Pátek 22. záøí 1848

weiß, daß die Zeit der hohen Kammer zu kostbar ist, als daß sie mit unnützend Interpellationen vergeudet werden könnte. Indes, wo die Übelstände so anwachsen, daß dadurch die Wohltaten der Constitution für ganze Länderstrecken, für ganze Classen der Gesellschaft unzugänglich werden, halte ich es für meine Pflicht, dieses zu thun, um auf diese Missstände zu deuten, und deren Behebung auf diesem Wege, der als der kürzeste erscheint, zu bewirken.

Es ist in Prag von den Unterossivieren der Garnison eine Versammlung abgehalten worden, bei welcher verhandelt würde über die Segnungen der Constitution im Allgemeinen, über die Stellung des Militärs im Volke, das wünschenswerte bessere Einvernehmen mit dem Bürger, und insbesondere auch über die Übelstände, die beim Avancement im Militär stattfinden, daß dem Adel noch immer der Vorzug beim Avancement gegeben wird, daß insbesondere eine Masse Ausländer zu Offizieren befördert werden, ist genügend bekannt, daß dadurch der tüchtigste Unterossivier, wenn er auch die beste Conduite hat, im Avancement gehindert wird, und mit ausgezeichnetsten Fähigkeiten keine Carriere machen kann, ist auch bekannt. Es ist also diesen Männern gewiß nicht zu verargen, daß sie diese Übelstände unter sich zur Sprache bringen, um hierauf in Folge der Berathung eine Petition an das Ministerium einzureichen. Es ist dieß geschehen in aller Ordnung und Ruhe. Trotzdem wurden mehrere Unteroffiziere, die bei dieser Zusammenkunft betheiligt waren, verhaftet, namentlich: der Artilleriekorporal Wojtisek, Corporal Mendle vom Husarenregimente und der Wachtmeister Almagi vom Ulanenregimente, und vor drei Tagen, wo ich diese Nachricht erhielt, würde mir mitgetheilt, daß sie sich sämtlich noch im Stockhause befinden. Noch sechs andere Korporäle von der Artillerie waren ans demselben Gründe durch einen halben Tag in Haft gehalten; ich finde es sehr begreiflich, daß die Officiere, denen aus einer solchen Wirksamkeit, aus einer Reformbewegung unter den Unteroffizieren, für ihre privilegierte Carriere ein Nachtheil erließen könnte, sich dagegen aussprechen, und daß sie alle Maßregeln ergreifen, um die Unteroffiziere von derlei Schritten abzuhalten. Ich weiß sehr wohl, daß man das Recht zu Versammlungen, das Assoziationsrecht einem bewaffneten Corps als solchem nicht zugestehen kann; ich glaube jedoch, daß man einzelnen Milizären dieses Recht nicht absprechen kann, daß auch der Soldat, dieses constitutionelle Recht eben, wie jeder andere Staatsbürger in Anspruch zu nehmen befugt fei. Einen zweiten Fall habe ich zu erwähnen. In Folge dieser Versammlung würde, wie man mir schreibt, von einem Unteroffizier ein Bericht in ein Prager Blatt eingerückt und dabei derselbe Übelstand zur Sprache gebracht. Nachdem der erste Theil dieses Berichtes erschienen war, kamen in die Buchdruckerei einige Soldaten, ich glaube Grenadiere, und erklärten dem Redacteur, daß er sich nicht unterstehen dürfte, diesen Aufsatz weiter drucken zu lassen, sie würden sonst seine Presse zerschlagen. Hierüber sah sich der Redacteur bewogen, den Druck des betreffenden Artikels einzustellen, hat sich jedoch seine dielfällige Beschwerde vorbehalten, ich weiß nicht, ob diese bereits eingelaufen ist.  Es ist dieß abermals eine Beschränkung eines Rechtes für den Soldaten, denn, nach den mir zugekommenen Berichten ist zu vermuthen, daß die gemeinen Soldaten von den Offizieren aufgefordert worden seien, diesen Schritt zu thun, und diese Drohungen gegen den Redacteur vorzubringen. Es erhellt daraus, daß man den Soldaten nicht bloß das Assoziationsrecht, sondern auch das Petitionsrecht, und sogar das Recht der Pressfreiheit streitig macht. Ich glaube, daß der Soldat, weil er berufen ist, das Vaterland zu vertheidigen, deßwegen nicht aufhört, Staatsbürger zu sein, und daß ihm alle diese Rechte in dein Maße zukommen müssen, wie den anderen Staatsbürgern, vorausgesetzt, daß dadurch keine besondere Dienstpflicht verletzt wird.  Während man aber auf der einen Seite das Recht des Soldaten auf alle Weise einschränkt, gibt man ihm auf der anderen Seite die größtmöglichste Freiheit, jedoch leider nur eine solche Freiheit, die zur Beeinträchtigung der constitutionellen Rechte anderer Staatsbürger dienen kann; ich könnte hier zum Belege dessen sehr viele Fälle namhaft machen, ich könnte hier hinweisen auf die bekannte Schlächterei in Biechowic, die meines Wissens noch nicht zur Untersuchung und Bestrafung gekommen ist; ich könnte hinweisen auf den Auflauf der Grenadiere, welcher auf dem Rossmarkte in Prag bei Gelegenheit der Frauenversammlung stattgefunden, und wobei, wie mir Augenzeugen versichert haben, sehr gefährliche Drohungen ausgestoßen würden, und nur dem kräftigen Einschreiten einiger braven Officiere es zu verdanken ist, daß dieser Krawall keine traurigen Folgen hatte.

Ich könnte der vielen Gewalttätigkeiten erwähnen, deren sich Soldaten gegen Einzelne schuldig gemacht haben, in Prag sowohl, als auf dein Lande, ich könnte erinnern an den sich so oft wiederholenden Fall, daß Soldaten, z. B. in Wirthhäusern und bei Kaufleuten sich Feilschtaften nehmen und dann einfach mit einem Fluch oder einer bloßen Drohung bezahlen. Einen Fall von Gewalttätigkeit muß ich aber speciell erwähnen. In dem Dorfe Podrczow, Herrschaft Reichenau, im Königgrätzerkreife hat ein Oberamtmann in Begleitung einer Menge von Soldaten eine Jagd abgehalten, sie waren plötzlich über das Dorf gekommen; einer von den Dorseinwohnern, Namens Sedlaczek, befass ein Gewehr, und da es bereits verlautet hatte, daß die Soldaten und Jäger alle Gewehre, wo sie irgend eines fänden, in Beschlag nehmen, so suchte er dieses sein Gewehr zu reiten, Und verbarg es in einem nahe gelegenen Erdäpfelfeld. Einige von den Jägern hatten es bemerkt, überfielen ihn und er wurde fürchterlich misshandelt. Ein Feldwebel, der dabei zugegen war, zog sogar seinen Säbel und versetzte ihm mehrere Wunden. Die Mißhandlung war so groß, daß dieser Mann von dem Augenblicke, es geschah glaube ich am 10. September, noch bis auf den heutigen Tag bettlägerig ist.

In Chrudim ist dieser Tage erst, es befinden sich mehrere Bürger von Chrudim hier, die mir darüber Nachricht gegeben haben, ein Beamter des dortigen Magistrates, welcher sich öffentlich mit einem Säbel nur hatte sehen lassen, von 2 Offizieren, es waren, wie ich höre Hannoveraner, nämlich die Herren Frank und Wolf angesprochen worden, mit der Frage, wie er es wagen könne, einen Säbel zu tragen? Er antwortete darauf: Er sei Nationalgarde, und glaube als solcher dieses Recht zu besitzen. Darauf wurde ihm geantwortet! Er möge es fernerhin nicht mehr wagen, einen Säbel zu tragen, denn er müsse wissen, daß die Nationalgarde in ganz Böhmen aufgehoben sei. Da er diesen Säbel auf die Drohung der Officiere nicht ablegen wollte, wurde er zum Kreishauptmanne gerufen, und dieser setzte ihm dießfalls zu, er möge den Säbel ablegen. Er ging eben nach Hause, um dieser Weisung des Kreishauptmanns Folge zu leisten, und traf auf dem Wege mehrere Bürger, mit denen er sich besprach. Von dem Militär wurde dieß für eine Widersetzlichkeit angesehen, daß er dem Befehle, den Säbel abzulegen, sich nicht fügen wolle, und alsbald erschien eine Menge Soldaten, welche das Haus umzingelten, um diesen Beamten mit Gewalt zu verhaften.

Einer von den dortigen Stadtverordneten widersetzte sich diesem ungesetzlichen Acte und versprach, wenn er ja einer Strafe würdig wäre, er dafür sorgen wolle, daß er sich stelle. Man ließ ihn auf dieses energische Einschreiten des Stadtverordneten ungeschoren, aber in drei Tagen wurde er zur Assentirungscommission berufen und abgestellt.

In Leutomischl und einer andern Stadt haben sich arge Exzesse der Officiere zu wiederholten Malen ereignet. Diese Leute waren so ungezogen, daß sie zu Rosse unter den Lauben, wo die Kaufleute sitzen und die Kinder spielen, durchgesprengt sind. Ein Kind wurde dabei umgeworfen und in augenscheinliche Lebensgefahr gebracht. Die Bürger haben sich bei dieser Gelegenheit selbst Recht verschafft, sie haben nämlich dem Officier seinen Theil zukommen lassen. Indes, wenn sich solche Fälle wiederholen, so weiß ich nicht, wo das hinkommen soll. Ich finde es sehr begreiflich, daß ein hochadeliger Herr nicht viel darauf achtet, ob er ein bürgerliches Kind zusammenreitet oder nicht, aber aus Rücksicht auf das große bürgerliche Publikum sollte ich meinen, daß diesem Herrn bedeutet werden könnte, daß der Staat die bürgerlichen Kinder auch am Leben erhalten sehen will.

In Reichenau ist die dortige Nationalgarde durch einen Haufen Militär, welches vom dortigen Oberamtmann dazu aufgefordert worden war, entwaffnet worden, gleichfalls unter dem Bedeuten, daß keine Nationalgarde existire.

Nun komme ich noch auf einen Fall zu sprechen, der mir erst gestern zur Wissenschaft gekommen ist, von dem Betreffenden selbst. Es ist in Prag ein Bürger, Namens Teller, ein Gastwirts. Er ist, glaube ich, ein Österreicher, ein Deutscher, ein Colonist (Gelächter), der sich seit einigen Jahren in Prag angesiedelt hat, und Mitglied des bürgerlichen Grenadiercorps ist. Meine Herren, ich gehe in Details mit Bedacht ein. Dieser Teller hat einem Majoren vom Ulanenregimente, welches in Prag garnisoniert, Meubeln darbgeliehen. Vor 2 Wochen ungefähr kam er zu ihm ins Lager, welches noch gegenwärtig sich dort befindet, und traf ihn so eben vor den Zelten; er trug ihm sein Anliegen vor, daß darin bestand, er möge ihm für die geborgten Meubeln die Miethe bezahlen. Der Herr Major fuhr ihn ganz grimmig an, und sagte: Ich habe die Meubeln gekauft und bezahlt. Der Bürger, den ich als einen sehr biederen und bescheidenen Mann kenne, machte die Einwendung, er hätte die Meubeln nicht verkauft, sondern nur geliehen, worauf ihn der Major anfuhr: Wenn ein kaiserlicher Major sagt, er habe bezahlt, so ist auch bezahlt. (Gelächter.) Der Bürger ging ganz ruhig davon, denn er sah, daß da nichts mehr auszurichten war.

Nachdem er 50 Schritte gegangen war, rief ihn der Major abermals zurück und sagte: Sie werden sich nicht weiter unterstehen, mir mit einer solchen Sache zu kommen, und wenn ein k. k. Major sagt, er habe bezahlt, so ist auch schon gezahlt, ich hätte Lust für die Keckheit eines solchen Begehrens aufhauen zu lassen. Der Bürger ging ganz ruhig seinen Weg zurück, denn er sah ein, daß er da Nichts ausrichten werde.

Wie er aber durch die Zelte ging, fielen einige Ulanen über ihn her, und schlugen ihn mit Besenstielen, und in der ganzen Reihe der Zelte sah er die Grenadiere mit Besenstielen aufgestellt, so daß er, wenn er die ganze Reihe durchgegangen wäre, geradezu Spießrutchen gelaufen wäre. Er lenkte daher in die Zelte ein, um einen anderen Weg einzuschlagen. Da schreien sie: Spornost, und liefen ihm nach, sie übersielen ihn, und haben ihn schrecklich zugerichtet. Sie warfen ihn nämlich auf den Boden und durchbläuten seinen Rücken mit Fäusten. Zum Glücke kam ein Husarenkorporal dazu, und da der Misshandelte in Folge eines längeren Aufenthaltes in Ungarn, der dortigen Landessprache kündig war, redete er ihn an, und stellte ihm vor, daß er ganz unschuldig zu dieser Mißhandlung komme. Auf seine Bitte führte ihn der Husar vor das Zelt des Majors, aus welchem auch eine Person heraustrat, die bemerkte: man solle den Bürger frei ziehen lassen, es sei nichts gegen ihn, er möge ruhig nach Hause gehen.

Er mußte sich niederlegen und wurde von einem Arzte behandelt; ich habe selbst das ärztliche Zeugniß gesehen, der Herr Major schickte hierauf zwei Wachtmeister hin, um sich nach seinem Befinden zu erkundigen, und erklärte, er wolle die Kosten der Heilung tragen. Hierauf erklärte Teller, daß hieraus hervorgehe, wie der Herr Major sich schuldig fühle, und daß er selbst den Ulanen den Auftrag gegeben haben müsse, ihn durchzuprügeln. Der Herr Major schrieb ihm dann einen Brief, den ich auch selbst gelesen habe, worin er ihm schrieb, daß er bloß aus Barmherzigkeit nach seinem Befinden sich habe erkundigen lassen. Er habe durchaus keinen Auftrag gegeben, ihn durchzuprügeln, es sei bloß ein Mißverständniß gewesen; wir leben nun einmal in der Zeit der Mißverständnisse meine Herren, es wäre also ein Mißverständniß gewesen, daß ihn die Soldaten so behandelt hätten. Später erklärten ihm mehrere Officiere, das Ganze wäre ein Mißverständniß; der Major hätte geglaubt, die Meubeln seien bezahlt, allein dieß seien andere Meubeln. Der Herr Major erinnere sich, daß diese wirklich nur geliehen seien.

Nun das sind die Sachen, die ich zur Sprache bringe. Während man dem Soldaten auf der einen Seite alle seine, ihm durch die Constitution gleichfalls zukommende Freiheit einschränkt, scheint es, daß man ihm auf der ändern Seite wieder die Freiheit lassen will, Bürger zu misshandeln, um so den Zwiespalt, der zwischen Militär und Civil besteht, aufrecht zu erhalten. Auch das scheint hervorzugehen, daß man gegen die Versammlung der Unteroffiziere, weil dabei die brüderliche Annäherung zwischen Civile und Militär als wünschenswerth erklärt wurde, so strenge entgegengetreten ist. Es ist überhaupt in der Garnison von Prag ein Geist, der wirklich für die Verfassung sehr gefahrdrohend ist. Wenn es mir erlaubt ist, werde ich so frei sein, der hohen Kammer einige Verse vorzulesen. (Ja, ja, nein, nein.) Meine Herren, sie sind wichtig. Es wird vielleicht den Meisten von Ihnen bekannt sein das Gedicht, welches unter dem Titel: "Eine Warnungsstimme aus Italien" nach Prag gekommen ist. Dieses Gedicht würde bei einem Gastmahle, Verbrüderungsfeste der Garnison, wobei Gemeine und Officiere Antheil nahmen, unter die Teller gelegt, und mit großem Beifalle aufgenommen. Ich kann das Ganze nicht lesen, wiewohl es interessant ist. Doch eine Stelle ist wichtig. Zuerst kömmt das Verdienst der italienischen Armee, dann geht es auf die Bürger über, und in Betreff dieser heißt es:

"Ihr aber zieht vor des Kaisers Thron, Verkündet ihm frech Euren Willen. Und zwingt der alten Cäsaren Sohn, Ungesetzlich, ihn zu erfüllen.

Wollt ihr dem Proletarierheer, Euch an die Spitze stellen, So seid ihr seine Helden der Freiheit mehr, Dann seid ihr nichts als Rebellen!

Und der Bürger Wiens, der muthig stand, Als die Türken seine Mauern berennten, der steht jetzt, die Waffen in der Hand, Und zittert vor tausend Studenten.

Ihr Bürger Wiens! Ihr standet dabei, Wusste keiner den Kaiser zu retten?

Ihr jubelt darüber, daß ihr jetzt frei, und schlägt Euren Kaiser in Ketten!

War das der Dank für das, was er that, Daß er Euch im Herzen getragen? Hier war der Moment der raschen That, hier galt's für ihn Alles zu wagen Und ihr bleibt still? O pfui der Schmach!

Der Augenblick hat Euch gerichtet, Der für die ewige Geschichte sprach. Der Kaiser hat von Wien sich geflüchtet, Der Kaiser floh seiner Väter Schloss. Dann gegen das Ende:

Doch hört ihr die warnende Stimme nicht, Die das Heer aus Italien sendet: So fetzen wir selber uns zu Gericht, Wenn hier unser Sendung vollendet. Dann steht die Armee auf, wie ein einziger Mann, Die Majestät des Kaisers zu rächen; Von Süden und Norden braust sie heran, Den gestohlnen Szepter zu brechen. Darum sorgt, daß sich Niemand entferne, Von der Bahn, die bestimmt ihm zu wandeln, Daß die Jugend schweige und lerne Und die Männer reden und handeln. "

Dieser Ruf der italienischen Armee rief eine Antwort, ein Echo der böhmischen Armee hervor; wenn es mir erlaubt wird, so werde ich gleichfalls drei Strophen lesen: "Ein Echo aus der böhmischen Armee auf die Warnungsstimme aus Italien":

,, Zürnet nicht der Jugend, sie, die rascher fühlet, Ward vom Moment erfasst und fortgezogen 2c.

Doch daß der Bürger, dessen freie Rechte Der Kaiser mit des Mannes Wehr geehrt, Als Pflicht ihn rief, Gefahr und stürmische Nächte, Sich feig verkroch, dem Frevel nicht gewehrt, Ja wohl die Waffe selber noch gekehrt, Ihr tödtlich Blei den Braven zuzujagen: Da ist die Wund', dem Vaterland geschlagen, Die schon am innern Mark des Lebens zehrt!

Und jene Auserwählten, welche tagen

In Österreichs Völkermathe  aufzubauen

Der Freiheit und des Glückes goldnen Wagen, Verdienen sie des Vaterlands Vertrauen? Sie spreizen in der Sonne sich gleich Pfauen, Parteiwutz, Selbstsucht und Verleumdung lüftet In Edler Mitte frech die Stirne,  klüftet Anstatt zu knüpfen,  schwellt, wo noth zu stauen.

O, glaubt, die Euren Heldenruhm verkümmern, Sind nicht des Volkes echte, freie Wahl; Sie sehen neidisch Eure Thaten schimmern, Indes ihr Thun so kleinlich und so fahl. Sie fürchten unsrer Treuen tapfre Zahl, Das ist der Dorn in der Verräter Augen, Drum geifern sie mit Haffes giftigen Laugen Böswilliger Fragen edles Wortgeprahlt.

Humanität, wovon sie voll sich saugen.

Ist Maske für Verrath am Vaterlande.

Für ihre Staatskunst mag der Wahlspruch taugen:

Wenn erst die Ehr' erdrückt, dann herrscht die Schande.

Die Gleisner im Gesetzlichkeitsgewande!

Gern möchten sie den alten Thron zertrümmern, Sich selbst den Diktatorensitz zu zimmern; Doch steht der Judasplan auf losem Sande

Und warum ward von Österreichs großem Thinge, Sein Heer gleich einem Fremdling ferngehalten? Wohl mancher Held der Rede, wie der Klinge.

Bekämpfte sonst der Willkür blindes Schalten.

Gibts im Gesetze noch geheime Falten, Die uns der Gleichberechtigung Gut versagen? Dann wollen wir im Heere selber tagen, Und unfern eignen Spruch uns vorbehalten. "

Meine Herren, ich frage Sie und frage den Herrn Kriegsminister, ob das die Gesinnung ist, wie sie einer constitutionellen Armee zukömmt, ob wir sicher sein können, ob wir unbesorgt hinsehen können auf die neue Constitution, wenn solche Sachen in der Armee mit solchem Beifalle aufgenommen und verbreitet werden. Ich glaube, daß es durchaus nöthig ist in dieser Sache einen Schritt zu thun, daß das Militär durch einen Ministerialbefehl, Kriegsbefehl, Belehrung erhalte über das Wesen der Constitution, über ihre Segnungen für Bürger und Soldaten; daß es Belehrung erhalte, wie es seine Pflicht sei, die Constitution und die Rechte des Volkes zu schützen. Der Herr Kriegsminister hat bereits das Versprechen gegeben, die Armee auf die Constitution zu beeiden, d. i. auf das Wort, auf den Begriff der Constitution. Ich glaube, es ist jedes Jahr eine Musterung, wo der Eid neuerdings abgelegt wird. Aber unter den gegenwärtigen gefährlichen Umständen, wo von Seite so vieler Officiere eine solche Feindseligkeit gegen die Constitution an den Tag gelegt wird, daß namentlich sehr viele Ausländer in der Armee sich befinden, die Alles thun, um unsere Freiheit zu untergraben und zu annullieren; ich glaube, daß es in diesem Augenblicke an der Zeit wäre, diese Maßregel, die ich vorgeschlagen habe, alsogleich zu ergreifen, und das ganze Militär vielleicht noch vor der Musterung auf die Constitution zu beeiden, wenigstens auf den Begriff der Constitution, nachdem man diese Belehrung für sie vorausgeschickt hat. Dann wäre es gleichfalls nothwendig, dem Militär strenge Aufträge zu ertheilen, von derlei Exzessen, die so oft stattgefunden, und die ich durch Belege hier darzuthun bereit bin, sich zu enthalten, namentlich rücksichtlich dieses Majors Inkey wäre es nothwendig, eine strenge Untersuchung einzuleiten, und diesen Mann sogleich seines Postens zu entsetzen, zum abschreckenden Beispiele für Andere. Ich stelle in Folge dessen an den Herrn Kriegsminister die Frage: Wird der Herr Kriegsminister Mittel, und zwar energische Maßregeln ergreifen, um solche Gewaltthätigkeiten, wie sie bis jetzt stattgefunden, für die Zukunft zu verhindern? Wird die Mißhandlung, welche an dem Bürger Teller verübt worden ist, strenge untersucht und der Major Inkey, falls sich die Beschuldigung als wahr herausstellt, cassiren werden? Wird das Kriegsministerium einen Armeebefehl erlassen mit der Belehrung über die Constitution, ihre Wohltaten und die Pflicht des Soldaten, sie zu schützen, wird auch das Kriegsministerium bereit sein, nach dieser Belehrung das Militär alsogleich auf die Constitution zu beeiden? Diese Fragen stelle ich an den Herrn Kriegsminister, (anhaltender Beifall) auch rücksichtlich der Verhaftung der Unteroffiziere, bitte ich gleichfalls um Beantwortung.

Kriegst. Labour. Die lange Interpellation des Hrn. Mitgl. Rieger zerfällt in zwei Theile. Der erste betrifft die Frage, was mit den Unteroffizieren in Prag sich zugetragen hat; über das kann ich nur antworten, daß in einer wohldisziplinierten Armee, jedem Gemeinen, jedem Unteroffizier, jedem Individuum, dem ein Unrecht zugefügt worden ist, im dienstlichen Wege die Mittel angebahnt sind, sein Recht zu suchen. Dieses Recht wird nie verweigert. Was jedoch das angebliche Unrecht betrifft, welches unadeligen Feldwebeln zugefügt wird, bin ich im Stande schon jetzt die hohe Versammlung damit zu beruhigen, daß seit dein Monat Juni 530 Feldwebeln und ex propriis die nicht vom Adel sind, zu Offizieren avanciert sind, was sich noch genauer herausstellen wird, sobald alle Eingaben eingelangt sein werden, und es wird sich die hohe Versammlung überzeugen, daß die Anschuldigungen, daß der Adel immer bevorzugt wird, nicht gegründet sind. Ich kann nur beispielsweise anführen, daß ich in meinem eigenen Regimente 17 Feldwebel und ex propiis seit 3 Monaten zu Offizieren ernannt habe. (Bravo.) Sie sehen meine Herren, daß es leicht ist zu beschuldigen, aber daß jede Beschuldigung doch stets einer Prüfung muß unterzogen werden. Die Unteroffiziere haben allerdings Unrecht gehabt, eine eigenmächtige Versammlung zu halten, denn sie stehen unter militärischen Gesetzen, und wenn sie eine Beschwerde einzureichen hat ten, war ihnen der Weg vorgezeichnet. Das Generalkommando hat in seinem Rechte gehandelt, daß es diese Unteroffiziere zur Verantwortung gezogen hat. Der zweite Theil der Interpellation betrifft eine Reihe von Anschuldigungen und eine Reihe von Anklagen; ich kann den Herrn Interpellanten nur bitten, sie mir zu übergeben, denn wer angeklagt wird, hat auch das Recht sich zu verteidigen. Ich werde über jeden einzelnen Fall die unparteiischste Untersuchung anstellen lassen, und werde die Ehre haben, dem Haufe die Resultate davon bekannt zu geben. (Beifall.)

Was den Antrag des Interpellanten betrifft, einen eigenen Befehl an die Armee zu erlassen, so glaube ich meine Herren, daß die Armee gerade in diesem Zeitpuncte die allgemeine Verehrung des Vaterlandes verdient, und daß hier keine Ursache besteht, ihr einen Beweis von Mißtrauen zu geben. Die Armee leistet jedes Mal bei der Musterung den Eid, sie leistet ihn auch auf die Verfassung, wie ich neulich die Ehre hatte, vorzulesen. Ich habe in dem Armeebefehle bei dem Antritte des Ministeriums meine constitutionellen Grundsätze proclamiren, und die Armee hat noch keinen Beweis gegeben, daß sie nicht denselben huldige. Bei der Redefreiheit meine Herren, die uns allen gegönnt ist, ist es wohl natürlich, daß Einzelne widersprechende Meinungen äußern, dafür kann Niemand einstehen. Ich glaube meine Herren, daß die Presse ein Beweis ist, daß Jedermann seine Meinung aussprechen kann. Jeder Officier kann in einem Privatzirkel seine Meinung aussprechen, für die ich nicht verantwortlich bin. Daß aber kein inconstitutioneller Act in der Armee begangen wird, dafür bin ich verantwortlich und dafür habe ich zu sorgen.

Ab. Rieger. Ich bin durch diese Antwort des Herrn Kriegsministers nicht zufrieden gestellt; denn schon der Umstand, daß sich solche Anklagen in solcher Masse wiederholen, ist mir Beweis (ich habe schriftliche Belege in den Händen), daß das Militär wirklich häufig sich Ungesetzlichkeiten und Gewaltthätigkeiten erlaubt, und daß es nothwendig wäre, dießfalls eine Ermahnung an dasselbe ergehen zu lassen. Rücksichtlich des Vorschlages, den ich gemacht habe, an das Militär.

P r ä s. Ich bitte, wünschen sie eine Interpellation zu stellen, sonst könnte ich das Wort nicht mehr gestatten.

Abg. Rieger. Ja ich werde eine Interpellation stellen. Ich berufe mich auf den Vorgang in der preußischen Armee, wo gleichfalls durch einen Armeebefehl, Erklärungen für das Militär erlassen worden sind. Ich glaube, daß eine solche Maßregel auch für unsere Armee zweckmäßig wäre, und ich bitte den Herrn Minister, zu erklären, ob er eine solche erlassen will, und falls er es nicht thun wollte, so werde ich mir vorbehalten, dießfalls einen Antrag zu stellen.

Kriegsminister. Ich glaube der hohen Versammlung hierauf antworten zu müssen, daß Anklagen noch nicht erwiesen sind, und daß es mir jedenfalls zusteht, wenn ich es für nöthig finden werde, diesen Befehl zu rechter Zeit zu erlassen (Zischen von der Linken), ich bin dafür verantwortlich. Aber nicht, wenn es eine bloße Verdächtigung hervorgerufen hat.

R i e g e r. Ich werde daher einen Antrag vor die hohe Kammer bringen (Beifall von der Linken), und ich glaube der Herr Kriegsminister wird sich den Beschlüssen der hohen Kammer fügen. (Beifall wie oben.) Ich frage den Herrn Kriegsminister noch weiter, ob diese Versammlung von Unteroffizieren, wobei sie sich übrigens ganz ruhig benommen, und nur die Missstände, die in der Armee herrschen, zur Sprache gebracht haben; ob dieses Grund genug war, diese Unteroffiziere auf mehrere Tage ins Stockhaus zu schicken, und ob dießfalls Schritte gethan, daß sie entlassen werden? Ferner die Frage, ob der Herr Kriegsminister das Militär des Associations und Petitionsrechtes, so wie der Pressfreiheit teilhaftig erkläre.

Kriegsminister. Ich hatte bereits die Ehre zu erklären, daß das Generalcominando im Rechte war, die Untersuchung über die Versammlung der Unteroffiziere zu veranlassen, weil die Unteroffiziere ohne allen Anstand ihre Bitten und Beschwerden im Dienste hätten vorbringen können.

Brauner. Ich habe eine Interpellation an den Herrn Minister des Innern, welche als Thatsache mit der Interpellation meines Vorgängers in etwas zusammenhängt. Der Abg. Rieger hat des Falles erwähnt, wo ein jünger Magistratsbeamte in der Kreisstadt Chrudim bei einer improvisierten geheimen Assentirungscommission, ohne daß eine regelmäßige Assentirung stattfand, ohne daß die Chrudimer Stadt mit ihrem Contingent im Rückstande war, bloß deßhalb zum Militär assentirt wurde, weil er sich des Vergehens, des in Chrudim verbotenen oder vielmehr nicht geduldeten Waffentragens, und zwar als Nationalgarde, schuldig gemacht hat. Bei Gelegenheit dieses Vorfalles ging eine Deputation von Chrudimer Bürgern zu dem dortigen Kreishauptmanne, um dießfalls zu interveniren, daß der Assentirungsact zurück genommen werde. Der Herr Kreishauptmann gab dieser Bürgerdeputation, von welcher Mitglieder heute hier anwesend sind, zur Antwort: Meine Herren! was haben Sie überhaupt von der Constitution Gutes zu erwarten? was hat sie Ihnen gebracht? was anderes, als daß nun ein jedes Dorf einer Stadt gleichgestellt ist. " Daß eine solche Äußerung gegenüber einer Bürgerdeputation in einer Zeit, wo die Organe der öffentlichen Gewalt noch die alten sind, wo das Volk bloß durch das Vertrauen zu seinem Kaiser, zum Reichstage und zum Ministerium, bloß durch das Vertrauen auf die künftigen Wohltaten der Konstitution an die neue Ordnung der Dinge geknüpft ist, eine sehr bezeichnende fei, bedarf wohl keines Beweises. Daß sie aber nicht bloß eine Äußerung des Momentes war, erlaube ich mir durch Anführung einiger Fälle aus dem Wirkungskreise dieses Kreisamtes zu belegen. Im Chrudimer Kreise sind, wie in Böhmen überhaupt, bedauerliche Exzesse in Ausübung der Jagdbarkeit von Seite der Bauern ebenso, wie früher von Seite des herrschaftlichen Jägerpersonals vorgefallen.

Es war ein bedauerlicher Fall der Wiedervergeltung, und hat allerdings mit Grund, hin und wieder das Kreisamt veranlaßt, durch ernste Maßregeln den Jagdexzessen, welchen ich nicht das Wort reden will, zu steuern. Es sind bedeutende Truppenabheilungen als Militärassistenz in die Dörfer eingelegt worden, und trotzdem, daß die Bauern sich gefügt, und weitere Exzesse unterlassen haben, sind diese Militärassistenzen noch immer stabil. Dadurch wird nun zu einer höchst bedauerlichen Forterhaltung der Spannung zwischen Militär und Civile Gelegenheit gegeben. In demselben Kreise, es war jener Kreis, wo auch die hier vor Kurzem erwähnte Bilderkrämerei stattfand,  haben einzelne königliche Städte, als: Hohenmauth, Policka, nach dem Muster der königlichen Hauptstadt Prag für die Verwaltung ihres Gemeindevermögens, bezüglich dessen sie zu den ihnen aufgedrungenen alten Magistraten kein Vertrauen hatten, Stadtverordnetenkollegien gebildet, und zwar ganz auf legale Weise, durch Zusammenberufung der Bürgerschaft, und mit gehöriger Anzeige an die Oberbehörden, wurden diese ökonomischen Gemeinderäte den politisch  Juditziellehn Magistraten beigesellt.

Dieser Zustand würde in diesen Städten theils gut geheißen, theils stillschweigend gebilligt, und veranlaßt nicht nur keine Unordnung, sondern beseitigte sie vielmehr, und stellte das Vertrauen zu dem Magistrate wieder her. Erst nach den Prager Juni Ereignissen würden feindselige Schritte gegen solche Selbstverwaltungen der Städte unternommen, und es erfolgte früher schon ein Erlaß des gewesenen Gonvernialpräsidenten, Grafen Thun, vermöge welchem es solange, bis nicht eine Gemeindeordnung constitutionell festgestellt sein wird, es beim Alten zu verbleiben habe; mit der einzigen Ausnahme, daß einige Individuen mehr zur Controle der Gemeindevermögensgebarung, jedoch nur in der Weise, wie die alten Repräsentanten, gewählt werden können. Die königliche Stadt Policzka hat beim hohen Ministerium dießfalls ein Gesuch eingebracht, um in dem Status quo der Mitverwaltung des Gemeindevermögens durch ein Stadtverordnetenkollegium geschützt zu werden. Der Bescheid erfolgte in befriedigender Weise; das Ministerium hat den Zustand, als einen dem Zwecke entsprechenden, gut geheißen; nichts desto weniger ist, trotzdem daß der Ministerialerlass schon vor vier Wochen an das böhmische Gubernium abging, über ein neues Einschreiten dieser Stadt, nicht diese Ministerialenscheidung intimirt worden, sondern die alte Entscheidung des böhmischen Landesguberniums, betreffend die königliche Stadt Hohenmauth, des Inhaltes, daß nach der bestehenden Präsidialverordnung, es beim Alten zu verbleiben habe, und somit das Stadtverordnetenkollegium als Verwalter des Gemeindevermögens unzulässig ist. Als Grund wurde auch der geltend gemacht, weil sonst das k. Landesunterkammersamt, welches als controlirende Behörde über die Leibgeringstädte besteht, und aus ihren Renten Solarhirt wird, mit den Beamtengehalten in Stockung käme.

Ein dritter Fall schließt sich an den, bereits von dem Abg. Rieger erwähnten an. Die Abstellung des Chrudimer Magistrats Kanzellisten zum Militär blieb nicht lange ohne weitere Folgen. Das. Beispiel des Chrudimer Kreishauptmannes fand Nachahmung, denn unlängst sind auf der königl. Cameralherrschaft Pardubitz, im Städtchen Dafic, von dem dortigen Oberamte, zwei junge, verheiratete und anfäßige Bürger, auf gleiche Weise zum Militär abgestellt worden, und wenn eine Beschwerde hierüber nicht bereits vorliegt, so dürfte sie nächster Tage erfolgen.

Ich sehe nun wohl ein, daß die Gegenstände, sowohl meiner, als der früher erfolgten Interpellation, eigentlich Fälle zu amtlichen Beschwerden sind; ich sehe sehr gut ein, daß das hohe Ministerium mit derlei Fällen so überhäuft sein mag, wie der Reichstag es mit Petitionen ist, über die er nicht zu Ende kommen kann; allein um eben solche Fälle verschwinden oder seltener zu machen, insbesondere aber, um den Geist einer den constitutionellen Principien offenbar feindseligen Verwaltung eines ganzen Kreises, sobald als möglich zu beseitigen, dürfte der Weg der gewöhnlichen Beschwerden über diese einzelnen Fälle, nicht derjenige sein, der zu entsprechenden Resultaten führt.

Was wir jetzt brauchen, ist vor allem die Erhaltung des Vertrauens des Volkes in die Regierung, besonders solange, bis der Reichstag und die Regierung dem Volke jenes wird dargeboten haben, worauf das Volk mit Spannung wartet, und was dann eine Befriedigung geben wird, bis das Vollüberzeugt sein wird, was der neue Zustand der Dinge, was Constitution ist. Ohne daher dem hohen Ministerium als Handhabe der Exekutivgewalt präjudiciren zu wollen, erlaube ich mir nur den Herrn Minister des Innern zu fragen: Ob er die Vorgänge im Chrudimer Kreise, in Verbindung mit dem Benehmen des Chrudimer Kreischens nicht für so wichtig finde, daß eine, ausnahmsweise schleunige Untersuchung dieser, dem Ministerin theilweise bekannten Fälle notwendig, und ob es zur Exemplifikation, damit es sich ja Niemand mehr einfallen lasse, auf ähnliche Weise die öffentliche Gewalt zu handhaben,


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