Pondìlí 11. záøí 1848

beilegen sollte und beigelegt hätte. Diese Eingabe ist am 26. August der hohen Kammer eingereicht worden; dem Inhalte nach, ist sie gewiß eine solche, welche vor allen übrigen zur Sprache kommen müßte, denn wird dem Begehren statt gegeben, so soll es so bald als möglich geschehen, damit sie nicht lange Zeit hier sitzen, und doch an den Verhandlungen nicht Theil nehmen können. Allein, nicht genug, es ist noch nach dieser Eingabe eine Betreibungseingabe überreicht worden, und zwar am 2. dieses Monats wo die Deputirten Dalmatiens bitten, dringend bitten, daß die Eingabe vom 26. August sobald als möglich erlediget werde. Der Petitionsausschuß mußte daher um so mehr den Gegenstand zur Sprache bringen, und hat es gethan; allein er hat die Sache nicht in dem Sinne aufgefaßt, wie es die hohe Kammer über Anregung des Opponenten Borrosch aufgefaßt hat. Der Petitionsausschuß hat die Sache nicht als Nationalitätsfrage betrachtet, sondern sie für so billig gehalten, daß er einstimmig auf die Bewilligung der Bitte den Antrag stellte. Der Petitionsausschutz ist nach Gouvernements zusammengesetzt, repräsentirt daher alle Nationalitäten Österreichs, und doch ist darin kein Wort von einer Nationalitätsfrage gefallen, als diese Sache zur Sprache kam. In der Voraussetzung, daß auch in der hohen Kammer der Gegenstand auf diese Art behandelt und erlediget werden würde, würde er heute in dieselbe gebracht. Allein zu meinem Erstaunen, und gewiß zum Erstaunen aller Freiheitsfreunde, und diejenigen, welche die Gleichberechtigung der Nationalitäten nicht als leeres Wort, als eine Phrase ansehen, sondern welchen damit Wirklichkeit und Ernst ist, zum Erstaunen aller dieser wird dem Antrage eine Einwendung gemacht, welche nach der richtigen Bemerkung eines Herrn Vorsprechers eine unwürdige ist, nämlich die Einwendung der Kosten, weil man wirklich keine andere vorbringen konnte.

Borrosch. Ich hatte nur nebenbei darauf aufmerksam gemacht.

D o l i a k. Meine Herren, wenn es sich darum handelt, die viel gepredigte Gleichberechtigung der Nationalitäten praktisch auszuführen, darf man die Kosten nicht in Anbetracht ziehen. Man darf nicht mäkeln, ob die 25. 000 oder 7 mal 25. 000 sl. aus gegeben werden sollen. denn es handelt sich um das wichtigste Recht, welches in dieser Kammer geltend gemacht werden kann.

Man hat gesagt, es sei aus der Sache eine Principienfrage entstanden.

Allein weder der Petitionsausschuß, noch diejenigen, welche sich seines Antrages angenommen haben, haben diese Principienfrage angeregt, sondern gerade solche Herren, von denen man es am wenigsten erwartet hätte. Es hat nämlich ein Abg. von Krain die Einwendung gemacht, daß, wenn diesen Anträgen stattgegeben wird, alle National  täten dasselbe Recht beanspruchen werden, und namentlich die slowenischen Deputirten. Ich glaube, wie schon so viele der Herren bemerkt haben, daß es sich nicht darum handelt, ein Recht als Princip anzusprechen, das sich von selbst versteht, sondern um ein Auskunftsmittel, um einen Theil der Kammer in die Stellung zu bringen, thätigen Antheil an den Beratungen nehmen und mitstimmen zu können. Ich kenne alle Herren Deputirten aus Slawonien, alle sprechen deutsch, und sie werden daher gewiß nicht so indiscret sein, eine ähnliche Forderung zu machen. Man hat ferner bemerkt, und namentlich der Abg. Borrosch, daß diejenigen Herren, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ihr Mandat aufgeben sollen. Ich staune, das man einen solchen Antrag in die Kammer, daß man so was zur Sprache bringen kann, denn nach meiner Ansicht wäre dieß der gehässigste Census, den es geben kann, der Census der Sprachen. (Rechts Beifall.)

Borrosch. Ich werde fort beschuldigt.

Präs. Ich bitte nicht zu unterbrechen, ich halte dieses für eine Störung und die Redefreiheit muß aufrecht gehalten werden.

Doliak. Meine Herren, nur derjenige soll wählbar sein, der deutsch kann? verstehen sie so die Gleichberechtigung der Nationalitäten? ist das die Freiheit, die man uns predigt? (Beifall rechts.) Wenn schon in dieser Kammer auf diese Art die Gleichberechtigung und die Garantie der Nationalitäten verstanden wird, so können wir einen Vorgeschmack haben, wie man sie aus Frankfurt den Slawen bieten wird. (Beifall rechts, Zischen links, Ruf auf der Linken zur Ordnung.)

Lohner. Ich habe vorhin selbst um Einigkeit und Ruhe gebeten.

Präs. Wem steht früher das Recht zu, wenn es sich um Wahrung der Ordnung handelt, ich erlaube mir den Herrn zu ersuchen, daß er zur Sache zurückkehre weiter nichts. (Beifall rechts.)

Doliak. Ich lasse mich nicht weiter ein, weil ich nicht einen neuen Sturm in der Kammer herausbeschwören will, ich glaube die Sache hinlänglich erörtert und schließe mit den Antrag, daß über diesen Gegenstand namentlich abgestimmt werde.

Präs. Wird der Antrag auf Namensausruf unterstützt. (Hinlänglich unterstützt)

Trojan. Ich trage an auf 10 Minuten Bedenkzeit.

Präs. Wird der Antrag unterstützt auf Gewährung von 10 Minuten Bedenkzeit vor der Abstimmung. (Unterstützt)

Borrosch. Ich bitte um mein mir gewahrtes Recht.

Präs. Ich bitte Sie haben gar kein Wort mehr.

Borrosch. Ich bin mit Unrecht beschuldigt worden.

Präs. Diesen Grund kenne ich nicht.

R i e g e r. Ich bitte dann auch um das Wort, denn auch ich bin angegriffen worden, und mir ist nicht bewußt, daß Herr Abgeordneter Borrosch ein ausschließliches Privilegium hat, sich gegen Angrinse zu verteidigen.

P r ä s. Ich kann weder dem Herrn Borrosch noch dem Herrn Rieger das Wort gestatten, schließlich hat der Berichterstatter gesprochen. mehr brauche ich nichts zu sagen.

L ö h n e r. Herr Präsident, ich erlaube mir die Frage was mit meinen Antrage geschieht?

Präs. Was nun die Anträge selbst betrifft, bevor die Herren die Zeit dazu benützen um über die Abstimmung im Voraus Erwägung machen zu können, muß ich diesen Antrag früher zur Unterstützung bringen.

Präs. Es liegen hier 7 Anträge vor; nebst dem Antrage der Kommission noch 6. Ich erlaube mir diese früher vorzulesen und die Unterstützung frage zu stellen und dann auf die Art und Weise hinzudeuten, in welcher ich sie zur Abstimmung zu bringen beabsichtige. Der 1. Antrag des Abg. Borrosch lautet:

" Es sei eine Kommission zu ernennen, um in einer das Prinzip der Notwendigkeit einer parlamentarischen Sprache anerkennender praktischer, und mit der möglichsten Zeitersparniß ausführbarer Weise es jenen Herren Abg., die nicht deutsch verstehen, möglich zu machen, sich an wichtigen Abstimmungsfragen auf diesem ersten konstituirenden Reichstag zu beteiligen. "

Wird dieser Antrag unterstützt. (Unterstützt.)

Der Antrag des Abg. Löhner lautet:

"Die Petition der Dalmatiner an eine, aus den Abteilungen zu wählende Kommission von 9 Mit gliedern zu übergeben. "

Wird dieser Antrag unterstützt. (Zahlreich unter stützt.)

Der Abg. Lubomirski hat folgenden Antrag überreicht:

"Die hohe Kammer wolle beschließen, daß jedem Mitgliede die Freiheit gelassen werde, wenn der Antrag von 10 Mitgliedern unterstützt wird, nach jeder abzustimmenden Frage die 10 Minuten dazu zu benutzen, damit ein der Sprache mächtiges Mitglied der Kammer bezeichnet werde, welches öffentlich und laut die Fragen zu übersetzen hat. "

Wird dieser Antrag unterstützt? (Allgemein unterstützt.)

Der Abg. Hawlicek hat nachstehenden Antrag überreicht:

"Es möge vor jeder Abstimmung, wenn es von 10 Mitgliedern gefordert wird, die Abstimmungsfrage von einem, durch die Kammer gewählten Translator, auch in polnischer oder ruthenischer Sprache laut gestellt werden. "

Hawlicek. Ich bitte, ich habe es so verstanden, daß der Translator ein Mitglied der Kammer ist.

P r ä s. Ich bringe den Antrag zur Unterstützung, wie er vorliegt.

Wird dieser Antrag unterstützt? (Zahlreich unterstützt.)

Zu dem Antrage des Abg. Hawlicek hat der Abg. Bodnar eine Unterstützung überreicht. Ich mache zum Antrage des Abg. Hawlicek den Zusatz, auch mit Berücksichtigung der moldauischen Sprache.

Wird dieser Antrag unterstützt? (Zahlreich unterstützt.)

Der Abg. Borrosch hat für den Fall, als der zuerst vorgebrachte Antrag nicht die Majorität für sich haben sollte, nachstehenden 2. Antrag gestellt: Verbesserungsantrag zum Antrage der Petitionskommission.

Der Antrag des Petitionsausschusses soll nicht auf die Dalmatiner beschränkt, sondern auch auf alle im Reichstage vertretenen Nationalitäten ausgedehnt werden.

Wird dieser Antrag unterstützt? (Zahlreich unterstützt.)

L ö h n e r. Ich bitte nun auch wegen meines Antrages.

Präs. Es sind noch nicht alle Unterstützungsfragen gestellt.

Nunmehr folgt der Antrag der Kommission.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort?

L ö h n e r. Ich habe leider zwei Worte darin ausgelassen, nämlich: die neugewählte Kommission soll bezüglich der Ausführbarkeit, und in dieser Hinsicht wünsche ich eine neue Kommission aufgestellt, ohne das Prinzip im geringsten hierbei beraten zu lassen. Darüber mag die Entscheidung der Kommission vollkommen kompetent gewesen sein, nur was die Praxis und Ausführbarkeit betrifft, wünsche ich, daß diese Frage einer Kommission übergeben wird.

Präs. Wünscht der Herr Berichterstatter noch das Wort über diese Bemerkung?

Berichterst. Weil einige Anträge.

Abg. Hawliczek. Ich bitte in meinem Antrage diese Paar Worte aufzunehmen, daß der Translator ein Kammermitglied sein soll und nicht ein Individuum, das man dafür bezahlt.

Präs. Ich bitte es selbst nach ihrem Sinne abändern zu wollen.

Abg. Ich ziehe mein Amendement zurück, behalte mir aber nur vor, das Recht mit meinem Nachbar zu sprechen, welcher der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich den Antrag des Abgeordneten nicht berücksichtigt habe, weil er mir nicht auf dem Tische des Hauses niedergelegt wurde. Ich glaube, jetzt könnte der Berichterstatter noch über die Bemerkung des Löhner sprechen, nur werde ich früher die Unterstützung  frage stellen. (Unruhe. Viele verlassen den Saal.) Ich bitte, die 10 Minuten haben noch nicht angefangen, weil ich erst die Ordnung feststellen muß, in der die Anträge zur Abstimmung kommen. (Kudlich und Andere rufen: Ich bitte den Commissionsantrag noch einmal lesen zu lassen.) Ja, ich werde es gleich thun, sobald der Abg. Löhner seinen Antrag hierher gelegt hat. (Pause, Glockenzeichen.)

Ich erlaube mir den Antrag des Abg. Löhner noch einmal vorzulesen, weil er in dieser neuen Form der Unterstützungsfrage benöthigt.

"Die Petition der Dalmatiner, bezüglich der Frage, in wie weit die Ausführung praktisch möglich sei, an eine, aus den Abtheilungen gewählte Commission zu übergeben. "

Diejenigen Herren, welche in dieser neuen Form den Antrag unterstützen, wollen es durch Aufstehen zu erkennen geben. (Geschieht.)

Ist unterstützt.

Wünscht der Berichterstatter das Wort? Abg. R i e g e r. Ich bitte um das Wort, bevor die Bedenkzeit beginnt.

Präs. In welcher Rücksicht?

Abg. R i e g e r. In meiner persönlichen Angelegenheit.

Präs. Da muß ich sagen, daß es nicht gestattet werden kann, in sofern es nicht die Ordnung, die Reihe der Fragen betrifft.

Abg. Rieger. Rücksichtlich des Ordnungsrufes.

Ich wollte die Bitte stellen, der Herr Präsident wolle den Ordnungsruf zurücknehmen. Ich glaube nach der Geschäftsordnung habe ich das Recht, mich zu vertheidigen, zu entschuldigen.

P r ä s. Ja, so lange eine Entschuldigung oder Verteidigung nicht eingetreten sein wird, kann ich das nach meiner vollsten Überzeugung ausgesprochene Wort, "zur Ordnung, nicht zurücknehmen. Wünschen Sie sich zu entschuldigen, dann lasse ich es zu.

Abg. Rieger Ich werde es nach der Debatte thun.

Berichterst. Dolliak. Weil einige Anträge nachdem ich schon gesprochen hatte, gestellt worden sind, so erlaube ich mir nur noch Folgendes kurz zu bemerken. Bezüglich des Antrages des Abg. Borrosch, bemerke ich, daß die Ausdehnung dieses Antrages, oder des Beschlusses der h. Kammer auf alle übrigen Nationalitäten vor der Hand vielleicht nicht am Platze sein dürste, da es sich bloß um die Erledigung der vorliegenden Petition handelt. Sollten die übrigen Nationalitäten auch einen solchen An trag, oder eine solche Bitte stellen wollen, so muß dieß ihnen anheim gestellt bleiben, und sie brauchen nicht Advocaten, die für sie sprechen. Ich glaube wir sollen bei der Sache bleiben, wie sie vorliegt es handelt sich nur um ein Auskunftsmittel für di Abg. Dalmatiens und Istriens, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind diese wollen ein solche Auskunftsmittel, andere vor der Hand nicht. Auch ich bin in dem Principe mit dem Antrage des Hrn Borrosch einverstanden, nur glaube ich, daß dieser Antrag noch nicht am Platze wäre, weil diejenigen, welche die deutsche Sprache nicht verstehen, selbst diese Bitte zu stellen haben. Die Meisten verstehen ohnehin deutsch.

Bezüglich des Antrages des Abg. Löhners erlaube ich mir zu bemerken, daß dieser Antrag nur wecklose die Sache verschieben würde. Es handelt ich bloß um die Ausführbarkeit der Sache. Was diese anbelangt, so zweifelt kein Mensch daran, daß sie ausführbar sei, denn es handelt sich bloß darum, die Verhandlungen in fremde Sprachen zu übersetzen; aß dieß wohl möglich sei, zweifelt Niemand, und ich glaube, daß wir hier in Wien genug Übersetzer für alle Sprachen Europas finden würden.

Ich bin der Ansicht, daß wir den Gegenstand nach dem Antrage der Commission also gleich meritorisch erledigen sollen.

Präs. Ich ersuche den Antrag der Commission u lesen.

Borrosch. Da hat mein Antrag als weitergehender, den Vorrang.

Präs. Ich habe mich noch nicht ausgesprochen über die Ordnung der Fragen.

Doliak. (Liest noch einmal den Antrag vor.)

Ich erlaube mir, bezüglich des letzten Punctes u bemerken, daß es sich hier nicht um die Gestattung oder Gewährung eines von selbstverstandenen Rechtes handelt, sondern um eine Abweichung von der Geschäftsordnung Ich glaube, daß es sich von selbst versteht, daß die Herren das Recht haben, ihre Vorträge übersetzen zu lassen; die Hauptsache ist aber die, daß sie es durch einen, von ihnen bezeichneten Deputirten vortragen lassen. In diesem Puncte verlangen sie eine Ausnahme, von den in der Geschäftsordnung festgesetzten Regeln. Ich erlaube mir, nun noch zu bemerken, daß der Antrag der Commission wörtlich aus dem Petitum abgeschrieben wurde; es ist weder etwas zugesetzt, noch weggelassen worden. Ich habe die verschiedenen Gegenstände, welche Sie übersetzt wissen wollen, Wort für Wort abgeschrieben.

Löhner. Ich erlaube mir zu fragen, in welcher Eigenschaft der Berichterstatter jetzt gesprochen hat, indem er schon früher das letzte, das schließlich Wort gehabt hat.

Präs. Das zweite Wort gründet sich auf eine Abänderung des Antrages des Abgeordneten für Saaz.

Doliak. So habe ich es auch verstanden, und habe im Eingange meiner Rede erwähnt, das ich darum wieder das Wort ergriffen habe, weil neue Anträge gestellt worden sind.

Präs. Es liegen 7 Anträge vor. Was die Ordnung anbelangt, so würde ich mir erlauben, den Antrag des Abg. Löhner zuerst zur Abstimmung zu bringen, weil er der entfernteste von dem Antrage der Kommission ist und nicht einmal des Prinzipes erwähnt.

Lubomirski. Ich bitte um's Wort, bloß um die Fragestellung. Was meinen Antrag anbelangt, so habe ich schon bemerkt, daß mir nichts gelegen ist, wenn er vor den ändern abgestimmt wird, weil ich sagte, daß, im Falle der Antrag der Kommission nicht durchginge, er dann als Abänderungsantrag nachher abgestimmt werde.

P r ä s. Dann würde er nur eventuell sein.

L ö h n e r. Ich habe darauf eine Bemerkung zu machen. Ich habe meinen Antrag nicht eventuell gestellt, ich bin der Meinung, daß die Kammer gut tun würde, wenn sie einen Beschluß einer Kommission, da die Petitionskommission das nicht getan hat, über die praktische Ausführbarkeit, über die Zeit, welche für die einzelnen Schriften nötig sein wird, Bericht zu erstatten.

P r ä s. Ich muss bitten, insofern eine Bemerkung nicht die Ordnung der Frage betrifft, glaube ich, kann sie nicht geäußert werden; denn Niemand hat behauptet, daß der vom Abg. Löhner gestellte Antrag bloß ein eventueller ist. Der zweite Antrag, den ich zur Abstimmung bringen würde, ist der des Abg. Borrosch, er geht ebenfalls dahin, daß eine Kommission festgesetzt würde; er schreibt jedoch der Kommission die Aufgabe vor, in welcher sie vorzugehen hat. Daher dürfte er nach dem Antrag des Abg. Löhner zur Sprache kommen. Dann ist ein Antrag des Abg. Lubomirski; nach dieser Erklärung dürfte er erst dann zur Abstimmung kommen, wenn der Kommissionsantrag nicht angenommen würde. Ferner ein Antrag von Abg. Hawlicek, und ein Unterantrag zum Antrag des Abg. Hawlicek; denn würde ich gleich nach dein des Abg. Borrosch zur Sprache bringen, weil er nur eine Modification des letzten Satzes, des Kommissionsantrages zum Zwecke hat. Nach der Abstimmung dieser Anträge käme der eventuelle Antrag des Abg. Borrosch zur Abstimmung, nämlich auf die Ausdehnung der von den Herren Dalmatinern ausgesprochenen Grundsätze, hinsichtlich der Nationalität. Das ist die Ordnung, in welcher ich die Fragen zu stellen, beabsichtige. Wünscht Jemand eine Einwendung gegen diese Ordnung zu machen. (Niemand.)

Die Abstimmungsfrage würde daher lauten 

B r e s t e l. In Betreff der Fragestellung, erlaube ich mir zu fragen, ob über alle sieben Anträge namentliche Abstimmung begehrt wurde, oder über welchen?

D o l i a k. Bloß für den Kommissions  Antrag habe ich die namentliche Abstimmung begehrt.

P r ä s. Das würde voraussetzen, das der Kommissions  Antrag wirklich zur Abstimmung komme, aber es gehen noch sechs Anträge vor. Nach dieser Erklärung muß ich zur gewöhnlichen Abstimmungsfrage schreiten, aber die zehn Minuten müssen gestattet werden. Ich erlaube mir, bevor wir die Sache schließen, nur den Antrag des Abg. Löhner, der zunächst zur Abstimmung kommen soll, vorzulesen. Ich bitte, meine Herren, bevor wir schließen, ist noch eine Personalangelegenheit zu besprechen, in Betreff eines Ordnungsrufes, der von mir erlassen wurde.

D o l i a k. Ich bitte, daß, wenn der Antrag des Abg. Borrosch, vor dem Kommissionsantrage zur Sprache kömmt, auch bei diesem Antrage durch Namensaufruf abgestimmt werde. Er ist eigentlich derselbe, er ist umfangreicher, er involviert denselben Gegenstand. Ich glaube, er sollte vor dem Kommissionsantrag zur Abstimmung kommen.

P r ä s. Ich glaube, er sollte nicht vor dem Kommissionsantrage zur Sprache kommen, sondern er wäre erst dann abzustimmen, bis die Reihe den Antrag des Abg. selbst treffen wird.

Rieger. Ich bin vor dem von den Präsidenten zur Ordnung gerufen worden. Nach §. 66 unserer Geschäftsordnung soll der Ordnungsruf eintreten, bei Persönlichkeiten und bei Störungen der Verhandlungen. Ich überlasse es der Gerechtigkeitsliebe des Herrn Präsidenten, nunmehr zu entscheiden, ob ich in meiner Rede eine Persönlichkeit gegen den Abgeordneten des 4. Wahlbezirkes von Prag vorgebracht, oder ob ich mich einer Störung der Verhandlung schuldig gemacht habe; nach §. 68 derselben Geschäftsordnung, steht mir das Recht zu, mich zu, mich zu verteidigen, ich nehme mein Recht in Anspruch und bitte den Herrn Präsidenten diesen Ordnungsruf zurück zu nehmen; ich habe mich nur auf den frühern Ausspruch des Abgeordneten für Prag bezogen und erklärte, daß ich es für ganz ordnungswidrig halte, einer Nation ihre Liebe zu ihrer Nationalitätensprache zum Vorwurfe zu machen, oder sie mit dem wegwerfenden Ausdrucke der Liebhaberei zu bezeichnen.

Ich habe mich dabei ganz an die Sache gehalten, von der Person des betreffenden Herrn Abg. abgesehen und war auch weit entfernt, dadurch gegen den Abg. von Prag Persönlichkeiten vorbringen zu wollen, ich glaube demnach, das mich der Vorwurf einer Persönlichkeit gegen den Herrn Abg. nicht treffen kann. Eine Störung der Verhandlung konnte nicht stattfinden, weil ich ja eben selbst im Besitzes Wertes war. Der Ordnungsruf erscheint daher nicht gegründet, und ich ersuche also den Herrn Präs. in gerechter Würdigung dieser Umstände und mit Berücksichtigung der Geschäftsordnung diesen Ordnungsruf zurück zu rufen.

Abg. Borrosch. Und ich ersuche den Herrn Präs. ebenfalls den an mich gerichteten Ordnungsruf zurück zu nehmen.

Präs. Ich muß erst eine Sache erledigen, ehe ich zur zweiten schreite.

(Borrosch will das Wort nehmen.)

Präs. Ich muß früher eine Sache erledigen und dann zum zweiten Gegenstand übergehen (Lachen),

Ich nehme keinen Anstand nunmehr den Ordnungsruf zurückzuziehen, jedoch aus dem Grunde, weil der Abg. Rieger so eben bemerkte, daß er nicht im mindesten eine Persönlichkeit gegen den Abgeordneten von Prag im Sinne hatte, und nur auf Persönlichkeit und Sprunges der Ordnungsruf erfolgen muß Borrosch. Ich erbitte mir nun von derselben Gerechtigkeit des Hrn. Präsidenten (Lachen) auch die Zurücknahme des mir auferlegten und von mir mit dem schuldigen Gehorsam befolgten Ordnungsrufes (Lachen), wir hängen heute zufällig zusammen wie die Glieder einer Kette, und sind leider gezwungen, trotz allen Feindseligkeiten uns Einer an den Ändern zu klammern. Der Herr Abg. (ich weiß nicht, welchen Bezirk er vertritt.) (Präsident (berichtigt) "von Eisenbrod, '' hat sich eine Persönlichkeit dadurch zu Schulden kommen lassen, daß er eine zurückgenommene, ja sogar abgebetene Äußerung dem ungeachtet absichtlich im falschen Sinne wieder auffaßte. (Ruf: Zur Sache!) und wohlfeilen Preises auf diesem Kampfplatze turnierte, also fallt auch mein Ordnungsruf weg, sonst bleibe ich bei meinem Rechte des Ordnungsrufes gegen den Hrn. Abgeordneten von Eisenbrod.

Präs. Ich erlaube mir in Betreff dieser Entschuldigung des Abg. Borrosch nur die Bemerkung, daß es einer ausdrücklichen Zurücknahme des Ordnungsrufes nicht bedarf, weil ich eben aus dem Grunde den Abg. R i e g e r zur Ordnung gerufen habe, weil ich d. e Erklärung und die Entschuldigung des Abg. Borrosch in Betreff der Nationalitätenvorliebe für vollkommen befriedigend gehalten habe. Ist das zureichend für den Hrn. Abg. Borrosch? ich habe gesagt ihre Erklärung und Entschuldigung in Betreff der Nationalitätenvorliebe sei so befriedigend gewesen, daß ich die Anschuldigung des Abg. Rieger als Anlas zum Ordnungsruf ansah, ich habe daher den Ordnungsruf schon früher zurückgenommen, so daß es nicht mehr notwendig ist, es ausdruckt ich zu tun. (Lachen) Jetzt sangen die 10 Minuten der Bedenkzeit an (die Sitzung wird auf 10 Minuten sistiert.)

(Nach Verlauf der 10 Minuten)

Präs. Ich bitte meine Herren die Plätze einnehmen zu wollen. Der Herr Berichterstatter hat noch vorlausig eine Bemerkung zu machen, welche auf den Antrag der Kommission selbst von Einfluß sein durfte.

Doliak. Es heißt im Antrabe des Petitionsausschusses, welcher, wie ich schon früher zu bemerken die Ehre gehabt hatte, wörtlich von dem Begehren der Herren Deputierten Dalmatiens abgeschrieben würde, das von allen Vorschlagen, Amendementsberichten und Sitzung  Protokolls  Verhandlungen der Kammer und von der Geschäftsordnung, Übersetzungen zu veranlassen seien Nun scheint das Wort Verhandlung der Kammer missverständen worden zu sein. Es ist auch wahr, das es einer verschiedenen Auslegung fähig ist, darunter hat man nämlich die stenographischen Berichte verstanden. Ich habe darüber mit den Herren Deputierten von Dalmatien in diesem Augenblicke Rücksprache gepflogen und sie haben erklärt, daß sie darunter nicht die stenographischen Berichte verstehen, sondern daß sie sich mit einem kurzen Auszüge, allenfalls wie er in der Wiener Zeitung vorkommt, begnügen, daß sie auch nur das gemeint haben und in diesem Sinne das Wort: Verhandlung der Kammer verstanden wissen wollen. Dieß habe ich mir der hohen Kammer vorzutragen erlaubt, um vielleicht diejenigen, die noch Anstand nehmen sollten, diesem Antrage stattzugeben, zu bewegen, dafür zu stimmen, denn jetzt durfte die Schwierigkeit der praktischen Ausführbarkeit dieser Bitte den Herren Deputierten von Dalmatien nicht mehr so groß sein.

Präs. Ich erlaube mir den Antrag des Abgeordneten Löhner nochmals zu lesen, und dann die Abstimmung vorzunehmen. Er lautet:

"Die Petition von Dalmatiner Deputierten behufs der Frage, nie weit die Ausführung praktisch möglich sei, an eine Kommission von 9 aus den Abteilungen gewahlten Gliedern zu übergeben. " Diejenigen Herren, die für Annahme dieses Antrags sind, wollen es durch Aufstehen kund geben.

(Minorität.)

Nunmehr kommt der Antrag des Abgeordneten Borrosch zur Abstimmung. Er lautet: Borrosch beantragt eine Kommission, um in einer das Prinzip der Notwendigkeit einer parlamentarischen Sprache anerkennenden praktischen und mit möglichster Zeitersparniß ausführbaren Weise es jenen Abg, die nicht deutsch verstehen, möglich zu machen, sich an wichtigen Abstimmungsfragen auf diesem ersten konstituirenden Reichstage zu beteiligen.

Eine Stimme: Ich bitte hier ist namentliche Abstimmung

Präs. Der Antrag wurde zurückgenommen. Doliak. Nein. ich bleibe dabei. Präs. Also hier ist der Antrag auf Namensaufruf, der ursprünglich unterstützt worden ist. Mehrere Stimmen: Bei diesem Antrage nicht. Präs. Ja soweit mir der Gang der Verhandlung begannt ist, ist ursprünglich Namensaufruf überhaupt angesucht und beschränkt worden auf den Antrag des Abg. Borrosch, und später auch auf den der Kommission, und rücksichtlich der Kommission st davon abgegangen worden. Doliak. Nein, ich bleibe dabei. Ullepitsch. Es liegen aber zwei Anträge des Abg Borrosch vor, der eine ist ein selbständiger, der andere aber als Amendement zu dem Antrage der Petitions Kommission gestellt worden, und nur auf den Letzteren dürfte sich die beantragte Abstimmung durch Namensaufruf beziehen.

Abg. Borrosch. Es hat der Herr Berichterstatter ausdrücklich erklärt, bloß für den Bericht des Petitionsausschusses die Abstimmung durch Namensaufruf gemeint zu haben.

Berichterstatter Doliak. Später habe ich erklärt und den Antrag gestellt, auch über den Antrag des Borrosch namentlich abstimmen zu lassen.

Abg. Borrosch. Der erste gehört dazu, der andere gehört aber nicht hierher.

Abg. Hawelka. Ich stelle den Antrag, daß mit Namensaufruf abgestimmt werde

Präs Sollte noch ein Zweifel obwalten, so bitte ich auszusprechen, ob der Antrag auf Abstimmung durch Namensaufruf von Hawelka unterstützt wird Abg. Hasselwanter. Der Antrag zur Abstimmung durch Namensaufruf kann nur bis zum Schlusse der Verhandlung gestellt werden, ich glaube daher, daß es jetzt nicht mehr angeht, weil wir schon in der Abstimmung über die Fragestellung begriffen sind

Präs. Ich glaube, es handelt sich nur um die Behebung eines Zweifels, weil schon Doliak diesen Antrag gestellt hat. Ich ersuche die Herren Secretäre vor allem andern anzugeben, wie sie es bemerkt haben, wer eigentlich den Namensaufruf gefordert.

Schriftf W i e s e r. Ich habe es so bemerkt. Nach dem Vortrage des Antragestellers hat Borrosch beantragt, daß, wenn es für die Dalmatiner gilt, es für alle andern Provinzen gelten soll und dann hat der Antragsteller auch für dieses Sohsamendement die Abstimmung durch Namensaufruf begehrt.

Präs. Es unterliegt keinem Zweifel mehr über diese Aufklärung Ich werde daher den Antrag noch einmal lesen und ihn darauf zur Abstimmung bringen durch Aufstehen. Borrosch's Antrag lautet:

(Liest ihn)

Diejenigen Herren, welche sich für diesen Antrag aussprechen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht)

Er ist in der Minorität geblieben Nunmehr bringe ich die Verbesserungsantrage die unmittelbar zum Commissionsanträge gestellt worden sind zur Abstimmung in der schon früher angedeuteten Ordnung Es hat nämlich der Abgeordnete Bodnar einen Verbesserungsantrag zum Antrag des Abg. Hawlicek gestellt, welcher letztere wieder zum Commissionsanträge gestellt wurde Ich muß daher zuerst den Antrag des Hawlicek lesen.

(Liest ihn)

Dazu wurde gestellt der Verbesserung Antrag auf Berücksichtigung der moldauischen Sprache. Der Verbesserungsantrag muß zuerst zur Abstimmung kommen.

Diejenigen Herren, welche für den Antrag des Abg. Bodnar stimmen, wollen es durch Ausstehen kund geben.

(Geschieht.)

Es ist die Majorität

Ich bringe daher den Antrag des Abg. Hawlicek vor, er lautet: Es möge vor jeder Abstimmung, wenn sie von 10 Mitgliedern der h. Kammer gefordert wird, die Abstimmungsfrage von einem durch die Kammer gewählten Translator aus der Kammer auch in polnischer oder ruthenischer Sprache laut gestellt werden. Dieser Antrag wird angenommen Jetzt werde ich den Commissionsantrag wie der amendirt ist, durch den Antrag des Abg. Hawlicek vorlesen lassen, jedoch früher noch den Antrag des Abg. Borrosch zur Abstimmung bringen. Doch kann der Antrag des Abg. Borrosch nicht früher zur Abstimmung gebracht werden, bevor nicht neuerdings der frühere Antrag gelesen ist.

Borrosch. Ich beantrage nur dann die Theilung desselben (Der Antrag wird gelesen)

Präs. Der Antrag des Abg. Borrosch geht dahin, der Antrag des Petitionsausschusses soll nicht auf die Dalmatiner beschrankt, sondern auf alle im Reichstage vertretenen Nationalitäten ausgedehnt werden. (Auch dieser Antrag wird angenommen) Jetzt werde ich mir erlauben, nachdem schon über die Amendements abgestimmt wurde, über den Wunsch des Abg. Borrosch, nämlich die Theilung des Commissions Ausschusses abstimmen zu lassen.

Brestel. Da die Amendements angenommen wurden, so entfällt die Abstimmung über die Theilung von selbst

Borrosch. Durchaus nicht.

Dilewsky. Ich bitte um Theilung der Frage

Präs. Ich glaube, die Theilung wäre vorzunehmen nach den Sätzen.

Dilewsky Ich erlaube mir einen Vorschlag zu machen. Ich bitte aus dieser Frage, wo von den Verhandlungen der Kammer die Rede ist, eine besondere Frage zu machen Gleispach. Ich erlaube mir gegen diese beiden Anträge einen Gegenantrag zu stellen, daß die Frage gar nicht getheilt, sondern der Antrag der Commission zur Abstimmung gebracht werde.

Borrosch Ich berufe mich auf die Geschäftsordnung, wir haben eben das Amendement über die Ausdehnung auf alle Nationalitäten erledigt, es bleibt daher bei der früher von mir beantragten Trennung, kraft des mir zustehenden Rechtes.

Präs. Ich erlaube mir den darauf bezüglichen Paragraph 76 der Geschäftsordnung vorzulesen, welcher lautet "Wenn gegen die Ordnung und Fassung der Fragen vor der Versammlung nichts erinnert wird, hat der Präsident, ehe er zur Abstimmung auffordert, nach jeder Frage, wenn wenigstens zehn Mitglieder es verlangen, durch zehn Minuten inne zu halten, und erst nach deren Verlauf kann zur Abstimmung geschnitten werden " Ich frage ob der Antrag des Abg. Borrosch auf Theilung der Fragen unterstützt wird? (unterstutzt) Diejenigen Herren, welche sich dafür aussprechen wollen, daß die Frage getheilt werde,


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