen der constitutionellen Staatsbürger mit Gottes Hilfe und Segen hervortreten wird, wenn die Wogen der Zeit sich gelegt haben werden, und die Sonne des Friedens über versöhnte und beruhigte Länder strahlt. Es ist jener Kampf, der im rühmlichen Wetteifer bei Erfüllung der Pflichten, bei Hingebung an das geliebte Vaterland und Treue an den angestammten Fürsten sich offenbart. — Wir haben Großes, wir haben Herrliches, wir haben Außerordentliches vernommen! Das weckt in der Brust des Patrioten das Gefühl erhöhten Selbstbewusstseins, und eine Stimme prophetischer Ahnung läßt sich vernehmen, denn deutlich vernimmt er die inhaltsschweren Worte: Ein Reich, das auf Scharen begeisterter und helbenmüthiger Krieger für die Ehre des Vaterlandes hinzuweisen vermag, ist kein Reich der Ohnmacht und des Verfalles (Beifall), es ist ein Reich ton großartigem Aufschwünge jugendlichen Emporeblühens, ein Reich, dem noch eine glänzende, eine welthistorische, große Zukunft bevorsteht.

Meine Herren! Außer diesen großen und mächtigen Gefühlen ist auch das Gefühl der Dankbarkeit in uns rege geworden. Wohl erkennen wir, daß Völker zum Danke verpflichtet sind, wenn ihre Ariegier gewichtige materielle Vortheile erringen; wir er» kennen aber auch, daß die Verpflichtung zur Dankbarkeit bei den Völkern keine geringere ist, wenn ihre Söhne für die Ehre des Vaterlandes Blut und Leben opfern. Und die Waffenehre Österreichs war es, die da von unfern Brüdern in Italien und Tirol gewahrt werden mußte! Und unsere Brüter haben sie gewahrt, die Ehre Österreichs haben sie nachdrücklich, opfert endig, zum unvergänglichen Ruhme gewahrt! Ist aber diese Wahrung nicht etwa in de r Absicht geschehen, um Millionen vernünftiger Wesen zu knechten? soll das Ende eines mörderischen Kampfes nicht etwa zusammenfallen mit der Zertretung eines reichbegabten Volkes? Nein, das soll es nicht! Kennen wir doch die Versicherungen, die eine freisinnige und wohlwollende Regierung gegeben; kennen wir doch die zutraut nervweckenden Worte, welche auf den Stufen des Thrones bei der feierlichen Eröffnung des Reichstages aus erlauchtem Munde erklungen: Der Zweck des Krieges, — so hörten wir, — ist nicht auf Unterdrückung der Freiheit, nicht auf die Beeinträchtigung der italienischen Nationalitäten gerichtet. Die Frage ist somit einfach die: sind unsere Brüder in Italien und Tirol im Kampfe für die Ehre des Vaterlandes tapfer, sind sie todesmutig und heldenkühn? Wenn auf diese einfache Frage kein einfaches und bestimmtes Ja in unserer Brust ertönt, so stellen wir die Frage an die auswärtige Welt, und da wird aus dem Lagern der Feinde, aus den Gauen entfernter Reiche und aus dm Gebieten fremder Weltteile die Antwort erschallen: Ja, Osterreichs Krieger in Italien und Tirol sind tapfer, sie sind todesmutig und heldenkühn. (Beifall) Wenn aber das männliche und kriegerische Tugenden find, die bei gebildeten, bei gesunden und kräftigen Nationen von allen politischen Parteien beachtet und aus gezeichnet werden, so lassen sie auch uns zu eine Auszeichnung schreiten. Entscheiden auch wir uns für eine Auszeichnung, die am anregendsten und tiefsten wirkt, weil sie die erhabenste ist, die eine freie Nation ihren freien Söhnen gewähren kann! Entschlagen wir uns jeder Debatte, und erklären wir lau und feierlich (viele Stimmen: Nein, Nein!) in die Versammlung, von der das anerkennende Wortschnell nach allen Richtungen in die Welt hinaus strömt: Die österreichische Armee in Italien und Tirol hat sich um die Ehre des Vaterlandes verdient gemacht. Die Abgeordneten der österreichischen Völker sollen daher ihre dankbare Anerkennung der hellenkühnen Tapferkeit der opferfreudigen Vaterlandsliebe und aller jener krieget schien Tugenden, wodurch ihre Brüder in Italien und Tirol unter Anführung des ruhmbekränzten Feldherrn Radetzky die Bewunderung der Welt erregen, laut aussprechen.

Nun, meine Herren, fordere ich Sie nochmals auf, sich über diesen Gegenstand jeder Debatte zu entschlafen (viele Stimmen: Nein!) und ich bitte Sie, Herr Präsident, mir zu erlauben, in Ihrem Namen die versammelten Herren aufzufordern, sich zum Zeichen ihrer Zustimmung von ihren Sitzen zu erheben, und zu rufen: Es lebe die Freiheit es lebe die tapfere österreichische Armee in Julien und Tirol! (Großer Beifall, das Centrum und ein bedeutender Theil der Rechten er hebt sich.)

Abg. Borkowski. Ich bitte um das Wort.

Vicepräs. Ich muß auf den Standpunct der Verhandlung hinweisen. Der Antragsteller hat gebeten, daß ihm bewilliget werde, seinen Antrag zu begründen; es ist geschehen; ich glaube der Zweck ist erreicht. Darüber, ob eine Debatte über diesen Antrag stattzufinden habe, ob ein Beschluß darüber zu fassen sei, können wir heute nicht entscheiden, und ich glaube, es dabei bewenden zu lassen, daß beute der Abgeordnete seinen Antrag motivirt hat. Ich trage nun darauf an, weiter zu schreiten in der Berathung des Antrages vorn Abg. Kudlich.

Abg. Bilinski. Wenn eine Abstimmung stattfinden soll, so ist dieses? ein Antrag und über diesen Antrag muß verhandelt werden.

Abg. Seliger. Der Antrag ist mit Reklamation angenommen worden (Nein! von der Linken), und ich nehme ihn daher in der frühern Form zurück.

Vicepräs. Ich bitte den Herrn Abgeordneten, sich klar auszusprechen, ob er den Antrag zurücknehmen will.

Abg. Seliger. Mein Antrag ist ja von der Versammlung mit Reklamation angenommen worden. (Nein! von der Linken.)

Vicepräs. Ich glaube, nachdem gegenwärtigen Stande müssen wir fortfahren, über den Antrag des Abg. Kudlich zu verhandeln.

Abg. Schneider. Meine Herren, ich betrete die ehrwürdige Rednerbühne nicht um etwas zu beginnen, was ich ja nicht vermag, nämlich um in einer schon mehrtägigen hier schwebenden Frage durch juridisch seine Distinktionen Sie zu ermüden; meine Absicht geht vielmehr dahin, einige Strahlen des Lichtes in eine Nacht des Druckes noch hinein zu tragen, und zwar in eine Nacht, die sich auch auf ein Gebiet verbreitet, das mir sehr nahe liegt. Wenn ich nun nicht über, noch viel weniger gegen, sondern für den Antrag des Abg. Kudlich in seinen Hauptmomenten das Wort zu ergreifen mir erlaube, so dringt mich dazu die Menschlichkeit und die jedem unbefangenen Auge offen liegende Gerechtigkeit der Sache und ihre Nothwendigkeit und Dringlichkeit. In einer Verfassung, in einer volkstümlichen, wie sie diese hohe Reichsversammlung hier aufzubauen gesonnen ist, darf unmöglich ein Stand, der große Wichtigkeit und Bedeutung hat, fehlen; er wird gewiß auch in dem Baue, welcher hier errichtet werden soll, seinen Platz finden. Es gilt ja unserm wackern und doch so hart belasteten Bauernstande. Ich spreche nun das entschieden aus; ich will nicht, wie ein Vertreter vor mir bemerkte (um mich auch seines Sprichwortes zu bedienen), wie die Katze um den Breigehen, ich spreche entschieden aus: ich will, daß der hartbedrückte Landmann, daß er von seiner Unterthänigkeit frei werde; ich spreche dafür, daß er nicht mehr von Gesetzen abhängig sei, welche die Willkür, die Laune, auch vielleicht die Gewalt zur Unterdrückung und zur Knechtung des Landmannes nur allzu oft auszubeuten suchte. Ich wünsche in unserm Landmanne auch einen freien Staatsbürger, der auch zum vollen Genusse der staatsbürgerlichen Rechte gelange; daß das nicht immer der Fall gewesen, das liegt ja klar vor und die hohe Reichsversammlung hat darüber schon gar viel vernommen. Ich gebe es gerne zu, daß die Lage und die Verhältnisse unseres Landmannes nach Verschiedenheit der Provinzen und er Eigentümlichkeit der Gutsherren und Beamten auch eine verschiedene sei und daß nicht überall, wie es auch ein verehrter Vertreter schon bemerkte, von einer Zwingherrschaft die Rede sein kann, wie sie ehr oft jenen Landvögten gleich geübt worden. Aber daß doch des Landmannes Lage, vornehmlich in eineinen Gegenden und Provinzen, eine gar gedrückte und eine jammervolle sei, dafür spricht gar viel.

Warum die so häufigen Klagen, die von der Elbe und Moldau, von der Weichsel und Ober hier n einem zusammenfließenden Schrei zusammentönen, in dieser hohen Reichsversammlung? Warum denn so viele Klagen, so viele Petitionen, die hier aus dein Tische des Hauses niedergelegt werden, der unter deren Wucht schier zusammenzubrechen droht? Lesen Sie es nur durch das lange Register, laufen Sie


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