Støeda 30. srpna 1848

Das wollen wir auch nicht, wir wollen nicht alles entschädigen, wollen wir die Sclaverei entschädigen? wollen wir das, was dem Menschen seine Natur widerrechtlich beschränkt hat, auch entschädigen?  Wir sind, so viel ich die Majorität in den Reden bemerkt und beobachtet habe, an dem Puncte, daß wir uns in drei Puncte theilen. Wir wollen Einiges nimmermehr entschädigen, wir wollen aber Einiges jedenfalls entschädigen. Diese Möglichkeit ist uns durch die Fragestellung des Abg. Kudlich genommen, wir können uns in dieser Art nicht aussprechen. Er hat einen Mittelantrag sub 4, lieft: "Soll es einer Commission überlassen werden, vorzuschlagen, für welche dieser Lasten eine Entschädigung, für welche derselben keine Entschädigung zu leisten sei. ''  Das befriedigt abermals nicht die Wünsche der, wie ich glaube, sehr bedeutenden Majorität. Wir wollen es nicht mehr den Völkern vorenthalten, was wir glauben, wenigstens ex parte potiori, dem größeren Theile nach, wir wollen nicht, daß die Völker so wie sie es bis jetzt gethan haben, früh aufstehen, mit: "Vater unser'', ob denn doch eine Entschädigung oder keine, oder was von beiden ausgesprochen wird.  Wir wollen uns bestimmt aussprechen, es sind ja gewisse Sachen am Tage liegend, es wird ja nicht von heute her darüber nachgedacht,  könnten wir nicht aussprechen, daß bestimmte Sachen, z. B. die 13tägige Robot, sogleich aufhören sollen.  Das wären wir nicht im Stande? wir, eine souveraine Versammlung von Vertretern freier Völker?  Und das sollen wir erst nach dem Antrage des Abg. K u d l i c h einer Commission überweisen? Aber der Antrag des Abg. Lasser hat den höhern oben schwimmenden Schmutz auf der Überschwemmung dieser Druckereien weggeschwemmt; er bringt in Antrag, daß für einige Sachen, welche die Person beschränken, ich glaube sub 4 stellt er uns doch die Möglichkeit dar, daß wir aussprechen: Ja, diese Sachen sollen niedergeschlagen werden, für ewige Zeiten, ohne Entschädigung. Darum. werfe ich dem Kndlich'schen Antrage erstens Zwang vor, zweitens Unvollständigkeit. Aber er ist seinem Antrage auch nicht treu geblieben.

Was für Fragen sind wir berechtigt, zur Abstimmung zu bringen. Es müssen in unfern Fragen die Hauptgrundsätze enthalten sein, welche in den zahlreichen Amendements angenommen sind. Aber aus den Amendements, wenn jemand einen Grund hätte zur Beschwerde, daß sein Amendement nicht berücksichtigt worden ist, bleibt es ihm noch immer unbenommen, es nachträglich vorzubringen. Ich frage z. B. nämlich, es ist keine Fiction, daß gewisse Sachen jetzt schon ohne Entschädigung aufzuhören haben, daß wir dieses jetzt schon aussprechen sollen, das ist ein wirkliches Amendement, und zwar nicht eines, sondern mehrere; warum hat der Abg. Kudlich diese Amendements, die das deutlich aussprechen, deutlich fordern, die in glänzenden Reden bewiesen worden sind, warum hat er diese übergangen? Man sagt, wir kommen nicht gehörig zum Zweck, weil der Antrag von Lasser ohnehin sehr artikuliert ist, und es jedem Amendementsteller frei steht, sein Amendement zur Abstimmung zu bringen. Nun das ist wahr, wenn jemand in der Einbildung fortleben will, daß sein Amendement salomonische Weisheit und darüber hinaus hat, gut, der soll es zur Abstimmung bringen. Ich selbst für meinen Theil habe mein Amendement zurückgenommen, behalte mir aber dennoch vor, wenn die Abstimmung in ihrem Resultate mir nicht entsprechen sollte, mein Amendement wieder aufzunehmen, und namentlich gewisse materielle Amendements wie das Amendement des Abg. Mayer und das Amendement des Abg. Brauner zur Abstimmung jedenfalls bringen zu lassen, aber vor der Hand versuchen wir es nur über Eines abzustimmen, ich trage darauf an, daß wir lediglich dabeibleiben, was Lasser beantragt hat, daß wir das zuerst zur Abstimmung bringen, und erst dann, wenn uns dieses gefallen wird, oder nicht, so haben wir keine Gebundenheit, weitere Fragen zu siellen. (Bravo rechts. )

Lubomiersky. Ich glaube, daß es sich vor Allem um die Formfragen handelt, wir haben die Fragestellung des Präsidenten, die uns vorliegt, und wir haben weitere zwei heute vorgelegte Anträge, von denen der eine Reasumtion von verschiedenen Amendements, der andere aber ein persönlicher Antrag, ein neues Amendement ist. Ich glaube, daß hier auf jeden Fall das Collectivamendement, welches mehrere 20 andere reasummirt, vor Allem zur Abstimmung kommen solle, nach dem Grundsatz, daß über alle Amendements früher abgestimmt werden soll, als über den ursprünglichen Antrag. Den Antrag des Abg. Kudlich kann ich entweder als denselben ursprünglichen Antrag oder als einen heute erst neu vorgelegten ansehen. In jedem Falle glaube ich, hat das Collectivamendement den Vorrang. In. ersten Falle als Amendement, im zweiten Falle als heute vorliegendes Collectivamendement. Aus diesem Gründe habe ich dafür gestimmt, daß heute über das Collectivamendement abgestimmt werde. Es gibt noch einen andern Grund, warum ich dafür stimme, daß heute abgestimmt werde, weil wir am neigten gewinnen werden, wenn wir noch heute bestimmt über beide Grundsätze aussprechen, denn wenn wir die eigentliche Frage den Grundsatz der Aufheulung oder die Frage der Entschädigung schweben lassen, und auf Wochen oder Monate in die Länge ziehen, wird uns dieß gewiß weniger willkommen sein, als die gewöhnliche Weise, die irgend einen bestimmenden Ausspruch der hohen Kammer so schnell als möglich herbeiführen kann. Ich will als Antwort den Abg. Borrosch geben über die Einwendung, die er dem Amendement des Abg. Lasser nachte, da vom Provinzialfronde die Rede ist, Meine Herren, wir können uns nicht täuschen, daß die Provinzen heute noch da sind, und daß sie auch für die Zukunft da sein werden. Wir sprechen heute einen Grundsatz aus, der nicht bloß provisorisch sein soll, der nicht bloß für die Zukunft, sondern auch, heute schon Anwendung finden soll.

Es ist also unmöglich, ganz die Provinzen zu abstrahiren und geradezu auszusprechen, daß der Staat entschädigen soll. Ich glaube, wenn es Provinzen gibt, wo es ein Unterthänigkeitsverhältniß gar nicht gibt und also diese Provinzen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden können, da sollte entschieden werden, daß eine Entschädigung zu leisten fei. Es ist ganz natürlich, daß es die Provinzen verlangen, daß hier schon, in Wien, wo die Grundsätze überhaupt einmal ausgesprochen werden, hindernd für alle Provinzen. Dafür halte ich auch, daß bestimmt und für diejenigen, welche gegen die Provinzen sind, unabweisbar festgestellt werde, daß die Provinzen selbst solidarisch entschädigen sollen, und nicht eine die andere.

Umlauft. So viel ich weiß, ist gestern hier laut ausgesprochen worden, daß heute blos die neue Fassung zur Abstimmung kommen soll, die Fassung derjenigen Anträge nämlich, welche bereits vorgekommen sind. Ich will nicht weiter auf dem Sinn eingehen, ob darunter diejenige, welche Kudlich vorbringen sollte oder eine andere Fassung überhaupt, verstanden worden ist. Es war nur von einer neuen Fassung die Rede, nunmehr ist aber von einem neuen Antrage die Rede, es ist ein neuer Grundsatz, eine neue Bestimmung in den Antrag hineingezogen worden, jedenfalls eine solche, welcher eine abermalige Debatte vorausfolgt. Wir alle haben uns über den Grundsatz, so viel ich weiß dahin vereinigt, daß eine Commission niedergesetzt werden muß, welche darüber die Vorlage machen wird. Ich meines Theils finde eine solche Vorlage unmöglich, so lange wir nicht die statistischen Details und Einzelheiten haben. Ich will nun auf diejenigen Punkte, welche früher berührt worden sind, zurückkehren, es ist gesagt worden, daß es Provinzen gebe, wo dergleichen Lasten und Leistungen nicht bestehen. Dann, wenn wir die Vorlage der einzelnen Leistungen und Lasten haben werden, werden wir ausdrücklich und speciell wissen, wo diese Leistungen bestehen, und wo sie nicht bestehen, dann werden wir nicht nothwendig haben, sie dort aufzuheben, wo sie nicht bestehen. Bevor wir das nicht wissen, können wir nicht per Bausch und Bogen darüber abstimmen. Wir, die wir uns näher an den Kudlich'schen Antrag angeschlossen haben, wir haben immer principiell so gehandelt, daß wir sagten: Vor der Hand lassen wir die Entschädigung dahingestellt sein, bis wir wissen, ob sie aus Staatsmitteln oder aus Privatmitteln erfolgen kann, dann werden wir sie auf Grundlage dieser speciellen Daten erledigen. Hier aber ist ein specieller ganz neuer Antrag vorhanden, über einen solchen müßte erst debattirt werden, wir kennen ihn aber noch nicht, er ist uns erst heute im Laufe der Verhandlung vorgelegt worden. Wir haben es als Grundsatz angenommen, daß wir über einen Antrag nicht früher debattiren als nach drei Tagen, nachdem er gestellt war. Dieser Fall müßte auch berücksichtiget werden, wir werden uns also gewiß früher über einen Antrag vereinigen können, welchen wir alle bereits kennen. Den Antrag des Abg. Kudlich haben wir zur Genüge kennen gelernt, wir haben heute auch schon gehört, daß über den ursprünglichen Antrag des Abg. Kudlich abgestimmt werden soll. Die Kammer hat darüber entschieden, daß es so geschehen soll. Wir haben bereits die Grundlage, wir werden dann die zwei Puncte, um deren Aussprechen es sich handelt, auf deren Aussprechen das ganze Land mit Sehnsucht harrt, ausgesprochen haben, und alle Nebenfragen der Commission, sie dann auf solche Art, wie es der Kammer belieben wird, zuweisen. Man sagt, daß man jetzt eine Commission zusammensetzen soll, aber diese wird es auch nicht weit bringen, aber setzen wir eine Commission zusammen, welche diese Arbeit übernehmen wird, die Entschädigung in Untersuchung nimmt, so wird es ihr vielleicht schon in einigen Tagen, oder vielleicht später, möglich sein, Resultate zu liefern, wir haben dann dasjenige gethan, was man von uns erwartet.

Sie wissen wie die Stimmung gegen den Reichstag ist (Links Bravo, Centrum und Rechts Murren), was man von ihm erwartet, wir haben aber noch nichts gethan, ich unterstütze daher den Antrag des Abg. Polácek und bitte die hohe Kammer, mit Rücksicht auf die wirklich sehr dringenden Verhältnisse darüber zuerst abzustimmen, ob der Antrag des Abg. Kudlich, wie er zuerst ursprünglich ausgesprochen werden soll. (Theils Beifall, theils Zischen. )

Präs. Abg. Praschak hat das Wort.

Praschak. Was die Fragestellung betrifft, so glaube ich, daß es Niemanden darum zu thun sein wird, der Kammer präjudiciren zu wollen. Ich glaube unmöglich, daß wir das Recht uns im vorhinein vindiciren wollen, daß das Collectivamendement zur Grundlage genommen werde. Die Kammer ist die beste Auslegern ihrer Beschlüsse.

Es ist der Antrag gestellt worden, daß das Collectivamendement, welches in Folge des gestrigen Kammerbeschlusses gemacht wurde, zur Abstimmung gebracht werde.

Dieser Antrag ist mit der Majorität der Kammer unterstützt worden.

Würde es der Kammer belieben, diesen Antrag zum Beschluß zu erheben, so ist kein Zweifel ! Wenn aber der Reichstag diesen Antrag verwirft, so glaube ich, stehen wir wieder auf demselben Puncte, wo wir gestern waren, nämlich, daß wir gar keinen Antrag haben, außer die Fragen des Präsidenten; und es muß dem Laufe der Debatte und dem Beschlusse überlassen bleiben, einen Ausweg zu finden. Nach meiner innigen Überzeugung wäre eine Redigirungscommission, hervorgegangen durch die Autorität des Reichstages, am zweckmäßigsten. Es ist von mir und mehreren anderen im Laufe der Debatte der Antrag gestellt worden, eine Commission zusammenzusetzen; ich habe selbst den Antrag gestellt, daß, während die Redner sprechen, dieses Mittel ergriffen werde. Wäre dieß geschehen, so hätten wir heute schon eine Vorlage.

Nachdem dieß aber nicht geschehen ist, nachdem, wie es scheint, absichtlich jeder Vorschlag abgelehnt wurde, um das Gutachten einer Commission vor die Kammer zu bringen; so erübrigt nichts anderes, als daß wir uns vereinigen, über das, worüber abgestimmt werden soll.

Ich stimme dafür, daß das Collectiv  Amendement zur Abstimmung gebracht werde.

Was aber die Einwendungen, die gegen dieses Amendement gemacht wurden, betrifft, so glaube ich, daß die meisten entfallen würden, wenn die Herren Sprecher dieses Amendement oder die Fragestellung gedruckt vor sich hätten und den Inhalt näher prüfen wollten.

Wir haben die Absicht gehabt, den Grundsatz auszusprechen, daß Grund und Boden zu entlasten seien, dieser ist im 2. § ausgedrückt. Es sind aber diejenigen Lasten namentlich ausgeschieden worden, welche sogleich aufzuhören haben. Es waren bei der Berathung sowohl der Antragsteller Kudlich, als Löhner und Vacano, kurz Führer aller Parteien, vereinigt. Da es nicht leicht möglich ist, die Frage der Aufhebung von der Entschädigung zu trennen, so ist die Fragestellung so formulirt worden, wie sie heute vorgelegt worden ist. Die Einwendung, die gemacht worden ist, daß mehrere Amendements gar nicht berücksichtiget worden sind, daß einige Lasten nicht aufgehoben sind, und daß präjudicirt worden ist, sind unhaltbar.

Ich kann diese Einwendung in der Wirklichkeit nicht begründet finden. Der Abg. Kautschitsch, der die Einwendung gemacht hat, daß die Holzungs- und Weiderechte nicht sogleich aufgehoben werden, und daß sie noch fortwährend bestehen sollen, ist im Irathume.

Es ist nicht angetragen worden, daß diese Servituten von heute an, wie die im. §. 3 ausgesprochenen Lasten, aufzuhören haben. Es wird der Commission überlassen, Anträge zu stellen. Zum Vortheile derjenigen bisherigen Unterthanen, welche Servitutsund Weiderechte genießen und Nachtheile leiden möchten, wenn sie jetzt aufgehoben würden, ist nicht das sogleich Aufhören aller dieser Verhältnisse beantragt worden. Da aber der Grundsatz fest steht, daß Grund und Boden vollständig entlastet werden, so muß die Lösung dieser Fragen der Commission überwiesen werden. In jenen Fällen, wo nach der Bemerkung des Abg. Kautschitsch das Holzdüngsund Weiderecht den bisherigen Unterthanen günstig ist, wird demselben auch eine Vergütung zugesprochen werden.

Bloß im. §. 3 sind jene Leistungen aufgeführt, welche sogleich aufzuhören haben. Es sind übrigens auch einige unter den Weiderechten, welche aus dem Unterthansverhältnisse entspringen, nach dem Collectivamendement ohne Entschädigung aufzuheben, nämlich das obrigkeitliche Blumensuchrecht, das Brache und Stoppelweiderecht. (Während der ferneren Rede herrscht im Hause eine Unruhe, die die genaue Auffassung der Rede verhinderte. )

Was ferner den weiteren Vorwurf betrifft, man präjudicirt und komme in Widerspruch mit. §. 3, wenn es im 7. § heißt: Die Commission hat die Bestimmung, über die entgeltliche Aushebung der in emphiteutischen und sonstigen über die Theilung des Eigenthums abgeschlossenen Verträgen begründeten wechselseitigen Bezügen und Leistungen einen Gesetzentwurf zu verfassen, so glaube ich, daß durch die vom Abgeordneten Kautschitsch beantragte Weglassung den Unterthanen nicht gedient sein wird. Der Abg. Kautschitsch hat selbst in einer trefflichen Rede entwickelt, daß man unterscheiden müsse zwischen der Unterthänigkeit als einem politischen Verhältnisse und den Verträgen. Das Unterthansverhältniß ist freilich ein solches, welches die Eigenthumstheilung begründet, das Unterthansverhältniß an sich ist aber ein politisches und kein vertragsmäßiges. Ungeachtet das Unterthansverhältniß eine Theilung des Eigenthums involvirt, ist dasselbe in § 1 und 3 demnach stammt allen darmausfließenden Rechten und Pflichten aufgehoben.

Im. §. 7 ist der Commission bloß überwiesen worden, auf welche Art die Verträge über die Theilung des Eigenthums gelöst werden sollen, da man die Verträge strenge von den übrigen Verträgen scheiden muß.

Polacek. Ich erlaube mir an den Hrn. Präsidenten die Frage, ob es sich um eine Formfrage handelt?

Präs. Es handelt sich wohl um eine Formfrage, doch dürfte das Ganze dahin führen, daß die eine oder die andere Abstimmungsordnung anzunehmen wäre.

Praschak. Auch der Abg. Kudlich hat in die Verträge nicht eingreifen wollen, auch er hat die bisherigen Verträge nicht jetzt schon aufzuheben beantragt. Was ferner die Einwendung betrifft, die von einer Seite gemacht worden ist, daß man in vorhinein den Verpflichteten die Entschädigung aufbürdet, so ist diese Einwendung gewiß auch nicht stichhältig. Hier heißt es: "Die Commission hat Bestimmungen zu beantragen, über den Maßstab der zu leistenden Entschädigungen und über den aus den Mitteln der betreffenden Provinzen zu bildenden Fond, aus welchem durch Vermittlung des Staates die Entschädigungen provinzenweise zu geschehen hat. " Wenn es hier heißt:.. Vermittlung des Staates, so wurde aus Gründen ein allgemeiner Ausdruck gewählt; Vermittlung des Staates heißt so viel, es haben die Berechtigten und Verpachteten bei der Abstattung der Entschädigung nicht in ein unmittelbares Verhältniß zu kommen; der Antragsteller K u d l i c h selbst, und ich glaube jeder von uns ist überzeugt, daß nicht alle Lasten durch den Staat entschädigt werden können, namentlich die emphytentischen Verträge; darum würde der allgemeine Ausdruck gewählt: Vermittlung des Staates (Unruhe, unverständlich. )

Was die fernere Einwendung betrifft, daß man in vorhinein der Constitution präjudicirt, indem man die Provinzeinteilung voraussetzt, so glaube ich diese Einwendung nicht haltbar; ungeachtet sie von mehreren Anhängern des Centralsanctionssystems mit so viel Beifall aufgenommen wurde. Ich bemerke, es handelt sich hier um Entschädigung der Lasten, welche bisher den Grund und Boden beschwerten. Gegenwärtig entspricht das vollkommen dem Grundsatze der Gerechtigkeit, daß derjenige die Entschädigung leistet, dessen Lasten aufgehoben werden, in Ländern wo keine Lasten sind, kann auf keine Entschädigung aufgeteilt werden; es wird jedenfalls, die Constitution mag wie immer ausfallen, auch jenen Landesteilen, wo die Lasten aufgehoben werden, die Entschädigung aufgebürdet werden.

Was endlich den Vorwurf betrifft, daß mehrere Amendements ausgelassen worden sind, so ist schon von mehreren Seiten bemerkt worden, daß es jedem Amendementsteller frei stehe, zu begehren, daß sein Amendement zur Abstimmung gebracht werde, wenn sich daher einzelne Amendementsteller, welche irgend eine Giebligkeit anführten, von die sie gewünscht haben, daß sie aufgehoben werde, sich in ihrem Rechte beeinträchtigt sehen, so kann jeder Amendementsteller die Abstimmung begehren. Was übrigens die Bemerkung betrifft, wir sollen vor der Hand die Grundsätze aussprechen, und die Nebenfragen an die Commission verweisen, so kommt es darauf an, ob die hohe Kammer die Entschädigungsfrage als eine Nebenfrage ansieht. Es ist rücksichtlich derjenigen Lasten, welche persönlich sind, anerkannt worden, daß sie nicht entschädigt werden sollen, und es wurde dabei so zu Werke gegangen, daß gewiß jene Lasten ausgeschieden sind, die unentgeltlich aufgelassen werden sollen. Wenn irgend Jemand glaubt, daß unter den dinglichen Lasten eine ist, die ohne Entschädigung abzufallen habe, so steht es ihm frei dießfalls einen Antrag zu stellen. (Es wird sehr unruhig. ) Ich glaube uns liegt es ob nun zu einem Beschluß zukommen. (Der Präsident gibt ein Zeichen mit der Glocke. ) Wir müssen darauf sehen, daß wir wenigstens keinen Beschluß fassen, der ungegründet ist, und wenn wir die Vorgeschlagene Fragestellung verwerfen, so find wir gerade da, wo wir gestern bei Beginn der Sitzung gewesen sind.

Präse Die Reihe ist am Abg. Forster.

(Dieser verzichtet auf das Wort. )

Im Laufe dieser Debatte haben sich mehrere Anträge herausgestellt, und zwar vom Abg Kudl i c h. Er hat die Unterstützung erhalten, dazu ist ein Unterantrag vom Abg. Kautschitsch gestellt worden. Ich habe dazumal nicht die Unterstützungsfrage gestellt, und stelle sie jetzt. Dieser Antrag beabsichtigt (Laut!) Dieser Antrag geht dahin, daß nämlich ein weiterer Fragepunkt in die Fragen des Kudlich aufgenommen werde, und zwar: (Liest) "soll......... "

Wird dieser Antrag unterstützt, daß diese Frage aufgenommen werde?

(Die Unterstützung findet statt) dann liegt der Antrag des Abg. Lasse r vor. Er ist theils formell, theils materiell. Die Unterstützungsfrage ist gestellt worden, und er wurde unterstützt.

Zu diesem Verbesserungsantrage liegt ein Antrag des Abg. Smolka vor. Er beabsichtiget eine nähere Bestimmung zum Puncte d ad §. 7. Im Antrage des Abg. L asser lautet der Punct. d ad 7 nachstehend (liest denselben). Dafür erachtet der Abgeordnete Smolka Nachstehendes zum Puncte. d ad 7 zu stellen. (Wird gelesen und unterstützt. ) Ferner liegt ein Antrag des Abg. P o l a c z e k vor. Er nimmt als Grundlage an, den 3. verbesserten Antrag des Abg. Kudlich, und überlässt dem Präsidenten nun die Fragenstellung zu dieser Gründlage. (Wird gelesen. ) Zuerst soll nach den Fragen auf Gründlage des verbesserten Antrages die Abstimmung geschehen, und wenn der Antrag des Abg. Kudlich verworfen würde, soll erst dann zur Abstimmung über die anderen Verbesserungsanträge geschritten werden. (Wird zahlreich unterstützt. ) Weiteres ist hier ein Antrag des Ab. Borrosch. (Wird gelesen. )

Borrosch. Bis zum Beginne.

Präse Es sind noch andere Verbesserlungenträge rücksichtlich der Zeit, die werden nachfolgen. Ich bitte, wird der 1. Theil dieses Antrages unterstützt? (Nein) und dann der 2. Theil? (gelesengerächter. )

Borrosch. Ich bitte, ich habe gesagt, daß wir nicht auseinander gehen, bevor die Abstimmung begonnen hat. (Wird zahlreich unterstützt. )

Praschak. Ich habe den Antrag gestellt, daß die Fragenstellung in Druck gelegt, und daß die Sitzung bis 6 Uhr vertagt werde, damit sich Niemand darüber beklagen kann, einen übereilten Beschluß gefaßt zu haben. (Stimmen, Nein. )

Präs. Rücksichtlich der Zeit liegen noch einige andere Anträge vor, nämlich der Antrag des Abgeordneten Löhner (liest ihn). Wird der Antrag unterstützt? (Wird unterstützt. )

Einen dem Antrage des Abg. Borrosch ähnlichen Antrag hat der Abg. Mahalski gestellt.

Mahalski. Ich ziehe ihn zurück.

Präs. Ich werde mir erlauben, mich auszusprechen, in welcher Art diese Anträge zur Abstimmung kommen sollen. Es liegen eigentlich 4 Abstimmungsordnungen vor, doch hat der Abg. Hein auf die seine vor der Hand verzichtet, falls die Abstimmungsordnung des Abg. Lasser angenommen wird. Die zweite Abstimmungsordnung ist die des Abg. Kudlich, die dritte die des Abg. Polaczek. Ich glaube, die Frage, welche Abstimmungsordnung früher oder später zur Grundlage genommen werden soll, aufzubehalten, bis sich die hohe Versammlung ausgesprochen hat, daß sie diese Abstimmungsordnung annimmt, dann erst würde die Frage über die Priorität entstehen. Vorher muß ich auf Grundlage der Geschäftsordnung diese Unteramenzements zu den einzelnen Abstimmungsordnungen zur Abstimmung bringen, und erst dann zur Abstimmung über die Reihenfolge der Abstimmungsordnung schreiten. Die Frage über die Zeit dürfte sich dann ergeben, wenn wir mit dem Beschlusse über die Abstimmung fertig werden. Die Frage, in welcher Art die Abstimmung einzutreten hat, ob durch Namensaufruf oder wie immer, wird vielleicht nach der Annahme der Abstimmungsordnung zur Sprache kommen, mit Rücksicht auf den Verbesserungsantrag des Abg. Lasser zu den Anträgen der Abg. Nagele und Weigel.

Ich bringe den Antrag des Abg. Smolka zur Abstimmung, welcher ein Verbesserungsantrag des Abg. Lasser ist. Der Antrag des Abg. Lasser lautet: (er liest ihn. )

Der Verbesserungsantrag des Abg. Smolka lautet: (er liest ihn ebenfalls. )

Diejenigen, welche sich für den Antrag des Abg. Smolka aussprechen, wollen aufstehen. (Majorität. )

Ich halte es für die Majorität, und somit wird der Antrag des Abg. Lasser amendirt werden. Nun kommt der Verbesserungsantrag des Abg. Kautschitsch zum Amendement des Abg. Kudlich. Der Antrag des Abg. Kautschitsch geht dahin, daß statt des §. 3 oder der dritten Frage des Kudlich'schen Antrages, welcher dahin lautet: Soll für alle diese aufgehobenen Lasten gar keine Entschädigung geleistet werden; nachstehende Frage aufgenommen würde: Soll für einige der aufgehobenen Lasten keine, und für einige aus einem besonders zu bildenden Fonde eine Entschädigung geleistet werden.

Goldmark. Vielleicht wäre der Antragsteller damit einverstanden, daß die Worte: "aus einem zu bildenden Fonde" wegzulassen seien, es dürften dann vielleicht mehrere von den Herren, welche sonst nicht für die Annahme stimmen würden, dafür stimmen.

Löhner. (Ruf nach Abstimmen. ) Ich bitte die Debatte nicht abzuschneiden, so lange sie der Präsident nicht abschließt. Ich erlaube mir aufmerksam zu machen, daß die Annahme von Amendements rein konditionell sind, daß sie nur, wenn der Antrag selbst angenommen wird, auch angenommen, sonst aber verworfen werden. Ich glaube so ist's verstanden.

Präs. Dieses Verfahren findet bei allen Abstimmungen statt, daß früher der Verbesserung als der ursprüngliche Antrag zur Abstimmung komme. Dieses Verfahren beobachte ich auch hier, denn sonst hat es keinen Werth.

Goldmark. Ich stelle den Antrag, daß der erste Absatz des Verbesserungsantrages des Abg. Kautschitsch zuerst zur Abstimmung komme, weil der zweite Absatz von einem allgemeinen Fonde spricht, während der frühere Beschluß Provinzialfonde zulasst. Es würden vielleicht diejenigen Herren, welche für den ersten Absatz stimmen, daran durch den zweiten gehindert.

Streit. Das geschah dort, wo gesprochen wurde, daß der Provinzialfond hinein gehört in den Antrag des Abg. Lasser. Wir stimmen aber ab, über den Antrag des Abg. Kudlich und das ist etwas Verschiedenes.

Präs. Ich glaube, daß der Abg. Goldmark das volle Recht gehabt hat, den Antrag zu stellen, nur muß ich ihn unterstützen lassen, denn in der Geschäftsordnung heißt es:    so wie auf Trennung eines Antrages die Frage zu stellen. 

  Wird der Antrag des Abg. Goldmark auf Trennung der Frage unterstützt () Ich werde sie daher getrennt zur Abstimmung bringen. Soll daher statt des dritten Punctes des Antrages des Abg. Kudlich ein in Vorlage gebrachter nachstehender Antrag des Abg. Kautschitsch angenommen werden, "soll für einige dieser aufgehobenen Lasten keine, und für einige eine Entschädigung geleistet werden?" Diejenigen Herren, welche sich dafür aussprechen, daß dieser Antrag angenommen wird, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität dafür. )

Diejenigen Herren, welche sich dafür aussprechen, daß dieser Antrag angenommen wird, wollen ausstehen. (Angenommen. )

Jetzt werde ich mir erlauben, diesen nochmals mit dem zweiten Theile vorzulesen. "Soll für einige dieser aufgehobenen Lasten keine, und für einige andere aus einem eigens zu bildenden Fonde eine Entschädigung geleistet werden?" Diejenige Herren, welche für die Annahme dieser Frage in die Frageordnung sich aussprechen, wollen aufstehen.

(Mehrere Stimmen;,, Da sind die Fragen ja nicht getrennt. ")

Präs. Der Antrag des Abg. Kautschitsch ist in zwei Theile getheilt worden, der erste Theil: daß für einige eine, für andere keine Entschädigung geleistet werde, ist durch Abstimmung bereits angenommen Der zweite Theil lautet: soll diese Entschädigung aus einem besonderen Fonde zu leisten sein? Diejenigen Herren, welche dafür sich aussprechen, daß diese zweite Frage in das Frageverzeichnis aufgenommen würde, wollen aufstehen. (Minorität. )

Die zweite Frage wird in das Fragen  Schema nicht aufgenommen. Jetzt erlaube ich mir die Fragestellungsordnung zur Abstimmung zu bringen, das heißt, ob sie zur Grundlage genommen werden sollen, und welche die Priorität vor den andern haben soll. Wünscht die hohe Kammer, daß früher die Fragestellungsordnung, wie sie vom Abg. Lasser vorgelesen wurde, noch einmal vorgelesen werde? (Nein. )

Goldmark. Ich glaube, daß zuerst über den Antrag des Abg. Polaczek abgestimmt werden solle, weil dieser die andern beiden beseitigt; und wenn dieser beliebt, bleiben die beiden andern weg.

Präs. Diese Anträge sind nicht subordiniert, sondern laufen neben einander, wenn sie angenommen sind, dann entsteht die Frage, welche von diesen Ordnungen zur Abstimmung kommen soll. Goldmark. Wenn es der hohen Kammer beliebt, daß die Fragestellung des Abg. Lasser vorgetragen wird, können dann die beiden andern auch noch angenommen werden?

Präs. Ich glaube, daß dieß möglich ist.

(Präsident liest die 5 Puncte des Antrages des Abg. Lasser. )

Wünscht der Abg. Lasser, daß ich über alle Puncte abstimmen lasse?

Abg. Lasser. Ich glaube, daß zuerst der erste Punct, dann der zweite Punct abgestimmt werden soll.

Präs Diejenigen Herren, welche sich dafür aussprechen, daß der Antrag des Abg. Lasser zur Abstimmung zugelassen würde, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Majorität. )

Nun folgt der Antrag des Abg. Kudlich.

Diejenigen Herren, die es wünschen, daß auch der Antrag des Abg. Kudlich zur Abstimmung zugelassen würde, wollen dieß durch Aufstehen kundgeben. (Majorität. ) (Ruf die Gegenprobe. )

Präs. Ich habe zu bestimmen, ob es die Majorität ist, mir steht dieß zu, und ich halte es für die Majorität. Ich erlaube mir weiter den Antrag des Abg. Polaczek zur Abstimmung zu bringen.

(Der Antrag wird vorgelesen. ) Diejenigen Herren, welche auch diesen Modus annehmen wollen, mögen dieß durch Aufstehen kund geben. Ich halte die Abstimmung für zweifelhaft, und werde die Gegenprobe vornehmen lassen. Diejenigen Herren, welche gegen den Antrag des Abg. Polaczek sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität. )  (Gelächter. )

Es würde beschlossen, den Antrag des Abg. Kudlich, als auch den des Abg. Lasser zur Abstimmung zuzulassen. Es handelt sich um die Priorität, welcher von beiden Anträgen früher der Abstimmung zu Gründe gelegt werden soll. Ich werde mir erlauben, es kommt auf das frühere oder spätere nicht mehr an.

Abg. Lasser. Ich bitte, meinen zweiten Antrag zu lesen. (Präsident liest ihn)

Ich glaube, daß das Amendement ist, welches von meinem und des Kudlichs sich am meisten entfernt, das soll das Erste zur Abstimmung gebracht werden.

Präs. Wünscht der Herr Abg. Lasser, daß vor der Abstimmung, zuvor die Prioritätsfrage gestellt werde?

Lasser. Das soll das erste Amendement sein.

Präs. Ich bitte daher durch Aufstehen kund zu geben, ob über jenes Amendement abgestimmt werden soll, welches für alle aufzuhebenden Leistungen keine Entschädigung zugesteht, diejenigen Herren, welche diesen formellen Antrag des Herrn Abg. Lasser angenommen sehen wollen, mögen es durch Aufstehen kund geben (angenommen).

Wünschen die Herren, daß sogleich zum Vollzüge dieses Beschlusses geschritten werde, (allgemeiner Ruf, ja), nur muß jedenfalls früher der Antrag über Namensaufruf erledigt werden. Im Laufe der Debatte haben den Antrag auf Namensaufruf die Abg. Nagele und Weigl gestellt. Die Frage auf Unterstützung im Sinne der Geschäftsordnung, nämlich, daß wenigstens 50 Mitglieder diesen Antrag unterstützen müssen, ist bisher noch nicht gestellt worden, es liegt aber ein Verbesserungsantrag und zwar der des Abg. Lasser vor, der daher als Amendement früher zur Abstimmung kommen muß, bevor diese Frage, wegen der Abstimmung durch Namensaufruf, erledigt werden wird, der Antrag des Abg. Lasser hat auch schon Unterstützung gefunden und lautet nachstehend: "Die Reichsversammlung möge beschließen, es soll nicht im Vorhinein bestimmt werden, ob und daß die Abstimmung durch Namensaufruf, für alle oder für keinen der einzelnen Abstimmungsfragen Platz greife, es soll vielmehr jedem Mitgliede freistehen, bei jeder einzelnen zur Abstimmung kommenden Frage die Abstimmung durch Namensaufruf oder durch Kugelung zu begehren. Findet dieses Verlangen geschäftsordnungsmäßige Unterstützung, so soll diese Abstimmungsart bei der betreffenden einzelnen Frage zugelassen, sodann aber nach der Regel durch Aufstehen und Sitzen bleiben abgestimmt werden. " Das ist der Antrag des Abg. Lasser, ich glaube der Antragsteller dürfte sich dazu bestimmt gefunden haben, weil die Herren Antragsteller bei der Abstimmung durch Namensaufruf nicht angegeben haben, ob über jedes einzelne durch Namensaufruf abgestimmt werden soll. Ich habe den Antrag des Abg. Lasser vorgelesen, daß es jedem vorbehalten bleibt vor der Abstimmung den Namensaufruf nach der Bestimmung der Geschäftsordnung zu verlangen,


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