Úterý 22. srpna 1848

Officielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages.

Siebenundzwanzigste Sitzung des constituirenden Reichstages am 22. August 1848.

Tagesordnung. 

I. Ablesung der Sitzungsprotokolle vom 21.August.

II. Berichte über die Wahlacten.

III. Berichte des Ausschusses für die beanstandeten Wahlen.

IV. Fortsetzung der Verhandlung über den Kudlich'schen Antrag.

V. Berathung über den Antrag des Abg. Strasser (ursprünglich des Abg. Selinger).

VI. Ankündigung von Anträgen.

Vorsitzender: Präs. S t r o b a c h.

Anwesende Minister: Doblhoff, Latour, Krauß, Bach, Hornbostel, Schwarzer.

Anfang:  10 Uhr.

Präs. Die zur Eröffnung der Sitzung erforderliche Anzahl der Abgeordneten ist bereits anwesend, ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Ich fordere den Herrn Schriftführer auf, das Protokoll abzulesen.

(Schriftf. Ullepitsch liest das Protokoll der Vormittagssitzung vom 21. August.)

Präs. Wünscht Jemand das Wert? Falls die hohe Versammlung sich für die Annahme des Protokolls erklärt, möge dieß durch Aufstehen geschehen. (Angenommen.)

Ich bitte das Protokoll über die gestrige Nachmittagssitzung zu lesen.

(Schriftf. Werfer liest das Protokoll der Nachmittagssitzung vom 21. August.)

Präs. Wünscht Jemand das Wort? Ich erlaube mir zu bemerken, daß es mir erinnerlich ist daß der Protest des Abg. Sierakowski dem Proteste des Herrn Abg. Borkowski sich angeschlossen hat, daher seine Anmeldung aufgehoben wäre.

Abg. Sierakowski. Dem Proteste des Abg Umlauft habe ich mich angeschlossen.

Präs. Also dem des Abg. Umlauft. — Falls die hohe Versammlung sich für die Genehmigung es eben gelesenen Protokolls ausspricht, so möge s durch Aufstehen geschehen. (Angenommen.) Gestern wurden, wie es eben aus dem Protokolle zu entnehmen war, mehrere Proteste angemeldet. Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung sind diese Proteste vor dem Beginne der nächstfolgenden Sitzung dem Vorstande zu übergeben, sodann vorzulesen und in das Protokoll der nachfolgenden Sitzung aufzunehmen. Diese Proteste wurden mir auch zum Theile übergeben, nur erlaube ich mir hier z« bemerken, daß, wenn ich nicht irre, der Protest des Abg. Pienczykowski zweimal vorkömmt, einmal als ein selbständiges Actenstück, dann glaube ich nicht zu irren, den Namen des Abg. Pienczykowski auf dem Proteste zu sehen, welcher mir mit der ersten Namensfertigung des Abg. Umlauft übergeben wurde.

Abg. Pienczykowski. Dieser Protest enthält nur einen Protest über die Art der Verhandlung, und mein Protest ist separat über die Einzelheiten der gestrigen Beschlußnahme.

Präs. Sie wollen also beide Proteste gelten lassen. — Ich ersuche den Herrn Schriftführer diese Proteste vorzulesen.

Schriftf. Streit liest zuerst den Protest der Abg. Umlauft; Carl Krause; Sierakowski; Zajaczkowski; Smarzewski; Violand; Hubicki; Janko; Ziemialkowski; Koszowski; Teufel; Skrzynski; Scherzer; Krainski; Micewski; Smolka; Longchamps; Bilinski; Joseph Fischer; Pienczykowski; Polaczek; Kobuczowski; Marin; Dolanski; Fußl; Czuperkowicz; Konopka; Redl und Johann Krause. Derselbe lautet wie folgt:

"Wir Unterzeichnete protestiren hiermit nachdrücklichst, im Interesse der Freiheit des Wortes und der Berathung, gegen den Vorgang, wie in der gestrigen Abendsitzung des constituirenden Reichstages die Abstimmung über die Finanzcommissionsantrage in Betreff des dem Finanzministerium zu bewilligenden Kredits von Zwanzig Millionen ohne Zulassung einer Debatte über jeden einzelnen dieser Anträge vorgenommen wurde, und zwar aus nachstehenden Gründen:

Erstens: Weil hierdurch überhaupt das Princip der freien Berathung auf das Gröblichste verletzt, eine eigentliche Durch Debattirung der Commissionsantrage in ihren Details will führlicht beseitigt und namentlich die der Reichsversammlung bei dem Antrage auf Schluß der Verhandlung ausdrücklich ertheilt Zusicherung, daß man bei der Berathung der einzelnen Artikel noch zum Sprechen für oder wieder werde gelangen können, nicht eingehalten wurde.

Zweitens: Weil es durch solchen Vorgang jenen Mitgliedern der Versammlung, welche im Vertrauen auf die erwähnte Zusicherung ihre Verbesserungsanträge bis zum geeigneten Zeitpuncte zurückbehielten, unmöglich gemacht wurde, diese Amendements zu stellen.

Drittens: Weil auch die Debatte über diejenigen Amendements, welche im Laufe der vorhergegangenen Verhandlung aufgetaucht waren, dadurch, daß die Unterstützungsfrage erst unmittelbar vor der Abstimmung gestellt wurde, gänzlich aus dem Bereiche der Möglichkeit fiel.

Viertens: Weil auf solche Weise die Berathung und Schlußfassung über einen so hochwichtigen, in die Interessen des Gesamtstaates so tief eingreifenden Gegenstand überstürzt, und dadurch 

Fünftens und hauptsächlichst der Reichstag in die Gefahr gesetzt würde, das Vertrauen des Volkes in seine Besonnenheit, Umficht und Gewissenhaftigkeit gleich im Beginne seiner Wirksamkeit erschüttert zu sehen. "Protest des Abg. Klaudi."Ich protestire, daß in der Sitzung am 21. August 1848 Abends über den aus mehreren Paragraphen bestehenden Bericht des Ausschusses zur Prüfung des Antrages des hohen Finanzministerium wegen Contrahirung einer neuen Anleihe:

Erstens: bloß die eingeschriebenen Redner über den ganzen Antrag gehört, und nicht wie es die Geschäftsordnung für solche Fälle vorschreibt, die einzelnen Paragraphe besonders und abgesondert debattirt wurden, so also bloß eine General, nicht die hier so erwünschte Specialdebatte geführt wurde;

Zweitens: daß beschlossen wurde, eine neues Anleihen von zwanzig Millionen aufzunehmen, ohne daß das Finanzministerium dem gesamten hohen Reichstage auch nur einen approximativen Voranschlag vorgelegt hat, wozu diese Summe benöthiget wird;

Drittens: daß man bei dieser Anleihe, wenn gleich auch nur theilweise, die Nationalbank unterdeniren läßt, weil wir so, wie es die früheren Financiers Österreichs gethan haben, die Beutel der Actionäre auf Kosten des Staates füllen;

Viertens: daß dem Finanzministerium nicht eine bestimmte kurze Frist zur Vorlage des Ausweises Über die Verwendung dieser Summe gegeben wurde. "Protest des Abg. Pienczykowski."Erstens: Nach §. 49 hätte der am heutigen Tage vorgelegte verbesserte Bericht des Finanzausschusses gedruckt und nach drei Tagen zur Vollberathung zu kommen.

Zweitens: Nach dem §. 53 konnte heute die Verhandlung über den verbesserten Antrag des Ausschusses desto mehr nicht Statt haben, weder beginnen, da der Reichstag den Grundsatz festgefetzt hat, im Nothfalle nur längere, aber nicht kürzere Fristen als drei Tage zu bestimmen.

Drittens: Der Finanzausschuß hat gänzlich den Umstand vermißt, daß im Antrage des Ministeriums ein förmliches Gesetz beigeschlossen ist: nicht nur die bestehenden, sondern auch die in Zukunft (§. 4.) in die Depositenämter einlangenden Gelder am Schlusse eines jeden Monates einzucassiren.

Viertens: Durch die Außerachtlassung dieses Gesetzes ist die heute §. 1 bewilligte Anleihe von zwanzig Millionen ohne eine Grenzbestimmung ausgesetzt, da die Anleihe der eingehobenen altmonatlichen Depositengelder sich ins Unendliche ziehen kann.

Fünftens: Die eingelegten Verbesserungsanträge waren nicht erschöpfend berathen, denn dann hätte sich die hohe Versammlung überzeugt, daß in Galizien gegen den besagten Ministerialerlaß vom 29. Mai an alle Gerichte, an die Hofstelle Proteste gelangt sind, dann hätte die hohe Versammlung den Widerspruch seiner heutigen Bestimmung §. 3 wegen Vermeidung des Zwanges mit der Thatsache der aus den Depositenämtern eigenmächtig erpreßten Geldauslieferungen eingesehen.

Das Recht ist nicht eine Geburt der Willkür oder der Laune, es ist eine Festhaltung des gesellschaftlichen Bandes, eine Sicherstellung des Eigenthums; die mindeste Verletzung fuhrt in den Abgrund der Anarchie.

Kein Staat kann sich mit so erhabenen positiven Rechten rühmen wie Österreich und dieser Ministerialerlaß träte zu Füßen dieses Heiligthum, und Unsere Versammlung bietet die Hand dazu, in diesem Tempel der Freiheit, durch eine Übereilung seiner Beschlüsse ohne einer genauen Erwägung der Wichtigkeit des Umstandes, daß Depositengelber ein Heiligthum sind, welche auch unserer Kammer, wäre sie noch mehr vollends souverän, nicht erlaubt ist, ohne Anfrage und Genehmigung der berechtigten Vormünder, Curatoren und streitigen Parteien, Waisen und Privatgelder eigenmächtig unter dem Titel eines Darlehens ausfolgen zu lassen. Man beängstige sich nicht, daß die Depositengelder ohne Nutzen verbleiben, denn sie bilden jetzt den einzigen und alleinigen Unterstützungsfond in Galizien; als Beweis dient unsere Sparcasse und unsere Nationalbank. Die Sparcasse befand sich im Monate Juni in der Lage, die angehäuften Auszahlungen nicht leisten zu können, sie hat auf 12.000 Gulden pragmatisch sichergestellte Schuldforderungen dem Länderdepositensamte cedirt, und dadurch ist der Credit erhalten. Unsere Pfandbriefe haben den Cours ultra pari bloß durch die Depositengelder, weil zu jeder Zeit im Depositenamte die primo loco intabulirten Pfandbriefe gegen Barschaft gelöst werden. — Wenn die Depositenbarschaft dem Lande entgegen wird, so werden wir wirklich am Abgrunde des Elends stehen; nächstem aber ist noch nachstehender Grund des Bedürfnisses der Depositenbarschaft im Lande. Aus Anlaß der jetzigen Aufhebung der Inventural  Leistungen benöthiget das Land eines Betriebscapitales, und es wird hoffentlich eine neue Creditanstalt auf Gründe ebenfalls durch Pfandbriefe eröffnet; zur Lösung dieser Pfandbriefe werden wir ebenfalls die Barschaft nur in Depositenamten finden. Die Behaltung der Depositengelder im Lande beträgt mich daher hauptsächlich zu dieser Protestation mit dem Antrage, damit zu der heutigen Beschlußnahme nach genauer Berathung §.12 zugesetzt werde, die Aufhebung des Ministerialerlasses vom 29. Mai und die Belassung der Depositengelder in ihrer heiligen Verwahrung. "P r ä s. Diese Proteste werden in dem heutigen Protokolle aufgenommen werden. Bevor wir zu den weiteren Gegenständen übergehen, erlaubt ich mir noch eine Bemerkung. Durch ein Versehen ist in dem Protokolle über die gestrige Nachmittagssitzung ein Beschluß hinweggeblieben; nämlich es betrifft die Frage, ob der Antrag des Finanzministeriums als ein einfacher Antrag anzusehen, oder als ein Gesetzentwurf zu behandeln sei; der Herr Schriftführer hat selbst diese Berichtigung aufgenommen, und ich glaube, weil es eine Thatsache ist, die Angesichts der ganzen Kammer geschehen und es sich nur um eine Nachholung handelt, so durfte diese Berichtigung, noch immer Platz greifen. Schriftf. Wider (liest nun die hinzugefügte Stelle in dem Protokolle der gestrigen Abendsitzung.) Präs. Falls die hohe Kammer sich für die Berichtigung ausspricht, wolle es durch Aufstehen geschehen. (Angenommen.) Es liegen hier zwei Urlaubsgesuche zur Erledigung vor. Ich bitte den Herrn Schriftf. Ullepitsch das Urlaubsgesuch vorzulesen. Schriftf. Ullepitsch. Der Lesung des Urlaubsgesuches schicke ich die Bemerkung voraus, daß von 368 Deputirten, die sich bisher gemeldet haben, 16 auf Urlaub sind und einer krank ist. (Liest das erste Urlaubsgesuch des Nikodem Bentkowski um einen 14 tätigen Urlaub.) Präs. Wünscht Jemand das Wort? Falls sich die hohe Versammlung für Bewilligung dieses Urlaubes ausspricht, möge es durch Aufstehen geschehen. (Bewilligt.) Schriftf. Ullepitsch. Dann liegt noch ein weiteres Urlaubsgesuch, nämlich das des Abg. Mich. Klausner aus dem Wahlorten Kirchdorf um einen achttägigen Urlaub vor. Präs. Wünscht Jemand das Wort? Sollte sich die hohe Versammlung auch für die Bewilligung dieses Urlaubes aussprechen, so wolle dieß Durch Aufstehen geschehen. (Bewilligt.) Nun wäre das Verzeichniß der Eingaben vor» zulesen. (Schriftf. Streit liest das Verzeichniß.) Präs. Gestern wurde auch der 11. Punct des Antrages der Finanzcommission angenommen, welcher dahin geht, daß der Reichstag einen permanenten Finanzausschuß ernenne. Ich glaube, es wird an der Zeit sein, zur Creirung dieses Ausschusses selbst zu schreiten, und ich fordere die Abtheilungen auf, damit die Wahl in den Abtheilungen stattfände, und wenn sie stattgefunden hat, mir die gewählten Mitglieder mitgetheilt werden. Abg. Borrosch. Ich bitte, ist eine Interpellation an das hohe Haus selbst gestattet? Präs. An den Präsidenten, nicht aber an die Versammlung. Abg. Borrosch. Also an den Herrn Präsidenten: Ob, wenn ein Protest vorliegt, der Vieles für sich hat, er nicht selber ein Gegenstand der Erörterung werden solle, um wenigstens für die Zukunft sich zu belehren, was man zu vermeiden hat, um dergleichen nicht wieder zu veranlassen. Präs. Ich erlaube mir den 2. Absatz des betreffenden Paragraphes der Geschäftsordnung vorzulesen: "Eine Verhandlung über Proteste und Gegenerklärungen, so wie wiederholte Erklärungen werden nicht gestattet." (Gelächter.) Es sind mehrere Interpellationen an das Ministerium angemeldet. Abg. S z ab e l. Ich bitte ums Wort. Bezüglich des zu ereilenden permanenten Finanzausschusses wäre es nöthig, nachdem die Aufgabe eine viel ausgedehntere, sein wird, als die der bisherigen Commission war, darüber sich zu besprechen, ob ein oder mehrere Mitglieder aus der Abtheilung dazu sollen gewählt werden. Ich stelle den Antrag, daß, wegen Wichtigkeit des Gegenstandes, aus jeder Abtheilung zwei Mitglieder gewählt werden. Abg. Löhner. Ich erlaube mir noch einen anderen Antrag zu stellen: daß zu dieser Commission in Anbetracht der außerordentlichen Aufgabe, die sie hat, auf die rein speciellen Kenntnisse, die von jedem Mitgliede verlangt werden müssen, welches in diesen Ausschuß gewählt werden soll, von der Versammlung selbst eine Ergänzung gewählt werden soll — in welcher Zahl, möchte dahin gestellt sein, vielleicht in derselben Zahl wie sie aus den Abtheilungen gewählt werden. Präs. Ich muß mir erlauben zu bitten, wenn Anträge gestellt werden, sie mir formulirt schriftlich zu übergeben. Was den Antrag des Abg. Szabel anbelangt, der dahin geht, daß wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes zwei Mitglieder gewählt werden sollen, so erlaube ich mir die Frage, ob dieser Antrag unterstützt wird? (Zahlreich unterstützt.) So bitte ich ihn schriftlich vorlegen zu wollen. Der Abg. Löhner wird ersucht, den seinen zu formuliren. Abg. Borrosch. Ich erlaube mir noch eine Anfrage. Ist gar kein Mittel in der Geschäftsordnung gegen diese Tyrannei vorhanden, um bezüglich des gestrigen Beschlusses hinsichtlich eines Paragraphes noch eine Debatte einleiten zu können? Gibt es gar kein Mittel darin? Ich erlaube mir meine Anfrage zu begründen. Ich habe den Gobbischen Antrag unterstützt aus meinem Herzen, er blieb dann weg. Dann blieb der siebente Paragraph stehen, der jedenfalls in einer gedrechselten Sprache abgefaßt ist, daher möglicherweise zu Folgen Veranlassung geben könnte, die das Haus gewiß nicht beabsichtiget hat. Dann wurde der Abg. Goldmark verhindert, was allerdings das zweckmäßigste gewesen wäre, die Streichung des Paragraphes als Amendement durchzusetzen. Nun werden die Italiener nicht nur den siebenten Paragraph lesen, sondern auch den Gobbi'schen, seine Verwerfung und die ganze Debatte darüber, und ich glaube nicht, daß dieß geeignet sein dürfte, sie brüderlich für uns gestimmt zu machen. Präs. Wenn ich nicht irre, so theilen sich diese Anträge in zwei Puncte. Erstens, ob es ein Rechtsmittel gegen Proteste gibt, — und in dieser Beziehung erlaube ich mir auf die Worte der Geschäftsordnung zu verweisen, daß eine Gegenerklärung wohl gestattet fei, weil es darin heißt: "Auf gleiche Weise wird es mit der Gegenerklärung gehalten." Die Gegenerklärung müßte angemeldet und dann dem Vorstandsbureau übergeben werden, eine Verhandlung aber ist darüber nicht zulässig. Was dagegen den zweiten Punct anbelangt, ob nämlich eine Verhandlung über den §. 7 des gestrigen Antrages der Finanzcommission zulässig sei, so muß ich, was meine subjective Auslegungsweise betrifft, mich dagegen aussprechen, weil schon der Antrag gestern nicht bloß in seinen Theilen, sondern auch als ein Ganzes angenommen worden ist, und ich auch schon in Folge dessen die Erledigung an das Ministerium unterschrieben habe. Abg. Borrosch. Eine Gegenerklärung beabsichtige ich nicht, mir liegt nicht an den Worten, sondern an der Sache selbst. (Kleine pause.) Präs. Ich werbe mir erlauben, den Antrag des Abg. Löhner vorzulesen, und zwar betrifft er die Zusammensetzung des permanenten Finanzausschusses. Er lautet:"Den aus den Abtheilungen gewählten Mitgliedern des Finanzausschusses sind, nachdem diese Wahl vollzogen ist, noch neun Mitglieder aus der ganzen Versammlung beizugeben oder zu wählen. "Ich bitte, wird der Antrag unterstützt? (Bedeutende Unterstützung.) Er wird unterstützt. Abg. Trojan. Ich erlaube mir noch eine Modification in Vorschlag zu bringen Präs. Ich erlaube mir noch früher einige Anträge zu lesen, die auf den Tisch des Hauses niedergelegt worden sind. Der Abg. Podlewski stellt den Antrag; er heißt:

"Ich mache den Antrag, damit außer den aus den Sectionen gewählten Mitgliedern zu dem Finanzausschusse auch aus jeder Provinz ein Mitglied gewählt werde. "Wird dieser Antrag de« Abg. Podlewski unterstützt. (Er wird unterstützt.) Abg. Trojan. Das war es ebenfalls auch, was ich beantragen wollte. Präs. Der Antrag des Abg. Duniewicz lautet: "Zum permanent zu bleibenden Finanzausschusse sollen je zwei Abgeordnete aus jeder Provinz durch die Abgeordneten derselben gewählt werden." (Wird nach nochmaligem Vorlesen unterstützt.) Wünscht einer von den Herren Antragstellern seinen Antrag zu begründen? Abg. Löhner. Ich verzichte auf die Motivirung. Präs. Ich glaube, daß der Antrag des Abg. Szabel zuerst zur Abstimmung zu bringen wäre, denn die anderen Anträge scheinen mir nur Ergänzungen Desjenigen zu sein, was der Abg. Szabel in Antrag gebracht hat. — Wird noch ein Antrag gestellt werden? Der Abg. Mayer hat nachstehenden Antrag hier niedergelegt: "Zu dem permanenten Finanzausschusse ist erstens nebst den bereits aus jeder Abtheilung gewählten Abgeordneten noch ein zweiter aus den Abtheilungen, und zweitens aus jedem Gouvernement ein Abgeordneter zu wählen, wonach dieser Ausschuß aus 28 Mitgliedern zu bestehen hatte." (Dieser Antrag wird unterstützt.) Wenn ich nicht irre, so dürfte dieser Antrag zuerst zur Abstimmung zu bringen sein, denn er umfaßt zum Theile ganz den Antrag des Abg. Szabel, nämlich, daß aus jeder Abtheilung zwei zu wählen seien, und auch den Antrag, nach welchem die Wahlen nach der Provinz oder dem Gouvernementbezirk stattzufinden haben, obwohl nach ein Antrag vorliegt, daß aus jeder Provinz zwei Abgeordnete zu wählen feien. Dagegen ist der Antrag des Abg. Löhner von den früheren ganz verschieden, weil er wünscht, daß die Wahl aus der ganzen Versammlung vorgenommen werde. Ein Abg. Ich glaube, daß zuerst der Antrag des Abg. Duniewicz zur Abstimmung zu bringen sei. Er wünscht, daß nur aus den Provinzen und nicht aus den Abtheilungen gewählt werde. Präs. Weil es heißt: aus dem permanenten Finanzausschusse, so glaubte ich, daß er schon einen anderen Ausschuß voraussetze. Wünscht Jemand in dieser Angelegenheit das Wort? Abg. Mayer. Zur Begründung meines Antrages habe ich Folgendes anzuführen. Ich habe nebst den bereits aus den Abtheilungen Gewählten, die theilweise schon informirt sind, eine andere Wahl aus den Abtheilungen deßhalb vorgeschlagen, damit mehr Specialität benützt werden könne. Bei dem Umstande dann, daß das Schuldenwesen in den Provinzen sehr verschieden ist, thut eine Kenntniß der Provinzen oder Gouvernements sehr noch. Wir haben ein allgemeines und provinzielles Schuldenwesen, nicht bloß Staatsschuldverschreibungen sondern auch Domestical und Provinzial Schuldverschreibungen, und ich muß darauf hinweisen, daß es in den verschiedenen Provinzen auch sehr verschiedene und abweichende Fonde gibt, die ebenfalls berücksichtiget und für den Staatsbedarf in Anspruch genommen werden müssen, wenn diese provinziellen Fonde als Staatsvermögen erklärt werden Ich muß darauf hinweisen, wenn ein neuer Fond in den Provinzen entsteht, daß es also dazu gehöre, daß bei Berathung allgemeiner Finanzfragen auch die provinziellen Verhältnisse nicht aus dm Augen gelassen werden; deßhalb beabsichtige ich, daß Der permanente Finanzausschuß durch die Wahl eines Abgeordneten aus den Abtheilungen und dann aus jedem Gouvernement durch die Wahl eines Abgeordneten verstärkt werde. Präs. Wünscht der Abg. Neuwall das Wort? Abg Neuwall. Es ist richtig, was der Herr Redner vor mir gesagt hat, ich glaube aber, daß diese Daten ohnehin in dem Finanzbudget bekannt und enthalten sein werden, und daß es nicht nothwendig ist aus der Provinz zu sein, um zu wissen, welche Schulden jede einzelne Provinz hat. —(Oh! Oh! Ich möchte vor Allem die Frage auf den wahren Standpunct hinweisen, von welchem sie angesehen werden kann. Ich glaube, daß die Hauptaufgabe der Finanzcommission die ist, nur die sein kann und sein muß, tüchtige Leute, welche die Finanzwissenschaft und die Finanzangelegenheiten verstehen, zu wählen, daß es die Hauptaufgabe ist, Capacitäten in dieser Rücksicht auszusuchen, weil ich glaube, daß das Einmal Eins in jeder Sprache dasselbe ist. Abg. Brestel. Ich wollte nur einfach über die Abstimmungsreihe bemerken, daß das Amendement des Abg. Löhner zuerst zur Abstimmung kommen müsse, weil es sich am weitesten von der Geschäftsordnung entfernt; denn unsere Geschäftsordnung kennt wohl im Allgemeinen die Wahl aus den Abtheilungen und nur theilweise für einzelne Ausschüsse, wie für den Constitutionsausschuß, die aus den Provinzen. Die Wahl aus der ganzen Versammlung kömmt in unserer Geschäftsordnung gar nicht vor, folglich glaube ich, daß diejenige Wahl, welche sich am weitesten von derselben entfernt, und der Antrag, der eine solche Wahl voraussetzt, derjenige ist, der zuerst zur Abstimmung gebracht werden muß. Ich muß auch bemerken, daß die Wahl einer bestimmten Anzahl Mitglieder aus der ganzen Versammlung diejenige wäre, welche vor allen anderen den Vorzug verdienen dürfte, weil es ein specielles Fach ist; ich glaube, daß es gut wäre, wenn die ganze Versammlung Diejenigen auszuwählen im Stande sein würde, von denen sie voraussetzt, daß sie in dieser Beziehung die meiste Tauglichkeit zu dieser speciellen Ausgabe haben, und weil das der Fall sein kann, ohne einer Provinz oder einer Abtheilung zu nahe zu treten, indem in irgend einer Provinz oder Abtheilung mehrere getroffen werden können, welche sich mit diesem speciellen Fache beschäftiget haben, während es in einer Abtheilung weniger gibt, die daraus ein specielles Fach gemacht haben. Abg. Duniewicz. Just aus denselben Gründen, welche der Abg. Mayer angeführt hat, daß das Interesse jeder einzelnen Provinz vertreten werden soll, habe ich diesen Antrag gestellt, daß weder aus der Versammlung, noch aus den Abtheilungen, sondern nach Provinzen oder nach Gouvernements gewählt werde. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß in dieser Hinsicht jede Provinz ihre Eigenthümlichkeit hat, und ich glaube, daß, weil die wichtigen Interessen, das Materielle des ganzen Volkes vertreten werden soll, mein Antrag keine Begründung braucht. Ob zwei oder drei gewählt werden sollen, das hängt von dem Ausspruche der hohen Versammlung ab, aber jede Provinz soll gleichmäßig vertreten sein. Präs. Wünscht Jemand noch das Wort? Abg. Mayer. Mit der Ansicht des Herrn Neuwall bin ich vollkommen einverstanden, daß in den Ausschuß so viel als möglich Specialitäten hinein kommen sollen, kann aber nicht beistimmen, daß dieselben der Wahl, aus den einzelnen Gouvernements zusammengesetzt, entgegenstehen. Wenn wir keine Specialitäten aus Gouvernements einführen, so werden wir auch in der ganzen Kammer keine finden, denn diese ist aus den Gouvernements zusammengesetzt. Gegen eine Wahl aus der ganzen Reichsversammlung war auch ich, und ich bitte in Berücksichtigung zu ziehen, daß man sich in den einzelnen Abtheilungen wechselseitig besser kennen lerne, als in der ganzen Versammlung. Das ist der Grund, war um ich für die Abtheilungen stimme. Es werden sich in jeder Abtheilung gewiß solche Männer vorfinden. Eine Provinz kann das Glück mehrerer Specialitäten haben, wenn wir in Abtheilungen wählen, und ich glaube, daß dadurch die Interessen der Provinzen gleich gewahrt werden; der übrige Theil wird im Ausschusse repräsentirt. P r ä s. Abg. P a u l übergab einen Antrag, der so lautet. "Der hohe Reichstag möge beschließen, daß indem permanenten Finanzausschuß nebst den in den Sectionen gewählten neun Mitgliedern noch zehn Mitglieder aus den einzelnen Gouvernements und neun Mitglieder aus der Gesammtheit der hohen Kammer von ihr selbst gewählt werden." Wünschen Sie ihn zu motiviren?Abg. Paul. Ich glaube, daß in diesem Antrage feie Ansicht der einzelnen Mitglieder vereint wird, da nach diesem Antrage sowohl das Interesse der einzelnen Provinzen im Finanzausschusse vertreten wird, als auch dafür Sorge getragen, daß fachkundige Männer ohne Rücksicht auf die Provinzen aus der hohen Kammer selbst gewählt werden. Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Findet keine Unterstützung). Der Antrag kann daher nicht zur Abstimmung gebracht werden. Abg. U m l a u f t. Ich erlaube mir gegen den Antrag des Herrn Mayer Folgendes zu bemerken: Die Finanzcommission, welche uns vorgestern ihren Bericht erstattet hat, ist zu einer großen speciellen Aufgabe zusammengetreten, die Wahl hat damals in Abtheilungen nach beiläufigem Gutdünken über die Tauglichkeit der Personen stattgefunden. Aus den uns vorgelegten Berichten derselben, haben wir einen Anhaltspunct erhalten, um zu prüfen, in wie ferne die Personen, welche in den Ausguß gewählt worden sind, des Vertrauens der Kammer würdig sind. Wird sich um so mehr dieses Vertrauen allgemein aussprechen, was der Abg. Mayer in seinem Antrage vorausfetzt, so werden diejenigen Herren, welche den Finanzausschuß bilden, in den Abtheilungen wieder gewählt werden Damit aber dieses Vertrauensvotum stattfindet, so ist es nothwendig, daß diese Wahlen erneuert werden. Abg. Lässer. Auch ich wäre mit dem Abg. Umlauft einverstanden, und füge auch bei, daß ich die Aufgabe des bisherigen Ausschusses für gelöst erachte, seitdem die Berichte erstattet und die Ausschußanträge zur Abstimmung gelangt waren. Ich für meine Person, als Mitglied des bisherigen Ausschusses stimme nicht dafür, daß mir durch die Unterlassung einer neuen Wahl eine Art Vertrauensvotum von der Kammer oder von meiner Abtheilung ertheilt werde, und trage darauf an, daß alle aus den Abtheilungen zu wählenden Mitglieder einer neuen Wahl unterzogen werden. Präs. Wünscht Jemand das Wort? (Nein.) Ich werde daher die vorliegenden Antrag  zur Abstimmung bringen. In praktischer Beziehung ist es gleichgültig, ob der Antrag des Abg. Duniewicz oder der des Abg. Löhner zuerst zur Abstimmung komme. Ich werde dem Wunsche gemäß zuerst den Antrag des Abg. Löhner vorlesen, er lautet: "Den aus den Abtheilungen gewählten Mitgliedern des Finanzausschusses sind, nachdem diese Wahl vorgenommen ist, noch neun Mitglieder aus der ganzen Versammlung durch Wahl beizugeben." Diejenigen Herren, welche sich für Annahme dieses Antrages aussprechen, wollen sich erheben. (Minorität.) Abg. Umlauft. Ich bitte noch einmal die Frage zu stellen, denn sie war nicht vollkommen gestellt. Präs. Ich habe ganz klar den Antrag gelesen und die Frage gestellt. Nun folgt der Antrag des Abg. Duniewicz, er lautet: "Zum permanent zu bleibenden Finanzausschusse sollen je zwei Abgeordnete aus jeder Provinz durch die Abgeordneten derselben gewählt werden " — Diejenigen Herren, welche sich für die Annahme dieses Antrages aussprechen, wollen sich erheben. (Minorität) Nun werde ich den Antrag des Abg. Mayer zur Abstimmung bringen Dieser Antrag besteht aus zwei Puncten. Ich werde über die Puncte einzeln abstimmen lassen; zuerst werde ich ihn ganz lesen:"Zu dem permanenten Finanzausschusse ist:

1. Nebst dem bereits aus jeder Abtheilung gewählten einen auch noch ein zweiter Abgeordneter aus der Abtheilung, und

2. aus jedem Gouvernement Ein Abgeordneter zu wählen, wonach dieser Ausschuß aus 28 Mitgliedern zu bestehen hat."

Ich werte jetzt den ersten Punct zur Abstimmung bringen. (Liest ihn nochmals vor.) Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Punctes sich aussprechen— (wird unterbrochen )Viele Stimmen. Dieser Punct besteht ja selbst wieder aus zwei Theilen. Abg. Mayer. Ich schließe mich dem Amendement an, daß die beiden Ersten aus den Abtheilungen nun gewählt werden sollen.

Präs. Das ist im Wesen der Szabel´sche Antrag. — Werden erlauben, ich werde den amendirten Antrag des Abg. Mayer nochmals vorlesen: "Zum permanenten Ausschusse sind:

1. zwei Mitglieder aus den Abtheilungen, und

2. Ein Abgeordneter aus jedem Gouvernement zu wählen, wonach dieser Ausschuß aus 28 Mitgliedern zu bestehen hat."

Der erste Absatz lautet: (wird unterbrochen).

Abg. S z ab e l. Über mein Amendement wird nicht abgestimmt?

Präs. Mit dem ersten Absatze wird auch zugleich das Amendement des Abg. Szabel erlediget, weil es darin unbegriffen ist.


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