Støeda 30. srpna 1848

ich bitte jene Herren, welche dem Antrage des Herrn Abg. Lasser beitreten wollen, es durch Aufstehen kund zu geben. (Angenommen. )

In Folge des Beschlusses steht es jedem Mitgliede frei, den Antrag auf Namensaufruf zustellen. (Viele Mitglieder tragen auf Namensaufruf an), dieser Antrag findet zugleich eine zahlreiche Unterstützung (große Bewegung).

Palacki. Die Frage geht wohl dahin, ob überhaupt eine theilweise Entschädigung stattfinden kann. (Unterbrechung, Ruf: nein, nein. )

Präs. Es ist schon die Frage festgestellt. Die eigentliche Frage über theilweise Entschädigung kommt erst, wenn ich nicht irre, in dem Antrag des Abg. Lasser selbst vor. Ich werde mir erlauben, ihn dann ohnehin noch mal vorzulesen. (Unterbrechung. ) Ich erlaube mir aufmerksam zu machen, daß die Frage, daß keine Entschädigung zu leisten sei; in Antrag gestellt wurde, von dem Abg. Nagele, Popiel, Weigel und Czuperkowitz. Der Abg. Popiel hat ihn jedoch zurückgenommen.

P o p i e l. In der Beziehung habe ich ihn nicht zurückgenommen.

Präs. Dann bitte ich, wenn sie die Erklärung abgehen, daß sie ihn nicht zurücknehmen, dann bleibt ihr Antrag aufrecht.

P o p i e l. Er ist aber hier im 5. Punkte enthalten. (Bewegung. )

Präs. Ich werde mir erlauben, die Frage gleich so zu stellen, wie sie der Abg. Lasser gestellt hat.

(Ruf: ja. ) (Unterbrechung. ) Diejenigen Herren, welche wünschen, daß keine Entschädigung geleistet werde, mögen nein sägen, und diejenigen, welche wünschen, daß eine Entschädigung geleistet werde, mögen ja sagen. (Lärm. )

Löhner. So viel ich aus dem Antrag des Abg. Lasser überhaupt ersehen habe, hat sich sein Antrag ans bestimmte, eingereichte Amendements Bezogen, also bitte ich, die Amendements früher verlesen zu lassen. Es ist ein wesentlicher Unterschied. oh wir über ein bestimmtes Amendement abstimmen, oder über ein Princip, wie es der Abg. Lasser aufgestellt hat. Herr Lasser hat Amendements und nicht das Princip gemeint. Die Frage, wie sie jetzt gestellt wurde, wird wie eine Principiensfrage lauten, anders wird sie lauten, wenn wir die Amendements zur Abstimmung bringen, welche sagen, daß gar keine Entschädigung für die aufgehobenen Lasten zu leisten sei.

Präs. Da dürsten nur jene Amendements zur Abstimmung kommen, welche das im Allgemeinen sagen und nicht jene, welche specielle Fälle berühren, wie es, glaube ich, im Sinne des Antragstellers liegt. (Pause. ) (Glockenzeichen. ) Ich bitte sich niedersetzen zu wollen. Ich bitte meine Herren sich niederzusetzen. Gegen den Antrag, daß eine Entschädigung zu leisten wäre, haben sich ausgesprochen die Abg. Nagele, Popiel, Weigel und Czuperkowitz.

Der Abg. Czuperkowitz nahm aber seinen Antrag zurück. Der Antrag des Nagele lautet. (liest. )

"Ich schließe mich  aufzuhören haben. " Das Weitere ist die Begründung. Dann der zweite ist der des Abg. Popiel. Er lautet. (liest. ) Zweiter Absatz. Hieraus folgt, daß Robot  und zwar ohne alle Ablösung. " (Mehrere Stimmen: Ablösung ist etwas Anderes. ) Ich erlaube mir nur früher die Anträge zu lesen, damit wir uns dann vereinbaren.

Dritte Antrag ist der des W ei g e l. Er lautet.

(liest. ) "Die hohe Versammlung wolle beschlossen: Erstens  ohne alle Entschädigung. " Jetzt kommt die Begründung, welche nicht hierher gehört. (Eine Stimme: Zweitens ist auch da). (Präsident liest auch den zweiten Absatz): Bliest. ),, Zweitens mögen von nun an alle bestehenden  nicht mehr bestehen. Das ist aber eigentlich über die Entschädigung.

Dann ist der Antrag des Abg. Czuperkowitz. Er lautet. (liest. ) "Die hohe Reichsversammlung möge erklären ic. ic. " Ich glaube, daß hier unter diesen Anträgen der Antrag des Weigel der allgemeinste sein dürste.

Abg. Lasser. Jedenfalls bezieht sich mein Amendement nicht auf jene Anträge, wo von der Ablösung die Rede ist, sondern nur von der Entschädigung.

Präs. Deshalb glaube ich über den Antrag des Weigel, weil er der allgemeinste ist, abstimmen zu lassen. Ich werde daher diesen Passus ans den Antrag des Abg. Weigel zur Abstimmung bringen. (liest ihn )

Fischhof. Dürfte ich mir nicht einige Wort. erlauben. Wir berathen seit 3 Wochen über die Untertänigkeitsfrage, und wir beginnen jetzt mit der Entschädigungsfrage? (Ruf: Es ist abgeschlossen. )

Lasser. Dagegen muß ich bemerken, daß sich der Wortlaut dieses Amendements sich auf die Aufhebung der Lasten bezieht, und zwar ohne alle Entschädigung; es betrifft also nicht bloß die Entschädigungsfrage.

Goldmark. Ich bitte um das Wort. (Nur. neuer Tumult. )

Präs. Ich erlaube mir die Frage, zu welchem Behuf wünschen Sie das Wort. Wenn in Bezug ans die Abstimmung, so ist es gestattet.

Goldmark. Von der hohen Kammer ist bestimmt worden, daß beide Fragestellungsarten angenommen sind, und es wäre jetzt der Zeitpunct die Priorität derselben zu bestimmen. Statt dessen wurde nach dein Beschlusse der Kammer ein Satz aus allen diesen vielen Amendements heraus gerissen, und kommt zur Abstimmung. Ich frage, ob man in wirklicher und nicht bloß in formeller Beziehung von einer Priorität der Fragen noch sprechen könne. Ich glaube nicht. (Tumult. ) Ich sehe mich zur Erklärung veranlaßt, um die Würde der hohen Kammer zu retten., daß nach einer dreiwöchentlichen Debatte die hohe Kammer wohl einen schönern Standpunct sinken könnte, nämlich zuerst über das Princip der Befreiung von Sklaverei und Untertänigkeit abzustimmen, und dann als zweiten Punct die Entschädigungsfrage vorzunehmen. (Immerwährender starker Lärm. ) Ich sage, es wirft nicht das schönste Licht auf die Kammer, daß zuerst an den Steckel gedacht wird, bevor das Princip der Freiheit anerkannt und ausgesprochen wird. (Stürmischer Beifall von der Linken, fortwährendes Zischen von der Rechten. )

Präs. Es liegt kein Beschluß vor, die Abstimmungsart ist festgestellt, nämlich durch Namensaufruf. Ich werde zur Vollziehung des Kammerbeschlusses nachstehenden Antrag machen. (Unterbrochen Unruhe. )

Goldmark. Ich will den Beschluß der hohen Kammer nicht im Geringsten anfechten; ich will nur meine Ansicht in einer so wichtigen Sache.  (Lärm. )

Präs. Wollen sie sprechen, über die Art und Weise, wie Ja oder Nein gesagt werden soll. so ist das Wort gestattet, aber in keinem anderen Falle. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag des Abg. Weigl, in Betreff der Entschädigung daß nämlich keine Entschädigung zu leisten sei, wollen es durch Ja zu erkennen geben (Ruf nochmals den ganzen Satz vorlesen.

P r ä s. Ich werde ihn daher noch einmal vorlesen, er lautet: Alle wie immer Namen habenden Geld, Naturalleistungen u. s. w. Diejenigen Herren, welche sich für den Antrag des Abg. Weigl aussprechen, wollen Ja sagen, und diejenigen, welche gegen den Antrag sind, wollen Nein sagen. Hat Jemand etwas dagegen zu erwidern?

Abg. Borrosch. Das kann ja doch nur einzeln geschehen.

Präs. Es geschieht ohnehin durch Namensaufruf.

Ein galizischer Abg. Wir können darüber nicht abstimmen, weil wir nicht deutsch verstehen.

Präs. Für diesen Fall hat die Geschäftsordnung nur insofern vorgesorgt, daß auf zehn Minuten zur Verständigung die Sitzung unterbrochen werde.

Praschak. Ich bitte, Herr Präsident, den Antrag noch einmal laut zu lesen, damit mau ihn genau kennt.

Präs. Damit kein Irrthum obwalte, werde ich ihn noch einmal lesen. (Der Präsident liest den Antrag noch einmal vor. )

Kofakiewitsch. Ich bitte, Herr Präsident um die zehn Minuten.

Präs. Wird dieß von zehn Mitgliedern verlangt? (Viele Stimmen: Ja! ja!) (Der Präsident hebt die Sitzung für zehn Minuten auf. ) (Nach Verlauf von zehn Minuten. )

Präs. Der Abg. Lasse r nimmt den zweiten Theil seines Antrages zurück, nämlich daß über jene Amendements abgestimmt werde, daß für alle aufzuhebende Leistung keine Entschädigung zu geben wäre. Nunmehr dürften wir zum dritten Puncte des Antrages des Abg. Lasser schreiten, nämlich über die Priorität, ob der Antrag des Abg. Kudlich oder der des Abg. Lasse r den Vorrang habe.

Abg. Da müßte zuerst mein Antrag abgestimmt werden.

Präs. Sie werden erlauben, sobald der Grundsatz zurückgenommen ist, daß über jene Anträge abzustimmen wäre, welche gegen alle Entschädigung sprechen, so fällt Ihr Antrag wenigstens vor der Hand hinweg.

Lasser. Mein Antrag war, daß zuerst abgestimmt werden soll.

Präs. Gestern wurde der Beschluß gefaßt, daß die neue Fassung der Frageordnung zur Basis der Abstimmung genommen werden soll; es haben sich über den Sinn dieses Beschlusses Schwierigkeiten erhoben; von der Abstimmungsordnung werden nur zwei unterstützt, nämlich der Antrag des Abgeordneten Lasser und Kudlich, welcher von beiden die Priorität haben soll, wird durch die Abstimmung in der Kammer selbst festzustellen sein. Diejenigen, welche wünschen, daß zuerst nach der Abstimmungsordnung des Abg. Lasser abgestimmt werde, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität. ) Dadurch ist entschieden, daß die Abstimmungsordnung des Abg. Kudlich erst später statt finden soll. Ich bitte den Abg. Lasser, den vierten Punct beziehen zu wollen, auf den Fall, bis die Abstimmungsordnung selbst fertig sein wird. Nämlich: Es wird ausdrücklich und im vorhinein angesprochen, daß dieses Amendement in mehrere Fragen aufgelöst werde, als Antrag betrachtet und nach dein §. 82 der Geschäftsordnung nach den Bestandtheilen sowohl, als auch das ganze Amendement zur Abstimmung gebracht werde.

Lasser. Ich bitte sogleich zur Abstimmung zu schreiten.

Präs. Ich werde nun den vierten Punct des Abg. Lasser vorlesen, um die Abstimmung vornehmen zu können. Es wird ausdrücklich und im vorhinein ausgesprochen, daß jedes zur Abstimmung kommende Amendement, insofern es in mehrere Fragen aufgelöst wird, als ein aus mehreren Absätzen bestehender Antrag betrachtet und nach. §. 82 der Geschäftsordnung behandelt, folglich zuerst nach seinen einzelnen Bestandteilen, und am Schlüsse als ein Ganges zur Abstimmung zu bringen wäre.

Kautschitsch. Dagegen erlaube ich mir zu bemerken, daß der Frageantrag des Abg. Lasser aus mehreren Amendements besteht. Über viele Fragen würde ich mit Ja antworten, über die drei aber mit Nein. Wird dann das Ganze wieder zur Abstimmung kommen, so muß ich mich jetzt der Abstimmung enthalten. Ich kann jetzt weder Ja noch Nein sagen. Mit Ja würde ich die drei Puncte bestätigen, mit Nein das Ganze verwerfen, und in dieser Lage werden sich Viele befinden. Das kann nicht als ein Grundgesetz betrachtet werden, was aus vielen Amendements zusammengesetzt ist. Ich halte es für äußerst gefährlich, daß wir weder den Unterthan entlasten, noch eine Entschädigung aussprechen.

Präs. Darüber wäre keine Debatte zu gestatten. Der Antrag wurde von dem Abg. Lasser vorgebracht, und die Debatte für geschlossen erklärt, und man kann sich nur aussprechen, ob die Frage so oder anders zu stellen sei, über die Sache selbst aber nicht mehr. Sollten die Herren dieser Ansicht huldigen, werden sie es bei der Abstimmung selbst zu verstehen geben. Ich erlaube mir also, nochmals den Punct vorzulesen, und dann die Abstimmungsfrage zu stellen. Der Punct, der zunächst zur Abstimmung kömmt, lautet: Es wird ausdrücklich und im vorhinein ausgesprochen, daß jedes zur Abstimmung kommende Amendement, insofern es in mehrere Fragen aufgelöst wird, als ein aus mehreren Absätzen bestehender Antrag angesehen, und nach §. 83 der Geschäftsordnung behandelt, zunächst nach seinen einzelnen Bestandteilen, und dann zum Schlusse als Ganzes zur Abstimmung gebrächt werden soll. (Dieser Antrag wird mit Majorität angenommen. ) Es ist also beschlossen, daß die Abstimmungs- ordnjung des Abg. Lasser zur Grundlage der Abstimmung zu nehmen sei. Ich erlaube mir daher, den Antrag zu stellen, daß die Sitzung jetzt aufgehoben und Abends eine Sitzung vorgenommen werde. (Vielseitiger Ruf: Nein, nicht vertagen, fortsetzen. )

Präs. Es scheinen sich darüber Differenzen zu ergeben, ob heute die Sitzung vorgenommen oder aus morgen vertagt werden soll. (Ruf: Fortsetzen, abstimmen. )

Abg. Rieger. Ich erlaube mir, zu beantragen, daß der Antrag des Abg. Lasser und Kudlich, die beide zur Abstimmung angenommen worden find, dem Drucke übergeben und in der morgigen Sitzung darüber abgestimmt werde. Wenn das nicht angenommen wird, so sind wir in der traurigen Lage, über ein so wichtiges Werk, ein Amendement abstimmen zu müssen, ohne jeden einzelnen Punct vor uns liegen zu haben. Denn bloß nach dem Hören ist man nie so unterrichtet, als wenn man es gedruckt vor sich liegen hat. (Unruhe. )

Präs. Wird der Antrag des Abg. Rieger unterstützt wegen der Drucklegung? Sie werden mir erlauben, der Antrag ist gestellt worden und hat auch Unterstützung gefunden, und man kann ihn zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, die dafür sind, daß die Sitzung heute geschlossen wird, und daß dieser Antrag dem Drucke übergeben würde, wollen dieß durch Ausstehen kund geben. Ich halte es für die Majorität, aber weil es ein so wichtiger Punct ist  (wird unterbrochen).

Abg. Löhner. Ich bitte ums Wort ! Ich bitte auch, daß heute der Beschluß festgesetzt werde, daß morgen nicht die geringste Debatte, sondern daß sogleich zur Abstimmung geschritten werde. (Beifall. )

Präs. Wird der Antrag des Abg. Löhner unterstützt?

Da derselbe eine so große Unterstützung gefunden hat, so ist die Abstimmung auch schon da.

Ich glaube, es liegt darin die Frage erledigt.

(Ruf: Nein, nein. ) Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß die Sitzung heute geschlossen werde und beide Abstimmungsordnungen dem Drucke übergeben würden, wollen es durch Ausstehen kund geben. (Präsident spricht: Jetzt ist die Majorität da. ) Auch der Antrag des Abg. Löhner ist für erledigt anzusehen. Ich bitte, meine Herren, die Sitzung dürste morgen, mit Ausschluss jedes Gegenstandes, um 9 Uhr beginnen. (Ruf: Keine Prototolle, keine Interpellationen. )

Ich erkläre die Sitzung für heute geschlossen.

Schluß der Sitzung 3  1/4 Uhr.

Aus der k. k. Hof  und Staats Druckerei.


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