Pátek 1. záøí 1848

Präjudiz aller übrigen Amendements soll der Lasser'sche Kollektivantrag den Vorzug, die Priorität haben",  sonst wurde nichts bestimmt, vielmehr wurde noch ausdrücklich festgesetzt mit Zustimmung der hohen Kammer, daß wenn etwa später ein Amendement angenommen würde, welches den früheren Beschlüssen geradezu entgegengesetzt ist, der Grundsatz angenommen werden müsse lex posterior derogat priori. (Bravo. )

Präs. Abg. Trojan hat das Wort.

Abg. Trojan. Ich vereinige mich mit dem, was der Abg. Doliak bemerkt hat. Ich bemerke aber, daß es sich eben jetzt nach dem Antrage des Nagele erst um eine solche Vorfrage handle; es handelt sich jetzt noch nicht darum, ob der Antrag des Nagele, um dessen Priorität es sich jetzt eben handelt, durch die gestrigen Beschlüsse vorläufig oder definitiv  merital bereits erledigt sei, sondern es ist jetzt nur die Vorfrage zur Sprache gebracht vom Nagele, ob sein gedachter Abänderungsantrag sogleich zur Abstimmung gelangen soll oder nicht. Was jedoch nebenbei im Allgemeinen schon für alle Amendements zur Sprache gebracht worden ist, von dem letzten Redner und von den Abg. für Satz, muß ich bekämpfen. Derselbe Abg. hat zu wiederholten Malen versichert, daß die Kammer sich nicht widersprechen könne. Nun das wäre offenbar ein Widerspruch, wenn wir die erledigten Sachen ohne Unterschied aberrund abermals zur Sprache, zur Verhandlung und Abstimmung bringen sollten.

Es wäre sage ich ein Widerspruch, noch mehr, wenn wir die Geschäftsordnung ganz als bei Seite gelegt und unbeachtet lassen wollten. Denn damit wäre ja die Geschäftsordnung ganz aufgehoben, wenn wir, den klaren Bestimmungen derselben schnurstracks zuwider, alle sich mehr weniger widersprechenden oder aufhebenden Anträge ohne Unterschied auf alle Fälle der Abstimmung unterziehen würden, und ich bin überzeugt, daß es Niemand im Sinne hatte, die Geschäftsordnung zu beheben. Es kam in dieser Angelegenheit gar nicht zur Sprache, und man wird uns den Beweis wohl schuldig bleiben, daß wir einen Beschluß gefaßt hätten, der die Geschäftsordnung so ganz bei Seite geschoben oder derogirt hätte, ich kenne keinen solchen Kammerbeschluß.

Goldmark. Offen gesagt, das Recht ist aus beiden Seiten. In formaler Beziehung so hat der Abg. Löhner, in realer der Abg. Mayer recht, denn es ist beschlossen worden, daß jedes Amendement, welches nicht zurückgenommen worden, zur Abstimmung kommen soll. In realer Beziehung hat der Abg. Mayer recht; denn über die Frage, über die schon mit I a oder Nein abgestimmt wurde, ist weitere Fragestellung vorzubringen, woher kommt das meine Herren !? Es kommt aus dem vorgestrigen Beschlüsse. Ich glaube ein jeder Beschluß der Kammer, mag er ein formaler oder was immer für einer Beziehung sein, muß aufrecht erhalten werden. In der Geschäftsordnung haben wir ferner festgesetzt, daß ein jeder Amendementsteller das Recht habe, sein Amendement mit seinen Worten zur Abstimmung zu bringen, dadurch aber, daß man jetzt bloß den Inhalt der Amendements herausreißen und zur Abstimmung bringen will, wird dieses Recht geschmälert.

Ich glaube daher, daß wir im Interesse der Einigung und der Zeitersparniß schon bei dem gestrigen Vorgange bleiben sollen, und Paragraphe, die schon in dem Gestrigen enthalten sind, von den Antragsteller zurückgenommen, und nicht zur Abstimmung gebracht werden, sonst kommen wir nicht zum Ende. (Bravo. )

Präs. Der Abg. Umlauft hat das Wort.

Umlauft. Ich verzichte darauf.

Doliak. Ich halte mich verpflichtet, die Ziehung der Inkonsequenz der Kammer in diesem Puncte zurückzuweisen. Ich finde, daß der Beschluß der Kammer, alle Amendements zur Abstimmung zu bringen, die Kammer in keine Inconseauenz bringen konnte. Nach meiner Ansicht war dieser Beschluß ganz überflüssig; denn nach der Geschäftsordnung selbst müssen alle Amendements zur Sprache gebracht werden, falls sie nicht durch den ersten zur Sprache gebrachten Antrag in Erledigung gekommen sind. Wir haben bloß dieß beschlossen, wir haben also durchaus nichts neues beschlossen. Wenn wir beschlossen haben, alles muß zur Abstimmung gebracht werden, so haben wir es nach meiner Ansicht darum gethan, damit wir dann die Prioritätsfrage stellen konnten. Durch die Prioritätsfrage war nichts anderes gemeint, als: welches von den Amendements soll früher zur Abstimmung gebracht werden; und es versteht sich von selbst, daß, wenn das Eine angenommen ist, die Anderen stillschweigend aufgehoben sind, denn in der Geschäftsordnung ist ja gesagt, daß das entfernteste Amendement früher zur Abstimmung kommen müsse. Nur so kann man es verstehen, und nur so habe ich den Beschluß der Kammer aufgefaßt.

Präs. Ich erlaube mir, da der letzte Redner gesprochen hat, und schon früher der Schluß der Debatte ausgesprochen worden ist, die vorgelegten Anträge selbst mitzutheilen, die Unterstützungsfrage zu stellen, und zur Abstimmung zu schreiten. Den Anlaß gab der Antrag des Abg. Nagele, welcher nichts anders bezweckt, als daß ihm die Priorität vor den anderen Verbesserungsanträgen eingeräumt werde.

Dann wurde vom Abg. Mayer der Antrag gestellt, daß der vom Abg. Nagele gestellte Antrag durch die bereits gestern gefaßten Beschlüsse als erledigt anzusehen wäre. Ferner ist der Antrag des Abg. Doliak dahin gestellt worden, bei jedem Amendement möge die formelle Vorfrage gestellt werden, ob derselbe durch die früher gefaßten Beschlüsse ganz oder nur theilweise erlediget sei; und die Abstimmung möge nur hinsichtlich der nicht erledigten Puncte vorgenommen werden.

Ich erlaube mir den Antrag des Abg. Doliak der Unterstützung wegen zur Sprache zu bringen. Diejenigen Herren, die den Antrag unterstützen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Wird unterstützt. )

Der Antrag des Abg. Doliak ist im allgemeinen derselbe, wie der des Abg. Mayer, und dürfte vielleicht der letztere zurückgenommen werden.

Mayer. (Nimmt ihn zurück. )

Präs Ich bringe den Antrag des Abg. Doliak zur Sprache, welcher dann nach dem, falls das Prioritätsrecht dem Antrag des Abg. Nagele zugestanden werden soll, zu verhandeln wäre. Ich werde den Antrag vorlesen: Bei jedem Amendement möge die formelle Vorfrage gestellt werden, ob derselbe durch die gefaßten Beschlüsse ganz oder theilweise erlediget fei, und die Abstimmung möge sodann nur hinsichtlich der nicht erledigten Beschlüsse vorgenommen werden. " Diejenigen Herren, welche sich dafür aussprechen, mögen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität. ) Ich erlaube mir nunmehr die Frage zu stellen. Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß vor allem ändern der Verbesserungsantrag des Abg. Nagele zur Sprache komme, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Einige rufen: wiederholen. ) Ich bitte stehen bleiben zu wollen.

Goldmark. Ich bitte Herr Präsident sich auszusprechen, ob es die Majorität ist oder nicht.

Präs. Ich halte es für die Majorität. In  Folge dessen werde ich den Antrag des Abg. Nagele vorlesen: "Ich schließe mich dem Antrag des Abg. Kudlich an, nur sollen auch alle'' (unterbricht sich. ) Ich erlaube mir nur die Frage rucksichtlich des Namensaufrufes, ich glaube bei der formellen Frage dürfte der Namensaufruf nicht erfolgen !

Nagele. Bei der formellen Vorfrage nicht

Präs. (liest weiter. ) Ich schließe mich dem Antrage des Abg. Kudlich an, nur sollen alle, unter welchen Namen vorkommenden, und wie immer gearteten Geld, Natural und Rustikalleistungen, dann das Jagdrecht von nun an, ohne Entschädigung aufzuhören haben.

Diesem Antrage muß die formelle Frage vorausgeschickt werden: Ist der so eben vorgelesene Verbesserungsantrag des Abg. Nagele schon durch die gefaßten Beschlüsse ganz oder theilweise erledigt? Diejenigen Herren, welche der Meinung sind, daß der gelesene Antrag des Abg. Nagele  (Ruf: Trennung der Frage. ) schon ganz durch die gefaßten Beschlüsse erledigt sei, wollen aufstehen. (Majorität. ) Daher entfällt der Antrag.

Ich werde, meine Herren, um zu wissen, welche Verbesserungsanträge noch nicht zurückgenommen worden sind, und in Betresst welcher die Fragen zu stellen wären, die Namen der Herren Antragsteller vorlesen, vielleicht dürften sich noch manche bewogen finden, ihre Anträge zurückzuziehen: Z i mm e r, Gabrysz, Storc, Pietrowsky, Stasiowski, Kautschitsch, Watzel.

W atzel. Ich nehme meinen Antrag zurück, weil das Ministerium den Entwurf einer Gemeindeordnung vorzulegen versprochen hat, behalte mir aber vor, falls dieß nicht geschehen sollte, meinen Antrag zur Sprache zu bringen. (Bravo. )

Präs Liest vor: Lhotta, Herndl, Kral, Latzl, Polatschek, Berger, Mussil.

M u ff i l. Ich sehe meinen Antrag durch die gestrige Abstimmung für erledigt an, und ziehe ihn zurück. (Bravo. )

Präs. Bodnar, Kaim, Weigl.

W e i g l. Der erste Absatz ist erledigt, durch die gestrige Abstimmung, und ich ziehe ihn zurück.

Was aber die Jagdbarkeit anbelangt, das behalte ich mir vor.

P r ä s. liest weiter: Der Antrag der Herren: Löhner, Vacano, Hein, Umlauft.

H ein. Ich ziehe ihn zurück.

Umlauft. Ich nicht.

Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Abg. Umlauft bereits früher seinen Antrag zurückgenommen hat. Es läßt sich protozollmäßig nachweisen, daß dieß bei der Lustirrung der Zusatzanträge zum Antrage des Abg. Kudlich ausdrücklich geschah. Überdies entsiel der erwähnte Antrag noch aus dem Grunde, weil sich der Abg. Umlauft dem Collectiv  Antrag der Abg. Löhner, Vacano anschloss.

Umlauft. Ich habe nicht verzichtet, und bitte mir das Gegentheil nachzuweisen.

Präs. Wir werden es nachweisen. Ich glaube der Antrag des Abg. Löhner dieser Collectivantrag ist erledigt.

Abg. Cerne (nimmt zurück. ),, Kapussczak (ist abwesend. )., Bodnar (zieht zürück. ),, Halm (abwesend. ),, Herzig (bleibt bei seinem Antrage. ) Stieb er (bleibt. )

" Borrosch (bleibt. ) Czuperkovicz (bleibt. )

" Reitler (nimmt zurück. )

Virsti (bleibt. )

" Brauner (bleibt. )

Podlevski (bleibt. )

,, Benninger (bereits zurückgenommen. )

" Zimmer (bleibt. ) Der Antrag des Abg. Zimmer lautet: "Es haben die aus dem bloßen Untertänigkeitsverhältnisse entspringenden Lasten der Innleute, und derjenigen Häusler, die nicht mehr als fünf Metzen Grund besitzen, ohne Entschädigung aufzuhören, dann hat der Bier und Branntweinzwang mit den ihm anhaftenden Verbindlichkeiten ohne alle Entschädigung wegzufallen. "

Abg. Mayer Ich bitte um Trennung, es ist schon im Antrage selbst getrennt und der zweite Satz bildet einen für sich bestehenden Gegenstand, nämlich Bier und Branntweinzwang.

Ich bitte mir die Bemerkung zu erlauben, daß der so eben vom Lasser gestellte Antrag nach der Geschäftsordnung zuerst zur Abstimmung komme.

Präs. Der Abg. Trummer (Wird unterbrochen: er nimmt ihn zurück. ) Zum Antrage des Abg. Zimmer liegen hier zwei Anträge vor, und zwar vom Abg. Latzel, der dahin lautet: Es haben die aus dem bloßen Untertänigkeitsverhältnisse entspringenden Lasten der Innleute und derjenigen Häusler, die nicht mehr als fünf Metzen Grund besitzen, so wie (jetzt die Verbesserung) der Handwerker und Gewerbstreibenden ohne alle Entschädigung für immer aufzuhören. Ein weiterer Antrag ist: es hat der Bier und Branntweinzwang mit den ihm anhaftenden Verbindlichkeiten wegzufallen. Dann kommt der Antrag des Abg. Lhota.

Präs. Der Antrag des Abg. Lhota lautet anstatt der vom Abg. Zimmer beantragten fünf Metzen Grund, behufs der Auflösung der Urbarballasten ohne Entschädigung, wären neun Metzen zu fetzen. Der erste Theil des Antrages des Abg. Z i mm er wird in zweifacher Beziehung amendirt vom Abg. Lhota, in so fern als daß das Ausmaß des Grundes von fünf Metzen auf neun Metzen erhöht werde, und in zweiter Beziehung von Abg. Latzel, insofern er die Behebung der Lasten aus dem Untertänigkeitsverhältnisse ohne Entschädigung auch auf die Gewerbstreibende und Handwerker ausgedehnt wissen will. Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung werde ich die Amendements früher zur Abstimmung bringen, und dann erst den ursprünglichen Antrag des Abg. Zimmer.

Löhner. Ich bitte um die Abstimmung durch Namensaufruf.

Borrosch. Ich bitte ist es nicht dem Antragsteller erlaubt, sich näher zu erklären, was er eigentlich meint, es kann hier die dreizehntägige Robot sein, und da kann ich unbedingt mit ja stimmen, es können aber auch Zinsungen, die einem Pachtverhältnisse entspringen, gemeint sein.

Präs. Es ist dieß eine Interpellation, die an mich gerichtet ist. Ich erlaube mir in dieser Beziehung zu erwähnen, daß eine Änderung. eine Auslegung, die nicht im ursprünglichen Sinne enthalten ist, nicht zulässig sein dürfte, weil dieß ein Verbesserungsantrag wäre, und die Debatte bereits geschlossen ist, so können die Verbesserungsanträge nicht mehr vorgebracht werden. Der Abg. Löhner hat den Antrag auf Abstimmung durch Namensaufruf gestellt. Wünscht er es rücksichtlich aller einzelnen Amendements?

Löhner. Über jedes Amendement will ich die Abstimmung durch Namensaufruf.

Präs. Findet der Antrag auf Abstimmung durch Namensaufruf die gehörige Unterstützung? (Zureichend unterstützt. )

Ich werde jetzt die Vorfrage stellen, und dann werden wir weiter gehen.

Jonak. Dieser Antrag ist theilweise schon erledigt, theilweise gehört er an eine Commission. Erledigt ist er in Rücksicht der Hänsler und Innleuterobot; in den übrigen Puncten, wo es sich um das Ausmaß des Grundes handelt, in wiefern eine Entlastung ohne Entschädigung ausgesprochen werden soll, gehört er lediglich an die Commission, und zwar nach dem Lasse raschen Antrage sub e), denn dieses Ausmaß, welches hier erledigt werden soll, ist rein provinzieller Natur, und nach jeder Provinz verschieden; daß dem so ist, beweisen die einzelnen Anträge.

Präs. Der Antrag aus Abstimmung durch Namensaufruf ist hinreichend unterstützt. Ich erlaube mir die Vorfrage, die gleich durch Namensaufruf zu erledigen sein wird.

(Ruf: Vorfrage!)

Ich glaube, der Herr Abg. Lohner hat den Namensaufruf für diesen Fall gefordert.

Doliak. Ich glaube, er will ihn nur für die Materie, nicht für das Formelle.

Löhner. Ich muß mich ein für allemal dagegen erklären, daß man immer wieder so von der vorliegenden Abstimmung wegzuführen sucht, es muß endlich einmal abgethan werden, ob es eine bloße Illusion war, daß durch zwei Tage hindurch es ausgesprochen wurde, daß über jedes einzelne Amendement abgestimmt werden sollte, und ob es dahin kommen soll, daß man bei jedem einzelnen Amendement die alte Leier ansängt: das sei schon in der früheren Abstimmung erledigt. Erkläre man lieber einfach: es kommt. nicht mehr zur Sprache. Ich muß mich aber dagegen erklären, daß man dieses Amendement zu verwerfen sucht, durch die Behauptung, es sei bereits abgethan. So war es nicht gemeint, als wir bona fide der Kammer annahmen, es solle die Priorität zwischen Lauser und Kudlich entschieden werden. Damals war der Sinn deutlich, es sollte keine Priorität der andern schaden; und so fordern wir es heute, fordern es als Gerechtigkeit.

Präs. Ich fasse es so auf: Der Abg. Löhnen hat gesagt, es soll durch Namensaufruf abgestimmt werden. So stelle ich die Vorfrage, die durch Namensaufruf abzustimmen sein wird, und zwar: Ist der Verbesserungsantrag des Abg. Lhotta, der dahin lautet: Es haben die aus dem bloßen Untertänigkeitsverhältnisse entspringenden Lasten der Innleute und derjenigen Häusler, die nicht mehr als 9 Metzen Grund besitzen, ohne alle Entschädigung für immer aufzuhören.

"Hat der Bierzwang mit den ihm anhaftenden Verbindlichkeiten wegzufallen "

Durch den bereits früher gefaßten Beschluß bereits erledigt.

Diejenigen Herren, welche der Meinung sind, daß dieser Verbesserungsantrag des Abg Lhotta durch den bereits früher gefaßten Beschluß bereits erledigt ist, wollen ja sagen, diejenigen Herren, welche der Meinung sind, daß der Verbesserungsantrag des Abg Lhotta nicht erledigt ist, wollen nein sagen Doliak. Abg Lohner hat selbst erklärt, daß er den Namensaufruf nur bei Punktweiser Abstimmung wünscht Lohner Das habe ich nicht erklärt Präs Ich bitte, meine Herren, der Namensaufruf wird gleich stattfinden.

L u b o m i e r s k i Wenn durch Namensaufruf darüber abgestimmt werden soll, ob diese Frage in der gestrigen Abstimmung enthalten ist, oder nicht, halte ich es für meine Pflicht, zu erklären, daß, wenn ich in dieser Frage mit ja stimme, das nicht heißt, daß ich gegen den Inhalt, gegen die Materie dieses Antrages bin, sondern, daß ich glaube, daß durch den gestern gefaßten Beschluß eben eine Commission bestimmt worden ist, welche die derartigen Spezialfragen zu berühren hat (Hausieges Ja), da wir hier unmöglich im Stand sind, über die Special fragen zu entscheiden, weil ohnehin noch die Vorlagen der Commission uns vorgelegt werden mussen, und wenn wir die Spezialfragen darin nicht berührt finden, so bleibt es uns frei, sie hier anzuregen (Zustimmung).

Ich habe geglaubt, mein Votum erklären zu mussen, sonst mußten sich alle, wenigstens ich mich der Abstimmung enthalten, wenn man die Abstimmung für die Materie und nicht für die Form ansehen mochte. (Sehr viele Abgeordnete erklären sich mit dieser Erklärung einverstanden)

Justiz. Bach. Dieser Erklärung des Abg. Lubomirski schließe ich mich vollkommen au, und würde auch nur in diesem Sinne für Ja stimmen. (Sehr schien sich dieser Erklärung an. )

Präs. Ich bitte diejenigen Herren. die sich dieser Erklärung anschießen wollen, der Rethe nach ihre Namen zu sagen, damit sie ins stenographische Protokoll kommen.

Anmerkung Der Erklärung des Abg. Lubomirski treten bei, die Herren Abgeordneten. Trojan, Hawliczek, Brauner, Klaudi, Pinkas, Wocel, Palacky, Duschek, Pribil, Lhotta, Kratochwill, Tomjcek, Skoda, Sidon, Cejka, Hawelka, Tomek, Tyll, Placek, Jonak, Ullepitsch, Streit, Brestl. Ich bitte Herr Präs. darauf zu dringen, daß nach der Geschäftsordnung der Namensaufruf ohne Motivirung stattfinde.

Lhotta. Ich bitte meinen Antrag der Commission zuzuweisen, in der Voraussetzung, daß derselbe noch einmal zur Sprache kommen muß.

(Beifall. )

Präs. Sie nehmen ihn also zurück Lhotta Ja Demel. Den Antrag des Abg. Lhotta, wo es heißt, daß der Bier und Branntweinzwang aufgehoben werden soll 4 mache ich zu den meinigen.

Abg. Hawelka. Ich mache den Antrag zu dem Meinigen in dem Puncte, wo es heißt: Bier und Branntweinzwang ist aufgehoben (Unruhe, Zeichen mit der Glocke)

Ich bitte die Platze einnehmen zu wollen. Die Abstimmung über den Antrag des Abg Lhotta entfallt, weil der Antrag zuruckgenommen wurde (Ruf von mehreren: aber in die Commission muß er kommen. ) Das versteht sich von selbst.

Abg Borrosch Die zweite Hälfte aber, den Bierzwang.

Präs Ich erlaube mir den zweiten Verbesserungsantrag des Abg Latzel und zwar zum ersten Absätze des Antrages, des Abg Zimmer zur Abstimmung zu bringen Der Antrag des Zimmer lautet: "Es haben die aus dem bloßen Untertänigkeitsverhältnisse entspringenden Lasten der Innleute, und derjenigen Häusler, die nicht mehr al5 Metzen Grund besitzen, ohne alle Entschädigung, für immer aufzuhören. "

Der Verbesserungsantrag des Abg Latzes lautet: "Es haben die, aus dem bloßen Untertänigkeitsverhältnisse entspringende Lasten der Innleute, und derjenigen Hausler, die nicht mehr als 5 Metzen Grund besitzen, so wie die der Handwerker und Gewerbetreibenden ohne alle Entschädigung für immer aufzuhören. "

Nun handelt es sich um die Abstimmung Es muß daher die formelle Frage gestellt werden: Ist der Verbeiferungsantrag des Abg. Latzel durch die bereits gefaßten Beschlüsse für erledigt anzusehen?

Abg Machalski. Ich trage auf Trennung der Fragen an, daß für die Gewerbsleute besonders und für die Innleute besonders gefragt werde.

Präs. Werden erlauben Die Trennung der Fragen im Antrage des Latzel, ich muß bemerken, daß, wenn der Antragsteller Machalski das wahre Amendement des Abg Latzel ins Auge faßt, er sehen wird, daß wohl eine Trennung nicht möglich sein durfte, denn der Antrag des Abg Zimmer geht dahin, daß alle Lasten aus dein Untertänigkeitsverbände, welche die Innleute und Häusler betreffen, mit einem gewissen Ausmaße unentgeltlich aufzuhören haben, dagegen ist der Antrag des Abgeordneten Latzel dahin gerichtet, daß diese Aufhebung auch auf die Gewerbetreibenden und Handwerker auszudehnen sei Das ist das eigentliche Amendement. Daher glaube ich, eine Trennung selbst ist in diesem Puncte nicht möglich Sind sie damit einverstanden?

Abg Machalski Ja!

N a c h t r a g zum stenographischen Berichte von 1. September 1848. 35. Siezung des constituirenden Reichstages. (2. Heft. Seite 195)

Abstimmung am 1. September 1848 über die Formalfrage bezüglich des Antrages des Abgeordneten Latzel.

Mit., Ja" haben gestimmt: Bebar Johann, Beck Anton, Beck Joseph, Berger Maximilian, Bielecki Adam, Bilinski Severin von, Brauner Franz, Brazdil Victor, Buszek Michael, Call Alois Freiherr von, Cavalcabó Eduard Baroni di, Cejka Joseph, Clementi Carl, Dohlhoff Anton Freiherr von, Dobrzánski Alexander von, Doliak Joseph, Dolinczuk Iwan, Dominkusch Andreas, Duniewicz Eduard von, Dileitiski Marian, Dziedusycki Alex. Graf, Dzieduszicki Titus Graf, Eckl Andreas, Engelhofer Carl, Fedorovicz Johann, Feifalik Johann, Fleischer Wenzel Alex., Forcher Nicolaus, Frantzl Franz, Frost Wenzel, Ganzwohl Franz, Gleispach Carl Gras von, Gobbi Ferdinand, Grabovaz Anton, Gredler Andreas, Guidkowski Michael, Haimerl Franz, Haßlwanter Johann, Hawelka Mathias, Hawliczek Carl, Hein Franz, Heiß Franz, Belfert Joseph, Hellrigl Alois von, Hofer Anton, Holzknecht Ignaz, Jachimowicz Gregor, Janko Heinrich, Jaruntowski Johann, Jelen Alois, Ingram Johann Freiherr von, Jonak Eberhart, Ivichievich Stephan, Kanski Nicolaus, Kienian Johann, Klaudi Carl Leopold, Klausner Michael, Klebelsberg Hieronimus von, Kobuczowski Ceslaus von, Königshofer Carl, Konopka Joseph v, Koßakiewicz Simon, Koszowski Stanislaus, Kowarz Dominik, Krainsti Eduard, Krause Johann, Kudler Joseph, Kutschera Anton, Lanner Thaddäus, Latzel Joseph, Lceb Joseph, Lewiczki Gregor, Lomnicki Johann, Longchamps Georg, Lubomirski Georg Fürst, Maffei Johann Ritter von, Mahalski Joh., Makuch Johann, Mannheimer Isaak Noah, Marin Johann, Maier Cajetan, Meyer Georg, Micheli Vitturi Simon, Mokry Anton, Mucha Johann, Müller Joseph Hermann, Nebeski Wenzel, Nesweda Joseph, Neumann Leopold, Neuwall Albert Ritter von, Paitoni Friedrich von, Palacki Franz, Paul Ignaz, Pawek Ignaz, Petrovich Spiridion, Pfretschner Robert, Pienczikowski Meliton, Pillersdorff Franz Freiherr von, Pinkas Adolph Maria, Placek Franz, Pleukovich Paul, Plicker Franz, Podlewski Valerian Ritter von, Praschak Alois, Prefl Johann, Pribyl Anton, Rahn Anton, Ratz Cafpar, Reiß Franz, Richter Carl Friedrich, Richter Franz, Robert Florentin, Rill Joseph Thaddäus, Riszko Iwán, Schantl Johann, Schediwi Leopold, Schembera Vincenz von, Scherl Felix, Schmitt Franz, Schoenhansel Joseph, Scholl Joseph, Schopf Wenzel Gustav, Schuster Wilhelm, Selinger Engelbert Maximilian, Sieber Ignac, Sittka Jacob, Skoda Franz, Skrzinski Ignaz Ritter von, Stadion Franz Graf, Stanek Wenzel, Stark Anton Edler von, Stiebitz Carl, Stöckl Ferdinand von, Straser Alois, Streit Ignaz, Szeleszczinski Bonaventura von, Thiemann Friedrich, Thinnfeld Ferd. Edler Herr von, Tomek Wenzel, Tomjcek Carl, Trecieski Franz Ritter von, Trojan Alois, Trummer Peter, Turco von Trent Turcati Simon Freiherr, Till Cajetan, Uchatzi Carl, Ullepitfch Carl, Vidullich Franz, Vlach Joseph, Wienkowski Cyrill, Wierzchljski Franz. Xaver Ritter von, Wiefenaüer Franz, Wieser Carl, Wiezenski Johann, Wieznicki Conrad, Winariczki Carl, Wocel Erasmus, Wörz Johann Georg, Zajaczkowski Joseph von, Zamojski Zdriszlaw, Zwickle Lucas.

Mit "Nein haben gestimmt: Ambrosch Michael, Andrusiak Hier., Bauer Georg, Beinhauer Anton, Binninger Joseph, Bittner Johann, Blonski Cirill, Bodnar Michael, Boese Ferdinand, Bogdas Thomas, Borkowski Alexander Graf, Borrosch Alois, Brandl Mathias, Brestel Rudolph, Cepiel Sebastian, Cerne Anton, Czuperkowicz Miron, Demel Joseph, Depil Franz, Dollschein Mathias, Dotzauer Adolph, Drauß Nicolaus, Durbasiewicz Johann, Duschek Franz, Dworzäk Johann, Dyniec Joseph, Eichler Johann, Faschank Johann, Fischer Joseph, Fischhof Adolph, Forster Ferdinand, Fritfch Egid, Fußl Ferdinand, Füfter Anton, Gabris Bartholomäus, Geier Georg, Geißler Georg, Goj Stephan, Goldmark Joseph, Goriup Anton, Graschitsch Matthäus, Hamernik Joseph, Haschek Franz, Heigl Andreas, Herndl Mathias, Herzig Carl, Hodurek Carl, Hönig Johann, Hrehoruk Joseph, Hubicki Carl, Huemer Johann, Huscher Georg, Hiciek Adalbert, Kaim Johann, Kapußczak Iwan, Kaulich Wenzel, Kautschitsch Mathias, Kirsti Basilius, Kobilica Lucian, Kozar Panko, Krainz Ioseph, Král Anton, Kral Joseph, Kratochwill Johann, Krause Carl, Kromer Fedor, Kruchowski Johann, Kudlich Johann, Kutschera Joseph, Langte Carl, Leberl Ios, Leithner Johann, Leithner Michael, Lejczak Macinj, Lessiuk Stephan, Lhotta Johann, Lindinger Georg, Löhner Ludwig Edler von, Loos Joseph, Macher zu beweisen im Stande bin, daß, obwohl der Bierzwang nicht aus dem Unterthänigkeitsverhältnisse hergeleitet werden kann, er dennoch in eine Kategorie gehört, in eine Kategorie der Rechte, respective Lasten, welche aufgehoben werden müssen, ebenso gut und ebenso bald wie das Unterthansverhältniß. Ich behalte mir die Begründung meiner Worte bis zur Debatte über meinen Antrag vor.

F e d o r o w i c z. Ich bin Abgeordneter einer Stadt, welche das Unterthansverhältniß nicht kennt, aber welche ein Profinationsrecht kennt, und dieses belauft sich auf 50 bis 60. 000 Gulden C. M.

Nachdem ich den Antrag des Abg. K n d l i c h stellen, und immer sprechen hörte, von dem Unterthansverbände, aus welchem das Profinationsrecht nicht stiegt, daß überhaupt diese Rechte am wichtigsten sind, und welche es vielleicht noch werden, und einen größeren Theil des Nationaleigenthumes ausmachen, als die aufgehobenen Lasten, so glaube ich, daß das einen besonderen Gegenstand der Debatte bilden kann. Unser Reichstag hat das Recht alles aufzuheben, und alles festzusetzen, so weit er es als billig erkennt, aber es soll durch besondere Beschlüsse geschehen, nicht aber so cumulativ, so das die wichtigsten Rechte, ohne das darüber debattirt worden wäre, Gefahr laufen, aufgehoben zu werden. Daher protestire ich.

P r ä s. Wenn ich nicht irre, so geht das Resultat dahin, das eine Fragetrennung stattfinden soll.

Fedorowicz Mein Dafür achten geht dahin, daß dieser Gegenstand nicht zum heutigen Gegenstande gehört. Klaudi. (Verzichte. )

S z a b e l. Als Abgeordneter einer Stadt, welche in demselben Verhältnisse steht, wie mein Vorredner bemerkte, muß ich mich feierlichst verwahren, daß mit der Aufhebung von Unterethansrechten, hier Rechte angegriffen werden, die einer Stadt angehören, die in dieser Beziehung durchaus in keinem Unterthansverhältnisse steht. Für die Stadt Olmütz ist diese Angelegenheit von höchster Wichtigkeit. Es handelt sich um das Recht von 333 Häusern, die davon ein jährliches Einkommen von 50 bis 55. 000 Gulden C. M. beziehen 

Präs. Ich erlaube mir 

Szabel. Aber ich muß die Bemerkung machen, daß ich in dieser Angelegenheit jetzt schon sprechen kann, da hier von der Vermengung des Unterethansverhältnisses und derjenigen Lasten, die nicht untertäniger Natur sind, die Rede ist.

Prä s. Der Antrag ist einmal gestellt worden, und ich muß ihn zur Abstimmung bringen, daher dürste sich die hohe Kammer selbst aussprechen, ob es zum Unterthansverhältnisse gehöre oder nicht

Präs. Abg. Dilewski hat das Wort.

Dilewski. Ich unterstütze und stelle den Antrag, daß dieser Gegenstand nicht zur Abstimmung komme, weil er nicht hierher gehört. Es wäre fruchtend nutzlos zu beweisen, ob dieser Gegenstand zum Untertänigkeitsverband gehöre oder nicht, denn es sind Abgeordnete von Städten da, welche dieses als Untertänigkeitsverband nicht erkennen.

Abg. Szabel. Ich will nur bemerken, daß dieser Antrag zu sehr allgemein gehalten ist, und darüber so wie er gestellt würde nicht abgestimmt werden kann; denn es kann allerdings von Aufhebung die Rede sein, aber es kann auch Entschädigung angesprochen werden.

Präs. Abg. Mayer hat das Wort.

Mayer. Ich bemerke bloß, daß ich auch Vertreter einer Stadt bin, deren Hauptrevenuen das Profinationsrecht ist, und daß diese Frage abgesondert behandelt werden muß. Aushören muß es, fallen muß es, so schnell als möglich; aber haben wir so viel Zeit gewidmet dem Antrage des Abg. Kudlich, so widmen wir auch diesem Gegenstande die erforderliche Beachtung.

Borrosch. Ich lasse mich nicht in juristische Spitzfindigkeiten ein, ich weiß aber so viel, daß es nur ein knechtendes Herrenrecht gewesen sein kann, ich meinerseits trinke weder Bier noch Branntwein, (lachen) was andere verpflichtet, schlechtes und teueres Bier in ihrem Dorse zu trinken, oder eine Meile weiter um ein besseres gehen zu müssen. Ob es einzelne oder ganze Korporationen ausüben, gilt mir gleich. Ich vertrete auch eine Corporation, die ebenfalls das Bierzwangsrecht hat, aber bereits vor geraumer Zeit darauf Rücksichten nahm, daß es wahrscheinlich jetzt werde fallen müssen. Ich wünsche nur, daß nicht etwa die schuldlosen Pächter, indem man sie zwingt, ihren Pachtvertrag einzuhalten, darüber zu Bettlern werden.

Latzel. Als ich den Antrag stellen wollte, wollte ich nur das Princip aussprechen, da sich im Verlaufe der Debatte eine lange Discussion über das in Frage stehende nicht erhoben hat, so ziehe ich meinen Antrag zurück, damit die Versammlung nicht unvorbereitet darüber abstimme.

Abg. Deinel Ich möchte dieses Amendement zu dem meinigen machen, und erlaube mir die Begründung.

Praschak. Dieß ist offenbar nur dann zulässig, wenn über einen Gegenstand eine Verhandlung eingeleitet wurde, was im vorliegenden Falle nicht Statt hat.

Präs. Die Begründung ist schon erfolgt, durch den Abg. Latzel, es dürfte auch für diesen Herrn Abg. gelten.

Abg. Dilewski hat bei dem zweiten Absatz des Antrages des Abg. Latzel beantragt, daß er nicht zur Abstimmung zu bringen sei.

Wird der Antrag des Abg. Dylewski unterstützt?

Abg. Löhner. Ich mache aufmerksam, daß ein Beschluß der Kammer vorliegt, daß die früher angebrachten Amendements zur Abstimmung kommen


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP