Støeda 6. záøí 1848

Officielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages.

Achtunddreißigste Sitzung des constituirenden Reichstages am 6. September 1848.

Tagesordnung:

I. Ablesen des Protokolles vom 5. September.

II. Berichte über die Wahlacten.

III. Formalfrage über den Antrag des Abg. K u d l i c h.

IV. Verhandlung über den Antrag des Abg. Selinger, nun Straffer.

V. Gesetzentwurf wegen der persönlichen Sicherheit der Reichstagsabgeordneten.

Hofloge: leer.

Vorsitzender: Präsident S t r o b a c h.

Auf der Ministerbank: Doblhoff, Latour, Bach, Krauß, Schwarzer, Hornbostl. 

Anfang um 10  1/2 Uhr.

Präs. Die zur Eröffnung der Sitzung erforderliche Anzahl ist anwesend. Die Sitzung wird für eröffnet erklärt. Ich ersuche daher den Herrn Schriftführer, das Protokoll über die gestrige Sitzung vorzulesen.

(Secretär Haufchild liest es vor.)

Präs. Die zur Schlußfassung erforderliche Anzahl ist auch anwesend, ich ersuche daher diejenigen Herren, die das Wort ergreifen wollen, es zu thun.

Abg. Borrosch. Wenn ich mir die Bitte erlauben dürfte: Es war eine solche Störung, daß ich den 2. und 3. Punct meiner Interpellation trotz gespannter Aufmerksamkeit nicht deutlich vernehmen konnte. (Secr. Hauschild liest noch Mal die betretende Stelle.)

Präs. Sollte sich die hohe Versammlung für die Genehmigung des so eben gelesenen Protokolls aufsprechen, so wolle es durch Aufstehen geschehen. (Majorität.) Der vom Abg. Klaudy gegen das Präsidium angemeldete Protest ist überreicht worden, ich ersuche den Herrn Schriftführer, ihn vorzulesen. (Secretär Hauschild verliest den Protest.)

Der Herr Abg. Borrosch hat in seiner, in der Sitzung am 5. September l. J. vorgebrachten Interpellation die Äußerung gemacht, daß ich aus den Mittheilungen des Ministeriums gewisse Maßnahmen abgezogen habe. Ich frage: ist das eine Persönlichkeit oder nicht? Ich kann nicht umhin, als solche diese Äußerung schon an und für sich anzuerkennen, erkläre und erkenne sie aber als eine grobe Beleidigung, durch den Zusammenhang, in welchen sie Herr Borrosch mit seiner übrigen Rede gebracht, insbesondere mit Rücksicht auf den von Herrn Borrosch daraus abgeleiteten Schluß, daß sonach das Ministerium einer Fraction angehöre.

Ich kann in dem Wesen, in dem Sinne der Begründung seiner Interpellation nichts anderes finden, als bestehe nach der Ansicht des Herrn Borrosch zwischen dem Ministerium und einer Fraktion, der mich Herr Borrosch zuzuweisen die Güte hat, eine Wechselwirkung, und ich frage, was hat Herrn Borrosch dazu berechtigt?. Ich erkläre es für die größte Beleidigung eines Deputaten, ihm vorzuwerfen, er leite aus Mittheilungen des Ministeriums gewisse Maßnahmen ab, denn das heißt nichts weniger, als behaupten, der Deputirte habe keine, oder eine feile Meinung, oder eine Meinung aus Wohldienerei.  Ich weise eines wie das andere auf das Entschiedenste zurück, und frage nun: Hatte ich ein Recht das Zurücknehmen jener Äußerung zu verlangen?

Da aber jene Anschuldigung auf einem unwahren Factum beruht, wie ich bereits in der gestrigen Sitzung durch die betreffende Stelle meiner in das stenographische Protokoll vom 1. September aufgenommenen Rede bewiesen habe, war ich da nach §. 66 der Geschäftsordnung bei meinem gestellten Verlangen auf Zurücknahme nicht im vollsten Recht. Obwohl ich gestehe, daß ich nicht zu jener Opposition gehöre, die alles, was vom Ministerium kömmt, als etwas Unbrauchbares, den Interessen des Volkes Widerstrebendes behandelt, als ob alles, was von der Ministerbank kommt, schon gegen die Volksfreiheit sein müßte, obwohl ich meine Überzeugung nicht ändere, wenn ich dieselbe auch in einer Rede des Ministers ausgesprochen höre, so kann ich doch eben so offen behaupten, daß ich eine Überzeugung nicht aufgebe, wenn sie auch gegen die Ansichten des Ministeriums wäre, sobald mich mein Gewissen dazu auffordert, eben so entschieden gegen das Ministerium aufzutreten, als nur irgend einer. Meine Überzeugung allein war, ist und bleibt die Leiterin meines Wirkens. Wenn ich weiter auch nicht ad meliorem rei memoriam in mein Tagebuch eintrage, wo ich Backhändel gegessen (Zischen), wo ich vom Regen durchnässt wurde, oder wo eines von mir gemieteten Fiakers Pferd gestolpert ist, wenn ich auch heute dem mir gestern von Herrn Borrosch gegebenen Beispiele folge und die bezügliche Stelle des stenographischen Protokolles nicht angesehen habe, so weiß ich doch noch recht gut daß der Herr Borrosch den von mir in der Sitzung vom 1. September gestellten Antrag auf authentisch Interpretation des Smolka'schen Amendements, bei dessen Begründung ich mich auch auf die Rede des Herrn Justiz und Finanzministers berufen habe in einer Art besprochen hat, die nichts weniger vermuthen ließ, als daß Herr Borrosch diesen Antrag als einen von Wohldienerei oder Feilheit gestellten ansah, sondern daß er es einsah, daß ich diesen Antrag in der guten Absicht stellte, um das Mißtrauen derjenigen zu beseitigen, die da glaubten es sei durch Verwerfung des Kudlich'schen Antrage jede Concurrenz des Staates bei der Entschädigung ausgeschlossen und dadurch bloß ein Wunsch auf Kosten der Verpachteten erfüllt worden. Da diese meine Absicht aus den Worten meiner Rede klar hervorleuchtet, und es sich aus diesen auch ergibt daß ich mich auf die Reden der Herren Minister nur bezog, um zu zeigen, daß selbst die Minister einen solchen Wunsch nicht ausgesprochen haben diese Furcht daher überflüssig sei, war ich im vollen Rechte die Zurechtweisung jenes Deputaten zu verlangen, der gerade daraus mir einen Vorwurf machte, wie es jene Äußerung des Herrn Borrosch war, es mag dieß absichtlich, Mißverständniß oder in der Eile geschehen sein, mit welcher Herr Borrosch die Begründung seiner Interpellation zu Papier gebracht hatte, an welche letztere ich sogar glaube, da Herr Borrosch sich selbst auf die ihm durch sein Unwohlsein verkürzte Zeit berief, als er eine Ausnahme zur Überreichung des von ihm angemeldeten Protestes von der hohen Kammer beanspruchte. Ich will zur Begründung meines Protestes, nicht wie es Herr Borrosch gethan, Privatmittheilungen oder seine Privat  Erklärungen vor die hohe Kammer bringen, sondern mich begnügen, die in der Eingangs erwähnten Äußerung des Abg. Borrosch enthaltene Zumuthung entschieden zurückweisen, mich zur Begründung meines Protestes gegen die Verweigerung des Ordnungsrufes auf den §. 66 der Geschäftsordnung zu berufen.

Wien am 6. September 1848.

Carl Leopold Klaudi.

Präs. Dieser Protest ist eigentlich gegen mich gerichtet: ich hätte eigentlich wohl das Recht eine Gegenerklärung abzugeben, aber ich verzichte darauf; doch kann ich nicht mit Stillschweigen übergehen, daß ich jene Stelle des Protestes, welche die Führung eines gewissen Tagebuches betrifft, für eine Persönlichkeit halte, die jedenfalls den Ordnungsruf  des Präsidenten zur Folge gehabt hätte, wenn sie mündlich vorgebracht worden wäre. (Beifall.)

Ich erlaube mir zu den weiteren Gegenständen der heutigen Sitzung zu übergehen. Ich habe gestern die Abtheilungen ersucht, die Wahl derjenigen Commission vorzunehmen, welche die Prüfung der Reichstagsrechnungen vorzunehmen hat. Ich ersuche daher die Herren, bekannt zu geben, welche gewählt wurden. Secr. Streit.

In der

1.

Abth.

ward gewählt:

Georg Huscher.

 

2.

   

Franz Slawik.

 

3.

   

Alois Jelen.

 

4.

   

Johann Mucha.

 

5.

   

Felix Scherl.

 

6.

   

Hieron. Klebelsberg.

 

7.

   

Carl Uchatzi.

 

8.

   

Franz Flicker.

 

9.

   

Joseph Demel.

Präs. Auch der Constitution  Ausschuß hat einige neue Functionäre gewählt; es mögen diese Wahlen der hohen Kammer bekannt gemacht werden. 

Secr. Streit. Der Constitution Ausschuß hat seine Functionäre bloß auf die Dauer von vier Wochen gewählt, es wurden daher die Wahlen neuerlich vorgenommen. Es wurden gewählt: 

Zum Vorsitzenden: Feifalik. 

Zu dessen Stellvertreter: Palacky. Zum Schriftführer: Lasser. 

Zu dessen Stellvertreter: Goldmark. 

Präs. Der Herr Schriftführer Streit wird so gefällig sein, das Verzeichniß über die Eingaben vorzulesen. Es wird heute nicht vollständig vorgelesen, weil so eine Masse von Eingaben eingelaufen ist, daß deren Verlesung die Zeit von zwei Stunden in Anspruch nehmen würde. Es ist daher im Interesse der hohen Kammer, daß heute nur ein Theil vorgelesen wird.

(Schriftf. Streit. Verliest das Verzeichniß der Eingaben von 30. und 31. August.)

Fleischer. Ich bitte den Herrn Schriftführer bei der Verlesung über die eingelaufenen Eingaben, die Zahl zu erwähnen, wie viel bereits angekommen sind.

Schriftf. Streit. Das Protokoll ist nicht ausschließend für diejenigen Eingaben, welche an den Reichstag gerichtet sind, sondern auch für diejenigen, welche den Vorstand allein betreffen; es ist ein Communal Protokoll.

Fleischer. Es wäre aber doch gut, wenn man die Anzahl wüßte. 

Schriftf. Streit. Das zuletzt eingelaufene Exercir  Reglement hat die Zahl 943.

Fleischer. Wie viel sind von diesen bereiserledigt?

Schriftf. Streit. Der Petition  Ausschuß hat nur eine Sitzung erst gehalten.

Fleischer. So bitte ich, daß der  Ausschuß fleißiger sein möchte.

Polatschek. Ich muß dagegen bemerken, als Mitglied des Petitionsausschusses, daß dieser Ausschuß tagtäglich Sitzungen hält, und nur nicht zum Vortrag kommen konnte, weil andere Gegenstände vorzüglich der Kudlich'sche Antrag in der Verhandlung war; es ist daher dem Petitionsausschusse de Vorwurf des Unsteißes mit Unrecht gemacht worden und ich bitte den Herrn Präsidenten den Abgeordneten von Schluckenau aufzufordern, er möge sein Äußerung zurücknehmen.

Präs. Ich glaube, daß der Herr Abgeordnet dieß jedenfalls selbst thun wird; und da aus der für morgen projectirten Tagesordnung hervorgeht daß der Petition  Ausschuß zum Vortrage kommen wird, wonach sich also die Widerlegung von selbst ergibt.

Der Abg. Wittek hat um einen Urlaub von 3 Tagen angesucht, dieser ist bewilligt. Ich theile dieß der hohen Kammer zur Kenntnißnahme mit Es liegen noch einige Urlaubsgesuche vor, worüber die hohe Kammer selbst zu entscheiden hat.

Schriftf. Ullepitsch. Ehe ich zur Vorlesung der Urlaubsgesuche schreite, mache ich der hohen Kammer die Mittheilung, daß, laut des vom Vorstands Bureau geführten Ausweises 373 Abgeordnete angemeldet, und davon 34 auf Urlaub abwesend erscheinen. Da sich jedoch darunter einige bereits ausgelaufene Urlaubsfristen befinden, so werden die bezüglichen Herren Abgeordneten, welche auf Urlaub abwesend waren, ersucht, das Vorstandsbureau gefälligst von ihrem Wiedereintreffen zu verständigen, damit der Stand der auf Urlaub Abwesenden immer richtig constatirt und angegeben werden könne. Die dermalen vorliegenden Urlaubsgesuche aber sind Folgende:

Abg. Lanner bittet um einen 14 täg. Urlaub, vom 16. d. M. angefangen,

Abg. Herzig um einen 12täg. Urlaub vom 10. an.

Abg. Brandl um einen 10täg. Urlaub. Abg. Slawik um einen 14 täg. Urlaub, und

Abg. Wenzel Pulpan um einen 14 täg. Urlaub.

(Werden bewilligt.) 

Präs. Es ist noch von mir dem Abg. Richter ein Urlaub von 3 Tagen bewilligt worden.

Nunmehr liegen einige Interpellationen vor, und dürften in so weit vorgenommen werden, als die Herren Minister hier anwesend sind.

Herr Wojtech hat eine Interpellation an den Herrn Finanzminister angemeldet.

Wojtech. Dem Haufe sind die Verhandlungen über die geforderte Creditsbewilligung, und namentlich die Erklärung des Herrn Finanzministers über die Dringlichkeit derselben, bekannt. Nun ist mir eine Verfügung der k. k. Cameral Gefällen Verwaltungsbehörden in Neustadt zugekommen. Es ist die Note des k. k. Cameralpräsidiums an die Cameral  Bezirks  Vorstehung zu Neustadts. Da diese Note das Wesen meiner Interpellation bildet, so muß ich sie, wenn es die hohe Kammer erlaubt, ihrem Inhalte nach vorlesen.

Präs Da Actenstücke nur über Beschluß der hohen Kammer abgelesen werden dürfen, erlaube ich mir früher die hohe Kammer zu fragen, ob sie sich für die Ablesung dieser Note ausspricht. 

(Majorität dafür.)

W o j t e c h liest die Note:

Note der k. k. Cameralbezirks Verwaltungsvorstehung zu Neustadts. 

Aus der anruhenden Abschrift des Decretes, welches ich unter Einem an die mir unterstehenden, die Dreißigst  Gebühren in Subsidio einhebenden Gefälsamter erlassen, wolle das löbliche königliche Cameral  Bezirks  Inspectorat gefälligst entnehmen, daß von mir bereits die geeigneten Schritte gemacht wurden, um in Verehrung der Gesinnungen Sr. Excellenz des Herrn Ban das dienstförderliche gute Einvernehmen zwischen der Cameralbezirksverwaltung und dem löblichen Cameralbezirksinspectorate zu eröffnen, so wie auch um jedem Wunsche, der an der Subsidial Dreißigstämter gestellt werden wird, ehrmöglichst entgegen zu kommen. Ich hoffe daher, daß ich in der kürzesten Zeit mich in der angenehmen Lage befinden werde, den an alle Subsidialämter erlassenen Decreten nachdrückliche Folge zu geben, was ich aus eigener Amtskraft leider nicht befugt wäre.

Neustadt den 22. Juli 1848.Ishofen, Cameralrath. 

Das anruhende Decret lautet:

Ich bin unterm 19. l. M., Zahl 187 bei dem hohen Cameral Landes Präsidium um die Weisung Ingeschritten, ob die k. k. Gefällst Ämter meines Bezirkes, welche die königliche ungarischen Dreißigastgebühren subsidialiter einheben, nunmehr dem königlichungarischen Inspectorate zu Czakaturn oder dem provisorischen, zu Agrarn und Karlsstadt aufgestellten Inspectoraten, und bezüglich dem bei vollmächtigen Commissär zu Buccari in Angelegenweiten des Dreißigstgefälles Folge zu leisten haben? ac. ac. 

Diese Note schließt damit: 

Ich finde unter gleichzeitiger Anzeige des Verfügten bei dem hohen Camerallandes  Präsidium, den unterstehenden Gefällsämtern (also den k. k. österreichischen) zu bedeuten, daß dieselben in dem Falle, wenn durch eine von Sr. Excellenz dem Herrn Ban ermächtigte Commission, die Dreißigstgelber abverlangt werden sollen, solche in Folge der Cameralgefällenverwaltungs  Genehmigung vom 6. Juni l. I., Zahl 5364, gegen Quittung ausholen dürfen. 

Ishofen m. p.

Aus diesen Verfügungen würde nun hervorgehen, daß von Seite des früheren und auch des jetzigen Ministeriums nicht nur die königliche ungarischen Beamten zur Auflehnung gegen das königliche ungarische Ministerium in Ofen aufgefordert, sondern auch dem Ban Jellacic zur Ermöglichung und ersprießlicheren Führung des Bürgerkrieges zwischen Kroatien und Ungarn, die von den k. k. österreichischen Behörden verwalteten Cassen zur Verfügung gestellt werden, wo unsere österreichischen Staatsbürger zur Führung des Staatshaushaltes mit einer neuen Schuldenlast von 20 Millionen beschwert wurden.

Ich sage, es würde hervorgehen, weil ich als Staatsbürger, der jeden Bürgerkrieg auf das tiefste beklagt, gerne an der Echtheit dieser vorgelesenen Documente, und an der Wirklichkeit dieser Verfügungen zweifeln möchte.

Ich erlaube mir demnach an den Herrn Finanzminister als Mitglied des vorigen und jetzigen Ministeriums und respective an das Gesamtministerium die Frage: Ist dem hohen Ministerium diese Verfügung der Cameralgefällen Verwaltungsvorstehung zu Neustadt bekannt, oder ist solche über Weisung des hohen Ministeriums erfolgt? (Beifall der Linken; Zischen im Centrum.)

Finanzminister Krauß. Ich bitte mir zu sagen, woraus der Herr Interpellant schließt, daß diese Verfügung sich auf eine Anordnung des Ministeriums gründet. Ist eine Erwähnung auch nur mit einer Sylbe darin, daß eine Verfügung des Ministeriums voraus gegangen ist?

Der erste Satz ist der, daß der Herr Interpellant sagt, es gehe aus diesen Acten hervor, daß das vorige und jetzige Ministerium eine Einrichtung getroffen habe, zu Folge welcher die Beamten an der Grenze angewiesen wurden, die croatischen Behörden zu unterstutzen. Dieses liegt nicht darin, und ich habe die Ehre, zu erklären, daß dieß auch nicht geschehen ist. Wojtech. Ich glaube, daß dieß dem Ministerium jedenfalls bekannt sein müßte. Finanzminister Krauß. Von welchem Datum sind die Erlasse?

Wojtech. Die Rote der k. k. Cameralbezirksverwaltungsvorstehung Reustadtl ist vom 22. Juli d. h., und die Cameralgefällen Verwaltungsgenehmigung vom 6. Juni l. J., Z. 5364.

Finanzminister Krauß. Es ist eine Anfrage vorgekommen; wir haben aber durchaus keine Verfügung getroffen, welche der Art wäre. Ich muß dabei aufmerksam machen, daß es sich hier nicht um ein österreichisches, sondern um ein ungarisches Gefälle handelt. 

Daß aus österreichischen Gefällen eine Unterstützung gewährt wurde, ist durchaus nicht der Fall; die Beamten, von denen jene Erlasse sprechen, und ihre Zahl ist sehr gering,  verwalten das Dreißigstgefälle für ungarische Rechnung. Es haben sich in Kroatien Vorfälle ergeben, zu Folge welcher die Behörden Kroatiens gesucht haben, die von dem ungarischen Ministerium eingesetzten Behörden außer Besitz zu setzen. Wir haben uns von Seite des österreichischen Ministeriums jedes Einstufest enthalten, und es ist nichts geschehen, was als eine Gutheißung der angezeigten Verfügung hätte betrachtet werden können. Wir mußten uns irgend eines Eingriffes in die Sache enthalten, weil uns derselbe nicht zusteht. Wir können auch nicht entscheiden. welche Behörden in Ungarn die gesetzmäßigen sind. oder wie die ungarischen Gesetzartikeln auszulegen sind. Es ist mir auch nicht erinnerlich, daß die vorgelesenen Erlasse von der Cameralgefällen Verwaltung wären vorgelegt worden. Eine Anfrage ist wohl vorgekommen, aber nicht eine solche Anzeige.

Abg. Wojtech. Wenn dieß dem Herrn Minister nicht bekannt ist, so möchte ich die Hoffnung hegen, ob es nicht leibsarmer wäre, die betreffenden Actenstücke auf den Tisch des Hauses niederzulegen, und daß eine strenge Untersuchung eingeleitet, und die betreffenden Beamten zur Verantwortung gezogen werden.

Ein Abg. der Linken. Das ist ja ganz natürlich.

Minist. Krauß. Diese Untersuchung ist eine Aufgabe, welche den Behörden obliegt, und ich muß bemerken, hier erscheinen diese Beamten nicht als österreichische, sondern als ungarische Beamten; was Recht ist, wird geschehen; von der Ausfolgung der Gelder ist keine Rede; ich werde sie nicht zugeben, so lange die Verhältnisse die bisherigen sind. (Ein Ruf im Centrum Bravo.)

Präs. Der Abg. Jonak hat eine Interpellation angemeldet.

Jonak. Ich habe vor einiger Zeit die Ehre gehabt, an das Cabinet Seiner Majestät einige Fragen wegen Italien zu stellen, und habe zuletzt ersucht, das Cabinet möge dem Hause weitere Mittheilungen in einer späteren Zeit machen. Diese Mittheilungen, so dringend sie waren, sind bisher nicht gemacht worden, und heute habe ich rücksichtlich dieser Fragen die Ehre anzuzeigen, daß ich morgen die Interpellation stellen werde. Für heute erlaube ich mir ebenfalls einige Anfragen an den Herrn Finanzminister. Die Fragen berühren gleichfalls in einer Weise das Verhältnis zwischen Österreich und Ungarn. Dem Herrn Finanzminister wird es bekannt sein, daß im gegenwärtigen Augenblicke auch die Minister Deak und Batthyani sich in Wien befinden, und es wird die Möglichkeit herbeigeführt werden können, auch in diesen Fragen einen Schritt vorwärts zu thun. Die öffentlichen Blätter haben gesagt, daß diese Mission zum Zwecke habe, eine Vereinbarung zwischen dem Cabinet Sr. Majestät des Königs von Ungarn und dem Cabinet Sr. Majestät des Kaisers von Österreich herbeizuführen. Der Unterstaatssecretär der auswärtigen Angelegenheiten des ungarischen Ministeriums bei Sr. Majestät dem Kaiser von Österreich hat in den öffentlichen Blättern erklärt, daß dem nicht so sei, daß auch das österreichische Ministerium nie derlei Zumuthungen gemacht habe. Hier handelt es sich um etwas Allgemeines, während ich lediglich auf Specialitäten übergehen werde. Ich bin nicht in der Lage von dem ungarischen Herrn Unterstaatssecretär der auswärtigen Angelegenheiten Mittheilungen zu erhalten, und muß mich lediglich an das österreichische Ministerium in dieser Frage wenden.

In dem Finanzausweis, so viel ich mich erinnere, wird häufig hingewiesen, daß Forderungen, welche bisher von Ungarn an Österreich geleistet wurden, nicht geleistet worden sind, es wird darin auch eine der Ursachen gefunden, daß sich in der Einnahme des Staates Ausfälle ergeben, und wenn ich nicht irre, so hat der Herr Finanzminister im Hause selbst darauf hingewiesen, daß Ungarn mit ähnlichen Leistungen zurücksteht. Ich bezweifle hier keinen Augenblick, daß es Ungarn möglich sein wird, diese Leistungen wirklich abzutragen. Wir sind in der traurigen Lage, und ich glaube das Haus theilt mit dem Herrn Finanzminister das Bedauern, daß wir im Momente durch die äußerste Nothwendigkeit getrieben, unsere so große Schuldenlast noch mit 20 Millionen vermehren mußten.

In Ungarn geht es, wenigstens so sprechen die Zeitungen, so klingt eine Ministerrede viel leichter, denn wenn man dort Geld nicht von der Erde bekommt, so bekommt man es von der Hölle. (Bewegung.) Lachen sie nicht meine Herren! wäre es nicht so hochtragisch, so könnte man es wirklich hochkomisch finden, aber ich finde es hochtragisch; es ist dieß die Manifestation einer Consequenz, die mich erinnert an die Consequenz eines Mannes, den wir es zuletzt zu verdanken haben, daß wir hier sind und dem wir daher dankbar sein müssen, und vielleicht folgt man in Ungarn einer Consequenz dieser Art, der jedoch die Gerechtigkeit fehlt, und vielleicht wird man einst in Ungarn für diese Consequenz eben so dankbar sein, wie wir es hier sind.

Ich sage nun, diese Forderungen Österreichs an Ungarn, existiren, so viel ich weiß. Ein Anerkenntnis dieser Forderungen besteht in dem Budget, welches soeben auf dem Reichstag oder Landtag, oder wie er nun heißt, in Pesth berathen wird, ein Anerkenntnis der Art, daß sogar der Civilliste des Königs von Ungarn 3 Millionen zugewiesen wurden, freilich mit einem Deficit für ein Jahr von 45 Millionen im Budget; das macht nichts (Heiterkeit), nichts desto weniger sind unsere Finanzen einmal in einer traurigen Lage, und der Herr Finanzminister hat erklärt, daß er wo irgend ein Eigenthum, wo irgend eine Finanzielle sich findet, diese für das österreichische Budget, auf die gehörige Weise benützen wird. Die beste Benützung ist wohl die, das, was als Forderung, oder als Leistung besteht, ebenfalls zu fordern. Diesen Worten füge ich nun die Fragen an den Herrn Finanzminister bei:

1. Hatte Ungarn selbst nach der factischen Trennung von Österreich im April gewisse Zahlungen zu leisten, und welche sind diese zu leistenden Zahlungen?

2. Ist davon seither etwas an die Centralcassen in Wien eingezahlt worden, und welche Summen?

3. Hat das Finanzministerium etwas gethan, um diese Forderungen an Ungarn energisch zu realisiren, oder was gedenkt das Finanzministerium zu thun, um im Nichtleistungsfalle seinen Ansprüchen kräftigen Nachdruck zu geben? (Ruf: Bravo!)

Finanzm. K r a u ß. Ich muß vor Allem bemerken, daß am Schlüsse der Interpellation die Stelle vorkam, die Staatsschuld fei um 20 Millionen vermehrt worden, und dieß ist nicht der Fall, sondern es ist nur die Möglichkeit geschaffen, bis zu diesem Betrage eine Vermehrung eintreten zu lassen, das ist: den Credit zu benützen; solches ist aber bisher nur in sehr beschränktem Maße geschehen, und ich werde es mir angelegen sein lassen, es innerhalb der engsten Grenzen zu thun. Was die gestellte Frage betrifft, so muß ich bemerken, daß wir Forderungen an Ungarn haben, welche zweifacher Art sind. Es sind solche Forderungen, welche von Ungarn anerkannt sind, und anderen, worüber eine Verschiedenheit der Ansichten besteht. Die Forderung, welche von Ungarn anerkannt ist, besteht in jenen 3 Millionen Gülden, von welchen der Interpellant gesprochen hat. Im letzten Budget der ungarischen Finanzen, wird zwar angegeben, diese 3 Millionen feien Civilliste, diese Benennung enthält aber eine Ungenauigkeit, diese 3 Millionen sind bestimmt, für den Antheil an den Hofhalt, ferner an den Auslagen in auswärtiger Angelegenheit, dann auch für die besonderen Corps, welche in Ungarn nicht bestehen, nachdem Ungarn unmittelbar nur Infanterie und Kavallerie hat. Ungarn hat anerkannt, daß es einen Beitrag zum Behufe des Unterhaltes der übrigen Corps der Armee zu leisten habe. Es find also diese 3 Millionen eigentlich ein Beitrag, welche Ungarn für die Centralauslagen zu zahlen versprochen hat; nebst dem gibt es aber auch noch andere Forderungen, welche aus dem Abschnitte der Verwaltung mit 11. April entspringen, und hierüber besteht eine Verschiedenheit der Ansichten zwischen dem österreichischen und ungarischen Ministerium; wir nämlich behaupten, daß die Activrückstände und also alle Steuerrückstände, und alles, was von der früheren gemeinsamen Verwaltung herrührt, als Activposten, noch in dem vereinigten österreichischen Staatsschatze einzustoßen habe, wogegen wir aber auch keinen Anstand nehmen, die Lasten, welche auf den Einkünften der gemeinschaftlichen Finanzen ruhten, für das Vergangene zu übernehmen.

Das ungarische Ministerium erklärt aber, daß mit dem 11. April d. J. die ganze Verwaltung an das ungarische Ministerium übergegangen fei, und daß also diese Activrückstände nicht herauszuzahlen seien. Von der ersten Zahlungspost, nämlich den ersten 3 Millionen, ist bisher nichts bar hierher abgeführt worden, ich sage bar, weil ich nicht behaupten will, daß vielleicht in Ungarn nicht einige Zahlungen auf Abschlag geleistet worden seien, die bisher nicht ausgewiesen worden sind. Denn es ist eine bekannte Sache, daß viele Pensionisten ihre Pension in Ungarn verzehren.  Es ist also die Einrichtung getroffen, und das ungarische Ministerium hat auch hiezu die Hand geboten, daß in dieser Auszahlung für hiesige Rechnung keine Änderung eintrete. Es ist also leicht möglich, daß einige Beträge auf diese 3 Millionen ausgezahlt worden feien, aber es ist keine bare Abfuhr geleistet worden. Wegen des zweiten viel wichtigeren Gegenstandes, denn die Steuerrückstände in Ungarn sind ein bedeutender Gegenstand, besteht eine Verhandlung mit dem ungarischen Ministerium; es sind hier Zusammentretungen gehalten worden, und es wird darüber mit den ungarischen Behörden ferner verhandelt werden. Wegen der 3 Millionen habe ich das Ansuchen wiederholt gestellt, daß Abfuhren geleistet werden, aber bisher ist noch nichts erfolgt. Die letzte Frage, was vorzukehren wäre, um das Geld eingehen zu machen, diese Frage glaube ich wird sich nach den obwaltenden Umständen richten. In keinem Falle aber glaube ich, daß der Finanzverwaltung überhaupt andere Mittel zu Gebote stehen, als mich an die Loyalität und die bekannten ehrenhaften Eigenschaften der ungarischen Behörden zu wenden, und zu erwarten, daß sie dem, was Recht ist, entsprechen werden. Ich glaubte, es dürste also nicht nöthig sein, in weitere Details einzugehen. Was geschehen konnte, ist wirklich geschehen, und ich werde nicht unterlassen bei jeder Gelegenheit zu sorgen, daß dasjenige stattfinde, was zur Vertretung der Rechte der österreichischen Finanzen erforderlich sein wird  als schriftlich darauf zu dringen, daß dasjenige, was den österreichischen Finanzen gebührt, auch geleistet wird. Das ungarische Ministerium ist mit uns darüber einig, daß wir über die Abrechnung gemeinschaftlich übereinkommen sollen und das ist auch im Zuge.

Jonak. Ich würde den Herrn Finanzminister ersuchen, wenn die Unterhandlung beendet ist, uns davon die Mittheilung zu machen.

Minist. K r a u ß. Das wäre jedenfalls geschehen.

Präs. Der Abg. Polaczek hat eine Interpellation an den Herrn Kriegsminister angemeldet.

Polaczek. Es ist bekannt, was für große Opfer an Geld und an Söhnen des Vaterlandes der Krieg in Italien gekostet hat; es ist auch bekannt, daß die zur ungar. Krone gehörigen Länder zu diesen Opfern nicht in jenem Verhältnisse beigetragen haben, wie es die Billigkeit, noch weniger aber, wie es die Gerechtigkeit erfordert hätte. Nun verlautet sogar, es sei im Werke, die von den zur ungarischen Krone gehörigen Truppen, von den Grenzern 18. 000 Mann aus Italien zurückgezogen, dagegen aber an ihrer Stelle Truppen aus den Ländern, die wir hier zu vertreten die Ehre haben, nachgesendet werden sollen. Diese Maßregel würde, abgesehen von den Marschkosten sehr große Opfer an Geld und Menschen von Seite dieser Länder erheischen, und da die vor einigen Monaten von Ungarn gestellte Forderung, daß die ungarischen Regimenter zurückgesendet werden sollen, abgelehnt wurde, und wir nicht vernommen haben, daß eine neue derlei Forderung von der ungarischen Regierung gestellt worden sei, erlaube ich mir an den Herren Kriegsminister die Anfrage zu stellen, welche dringende Veranlassung der Zurückberufung dieser 18. 000 Mann zum Grunde liegt.

Latour. Ich habe die Ehre, die hohe Versammlung versichern zu können, daß eine solche Forderung nicht gestellt worden ist, weder daß 18. 000 Mann Grenzer aus Italien zurückgerufen werden sollen, noch daß ungarische Regimenter aus Italien gerufen werden, und eine andere Bestimmung erhalten sollen. Das ungarische Ministerium hat bisher nur das Verlangen gestellt, daß die ungarischen Truppen, welche in deutschen Provinzen sich befinden, sobald als möglich nach Ungarn zurückgesendet würden, und ebenso viele deutsche Truppen, welche in Ungarn sich befinden, in die deutschen Provinzen gesendet werden sollen. Das ungarische Ministerium hat durchaus kein Begehren gestellt, daß ungarische Truppen aus Italien zurückgerufen werden sollen.

Polaczek. Darf ich mir eine Anfrage an den Herrn Finanzminister erlauben, wenn es die Zeit zulässt. Es hat der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten, die vor einigen Tagen zur Sprache gekommene Herabsetzung der Arbeitslöhne mit dem Grundsatze gerechtfertigt, daß der Lohn nach Maß der Arbeit gebühre, und daß zu große Löhne den Massiggang befördern. Dieser Grund kann nur gutgeheißen werden, und es ist zu wünschen, und ich zweifle nicht, daß es der Fall sein wird, daß er nicht nur bei der niederen Classe, sondern auch höher hinauf, namentlich bei den aus unserer erschöpften Staatscasse höher besoldeten Beamten in Anwendung gebracht werde. Unter der absoluten Regierung bestand bekanntlich ein Staatsrath; nach den Märztagen ist dieser Staatsrath über Drängen der Presse verschwunden, wir wissen nicht mehr, was aus ihm geworden ist, nur haben wir erfahren, daß ein Mitglied desselben als Staats minister nach Italien zur Pacification abgesendet, jedoch vom dortigen Feldherrn mit Protest zurückgeschickt wurde. Nachdem wir nun von der Thätigkeit dieses Staatsrathes durchaus nichts wissen, und es doch nothwendig ist, daß die Staatscasse die Gehalte der Mitglieder des ehemaligen Staatsrathes in Ersparung bringe, so erlaube ich mir die Anfrage, ob diese Mitglieder noch immer als Mitglieder des ehemaligen Staatsraths besoldet werden, oder ob sie


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP