Pátek 22. záøí 1848

Officielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages.

Fünfundvierzigste Sitzung des constituirenden Reichstages am 22. September 1848.

Tagesordnung:

1. Ablesung des Sitzungsprotokollen vom 19. September.

2. Berichte des Petitionsausschusses.

3. Berichte des Finanz  Ausschusses a) über den Antrag des Abg. Borrosch wegen der Vorschussleistung von 2 Millionen und b) über den Antrag des Finanzministers wegen Ausschreibung der Steuern für das Verwaltungsjahr 1849.

4. Begründung des Antrages des Abgeordneten Brettel auf Niedersetzung einer Commission für die internationalen Beziehungen.

Hofloge leer:

Vorsitzender: Präsident Strobach. Auf der Ministerbank: Doblhoff, Latour, Bach, Krauß, Schwarzer, Hornbostl.

Anfang um halb 11 Uhr.

Präs. Die zur Eröffnung der Sitzung erforderliche Anzahl der Mitglieder ist bereits vorhanden; ich erkläre die Sitzung für eröffnet, und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll über die letzte Sitzung vorzulesen.

Zwickle liest das Protokoll vom 19. September 1848.

Präs. Wünscht Jemand das Wort? Thinnfeld. Wie ich vernommen habe, ist dem Abg. Trummer und Thinnfeld ein dreitägiger Urlaub bewilligt worden?

Zwickle. Trümmer und Sitka.

Präs. Diejenigen Herren, die sich für Genehmigung des Protokolle aussprechen, wollen aufstehen. (Geschieht.)

Bevor wir zu einem andern Gegenstande übergehen, mache ich die Bemerkung, daß ich im Vollzuge der letzten Reichstagssitzung, eine Note aus dem Vorstandsbureau an die Deputation der ungarischen Nationalversammlung erlassen habe, in welcher ich diese Deputation eingeladen habe, ihre Mittheilungen schriftlich an den Reichstag zu machen. Darüber ist mir nun die Erledigung zugekommen, und ich ersuche den Herrn Schriftführer, dieselbe der hohen Kammer mitzutheilen.

Streit liest:

An den Herrn Präsidenten der constituirenden Reichsversammlung, Herrn Strobach.

"Nachdem die Abgesandten der ungarischen Nationalversammlung unmittelbar an die österreichische constituirende Reichsversammlung geschickt worden sind, fühlen sie sich nicht ermächtigt, mit dem Herrn Reichstags  Präsidenten sich in schriftliche Mittheilungen einzulassen.

Wollen Sie Herr Präsident die Versicherung der vollkommensten Hochachtung genehmigen.

Wien den 20. September 1848. Im Namen der Abgesandten des ung. Reichstages Dr. Siegmund v. Perény. Präs. Was ich that, that ich in Folge der Ermächtigung der hohen Kammer; ich glaube, es bedarf keines weiteren Kommentars, und ich wäre der Meinung, diese Erledigung lediglich ad acta zu legen.

Ich ersuche den Herrn Schriftführer das Verzeichniß der Eingaben vorzulesen. (Secr. Streit liest das Verzeichniß vor.) Wünscht Jemand das Wort?

Streit. Es ist von mehreren Herren Abgeordneten das Verlangen gestellt worden, damit die verlesenen Eingaben auch in die stenographischen Berichte aufgenommen werden. Wenn die hohe Versammlung sich dafür ausspricht, so werde ich in Zukunft die Verfügung treffen. Für die Vergangenheit wird das Bureau einen Ausweis in Druck legen und verteilen lassen.

Borrosch. Ich erlaube mir das Wort in zweifacher Beziehung zu ergreifen, und zwar erstens in Betreff meiner Eingaben. Die hohe Kammer wird mir die Gerechtigkeit wiederfahren lassen, daß ich sie bisher mit Anträgen nicht heimgesucht habe. Die Eingaben jedoch, welche ich für heute eingebracht habe, erscheinen mir sämtlich so dringend, daß ich bitten muß, mir die Begründung derselben zu gestatten, um mir die Priorität vor vielen andern, auf uns harrenden Eingaben, welche minder wichtig sind, zu sichern. Wenn, wie es eben verlautet hat, diese Eingaben künftig auch in die stenographischen Berichte sollen aufgenommen werden, so würde ich zweitens beantragen, daß dann die Anträge, ganz so wie sie der Antragsteller einbringt, veröffentlicht werden; denn die heute vorgelesenen Anträge, welche der notwendigen Kürze halber natürlich nur auszugsweise konnten gegeben werden, widersprechen theils dem Sinne, den sie haben, und sind zum Theile so lückenhaft, daß sie eben dadurch unverständlich werden.

P r ä s. Wünscht der Abg. Lasser das Wort?

Abg. Laffer. Ich muß mir die Frage erlauben, ob die Begründung für heute schon gewünscht wird, weil ich in diesem Falle in der fatalen Lage wäre, schon wieder im Namen des Petitionsausschusses mich dagegen zu verwahren.

Abg. Borrosch. Ich werde bei der nächsten Sitzung um diese Rücksichtnahme bitten und erinnere nur an den 13. September!

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Abg. Borrosch dießfalls diesen Gegenstand bei der Feststellung der Tagesordnung zur Sprache bringen dürfte; was den zweiten Punct anbelangt, daß diese Anträge dem Drücke zu übergeben wären, so erlaube ich mir zu bemerken, es ist mir nicht angenehm, wieder auf die Geschäftsordnung hinzuweisen, daß nur Anträge zu drucken sind, wenn sie hinreichende Unterstützung gefunden haben.

Abg. B o r r o s c h. Ich glaube mißverstanden zu sein; es hieß vorher, daß diese Eingaben, wie sie hier vorgelesen werden, auch stenographisch sollen aufgenommen und veröffentlicht werden, da nun aber, wie dieß z. B. bei meinen Anträgen der Fall war, wegen der nöthigen Kürzung im Protokolle der Sinn leicht verfehlt, oder lückenhaft dargestellt wird, und es dem Antragsteller um des Zweckes willen doch nicht gleichgültig sein kann, wenn sein Antrag auf diese Weise verstümmelt in die Öffentlichkeit gelangt, so muß ich darauf bestehen, daß die Anträge in den stenographischen Berichten genau so, wie sie der Antragsteller niederschrieb, aufgenommen werden.

P r ä s. Ich glaube wieder darauf hinzuweisen, daß dieß dem §. 64 der Geschäftsordnung widersprechen würde.

Streit. Es ist allerdings richtig, daß die Anträge des Abg. Borrosch nicht so vollständig extrahiert worden sind, als sie wirklich in's Bureau gelangten; es wird aber selbst trotz dieser Unvollständigkeit jedem Abgeordneten frei stehen, wenn er eine nähere Einsicht davon haben will, sich im Bureau dieselbe zu nehmen; ich glaube also, daß es nicht nothwendig sein wird, von den bestehenden Regeln eine Ausnahme zu machen.

Präs. Es könnte vielleicht in der Art geschehen, wenn irgend ein Auszug aus dem Antrage den Wünschen des Abgeordneten nicht entspricht, so steht es ihm frei, ihn zu berichtigen, weil das einen Gegenstand der stenographischen Berichte bildet, und dazu zwei Stunden nach der Sitzung freistehen.

Skoda. Ich bitte um das Wort; ich habe eine Interpellation an den Herrn Präsidenten. Der Abg. Strasser hat unter dem 14. Juli folgenden Antrag gestellt:

"Es sei zur Beseitigung aller, mit dem bestehenden Militärconscriptionsgesetze verbundenen Ungerechtigkeiten und Willkürlichkeiten, sogleich ein neues, auf dem Principe der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetze beruhendes Regulativ zu verfassen, und dasselbe unverzüglich in Wirksamkeit zu setzen. "

In Erwägung, daß dieser zeitgemäße Antrag bereits unter dem 25. Juli von der ganzen hohen Kammer unterstützt worden, und der hier wegen zusammengesetzte Ausschuß schon vor längerer Zeit den betreffenden Gesetzentwurf vorgelegt hat; in Erwägung, daß seit dem 31. August in unserem Gesamtvaterlande keine Unterthanen mehr bestehen, daß aber bis zu diesem Augenblicke 100. 000 unserer Mitbürger durch ihre Einreihung in der Armee, nicht nur keine freien Staatsbürger sind, sondern, daß sie noch immer von den Fesseln der alten Zustände hart bedrückt werden; in Erwägung, daß es doch an der Zeit ist, die Armee des alten Österreichs in eine Armee des neuen constitutionellen und demokratischen Österreichs umzuwandeln; in Erwägung, daß ich bezüglich dieses sehr wichtigen und zugleich sehr dringenden Gegenstandes umfassende Anträge zu stellen beabsichtige, so erlaube ich mir die Anfrage, ob der Herr Präsident nicht geneigt wäre, diesen betreffenden Gesetzentwurf schon für die allernächste Sitzung auf die Tagesordnung zu bringen.

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken Sierakowski. Ich bitte Herr Präsident.

Präs. Ich bitte, ich muß zuerst mit einem Gegenstände fertig werden, bevor ich zu einem zweiten schreite. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß die Feststellung der Tagesordnung immer vor dem Schlüsse der Sitzung stattfindet, und es vielleicht dann an der Zeit wäre, wenn dieser Gegenstand noch einmal rege gemacht, und in Erwägung gebracht werden würde.

Skoda. Wenn der Herr Präsident vielleicht die Güte haben wollten, die dießfällige Anfrage sogleich an die Kammer zu stellen.

Präs. Ich bitte dieß am Ende der Sitzung zu thun, weil wir heute offenbar zum zweiten Gegenstande schreiten müssen, welcher den Gegenstand der heutigen Tagesordnung selbst bildet.

Wünscht der Abg. Sierakowski in Betreff der vorliegenden Gegenstände das Wort.

Abg. Sierakowski. Über was für eine Sache, über die heutige Tagesordnung?

Präs. Ich glaubte, daß der Abg. Sierakowski etwas vorzubringen hatte aus Anlaß dieser Bemerkung des Abg. Skoda. Abg. Sierakowski. Nein.

P r ä s. Damit wir in den Gegenständen der Tagesordnung fortfahren, erlaube ich mir den Herrn Secretär Ullepitsch zu ersuchen, die Urlaubsgesuche vorzulesen.

Abg. Löhner. Herr Präsident, ich bitte mir nachdem die Urlaubsgesuche werden verlesen sein, eine Bemerkung über die Urlaube zu gestatten.

Präs. Erst nach der Verlesung?

Abg. Lohner. Ja.

Ullepitsch. Vorerst habe ich der hohen Kammer die Mittheilung zu machen, daß sich neuerdings zwei Abgeordnete angemeldet haben, nämlich Johann Kaubek, für den Wahlbezirk Pisek in Böhmen und Anton Lauffenstein, für den Wahlbezirk Weichselberg in Illirien, so daß sich die Zahl der bis nun angemeldeten Abgeordneten auf 377 erhöht, wovon 33 auf Urlaub abwesend sind. Es liegen weiteres 6 neuerliche Urlaubsgesuche vor, und zwar vorerst das Urlaubsgesuch des Joseph Schmieder e r, um einen dreiwöchentlichen Urlaub vom 26. d. M. angefangen. (Liest das Gesuch.)

Präs. Wünscht Jemand das Wort?

Abg. Lanner. Ich glaube, daß die Staatsangelegenheiten wohl vorgezogen werden müssen, den Privat Angelegenheiten; hier handelt es sich um Privatangelegenheiten, daher widersetze ich mich. (Bravo.)

Präs Sie sind daher der Ansicht, daß kein Urlaub ertheilt werde?

Abg. Lanner. Ich trage an, daß die Bitte nicht gewährt werde.

Präs. Da ich die Frage positiv stellen muß, so muß ich sie für den Antrag selbst stellen, damit diejenigen Herren aufstehen, die für den Urlaub sind, weil sich daraus ergeben wird, falls der Urlaub bewilligt wird, daß der andere Antrag sich von selbst behebt. Diejenigen Herren, die für den Urlaub sind, wollen es durch Aufstehen erklären. (Geschieht.) Der Urlaub ist bewilligt, es entfällt daher der gegentheilige Antrag.

Ullepitsch. Die weiteren Urlaubsgesuche sind folgende: das des Abg. Friedrich Thiemann, um einen 10tägigen Urlaub vom 26. d. M. angefangen; das des Abg. Iwan Dolinczuk, um einen 8 tätigen Urlaub; das des Abg. Maximilian Sterz, um einen 13 tätigen Urlaub vom 25. d. M. angegangen. (Diese drei Urlaubsgesuche werden von der hohen Versammlung bewilligt.) Ein weiteres Gesuch ist das des Abg. Wenzel Fleische r, um einen 14 tätigen Urlaub vom 26. angefangen.

Präs Wünscht Jemand das Wort?

Abg. Löhner. Ich kann nur den Wunsch wiederholen, den der Abgeordnete vor mir ausgesprochen hat, nämlich, daß sich die Kammer in Bezug auf Urlaubsangelegenheiten etwas strenger zeigen möchte, weil nach meinem Dafürhalten die Zahl der Urlaubsnehmer bedeutend angewachsen ist, und wenn wir auf diesem Wege fortgehen die Zahl nicht einmal eine beschlußfähige bleiben wird. Sie nähert sich bereits dem Zehntel unserer Versammlung. Wir haben 33 Urlauber, wenn wir die neuen dazu rechnen, so haben wir 40 Beurlaubte. (Sie kommen ja wieder zurück. Mir scheint in Ansehung der Wichtigkeit der Kammer, mithin auch der Wichtigkeit ihrer Vollzähligkeit nöthig, daß man strenge prüfe, und daß man sich überzeuge, daß nur Krankheit, besondere häusliche Unglücksfälle oder Communal Pachten allerdings dazu genügend sind. In Bezug aber auf Ordnung von Vermögens  Verhältnissen, ohne übrigens auf diesen speciellen Fall einzugehen, möchte ich im Allgemeinen den Wunsch aussprechen, daß die hohe Kammer sich in diesem Puncte etwas strenger zeigen möchte, da jedenfalls die Entschädigung, die uns das Land gibt, auch ein Grund sein muß, unseren Patriotismus zu zeigen, und über manche kleine Verluste hinweg zu gehen.

Rieger. Ich bin ganz der Ansicht des Abg. für Satz, ich glaube gleichfalls, daß die hohe Kammer bei Ertheilung von Urlauben etwas vorsichtiger sein sollte, und nicht ohne wichtige Gründe einen Urlaub bewilligen möchte.

Indessen habe ich zu bemerken, daß bereits mehrere Urlauber von ihrem Urlaube eingetroffen sind.

Ich weiß ihrer Zweie, nämlich aus Böhmen, und wünschte daher zu wissen, ob diese von der Zahl, der auf Urlaub Abwesenden, subtrahiert werden.

Secr. Ullepitsch. Die vom Urlaub Rückkehrenden werden von der Zahl der beurlaubt Vorgemerkten allerdings subtrahiert, sobald sie dein Vorstandsbureaus ihre Rückkunft bekannt geben.

Rieger. Ich glaube, es müßte alsdann, wenn sie subtrahiert werden, die Zahl viel kleiner erscheinen.

Secr. Ullepitsch. Sie werden, wie gesagt, zuverlässig subtrahiert, jedoch kann das füglich nicht früher geschehen, als bis ihre Rückkehr dem Vorstandsbureaus bekannt wird. Der Urlaub des Abg. Fleischer wird durch Aufstehen bewilligt, so wie auch das Urlaubsgesuch des Abg. Mayer, in Wirthschafts und Familien  Angelegenheiten, auf 10 Tage, nämlich vom 23. September bis 2. Oktober. L ö h n e r. Die Urlaubs  Angelegenheiten sind bereits zu Ende, und in diesem Falle bat ich um das Wort.

Ich muß vor Allem bemerken, daß nach Mittheilung meines Collegen des Abg. für Krumen der Abg. D e p i l auf Urlaub gegangen war, daß sich der Abg. Debil zu seinen Committenten geäußert habe, wie diese Committenten dein Abg. für Krunau mitgetheilt haben, er gedenke nicht mehr zurückkehren, sein Urlaub ist bereits vor 12 Tagen abgelaufen. Es scheint daher nöthig:

1. Um Auskunft in Bezug auf dieses Gesuch, ob nämlich wirklich 12 Tage, seitdem der Urlaub abgelaufen ist, verstrichen sind, oder respective über die Frist, die ihm gegeben war, und 2. Sobald ich diese Auskunft habe, werde ich  dann einen Antrag in Bezug auf die Urlaube selbst stellen.

Ullepitsch. Ich vermag diese Auskunft aus dem Gedächtnisse nicht zu geben. Die Urlaubstabelle befindet sich im Vorstandsbureau, ich kann sie aber auf Verlangen holen lassen.

Löhner. Ich will über diesen einzelnen Fall hinausgehen, muß aber die Kammer vorbereiten, daß ich auch hierauf das Princip anwenden werde, jetzt aber gehe ich auf das Princip selbst über. Ich würde ersuchen, daß es zur Regel gestellt werde, daß das Bureau zugleich mitzutheilen habe, sobald ein Abgeordneter die bewilligte Frist nicht einhält, ohne um einen neuen Urlaub einzuschreiten. Wenn man dieß ohne Controle läßt, so werden einzelne Bezirke längere Zeit ohne Vertretung bleiben, als die Kammer zu bewilligen für gut befunden hat; ich stelle daher den Antrag, daß das Bureau künftig eine Vormerkung halte, und im Falle ein Abgeordneter ohne Entschuldigung seine Urlaubszeit nicht einhält, dieß der Kammer bekannt gegeben werden möchte, indem ich glaube, daß, nachdem ein Abgeordneter seine Frist überschritten, und keine standhältigen Gründe zu einem neuerlichen Urlaub eingebracht hat, er von der Kammer als ein solcher betrachtet werde, welcher nicht die Möglichkeit oder den Willen hat, seine Pflicht zu erfüllen; und es möge von der Kammer ein Präclusivtermin festgesetzt werden, nach dessen Ablauf eine neue Wahl auszuschreiben wäre. Dieß möge allgemein gelten. Und zweitens würde ich wünschen, ohne heute, wo vielleicht die Petitionskommission schon dringt, ihre Referate anzugeben, daß überhaupt ein Princip aufgestellt werde, nach welchem bestimmt wird, wie viele beurlaubt werden dürfen; denn bei einer unbeglänzten Urlaubsbewilligung für jeden Einzelnen, laufen wir Gefahr, diejenigen Fälle, welche unwichtig sind, berücksichtigt zu haben und später gegen wichtigere strenger sein zu müssen, wo es unbillig wäre.

Ich glaube, daß ein Zehntheil der Kammer auf Urlaub, ein schon zu hoher Quotient gegen die Zahl der ganzen Kammer ist. Ich muß namentlich aufmerksam machen, daß auch über die Länge der Urlaube irgend ein Princip, irgend eine bestimmte Zeit müßte angenommen werden, von welchem man ohne hinlänglichen Grund nicht abgehen soll. Ich mache die Bemerkung, wiewohl diese Fälle mehrere mir befreundete Collegen betroffen haben, daß Einzelne, die jetzt Urlaub genommen haben, über ihr Urlaubsgesuch vielleicht 6 bis 8 Wochen abwesend sind; auch das ist ein Übelstand. Das möge die hohe Kammer erwägen und eine Abhilfe treffen.

Ullepitsch. Auf die Bemerkung des Herrn Abgeordneten von Saaz, belangend die vom Vorstandsbureau zu führende Vormerkung über die bewilligten Urlaubsgesuche, muß ich erwidern, daß diese Vormerkung im Vorstandsbureau, und zwar bezüglich aller von der hohen Kammer bis nun bewilligten Urlaubsgesuche genau geführt werde, und daß in die dießfällige Urlaubstabelle, sowohl die Dauer, als auch der Antrittstag des bewilligten Urlaubs aufgenommen wird. Jeder der Herren Abgeordneten, der es wünscht, kann diese Tabelle einsehen, und sich aus derselben die Überzeugung verschaffen, ob ein Abgeordneter noch innerhalb der ihm bewilligten Urlaubsfrist abwesend ist, oder ob selbe bereits überschritten sei. 

Löhner. Ich würde bitten, wenn es möglich wäre, daß wir in Bezug auf den erwähnten Fall auch zu einem Beschluß kommen, um zu ersehen, daß der Abgeordnete wirklich über 12 Tage abwesend ist, er aufgefordert werde, sich einzubinden, oder sein Mandat zurückzustellen.

Ullepitsch. Wenn es der Herr Abgeordnete wünscht, so kann ich die Urlaubstabelle sogleich aus dem Vorstandsbureau holen lassen, aus dem Gedächtnisse aber, wie ich es bereits früher bemerkte, kann ich diese Auskunft nicht ertheilen.

Präs. Die Mittheilung darüber kann in der nächsten Sitzung stattfinden.

Dylewski. Ich habe eine Interpellation an den Herrn Finanzminister.

Präs. Werden erlauben, wir haben früher noch einige Kleinigkeiten abzutun. Will der Herr Abgeordnete von Saaz diesen Gegenstand gleich in Berathung gezogen haben, oder bei Veranlassung eines vorkommenden Falles?

Löhner. Ich stelle es dem Herrn Präsidenten und dem Vorstandsbureau anheim, die nöthigen Maßnahmen zu treffen, wenn es sich findet, daß der Abgeordnete Depil um 12 Tage bereits seinen Urlaub überschritten hat.

Präs. Ich erlaube mir eine Mittheilung zu machen, daß an den Reichstag eine Einladung zur Fahnenweihe der 4 Stadtbezirke ergangen ist; diese wird übermorgen am 24. um 9 Uhr Früh am Josephstädter Glacis abgehalten werden. Diejenigen Herren, welche sich zu betheiligen und Eintrittskarten wünschen, wollen sich in dieser Hinsicht an die Herren Ordner wenden. Ebenso eine Mittheilung, daß die Mitglieder des Finanzausschusses eingeladen werden, Samstags 10 Uhr Vormittag sich versammeln zu wollen. Auch daß der Vorstand des Finanzausschusses die Anzeige erstattet, daß bei Abgang des Abgeordneten Alois Fischer ein Ersatzmann für Oberösterreich zu wählen wäre. Es beruht diese Wahl des Ersatzmannes auf demselben Principe, welches bei dem Constitutionsausschusse zu Grunde gelegt wurde; ich glaube, es wird nicht nöthig sein, über die Anwendung des Principes auf den vorliegenden Fall erst abstimmen zu lassen, und ich glaube, daß, wenn keine Einwendung gemacht wird; die Wahl stattzufinden hätte; ich würde mir erlauben, die Herren Glieder für das Gouvernement Oberösterreich zu bitten, die Wahl morgen vorzunehmen. Sollte es gefällig sein, die Interpellation vorzunehmen?

Abg. D y l e w s k i. Am 2 1. August, bei der Verhandlung wegen des Kredits von 20 Millionen, habe ich unter andern Bedingungen auch diese gestellt, daß die nicht verkauften Hypothekenscheine, welche im Betrage von 30 Millionen mit der Versicherung auf der Saline Gmunden emittiert würden, zu vertilgen seien. Die spätere Verhandlung ergab, daß ich damals bei dieser Bedingung nicht beharren konnte, und ich habe mir damals vorbehalten, deßhalb einen besonderen Antrag zu stellen. Um ihn nun ganz der Sache entsprechend stellen zu können, bitte ich den Herrn Finanzminister, daß er für die nächste Sitzung, wenn es möglich ist, uns 1. den Vertrag auf den Tisch des Hauses niederlege, welcher wegen dieser Hypothekenscheine mit der hiesigen Bank geschlossen wurde; 2. gleicher Zeit gefälligst mittheile, wie viel von diesen verkauft wurden; 3. und auch die Gründe mittheile, aus welchen er glaubt, daß vielleicht der Verkauf der weiteren Hypothekenscheine nöthig ist? Ich bitte die Mittheilung in nächster Sitzung zu machen.

Krauß. Was die erste Frage betrifft; nämlich den Vertrag, so ist derselbe zwei Mal schon der hohen Kammer vorgelegt worden, er befindet sich unter den Beilagen des Vortrages über den Credit von 20 Millionen, da liegt der Vertrag abgedruckt bei.

Die Größe der Summen, welche schon hinaus gegeben worden sind, nimmt von Tag zu Tag zu; es ist das Geschäft folgendes: Die Bank hat sich herbeigelassen den Finanzen einen Betrag bis zum Belaufe von 30 Millionen vorzustrecken. Die Finanzen haben dagegen diese Hypothekarscheine an die Bank ausgefolgt, und die Bank regressirt sich durch den Verkauf dieser Scheine; es werden fortwährend solche Scheine von der Bank abgesetzt, der Betrag ist jetzt etwa auf 5 Millionen gestiegen, jedoch kann ich den Betrag nicht mit Genauigkeit bestimmen, weil in den Provinzen dasselbe geschieht. Es ist klar, daß diese Operation dazu dient, um die Menge der ausgegebenen Noten zu vermindern, und auf diesem natürlichen Wege die Banknoten wieder an die Bank zurück zu führen.

Was die dritte Frage betrifft, ob es nöthig sein wird, fortzufahren? antworte ich: Es ist nöthig durch den Vertrag; wenn die Bank davon abgeht, so wird es nicht nöthig sein; wenn die Bank sich damit begnügen wird, daß sie von dem Staate 4 Procent von dem vorgestreckten Betrage erhalte; wünscht aber die Bank bei dem Vertrage zu beharren, so kann das Finanzministerium, als die andere vertragschließende Partei nicht einseitig den Vertrag aufheben.

Dylewski. Ich erlaube mir die Frage: hat die Bank ihre Vorschüsse in Banknoten oder barem Gelde gegeben?

Krauß. Sie streckte den Betrag in Banknoten vor, denn nachdem durch die Vorschrift, welche, glaube ich, im Monat Juni erlassen worden ist, die Einwechselung der Banknoten beschränkt wurde, und der Münzvorrath bei der Bank sehr abgenommen hatte, ist es natürlich, daß die Bank ihre Zahlungen in Banknoten leistete; ebenso die Vorschüsse, die sie der Staatsverwaltung leistete. Es ist gerade der Zweck, daß weil durch diese Zahlungen nothwendiger Weise die Menge der Banknoten vermehrt werden mußte, auf diese Art durch den allmäligen Verkauf der Hypothekaranweisungen die Banknoten an die Bank zurückfließen.

Es scheint, diese Maßregel dürfte nicht unterbrochen werden, indessen, wenn die Bank selbst beistimmt, dürfte es keinen Anstand unterliegen.

Dylewski. Ich bitte, noch eine Frage. Ich glaube, daß die Schuld nicht gemacht wurde, um den Credit der Banknoten zu halten, sondern so glaube ich, um die notwendigsten Bedürfnisse des Staates zu decken. Diesen Grund, den der Herr Finanzminister anführte, daß die Bank das brauchen wird, glaube ich ist für uns nicht hinreichend, denn nicht um der Bank die Banknoten wieder zurückzuführen, glaube ich, würde diese Staatsschuld contrahart, sondern um die Bedürfnisse des Staates zu decken.

Wenn also der Finanzminister in Beantwortung auf meine frühere Frage, wo ich sehr gerne die Notwendigkeit der Verwendung dieser Fonds einräume, mit der einzig wichtigen Rücksicht, auf den Bedarf des Staates in diesem Augenblicke keine genügenden Auskünfte liefern kann, dann bitte ich wenigstens diese Frage bei der verbrochenen Vorlage des Staatsbudgets zu berücksichtigen, damit wir doch über diese, bisher noch nicht erörterte Frage sprechen können.

Finanzmine. Kranß. Das Geschäft ist einfach dieses: Die Bank hat sich herbeigelassen, 30 Millionen dem Staate vorzustrecken, das hat sie auch getreulich erfüllt und die Staatsverwaltung hat sich verpflichtet, solche Hypothekaranweisungen, der Bank auszufolgen. Es wird also dadurch, daß die Hypothekaranweisungen verkauft werden, die Schuld des Staates nicht vermehrt, denn die Beträge der Anweisungen, welche die Bank verkauft, werden an der Schuld des Staates abgerechnet. Wir hatten feit April d. I. eine sehr schwere Zeit zu überstehen, wir hatten mit verminderten Hilfsmitteln, einen Krieg zu führen und alles dieses haben wir mit Hilfe dieser Maßregel vollführt. Diese ist höchst nützlich gewesen, weil sie dem Staate die Mittel um den niedrigen Zinsfuß von 4 Procent verschafft hat. Hätten wir einen andern Weg eingeschlagen, so hätten wir höhere Zinsen zahlen müssen, und die Mittel nicht zu der Zeit erhalten, als wir sie brauchten. Indessen ist es ganz richtig, wie der Herr Interpellant bemerkt, daß in das Staats  Budget dieser Gegenstand gehört und daselbst auch aufgeführt werden wird.

Abg. Sierakowski. Ich habe eine Interpellation an den Minister des Innern.

Präs. Werden erlauben, es ist das Institut der Interpellation Anmeldungen wieder eingeführt worden, und demnach hat der Abg. Fleischer zuerst das Recht.

Abg. Sierakowski. Ich bitte mich daher einzuschreiben.

Präs. Ja. Es wird geschehen. Ich bitte also den Abg. Fleischer.

Abg. Fleischer. An den Herrn Finanzminister. Ich habe dieselbe Petition in der damaligen Sitzung zurückgenommen, weil ich so frei war, meine Angelegenheit dem Finanzminister selbst zu übergeben, ich leiste daher Verzicht.

Präs. Der Abg. Dobrzánski an den Minister des Unterrichtes.

Abg. Dobrzánski. Ich ziehe sie ebenfalls zurück.

Präs. Dann ist weiter eine Interpellation des Abg. Haßelwanter an den Minister des Innern.

Abg. Potocki. Ich melde eine Interpellation an den Minister des Äußern.

Abg. Haßelwanter. Tyrol, das in den Tagen der Gefahr eben so schlagfertige, wie sonst so ruhige und stets treuergebene Alpenland, ist in voller Aufregung. Seine Hoffnung, die bisher so unvollständige Universität in Innsbruck zu einer ihrem Zwecke entsprechenden Hochschule baldigst befördert zu sehen, um daselbst durch Übersetzung des Seminatriums, die Theologie, und durch die Vereinigung der Militär und Civil Spitäler, allenfalls auch durch Übersetzung des Gebär und Findelhauses alle Laste die Medicin begründen zu können.

Diese Hoffnung würde den Tirolern durch ausgestreute Gerüchte nicht nur zu vereiteln gesucht, sondern auch die Kunde verbreitet, daß das Ministerium den Beschluß, oder wenigstens den Antrag habe, die Universität zu Innsbruck in der Gestaltung, wie sie gegenwärtig besteht, aufzuheben. Nach den mir und meinen Collegen in den letzten Tagen vielseitig zugekommenen Nachrichten aus den Provinzen, ist die dadurch erzielte Aufregung eine allgemeine, nicht bloß in der Stadt, sondern auch auf dem Lande. Aus dieser allgemeinen Aufregung ersieht man, daß auch eine allgemeine Theilnahme für die Wissenschaft bestehe, und daß selbst der Landmann Tyrol's den Werth der wissenschaftlichen Bildung anstrebe und schätze. Ich freue mich dieses Resultates. Um größere Stürme zu vermeiden, versammelten sich die Bürger Innsbrucks in einem großen Ausschusse, woselbst der Antrag des Ministeriums, die Universität aufzuheben, aufgetischt, und selbst der Antrag, die Sache an die hier anwesenden Volksvertreter zu weisen abgelehnt, vielmehr eine Verstärkungsdeputation nach Wien gesendet wurde, die sich bereits 2 Tage hier befindet. Ich nehme Umgang von dem, was ich darüber privatem seit den letzten Tagen vernommen habe, dann um weitere Entstellungen und Reklamationen zu vermeiden, wünsche ich eine offene Erklärung des Ministeriums vor dem hohen Reichstage. Dieses ist um so nöthiger, als, falls das Ministerium die Aufhebung der Universität zu Innsbruck zu beschließen oder auch nur zu beantragen fände, ich genöthigt wäre, und es als meine Pflicht erachten würde, einen Antrag im Namen Tyrol's der Reichsversammlung vorzulegen, und nicht bloß die Gründe dafür, daß die Universität fortbestehen müsse, sondern auch die Gründe darstellen würde, warum dieselbe durch die Fakultäten der Medicin und Theologie erweitert werden müsse. Im Falle der Bejahung meiner Frage bitte ich auch,  um die Vertreter vor dem Vorwurfe, als hätten sie die Interessen Tyrol's nicht beachtet, zu wahren,  um die Erklärung, ob es diesen Vertretern möglich gewesen wäre, einen solchen Ministerialantrag in Erfahrung zu bringen. Aber selbst in dem Falle, den ich zuversichtlich voraussetze, daß von dieser Aufhebung der Universität in Innsbruck gar keine Rede sei, selbst für diesen Fall wünsche ich, daß dieß öffentlich im Reichstage ausgesprochen werde, damit meine biedern Landsleute, welche durch solche falsche Gerüchte irre geführt wurden, strenge die Urheber dieser zur Empörung reitenden Gerüchte, erforschen, damit es sich dann zeige, wer zu der Partei in Tirol gehöre, die den Samen der Zwietracht über alle neue Institutionen und das Ministerium ausstreut, welche die Treue, des wie seine Berge starken Tyrhohlenvolkes zu untergraben sucht.

Es wird sich zeigen, ob sie Angehörige des alten Systems seien, die vor jeder Neuerung zittern, oder ob es solche gebe, welche die Gunst des Volkes dadurch zu erringen suchen, daß sie den bösen Geist durch Lüg und Trug über das Land heraufbeschwören, um dann diesen Lüftdrachen zu erlegen, und sich dadurch Siegeslorbeeren um ihre Stirne zu winden.

Ich stelle daher die Frage an das Ministerium: hat es die Aufhebung der Universität zu Innsbruck beschlossen oder auch nur Anträge dahin gemacht, von denen die Vertreter Tyrol's in diesem Reichstage hätten Kenntniß erlangen können?

Doblhoff. Ich will die offenste Erklärung geben, daß dem Ministerium die Absicht, die Universität zu Innsbruck aufzulösen, ganz und gar fremd ist, und daß es auch nicht den entferntesten Gedanken dazu gehabt hat; leider aber liefert das einen Beweis, daß man auch in Tirol bemüht ist, das Ministerium ohne allen Grund anzutasten.

Haßelwanter. So sind die Don Quixotischen Windmühlen auch in Tirol entdeckt.

Rieger. Ich wünsche eine Interpellation an den Minister des Sieges zu stellen. Nur ungern ergreife ich das Wort zu einer Interpellation; ich


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