Sobota 2. záøí 1848

dort zwei Vorstädte von solcher Bedeutung, wie sie nur irgend die größte Vorstadt in Wien haben mag, sie heißen Carolinenthal und Smichow.

Sie sind gleichfalls dieser furchtbaren Bedrückung durch die Reverse ausgesetzt, die dort, wie es bei den Provinzialregierungen Hausieg der Fall war, noch druckender, und besonders die letzten Jahre hindurch auf eine Weise geltend gemacht wurden, daß sogar die Sparcasse alle ihre enormen Kapitalien, die von ihr auf dortige Hauser geliehen worden sind, zurücknahm, wodurch die Verarmung vieler Hausbesitzer entstand. Ohnehin konnten in Wirklichkeit diese Reverse niemals erfüllt werden, weil man massive Vorstädte von mehreren hundert Häusern nicht binnen 24 Stunden demolieren kann. Ich wurde daher bitten, dasselbe, was für Wien zugesichert wurde, als Vergünstigung auch der Stadt Prag zu Guten kommen zu lassen.

Latour. Ich muß der hohen Versammlung in dieser Beziehung die Erklärung machen, daß Prag in dieser Beziehung als strategischer Centralpuncte von ganz Böhmen, eine viel größere Bedeutung als Festung hat. In jedem Kriege meine Herren, sind immer die umliegenden Höhen um Prag durch Feldverschanzungen besetzt worden, so ist's im Jahre1809 geschehen und auch im Jahre 1803, wo die Behauptung von Prag im Falle eines Rückzuges der Armee von größter Wichtigkeit war. Darum ist es so in militarisier Hinsicht zu bedauern, daß die Gesetze des fortificatorischen Rayons vielleicht vor zwanzig Jahren ungefähr, wo sie weniger berücksichtigt wurden, in Karolinenthal und Smichow nicht genau befolgt worden sind. Hätte man sie befolgt, so würde man später nicht die unangenehme Verlegenheit gehabt haben, die jetzt vorgefallen ist, weil diese beiden Vorstädte bis an die Linie des Hauptwalles reichen, was in militärischer Hinsicht sehr nachtheilig ist. Ich kann daher nicht der Ansicht sein, daß man in Prag in diesen zwei Vorstädten zugeben kann, daß die fortisicatorischen Gesetze aufgehoben werden, weil ich Prag als einen Platz von höchster militärischer Wichtigkeit ansehe. Borrosch. Es wäre von mir die höchste Unbescheidenheit als Nichtkriegsündiger, dagegen etwas einzuwenden; daß aber Prag ringsum von Anhoben beherrscht wird, wovon eine immer die andere überragt, und nur gegen einen Handstreich haltbar sei, das glaube ich, durste doch wohl zu Gunsten Prags in Berücksichtigung kommen.

Präs. Erlauben, ist das eine Interpellation?

Latour. Ich erlaube mir, Beispiele der Geschichte anzuführen, daß man in jedem Kriege die höchsten Höhen befestigt hat, was wahrscheinlich in Ähnlichen Fallen wieder geschehen wird.

Borrosch. Ich werde mir vorbehalten, später einen Antrag zu stellen.

Latour. Ich wünsche allen denen eine Erleichterung, welche dadurch zum Nachtheile gekommen sind, aber es würde nicht geschehen sein, wie ich bereits die Ehre hatte, zu erwähnen, wenn man zu allen Zeiten die betreffenden Gesetze gehörig beobachtet hätte. Dann wären nicht an Örtern Bauten entstanden, gegen welche später protestirt werden mußte, und bei vorkommenden Bittgesuchen sie mit Strenge abgewiesen werden mußten.

Präs. Herr Wieznicki hat eine Interpellation angemeldet.

Wieznicky. Es ist mir bekannt, daß an dem Plane für das Unterrichtswesen gearbeitet wird; aber das kommende Schuljahr ist schon an der Thure. Der gesetzgebende Reichstag hat den Landmann frei gemacht, aber der Lehrer, der die Freiheit dem Kinde einimpfen soll, sie demselben zum Bewußtsein zu bringen bat, der wird geknechtet, ist unfrei Der Gehalt, der ihm bloß mit 70 st. zugemessen ist, den er mühsam und im Schweiße seines Angesichtes erwerben muß, ist abhängig von schmählichen Dienstleistungen, macht ihm zum unfreien Wesen, an dem das Kind des frei gewordenen Bauers nicht das Bild der Freiheit, oder eines freien Mannes, sondern den tragen Ausdruck einer schmachvollen Knechtung anzusehen vermag. Jeder Tag, welchen wir den Volkslehrer in dieser erbarmltchen Lage fortleben lassen, ist ein Verlust für die Freiheit, weil für die, die Freiheit bedingende Volksbildung.

 Ich erlaube mir daher an den Herrn Minister des Unterrichtes, in der Voraussetzung, daß der neue Schulplan nicht sobald definitiv erledigt werden durfte, folgende Fragen zu stellen: 1. ob für das künftige Schuljahr, das heißt, für das jetzt beginnende, solche provisorische Maßregeln getroffen worden sind, durch welche der Gehalt dieser Volkslehrer wenigstens so gestellt wird, daß sie davon leben können, und nicht betteln müssen.

2. Ob solche Maßregeln getrosten worden sind. um die Volkslehrer von jener Subordination, von jenem Drucke, dem sie gegenwärtig von dem Ortsrichter, dem Pfarrer und andern Organen ausgesetzt sind, zu befreien. (Großer Beifall. )

Minister Doblhoff. Ich habe als interimistischer Minister des Unterrichtes eine schwierige Aufgabe übernommen, dem ungeachtet glaube ich. durch eine glückliche Wahl der Organe, welche die Reform des Schulwesens zur Aufgabe ihres Lebens gemacht haben, in Bezug auf die Mission, die ich erhielt, bereits Vieles geleistet zu haben. Ich kann mit Beruhigung erklären, daß innerhalb sechs Wochen in Bezug auf den Unterricht für Österreich in allen Provinzen mehr geschehen ist, als eine Studienhofkommission in 10 Jahren zu Stande gebracht hat. (Beifall. ) Ich will die hohe Versammlung nicht ermüden mit jenen Reformen die, anbahnend, das Ziel erreichen sollen, welches uns bei einem der wichtigsten Gegenstände vor Augen schwebt. Der Weg der Öffentlichkeit, den das Ministerium des Unterrichtes eingeschlagen hat, dürste zur Rechtfertigung dienen. Was aber die specielle Frage betrifft, die mir jetzt gestellt worden ist, so muß ich leides bekennen, daß sie zu den allerschwierigsten Aufgaben des Unterrichtsministeriums gehört, indem die zu beseitigenden Schwierigkeiten, nicht allein auf den Wirkungskreis des Unterrichtsministeriums Einfluß nehmen, sondern auch in anderer Richtung hin sich geltend machen, wie der Mangel einer gehörigen Gemeindeordnung, der Mangel der Regulirung aller jener Autoritäten, welche auf dem Lande thätig sein werden, und die Unterordnung aller der Zweige, welche auf die Erziehung im Allgemeinen, insbesondere auf die Erziehung am Lande in den Volksschulen eingreifen. Der Mangel dieser neuen Autoritäten macht eine energische und eine durchgreifende Anordnung in der Stellung der Volkschullehrer in diesem Augenblicke sehr schwierig; die größte Schwierigkeit beruht aber in der Finanzseite, weil, so lange nicht bestimmt ist, daß der Staat das Volksschulwesen ganz allein zu überwachen habe, und für dasselbe alles leisten soll, auch die Feststellung weiterer Grundsätze unmöglich ist. Ich kenne aus eigener Anschauung den elenden Zustand unserer Volksschullehrer sehr wohl, und in soweit als provisorische Maßregeln, Aus und Beihilfen in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, eintreten können, dürfen Sie überzeugt sein, daß bei dem Geiste, der das Unterrichtsministerium beseelt, gewiß mit allen Kräften dahin gewirkt werden wird. Rücksichtlich des Systems ist die größte Thätigkeit bis jetzt in Aufsammlung aller nöthigen Daten und aller Ansichten entwickelt worden, indessen die Verhältnisse sind in allen Provinzen und selbst in den einzelnen Bezirken derselben Provinz sehr verschieden, wie die zur Erhaltung der Schulen Mitwirkenden, nämlich die Gemeinden, die Patrone, der Staat und die Dominien, die Stellung der Volksschullehrer ist daher an den meisten Orten außerordentlich verschieden. In der Erhebung aller dieser Verhältnisse ist übrigens sehr weit vorgeschritten worden, und in sehr kurzer Zeit wird dießfalls ein Gesetz der hohen Kammer vorgelegt werden. (Beifall. )

Ambrosch. Die Interpellation des Herrn Umlauft hat mich veranlaßt, auch eine Interpellation an den Herrn Minister des Innern zu stellen. In der Nacht vom 21. auf den 22. März haben es sich einige Bauern beikommen lassen, gewaltsam in das Schloss Sonegg, Laibacher Kreis einzudringen und haben das Schloss stammt den Nebengebäuden beschädigt; mehrere Einrichtungsstücke darin zerbrochen, bei den Fenstern in den Hofraum herausgeworfen und überhaupt mehrere Hauseffekte, darunter wertevolle Sachen vertilgt. Dieß ist eine verbrecherische That und es wurde sogleich das Criminalgerichtsverfahren eingeleitet.  Ich muß zwar bemerken, daß der Grund zu dieser That leider in den missliebigen Verhältnissen zwischen der Herrschaft und den Unterthanen gelegen ist; hierüber will ich jede fernere Erörterung unterlassen. Nach dieser That traten die damaligen Feudalstände zustimmen, und haben einen Bericht an das vorige Ministerium vorgelegt. In Folge dessen erschien eine Gubernial  Verordnung folgenden Inhaltes: "Se. Excellenz der Minister des Innern hat mit hohem Erlasse vom 25. März über die erstattete Anzeige von dem verbrecherischen Attentate auf dem Schlosse Sonegg in der Nacht vom 21. zum 22. desselben Monats dem Gubernium für den Fall, als Angriffe auf Eigenthum und Sicherheit der Rechte fortdauern, oder gar überhand nehmen sollten, bereits die Ermächtigung zu ertheilen geruht von den außerordentlichen zwei Verfügungen, nämlich: 

a) Verantwortlichkeitserklärung der Gemeinden für durch Individuen aus ihrer Mitte verübte Exzesse und Attentate. 

b) Publizierung und nötigenfalls wirkliche Anordnung des Standrechtes, ausnahmst und zeitweise Gebrauch zu machend.

Die hohe Landesstelle hat in Folge dieser Ermächtigung eine neuerliche und wiederholte Abmahnung und Warnung an das Landvolk in Krain mit der ausdrücklichen Erinnerung erlassen; daß ähnliche schwere Untaten nun alsogleich die Einleitung des standrechtlichen Verfahrens mit Anwendung der damit verbundenen Todesstrafe zur Folge haben werden. Dabei fand aber die Landesstelle in Gemäßweit der erhaltenen höheren Ermächtigung die Verantwortlichkeits- Erklärung der Gemeinden für, durch Individuen aus ihrer Mitte verübte Exzesse und Attentate, d. i. die Verpachtung zum vollen Ersetze des angerichteten Schadens als geltend und wirksam auszusprechen.

Ich will diese That nicht rechtfertigen, und es mag damals im Wirkungskreise der politischen Behörden allerdings gelegen gewesen sein, durch außerordentliche Mittel dem Übergriffe solcher Gräueltaten vorzubeugen. Seit dem März bis Ende August ist jedoch in der ganzen Provinz Krain keine That noch verübet worden, die irgend einen Anschein von Gewalttätigkeit hätte, und dennoch ist dieser Beschluß auf allen Herrschaften, in allen Gerichtstuben assigirt. Ich glaube, daß die Verhältnisse sich jetzt geändert haben, und daß es Zeit wäre, diese Verfügung zu widerrufen, welche im Widersprüche steht mit den Verhandlungen im Reichstage, wo man von Volkstümlichkeit und Volkssouverainität spricht, und wenn der Herr Minister des Innern diese erfreuliche Angabe bereits für Böhmen bekannt zu machen, geruht hat, so dürfte auch das Land Krain eines gleichen Widerrufes sich erfreuen. (Beifall. )

Minister des Innern Doblhoff. Ich habe von diesem speciellen Fall und daher auch von der Beibehaltung dieser Maßregel gar keine Kenntniß, ich danke dem Herrn Interpellanten mir die Gelegenheit verschafft zu haben, darüber nähere Aufklärungen abzufordern. Ambrosch. Ich übergebe dem Herrn Minister diese gedruckten Verordnungen.

Präs. Der Abg. Hawliczek hat eine Interpellation angemeldet.

Hawliczek. Die Zeit ist schon weit vorgerückt, ich werde meine Interpellation auf eine gelegenere Stunde verschieben.

Präs. Den Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildet die Fortsetzung der Abstimmung überdehn Antrag des Abg. Kudlich.

Abg. Durbasiewicz. Ich bitte um das Wort.

Präs. Ja. Ich erlaube mir nur noch eine kleine Bemerkung. Mir ist heute Morgens ein Antrag von einem Deputaten des Königreiches Dalmatien übergeben worden. Er betrifft ebenfalls die Verhandlung über den Antrag des Abg. Kudlich, und zwar geht er dahin, daß die Provinz Dalmatien von den Beratungen über diesen Antrag angenommen werde. Es ist ein formeller Antrag, ich glaubte ihn hier anzeigen zu mussen, weil ein Verschieben eigentlich dann diesen Antrag, sollte er zum Beschlüsse erwachsen, erfolglos machen würde. Wenn die hohe Versammlung gestattet, so werde ich ihn vorlesen lassen. Abg. Podlewski. Ich glaube es ist ein Protest.

Präs. Es ist kein Protest. Ich bin des Erachtens, daß die Abgeordneten der Provinz Dalmatien sich in einzelnen Fällen ihres Stimmrechtes enthalten können, aber ein allgemeines Ausscheiden für die Beratungen dieses Gegenstandes, dürfte nach den hier geltenden Grundsätzen kaum annehmbar sein. Übrigens ist der Antrag gestellt, es ist ein formeller Antrag, ich werde ihn vorlesen lassen.

Abg. Rieger. Ich glaube, es dürfte den Aufforderungen der Deputirten aus Dalmatien ganz angemessen sein, die Sache an die Commission zu verweisen. In der Commission werden, wie ich nicht zweifle, 3 Mitglieder aus Dalmatien sitzen, und werden bei dieser Gelegenheit Veranlassung genug finden, auf die besonderen Verhältnisse der Provinz Dalmatien hinzuweisen, und die Commission dahin bestimmen können, die dießfalls nöthigen Gesetzvorlage dem Reichstage vorzulegen, damit für die Provinz Dalmatien das Besondere verfügt werden könne.

Präs. Ich bitte, sie scheinen den Antrag falsch verstanden zu haben. Die Herren wollen sich von den Beratdüngen in pleno ausschließen, das ist der eigentliche Antrag.

Abg. Podlewski. Darüber kann von der Kammer nichts ausgesprochen werden.

Präs. Ich erlaube mir, den Antrag lesen zu lassen, und dann wird es sich ergeben, ob er zur Sprache kommen soll oder nicht. (Übergibt den

Antrag dem Schriftführer Streit, mit dem Bemerken, nur den Antrag selbst zu lesen: denn die Gründe, gehören nicht in den Antrag. Dieser liest den Antrag. )

Präs. Ich erlaube mir vor allem anderen die Unterstützungsfrage zu stellen.  Die Begründung ist wohl aufgeschrieben, aber es ist vorgeschrieben, daß die Begründung nicht schriftlich zu überreichen sei. Sollte die hohe Versammlung gestatten, daß die Begründung vorgelesen werde, so wollen sie es durch Aufstehen kund geben. (Die Majorität ist dafür. ) (Secretär Streit liest also die Gründe vor. ) 

Ich glaube diesen Antrag in seiner Übersetzung vorlesen zu lassen. Diejenigen Herren, welche diesen Antrag in italienischer Sprache wünschen wollen, belieben sich an mich zu wenden.

Lubomirski. Ich spreche jetzt im Namen einiger Deputirten aus Dalmatien, die nicht deutsch sprechen können, und welche mir den Auftrag gegeben haben, für sie zu erklären; es sei das bloß ein Antrag eines Deputirten aus Dalmatien und nicht aller. (Einige Stimmen: So ?)

Dr. Gobbi. Übrigens ist der Antragsteller selbst damit zufrieden, daß dieser Antrag an die betreffende Commission zu überweisen sei.

Präs. Nunmehr kommt der Antrag der Abg. Gabrys, Johann Storc zur Abstimmung. Wünscht der Abg. Borrosch noch das Wort?

Borrosch. Nein ich wollte nur sagen, daß mehrere Dalmatiner  es ist aber schon ganz erledigt durch die zwei Herren Abgeordneten vor mir;  es sollte nur die Form eines Protestes haben.

Durbasiewicz. Durch den gestrigen Beschluß hat der Bier und Branntweinzwang mit den ihm anklebenden Verbindlichkeiten wegzufallen. Da in der Kudlich'schen Angelegenheit es sich bloß um die Aufhebung solcher Rechte und Pflichten handelt, welche einzig und allein ans dem Untertänigkeitsverbände entspringen, da hingegen der Bier und Branntweinzwang in Städten aus diesem Verbande gar nicht entspringt,  und auf ganz anderer Grundlage beruht, so glaube ich, daß die hohe Kammer es nicht dahin verstanden habe, daß dieser Bier und Branntweinzwang auch in den Städten wegzufallen habe. Ist es aber so, so mögen sie wissen meine Herren! daß sie unsere Städte zu Grunde gerichtet haben. Das Einkommen unserer Städte, woraus die Ausgaben bestritten werden, beruht einzig und allein, meistens in dem Propinations  Rechte; in den Rechten des Bier und Branntweinzwanges. Wenn dieses wegfällt, so fällt alles weg. Wenn dieses wegfällt, woher sollen wir unsere Schulden bestreiten? und woher unsere Beamten besolden.

Präs. Ich bitte meine Herren, die Debatte über den Gegenstand selbst dürfte kaum mehr gestattet sein.

Durbafiewiez. Ich glaube das Gegentheil. Es handelt sich nicht um einen neuen Antrag, sondern bloß um die authentische Aufklärung des gestrigen Beschlusses.

Präs Sie werden erlauben, es ist gestern ein ähnlicher Fall vorgekommen.

 Lasser. Ich stelle den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung. (Die Majorität spricht sich ebenfalls dafür aus. )

Präs. Ich erlaube mir den Antrag der Abg. Gabrys, Storc, u. f. w. zur Abstimmung zu bringen. Er lautet: "Wir erlauben uns an die hohe Reichsversammlung die Anfrage zu stellen, ob wir in einem constitutionellen Staate fernerhin Unterthanen verbleiben, da wir glauben, daß eine constitutionelle Regierung keine Unterthanen, wohl aber ein souveraines Volk besitzt. Wir bitten daher, daß die hohe Kammer dahin wirke, es mögen die Grundobrigkeiten für die Zukunft, wenn sie Bescheide ertheilen, das sich anmaßende Wort Unterthan unterlassen. 

"Ich erlaube mir die Formelfrage zur Abstimmung zu bringen. Ist dieser Verbesserungsantrag des Abg. Gabrys und der übrigen Herren durch die bereits gefaßten Beschlüsse für erledigt anzusehen ? Diejenigen Herren, die dafür sind, wollen aufstehen. (Die Majorität erhebt sich. ) Nun folgt der Antrag des Abg. Kautschitsch. 

Kautschitsch. Ich bemerke darüber, daß die 2 letzten Puncte erledigt sein dürften, obschon ich nicht zugestimmt habe. Der erste Punct in der Hauptsache und der Beisatz: "jedoch unter Aufrechthaltung der bestehenden Octava, für die Dauer von 3 Jahren, sowie die Zehentrechte aufgehoben, '' dürfte noch der Erledigung unterzogen werden; ich bin aber zufrieden, wenn dieser Beisatz der Commission zugewiesen wird. (Bravo. )

P r ä s. Es entfällt daher die Abstimmung.

Es liegt noch der Antrag des Abg. Lhotta vor; dieser wurde bereits gestern erledigt; denn er wurde als Verbesserungsantrag zum Antrage des Abg. Zimmer zurückgenommen. Nun folgt der Antrag des Abg. Krall, er ist ein Zusatz zu Nr. 3 des Kudlich'schen Antrages, wegen Auflösung des Untertänigkeitsverbandes, er lautet:

"Bei der Wahl der Kommissionsglieder ist darauf zu sehen, daß unter den gewählten Abgeordneten der Provinz Galizien mit der Bukowina wenigstens Einer aus der letzten Landschaft sich bestände. ''

Diejenigen Herren, welche diesen Antrag durch die bereits gefaßten Beschlüsse für erledigt erachten, mögen aufstehen. (Majorität. )

Präs Nun folgt der Antrag des Abg. Herndl, ursprünglich lautete dieser Antrag so: Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, daß nach

§. 2 des Kudlich'schen Verbesserungsantrages nachzusetzen fei: Und ohne alle Entschädigung von Seite des Landmannes aufzuhören haben. Der Herr Abg. Herndl hat mir nachträglich diesen Verbesserungsantrag noch schriftlich vorgelegt, worin das Wort: Von Seite des Landmannes, abgeändert ist: Von Seite des Verpflichteten.

Beim. §. 4 soll hinzugesetzt werden: Dafür können dieselben vom Staate eine billige Entschädigung ansprechen. Dieser letztere Antrag ist abgeändert worden: Und können dafür eine billige Entschädigung vom Staate ansprechen. Das Wort dieselben ist entfernt. Ich erlaube mir in formeller Beziehung die Bemerkung, daß schon einige Mal die Ansicht ausgesprochen wurde, daß nunmehr keine neuerlichen Verbesserungsanträge anzunehmen, und der Abstimmung zu Grunde zu legen seien, als wenn, welche während der Debatte oder von den Rednern selbst vorgebracht wurden. Ich erlaube mir daher den gedruckten ursprünglichen Antrag zur Abstimmung zu bringen.

Herndl. Ich trete mein Recht dem Herrn B o r r o s c h ab.

Präs. Und wünschen daher nicht, daß über denselben abgestimmt werde. Borrosch. Ich erlaube mir: Ist eine Anfrage erlaubt ?

Präs. Eine Interpellation? Ja.

Borrosch. Ob es nicht gut wäre, die betreffenden Puncte des Lasser'schen Antrages zu wiederholen, wenn man fragt, ob ein neues Amendement darin enthalten sei? Es ist ehevor so schnell über die Bukowina der Urteilsspruch gefällt worden, daß ich glaube, es dürfte eine Ungerechtigkeit begangen worden sein. Diese Provinz ist von einem ganz anderen Völkerstamme, dem romanischen, bewohnt. Diese Petition, die hier in Form eines Amendements gestellt wurde, war daher jedenfalls zu beachten, denn im Lasserbschen Collectivamendements finde ich keineswegs es irgend schon enthalten.

Abg. Lasser. Ich will nicht in die Frage eingehen, ob früher bei dem Aufstehen der. Mehrzahl eine Ungerechtigkeit ausgeübt worden sei oder nicht; allein bezüglich der weiteren Abstimmung unterstütze ich den Antrag des Abg. Borrosch, damit jeder, der für die Sache aufsteht oder sitzen bleibt, sich genau gegenwärtig halten kann, um was es sich hier handelt.

Präs. Es soll also immer der betreffende Absatz gelesen werden.

Hein. Ich bin entschieden dagegen. Wozu haben wir den Lasserbschen Antrag jeder vor uns liegen? Ich glaube, wir können ihn jeder selbst lesen und uns selbst interpretieren, denn das Ablesen hält die Abstimmung nur unnöthig auf. Jeder Tag kostet 3000 Gülden und mit so unnutzem Zeitvertreibe werden wir dem Lande sehr wenig Nutzen verschaffen.

Brestel. Ich wollte die einfache Bemerkung machen, daß der Antrag des Abg. Borrosch durchaus zweckmäßig ist, weil in unserer früheren Abstimmung über das Amendement des Abgeordneten aus der Bukowina deutlich hervorgeht, daß der Mehrzahl der Mitglieder der Lasser'sche Antrag nicht mehr gegenwärtig ist, und viele ihn nicht mehr vor sich haben. Der Antrag des Abgeordneten aus der Bukowina lautet dahin, daß in die Commission auch ein Mitglied aus der Bukowina zu wählen sei. Ob das im Lasser'schen Antrage enthalten ist, ja ob das in ihm subsumiert werden kann, das geht über alle meine Begriffe hinaus. (Beifall. )

Da ich nun nicht annehmen kann, daß die Mitglieder der Kammer absichtlich gegen ihre Überzeugung gestimmt haben, was doch durchaus nicht anzunehmen ist, so bleibt mir einzig und allein die Annahme übrig, daß den Mitgliedern der Kammer der Lasser'sche Antrag nicht mehr gegenwärtig ist, und sie ihn augenblicklich nicht mehr zum Nachlesen haben. Es ist daher durchaus nöthig, daß der Antrag des Abg. Lasser vorgelesen wird, damit eine Abstimmung, die der Würde der Kammer nicht nützen würde, unterbleibe.

Abg. Borrosch Es bedarf nicht einmal des Lesens, sondern nur ganz einfach der Zitierung des Paragraphes, worin dieses Amendement bereits sich subsumiert befinden soll. Wegen der Kosten, die wir ja dadurch verursachen, nehme ich die Millionen auf mein Gewissen, die das Land gewinnt.

Präs. Diejenigen Herren, welche wünschen, daß zur Tagesordnung übergegangen werde, wollen es durch Aufstehen zu erkennen geben. (Majorität. ) Wir werden daher zur Abstimmung über weitere Verbesserungsanträge schreiten, weil die Debatte nicht für geschlossen erklärt, und zur Tagesordnung übergegangen würde.

Nun kommt zur Abstimmung der Antrag des Abg. Martini; derselbe lautet: Der h. Reichstag wolle beschließen, daß von den galizischen Bauern keine Entschädigung für die Aufhebung der Robot und anderer Grundlasten zu fordern ist.

Diejenigen Herren, die der Meinung find, daß dieser Antrag bereits durch die früher gefaßten Beschlüsse erledigt wäre, wollen es durch Aufstehen zu erkennen geben. (Majorität. )Es wurde beschlossen zur Tagesordnung zu übergehen.

Abg. Borrosch. Daß ist ein reines Mißverständniß, daß die Debatte für geschlossen erklärt worden ist.

Präs. Ich ersuche zur Behebung des Mißverständnisses den Herrn Protokollsführer zu fragen, was für ein Beschluß gefaßt worden ist. (Secr. Wieder liest vor, daß der Abg. Goldmark den Antrag zur Tagesordnung gestellt hat. )

Nun folgt der Antrag des Abg. Polaczek; Herr Abg. Polaczek ihr Antrag ist behoben.

Abg. Polaczek. Ja. Präs. Es bleibt noch der 2. größere Antrag übrig, er lautet:

Der hohe Reichstag wolle beschließen:

1. Daß die Einschränkung der persönlichen Freiheit eines jeden einzelnen Staatsbürgers als auch der Freiheit ganzer Gemeinden durch das Band der Unterthänigkeit aufzuhören hat.

2. Daß Robot, so wie alle anderen, die Freiheit des bäuerlichen und bürgerlichen Grundbesitzes beschränkenden, nicht kontraktmäßigen, sondern aus dem Bergrisse der Unterthänigkeit entspringenden, aus Urbaren hervorgehenden Leistungen von nun an aufgehoben sind.

3. Daß eine aus den Vertretern aller Provinzen gewählte Commission mit aller Beschleunigung Gesetzentwürfe betreff der Behebung aller anderen, die Freiheit des bürgerlichen und bäuerlichen Grundbesitzes einschränkenden, nicht privatrechtlichen, sondern aus dem Verhältnisse der Grundherrlichkeit, Schutz und Dorfobrigkeit und des Lehenverbandes entspringenden Lasten und über die Frage, welche Entschädigung und auf welche Art und Weise solche zu leisten sei, auszuarbeiten und vorzulegen habe.

4. Die Aufforderung an das Ministerium zur schleunigen Vorlegung von Gesetzentwürfen zur Einführung l. f. Gerichte mit Bezirksgerichten und öffentlichen und mündlichen Verfahren, dann zur Regelung der Gemeindeverhältnisse durch Gemeindeordnungen.

5. Daß diese Beschlüsse des Reichstages dem Landvolke ältlich kund zu machen feien.

Polaczek. Ich bemerke nur, daß ich den 1, 2., und 3. Punct gegen dem zurücknehme, daß in dem Lasserbschen Antrage im 3. Absatze ausdrücklich angemerkt werde: "von Grundbesitzungen oder von Personen, oder von ganzen Gemeinden, weil ob zwar die Gemeinden auch unter Personen, nämlich moralischen Personen verstanden werden, doch die ausdrückliche Einschaltung derselben, sowohl der Deutlichkeit wegen, als auch weil das Wort "Personen" ohne den Beisatz "moralische" zur strittigen Auslegung Anlaß geben könnte, nothwendig ist, und wir haben doch Stadtgemeinden, untertänige und Schußunterthänige, deren wir doch auch gedenken müssen. " Wenn der Zusatz gemacht wird, so entfällt der 1. und 3. Punct als im Lasserbschen Antrage enthalten.

Präs. Ich glaube, es dürfte schwer sein, hier eine veränderte Form des Antrages eintreten zu lassen, da nur für die ursprüngliche Form die Unterstützung stattfand, und nunmehr keine neuen Amendements anzunehmen sind; denn es sind viele zurückgewiesen worden, sogar solche, welche zur Erläuterung waren; daß ist meine Ansicht, falls erst ein Gegenantrag angebracht wird, so werde ich nach dein vorgeschlagenen Wege gehen und den 1. Punct zur Abstimmung bringen, dann den 2. und 3. u. f. w., weil es ein Antrag ist, der aus mehreren Theilen besteht. Wünscht Jemand das Wort, bevor weiter geschritten wird?

J o n a k. Ich glaube, der Herr Antragsteller dürfte sich veranlaßt finden, seinen Antrag unbedingt zurückzunehmen, nachdem seine Puncte doch im L a ser'schen Antrage, zwar nicht wörtlich, aber im allgemeinen Begriffe enthalten sind und die Commission nach dem Absätze d berufen ist, alle einzelnen Erläuterungen zu geben, und in die Specialitäten einzugehen.

Polaczek. Dagegen muß ich bemerken, daß die Commission angewiesen ist, auf alle übrigen Specialitäten Rücksicht zu nehmen; wenn aber auf die Gemeinden keine Rücksicht genommen wird, so sind sie ausgeschlossen und bleiben trotz allen nachträglichen Protestierens ausgelassen.

Lubomirski. Ich glaube, wenn die Gemeinden nicht ausdrücklich im Laffer'schen Antrage enthalten sind, so ist dieß auch von anderen Kommunen nicht geschehen, welche ebenfalls enumerirt werden müßten; ich glaube, die Commission wird uns Vorlagen zu stellen haben, die wir anzunehmen oder nicht anzunehmen berechtigt sein werden, und wo wir bei jeder, wenn diese Einzelheiten ausgelassen werden, dieselben als Subamenzements vorbringen dürfen, wenigstens habe ich nur so für eine Commission gestimmt.

Lasser. Falls es zur Beruhigung des Abg. Polaczek gereicht, daß auch ich mich darüber ausspreche, muß ich bemerken, daß gerade deßhalb, weil nicht dort steht: "physische Personen, ich auch "die moralischen Personen" damit inbegriffen glaube.

Präs. Falls der Abg. Polaczek seinen Antrag in der ursprünglichen Form nicht zurücknimmt. Polaczek. Wird diese Interpretation anerkannt, so lasse ich den I., 2. und 3. Absatz meines Amendements fallen. (Ruf: Abstimmung. )

P r ä s. Wünschen eine Abstimmung. Polaczek. Eine Erklärung durch Abstimmung. (Bewegung. )

P r ä s. Das ist schon zweimal abgelehnt worden. Ich bringe daher den ersten Absatz zur Abstimmung. (Ruf: die Formalfrage. )

Ich muß früher den Aussatz lesen, und werde dann die Formalfrage stellen: "Die h. Reichsversammlung möge beschließen:

1. Daß die Einschränkung der persönlichen Freiheit eines jeden einzelnen Staatsbürgers, so wie auch ganzer Gemeinden durch das Band der Unterthänigkeit aufzuhören hat.

Diejenigen Herren, die des Erachtens sind, daß dieser Absatz durch die gefaßten Beschlüsse bereits erledigt sei, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität dafür. )

Präs. Ich werde den zweiten Absatz zur Abstimmung bringen.

2. Daß die Robot, so wie alle anderen, die Freiheit des bäuerlichen und bürgerlichen Grundbesitzes beschränkenden nicht kontraktmäßigen, sondern aus dem Begriffe der Untertänigkeit entspringenden, aus Urbaren hervorgehenden Leistungen von nun an aufgehoben sind.

Diejenigen Herren, welche der Meinung sind, daß dieser zweite Absatz durch die gefaßten Beschlüsse erledigt fei, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität dafür. )

Präs. Dritter Absatz:

3. Daß eine ans den Vertretern aller Provinzen gewählte Commission mit aller Beschleunigung Gesetzesentwürfe, betreffs der Behebung aller, die Freiheit des bürgerlichen und bäuerlichen Grundbesitzes einschränkenden, nicht privatrechtlichen, sondern aus dem Verhältnisse der Gründherrlichkeit, der Schutz und Dornsobrigkeit und des Lehenstandes entspringenden Lasten und über die Frage, welche Entschädigung, und auf welche Art und Weise solche zu leisten fei, auszuarbeiten und vorzulegen hat.

Diejenigen Herren, welche erachten, daß dieser dritte Absatz durch die gefaßten Beschlüsse bereits erledigt fei, wollen es durch Anstehen kund gelber (Majorität dafür. )

P r ä s. Nun kommt der vierte Absatz:

4. "Die Aufforderung an das Ministerium zur schleunigen Vorlegung von Gesetzentwürfen zur Einführung landesfürstlicher Gerichte mit Bezirksgenick ten und öffentlichen und mündlichen Verfahren, dann zur Regelung der Gemeindeverhältnisse durch Gemeindeordnungen.

Diejenigen Herren, welche des Erachtens sind.

Abg. Straffer (steht auf, um das Wort zu ergreifen. ) (Ruf: Nach Abstimmung. ) (Präsident fährt fort. ) Diejenigen Herren, welche des Erachtens sind, daß der so eben gelesene vierte Absatz durch die gefaßten Beschlüsse bereits. 

Abg. Straffer. Ich erlaube mir etwas zu bemerken, rücksichtlich dieses Absetzest. Wir sind leider schon einige Male in die Verlegenheit gekommen, und zwar, ohne daß wir uns von unserer Schuld, die durch Übereilung begangen worden ist, los machen können, und ich erlaube mir insbesondere auf den Punct, der jetzt gegenwärtig zur Abstimmung kommen soll, zu bemerken, daß ich diesen Punct nach meiner Ansicht als einen selbstständigen Antrag und keineswegs als ein Amendement zum K u d l i ch 'schen Antrage ansehe. Wir würden also, wie wir schon einige Male in Verlegenheit gekommen sind, gegen unsere eigene Überzeugung so zu sagen ein Amendement todt schlagen. Diesem kann dadurch vielleicht abgeholfen werden, wenn die h. Verstimmung sich dafür aufsprechen möchte, daß vor des Stellung der Vorfrage: "ob durch die bereits erfolgte Abstimmung über das Laffer'sche Collectiv


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