Pondìlí 14. srpna 1848

nur in Gedanken durch das Register aller derjenigen Namen, nur der Grundgiebligkeiten, Abgaben, Zehent, Robot, Arbeiten, Dienstleistungen, selbst die erzwungenen Dienste, welche die Waisen den Grundherr schafften leisten müssen, — man kann schon kaum bei den Namen zu Athem kommen, wie viel mehr muß nicht das, was diese Namen bezeichnen, den armen, bedrängten Menschen niederdrücken? Erwägen Sie es nur, meine Herren, daß unserem Landmanne das Loos nicht auf das Lieblichste gefalle. Es sind hier gar viele Vertreter aus dem Bauernstände, welche auch hier in dieser hohen Versammlung zu sitzen die Ehre haben, und welche darüber ein Wort erzählen können. Auch wir, die wir aus einer unglücklichen, gar sehr bedrängten Provinz hierher gekommen sind, auch wir Vertreter Schlesiens, auch wir wissen herzzerbrechende und herzzerreißende Scenen vor Ihre Augen hinzuführen. — Schon hat ein verehrter Vertreter aus den Tiroleralpin, vielleicht durch geheime Sympathien zu einem andern Bergvolke hingezogen, die Aufmerksamkeit dieser hohen Kammer hingerichtet auf jenes kleine Völklein, das in den Sudeten und Beskiden wohnt — das Land, es heißt Schlesien. Meine Herren! Schlesien ist kein Land, wo Milch und Honig fleußt; dort breiten sich nicht fette Triften, üppige Fluren, herrliche Gefilde aus; dort durchziehen keine Weinberge das Land, und die milde goldene Sonne reift dort keine Trauben: es ist ein karger Boken, es ist eine rauhe Luft, und nur die angestrengte Mühe, und nur der angestrengte Fleiß des Landmannes vermögen es, der Natur die spärlichsten Bedürfnisse abzugewinnen. — Und dieses kleine Land, es ist von großem Elend heimgesucht; der Noth und der Hilferuf unserer Schlesier, er ist zu den benachbarten Provinzen hingedrungen; er hat auch hier unter der edlen Bevölkerung Wiens Theilnahme und Gehör gefunden, und eben darum drängt es mich auch, diesen edlen und teilnehmenden Minschensreunden, die der Noth Schlesiens sich erbarmten, ein "Gott lohne es!" hier öffentlich in dieser hohen Versammlung zuzurufen. Ja wir haben schwere Prüfungsjahre durchlebt— Das Manna Schlesiens, unsere Kartoffeln — so müssen wir diese Erdfrucht für unser Volk nennen — diese Kartoffeln waren seit den letzten Jahren dem Verderben preisgegeben. Die hungernden Gestalten scharrten sich auf unseren Straßen und umlagerten unsere Häuser. Die Ernten waren spärlich, aber um so reicher hielt der Tod seine Ernte; ja der Tod, es ist schrecklich zu sagen, durch Hungertyphus hervorgerufen. Doch, meine Herren. was der Himmel schickt, das wendet er auch wieder, aber was der Mensch dem Menschen auferlegt, ach! das will oft schwer nur weichen, und das ist wohl auch schwer und drückend zu tragen. (Großer Beifall.) Schweres und Drückendes trug der schlesische Landmann mit seinen Mitgenossen in den übrigen Provinzen der großen Monarchie. Die Arbeit, meine Herren, die scheuet jener abgehärtete Sandmann nicht, eben so wenig, als der wackere Landmann unserer übrigen Provinzen; allein er will sie nicht lästern, wie der Sclave, der nur der Geißel des Dränglers folgt. Er kennt den Gottesberuf: "Im Schweife deines Angesichtes sollst du dein Brot essen," und er will sich einem solchen Ruf nicht entziehen; aber er will ja mit seinem säuern Schweiße doch auch nicht den fremden Boden allein düngen, er will ja sein Eigenthum auch sein nennen, er möchte doch auch gerne von einer so schmählichen, oft drückenden Botmäßigkeit frei sein. Er will "dem Kaiser geben, was des Kaisers ist," aber et will frei sein von der Unterthänigkeit, von der drückenden Botmäßigkeit, von manchem harten Joche der Beamten und der Herrschaften. Es ist in der neuen Zeit der Freiheit (ein Rechtsgefühl auch erwacht, und er fragt sich: Warum denn nur überall und von allen Seiten an mich ein Ruf, der Andere nichts angehe? Warum bin ich dann dazu von der Menschheit auserkoren, um Wege zu machen, Straßen anzulegen? Warum soll denn ich allein es hören: Bauer, spann an!" wenn Vorspann zu leisten ist, während die Rosse der Herrschaften und Grundbesitzer bei den Meiereien und Gehöfen an den vollen. Krippen sich mästen? (Beifall) — Leistungen! — wo sind die Gegenleistungen? Dienste! — wo sind die Gegendienste? (Beifall.) Meine Herren ich will Ihre Geduld nicht ermüden; aber einen Augenblick schenken Sie mir noch, damit ich Ihre Augen hinrichte auf ein eigenthümliches Völklein, das vielleicht nicht allen verehrten Mitgliedern dieser Versammlung bekannt sein dürfte. Sehen Sie dort in den schlesischen Gebirgen und mitten in den Waldungen, da finden Sie einzelne Hütklein zerstreut, der Rauch durchzieht sie. In diesen armseligen Hütten, da wohnen Menschen, die bauen keinen Roggen und keinen Weizen, die bauen nur kärglich ihren Hafer, und sie essen auch kein Roggenbrot und keine Weizenkuchen: sie essen Haferbrot. Ihr einziges Besitztum, das sind einzelne Schafe, von deren grober Wolle sie ihre Hülle sich verfertigen, und die Hustweiden in ihrem Gebirge sind allein die Bedingung ihrer Ärmlichen Existenz. Das, meine Herren, das sind die Coralen, die Gebirgsleute unsers Schlesiens. Aber auch denen hat man diese engen Räume, auf denen sie sich bewegten, diese Handborat Erde, diese Scholle, möchte man sagen, man hat sie ihnen geschmälert und eingeengt; dort sind sogenannte Dominicalin, welche klagen, wie ihnen von ihren Obrigkeiten die Vertrage nicht zugehalten worden, und wie sie außer dem Mietzinse auch noch die Steuer zu zahlen haben, und so mit doppelten Ruten geschlagen sind. (Beifall.) Dort in diesem armen und hart heimgesuchten Lande, dort ist noch die Robot, liegt noch und lastet noch auf dem Häusler und Inmann, obgleich sie in der reichern und besser gestellten Provinz, im benachbarten Mähren, schon abgeschafft ist; dort kommen Fälle vor, wo durch die traurigste Veranlassung, durch Sterb und Todesfälle, das Laudemium in einem einzigen Jahre auch dreimal abgefordert wurde. Meine Herren, ich frage Sie nicht mehr, urtheilen Se selbst, und entscheiden Sie, ob nicht Hilfe nöthig ist. Ich frage Sie nicht mehr, Sie haben in Ihrem Herzen schon entschieden. (Beifall.) Ich kann nicht anders; ei bat mich auf diese ehrwürdige Stätte getrieben, ich bringe hierher, was ich in meinem Herzen habe, und was geboren wurde, noch ehe diese vielen Anträge und Amendements laut wurden. Ich bringe die Noth meiner Provinz zur Sprache, ich kann mein Volk nicht vergessen, dessen Vertreter ich bin; es jammert mich dieses Volkes (Beifall), mir blutet das Herz über sein trauriges Los. Ich spreche nicht bloß für die schlesischen Bauern, ich spreche für alle Landleute, für den ganzen Bauernstand unserer weiten Staaten, ich fordere für sie ihr gutes Recht, und das Volk verdient es; in seinem und in unserem Interesse müssen wir es ihm gewahren; denn wir finden in ihm eine Menschenblasse, welche einen Kern birgt, der uns ein guter, fruchtbarer Boden sein kann für unsere neuen Institutionen; und es erhebt mir das Herz, es wird weit vor dem Anblicke, wenn ich mein Auge in die Zukunft werfe, wenn unter der Sonne der Freiheit diese Leute herangebildet und gekräftigt werden, und damit das schönste, herrlichste Menschenkapital und zugleich Schutzwehre in ihm gefunden wird gegen manche Gefahren, die das Vaterland bebrohen, ein Vaterland, das auch diese Menschen lieben, für das auch sie gerne ihr Blut verspritzen werden. Freilich dieser Knäuel, der da gelöst werden soll, bietet seine Schwierigkeiten, die aber doch, wenn uns das rechte Vertrauen beseilt und Eifer und Fleiß sich damit vereinen, gelöst werten können. (Beifall.) Ich vertraue der Einficht, der Weisheit und dem Eifer dieser hohen Kammer, ich vertraue Ihnen; es sitzen hier Männer, die auch bei den Provinziallandplagen geknickt und das Interesse der einzelnen Gebiete kennen, und die ja auch hier dieser hohen Kammer schöne Zierden sind. Sie werden uns mit ihrem Rathe auch unterstützen. Ich will nicht das Oberste zu Unterst und das Unterste zum Obersten gekehrt haben, ich bin kein Freund von Überstürzungen, ich will ausgleichen, versöhnen, will daß wir alle dazu beitragen sollen, damit wir auf der Linie ankommen, die wir in dieser hohen Kammer anstreben, auf der Linie der echten Demokratie, wo wir alle Raum haben (Beifall) und uns die Hände reichen in Brüderlichkeit, wo jenes Bibelwort in Wirklichkeit tritt: Wo Friede und Liebe sich miteinander küssen. (Beifall.)Gestatten Sie bei diesem großen und schwierigen Werke, gestatten Sie dabei auch den Einfluß unserem einfachen, schlichten, aber redlichen Landmanne; hören Sie auch die Stimme derjenigen, die hier in dieser hohen Kammer Sitz und Stimme haben, es sind keine Leute, die tiefe Studien gemacht, das ist wahr; aber in ihrer Erfahrung und in ihrem langgeprüften Leben haben sie ein Corpus juris und natürliche Pandekten in ihrer Brust (Beifall), und die werden sie nicht so leicht irre leiten und es auch uns erkennen lassen, daß wenn an die Stelle des gesunkenen Vorrechtes eines Einzelnen das gute Recht hintritt, viel Tausende daran sich erheben und kräftigen können. Man hat die Freiheit, solch einem Volke übertragen und überlassen, einem zweischneidigen Schwerte verglichen! Meine Herren! auch ich unterschreibe das Wort des würdigen Vertreters für Prag: "Heilig ist das Eigenthum." Aber ich will es auf den Bauer bezogen wissen. Doch wenn eine Arbeiterklasse in dem Momente großer Aufregung mit solch einem Sinne und Geiste alle Leidenschaften zurückdrängen könnte, die da auftauchen konnten, wie? ich frage meine Herren, können wir etwa zweifeln, daß unserem Land und Bauernvolke ein solcher gesunder, ein solcher sittlicher und religiöser Sinn fehle? (Beifall.) Ich kann dem nicht Glauben schenken, ich müßte mich sonst an dem Volke, das auch ich kenne, versündigen. Armes Volk! wir wollen uns Deiner annehmen; zwar diese hohe Kammer, sie soll keinem Terrorismus weichen, der von Außen kommt, weder dem Terrorismus der Bajonette, noch dem Terrorismus der Keulen; aber wir haben auch das Wort wohl zu bedenken hier in diesen ernsten und heiligen Räumen: "Der schrecklichste der Schrecken das ist der Mensch in seinem Wahne" (Beifall), und ich sage auch: in der Verzweiflung; und wann tritt dieser Zustand der Verzweiflung ein? wenn alle Hoffnungsstrahlen erbleichen. — Nun der Land und Bauernstände unserer Monarchie, auch meines lieben armen Schlesiens, hat seine Hoffnung auf diese hohe Kammer gesetzt und gerichtet. Täuschen Sie nicht, hohe Versammlung, sprechen Sie aus dieses Wort, welches, wie schon erwähnt, hinausgetragen wird in die Provinzen, und das als die Thronrede des souveränen Volkes gilt, das ich von meinem Standpuncte anschaue als ein schönes, heiliges Christgeschenk, welches den Neujahrsmorgen der neuen Zeit ankündigt, einer Zeit, über der die Sonne der Freiheit aufgegangen, und die auch zugleich Bürge ist, daß dem gedrückten Land und Bauernvolke das Los freundlicher und lieblicher werde. (Beifall.)

Vicepräs. Nun trifft die Reihe den eingeschriebenen Herrn Redner Popel.

Abg. Popel. Hohe Reichsversammlung! Der Gegenstand der Auflösung des Untertänigkeitsverhältnisses ist so vielseitig, so erschöpfend besprochen worden, daß ich mir nicht schmeicheln darf, etwas Neues, etwas Gründlicheres vortragen zu können. Es ließe sich auch vom ersten constituirenden Reichstage erwarten, daß er vom Volke auegehend, das Volk vertretend, sich der Sache des Volkes annehmen werde, des Volkes, welches ein Jahrtausend lang geknechtet, zum Lastentiere herabgewürdigt, sogar den Namen: Mensch, den ihm Gott auf die Stinte gedrückt, mit dem eines Unterthanen vertauschen mußte. Dennoch ist ein Punct, der wichtigste, nur zum Theile berührt worden, nämlich der Grundsatz, nach welchem der hohe Reichstag den Gegenstand behandeln, und den Beschluß fassen will. Es ist, ich wiederhole es, viel und schön über die Auflösung des Unterethansverhältnisses gesprochen worden, jedoch, wie? frage ich, auf welcher Grundlage? als Recht, als Gnade oder als Vertrag? Ohne Zweifel wird die einstimmige Antwort des hohen Reichstages dahin lauten, daß wir in der festen Mahnung der auch dem Niedrigsten angebornen Menschenwürde ein heiliges Recht anerkennen, daß wir die Freiheit nur mit der Gleichberechtigung Aller vereint uns denken können, daß jede Bevorrechtung irgend Jemandes zum Nachtheile eines Andern ein Unrecht ist. Nur dann ist es Ein Recht im moralischen Sinne des Wortes, sowie Eine Wahrheit, Eine Tugend, Ein Gott. Dieses Recht leidet keine Ausnahme, keine Bedingung, keinen Vorbehalt. Dieß vorausgesetzt stände uns bevor, ganz einfach die Frage zu lösen, ob dann das Unterthänigkeitsverhältniß gerecht, das ist, dem Vernunftgesetze gemäß ist. Fällt der Ausspruch verneinend aus, wie dieß schon unwiderruflich geschehen ist, dann ist es an uns, die wir Vertreter des Gesamtvolkes, die wir der Brennpunkt des Willens, des Gerechtigkeitssinnes und der Gerechtigkeitsansicht von 20 Millionen sind, dann sage ich, ist es an uns, der Gerechtigkeit freien Lauf zu lassen, die alten Lasten zu beheben, ohne alle Bedingung, ohne Vorbehalt, ohne Ablösung, ohne Entschädigung. (Beifall.) Hier wird man sich wieder auf das Recht berufen, und zwar beiderseits. Wahrlich, die Menschen treiben ihr Spiel mit dem sonst so heiligen Worte; Jedermann glaubt Recht zu haben; alle die schissen Vorstellungen lassen sich dahin zusammentragen, daß es wirklich ein Kampf des natürlichen Rechtes gegen das historische ist. Das historische Recht spricht für den Bestand der Dinge, wie er ist, das natürliche für den Bestand der Dinge, wie er sein soll. Und dieser Kampf ist nicht so neu, denn Jahrhunderte müßten verflitzen, bevor die durch Übermacht und Aberglauben gebeugte Menschheit zur Erkenntnis ihrer selbst, ihrer Rechte gelangen konnte; aber Jahrhunderte kämpfte sie schon durch ihre Vertreter und Vorkämpfer, die Weisen, die Menschenfreunde, bis zum gegenwärtigen Augenblicke, wo sie zum vollkommenen Rechtsbewusstsein erwacht ist. Das historische Recht sollte also gegen den Unterthan zeugen! Aber schon Cäsar, Tacitus, Jornandes der Goethe hat sich ausgesprochen, daß die Deutschen alle freie Männer sind, daß sie im Kriege einen Führer haben, dessen Pflicht es ist, der erste im Angriffe zu sein, und der letzte beim Rückzug, welcher im Frieden das oberste Richteramt verwaltet; dasselbe schreibt Prokop, der Grieche Porphyrogenites von den Slaven, und die ältesten sklavischen Schriftsteller bezeugen dieses namentlich von denjenigen sklavischen Nationen, welche hier vertreten sind. Der Woywode, der Landeschef wird in einem allgemeinen Wiec, einer Art Reichstag oder Volksversammlung gewählt, und gebietet über seines gleichen. Nun denn, es wäre doch zu gewagt, heute behaupten zu wollen, daß das gesammte Deutschland nur Gaugrafen, Ritter, Barone und Herzoge einnahmen, daß das ganze Slawenland nur Woywoden, Kniazen mit ihren Starosten und Bojaren besetzt oder ursprünglich bewohnt haben, das übrige Bettelvolk vom Monde heruntergefallen (Beifall), nicht Menschen, besagten Herren zu Füßen krochen und sie demütigst um einige Joch Grundes gegen bestimmte Robotleistungen anflehten, was ihnen auch huldvoll zugestanden wurde. Meine Herren! die Geschichte weist deutlich nach, daß Beamte und Krieger sich zu Schutz dann zu Zausherren aufgeworfen; so bei den Deutschen, so bei den Slaven. Es ist auch richtig bemerkt worden, daß dieses Verhältniß dazumal einigen Grund hatte: der Bauer bearbeitete seine Äcker, der Edelmann, der Ritter zog in den Krieg auf eigene Unkosten, und beschützte ihn, wenn auch nur sehr kümmerlich, aber jetzt ist es umgekehrt. Nun tritt die Einwebung vor: der hat es gekauft, hat sein sauer erworbenes Geld hinausgegeben, der hat es geerbt. Konnte aber Jemand mehr Rechte an einen Dritten vererben oder veräußern als er selbst besaß?! Der betrogene Käufer, der Erbe, äppellire an die hohen Ahnengeister (Beifall), das steht ihm frei; Millionen können seinetwegen nicht leiden. Wenn wir an die Quelle dieses Rechtes kommen wollen, so finden wir, daß es als ein angemaßtes sich ergibt; das historische Recht, meine Herren, ist nicht von gestern, das von gestern kann uns nicht binden, das historische Recht spricht aber laut für unbedingte Aufhebung aller Unteräthanslasten (Beifall), und wie laut und nachdrücklich mahnt uns das natürliche Recht dazu. Wo sind Bevorrechtüngen in den ewigen Gesetzen der Natur! Kommt etwa Jemand bespornt in die Welt, oder wird er höher geboren als ein Anderer (Beifall), außer, daß man die Schwächlichkeit als ein ererbtes Übel der Verweichlichung hervorheben will. Hier in dem heiligen Tempel der Natur wird, wo wir nur hinblicken, die Gleichberechtigung aller Menschen in tausend Zügen mit taufend Stimmen gepredigt. Freilich konnte Jemand sagen, daß Alles was geschah, natürlich geschah, weil es das Bedürfnis der Zeit, weil es die Umstände erforderten. Aber eben deßwegen beurkunden wir uns als Menschen, daß wir in die Vergangenheit, in die Jahre unserer Kindheit zurücktreten, und uns in einen Zustand denken können, wie es hätte sein sollen, nicht wie es war. (Beifall.) Man hat sich im Verlaufe der Verhandlung über die Frage auf die Bestätigung der Robot und Unteräthanslasten, und auf die dieselben sanktionierenden Gesetze von Seite der Kaiser und Fürsten berufen; ja, wenn wir alle diese verschimmelten Gesetze gelten lassen wollen, dann find alle neuerlich frei gewordenen Völker, für das Ansinnen frei zu sein, wir selbst für das Vorhaben, eine freie Verfassung den Völkern zu geben, nach eben diesen Gesetzen als Hochverräter dem Strange anheizgefallen. (Großer Beifall.) Das natürliche Recht verdammt solche Gesetze, und spricht laut für die Auflösung aller Unteräthanslasten. Oder wollen Sie es als Gnade ansehen, welche dem Unterthan zu Theil wird, und für welche er dankbar sein muß, wenn sie ihm auch so karg bemessen wird? Es kann keine Rede sein von Gnade, sondern nur vom Rechte, und wenn es an Gnade käme, so entsteht die Frage, ob nicht Derjenige Gnade ertheilt, welcher nach Jahre langem Drucke sich des Anspruches auf eine Entschädigung begibt. (Beifall.) Ferner hat man vorgetragen, daß durch eine unbedingte Auflösung der Robot die Gläubiger ihre auf den herrschaftlichen Gütern verhypotecirten Schulden verlieren müßten — so sind wir dazu hier zusammen gekommen, um Privatschalen abzumachen? (Beifall) Und hat Jemand seine Schulten auf den Nacken des Landmannes und nicht auf liegenden Grund und Boden verhypotecirt? (Beifall.) Was aber den Umstand anbelangt, daß die Güter mancher Herrschaft mit übermäßigen Schulden belastet sind, so brauchen wir dieß nicht der Aufhebung der Unteräthanslasten in Aussicht zu stellen, weil bis jetzt immer Schuldenprofesse bei den Landrechten durchgeführt wurden, von denen die Gläubiger manchmal ein Achtelgroschen bekamen, manchmal auch nichts; es sind hier sehr viele Advokaten, welche dieß bezeugen können; es sind hier selbst unter den Herren Abgeordneten sehr Viere, die auf diese Weise um ihre Kapitalien gekommen sind; gegen solche Schuldenunterschläge mögen uns die Kriminal und Polizeigesetze verwahren. (Beifall.) Eben so wenig ist Zweck unseres Tagens hier, den Völkern Vertrage zu diktieren; wir sind hier um Recht zu sprechen, um eine Constitution zu verfassen. Verlieren wir, meine Herren, nur nicht den Standpunct aus dm Augen, und dieser Standpunct ist der der strengen Gerechtigkeit, und des entscheidenden und unbedingten Entschlusses in einer Sache, die keinem Zweifel unterliegt. Wozu die Ablösung und kümmerliche Entschädigung, das heißt mit ändern Worten nur "mit Lappen des heruntergerissenen Herrlichkeits- Mante´s leere Taschen flicken?" Und wer soll ablösen? der Unterthan? — das ist ja nur ein Lastentausch; oder der Staat, die Gesammtheit? wie kommt der freie Städter, der von seinem Verdienste Übende Handwerker zur Zahlung der Bauernlasten? (Beifall) Übrigens möchte ich keiner Behörde, Regierung außer derjenigen, die sich gestürzt wissen wollte, wünschen, solche Robotsteuer einzuheben. (Beifall.) Im Ankämpfen gegen die unbedingte Auflassung der Unteräthanslasten hat man der Reichsversammlung Communismus entgegen geschleudert — Communismus und abermals Communismus. Man bedenke aber, das es ein wahrer Communismus ist, wenn Hunderte, ja Tausende ihr Hab und Gut, den Schweiß, die blutige Arbeit zusammentraten, damit es ein Einzelner verprasse! (Beifall.) Das ist Communismus der Noth und des Elends. Meine Herren, wie laßt sich aber solcher Communismus mit der Aufhebung der in keinem wirklichen Rechte begründeten Unteräthanslasten identifizieren? (Anhaltender Beifall.) Man stellt uns da eine Mücke und einen Elephanten zusammen (Heiterkeit) und schreit aus vollem Halse: Seht, das ist das gleiche, das große Paar! (Stürmischer Beifall.) Solcher Kommunismus könnte höchstens ein Schreckensfanatom für alte Weiber und Kinder sein, die es nicht verstehen (Gelächter); wer aber seine fünf Sinne beisammen hat, sieht den himmelweiten Unterschied, und ist Gleichheit und Gleichberechtigung im Angesichte Gottes, im Angesichte der Menschheit, im Angesichte der Vernunft und des Naturgesetzes Communismus — dann sind, dann müssen wir alle Kommunisten sein. (Großer Beifall.) Meine Herren! daß ich privatlichte Verhältnisse, die nicht aus dem Unterthansverbande hervorgehen, geschützt wissen will, brauche ich wohl nicht erst zu sagen. Ferner hat man die braven Wiener Arbeiter, welche bei den Auftritten des Monates Mai an die Haustüren aufgeschrieben: "heilig ist das Eigenthum!" heraufbeschworen, um gegen die unbedingte Auflassung der Unteräthanslasten zu zeugen, als Beispiel zu dienen. Freilich ist das ein nachahmungswürdiges Beispiel, beweist aber nur das Umgekehrte; denn eben dieses Beispiel mahnet uns nachdrücklich, auch an die Thüren der Unterthanen zu schreiben: "heilig ist das Eigenthum." (Stürmischer Beifall.) Und dann ist die Robot aufgehoben, und von einer Entschädigung ist keine Rede mehr. (Heiterkeit.) Auf die Thüren der Grundherren können wir auch getrost und mit gutem Gewissen denselben Wahlspruch schreiben, denn sein eigentliches Vermögen, sein rechtliches, wirkliches Eigenthum, will ihm ja Niemand antasten. Aber die Überreste des Faustrechtes und des Feudalismus, die Bevormundungen — find diese auch sein Eigenthum? (Beifall.) Übrigens wird ja der Grundherr durch die Vortheile, welche aus der Gleichberechtigung fließen, für seine alten Herrlichkeitsrecht. vollkommen entschädigt (Heiterkeit); er wird der Urbarial und Dominicalsteuer, der Gerichtsbarkeit, der Vormundschaft über seine Unterthanen, der pflichtgemäßen Sorge für ihre Gesundheit (Heiterkeit), der pflichtgemäßen Verpflichtung sie zu unterstützen, der Rekrutenstellung n. dgl. entbunden, Vortheile, welche schon der vorgehende Redner Abg. Trojan aufgezählt hat, und ihn vollkommen entschädigen. (Beifall.) Er braucht nicht mehr lange Tabellen über Unteräthansgebühren und Roboten zu führen (Heiterkeit); er braucht nicht mehr seinem den Militärdiensten geweihten Sohn bedeutende Kadeteenzulagen pflichtgemäß zu schicken, weil von nun an nur das Verdienst zum Maßstabe der Rangsbeförderung dienen wird. (Beifall.) Er wird auch nicht mehr als Landstand in Geld verbrämter Uniform (Beifall) mit großen Kaleschen jährlich in der Hauptstadt pflichtgemäß paradieren (Beifall), kurz ade Staatslasten werden gemeinschaftlich nach Verhältniß des wirklichen Besitzstandes unter Alle repartiert. Endlich hat man unbegreiflicher Weise aus der unentgeltlichen Auflösung der Unteräthanslasten ein fürchterliches Proletariat hervorsprossen lassen, man prophezeit Anarchie und Unordnung. Wie, meine Herren, find denn von dem einen Ende der Monarchie zum andern die Unterthanen mit wenigen Ausnahmen nicht lauter Proletarier? und es ist das ganze Eigenthum der meisten unter ihnen, wie der Herr Vorredner gesagt hat, nicht eine Banknote von zehn Gulden werth. Daß die unentgeltliche Auflassung der Unteräthanslasten, daß diese das Proletariat hervorrufe, das kann nur ein poetischer Schwung behaupten. (Heiterkeit.) Eben diese Maßregel wird eben so viele Proletarier als es Unterthanen gibt, in eben so viele begüterte freie Bürger umwandeln (Beifall), oder glaubt man etwa, daß die Grundherrschaften durch die Aushebung der Untertänigkeitslasten zu Proletariern herabsinken? Ich wollte ein Proletarier mit 1000 Joch Felder und Äcker sein; eine jede Herrschaft ist reicher als der reichste ihrer Unterthanen, woher also das Proletariat? Was die Anarchie und Unordnung anbelangt, die würde freilich zu befürchten sein, wenn wir dem Volke seine Rechte vorenthalten, wenn wir seine Hoffnungen täuschen; sie sind nun einmal aufgerüttelt, sie haben ihr Recht begriffen, und ich weiß nicht, ob sie nicht auch den Muth haben werden, dafür aufzutreten. Daß aber die Entlastung des Landmannes Unordnung, Anarchie schliffen soll, ist nicht denktich, es entsteht vielmehr daraus die schönste Ordnung, und der diese Ordnung stören wollte, wurde wahrscheinlich dorthin abgestellt, wohin er gehört, nämlich ins Narrenhaus. (Heiterkeit.) In ökonomischer Beziehung wird Jeder, der Ökonomie versteht, und sie nicht nach den Einkünften der Grundherren allein bemisst, wohlzugesehen, daß nur eine vollkommene Entlastung des Grundes und Bodens und die Auflösung in kleinere Partien die intensive Bewirtschaftung zulässt, daß diese nur die Produktion, den Reichtum des Landes, den Überfluss der Erzeugnisse verbürgt und erhöht, und daß jedwede Belastung, jede unnütz, jede Privat  Abgabe ein Hemmschuh der Kultur ist, weil sie der Wirtschaft ein Capital entzieht, welches ihr keineswegs erfetzt wird. (Beifall.) Das schöne ländliche, das idyllische, weil freie Leben wird viele Pachtconcurreten auf das Land herbeilocken. Die gesteigerten Bedürfnisse des Lebens und genussfrohen freien Landmannes werden den Flor und die Bevölkerung der Städte heben; dieß wird wohltätig auf die Preise der Landesprodukte Rückwirken, und am Ende wird der Grundherr von Grund und Boden eben so viel Einkünfte haben, wie er früher mit der Robot, gehabt. Wer noch dieses Unterthans  Verhältniß vertheidigen will, der trete auf und spreche aufrichtig: "Es ist so schön, wenn fremde Hände für uns arbeiten (Heiterkeit), es läßt sich so bequem, ohne Sorge und Anstrengung, in Herrlichkeit leben (Beifall), und man ist überall der Erste (Heiterkeit); aber durch diese fatalen Neuerungen werden vor der Hand die Einkünfte etwas geschmälert, und wir sinken als unbedeutende Einheiten unter das Volk herunter, das mögen wir nicht." Das würde ich glauben, das wäre wahr, alle übrigen Einwendungen sind blauer Dunst (Beifall). Meine Herren, ich habe gesprochen; wer mich verstehen wollte, der hat mich verstanden (Beifall), wer es nicht fassen will, an dem ist jede Muhe verloren, wenn man auch jahrelang predigen wollte (anhaltender Beifall und Heiterkeit). Ich spreche also gegen den Antrag des Abg. Kudlich, in so fern er eine etwaige Ablösung oder Entschädigung vorschlagt. Dieser Ausdruck selbst zeigt offenbar eine Hinneigung zu meiner Ansicht, und ist in der Überzeugung der meinigen gleich. Was übrigens die Regulirung des Grundbesitzes anbelangt, was eigentlich nur, ich weiß nicht, ob auch für andere Provinzen, aber für Galizien höchst nothwendig ist, und in wie fern die Unterthanen auf die bisher herrschaftlich betitelten Wälder und Hustweiden K. Ansprüche machen können, das glaube ich, gehört nicht hierher, das ist ein anderer Gegenstand; doch bin ich der Anficht, daß man auch hier dem Volke Gerechtigkeit widerfahren lasse durch schnelle und balgmögliche Entscheidung. — Mit der Aufhebung der Unteräthanslasten halt auch die neue Organisirung der Gerichtsbarkeiten gleichen Schutt; diese greift in das Gemeindewesen ein, und ist nach meiner Ansicht ein Gegenstand der Constitution; eine provisorische Gerichtsbarkeit ist meiner Ansicht nach ein Unding, weil sie das Volk verwirrt und das Mißtrauen der Landleute gegen die Beständigkeit der Anordnungen des Reichstages erregen müßte, weil vorauszusehen ist, daß bis zur praktischen Einführung einer provisorischen Gerichtsbarkeit die Constitution selbst zu Stande gebracht sein wird, wo dann die neue Ordnung der Dinge die provisorische abermals verdrängen müßte. Dich was diesen Umstand anbelangt, glaube ich zu bemerken, daß die Reichskonstitution nur allgemein bindende Normen enthalten müsse, und daß sie in die Autonomie der Provinzen nicht eingreifen soll. — Meine Herren! man lasse sich von der Idee der beliebten schwindelnden Einheit nicht beschleichen, eine solche Einheit wäre Zersplitterung! So viele Provinzen hier repräsentirt werden, eben so viele Nationalitäten haben wir, die von einander weit abstehen. (Beifall.) Und insbesondere, was wir trotz aller Souveränität nicht beheben können, diese verschiedenen Völker stehen nicht auf gleicher Bildungsstufe. In der Beziehung, meine Herren, durften uns die vereinigten Staaten in Nordamerika zum Leitfaden dienen, und unsere Constitution wird um so vorzüglicher als die nordamerikanische sein, als wir an der Spitze der Regierung einen gut eigen, erblichen, constitutionellen Kaiser haben (..Beifall) und eint eberwürdige, allgemein geachtete und geliebte Dynastie. (Großer anhaltender Beifall.)

Vicepräs. Die Reihe trifft nun den Herrn

Abg. Peiler.

Abg. Peiler. Meine Herren! Ich halte die Aufhebung des Unterthanen, des Lehens und Zehenverhältnisses stammt allen daraus entspringenden Lasten nicht für so leicht, als mein Hr. Vorredner (Heiterkeit), auch nicht für einen blauen Dunst; nach meiner Meinung wird diese Sache den wichtigsten und vielleicht den schwieligsten Beratungsgegenstand der Versammlung bilden. Diese Frage dürfte vielleicht schwieriger zu lösen sein, als das Konstitutionswerk selbst. Für den Bauer ist's in jeder Beziehung eine Lebensfrage; denn Wohl oder Weh, Gegen oder Fluch, Friede oder Krieg auf dem Lande hängt von der günstigen Lösung dieser Frage ab. Hinsichtlich des Princips, nämlich über die Nothwendigkeit der Auslösung des Untertanenverhältnisses ist wohl die ganze Versammlung einig. Es ist über die Principienfrage so viel debattirt worden, daß ich es für überflüssig halte, hierüber mich noch in eine nähere Erörterung einzulassen. Ich werde vielmehr sogleid,. die Sache vom praktischen Gesichtspuncte auffassen und zur Besprechung des Kundlich'schen Antrages schreiten. Dieser Kudlich'sche Antrag gereicht gewissennassen einer Henne, welcher durch die vielen Verbesserungs- und Abänderungsanträge alle Federn ausgerupft worden sind, bis auf die Hauptfaber, nämlich bis auf das Princip. Manche spätere Anträge sind auch vielleicht vollständiger als der Kühlich'sche Antrag selbst, z. B. insbesondere der vom Abg. Borrosch, aber weil der Abg. Kudlich diesen höchst wichtigen Gegenstand zuerst zur Sprache gebracht, und denselben in zwei Reben mit einem ungewöhnlichen Talent vertheidigt hat, so finde ich mich verpflichtet, den zweiten verbesserten Küdlich'schen Antrag zur Richtschnur bei meiner Debatte zu nehmen und hierbei wohl die spätem Verbesserungsrund Abänderungsanträge zu berücksichtigen. Ich werde daher den Kudlich'schen Antrag Absatz für Absatz, Paragraph für Paragraph vornehmen und die mir nöthig scheinende.. Abänderungen und Verbesserungen bei jedem einzelnen Paragraph hinzufügen. Also ich schreite zur Sache. Ein jedes Gesetz und vorzüglich ein so wichtiges Gesetz wie das gegenwärtige ist, braucht einen Titel, eine Aufschrift; dieser fehlt dem Kuflich'schen Antrage. Ich glaube ein passender Titel würde der sein: "Gesetzentwurf über die Aufhebung des Unterirans, Zehent und Lehenverhältnisses."Was den §. 1 bettisst, so habe ich nichts Wesentliches auszustellen und Hit damit einverstanden. Beim §. 2 halte ich meinen Verbesserungs- und Abänderungsantrag für nothwendig.

Der Abg. Kundlich sagt am Schlusse des §. 2."die Lasten des Hans und Grundbesitzes haben aufzuhören". Es gibt aber außer dem Haus und Grundbesitz wenigstens im Herzogtum Salzburg, welches ich zum Theile zu vertreten habe, noch eine dritte Rubrik, worauf Lasten haften. Das sind die verkäuflichen Gewerbe, nicht radicirte Gewerbe, welche einen Bestandteil vom Hause ausmachen und auf welchen auch Besitzverankerungsgebühren in ändern Provinzen haften; aber im Salzburischen ist das Sonderbare, daß sogar bei verkäuflichen Gewerben, welche auf keinen Grund und Boden haften, und auf was immer für einem Haufe ausgeübt werden können, daß sogar von diesen in der ganzen Gemeinde Besitzeränderungsgebühren bezahlt werden, daß sogar an diesen Lasten haften. Das ist wohl ein Unfug nach meiner Meinung, übrigens besteht er, und dieser Unfug muß auch abgestellt werden. Ich beantrage daher, daß das Wort hineinkommt: "Lasten des Haus und Grundbesitzes, sowie der verkäuflichen Gewerbe. "Der zweite Verbesserungs- oder eigentlich Asänberungsantrag betrifft den bäuerlichen Lehenverband. Der Abg. Kudlich hat in seinem ersten Antrage sich unbedingt für die Aufhebung des Lehenverhältnisses ausgesprochen und ich wäre ganz einverstanden damit gewesen; ich weiß nicht warum er die Aufhebung des Lehenverhältnisses in seinem zweiten Antrage auf das bäuerliche Lebensverhältniß beschränkt. Vielleicht dürfte ihn dazu die Rede des Abg. Heimerl zur Begründung seines? Amendements bewegen haben, denn bis dorthin hat kein Abgeordneter für die Aufrechthaltung des Lehenverhältnisses in diesem Hause seine Stimme erhoben. Heimerl stellt den Grundsatz auf, das Lehenverhältnis sei nicht sogleich aufzuheben, weil es vom Unterthansverhältniß verschieden sei.

Abg. Heimerl. Ich scheine mißverstanden werden zu sein.

Abg. Peiler. Wenigstens ist es so ausgesprochen worden, so viel ich mich erinnere, das Lehensverhältniß sei nicht sogleich aufzuheben, weil es vom Unterthansverhältniß verschieden sei. Nun ich sehe aber nicht ein, daß dieser Unterschied ein wesentlicher sei. Das Lehensverhältniß stützt sich sowie das Unterthans  Verhältnis auf geteiltes Eigenthum. Der Lehnsherr ist sowie der Grundherr Obertigenthümer, der Vasall ist eben so wie der Bauer Nutzungseigentümer. Es ist also zwischen dem Lehnsherrn und Grundherrn und Vasallen und Bauer im Wesentlichen kein Unterschied; beide müssen Abgaben zahlen, beide besonders Besitzveränderungsgebühren, nur daß man letztere bei Lehen Lehenregalien heißt; auf den Namen kommt es aber nicht an, sondern nur auf die Sache. Wenn es nun im §. 2 des Kudlich'schen Antrages lautet: "Alle aus dem Untertänigkeitsverbände, dem Obereigenthume. entspringende Lasten," so versteht sich dieses auch bei allen Lehen. Ich glaube daher, daß der Beisatz: bäuerlichen Lehenverband" nicht nothwendig sei, sondern daß man sich unbedingt für Aufhebung der Lehenverhältnisse aufzusprechen habe. Im §. 1 wird der Grundsatz aufgestellt: das Unterthansverhältniß wird deßwegen aufgehoben, weil es die


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