Pondìlí 11. záøí 1848

Goldmark. Ich habe schon in den letzten zwei Sitzungen mich zur Interpellation gemeldet, und nur Zeitersparniß halber mich auf heute beschieden. Ich hatte schon vor unserer Revolution einen wissenschaftlichen Prioritätsstreit, will daher mich nicht heute in einen zweiten parlamentarischen einlassen, und ich mache daher von dem Rechte, das der Herr Präsident ausgesprochen hat, Gebrauch, indem ich in Bezug auf die italienischen Angelegenheiten an das Ministerium eine Interpellation stelle.

Beinahe seit 6 Monaten wütet in Italien der Kampf, der sonderbarer Weise mit einem kleinen Cigarrenrauch begonnen, nun mit einem größeren Rauch, mit Feuer und Schwert die schönen Fluren Italiens verwüstet, der trotz aller Anstrengungen, trotz der Tapferkeit einer heldenmütigen Armee und ihres greisen Führers dennoch den Frieden, den für beide Theile gleich benöthigen, nicht in naher Aussicht erscheinen läßt. Ich halte es für die heiligste Pflicht eines jeden wahrhaften Volksvertreters, der in der eigentlichen Bedeutung des Wortes die Rechte des Volkes vertreten, nicht zertreten will, in dieser Frage, im Interesse der Monarchie, welches mit dem der Freiheit Hand in Hand gehen muß, offen und unumwunden seine Meinung über diesen Kampf auszusprechen, damit dieß aber geschehen kann, so ist vor allem nothwendig, daß die Regierung, der die Völker die Leitung dieser Angelegenheit anvertraut haben, daß diejenige Regierung, die zum Wohle und Schutze des Volkes, zur Wahrung seiner Freiheiten und nicht zur Knechtung desselben berufen ist, den gegenwärtigen Stand der Dinge offen, unumwunden und vollständig darlegen.

Ich mache besonders auf das Wort vol l s t a n d i g aufmerksam. Soweit ich den fieberhaft aufgeregten Pulsschlag der Gegenwart zu beurtheilen vermag, glaube ich ihn dahin auslegen zu dürfen, daß in der Gegenwart die Vergangenheit mit allen den Sünden und Verbrechen der Regierung, mit allen ihren Schutz und Trutzbündnissen der Fürsten gegen die Völker, ihr Ende und Abschluß erreicht haben, daß von nun an die Völker s e l b s t ihre Angelegenheiten berathen, so wie sie über ihre eigenen Interessen sich selbst gegenseitig zu vereinbaren haben. Ich spreche hier ausdrücklich nur vom Volke, und nicht auch im Gegensatz von dem Fürsten, weil ich keinen Gegensatz anerkennen will und haben mag, Fürst und Volk sollen nicht wie zwei Parteien feindselig einander entgegen stehen, das Wohl des Volkes muß zugleich das Glück des Fürsten sein, das ist bei mir der Begriff der demokratischen Monarchie. Damit aber das Volk über alle, nicht nur innere, sondern auch andere äußere Interessen sowohl in völkerrechtlicher als staatsrechtlicher Beziehung sich aussprechen könne, damit es vorzugsweise in dieser italienischen Angelegenheit seine Meinung abgeben könne, in einer Angelegenheit, die seit dein 6. August in eine neue Phase getreten, ohne daß der Reichstag über diese Angelegenheit im Klaren wäre, oder ausgeklärt wurde, damit er darüber seine Meinung offen aussprechen könne, ist es nothwendig, daß ich mir von dem hohen Ministerium die Beantwortung folgender Fragen erbitte: Welche sind die leitenden Grundsätze des Ministeriums in der italienischen Angelegenheit, und auf welche Grundlage wird die Pacification der lombardischvenetianischen Länder ins Werk gesetzt? Welche Ursachen bewogen England und Frankreich zu einer Meditationsanerbietung und hat das Ministerium dieses Anerbieten ganz oder theilweise abgelehnt, und aus welchen Gründen? Ich kann mir wohl denken, daß es Mächte gibt, die gerne mehr als ein Portugal haben möchten, ich weiß es ganz wohl, daß es Mächte gibt, die Venedig sehr gut benützen könnten, und die die Zahnschmerzen, welche jetzt das von ihnen ausgehöhlte Irland bereitet, recht gerne plombiren wollten, aber es ist nöthig, daß der Reichstag über diese Angelegenheit in's Klare komme. Ich frage also weiter: Ist das hohe Ministerium entschlossen, wegen Italien den Krieg mit Frankreich, der wenigstens nach öffentlichen Blättern vor einigen Tagen nicht ohne alle Wahrscheinlichkeit war, auch nur in ferne Aussicht gestellt, oder ist umgekehrt, das Ministerium gesonnen, für solche Eventualitäten, ich will sie nur bloß als Möglichkeiten hinstellen, irgend eine andere Alliance, etwa die alte und so weit ich hoffe, vernichtete nordische Allianz neuerdings einzugehen? Welche Resultate sind erzielt worden durch den Waffenstillstand mit Sardinien, das nach Zeitungsnachrichten neuerdings sich rüstet, und seine Völker zum neuen Kampfe auffordert? Ich lege vorzügliches Gewicht auf sagende Frage: Welchen Männern hat das Ministerium neben dem Herrn Feldmarschall die Leitung dieser Angelegenheiten in Italien anvertraut, und welche sind die Instructionen derselben; in welchem Stadium befinden sich gegenwärtig diese Angelegenheiten? Ist ferner das Ministerium gesonnen, das Schutz und Trutzbündnis, welches von der frühern gestürzten vormärzlichten Regierung mit Modena geschlossen wurde, aufrecht zu erhalten? Schlußlich stelle ich das Ansuchen ans hohe Ministerium, alle auf die italienischen Angelegenheiten, vom Beginne des Krieges an bezüglichen Documente nebst den Instructionen, die allen Männern, die in dieser Angelegenheit thätig waren, ertheilt wurden, auf den Tisch des Hauses bald möglichst niederzulegen.

Minist. d. Äußer. Wessenberg. Das Ministerium wird in einer der nächsten Sitzungen auf diese Fragen antworten.

Goldmark. Ich habe eine zweite Interpellation; Meine Herren! Man spricht viel von Reaction, von der einen Seite wird sie als Popanz hingestellt, von der Gegenpartei vollständig geleugnet. Das Ministerium selbst hat in einer seiner jüngsten Erklärungen alle derartigen Unterstellungen entschieden und offen zurückgewiesen. Meine Herren: ich glaube.

Niemand von uns, mit Ausnahme vielleicht derjenigen, die noch in letzterer Zeit vom Volke Garantie gefordert haben, wird wohl leugnen, daß die Entfernung Sr. Majestät, ohne Mitwissen der verantwortlichen Räthe, auf den Rath derjenigen erfolgt sein muß, die nicht verantwortlich waren, und die eben so wenig, mit unsern gegenwärtigen Zuständen, mit den Bewegungen und ihren Principien einverstanden sein können, das war ein Schritt der Reaction. Ich glaube, Niemand von Ihnen meine Herren wird weiter leugnen, daß als auf die wiederholt erfolgten Bitten der Völker und dieser Residenz die Zurückkehre nicht erfolgte, das ebenfalls ein Schritt der Reaction war; Sie werden ferner nicht in Abrede stellen, daß die auf das Schreiben des Ministeriums selbst, am Beginne des Reichstages erfolgte briefliche Rückkehrverweigerung neuerdings ein Act der Reaction war, der Reaction, ausgehend von einer Partei, die keine Verantwortung kennt, die um einen alten Satz neuerdings anzuführen, nichts gelernt hat von der Geschichte, und eben so wenig das, was sie früher ungerecht besessen, verlernt hat. Ich erlaube mir die Herren Minister des gegenwärtigen Cabinets, die an dem früheren Ministerium sich betheiligt hatten auf den 17. Mai auf eine späte Nachtsstunde aufmerksam zu machen. Ich war einer der ersten, der die traurige Nachricht von der Abreise Sr. Majestät erfahren hat, ich habe mich damals mit meinen Freunden gleich zum Ministerium begeben, ich habe die hohe Wichtigkeit des kommenden 18. Mai und die Gefahr, die vielleicht aus diesem Tage für die Stadt Wien und für die Gesamt  Monarchie entstehen könnte, wohl begriffen, ich habe damals, so wie zu jeder Zeit alle meine geringen Kräfte aufgeboten um so viel als möglich war, mitzuwirken, zur Abwendung der durch die Entfernung beabsichtigten Übel; zur Abwendung jeder Gefahr, damals hat das Ministerium feierlichst versprochen, daß alle, die unbefugten und unverantwortlichen Rathgeber der Krone, die zu diesem Schritte hinter dem Rücken der Minister verleitet haben zur Verantwortung gezogen, und daß sie die volle Strafe der Gesetze treffen solle. (Bravo.) Es sind in diesem gegenwärtigen Cabinete einige der Herren Minister, die im frühern waren, ich erlaube mir daher die Anfrage, ob das Ministerium diesem seinen frühern, in einer ernsten Stunde gegebenen Versprechen nachgekommen? welche sind die Männer, die es mit dieser Untersuchung beauftragt hat, und welches sind die Resultate derselben. Ich bitte um vollständige Antwort.

Minister Doblhoff. Es ist damals eine förmliche Untersuchung gepflogen worden, und ich bin bereit die Untersuchungsacten auf den Tisch des Hauses niederzulegen.

Goldmark. Dürste man nicht, bevor dieses geschieht um das Resultat der Untersuchung bitten?

Doblhoff. Es ist kein Resultat darin erfolgt. (Gelächter.)

Jonak. Ich habe die Ehre gehabt, bereits vor einiger Zeit einige Fragen über Italien an das Cabinet Sr. Majestät zu stellen. (Ruf laut.)

Ich habe bei dieser Gelegenheit ebenfalls die Ehre gehabt zu erklären, daß ich kein Anhänger der Politik der traditionellen Notwendigkeit bin, und ich wiederhole es ausdrücklich, nachdem man mir das Entgegengesetzte unterschoben hat.

Ich begreife es wohl, daß in der italienischen Frage sehr dringende wichtige Schritte geschehen müssen; ich begreife dieses um so mehr, als die Stellung des österreichischen Cabinets, gegenüber den Cabineten der fremden Mächte, wie ich schon früher bemerkte von Tag zu Tag eine ganz andere Richtung nimmt. Es sind kaum 14 Tage vorüber, so hat sich Frankreich, und ich glaube auch England mit Österreich auf einem friedlichen Füße befunden. Ich erinnere an das Wort des Generals Cavaignac, der gesagt hat, es gehöre mehr Müht dazu den Frieden zu vertheidigen, als den Krieg. " Jetzt scheinen die Verhältnisse anders geworden zu sein.  Man will sogar behaupten, es sei von Frankreich ein Ultimatum an das Cabinet Sr. Majestät des Kaisers gelangt, wenigstens sprechen die Privatnachrichten dafür.

Ich muß aufrichtig gestehen, wenn dieses Ultimatum erfolgt sein sollte, so kann ich es offenbar nur in Hinsicht auf jene Beziehungen verstehen, welche zwischen dem österr. Cabinete überhaupt, und dem Cabinete des Königs von Sardinien bestehen, aber nicht weiter und zwar nicht um einen Schritt weiter. So viel ich weiß, sind die Unterhandlungen wegen der Pacification in Italien noch in der Schwebe.

Ich verkenne keinen Augenblick, eben weil ich von einer wohlverstandenen Völkerpolitik ausgehe, daß diese Pacification nur dann zu guten Resultaten führen könne, wenn man den italienischen Völkern das gibt und angedeihen läßt, was wir haben und wessen wir uns erfreuen; daß namentlich nur dann ein Gelingen möglich ist, wenn das Cabinet Sr. Majestät ernst und streng an jene Worte hält, welche in der Thronrede ausgesprochen sind, und welche halten zu wollen das Ministerium bei einer früheren Veranlassung sich erklärt hat. Das italienische Volk hat noch nicht jene Garantien, deren wir uns für unsere Verhältnisse erfreuen. Dieß ist nur dann möglich, wenn das Ministerium mit aller Entschiedenheit die Verantwortung für alle seine Schritte in Italien übernimmt. Eine solche Verantwortung, wie es sie übernommen hat, gegenüber aller Angelegenheiten unserer Länder. Ich habe daher die Ehre, dem Ministerium folgende Fragen zu stellen:

I. Ist es wahr, daß von der französischen Regierung an das Cabinet Sr. Majestät des Kaisers von Österreich ein Ultimatum in der italienischen Angelegenheit erflossen sei, und was ist sein Inhalt?

2. Ist die in Aussicht gestellte Meditation eine friedliche Unterhandlung, und bezieht sie sich nur auf das Verhältniß mit Carlo Alberto, oder auch auf die Zukunft der Lombardei? welches auch die. Zukunft der Lombardei sein möge, will ich der Entscheidung nicht vorgreifen. Ich erkläre nochmals, daß ich mir eine Frage in dieser Beziehung zu stellen nicht getraue, so lange die diplomatischen Unterhandlungen noch schweben, weil sonst dadurch ein ungünstiger Ausgang herbeigeführt werden könnte. Ich muß aufrichtig gestehen, daß mir wenigstens von dem Standpuncte des sait accompli in Italien das Wohl der Lombardei am Herzen liegt; und ich erlaube mir daher die 3. Frage: Welche Politik das Cabinet Sr. Majestät wenigstens in diesem Augenblicke, bis über die Zukunft der Lombardei und Venedig entschieden sein wird, einzuhalten gedenkt?

4. Auf Grundlage dieses meines Ausspruches: Was hat das Cabinet gethan und was beabsichtigt es zu thun, daß die Lombardei und das venezianische Königreich, wenigstens bis zu einer definitiven Entscheidung über ihre Zukunft all jene Segnungen der Freiheit genießen, deren wir uns hier erfreuen, und endlich

5. ist das Cabinet entschlossen, für alle seine Anordnungen, die es gegenwärtig getroffen hat, die Verantwortlichkeit, und zwar dieser Reichsversammlung gegenüber zu übernehmen?

Wessenberg. Ich überlasse die Antwort dem Herrn Minister des Innern.

D o b l h o f f. Nachdem sich die Frage auf keine so große Anzahl Puncte erstreckt, als die frühern Interpellationen in den italienischen Angelegenheiten, so nehme ich die Interpellation an, um sie aber nur kurz zu beantworten. So viel ich vernommen habe, so handelt es sich um die Frage, ob von Seite Frankreichs und Englands rücksichtlich der von ihnen angebotenen Medikation dem Ministerium ein Ultimatum gestellt worden ist; ein solches Ultimatum ist dem Ministerium nicht bekannt, wohl aber ist die Medikation für die Herstellung des Friedens mit Sardinien angenommen worden. Die Unterhandlungen darüber schweben, und so lange sich noch kein Resultat herausgestellt haben wird, ist das Ministerium nicht in der Lage bestimmte Eröffnungen zu machen. Was die dritte Frage anbelangt, so kann in sofern sie die äußere Politik des Ministeriums berührt, aus eben angeführten Gründen nichts Näheres angegeben werden; was jedoch die innere Politik betrifft, so kann das Ministerium erklären, daß in Italien in seinem gegenwärtigen Zustande, wo eine Militärbesatzung besteht, wo noch in Beziehung ans einige Theile der Lombardei und des venezianischen Königreiches noch der Kriegszustand nicht beseitiget ist, daß in diesem Zustande von einer definitiven Organisirung, so wie von einer Gewährung aller freien Institutionen, die unser Kaiser allen seinen Völkern zugesichert und ertheilt hat, in diesem Augenblicke noch keine Rede sein kann, dagegen aber werden alle gegenwärtigen Maßregeln in der Richtung erlassen, daß der innere Friede hergestellt, daß der Verkehr wiederum belebt, daß die Wirksamkeit der Behörden und Autoritäten mit Berücksichtigung der Nationalität hergestellt, und daß Alles angebahnt werde, um, sobald sich die innern Zustände vollkommen beruhigt haben, und sobald der Friede erlangt ist, auch eine auf dem Grundsatze der Volksvertretung beruhende Versammlung zusammenberufen werden könne, um mit derselben jene Verfassung zu regeln, welche ihren Interessen am vollkommensten zusagt.

In Beziehung auf die Verantwortlichkeit muß das Ministerium erklären, daß es sich schon im Allgemeinen geäußert hat, verantwortlich zu sein für alle Amtshandlungen, die es vollführt und besorgt. Die Civil und Militärautoritäten im lombardischvenetianischen Königreiche stehen unter seinen Befehlen, und es muß daher auch für alles, was dorr angeordnet wird, verantwortlich erscheinen; es erklärt also, daß es diese Verantwortlichkeit auch übernimmt.

Abg. Haimerl. Ich habe eine Anfrage an das Ministerium des Innern, welche, ob zwar sie etwas ausgedehnter lauten wird, zunächst auf einem schriftlichen Verlangen beruht, welches ich von den Stadtverordneten der k. Kreisstadt Ellbogen am fünfter d. M. erhalten habe, und ich muß mir erlauben, einige Daten daraus zu entnehmen. Ellbogen besitzt aus älteren Zeiten ein nicht unbedeutendes Communalvermögen, und es participirten in früheren Zeiten die Einwohner an den Einkünften dadurch, daß aus den Renten die Grundsteuer für sie entrichtet wurde, und daß sie gewisse Bezüge an Holz erhielten. Seit den Jahren 1812 und 1813 wurden ihnen diese Bezüge eingestellt, und zwar von Seite des Magistrates, sie bekamen seither ihr gewöhnliches Brenn. holz aus den Waldungen nicht mehr, sie mußten die Grundsteuer aus ihren Säckeln zahlen, und obgleich der Cassestand und die Renten im Laufe der Jahre sich erhöhten, obgleich zu verschiedenen Zeiten die Gehalte der Magistratspersonen erhöhet wurden, wurden doch die bittenden Bürger zur Geduld verwiesen. Als in neuester Zeit die öffentlichen und sozialen Verhältnisse sich freier zu gestalten ansingen, wagten es auch die Ellbogner Bürger wegen dieser Bezüge ihr Recht zu wahren. Sie wählten statt der früheren Repräsentanten einen Bürgerausschuße bestehend aus 12 Abgeordneten, und übertrugen diesem die Wahrung ihrer Rechte. Der Magistrat davon in Kenntniß gelangt, ließ die Stadtverordneten kommen und bedeutete ihnen, so wie es ausdrücklich in dieser Eingabe heißt, daß den Bürgern niemals das Recht zustehe von dem Gemeindevermögen  brauch zu machen, und sobald darüber das Mindeste veranlaßt würde, müßte sich der Magistrat ohne weiteres aller zu Gebote stehender Mittel bedienen; er drohte das Vermögen der Stadtverordneten durch Pränotation in Beschlag zu nehmen, sich militärischer Hülfe zu bedienen, und sie dem Criminalgerichte zu übergeben, eine solche Gnade liege in den Händen der Behörden, und diese müßten darum gebeten werden, da die Anforderungen und Beschlüsse der Bürgerschaft nichts gelten. Daß es vor der Hand dabei sein Bewenden erhalten, ist wie ich meine, nur in dem lobenswerten ruhigen Verhalten der Ellbogner Bürgerschaft zu suchen. Da bei ähnlichen Anlässen auch in anderen Städten Reibungen zwischen der Bürgerschaft und dem Magistrate entstanden, und solche mitunter zu unruhigen Auftritten, ja zur Vertreibung der Magistrataulen geführt habe, da in anderen Provinzen, namentlich in Mähren in dieser Beziehung bereits eine wohltuende Vorsorge getroffen worden; da nun mit der Aufhebung der Unterthänigkeit auch eine Änderung in den Patrimonialgerichtsbarkeiten einzutreten habe, so erlaube ich mir zunächst im Interesse, der von mir vertretenen Städte die Frage an das Ministerium des Innern: ob die nicht untertänigen Stadtgemeinden rücksichtlich der Verwaltung und Gewahrung mit dein Communalvermögen noch länger unter der bisherigen Bevormundung der Magistrate, des Unterkammersamtes, des Kreisamtes u. s. w. zu verbleiben haben, oder ob nicht vielmehr das Ministerium sich geneigt fühlt, bis zur definitiven Zustandesbringung einer zeitgemäßen Communalordnung in der eben bezeichneten Richtung eine provisorische Verfügung treffen zu wollen.

Minister des Innern D o b l h o f f. Eine bestimmte provisorische Verfügung oder rücksichtlich Gemeindeordnung ist von Seite des Ministeriums nicht im Allgemeinen erlassen worden, allein jedes Ansinnen in der Beziehung ist vom Ministerium im liberalsten Geiste zugestanden worden, und ich könnte mich da auf 100 von Communen beziehen. Von Seite des Ellbogner Gemeindeausschusses ist dießfalls kein Ansinnen an das Ministerium gekommen, es war daher auch nicht in der Lage, diese Wünsche zu befriedigen.

Polaczek. Ich erlaube mir an das Gesamtministerium ebenfalls eine Anfrage.

Über eine, vor einiger Zeit an das Ministerium gestellte Anfrage, welche Stellung dasselbe gegen über den ungarischen Wirren einzunehmen gedenke, hat das Ministerium des Innern, dem Haufe er erklärt, daß, nachdem sich beide einander gegenüberstehende Parteien in Ungarn zur Begründung ihrer Rechte auf die pragmatische Sanction beziehen, das Ministerium aber in dem eigentlichen Inhalt der pragmatischen Sanction noch nicht eingegangen fei, es sich nicht auszusprechen vermöge, über das staatsrechtliche Verhältniß Österreichs zu Ungarn, und dessen Nebenländern. Seit dieser Erklärung sind Wochen vergangen, und der ungarische Bürgerkrieg hat die furchtbarste Gestalt angenommen; es sind Gräuelscenen vorgefallen und fallen vor, welche von einem Parteikrieg nicht so leicht in der Geschichte erzählt werden. Zur Begründung dessen beziehe ich mich auf die Vorfälle in Weißkirchen, einer von deutschen Bewohnern zumeist bevölkerten Stadt, angegriffen von Außen von den Illiriern, verraten von Innen von den illirischen Mitbürgern, sind diese Bewohner zur Verzweiflung getrieben worden. Es hat nicht ein Straßenkampf, sondern ein Kampf von Haus zu Haus stattgefunden, Weiber, Kinder Greife wurden gespießt, lebendig verbrannt, und zerfleischt, bewegliches und unbewegliches Eigenthum wurde den Flammen und der Plünderung Preis gegeben. Die Geschichte lehrt uns, daß in derlei Bürgerkriegen selbst fremde Völker intervenierend eingeschritten sind, ich beziehe mich nur auf die Intervention Frankreichs und Englands in den spanischen und portugiesischen Bürgerkriegen, und es ist daher zu verwundern, daß Österreich, der nächst benachbarte Staat, dem Ungarn in vielfachen Beziehungen auf das engste verknüpft ist, in dieser Sache noch nichts eingeleitet hat, daß es bisher bloß bei der Commentirung der pragmatischen Sanction geblieben ist. Ich halte die Einschreitung Österreichs um so notwendiger, als aus dem türkischen Gebiete selbst die Serben in den ungarischen Ländern eindringen, daselbst rauben und plündern, ja wenn die Zeitungen recht berichten, mitten unter den Serben, welche am 30. August auf Weißkirchen abermals einen Angriff gemacht haben, sich der k. k Consul von Belgrad, Maierhofer befunden haben soll, Ungarn aber nach Außen von Österreich vertreten wird, es daher in der Pflicht Österreichs liegt, für derlei völkerrechtswidrige Territorialverletzungen Genugthuung zu verlangen, und das Benehmen des k k. Consuls zu ahnden. In Folge dessen erlaube ich mir daher an das Gesamtministerium nachstehende Fragen:

1 Was das Ministerium zur Beilegung des ungarischen Bürgerkrieges zu verfügen gedenke?

2. Ob es wahr sei, daß die ungarische Regierung die Hilfe Österreichs angerufen habe?

3. Welche Antwort dießfalls der ungarischen Regierung zu Theil geworden ist?

4. Ob und welche Schritte das Ministerium zur Ahndung der völkerrechtswidrigen Einfalle der Serben in Ungarn bei der türkischen Regierung vornehmen werde?

5. Ob das Ministerium auf den Fall, als sich die Anwesenheit des k. k. Consuls von Belgrad im serbischen Lager bei dein Einfalle in Weißkirchen bestätigen sollte, gegen diesen Consul die Untersuchung und dessen Enthebung verfügen werde?

6. Ob das Ministerium gesonnen sei, die an das ungarische Ministerium betreff der in der Rede stehenden staatsrechtlichen Verhältnisse erlassene Staatsschrift auf den Tisch dieses Hauses niederzulegen.

Min. Doblhoff. Ich berufe mich im Allgemeinen auf die Verhandlungen, die dießfalls hier gepflogen worden sind, und auf die Erklärung, die das Ministerium in dieser Angelegenheit gegeben hat, welche sein Benehmen von dem ersten Zeitpuncte an, als ein Verkehr zwischen einem verantwortlichen österreichischen und einem verantwortlichen ungarischen Ministerium eingetreten ist, rechtfertigte. Ich komme nur kurz darauf zurück, daß, sobald als sich die Notwendigkeit herausgestellt hatte, in Beziehung auf wechselseitige, gemeinschaftliche Interessen ein Einvernehmen zu Stande zu bringen, von Seite des österreichischen Ministeriums die nöthigen Schritte vergebens eingeleitet wurden. Als sich später die Wirren zwischen Ungarn und Kroatien drohend gestalteten, hat sich das österreichische Ministerium verpflichtet gefühlt, auf das Unheil aufmerksam zu machen, welches nicht nur für Ungarn, sondern auch für die angrenzenden österreichischen Staaten hervorgehen dürfte. Es hat auch damals ganz unbefriedigende Antworten erhalten, sowie ich bereits Gelegenheit hatte, Erwähnung zu machen. Bei diesem Anlasse hat ferner das Ministerium die Absicht kund gegeben, eine Meditation vorzuschlagen und zwar eine, welche nicht nur auf der Nothwendigkeit, sondern auch auf der Rechtmäßigkeit beruhe, die Angelegenheiten zwischen Ungarn und Croatien geordnet, und jenes Band zwischen Österreich, wieder hergestellt zu sehen, welches zur Wahrung der gemeinsamen Interessen unerläßlich ist. Schon zu Ende des vorigen Monats hat das österreichische Ministerien mit diesen Verhandlungen begonnen, und eine weitläufige Darstellung, über die Verhältnisse im Allgemeinen und über die Rechtsverhältnisse insbesondere dem Könige von Ungarn überreicht, darin sind die Anträge gestellt, welche zum Ziele führen sollen. Diese Schrift ist dem Erzherzog Palatin zugemittelt worden, allein so viel uns bekannt, ist sie noch unerledigt.

Wir sehen uns daher in die Notwendigkeit versetzt, diese unsere begonnenen Unterhandlungen mit möglichster Thätigkeit fortzusetzen. Diese Schriften und alle damit in Verbindung stehenden Verbandlungen werden dem Hause vorgelegt werden, sobald sie ein Ganzes bilden. Damit glaube ich das Versprechen dann zu erfüllen, welches das Ministerium gegeben hat. Aber die erste Staatsschrift, welche noch zu keinem Resultate führte, glaube ich nicht vorlegen zu sollen.

Es sind noch andere Puncte zu beantworten, und zwar hinsichtlich des Obristen Meierhofer:

Polaczek. Und hinsichtlich des Einfalles der Serben.

Doblhoff. Was den Einfall der Serben betrifft, so ist dießfalls so viel mir bekannt, von Österreich aus kein Schritt unternommen worden; das österreichische Ministerium hat bis jetzt in diesem Falle nicht Anlaß genommen dem ungarischen, welches in der letzten Zeit die Vertretung seiner Beziehungen nach Außen selbst zu besorgen versuchte, vorzugreifen. Bezüglich des Obristen Maierhofer wird auf jeden Fall diese Thatsache, welche wir nur aus öffentlichen Blättern wissen, wie es wahrscheinlich auch bei dein Herrn Interpellanten der Fall sein wird, eine genaue Erforschung stattfinden, und falls sich der Genannte wirklich solcher Übergriffe schuldig gemacht haben sollte, wird zur Verhandlung über diese Angelegenheit geschritten werden.

Polaczek. Ich erlaube mir nur kurz zu bemerken, daß vielleicht die Staatsschrift, nachdem dieselbe wohl nun ein einzelner, für sich bestehender Staatsact ist, doch auf den Tisch des Hauses niedergelegt werden könne, damit das Haus von dem Stande der Angelegenheiten und von der Ansicht des Ministeriums Kenntniß gewinne; daß ferner, nachdem das Ministerium des Äußern doch immer von Österreich auch Ungarn zu vertreten hat, denn doch über diese Territorialverletzung von Seite türkischer Eindringlinge, nothwendig Schritte von dein Ministerium vorzunehmen wären.

Doblhoff. Ich finde mich nicht ermächtigt, darüber eine bestimmte Erklärung abzugeben, jedoch werde ich in der nächsten Sitzung, wenn ich in der Lage sein werde, den Ministerrath dießfalls um seine Ansichten zu befragen, eine Auskunft geben.

Wessenberg. Als Minister des Auswärtigen verwahre ich mich gegen die Deutung eines, dein ungarischen Ministerium zustehenden Rechtes, die ungarischen Interessen im Auslande vertreten zu können, da solche, der ungarischen Verfassung gemäß, wie bisher von dem kaiserlichen Ministerium vertreten werden mußten.

Polaczek. Ich erlaube mir an den Minister der Justiz eine kurze Anfrage zu stellen. Seit dem Jahre 1821 besteht, in Betreff der Ausübung der Advocatie, die Beschränkung, daß die Parteivertreter bloß in beschränkter Anzahl und an bestimmten Orten bestellt werden, und daß auch in diesen Orten nur wenige fixirt werden. Dieses hat zur Folge, daß Männer von reiferem Alter, nachdem sie ihre früheren Jahre ihren Berufsstudien und ihrer weiteren Ausbildung zu diesem Zwecke gewidmet, nachdem sie das Doctordiplom erworben, und sich ihr Befähigungsdecret verschafft haben, dennoch theilweise beschäftigungslos herumirren, theilweise sich glücklich schätzen müssen, wenn sie in Advocaten oder Staatskanzleien ein dürftiges Unterkommen finden, während die Med. Doctoren sogleich, nach erhaltenem Doctordiplome, frei von ihren Kenntnissen Gebrauch machen können. Mit dem Falle der absoluten Regierung glaubten auch diese Männer, daß auch für sie die Freiheit eingetreten fei, daß auch sie mit freiem Wort und freier Schrift ihren Erwerb finden werden. Petitionen aus allen Ländertheilen Österreichs sind beim Ministerium eingereicht worden, diese waren nicht nur von Aspiranten der Advocatie gefertigt, sondern auch berechtigte Advocaten haben diese Bittgesuche mitgefertigt; und zur Ehre des Herrn Justiz  Ministers sei es gesagt, daß, wie allgemein es verlautet, er sich insbesondere für die Gewährung dieser Bitten eifrigst ausgesprochen hat Im Widerspruche mit diesen freien Gesinnungen steht jedoch eine Verfügung, nämlich jene vom 21. v. W., in welcher es im §. 6 heißt, daß die Advocaten vom Justiz  Ministerium ernannt werden sollen. Diese Verfügung ist zwar nur provisorisch, allein, nachdem Provisorien nicht für eine kurze Zeit, auf Tage oder wenige Wochen gegeben werden, so ist zu besorgen, daß der Bestand dieser Verfügung längere Zeit andauern dürfte Ich kann dieses Provisorium, diese Verfügung nicht als eine Maßregel des Fortschrittes bezeichnen, ich muß sie vielmehr dem Rückschritte anfügen, denn abgesehen davon, daß durch solche ein dem alten, verrosteten, verhaßten und die Parteien beeinträchtigenden Zunftwesen ähnliches Institut aufrecht erhalten wird. Außerdem ergeben sich noch andere Bedenken Aspiranten der Advocatie können sowohl als Volksvertreter in dieser Kammer, als auch bei Preßprocessen als Vertreter einer Partei, als Vertreter gewisser Principien auftreten. Derlei Aspiranten können leicht aus Rücksicht für ihre dürftige Lage, aus Rücksicht für ihre darbende Familie, ans Rücksicht für ihre zukünftige Existenz, die nun vom Ministerien abhängig ist, leicht genöthigt werden, ihre, der Regierung mißliebigen Meinungsäußerungen zum Nachtbeile der Parteien unterdrücken zu müssen. Es ist endlich durch diese Verfügung der Instanzenweg vermehrt worden, was wohl eine Vereinfachung der Geschäfte nicht zur Folge hat, während nämlich die frühern Gesuche bei dem Appellationsgerichte eingebracht und von der obersten Justizstelle erledigt würden, müssen diese Gesuche in Zukunft von dein Appellationsgerichte durch die oberste Justizstelle an das Ministerium gelangen. Ich erlaube mir daher die Anfrage, welcher dringender Anlaß die Übertragung der Befetzung der Advocatenstellen von der obersten Justizstelle an das Justiz  Ministerien zum Gründe hat, ob das Ministerium das bisherige Beschränkungssystem, in Betreff der Ausübung der Advocatie und der Besetzung der Advocatenstellen durch das Ministerium beibehalten gedenkt, oder ob die Freigebung der Advocatie unter gewissen Garantien verfügt werden wird, ob im letztern Falle bei der zugesagten Vorlage des Gesetzes über die Einführung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens und Einführung von Bezirks Gerichten, der die freie Ausübung der Advocatie betreffende Gesetzentwurf vorgelegt werden wird.

Justizminister Bach. Die erste Frage habe ich die Ehre mit Nachfolgendem zu beantworten. Die Ausscheidung der Besetzungen und der administrativen Funktionen des obersten Gerichtshofes beruht auf dem Grundsatz, welcher im §. 3 der von dem Herrn Interpellanten bezogenen Verfügung ausgesprochen ist, daß der oberste Gerichtshof in Zukunft nur als Gerichtshof zu fungiren habe und Alles, was die administrative Leitung der Justiz betrifft, an das Ministerium zu verweisen sei. Von diesem Gesichtspuncte ausgehend, sind die Grundsätze über die Besetzung erledigter Stellen festgesetzt worden, und hat der oberste Gerichtshof nicht mehr als oberste (administrative Justizstelle) sondern als Gerichtshof selbstständig sein Amt zu handeln.

Ich glaube, daß dieß ganz einsprechend den constitutionellen Grundsätzen und dem Grundsatze eines verantwortlichen Ministeriums sei. Was speciell die Zuweisung der Ernennung der Advocaten an das Justizministerium betrifft, so ist damit über das Princip der Freigebung der Advocatie nicht abgesprochen, vielmehr ist in der citirten Verordnung vom 21. August ausdrücklich bestimmt, daß demnächst die Stellung der Advocaten und Notare durch eine besondere Verfügung provisorisch geregelt werden wird. Ich kann die Versicherung geben, daß diese Verordnung in der Ausarbeitung begriffen, beinahe vollendet ist, und demnächst in Wirksamkeit gesetzt werden wird, und zwar auf dein Grundsatze der vollständigen Freigebung unter Feststellung der nöthigen Garantien, welche der wichtige Beruf und die Ehre des Advocatenstandes erfordert Ich habe jedoch geglaubt, daß zuvor auch noch die Verhältnisse des Advocatenstandes in der Art geordnet werden müssen, daß unter einem mit der Freigebung die Advocatencollegien selbst als Disciplinarkammern organisirt werden, damit die Wachung für die Ehre des Standes, der so wichtig ist hei den künftigen Reformen unseres Justizwesens in die Hände des Standes selbst gelegt werde. Infolange dieß nicht zugleich ins Werk gesetzt werden kann, schien mir die vollständige Freigebung nicht angemessen, indessen wird schon jetzt hei Besetzung neuer Stellen auch außer der bestimmten Zähl, jenen würdigen jungen Männern, welche durch ihre Vorbereitung und bisherigen Leistungen Anspruch auf solche Stellen haben, alle gebührende

Rücksicht getragen um ihnen die Möglichkeit zu geben, schon jetzt iii den Stand der Advocaten einzutreten, insofern darauf hingewiesen wurde, daß die Ernennung von Advocatenstellen, zu einem Parteimittel von Seite des Ministeriums gebraucht werden könne, muß ich die feierliche Versicherung abgeben, daß so lange ich eine Ernennung vorzunehmen habe, mich nie eine solche Rücksicht leiten werde; ich kann nur wünschen, auch jenen Herren, die das Ministerium so entschieden bekämpfen, durch die That beweisen zu können, daß wir in dieser Beziehung keinen Unterschied machen, zwischen Personen, die für oder gegen das Ministerium sind. In Bezug auf die Frage, daß der oberste Gerichtshof jetzt umgangen wird, antworte ich durch die Hitzuweisung auf den


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