Pátek 22. záøí 1848

nicht an der Zeit wäre, einen solchen Kreischef von seinem Posten sobald als möglich zu entfernen, vorausgesetzt, daß eine strenge und schnelle Untersuchung, die Wirklichkeit dieser Thatsache constatirt. (Beifall.)

Minister d. I. Doblhoff. Die Äußerung des Chrudimer Kreishauptmannes, ist mir gestern durch die Abgeordneten aus der Stadt Chrudim bekannt geworden. Ist diese Äußerung wirklich der Ausdruck seiner Überzeugung, so muß ich bekennen und erklären, daß eine solche Gesinnung mit einem constitutionellen Beamten unverträglich ist. (Beifall.) Indessen, wie der Herr Interpellant selbst anerkennt, ist es nöthig, darüber eine genaue Untersuchung vorzunehmen, die ich auch alsogleich veranstalten werde. (Beifall.)

Präs. Der Abg. Borrosch hat eine Interpellation angemeldet.

(Ein Abgeordneter meldet sich gleichfalls zu einer Interpellation.)

Präs. Meine Herren, ich muß mir eine Bemerkung erlauben, es ist das Institut der Interpellationsanmeldungen wieder eingeführt worden. Es werden Vorwürfe gemacht, daß in der Hinsicht nicht gerecht vom Bureau ausgegangen wird, weil einige Herren sich früher angemeldet haben, und dem ungeachtet erst später zur Interpellation gelangen. Um derartige Vorwürfe abzulehnen, glaube ich die Verfügung zu treffen, daß alle Herren, welche eine Interpellation anmelden, sich immer an den Herrn Secretär Streit wenden; er wird eine Vormerkung führen, und in der Rangordnung, wie die Herren vorgemerkt sind, werden sie auch zur Interpellation aufgefordert werden. Ich glaube dadurch den Wünschen der hohen Versammlung zu genügen.

Abg. Borrosch. Der Herr Präsident wird mir bezeugen, daß ich jetzt hier bereits in zwei Sitzungen vergeblich aufgestanden bin, um eine Anfrage zu stellen, also jedenfalls die Priorität habe, vor den jetzt vorgemerkten Interpellanten. Es war bekanntlich nicht meine Schuld, daß ich daran verhindert war, und ich glaube für meine kurze Prosa die Geduld der hohen Kammer in Anspruch nehmen zu können.  Ich erlaube mir zuerst den Herrn Minister des Innern und in seiner Person zugleich das Gesamt Ministerium um die entschiedene, klare Antwort, auf die in meinem Proteste wiederholt gestellten drei Fragepuncte zu ersuchen.

Minister Doblhoff. Ich glaube es betrifft die Interpellation.

Abg. Borrosch. Ja, ob es heißen soll: "Wir sanctioniren die Beschlüsse des Reichstages" oder Minister Doblhoff. Daß ich diese Interpellation des Reichstages, letzthin als sie vom Abg. Borrosch gestellt würde, nicht beantwortet habe, liegt lediglich in den Umstand, daß ich erstens den Protest nicht gekannt habe  (ich war nicht gegenwärtig an dem Tage, als er eingelegt wurde) und zweitens, weil ich wirklich den eigentlichen Grund des Bedenkens nicht auffassen konnte in dem Bewußtsein, daß das Ministerium eben nichts anderes beabsichtigt hat, als was der Herr Interpellant selbst wünschte, nämlich: daß dem Gesetze die Sanction von Seite Seiner Majestät ertheilt werde. Ich erlaube mir dießfalls zu bemerken, daß ich bei Abfassung des Gesetzes mich bezüglich des ersten Absatzes, ganz an jene Form gehalten habe, welche in allen, auch in den freiesten constitutionellen Staaten gebräuchlich ist. Daß damit aber lediglich die Sanction hat ausgedrückt werden wollen, geht aus dem eigentlichen maßgebenden Rescripte hervor, welches durch das officielle Blatt, mit dem Gesetze bekannt gegeben worden ist, welches dahin lautet: Se. Majestät habe Schönbrunn 9. Sept. 1848 die vorgebrachten Beschlüsse des constituirenden Reichstages, über die Aufhebung des Unterethansverbandes, und die Entlastung des bäuerlichen Besitzes die Sanction ertheilt, und nachstehende Gesetze mit der beistimmenden Unterfertigung versehen. Dieses in Verbindung mit dem Gesetze, kann wohl keinen Zweifel übrig lassen, daß auch in dem Gesetze nur die Sanction von Seite Sr. Majestät ist ertheilt worden, und ich kann mir dieses Wort Beschluß in der Art auslegen, daß das Wort Beschluß nur in Beziehung auf die Sanction zu verstehen sei, welches lediglich nur die Ausführung, des auf diese Weise zu Stande gekommenen Gesetzes betrifft.

Sollte diese Form nicht genügen, so glaube ich, ist es die Sache der Gesetzgebung, in Beziehung auf die Art und Form, in welcher ein Gesetz kund gemacht werden soll, ihre Bestimmungen dießfalls zu treffen.

Borrosch. Ich erlaube mir eine weitere Anfrage. Nachdem der Herr Minister mittelbar selber erklärt hat, die meiner Interpellation entsprechende Form fei vollkommen mit der Gesinnung des Ministeriums übereinstimmend, in sofern im Amtsblatte der Wiener Zeitung genau der Wortlaut meiner vorliegenden Fragestellung wiedergegeben ist, nun aber jener allerdings den von mir beanspruchten Wortlaut genau enthaltende Zeitungsartikel, nur den gleichsam erzählenden Eingang zu dem Gesetze selber bildet, Gesetze jedoch, wie sie den Völkern kund gemacht werden, ohne einen solchen einleitenden Zeitungsartikel erscheinen: so möchte ich doch bitten, ganz kurzweg jene Form als Eingangsworte dem Gesetze unmittelbar voranzustellen, ohne erst von einem neu zu erlassenden Gesetze die Form, wie ein Gesetz soll bekannt gegeben werden, abhängig machen zu wollen. Ich sehe trotz der frühern Erklärung des Herrn Ministers, meine beantragte Form bei dem ersten Reichstagsgesetze selber nicht eingehalten, und erlaube mir daher die Anfrage, ob das Ministerium auf meine gestellten drei Fragepuncte einfach mit "Ja" oder "Nein" antworten wolle?

Minister Doblhoff. Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß diese Form ganz dieselbe ist, wie sie in dem Entwurfe des Recrutirungsgesetzes von einer Commission des Reichstages selbst gemacht worden ist. Ich kann auf diese Anfrage weder mit "Ja" noch mit "Nein" antworten, weit ich darüber nicht allein meine Erklärung abgeben kann, sondern vielleicht in diesem Gegenstande irgend ein weiteres Bedenken sein kann, worüber ich erst mit meinen Herren Collegen berathen werde.

Borrosch. Den Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten sehe ich nicht hier, würde mir daher erlauben zu fragen, wer ihn vertrete?

Lasser. Ich stelle den Antrag zur Tagesordnung überzugehen.

Borrosch. Ich hätte Acten dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten zu übergeben.

Doblhoff. Es ist noch keine Bestimmung darüber getroffen worden.

Präs. Es ist der Antrag auf Übergang zur Tagesordnung gestellt worden. Wird der Antrag unterstützt? (Unterstützt.)

Diejenigen Herren, welche sich für den Übergang zur Tagesordnung aussprechen, wollen ausstehen. (Majorität.)

Borrosch. Ich behalte mir meine Interpellation für die nächste Sitzung vor, und bitte mir die Priorität zu wahren.

Präs. Ich bitte, wegen der Vormerkung der Interpellationen, sich an den Herrn Secretär Streit zu wenden, da bei der Führung durch eine einzige Person man die Priorität nachweisen kann.

Den nächsten Gegenstand der Tagesordnung bildet die Berichterstattung des Petitionsausschusses.

In Folge eines gefaßten Beschlusses sind, ohne, daß darüber erst eigene Beschlüsse zu fassen wären, jene Petitionen anzuzeigen, welche an einen andern Ausschuß gehen, die Anzeige hat für diesmal der Schriftführer Wojtech zu erstatten. Da er aber jetzt nicht hier ist, so kann es später geschehen. Der Abgeordnete Forster dürfte noch einige Anträge zu erstatten haben.

Forster. Reichstags Nr. 470, betreffend die Wiedererlangung, der dem Franz Hupka von der Obrigkeit abgenommenen Wiese. Da es sich hier um Rechtsansprüche handelt, so glaubt der Ausschuß, daß diese Petition ans Ministerium zur weitern Amtshandlung abgetreten werde.

Präs. Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen Herren, welche den Antrag des Petitions-  Ausschusses zum Beschlusse der hohen Kammer zu erheben wünschen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität).

Forster. Reichstags  Nr. 580, betreffend die Bitte der Unterthanen von Fuksburg, um Abhilfe von den Feudalbasten. Diese Petition dürfte nach der Meinung des Petitionsausschusses ad acta gelegt werden, da sie durch das am 7. September über die Aufhebung der Urbarial  Lasten erlassene allerhöchste Gesetz, ihre Erledigung erhalten hat.

Präs Wünscht Jemand das Wort.

Borrosch. Ja ich! daß ich nicht wüßte, wie dieses seine Erledigung schon erhalten hätte, da im Gesetze vom 7. September kein Jagd und Forstgesetz mit enthalten ist.

Trojan. Ich erlaube mir zur Beruhigung des Herrn Vorredners zu bemerken, daß ich einen darauf bezüglichen Antrag in merito stellen werde, wenn ich an die Reihe kommen werde, im Namen des Petitionsausschusses zu referiren.

Präs. Wünscht noch Jemand das Wort? Da kein Gegenantrag vorliegt, so muß ich den Antrag der Commission zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) Es ist die Majorität.

Forster. Reichstag Nr. 595, betreffend die Petition der Gemeinde Harasimow wegen Grundentziehung. Die Unterthanen aus Haweglek, Dominium Harasimow, Kolomeyer Kreises in Galizien bringen an, daß ihnen am 8. August d. J. Mandatar Terlecki ihre Fechsung abgenommen habe, und bitten, demselben jede Störung ihres Grund und Bodens zu untersagen und ihn zum Kostenersatze zu verhalten.

Der Ausschuß stellt den Antrag, daß dieß dein Ministerium zur geeigneten Amtshandlung zu übergeben wäre.

Präs. Wünscht Jemand das Wort? Wenn die hohe Kammer mit dem Antrage des Ausschusses einverstanden ist, so bitte ich dieß durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Majorität.)

Berichterst. Forster. Reichstag Nr. 601. Die Gemeinde Kossaczynce, Kolomeyer Kreises in Galizien bringt an, daß:

E r st e n s: ihr die Grundherrschaft 72 Joch Gemeindeäcker und Gartengründe entzogen habe;

Zweitens: daß sich dieselbe, eine auf der Gemeindehuthweide befindliche Waldung, eigenmächtig zugeeignet habe;

Drittens: daß sowohl der Gemeindeherr, als der Pächter von Kossaczynce, sich gegen einzelne ehemalige Unterthanen körperliche Misshandlungen erlaubt habe. Die klagende Gemeinde petitionirt daher um

Abhilfe und Klaglosstellung.

Der Ausschuß stellt den Antrag, daß dieß dem Ministerium zur weiteren Amtshandlung übergeben werden solle.

Präs. Wünscht Jemand das Wort? Falls die hohe Kammer mit dein Antrage des Ausschusses einverstanden ist, so bitte ich dieß durch Aufstehen kund zu geben. (Majorität).

Berichterst. Forster. Reichstag Nr. 604 eing.

24. August 1848. Die Gemeinde Siekirczyn, Kolomeyer Kreises in Galizien, beschwert sich wegen der von Seite der Grundherrschaft erfahrenen Bedrückungen und petitionirt um Klaglosstellung und Genugthuung. Nach Inhalt der Petition hatten die Glieder der Gemeinde Slekirczyn, in Gemäßweit des Stockinventars bloß 30 Zug und ebensoviel Handrobotstage zu leisten. Allein willkürlich habe das Dominium Piotrow, diese Robot auf 104 Tage jährlich erhöht und von der Gemeinde noch überdieß einen Zins an Vieh, Hühnern n. f. w. gefordert. Nicht genug an dem, so habe später das Dominium eine bemessene Robot (robota zakladna), von jährlich 200 Tagen eingeführt. Da dieser Drück unerträglich würde, so sei die Gemeinde im J. 1846 darüber klagbar geworden, allein statt, daß ihr Recht wiederfahren wäre, würde ihr das Stockinventar abgenommen, sie mit Militär  Assistenz überschwemmt und die einzelnen Haushaltesbesitzer mit Stockstreichen belegt, und im Arreste angehalten. Durch die bereits gesetzlich ausgesprochene Aufhebung des Unterethansverhältnisses ist einer künftigen Bedrückung der besagten Gemeinde ein für allemal vorgebeugt. Da jedoch, was die Vergangenheit anbelangt, in dieser Eingabe, Angaben vorkommen, die die Grundherrschaft gegenüber der sehr bedrückten Unterthanen in solchem Grade verantwortlich machen würde, im Falle sie wahr befunden werden sollten, die klageführenden Patenten selbst um Genugthuung bitten, so ist des Antrag der Ausschusses, diese Petition dem Ministerium des Innern zur geeigneten Amtshandlung abzutreten.

Präs Wünscht Jemand das Wort? Wenn die hohe Kammer mit dem Antrag des Ausschusses einverstanden ist, so bitte ich dieß durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Majorität).

Berichterst. Forst er. Reichstags Nr. 602. Die Gemeinde Hawrylek, Herrschaft Harafymow, Kolomeyer Kreises in Gallizien, bringt an, daß die Obrigkeit mehr als 105 Joch Grundstücke der Gemeinde abgenommen habe, und für sich dermal benutze, obwohl letztere diese Grundstücke versteuern müsse. Sie bittet daher um Rückstellung dieser Grundstücke. Ferner ist in dieser Petition angeführt, daß die Gemeinde durch die Bedrückungen der Obrigkeit folgenden Schaden erlitten habe, als:

1. Für den erpreßten Handmühlenzins 150 fl. 48 kr. W. W.

2. Für die der Herrschaft unentgeltlich gereichten Spinnmaterialien 6969 fl.

3. Für die zu viel geleistete Zug und Hilfsrobot 5468 fl.

4. Für die zu viel geleistete Handrobot 3026 fl. 55 kr. W. W.

Da es sich hier um Unteräthansbedrückungen aus der Vergangenheit handelt, so ist der Ausschuß des Antrages, diese Eingabe an das Ministerium zum weiteren Verfahren abzutreten. (Wird genehmigt.)

Reichstag  Nr. 607. Michael Katelko aus Horodenka, Kolomeyer Kreises in Gallizien, beschwert sich, daß ihm: Im Jahre 1841 von der Grundherrschaft der väterliche Grund im Ausmaße von 16 Joch abgenommen, und 2. als er um die Rückstellung desselben bat, daß er mit 90 Stockstreichen belegt worden ist; endlich

3. daß ihm während der Robotleistung ein Stück Vieh umstand.

Er bittet daher um die Klaglosstellung.

Diese Petition ist lediglich dem Ministerium des Innern zur weitern Amtshandlung abzutreten, da es sich hier bloß um einen speciellen Gegenstand handelt, der mit der legislativen Stellung des Reichstages in keiner Verbindung stehet.

(Wird genehmigt.)

Reichstags Nr. 606. Die Müller in Kakowiec und Semenowka im Kolomeyer Kreise in Galizien beschweren sich, daß die Grundobrigkeit sich in den Besitz von zwei Drittheilen, der von ihren Urältern auf Rustikalgründen erbauten Mahlmühlen eingedrängt habe und bitten, da ihre Beschwerden beim Kolomeyer Kreisamte nicht berücksichtigt würden, womit sie in den vollständigen Besitz und Genus dieser Mahlmühlen wieder zurück versetzt werden möchten.

Da es sich nach dem Inhalt der Petition um Besitzstreitigsten, folglich um einen eigentlichen Civilgerichtsgegenstand handelt, über welchen zu erkennen dem Reichstage keine Competenz zusteht, so wäre diese Petition dem Ministerium zur weiteren Veranlassung abzutreten.

(Wird genehmigt).

Reichstags Nr. 694. Johann von Rozwadowski, Tarnopoler Kreissecretär petitionirt um die Verbesserung seiner Subsästenzmittel, aus Rücksicht, der durch ihn dem Aerarium zugewendeten Ersparungen von 6000 fl., und unbelohnter Auszeichnung vor dem Feinde. Der Petitionsausschuß ist des Antrages, daß, da es sich bloß um eine administrative Verfügung handelt, dieses Gesuch dem Minister zur geneigten Einsicht abzutreten sei.

Präs. Wünscht Jemand darüber zu debattiren? Diejenigen Herren, die sich für den Commissionsantrag aussprechen, wollen sich erheben. (Majorität.) Der Antrag ist angenommen. Der Abg. Wojtech ist noch nicht gekommen? (Nein.)  Ich ersuche den Hrn. Berichterstatter Gschnitzer zum Vortrag zu schreiten.

Gschnitzer. Es ist diese vorliegende Petition diejenige, welche neulich der Herr Abgeordnete für Prag zum Gegenstand einer Interpellation machte.

Reichstags Nr. 21. Ernst Stephan Nowak und Alexander Hahn, klagen die Bauunternehmer Gebrüder Klein, großer Betrügereien bei der Führung der Ollmützprager Bahn an, und beantragen die Niedersetzung einer unparteiischen Untersuchungs-  Commission aus der akademischen Legion mit ihrer beiderseitigen Zuziehung. Der Petitionsausschuss trägt an, daß diese Petition, respective Anklage, dein Minister der öffentlichen Arbeiten zur geeigneten Berücksichtigung und Bekanntgebung des Resultates zu überweisen sei.

Präs. Wünscht Jemand das Wort?

Abg. Borrosch. Mir sind die darauf bezüglichen Acten vom Herren Minister der öffentlichen Arbeiten zugestellt worden und ich habe ihnen einige Stunden gewidmet. Es ist damals vom Herrn Minister gesagt worden, daß der Schaden, der dem Staate zugefügt wurde, nur drittfalb tausend Gulden Conv. Münze betrage, laut Actenstück Nr. 814 betreffen aber diese drittfalb tausend Gulden Conv. Münze bloß jene zwei Bauobjekte, welche vorläufig von den Klagstellern bezeichnet worden waren, nämlich die Bierowka  Brücke und den Mikschwitzer Aquädukt. Es befindet sich ferner in diesen Acten ein Referat, worin der Referent darauf anträgt, daß die Klagesteller und unparteiischen Sachverständige nach ihrer Wahl aus den hierortigen Technikern zur Commission ernannt werden mögen, wobei um der Gerechtigkeit willen jedenfalls auch das Besamtenpersonale und die Pächter durch beigegebene Commissäre vertreten sein müssen. Nun verzichten die Petitionäre jedoch sogar auf die Diäten, indem ihnen von den bereits anerkannten drittfalb taufend Gulden C. M., welche defraudirt worden und daher zu ersetzen sind, ein Drittel gebührt. Es braucht nur das, was ihnen der Staat schuldig ist, einstweilen bezahlt zu werden. Ich wollte das heute abermals zu einem Gegenstande der Anfrage beim Ministerium machen, ob auf dieser Weise vorgegangen werden wolle, oder nicht? was ich deßhalb für hochwichtig erachte, weil solcher Bauobjekte, von denen bei nur zweien drittfalb tausend Gulden C. M. als Unterschleif stattgefunden hat, 1200 an der Zahl sind und ferner, um einmal ein Beispiel zu statuieren, daß wenigstens jetzt beider Herrschaft der öffentlichen Meinung und während einer tagenden Reichsversammlung dergleichen Betrügereien nicht ununtersucht und ungestraft vorkommen dürfen, ohne daß ich mir vor beendigter Untersuchung weiter ein Urtheil über den Umfang oder die Schuldtragenden irgend erlaube. Diese zwei Objekte sind aber bereits Commissional und artengemäß erwiesen. Ich werde mir auch erlauben, die Acten dem Herrn Minister zu übergeben. Ich glaube, der Herr Handelsminister als einstweiliger Stellvertreter des Ministers der öffentlichen Arbeiten wird sie wohl übernehmen.

Handelskin. Hornbostel. Ich bin nicht der Stellvertreter des Minister der Arbeiten, werde aber die Acten übernehmen, um sie in das Arbeitsministerium zu befördern.

Borrosch. Ich erkläre mich also mit dem Antrage der Petitions- Commission, die glaube ich auch beantragt, die Patenten beizuziehen, unter Bekanntgebung der Untersuchungsresultate vollkommen einverstanden.

Gschnitzer. Sie wünschen die Patenten beizuziehen?

Borrosch. Ich habe so verstanden. Gschnitzer. Das ist nicht im Antrage.

Borrosch. Das versteht sich aber als eine conditio sine qua non.

Gschnitzer. Der Ausschussantrag lautet: bloß an das Ministerium der öffentlichen Arbeiten, unter Bekanntgebung des Resultates der Untersuchung.

Borrosch. Das wäre ja dieselbe Untersuchung, wie bereits deren mehrere geführt wurden. Das war a eben letzthin der Zweck meiner Interpellation, es war noch früher die Zusicherung des inzwischen abgetretenen Herrn Arbeitsministers gegeben, aber nicht eingehalten worden, und doch können wir nur auf diese Weise eine klare Einsicht gewinnen, denn, wenn dieselben Beamten zur Untersuchung beibehalten bleiben wie früher, so werden sie ebenso wieder kommissionieren.

Gschnitzer. Ich bemerke, daß diese Petition, welche das Nr. 21 trägt, bereits am 25. August, also lange vorher, ehe die Verhandlung ihrer Interpellation stattgefunden hat, erledigt würde.

Borrosch. Das sind eben die zwei Bauobjekte, welche beanzeigt wurden, und jene drittfalb tausend Gülden C. M., die sich dabei als Unterschleif herausgestellt haben, laut Nr. 814. Ich bestehe aber darauf, daß die Bittsteller beigezogen werden, daß sie sich eine unparteiische Commission von Sachverständigen wählen können, und daß das Untersuchungsergebnis der hohen Reichsversammlung vorgelegt werde.

Präs. Ich muß bemerken, daß ich auf diesen Vorschlag nur dann Rücksicht nehmen kann, wenn der Antragsteller den dielfälligen Antrag auf den Tisch des Hauses niederlegt. Wünscht noch Jemand das Wort?

Lasser. Der Petitionsausschuss hat um so weniger Veranlassung gefunden, in Folge der neulich stattgehabten Interpellation von dem Ausschußantrage wesentlich abzugehen, als ja gerade die Interpellation des Herrn Borrosch dem Herrn Arbeitsminister Gelegenheit gab, zu erklären, er wolle die ganze Sache untersuchen lassen. In Folge des, vom Petitions- Ausschusse gestellten Antrages, würde die ganze Angelegenheit dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zur Berücksichtung und zur Vorlage der Resultate mitgetheilt. Es ist alles geschehen, was von unserer Seite geschehen konnte, und es wird dadurch das Resultat erzielt werden, welches der Abg. Borrosch wünscht.

Min. Hornbostel. Mir ist die Sache ganz fremd, betrifft mich auch gar nicht. Aber aus den Acten ersehe ich, daß der Referent Herr Adalbert Schmitt, der Sektionschef für das Eisenbahnwesen ist, und daß Herr Schmitt selbst den Antrag stellt, auf Beziehung der Bauunternehmer und auf freie Wahl von Sachverständigen. Herr Borrosch können sich also durchaus damit beruhigen, denn der Antragsteller ist ja selbst der Leiter der Staatsbahn und er wird gewiß, wenn ihm die Acten zugewiesen werden, auf die Weise, wie er beantragt hat, vorgehen.

Borrosch. Ich habe beantragt, auch die Bittsteller beizuziehen, der Herr Minister sagt bloß die "Bauunternehmer.

Min. Hornbostl. Ich meinte gleichzeitig auch die Petenten.

B o r r o s c h. Es ist nicht mehr als recht und billig, ich fordere nur Gerechtigkeit.

Präs. Werden Herr Borrosch vielleicht jetzt ihren Antrag zurückziehen?

B o r r o s c h. Keineswegs: außer der Herr Minister verbürgt mir die Erfüllung des von mir Beantragten.

Krauß. Ich glaube im Namen des Ministeriums versprechen zu können, daß Sachverständige und Petenten beigezogen werden.

Borrosch. Also auch die Petenten und nicht bloß die Bauunternehmer?

Krauß. Es wird so vorgegangen werden, wie es bei der Beweisführung durch Sachverständige gesetzlich ist.

Abg. P l a c e k. Ich spreche mich gegen den Antrag des Abg. Borrosch aus.

Borrosch. Das können Sie nicht, weil bereits der Herr Minister meinen Antrag vollkommen genehmigt hat.

Präs. Ist der Antrag zurückgenommen?

Borrosch. Ja, in sofern er vom Ministerium genehmigt wird.

Krauß. Im Antrage sind zwei Theile; der erste die Form der Untersuchung, der zweite, daß das Resultat der hohen Versammlung vorzulegen fei. Auf den zweiten besteht der Herr Antragsteller.

Borrosch. Und auch, daß die Bittsteller Diäten bekommen.

Krauß. Daß das Ergebniß der Versammlung vorzulegen sei, scheint mir nicht nothwendig zu sein. Wenn die Petenten nicht zufrieden sind, werden sie schon ihr Recht geltend machen. Die Exekutivgewalt muß das Recht haben, darüber zu entscheiden. Ich glaube, es wäre nicht so weit zu gehen, daß man es einer Entscheidung der Reichsversammlung unterziehen muß.

Borrosch. Nicht die Entscheidung, sondern das Resultat der Untersuchung.

Pienczykowsky. Aber wenn es sich handelt um die Befriedigung der Petenten, so nehme ich keinen Anstand, daß es nicht vorgelegt werde, da es sich aber um Schadenersatz von 200. 000 fl. handelt, so dürfte wohl die hohe Kammer davon in Kenntniß gefetzt werden.

Krauß. Darum sind die Minister verantwortlich, daß sie die Rechte des Staates geltend machen. Sie werden allerdings dafür haften müssen, insofern nicht geschehen würde, was in der Ordnung war.

Präs. Wünscht Jemand das Wort?

B o r r o s c h. Richt weiter, als daß ich.

K l a u d i. Es ist schon das fünfte Mal.

Borrosch. Und wenn es das sechste Mal wäre, es ist bloß eine nothwendige Erwiderung, damit von dem Ministerium mein Antrag so, wie ich ihn gestellt habe, vollkommen erledigt werde.

Abg. Es hat die Kammer zu beschließen, und nicht zwei Herren zu conversiren.

Präs. Da ich sehe, daß Niemand hier weiter das Wort wünscht, so bringe ich den Antrag der Commission zur Abstimmung, derselbe  (wird unterbrochen.)

Abg. Borrosch. Aber da muß ich doch protestiren; der Herr Finanzminister hat erklärt, meinen Antrag anzunehmen, und dieser soll jetzt dem zweifelhaften Ergebnisse einer Abstimmung Preis gegeben werden? Das sind ja Ungerechtigkeiten!

Präs Ich bitte Herr Borrosch, ich glaube nach den Grundsätzen, die jeder Kammer üblich sind, gehandelt zu haben. Herr Borrosch haben mir keinen Gegenantrag vorgelegt, und daher habe ich den Antrag der Commission zur Abstimmung gebracht.

Abg. Borrosch. Ich bitte, mir zu erlauben. (Zischen und Murren.)

P r ä s. Bitte, ich bin mit der Erhaltung der Ordnung in dieser Kammer beauftragt worden, die Commission hat den Antrag gestellt, Herr Borrosch einen Gegenantrag; über die Erklärung des Ministers hat der Herr Borrosch seinen Antrag zurückgenommen, daher bildet die Basis der Antrag der Commission.

So wird es jeder auffassen, der wenigstens dem Gange der Verhandlung folgt Abg. Borrosch. Ich bitte meinen Antrag zur Abstimmung zu bringen.

P r ä s. Er liegt nicht vor.

Abg. Borrosch. Er wird sogleich vorgelegt, oder es muß die Erklärung des Herrn Ministers als Amendement dem Antrage des Petitionshaus Schusses beigefügt werden. (Allgemeine Unzufriedenheit.)

Präs. Das wäre ein neuer Geschäftsgang.

Abg. Lasser. Ich begreife nicht, wie die Erklärung des Herrn Ministers, der nicht zum Petitionsausfchusse gehört, zum Antrage des Petitionsausschusses gemacht werden kann; der Petitionsausschuss muß auf seinem Antrage beharren.

Präs. Ich bringe somit den Antrag der Commission zur Abstimmung, da mir kein Gegenantrag auf den Tisch des Hauses niedergelegt wurde.

Borrosch. Ich werde einen vorlegen und schreibe ihn eben nieder.

P r ä s. So bitte ich, sich zu beeilen.

(Borrosch legt seinen Antrag schriftlich auf den Tisch des Hauses nieder.)

Präs. Ich glaube, daß es keinem Anstande unterliegt, daß ich diesen Antrag zur Abstimmung bringe, obwohl der Abg. Borrosch sich das letzte Mal dagegen aussprach, daß ein Antragsteller seinen Antrag wieder aufnehme, wenn er ihn abgelassen hat.

Borrosch. Das war ein ganz anderer Fall.

Präs. Der Abg. Borrosch trägt an: die Klagesteller Nowak und Hahn, betreffs der angezeigten Unterschleife bei dein Eisenbahnbaue auf der Prager Ollmützer Strecke seien zur Untersuchungs- Commission, nebst andern unparteiischen Sachverständigen, gegen Diätenvergütung beizuziehen, und der hohen Kammer die Resultate seiner Zeit bekannt zu geben. Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.)

Placke. Ich spreche mich unbedingt für den Antrag des Petitions-  Ausschusses aus, und beantrage die Verwerfung des vom Herrn Abg. B o r r o s c h gestellten Zusatzantrages, es ist wirklich eine Herabsetzung für jede Exekutiv  Behörde. (Zischen links.)

Ich muß doch einer Behörde, einem verantwortlichen Ministerium zumuthen, daß es weiß, was zu einer ordentlichen Untersuchung gehört; es wäre in der That beleidigend, wenn man einen Kriminalrichter vorzeichnen wollte, was er bei der Commission thun soll, wenn man sagen wollte: Vernehmen Sie den Kläger, vernehmen Sie die Zeugen, vernehmen Sie diejenigen Leute, welche beschädigt worden sind. Das versteht sich wohl von selbst, und liegt in der Natur einer jeden Commission, ich wiederhole daher meinen Antrag, auf die Verwerfung dieses Antrages des Abgeordneten Borrosch.

Klaudi. Ich protestire dagegen, daß über den Antrag noch weiter abgestimmt werde, obwohl die Unterstützungsfrage gestellt ist. Ich erinnere den Herrn Abgeordneten für den 4. Wahlbezirk der Stadt Prag daran, daß ich letzthin ans Achtung für die Geschäftsordnung meinen Antrag zurückgenommen habe, obwohl die Frage zur Abstimmung noch nicht gediehen war. Der Herr Präsident hat bereits die Frage zur Abstimmung gebracht, und bis zu diesem Augenblicke, wo die Frage zur Abstimmung gediehen war, ist der Antrag auf den Tisch des Hauses nicht niedergelegt, sondern in Folge einer Privat Conversation des Herrn Abgeordneten für Prag mit dem Herrn Minister von demselben zurückgenommen worden. Es war darüber gar keine Verhandlung, sondern eine Privat  Conversation im strengsten Sinne des Wortes, und ich verwundere mich, daß gerade der Herr Abg., der so viel von parlamentarischer Ordnung in andern Fällen spricht, hier gegen die parlamentarische Ordnung offenbar verstoßt: deßhalb, weil der Antrag vor der Abstimmung nicht auf den Tisch des Hauses niedergelegt, mit der Frage zur Abstimmung aber geschlossen worden ist. Auch wenn der Antrag auf Schluß der Debatte nicht gestellt war, und nach dem erfolgtem Schlusse der Debatte ein Antrag nicht aufgenommen werden kann; deßhalb kann über diesen Antrag nicht abgestimmt werden.

Cavalcabó. Ich würde nur den ersten Punct des Antrages des Abg. Borrosch hervorheben, nämlich denjenigen, welcher davon spricht, daß man Diäten den Denunzianten bezahlen soll. Ich weiß wohl aus der frühern Gesetzgebung, daß man Denunzianten ein Drittel gegeben hat für Contrabandfälle, aber hintennach, nachdem es sich wirklich herausgestellt hat, aber ein Fall, daß man im Voraus schon Diäten an Denunzianten auszahlen soll, ist mir noch nicht vorgekommen, und ich muß wirklich sagen, daß wir dadurch das Denunziationswesen wesentlich fördern würden, wenn wir aussprechen, daß nur Jemand eine Denunziation zu machen braucht, um einer Commission zugezogen zu werden. Ich frage, wer wird die Diäten zurückersetzen, wenn sich herausstellen sollte, daß die Anklage ungegründet war? In diesem Puncte muß ich opponieren.

Präs. Abg. Borrosch hat das Wort.

Abg. Borrosch. Erstens hat der vorige Minister der öffentlichen Arbeiten den Inhalt meines Antrages zugesichert, aber nicht Wort gehalten. Er hat letzthin alles zugestanden, was ich in der Interpellation vorbrächte. Ein Ministerium aber ist unsterblich, denn der künftige Minister hat das Wort einzulösen, was der frühere gab.

Zweitens. Meine Gerechtigkeit betreffend habe ich nichts vernachlässigt; mein Antrag war nicht zurückgenommen, sondern bedingungsweise ans eine Zusage des Herrn Finanzministers diesem überlassen, wogegen sich Anfangs kein Einspruch erhob; es ist also kein Zweifel, daß nunmehr mein Antrag wieder gilt, und ich nicht auf diese Art den Antrag der Petitions-  Commission zur Geltung kommen lassen kann, ohne daß nicht vorerst über den Meinigen abgestimmt worden ist. Gegen das Wort: "Deniinciant, " muß ich mich nochmals verwahren im Namen derjenigen, die ich hier vertrete. Ich habe diese Angelegenheit übernommen, wohl wissend, daß ich mir ein paar hundert Feinde dadurch erwerben werde, nachdem mehrere Deputirte ihre Verwendung bereits abgelehnt haben. Es ist meine Pflicht, und ich werde ihr Gebot durchsetzen, so lange ich es eben vermag. Wenn ich durch Ungerechtigkeit in irgend einer Art daran verhindert werde, (Zischen von der Rechten, Borrosch sagt daraus: "dieses Zischen geniert mich nicht, ") so ist es dann nicht meine Schuld. (Beifall.) Hier ist nicht die Rede von voraus zu zahlenden Diäten; das Drittel ist bereits verfallen, die dritthalbtausend Gulden sind bereits als Unterschleif nachgewiesen. es bedarf sonach keiner Diäten, sondern einfach, daß der Staat seine Pflicht erfülle. Ob die Kläger Denunzianten waren, in dem schlimmen figürlichen Sinne des Wortes, dürfte jetzt schon bezweifelt werden, nach diesen Vorlagen da. Lubomirski. Ich habe nur bloß die Bemerkung machen wollen, die jetzt der Abg. Borrosch selbst gemacht hat, daß offenbar sein Antrag gestellt und dann zurückgezogen wurde, unter der Bedingung, daß er von dem Finanzminister ganz angenommen würde. Allein da der Finanzminister ihn


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