Pondìlí 11. záøí 1848

zuerst bezogenen Grundsatz, daß aber jetzt eine Vereinfachung des Geschäftsganges dadurch herbeigeführt worden ist, daß bei Ernennungen die Anträge unmittelbar von den Appellationsgerichten nach vor läufiger Einvernehmung der Advocatencollegien, in soweit sie bestehen, an das Justizministerium gelangen, wobei dasselbe jederzeit den Vorschlag der Apellationsbehorden und Advocatencollegien die vollste Rechnung zu tragen sucht und ich glaube mit Grund darauf hinweisen zu können, daß alle Ernennungen unter meiner Wirksamkeit, durchaus nicht den Vorwurf, als feien sie im Sinne einer Partei geschehen, verdienen (Beifall)

Polacek. Ich bin durch diese Erklärung ganz zufrieden gestellt

(Ruf Tagesordnung)

Präs. Es wurde der Antrag auf den Übergang zur Tagesordnung gestellt

Wird dieser Antrag unterstützt? (Gehörig unterstützt)

Diejenigen Herren, die der Meinung sind, daß zur Tagesordnung übergegangen werde, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität.)

Potocki. Ich werde bitten, mein Recht zur Interpellation als vorgemerkt zu halten.

Präs. Nach dem heute ausgesprochenen Grundsatz, glaube ich keine Vormerkung über eine Interpellation zu führen, sondern es steht den Herren frei, wenn eine Verhandlung nicht unterbrochen wird, durch Aufstehen kund zu geben, das, die Interpellation vorgenommen werden soll.

Den zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bilden die Berichte des Petitionsausschusses Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Doliak zum Vortrage zu schreiten.

Doliak (Besteigt die Tribüne und erstattet Bericht) Reichstags Nummer 686

Die Deputaten Dalmatiens stellen das Ansuchen

1 Man möge Übersetzungen in italienischer Sprache in hinreichenden Exemplaren veranlassen

a) Von allen Vortragen des Ministeriums und der Deputirten

b) Von allen Amendements c) Von den Berichten der Ausschüsse d) Von den Protesten der Sitzungen e) Von den Aussagen der stattgehabten Verhandlungen

f) Von den Verhandlungen der Kammer g) Von der Geschäftsordnung der Kammer

2 Man möge verfugen, daß diese Umsetzungen und sehinnige Vertheilung derselben an die angeführten Deputirten ohne Verzug erfolge, und daß ihnen.

3 gestattet sei, ihre Vorträge, Interpellationen und Bemerkungen ins Deutsche übersehen, und mittelst eines von ihnen gewählten Deputirten oder Secretärs der hohen Kammer vortragen lassen zu dürfen Dieser Petition schließen sich noch die vier Abgeordneten für Istrien:,, Defranceschi, Fachinetti, Madonizza und Vidolitsch an"

Der Petitionsausschuß trägt einstimmig an; der hohe Reichstag wolle beschließen, daß von allen Vortragen, Amendements, Ausschußberichten, Sitzungsprotesten, Verhandlungen der Kammer und von der Geschäftsordnung Übersetzungen in italienischer Sprache veranlaßt, und in hinreichenden Exemplaren an die der deutschen Sprache nicht mächtigen Deputirten von Dalmatien, Istrien und Sud Tirol vertheilt werden.

Ferner wolle der hohe Reichstag gestatten, daß diese Petenten ihre Vortrage, Interpellationen und Bemerkungen mittelst eines von ihnen gewählten Deputirten oder Secretärs der hohen Kammer vor tragen lassen dürfen.

Präs. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Abg. Hawlicek Ich mochte zu diesem Antrage des Petitionsausschusses nur noch ein Amendementstellen, natürlich das Amendement, damit vor jeder Abstimmung, wenn es 10 Abgeordnete verlangen, die Abstimmungsfrage auch in der polnischen oder ruthenischen Sprache geschehe, und von einem von der Kammer aufgestellten Translator laut mitgetheilt werde.

Abg. Brazdil Ich mache das Amendement, daß dieses auch in der bosnischen Spräche geschehe.

Präs. Der Abg Borrosch hat das Wort.

Abg. Borrosch Ich kenne keine Staats Religion, ich kenne aber eine von der Vernunft und von dem praktischen Bedürfnisse gebotene parlamentarische Staatssprache. Es hat der Petitionsausschuß gär keine Schwierigkeit in der Ausführung gefunden, ich aber sage ihm als ein hier gewiß zu entscheiden berechtigter Sachverständiger, als Buchdrücker und Buchhändler, daß die Schwierigkeiten kaum werden zu losen sein Ich will gar nicht erwähnen, daß wir werden in Kurzem fünf Volksthümlichkeiten ganz dasselbe Recht beanspruchen sehen, und wenn wir es dem einen allerkleinsten Theile des Parlaments einmal zugestanden haben, wir dann in richtiger consequenter Verfolgung des Principes sofort auch bei keiner ändern Volksthümlichkeit irgend eine Ausnähme machen können, weder bei der böhmischen, noch bei der ruthenischen, noch bei der wallachischen, und es lassen sich für die Folge noch einige verschiedene Nationalitäten denken, da die Möglichkeit immer noch vorhanden ist, daß sogar Ungarn einen gemeinsamen Reichstag mit uns theilte, (man kann wenigstens die Unmöglichkeit des Gegentheiles nicht behaupten) wir hätten dann zehn solcher Nationalitäten Den Kostenpunkt betreffend,  bemerke ich nur, daß er 25 000 Gulden C M betragen wird, wenn der Reichstag ein Jahr dauert Den praktischen Vortheil davon sehe ich auch noch nicht ein, denn entweder müssen die Amendements aufgeschoben werden, den Translatoren zu Liebe, oder die Übersetzer werden in Ausführung ihrer Aufgabe nicht nachkommen können. Ich beantrage daher, lieber eine Commission niederzusetzen, um darüber zu berathen, wie man die für einen constituirenden Reichstag allerdings unangenehmen Wirrnisse, die vielleicht dadurch erwachsen, daß ein Theil der Kammer gar nicht der deutschen Sprache kundig ist, auf eine leichte Weise beseitigen könne, ohne daß wir heute durch eine allzu schnelle Berathung selber etwas beschließen, was wir hinterher tief zu bereuen vielleicht alle Ursache hätten. (Bravo, Zischen) Ambrosch. Ich schließe mich dem Antrage des Abg. Borrosch vollkommen an, um so mehr aus dem Grunde, als er unsere südslawische Nationalität nicht genannt hat, und diese wahrscheinlich nicht darunter begriffen ist, die er in der Mehrheit gesagt haben will.

Wir aus Kärnthen, Krain und Untersteiermark dürfen mit demselben Rechte als die Czechen hier ihre, die windische Sprache fordern, mit demselben Rechte, als die Böhmen, könnten auch wir unsere Sprache fordern, ich reservire also dieses Recht für meine Provinz.

Hawlicek. Ich will nur Einiges zur Begründung meines Amendements vorbringen, ich habe es nicht bloß für die böhmische Sprache vorführen wollen, als ob mir eine andere in dieser Beziehung durchaus nicht so werth sein kann (Gelächter), aber ich habe auch zugleich so viel practische Einsicht, daß ich nicht verlangen kann, daß man hier im Parlamente in meiner Sprache verhandeln soll, da wir alle zufälligerweise, die wir hier aus Böhmen und Mähren sind, deutsch vergehen, oder wenigstens die Meisten. (Gelächter.) Diejenigen, die alles nicht verstehen, verstehen wenigstens etwas davon. (Gelächter.)

Es ist so meine Herren, gegenwärtig verstehen alle Deutsch, und einige wenige verstehen nur so viel, daß die Hauptsache für Sie nicht verloren geht. Ich will also dem hohen Reichstage keine Hindernisse im Weg legen und warte in dieser Beziehung ab, wie unsere Constitution ausfallen wird wo ich dann allerdings das Ansuchen stellen müßte daß man auch uns in Beziehung auf unsere Sprache dieses Recht zugestehen möge, wohl aber ist es eine Notwendigkeit, daß die Abstimmungsfragen welche wichtig sind, in der ruthenischen oder polnischen Sprache gestellt werden. Wir haben den Vorfall gehabt, daß wegen dieser Veranlassung ein Wortstreit zwischen zwei verehrten Mitgliedern dieses Hauses, über die Erklärung dieser Abstimmung frage stattgefunden hat. Meine Herren, wenn 30 oder 40 Abgeordnete hier sitzen und kein Wort von dem verstehen, worüber abgestimmt werden soll.

so ist es höchst nothwendig, um sich dann über die widersprechenden Ausdrücke und durch die Aussage welche ihnen die beiden Parteien oder mehrere z thun sich beeilten, noch mehr verwirrt werden. Ich bitte, sich in die Lage zu setzen, wie einem solchen Abgeordneten vor der Abstimmung im Herzen sein muß, der nicht weiß, ob er sich nicht selbst oder seinen Committenten schadet. Ich halte das für eine Tyrannei, daß der constituirende Reichstag der sich einen demokratischen nennt, so tyrannisch wie die frühere Regierung verfahren ist. Die frühere Regierung hat uns auch abgeschlossen von der Theilnahme an der Politik, wir haben sie deßhalb tyrannisch genannt, jetzt sind wir Demokraten, und sind auch ausgeschlossen, weil wir abstimmen sollen, ohne zu wissen worüber.

Ich bitte also mein Amendement zu berücksichtigen, es erfordert keinen Kostenaufwand, weit ein gewählter Translator bei einer wichtigen Angelegenheit polnisch oder ruthenisch übersetzen kann, ich sage ruthenisch oder polnisch, weil sie dasselbe sind, und bloß verschiedene Dialecte, und jeder Herr polnisch und ruthenisch versteht.

Trojan. Meine Herren, ich bin mir vollkommen bewußt nicht schlechter zu sein, als ein Deutscher, obwohl ich ein Slave bin, und zwar ein Böhme; ich bin auch mit dem vollen Bewußtsein hergekommen, daß ich das Recht habe, mich meiner angebornen Muttersprache so gut zu bedienen, wie der Deutsche seiner sich bedient. Wir haben wie in Allem auch hierin bewiesen, daß wir alle Mittel der Einigung zur Förderung unseres gemeinsamen Zieles unserer Aufgabe gerne ergreifen, die nur immer mit dem Zwecke selbst vereinbarlicht sind. Es ist aber den.. Zwecke gerade zuwider, daß manche hier sitzen und mitstimmen sollen, über Sachen, die ihnen nicht klar vorliegen, nicht verständlich sind. Offenbar ist diese Eingabe, die der Petitionsausschuß bevor wartet, in demselben Sinne geschehen, wie wir bisher handelten. Sie wollen eine Vereinfachung und wollen deßhalb auf das Recht, sich der italienischen Sprache hier in der Debatte selbst zu bedienen, einstweilen gutwillig verzichten, sie wollen sich aber doch der Möglichkeit versichern, mitstimmen zu können nach vorläufiger Erwägung mit eigener guter Überzeugung. Ich glaube, daß wir dieses Entgegenkommen nur mit gleichem brüderlichen Entgegenkommen entgelten dürfen. Von diesem Gerechtigkeitsgrunde ist der Petitionsausschuß ausgegangen, indem er auf die Gewährung anträgt. Ein Herr Abgeordneter für Prag, (ich brauche ihn nicht zu nennen, weil nur Einer sprach) bat eine Äußerung des Petitionsausschusses geradezu verdreht, ein Unrecht, über welches er sich selbst kurz zuvor so sehr beklagte; er hat nämlich der Äußerung, daß die beantragte Maßregel wohl ausführbar sei, den: Sinn beigelegt oder vielmehr unterschoben, als ob, keine Schwierigkeit darin läge. Das ist nicht wahr.

Der Petitionsausschuß verkennt so wenig, wie die, Einschreiter nach deren ausdrücklichen Erklärung die  Schwierigkeiten, aber er findet es doch nicht unausführbar. Übrigens kann ich nur beklagen und gestehe, es hat mich überrascht, daß der Mann, welcher sonst der Gerechtigkeit das Wort führte, der die Millionen auf sich zu nehmen erklärte, die etwa eine weitläufige Debatte über das Untersthanswesen dein Staate an Kosten verursachen konnte, hier wo es sich darum handelt, einer ganzen Nation Gerechtigkeit wiederfahren zu lassen, den winzigen Kostenpunct von beiläufig 25 000 Gulden entgegen halt, kein Betrag, der erst auf die Dauer eines ganzen Jahres entfallt, nun wir hoffen nicht, daß es so lange dauert, die Frist wird wohl kürzer sein, in dessen konnte das auf keinem Fall entscheiden Ich schließe mich aber behufs der Ausführung des dieß fälligen Anspruches, der nicht verweigert werden kann, selbst nicht von der Majorität gegenüber der Minorität, wenn Gleichheit und Freiheit herrschen soll, ich sage nur behufs der Ausführung des gerechten Principes schließe ich mich der Meinung des Abg Borrosch an, daß allenfalls noch eine Commission die Art und Weise berathen möge, wie insbesondere der Translator oder Dolmetsch aus der. Kammer zu bestimmen sei, denn ich glaube nicht, daß es so gemeint sein solle, als oh fremde Personen hier nach Art der beeideten Dolmetscher bei Gericht ten und Amtsbehorden einzutreten hatten, sondern es soll wohl nur ein Vertrauensmann aus unserer Mitte, welcher der bezüglichen Sprachen kundig sein gewählt werden.

Abg Potocki: Es scheint mit nothwendig zu sein, die Frage auf den praktischen Boden wieder zu fuhren, ich glaube, die Frage ist nicht gestellt worden, daß das Recht uns zugestanden ist, hier in unserer Sprache zu sprechen Ja oder nein, auf dieses Recht haben wir nie verzichtet, dieses Recht wird uns immer bleiben, die Frage steht, ob es ein Recht ist, welches aus der Vernunft hervortritt, daß, wenn wir hier Abgeordnete haben, die mit uns arbeiten, die mit uns votiren mussen, sie es verstehen, um was es sich eigentlich handelt, ich glaube, das ist die richtige Art, diese Frage einzusehen Ich mochte nicht sagen, es soll auch polnisch übersetzt werden, wenn ich nur die betrachten mochte, welche polnisch sprechen, aber doch der deutschen Sprache kundig sind aber ich möchte fragen ist es gerecht, daß jenen, die nicht einmal die Sprache verstehen, ist es recht, daß wir diesen an die Hand gehen, um sie in die Lage zu stellen, das zu verstehen, worüber verhandelt wird Deßwegen ist die Schwierigkeit nicht so groß es handelt sich nicht um alle Sprachen, sondern nur um die Sprache, welche die Abgeordneten allein verstehen, und welcher Sprache die Abgeordneten angehören, die der deutschen nicht kundig sind, soviel ich weiß, haben wir in unserer Mitte nur die Herren Dalmatiner und auch einen Theil von unseren Abgeordneten, wo zwei Sprachen vorhanden find, die ruthenische und die polnische Ich glaube, es wurde genügend sein, wenn aus diesen wir eine gewählt wurde, und zwar die ruthenische, weil, wenn die Sprache ruthenisch vorgelegt wird, die Anderen sie gewisser Maßen auch verstehen werden.

Ich mochte also, daß diese Frage so behandelt sei, ob es gerecht ist, daß denen, die deutsch nicht verstehen, und die deßwegen nicht im Stande sind, an unseren Verhandlungen Theil zu nehmen, wenn sie auch zugleich hierher berufen sind, mit uns zu arbeiten und über die schwierigsten und wichtigsten Arbeiten zu decidiren, ob es gerecht ist, diesen Herren Abgeordneten eine Möglichkeit zu geben, wenn auch nicht die Reden, die gehalten werden, zu verstehen, doch wenigstens das, worüber verhandelt wird Ich stimme dem Antrage der Commission und dem Verbesserungsantrage bei, in wiefern dieser die Sprache jedes Landes meint, ans welchem Abgeordnete der deutschen nicht kundig sind. (Dilewsky verzichtet aufs Wort.)

L u b o m i r s k i Ich glaube meine Herren, wir haben alle, die wir uns hier vereinigt sehen, wir haben einige Guter schon errungen, so z B. die Preßfreiheit, ich glaube, daß unter der Preßfreiheit, obwohl von Sprachfreiheit nichts gesagt worden ist, und in keiner Concession gesagt wurde, ganz gewiß die unmittelbarste aller Freiheiten, nämlich diejenige seiner eigenen Sprache sich überall zu bedienen, auch mit begriffen sein muß wenigstens so habe ich es verstanden.

Ich bin also der Ansicht, daß diese Kammer, welche ganz gewiß nicht bereit sein dürfte, einen Ruckschritt in dieser Hinsicht thun zu wollen, auch darüber mit sich selbst im Reinen ist, daß diese Freiheit, seine eigene Sprache zu sprechen, überall wo sich Gelegenheit dazu darbietet, und die Nothwendigkeit ihn dazu zwingt, einem jeden schon ertheilt würde Ich glaube, die hohe Kammer hat darnach gehandelt, indem sie kein Gesetz hat wollen beschließen, welches uzend eine Sprache zur Verständigung hier uns aufgedrungen hatte, und glaube andererseits hin haben alle Individualisten, sowohl nationelle Individualitäten, als auch alle Personen, die hier theilnehmen an den Berathungen, bewiesen, daß sie auch wirklich, eben weil sie kein Gefäß ihnen irgend einer Sprache aufdringen wollten, eben weil sie die vollständige Freiheit hatten, ihre Sprache zu gebrauchen, auch wirklich bis heute nicht ein einziges Mal versucht haben, die Sprache zu gebrauchen Das ist ein Beweis, meine Herren, den wir nicht leicht außer Acht geben sollen, ein Beweis des war men Willens der Verständigung, denn glauben Sie, meine Herren, wenn wir nichts anderes gethan hat ten, als darauf zu bestehen, jeder seine eigene Sprache zu sprechen, so waren wir gewiß schon auseinandergegangen, da brauchte man uns nicht zu sprengen.

Ich glaube, daß einem solchen Beweise auch die Kammer entgegen kommen soll, und wenn einzelne Mitglieder sich vor ihrem Gewissen, vor ihren Man danken, vor ihren Committenten verpflichtet halten, naher eingeweiht zu werden in die Verhandlungen der Kammer, sollen wir ihnen nicht in diesem Falle mit einer abschlägigen Antwort entgegen kommen, sondern im Gegentheile ein Mittel ausfindig machen, ihnen in ihrem guten Willen, wo sie offenbar mit ihrer Sprache bis jetzt nicht aufgetreten sind, auch erklären, daß sie keine Störungen in der Debatte hervorbringen wollen, sondern nur an der Debatte gewissenhaft Theil zu nehmen wünschen, daß wir ihnen entgegen kommen sollen; ich kann diesen Grund nicht billigen, welchen ein Herr Abgeordneter angeführt hat, daß, wenn es ein Abgeordneter verlangt, auch die andern es verlangen werden.

Ich glaube, das was einigen Recht sein soll,  das ist die Frage, ist es recht oder nicht so ist kein Grund, wenn viele auf diesem Rechte bestehen sollten, es ihnen zu verweigern. Ich glaube, es gibt Schwierigkeiten, es gibt große Schwierigkeiten in der praktischen Durchführung dieses Verlangens, jedoch scheint es mir, daß z. B. der Kostenaufwand oder derartige Gründe, daß ein Zeitverlust dabei sein sollte, welche Gründe ich nicht verstehe, keine Rücksicht verdienen; daß vor Allem, was den Zeitverlust betrifft, da die Übersetzung eines Antrages, welcher in 3 Tagen vorliegen und deutsch gedruckt werden soll, daß da eine Verspätung eintreten sollte, wenn auch die Übersetzung in mehrere, in 10, in 20, in 30 Sprachen geschehen soll, das. sehe ich nicht ein. Ich glaube, es ist nur davon die Rede, dem Antrage zu entsprechen, ich fetze aber hinzu, daß im Falle, wenn dieser Antrag nicht genehmiget würde, ich dann den Antrag wegen des letzten Vorfalles, der die gallischen Abgeordneten anging, auf jeden Fall stellen würde, daß eben so wie in der Geschäftsordnung es jedem frei steht, 10 Minuten Zeit zu verlangen, um zu besprechen über den Gegenstand der Abstimmung, daß wir eben so verlangen können, daß wenn ein Mitglied es verlangt, daß auch dabei willfahrt werden soll, dem Gesuch, wenn irgend ein Abgeordneter verlangt, daß öffentlich vor allen andern in seiner eigenen Sprache kein einzuführender Dolmetscher, sondern ein von seiner Nationalität von ihm Bezeichneter, laut ihm dieselbe Frage wiederhole, weil in diesen 10 Minuten keine Verhandlung stattfindet und immerwährend gesprochen wird und in jeder Sprache gesprochen wird, daß aber, wenn ein Abg. ersucht wird, hier öffentlich die Frage von Wort zu Wort zu wiederholen, so wäre es unter der Controle der übrigen von derselben Nation gestellt. Auf diese Art würde die Schwierigkeit übergangen und ich glaube, wir dürfen uns nicht in die traurige Lage stellen, daß eine liberale Kammer einen Antrag in der Art zurückweise. (Bravo.)

Borrosch. Es ist an meine Gerechtigkeit appellirt worden. Ich nehme diese Appellation an.

Die Gerechtigkeit ist mir jedoch ein Begriff, den ich nicht in die kleinsten Theile zerlege, zum Beispiele: gibt es eine Staatsgerechtigkeit, vermöge deren man die Privatgerechtigkeit nur in der Art walten läßt, daß man den zum Besten des Gesamtwohles Beeinträchtigen entschädige. Es gibt dann auch eine politische Gerechtigkeit, die noch höher steht, da sie ziemlich auf Eines hinauslauft, mit der Staatengerechtigkeit gegen die Pflicht der Selbsterhaltung. Wenn wir so fortfahren, ein gemeinsames Vaterland, in dessen Namen wir hier sitzen, durch Nationalitätenstreit in Frage zu stellen, so wird uns, den Siegern, im Kampfe für Volksfreiheit, zuletzt dennoch nichts übrig bleiben, als wieder um der Nationalitäten willen als Besiegte durch das Joch hindurch zu schreiten, mir steht aber die politische Frage jedes Mal über bloße Nationalitätsfragen. Ich ehre und achte jede Nationalität hoch, sie dient dazu, um das Volk heran zu bilden, sie ist die Sprache des Gemüthes, sie ist ein Familienkleid, ein Hausrock, sie wird aber sehr oft auch zum Schlafrocke, wenn man nicht die Staatstoga anerkennt.

(Beifall.)

Diejenigen, welche nicht Deutsch verstehen, sitzen bereits feit 8 Wochen hier, es stand ihnen ja frei wenn sie sich benachteiligt wähnten, statt ihrer Andere wählen zu lassen, die Deutsch verstehen. (Oh  Lärmen und Zischen rechts).

Sie wissen, meine Herren, noch vom böhmischen Nationalcomité her, daß ich so lange fort spreche, als mir das Recht zusteht. (Beifall).

Wenn es aber den durch sie Vertretenen nicht recht war, warum riefen diese ihre Abgeordneten nicht zurück und wählten andere Mandatträger?

Wollen wir hier auf polyglotte Weise unfern Reichstag abhalten, so sage ich Ihnen, wird es vielleicht schon mit dem ersten sein Ende haben. Bezüglich aller künftigen Reichstage habe ich eher geschlossen mit den Worten: die Commission möge einen Ausschuß beantragen, um billige Wünsche zu befriedigen, erkläre aber nun in vorhinein, da einmal dieß als Principienfrage in das Hans geschleudert wurde, daß ich sehr protestiren werde für alle künftigen Reichstage, wofern nicht die deutsche Sprache als die parlamentarische sollte anerkannt werden. Man hat sich auf Nordamerika berufen, ich erinnere daran, was sich die Natives dort zu Schulden kommen lassen gegen die Deutschen, die Irländer und an den Grenzen von Canada gegen die französischen Bewohner, und doch ist dort keine andere als die englische Sprache die parlamentarische.

Man könnte sich auch auf die Schweiz berufen; dort wurde bis jetzt bei der Tagfaßung französisch, italienisch und deutsch gesprochen. Wie sich dieses

Verhältniß bei der jetzt wahrhaft demokratischen Verfassung gestalten werde, weiß ich nicht; bisher war die Vertretung mehr mit einer Art von Staatenhause zu vergleichen. Es waren Cantonahgesandte, hochgebildete Männer, als Nachbarn kündig der französischen, italienischen und deutschen Sprache, die in jener Sprache redeten, in der sie am geläufigsten unmittelbar Geist und Gemüth ausprägen konnten, indem sie wußten, von den Andern vollkommen verstanden zu werden.

Ein verehrtes Mitglied hat von der Preßfreiheit gesprochen, es verkürzt sie hier Niemand, aber sie fetzt Leser voraus, ohne Zweifel auch nur solche, die das Product der Preßfreiheit lesen, indem sie die Sprache bereits verstehen; mit dem Sprechen ist es ein Anderes; man muß dabei doch Zuhörer vorausfetzen, welche die Sprachfreiheit gebührend würdigen können. (Heiterkeit.)

Nur dem Deutschen kann man es bieten, daß man ihm solche Vorschläge macht. Ich möchte fragen, ob in Paris ein Provence, ein Elfasser, ein Baske (oh! oh!)  (Sie sprechen von Volksfreiheit, die ist gewiß am ausgeprägtesten, wenn auch nicht am gesichertsten dort, wo Republik ist, das müssen sie doch zugeben!) Es ist in Paris, in der Hauptstadt einer Republik, nie ein so horrendes Verlangen gestellt worden, weil man mir gesundem politischen Tacte sehr gut weiß, daß Frankreich dann zerfallen müßte. Ich bin mit meiner innigsten, heiligsten Überzeugung für unverkümmerte Volksfreiheit. Nur in dieser die feste Grundlage für einen erblichen Thron erkennend und umgekehrt in diesem den dauernden Beschirmer für die Volksfreiheit anerkennend, gehe ich ein weites Stück Weges mit Denen einem anscheinend gleichen Ziele zu, die aus andern Rücksichten ein großes Gesamtösterreich zu erhalten wünschen, denn nur durch ein solches sehe ich die Volksfreiheit wählbar; Sie aber, meine Herren! mit Ihren Nationalitätsliebhabereben, sollten sich  (oh! oh! Rufe nach: "widerrufen, große Aufregung und Unruhe, der Präsident läutet und versucht, zu sprechen.)

Präs. Erlauben Sie mir das Wort, um die Ordnung herzustellen, ich bitte, mich nicht zu unterbrechen. Ich rufe den Redner zur Ordnung, und zwar aus dem Grunde, weil ich von der Ansicht ausgehe, daß man sich hier nicht durch Liebhaberei bestimmen lassen solle, sondern durch die Überzeugung für das Wohl Österreichs. Aus dem Grunde rufe ich den Redner zur Ordnung. Nun bitte ich, ihn aber nicht mehr zu unterbrechen. (Beifall.)

Borrosch. Ich füge mich, wie es meine Pflicht ist, ich will nur den Herren sagen, daß Sie mich mißverstanden haben. Ich meinte nur unter Liebhabereien (wendet sich immerwährend um) Ruf: gegen den Präsidenten sprechen. (Wird durch Unruhe unterbrochen.)

Präs. Ich erlaube mir den Herrn Abg. Borrosch, der so häufig auf parlamentarische Sitte hingewiesen hat, darauf zu erinnern, daß auch hier der Redner zum Präsidium sprechen wolle. Auch hier wäre es wünschenswerth, weil sonst die Richtung Anlaß zur Aufregung geben könnte.

Borrosch. Unter Nationalität  Liebhaberei verstehe ich nicht das heilige Recht, seine Volksthümlichkeit in jeder Weise geistig zu entwickeln und auch n Communal  Angelegenheiten ihr volle Geltung u verschassen, sondern eben nur, wenn sie auf ein ungehöriges Feld verpflanzt wird. In dieser meiner Auffassung sehe ich schon darum keine Beleidigung, weil ich mir einer solchen Absicht nicht bewußt bin; habe ich Sie aber, meine Herren, dennoch wider meinen Willen gekränkt, so bitte ich Sie herzlich um Vergebung. (Beifall.) Ich für meinen Theil bin nicht sehr empfindlich und übergehe daher den ungerechten Vorwurf, daß ich mir "Verdrehungen zu Schulden kommen ließ und mit dem Antrage der Entschädigung durch den Staat,, Millionen auf mein Gewissen würde geladen haben, und will Sie nur noch darauf aufmerksam machen, (Ruf: Wenden Sie sich zum Präsidenten.) (Heiterkeit) (Ja, es ist wahr, ich danke,) daß wir hier auch ein eigenes Gericht aufstellen müssen für die Übersetzende. Ich bitte zugleich, den Multiplicator sieben, der sich für eben so viele Nationalitäten auch auf die Kosten von 25. 000 fl. C. M. bezieht, gefälligst in Vormerkung nehmen zu wollen, und kann nur nochmals eine Commission beantragen, um dasjenige, was für diesen ersten constituirenden Reichstag als ein wesentliches Bedürfniß versöhnlicher Nachgiebigkeit von deutscher Seite erscheint, sofort dem Hause vorzulegen, unter Einem jedoch feierlichst protestirend gegen einen ähnlichen Vorgang für jede folgende Reichsversammlung.

Präs. Ich ersuche den Redner, seinen Antrag formulirt auf den Tisch des Hauses niederzulegen, Herr Abg. Neu wall hat das Wort.

Abg. Neuwall. Ich muß es sehr bedauern, daß der Gegenstand, welcher nur die Zweckmäßigkeit, nur die Notwendigkeit einer inneren Einrichtung unserer parlamentarischen Verhandlungen beabsichtigt hatte, auf das Gebiet der Nationalitäten gewaltsam hinübergezogen wurde, und dadurch wirklich zu Mißverständnissen, zu unangenehmen Erörterungen Anlas gab. Der Gegenstand, um welchen es sich hier handelt, zerfallt in drei Theile, der erste betraf die Übersetzung aller Schriften, Antrage, Amendements, Protokolle, sowohl der Sitzung, als der stenographischen Protokolle, welche von Seite der dalmatinischen und istrianischen Herren Abgeordneten angesprochen wurde, um dieselben leichter verstehen zu können; was diesen ersten Punct betrifft, so muß ich gestehen, billige ich diese Forderungen an und für sich, wie sie von dem einseitigen Standpunkte der Bittsteller betrachtet sein mag; doch wäre dieselbe nicht leicht zu realisiren, weil sie ähnliche Forderungen von Seite vieler anders sprechenden hervorrufen würde; nicht bezüglich des Kostenaufwand des, der bei einem so hohen Zwecke nicht zu beredsichtigen ist, aber wohl bezüglich des Zeitverlustes, können wir auf diese nicht eingehen; betrachten wir die Sitzungsprotokolle, die immer einen Tag nach der Sitzung vorgelesen werden, wie wäre es möglich in dieser kurzen Frist, dasselbe in sechs oder acht Sprachen zu übersetzen. Ich glaube und ich bin überzeugt von Seite der Hrn. Antragsteller, daß sie ihr Verlangen in diesem Puncte zurücknehmen werden, weil sie sehen werden, daß dieses zu unendlichen Schwierigkeiten führen muß. Ich glaube, daß es in ihrem eigenen Interesse, ich möchte sagen, ihrem Privatfleiße überlassen sein möge, in der Zeit, die zwischen der Drucklegung eines Antrages und dessen Verhandlung verstreicht, selbst für eine privative Übersetzung und Verständigmachung desselben zu sorgen. Was den zweiten Punct betrifft, bitten eben dieselben Hrn. Abgeordneten ihre Anträge, ihre Amendements, ihre Interpellationen, welche sie italienisch  natürlich, da sie keiner anderen Sprache mächtig sind  verfassen, aber in der Übersetzung dem Haufe vorlegen werden, durch irgend einen von ihnen gewählten Abgeordneten oder Secretär dem Hause vortragen lassen zu dürfen; weil sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind.

Was diesen Punct betrifft, so muß ich sagen, anstatt ihm feindlich entgegen zu treten, müssen wir diese Condescendenz der Hrn. Antragsteller wirklich mit Dank anerkennen. Es ist ein unveräußerliches Recht des Deputirten, in der Sprache, die seine heimische ist, zur Versammlung zu reden. (Beifall.) Wenn es bis jetzt nicht geschehen ist, so war nicht eine Verzichtung auf dieses Recht daran Ursache, sondern der Wunsch nach Versöhnung, nach Einklang, nach Förderung der Verhandlung. (Beifall.) Es ist dieß eine freiwillige Concession, welche Jeder von seinem heiligen angestammten Rechte gemacht hat, um das allgemeine Wohl, den Zweck, warum wir hier versammelt tagen, nach Kräften, und selbst mit Verzichtleistung seines eigenen Interesses, seiner eigenen Bequemlichkeit und Gewohnheit zu fördern. Diese Hrn. Antragsteller hätten also auf ihrem angestammten Rechte ruhend, es thun können, daß sie in slavonischer, dalmatinischer oder italienischer Sprache ihre Anträge, Interpellationen u. s. w. vor das Haus gebracht hätten. Das hätte ihnen nach meiner Ansicht durchaus nicht verwehrt werden können. (Beifall.)

Aber um den Gegenstand zu fördern, um nicht vor leeren Wänden oder tauben Ohren zu sprechen, haben sie es vorgezogen, den Weg der Vermittlung einzuschlagen, es stand ihnen frei, das Beispiel, was so viele Herren in Bezug auf andere Provinzen gegeben haben, nachzuahmen, es war ihnen aber nicht möglich, weil sie der Sprache nicht mächtig sind, und weil ihnen diese Sprache nicht geläufig ist, wollen sie die Vermittlung eines fremden Organs.

Ich muß sagen, ich finde das so billig, so berücksichtigenswert, daß ich glaube, in der ganzen

Versammlung würde mit Fug und Recht sich nicht Eine Stimme gegen ein solches Begehren erheben können. (Bravo). Was das Amendement des Abg. Hawlicek betrifft, daß nämlich jeder Antrag unmittelbar vor der Abstimmung in die ruthenische Sprache, als derjenigen Abgeordneten, von welchen der größte Theil der deutschen Sprache unkundig ist, zu übersetzen sei, so glaube ich über diese Frage mich nicht weiter aussprechen zu dürfen, nachdem der Abg. Lubomirski die Sache so erschöpfend beantwortet hat, und zwar in solcher Art, daß in dem parlamentarischen Vorgange dieses Hauses gar keine Störung, keine Änderung eintritt. Wenn man früher gesagt hat, daß die 10 Minuten zu diesem Behufe hinreichend feien, um daß Jeder, der einer Sprache mächtig ist, die Frage seines Landesgenossen übersetzen könne, und begreiflich mache, sie ihm endlich erläutere, so war das früher allerdings vollkommen genügend, seit aber ans diesen Privaterläuterungen, ob mit Recht oder Unrecht Incriminationen erwachsen sind, seitdem fordert es die Ehre dieses Hauses, so wie jedes Abgeordneten, daß wir dieses Mittel einer öffentlichen, von Jedem controlirbaren Übersetzung wählen, und ich unterstütze den Antrag in der Art, wie ihn der Abg. Lubomirski gestellt hat.

Abg. Hein. Ich stelle den Antrag, die Debatte zu schließen.

Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Große Mehrheit.) Diejenigen Herren, die sich für den Schluß der Debatte aussprechen, wollen, bitte ich, es durch Aufstehen bekannt geben.

(Geschieht. Majorität)

Nunmehr erscheinen noch als Redner eingeschrieben: Rieger, Löhner, Dilewsky, Cavalcabó, Trojan 2c.

Abg. Hawliczek. Ich bitte um das Wort.

Präs. Sie haben schon zwei Mal gesprochen.

Abg. Löhner. Ich stelle den Antrag, die Debatte auf morgen zu vertagen. Wir werden heute nicht fertig mit dieser Debatte und es ist dem Abg. Brestel als auch dein Abg. Sierakowski die Motivirung ihrer Anträge zugestanden, so wie auch dem Abg. Straffer die Priorität seines Antrages zugesagt wurde.

Abg. Straffer. Ich nehme die Priorität auch in Anspruch; es steht der Antrag durch 4 Wochen auf der Tagesordnung, man muß sich beinahe schämen.

Präs. Ich erlaube mir den §. 70 der Geschäftsordnung vorzulesen (liest ihn).

Abg. Löhner. Ich erlaube mir darauf zu erwidern, daß auch dieser Paragraph, obwohl dieß in einem ähnlichen Falle ebenfalls nicht genehm gehalten würde, mehr dem Geiste als Wortlaute nach, ausgeführt werden sollte, daß andererseits die Kammer jede Verhandlung auf einen nächsten Tag verschieben kann; ich erlaube mir ferner die Bemerkung, daß hier die Bestimmung, daß nicht früher zu einem ändern Geschäfte übergegangen werden dürfe, bis die Berichte der Petitionscommission beendet sind, offenbar auf Voraussetzungen beruht,


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