Sobota 30. záøí 1848

wir in diesem Provisorium die Sache um so viel erleichtern, als es nur in der Möglichkeit ist, also, weniger die Principe vor Augen haben, weniger die Theorie, weniger das Bestreben, die Freiheit auf guten Garantien hier zu gründen, aber immer als die Praxis selbst, um sobald als möglich zu dieser Constitution zu gelangen, weil nur diese Constitution für das ganze Land eine Antwort sein kann, und wird auch dem Lande zeigen, weswegen wir hier zusammen gekommen sind, was wir in dem heutigen Moment, für unser Land als gut, als nothwendig erachten. Das sind die Ursachen, weswegen ich meine Stimme dem heutigen Antrage nicht versagen, und für diesen Antrag votiren werde, wenn ich es auch als eine Pflicht erachtet habe, gegen diesen Antrag zu sprechen, und eine Art Protest einzureichen, damit es nicht für die Zukunft als ein Antecedentz dienen könnte, daß das hohe Ministerium da mit einem Vertraunützvotum kommt, wo von Budget die Rede ist. Glauben Sie nicht, meine Herren, daß in dem heutigen Momente unsere Lage leicht ist, wir sind hier Männer der Zukunft, wir sind schon Bürge jenes Staates, welcher noch werden muß; aber in Lande ist es ganz anders. Der Abg. Pillersdorff hat uns vorgestellt, inwiefern die Beamten heute nicht mehr die Beamten der Vergangenheit wären: er hat uns vorgestellt, wie es unpassend war in diesem Augenblicke die Beamten im Lande zu betrachten, so wie man sie einst mit Gerechtigkeit betrachtet hat; ich habe die Ehre dem Herrn Abg. Pillersdorff zu sagen, daß bei uns diese Beamten noch dieselben sind; daß sich der frühere Zustand wenig verändert hat, daß er schwer auf den Schultern eines Jeden liegt, daß dort die Constitution ruhig abzuwarten viel schwieriger ist, als für Jeden von uns; daß, wenn wir diese Notwendigkeit nicht an jedem Tage, in jeder Stunde fühlen, man es dort außerordentlich hart fühlt, denn endlich ist dort das Provisorium nichts anderes als das Faustrecht, nichts anderes als der vergangene Zustand der Dinge mit weniger Kraft, mit weniger Energie, und noch mehr Anarchie. Das ist der einzige Unterschied.

Die vom Lande sehen nach uns mit erstauntem Blicke, wenn wir hier die Zeit vergeuden, wenn wir hier die Zeit verlieren, wenn wir mit dem festesten, raschesten Schritt nicht schreiten, und nicht bald zudiesem Ziele gelangen, welches für das ganze Land so hochwichtig ist, und so nothwendig schon in diesem Augenblicke ist. Wenn es also, meine Herren, im Lande bekannt wird, daß wir diese Steuern jetzt votiert haben, nur um die Sache zu erleichtern, nur um rascher und möglichst schnell dahin zu kommen, wo das Land uns haben will, so werden sie sich auch nicht staunen über unsere Inkonsequenz, sie werden es nicht tadeln, daß die souveraine Versammlung Steuern gestimmt hat, ohne zu wissen, wie hoch sie waren, und ohne zu wissen, in welcher Art sie gebraucht werden. Ich kann nicht, meine Herren, mit einem Vorredner übereinstimmen, ich kann nicht denselben Vorwurf dem Ministerium machen, ich möchte es auch nicht, weil in dem Augenblicke, wo ich diesen Vorwurf machen könnte, möchte ich mit Beweisen in der Hand auftreten, und offen und frei eine Anklage stellen. Diese Beweise, meine Herren, hatten wir nicht, und ohne Beweis kann man einen so ernsten Schritt nicht thun. Seit der Zeit ist aber eine Schrift vorhanden, die Ihnen Allen bekannt ist; es ist zu hoffen, und ich hoffe es von ganzem Herzen, daß das Ministerium uns über diese Schrift Aufklärungen geben wird, die nothwendig sind, und die jedenfalls uns dann das Recht wegnehmen möchten, denselben Vorwurf, der ohne Beweise früher hier gestellt worden ist, mit Beweisen und mit ernsten Beweisen nochmals auszusprechen.

Präs. Die Reihe trifft den Abg. Jonak.

Jonak. (Entschuldigt sich mit Heiserkeit.)

Präs. So trifft die Reihe den Abg. Straffer.

Straffer. Meine Herren! Die vom Ministerium angesuchte und von dem Finanzausschusse begutachtete Bewilligung zur Fortbehebung der bisherigen Steuern mit Ausnahme der aufgehobenen Judensteuer fürs Jahr 184849 ist bereits von so vielen Vorrednern umständlich besprochen und beleuchtet worden, daß ich mit Berücksichtigung auf die kostbare Zeit recht gerne auf die Ergreifung des Wortes verzichtet hätte, wenn ich nicht durch die besonderen Verhältnisse, in welchen sich die Provinz Tirol und Vorarlberg rücksichtlich der Verzehrungssteuer befindet, und durch den ausdrücklichen Wunsch meiner Committenten aufgefordert wäre, in dieser Sache einige Worte zu sprechen. Es wird nämlich in dem Commissionsgutachten auch die Fortbehebung der Verzehrungssteuer beantragt, und in dieser Beziehung muß ich hier bemerken, daß gegen diese Steuer bei uns in Tirol und Vorarlberg eine unverkennbare Abneigung sich in der Art bereits ausgesprochen hat, daß ich der Überzeugung bin, die Finanzverwaltung wird bei der Behebung derselben für das bevorstehende Verwaltungsjahr auf sehr große Hindernisse stoßen. Der Hauptgrund, warum man sich gegen das Fortbestehen dieser Steuer, und zwar sehr laut aussprach, liegt in der Erwägung und in dem unbestreitbaren Umstande, daß dieselbe als eine nicht jedem Konsumenten nach Verhältniß seiner Konsumtion gleich treffende, und sohin als eine ungerechte Abgabe betrachtet wird.  Seit Einführung der allgemeinen Verzehrungssteuer ist nämlich, das früher in Kalmar und auf der Töll bestandene, sogenannte Weinumfeld, eine Abgabe, die auf Wein und Branntwein gelegt war, und jeden Konsumenten in den nördlichen Kreisen ausnahmslos traf, aufgehoben, und im gewöh nlichen Wege nach den Verzehrungssteuervorschriften, lediglich den Wirthen, den Verschleiern und Erzeugern gebrannter Getränke, den Rosoglio Fabrikanten aufgelegt worden, wozu noch die früher in der Provinz  wenigstens auf dem Lande unbekannte  Fleischkonsumtion kam. Nun brachte diese neue Maßregel mit sich, daß alle jene Privaten, welche ihren Bedarf an Wein und Branntwein nicht unmittelbar vom Wirte beziehen, ganz steuerfrei ausgehen, und von der Wein und Branntweinkonsumtion nicht einen Kreuzer bezahlen Dahin gehören alle auf dem Lande wohnenden geistlichen Korporationen, Beamte, adelige und unadelige Gutsbesitzer, Honoratioren und wie sie immer heißen mögen, mit Ausnahme der in den Städten ansässigen Burger oder Einwohner. Nun ist es klar, daß auf diese Weise dem Staate, dem Ärar, eine bedeutende Einkommensquelle versiegt ist, und daß dem ungeachtet das ganze Erfordernis der auf Tirol entfallenden Verzehrungssteuer Quote auf die übrige, und zwar vorzüglich auf die ärmere Classe fallen mußte.

Aus diesem Grunde erhebt sich nun insbesondere in Nordtirol  die südtirolischen Verhältnisse will ich nicht berühren, weil die Vertreter von Südtirol selbst in der Lage sein werden, sich darüber auszusprechen,  in Nordtirol sage ich, erhebt sich bereits die laute Stimme der Bevölkerung, welche den Wunsch ausspricht, daß diese, ehemals bestandene, mit sehr geringen Kosten eine bedeutende Staatseinnahme percipirende Umgebt und Auf schlagamthehr in Kolmar und auf der Töll wieder hergestellt werden möchten, und ich würde mir daher mit Rücksicht auf diesen, mir dringend ans Herz gelegten Wunsch der Kommittenten, welcher auch schon auf dem letzten tirolischen Provinziallandtage zur Sprache gebracht wurde, den Antrag zu stellen erlauben, daß man das auf die Provinz Tirol und Vorarlberg oder wenigstens auf die nördlichen Kreise dieser Provinz entfallende Verzehrungssteuer Quantum der Provinz selbst zur Behebung und Einbringlichmachung überlasse, welche dann auf irgend eine zweckmassige Weise durch die Reorganisierung dieser Umweltämter und sogenannten Weinschreibereien ganz gewiß im Stande sein durfte, die präliminierte Tangente an die Staatscassen abzuführen. Eine weitere Beschwerde hat sich in unserer Provinz gegen die Fortbestehung der Verzehrungssteuer über die Biereszeugung laut gemacht, und es haben auch in dieser Beziehung vorzüglich die Steuerpflichtigen ic; nämlich die Brauer den Wunsch und die Bitte ausgesprochen, daß anstatt der bisher üblichen Verzehrungssteuer, eine entsprechende Malzauflage, die sogenannte Malzsteuer eingeführt werden möchte. Ich begreife zwar, daß es bei der Kürze der Zeit, da nämlich bis zum 1. November die Abfindungsverhandlungen über die Verzehrungssteuer abgeschlossen sein sollen, kaum möglich werden dürfte in so kurzer Frist, eine solche Verfügung durchzusetzen; allein ich glaube, es würde wenigstens, die durch die ausgesprochenen Wunsche und Bitten der Nordtiroler beurkundete allgemeine Aufregung im Lande sehr leicht beschwichtiget und andererseits auch wirklich die Zustandesbringung der Abfindungsverhandlungen zum Vorteile des Staatsäaars wesentlich erleichtert und befordert werden, wenn von Seite des Ministeriums die offene Erklärung gemacht würde, daß mit Berücksichtigung aller Umstände in der möglichst kürzesten Zeit die vom Volke angestrebte, ja laut geforderte Änderung durch Wiederherstellung der Aufschlagsatter und der sogenannten Weinschreibereien in den Wein erzeugenden Gegenden, sowie durch Einführung der Malzsteuer eintreten und durch die Provinz selbst ausführen lassen wird Ich glaube, daß es in dieser Beziehung auch für die hohe Reichsversammlung, vorausgesetzt, daß die Provinz auch alles dasjenige leistet, was ihr nach dem Voranschlage beizutragen obliegt  eine gleichgültige Sache sein durfte, ob auf diese oder jene Weise das Steuerbetreffniß eingebracht wird Man verlangt nicht eine ungerechte, auf Kosten anderer Provinzen durchzuführende Erleichterung, man verlangt nicht eine unbillige oder unzulässige Minderzahlung, allein eine billige allerdings zulässige Minderzahlung oder Erleichterung könnten dadurch eintreten, wenn zugleich vom vorgeschriebenen, auf Tirol entfallenden Verzehrungssteuer  Quantum die, wie vorauszusehen ist, im nächsten Jahre nicht und bedeutenden, durch häufige Beschreibungen und Kontrollen der zu keiner Abfindung geneigten Steuerpflichtigen sich noch hoher belaufenden Pereeptionskosten abgezogen und dem Konkretem der Provinz zu Gute gerechnet werden würden Es ist nämlich auffallend, daß wie aus den öffentlichen uns mitgeteilten statistischen Tabellen ersichtlich ist, die Verzehrungssteuer in Tirol im Jahre 1844 auf 507 668 Gulden veranschlagt oder wirklich in diesem Betrage eingehoben wurde, und daß die Ausgaben oder Perceptionskosten sich nur 25 975 Gulden belaufen haben sollen Der ganze Beamtenstatus wurde bloß mit zwölf Individuen aufgeführt, was höchst auffallend ist, und ich begreife nicht, daß die Behebung einer mehr als eine halbe Million betragenden Steuer keine größeren Perceptionskosten nach sich gezogen haben soll, als diese 25 000 Gulden, wobei ich mir aus den einzigen Umstand hinzudeuten erlaube, daß die Einhebung der Verzehrungssteuer in der Stadt Trient allein mehr als 8 000 Gülden betragen hat, und daß eben die gehässige Einhebungsart dieser Steuer vorzüglich Schuld an der Unzufriedenheit war, welche sich in Südtirol sogar auf gewalttätige, ungesetztliche Weise kund gegeben hat Die Kosten für die ganze Finanz Verwaltung in Tirol beliefen sich im Jahre 1844 nach diesen statistischen Tabellen auf 438. 358 Gülden, was mit Rücksicht auf eine so arme Provinz höchst auffallend erscheint, und gegründeten Zweifel übrig läßt, daß darunter auch größere Perceptions Kosten auf die Verzehrungssteuer begriffen sein dürften, die billiger Weise von der für das nächste Jahr präliminirten Verzehrungssteter Tangente abgezogen, und allen Steuerpstichtigen zu Gute kommen sollen. Ich beschränke mich daher darauf, daß ich mich dem Commissionsanträge anschließe, jedoch mit der Bemerkung, das Ministerium zu ersuchen, in dieser Beziehung unsere Provinz berücksichtigen und jene Maßregel so bald als möglich einleiten zu wollen, wodurch den billigen Wünschen und Bitten des Volkes Genüge gethan werden kann.

Präs. Der Abg. Umlauft ist an der Reihe. (Abwesend.) Der Abg. Purtscher. (Abwesend.) Der Abg. Trümmer.

Trummer. In einem constitutionellen Staate darf und soll von den Staatsbürgern keine größere Steuersumme gefordert werden, als welche unumgänglich nothwendig ist, um das Gesamtgetriebe der großen Staatsmaschine im fortwährenden geregelten Gange zu erhalten. Die Ausmittlung dieser unumgänglich notwendigen Steuersumme für eine bestimmte Zeitperiode, unterliegt auch in einem bereits vollständig organisierten Staate keiner besondern Schwierigkeit. Allein geradezu unmöglich ist die Ausmittlung dieser Steuersumme in einem Staate, welcher bisher nach dein absoluten Systeme, also unbeschränkt beherrscht wurde, zu einer Zeit, in welcher in diesem Staate die constitutionelle Staatsreform erst definitiv eingeführt, also der neue constitutionelle Staat erst definitiv organisiert werden soll.

Soll nun in einem solchen Staate in der bemerkten Übergangsperiode die Staatsmaschine wegen Mangel der zu ihrem Betriebe notwendigen Geldsumme nicht stille stehen, also der Staat selbst nicht der Anarchie verfallen, so dürfte wohl nichts Anderes überbleiben, als das alte Steuersystem, wenn es auch ein schlechtes sein sollte, noch so lange aufrecht zu erhalten, bis die gesetzgebende Gewalt in der Lage ist, ein neues besseres Steuersystem einzuführen; denn von zwei notwendigen Übeln das kleinere zu wählen, räth die Klugheit. Ganz in demselben Falle befindet sich heute unser Staat, auch in unserm Staate muß die constitutionelle Staatsform erst definitiv eingeführt, also der constitutionelle österreichische Staat erst definitiv organisiert werden. Wie ist es nun möglich, schon heute jene Summe numerisch zu bestimmen, welche im Verwaltungsjahre 1849 zur Bestreitung unserer gesamten Staatsausgaben erforderlich sein wird, nachdem unsere neue Staatseinrichtung heute noch ganz unvollendet ist, ja mit der Zustandesbringung desselben kaum erst der Anfang gemacht wurde, und doch von der Art und Weise dieser neuen Staatseinrichtung die Höhe der Staatsausgaben wesentlich abhängt. Ich theile daher vollkommen die Ansicht eines geehrten Herrn Redners vor mir, daß, so lange der constitutionelle österreichische Staat nicht definitiv organisiert ist, ein wahres vollkommenes Staats  Budget eine Unmöglich keit sei. Wer also will, daß der österreichische Staat nicht der Anarchie verfalle, der muß heute Nothwendigt auch wollen, daß unser altes Steuersystem im Allgemeinen noch so lange aufrecht erhalten werde, bis die hohe Reichsversammlung in der Lage sein wird, ein neues besseres Steuersystem einzuführen. Aus diesem Grunde stimme ich daher für den Antrag des permanenten Finanzausschusses und ich erlaube mir über diesen Antrag noch Folgendes zu bemerken: Vor allem würde ich wünschen, daß in den beiden ersten Puncten dieses Antrages, die Worte:  für den ersten Semester des Verwaltungsjahres 1849, " in folgende: "für das Verwaltung Jahr 1849, " abgeändert werden möchten. Die Minorität des permanenten Ausschusses machte in dieser Beziehung mit vollem Grunde geltend, daß die Ausschreibung der Abgaben mit vielen Kosten und Zeitaufwande verbunden fei; daß mehrere der Abgaben m Wege der Verpachtung realisiert werden, und eine Semesteralbewilligung auch in dieser Beziehung nachtheilig wirke. Meine Herren, wer die Größe, der mit der Steuerausschreibung bisher verbunden gewesenen Kosten kennt, der muß wohl wünschen, daß diese Kosten in einem und demselben Versalzungsjahre nicht verzweigacht oder wohl gar verdreifacht werden; denn wer muß diese Kosten endlich bezahlen? Das Volk.  Daß aber die mit der gegenwärtigen Steuerausschreibung verbundenen Kosten nicht geringer sein werden, als die bisherigen dießfälligen Kosten, dürfte nach dem §. 9 des Gesetzes vom 7. d. Mts. wohl zweifellos sein. Endlich glaube ich noch den Umstand besonders hervorheben zu sollen, daß, wenn auch die hohe Reichsversammlung die Steuerbewilligung für das ganze Verwaltungsjahr 1849 ertheilen würde, diese Steuerbewilligung doch nach dem, im Gesetzentwurfe angeführten Vorbehalte, nur bis zu jenem Zeitpuncte zu gelten hätte, in welchem die hohe Reichsversammlung die eine oder die andere directe oder indirekte Abgabe aufgehoben oder abgeändert haben wird. Daß übrigens das Finanzministerium jeden in Folge dieser Bewilligung eingehobenen Steuerbetrag der hohen Reichsversammlung auf das Gneueste verrechnen muß, versteht sich wohl von selbst.

Was insbesondere die Verzehrungssteuer betrifft; so bin auch ich der Ansicht. daß diese Steuer, sobald es nur immer möglich ist, ganz aufgehoben werden soll; denn auch ich halte diese Steuer nicht nur für ungerecht, weil sie den reichen und armen Staatsbürger gleichmäßig trifft, sondern auch für gehässig und demoralisierend, weil sie den rechtlichen Staatsbürger Chicamen preisgibt, den minder rechtlichen aber zur Umgehung des Gesetzes verleitet. Weil aber einerseits die Verzehrungssteuer, wegen des dadurch entstehenden bedeutenden Ausfalles in den Staatseinnahmen, nicht schon gegenwärtig ganz aufgehoben werden kann, andererseits aber die armen Staatsbürger in den Städten schon jetzt eine gleiche Begünstigung verdienen, wie solche mit dem Gesetze vom 7. d. M. den vormals untertänigen Staatsbürgern auf dem Lande bereits zu Teil geworden ist; so glaube ich mich dahin aussprechen zu dürfen, daß ohne Gefahr und Nachteil für den Staat, wenigstens die Verzehrungssteuer von den unentbehrlichen Lebensmitteln schon vom 1. November 1848 an, aufgehoben werden könnte. Der dadurch in den Staatseinnahmen entstehende Ausfall wird leicht durch jene Reduktionen gedeckt werden können, welche in den übergroßen Staatsbesoldungen und Pensionen ohnehin nächstens werden vorgenommen werden müssen. Endlich könnte dieser Ausfall in den Staatseinnahmen auch noch dadurch, und wie ich glaube, mit einem bedeutenden Überschüsse gedeckt werden, wenn man nur jenen widerrechtlichen Paragraph im Stempelgesetze vom Jahre 1840, welches die Höhe des Urkundenstempels bestimmt, abändern möchte, was nach meiner Meinung in einigen Tagen leicht geschehen könnte; denn die Beschränkung der Abnahme des Urkundenstempels auf den Betrag von 8. 000 fl. ist offenbar eine widerrechtliche Begünstigung der Reichen. Der Finanzminister hätte also nach meiner Meinung in kürzester Frist einen Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Verzehrungssteuer von den unentbehrlichen Lebensmitteln vom 1. November 1848 an, der hohen Reichsversammlung zur Schlußfassung vorzulegen.

Schließlich erlaube ich mir in Beziehung auf den vierten Punkt des Antrages des permanenten Finanzausschusses, noch zu bemerken, daß ich es dem Herrn Finanzminister zur größten Ehre anrechne, daß er die Initiative zur Aufhebung der Judensteuer ergriffen hat. Ich hege auch die volle Überzeugung, daß die hohe Reichsversammlung die Aufhebung dieser Steuer, wo nicht einhellig, doch gewiß mit einer sehr großen Majorität, beschließen werde; denn vollkommen richtig ist die Bemerkung eines geehrten Redners vor mir: Die Judensteuer ist ungerecht in ihrer Anlage, drückend in ihrer Einbringung und demoralisierend in ihren Folgen.

V u r t sch e r. Meine Herren! wenn ich mich in der in Rede stehenden Angelegenheit gegen den Herrn Finanzminister einschreiben ließ, so geschah es nicht, um gegen ihn in der Art und Weise zu sprechen, wie der Herr Abg. Neuwall, sondern um gegen ihn so zu sprechen, wie der Herr Abg. Popiel für ihn gesprochen hat; nicht aus eingefleischtem Oppositionsgeilste, sondern aus warmer Überzeugung, aus vielleicht auch für Sie erwägungswerten Gründen. Denn betrachten Sie die verlangte Steuerverwilligung; eine Steuerverwilligung ohne Vorlage eines eigentlichen Budgets, von welcher Seite Sie immer wollen, von Seite der Ministerverantwortlichkeit, von Seite des Ehrenmandates dieser hohen Versammlung, von Seite der politischen Gesamtlage unseres Vaterlandes, also von drei Seiten, die so gewiß in wesentlichem. Zusammenhange mit einander und mit der vorstehenden Frage stehen, als sie von meinen Vor und respektiven Nachrednern noch nicht berührt worden sind: und Sie werden mir unumwunden zugestehen müssen, daß im vorliegenden Falle immerhin gewiß mehr Vorsicht und Zurückhaltung, als Leichtsinn und Wegwerfung am Platze sein dürfte.

Die einfache Betrachtung der Frage, in Angriff genommen nach den drei Gesichtspunkten, von denen ich gesprochen, dürfte zu einer leichten Verständigung führen. Anlangend den ersten Punkt nun, die Ministerverantwortlichkeit nämlich, frage ich Sie, meine Herren: was würden Sie wohl tun, wenn in dem Augenblicke, wo Sie in traulicher Behaglichkeit auf Ihrem Zimmer sitzen, um am offenen Sekretär die Ersparnisse Ihres gewiß reichlichen Deputiertengehaltes nachzuzählen, Jemand eintrete, um Sie so zu interpellieren: "Mein Herr, ich will Geld, "  warum? "weil ich es brauche" __ wozu? "Darüber stehe ich Ihnen ein andrer Mal zu Gebote, denn ich bin ja dafür verantwortlich. " Was würden Sie wohl tun, frage ich Sie, in diesem Falle? Ich glaube Sie würden, und ich fürchtehiemit nicht Ihrem Wohltätigkeitssinne nahe zu treten  den Fiesco gegenüber dem Mohren spielen, den Secretär zuschließen, den Schlüssel in die tiefste Rocktasche stecken und trotz der wiederholten Versicherung des Eingetretenen, "Mein Herr, ich bin ein ehrlicher Mann!" einen gedeckten Rückzug antreten. (Beifall.)

Das ist nun freilich bloß ein Vergleich, meine Herren, und jeder Vergleich hinkt; ich habe ihn aber auch nur deßhalb gewählt, um einen Vergleich zwischen zwei Hinkenden anzustellen, damit man am Ende sehe, wer mehr hinkt, der Eine oder der Andere, der Eingetretene oder unser Finanzministerium. Und da will mich denn bedanken, als ob zwischen dem Angeführten und der Forderung des Finanzministeriums, daß wir ihm mit einer ganz oder halbjährigen Steuerverwilligung, ohne Ziffern und Nullen eines Budgets zu kennen, beipflichten sollen, etwas mehr als eine bloß vergleichsweise Ähnlichkeit stattfinde, und ich müßte es eben deßhalb nur tief bedauern, wenn die hohe Kammer in diesem Augenblicke, statt, gegenüber einem Verlangen einer solchen Steuerbeiwilligung, die Minciolinie bräunlichen Sträubens zu halten, gerade zu gewillt sein sollte, dem Finanzminister die zentnerschwere Last der nachmaligen Verantwortlichkeit so mir nichts dir nichts auf die Schultern zu laden. Oder glauben Sie vielleicht, damit sei es nicht so strenge zu nehmen? Ministerverantwortlichkeit in Österreich sei nichts anderes als ein weitmaschiges Danaidensieb, wo man aufschöpfen kann, so viel man will, und alles ohne Anstand durchläuft? oder vielleicht eine nibelungische Tarnkappe, die man nur am Kopfe zu haben braucht, um im Gefühle einer wohltätigen Unsichtbarkeit dem Reichstage das zuflüstern zu können, was der gehörnte Siegfried dem Könige von Burgund zustüsterte:,, Ich will den Sprung vollführen, thu' du nur die Gebärde; " der vielleicht um ein Bonmot des Herrn Finanzministers auf seine eigene Verwaltung anzuführen  ein gläsernes Haus, in dem die sorgfaltig Prüfenden allerdings durch und durch sehen, um am Ende den frommen Glauben zu hegen sie hätten eben deßhalb, weil sie durch und durch gesehen, auch gesehen, was dahinter ist? Ich hege zu hohe Achtung von der Einsicht dieser Kammer, und glaube jedenfalls, daß sie unter Ministerverantwortlichkeit das nicht verstehe, denn in dem Falle wäre sie gerade zu viel zu leicht, und der Reichstag müßte am Ende allein ausbaden, was das Volk von ihm verlangen kann, indes das Finanzministerium ein für allemal mit einem souverainen Incognito durchkäme. So lange wir etwas anderes sind, so lange wir auf unser Mandat nicht vergessen haben, so lange wir die Controlore nicht nur des Volkswohlstandes sondern auch der Volkswohlfahrt sind, so lange wir noch nebst dem nicht bloß die Großschatzmeister des Reichtums in den Pallästen, sondern auch die Großschatzmeister des Elendes in den Hütten sind: so lange muß ich wenigstens für meine Person die Ministerverantwortlichkeit ernstlicher nehmen und für diesmal gerade zu gestehen, daß ich nicht recht zur Einsicht kommen kann, wie in diesem Falle die Verantwortlichkeit überhaupt nur möglich sein wird.

Die Betrachtung eines praktischen Fallen soll uns den Faden zur Verständigung an die Hand geben. Sie wissen alle, meine Herren, daß dermalen im Bereiche der Monarchie nicht bloß viele Bau, sondern noch viel mehrere und größere Destruktionsunternehmungen im Begriffe sind Die Ordre zu diesen Baurechte Destruktionsunternehmungen ist zwar bloß auf kaiserliche Handbillete hin, also in vollkommen absolutistischer Weise geschehen, die Summen aber, welche zur Durchführung dessen, was damit befohlen worden ist, verwendet werden sollten, sind, wie der Herr Finanzminister selbst bei einer Gelegenheit so gütig war einzugestehen, und wie sich von Tag zu Tag immer mehr herausstellt, leider in einer eben nicht erfreulichen Weise, von hier aus, also man möchte es vermuthen, auf konstitutionellem Wege beigeschafft worden. Nun frage ich Sie aber, gegenüber diesen Thatsachen, wie denn hier, gleich viel, ob diese Summen zu guten oder schlechten Zwecken verwendet worden sind, eine ministerielle Verantwortung überhaupt nur möglich ist? es sei denn, man beabsichtige, die sehr zahlreichen, echelonnirten Ziffernreihen des Budgets durch Darrhubehrschiebung eines wohlthätigen Collectivrubrums,.,. B. Kriegsbudget, der Art zu behandeln, daß man sagen kann, man habe der Redlichkeit der Verantwortung hiermit ein kleines Schnippchen geschlagen. Es ist dieser Fall in der parlamentarischen Geschichte eben nicht neu, und eben, weil er schon vorgekommen ist, glaube ich auf jenen Fall, der mir erinnerlich ist aus den Verhandlungen der badischen Kammer, aufmerksam machen zu müssen.

Es war am 16. August anno 1831, daß der badische Herr General  Lieutenant von Schäfer sich gegenüber der Kammer über die Überschreitungen des Kriegsbudgets rechtfertigen sollte, die er auf sogenannte "specielle Ordre, Allerhöchste Weisung, geheime Befehl Sr Majestät" vorgenommen hatte; er befand sich somit genau in derselben Lage, in welche die verkehrte Connivenz der Kammer unfern Herrn Finanzminister versetzen möchte, und wie glauben sie wohl, hat Herr Generallieutenant Schäfer sich aus der Klemme zu bringen versucht? Er trat vor und sagte: Wenn man berücksichtigen wolle, was man eben selbst vorgebracht habe, so werde man wohl einsehen, daß ihm als Minister, gegenüber den "speciellen Befehlen, Allerhöchsten Ordres, geheimen Weisungen, " eben nichts übrig geblieben sei, als den Gehorsamen zu spielen; er sehe sich daher außer aller Verantwortung, und mache dafür den Großherzog verantwortlich.

Das war nun denn doch selbst für einen jungen constitutionellen Staat ein für alle Mal zu viel, da nun fand auch Herr Generallieutenant von Schäfer in seinem Itzstein, seinem Freunde Itzstein, einen Itzstein, der ihn dafür, daß er durch die Verantwortlichmachung eines Unverantwortlichen, d. h. durch eine staatsgrundgesetzliche Unmöglichkeit versucht hatte, sich eine bequeme Freistätte für jeden inconstitutionellen Übergriff zu verschaffen, unter einem mit niederschmetternder Beredsamkeit, nicht bloß den Vorwurf der Feigheit, sondern auch noch den des Verrathes an Fürsten und Vaterland in's Gesicht schleuderte Wollen nun vielleicht auch Sie meine Herren, ich weiß es nicht, aus Unbarmherzigkeit oder aus bösem Willen, unserem Herrn Finanzminister einer ähnlichen Verantwortung in Zukunft Preis geben? Ich glaube nicht, Sie sind ein für alle Mal zu großmütig und ich hege die feste Überzeugung, Sie wollen weder, daß unser Herr Finanzminister die Schlechtigkeit fremder Minister geradezu nachahmen, noch daß er auf jene Originalität je wieder zurückkomme, mit der er Woitechs Interpellation einer Zeit dahin beantwortete: er habe allerdings die Gränzcassen für Jellachich stürzen lassen, aber es seien ja bloß ungarische Gelder darin gewesen. Ich sage nochmals, Sie sind zu großmütig meine Herren und in Rucksicht auf diese Großmut erspare ich mir's gegenüber der Bemerkung, die der Herr Finanzminister machte, "die Herren seien ausschweifend vorgegangen bei dieser Debatte, sie hätten gesprochen von der Verwendung und nicht von der Verwilligung dieser Steuer. " Die Gegenbemerkung zu machen, der Herr Finanzminister hätte, wenn er sein eigener Todseind gewesen wäre, nicht mehr sagen können, um die Geneigtheit der hohen Kammer zu einer Steuerverwilligung unter sotanen Umständen vollends zu untergraben. Dergleichen erspare ich mir deßhalb, das vermessendliche Vertrauen, welches er auf dieses hohe Haus hegt, als eine Sünde gegen den Volksgeist zu erklären, das vermessendliche Vertrauen, meine ich, welches ihm in prophetischem Geiste schon seit geraumer Zeit erlaubte, ohne alle Nachholung einer Kammergenehmigung die indirecten Steuern nicht bloß für Galizien, wie bei der Debatte in der vorigen Sitzung der Abgeordnete Dylewski bemerkt hat, sondern auch für Steiermark auszuschreiben, unbekümmert, ob er sich vielleicht darüber werde verantworten müssen und können. Eben so sehe ich weiter nicht ein, warum ich über die so viel zitierte Verlegenheit sprechen soll, in die der Herr Finanzminister sich hinein verrannt hat.

Mir kommt diese Verlegenheit, ich muß es geradezu gestehen, nicht so unschuldig vor; mich dünkt, sie beißt sich auf 7 monatlichen Stockzähnen herum, und wenn wir sie geradezu laufen lassen, so wird sie sich schon von selbst fortbringen.

Nun müßte ich freilich noch schließlich nach dem Schema, welches ich mir Eingangs meiner Rede vorgesetzt habe, der Frage auch von den zwei andern Seiten beizukommen suchen, nämlich von Seite der politischen Gesamtlage des Vaterlandes und von Seite des Ehrenmandates dieses Hauses. Ich würde aber nur die Aufmerksamkeit der hohen Versammlung in nutzloser Weise in Anspruch nehmen, ich würde nur dem, was die nachfolgenden Redner zu sagen haben werden, in unverantwortlicher Weise vorgreifen, wenn ich mich auf ein Feld wagen sollte, auf dem ich vielleicht in einer Stunde noch nicht allen Stoff ausgearbeitet haben würde. Deshalb enthalte ich mich jeder weiteren Bemerkung und sage nur noch zum Schlusse, daß mir die Art und Weise, wie man uns eine Steuerverwilligung zumuthet, nicht nur kraus erscheint, sondern so kraus, daß sie mir zu kraus erscheint.

Smolka. Ich werde mir erlauben, an das Gesamtministerium eine Interpellation zu richten. Seit einigen Tagen bereits verbreitet sich das Gerücht, daß der Herr Minister des Innern aus dem Ministerium zu treten gedenke, ja daß derselbe sein Portefeuille in die Hände Sr. Majestät bereits zurückgelegt habe.

Ich begreife sehr wohl, daß der angeregte Umstand eine, lediglich zwischen Sr. Majestät und dem Ministerium selbst zu ordnende Angelegenheit betrifft; indessen glaube ich mich dem Vorwurfe der Unbescheidenheit nicht ausgesetzt zu haben, wenn ich das Wort ergreife, um auf ein Gerücht hinzuweisen, welches, wie ich zu bemerken Gelegenheit hatte, die Gemüther der Einwohner Wiens und auch Anderer mit Unruhe und Besorgniß erfüllte. Diese Besorgniß ist das schönste Zeugniß des Vertrauens, welches der Minister des Innern noch immer im Volke genießt. (Stürmischer Beifall.)

Es ist dieß eine Anerkennung des redlichen, dem Wohle des Staates gewidmeten, wenn auch leider nicht immer mit dem erwünschten Erfolge gekrönten Strebens des Ministers des Innern. Sollte in dieser Beziehung die Ansicht der hier versammelten Vertreter des Volkes, oder wenigstens eines Theiles derselben auf die Willensbestimmung des Herrn Ministers des Innern von einigem Einfluße sein, so kann ich mir Gluck wünschen, daß ich die Gelegenheit ergriffen habe offen auszusprechen, daß auch uns galizische Abgeordnete das Gerücht, daß der Herr Minister des Innern zurück zu treten Willens sei, mit Besorgniß erfüllte, (Bravo), indem wir das aufrichtige und redliche Bestreben des Herrn Ministers des Innern in Galizien, den constitutionellen Errungenschaften Eingang zu verschaffen und diese daselbst fest zu begründen, dankbar anerkennen. (Bravo.) Indem ich dieses voraus geschickt habe, hoffe ich daß es mir weder die hohe Kammer, noch das Ministerium als eine Unbescheidenheit annehmen wird.

Wenn ich mir erlaube, die Frage zu stellen, ob das Ministerium in der Lage sei aufzuklären, ob das Gerücht, daß der Herr Minister des Innern zurückzutreten gedenke, oder sein Portefeuille bereits niedergelegt habe, in Wahrheit gegründet sei, oder nicht;  und ich füge nur noch hinzu, wie nach ich recht wohl einsehe, daß die Sachlage der Art sein könne, daß ich mich auch ohne Beantwortung dieser Frage werde bescheiden müssen. (Beifall.) Welfenberg. Es ist kein Gesuch um seine Entlassung eingereicht worden, bloß seine Kränklichkeit hat es wünschenswerth gemacht, daß er sich auf einige Zeit vom Arbeiten zurückziehe; und auch wir seine Collegen wünschen, daß er in seiner Stellung verbleibe. Smolka. Ich danke dem Herrn Minister für diese theilweise beruhigende Aufklärung.

Borrosch. Da der Herr Minister des Innern abwesend, das Gesamtministerium im Übrigen jedoch anwesend ist, und der Herr Justizminister namentlich, der zuerst die Veranlassung zu meinen drei bewussten Fragepunkten gab: so glaube ich an ihn die Frage stellen zu dürfen, ob ich heute endlich die definitive Beantwortung dieser drei Fragen zu erwarten habe, von der es abhängen wird, ob wir uns als die Vollmachtträger einer durch ein k. k. Manifest vom 6. Juni anerkannten Volksfouberainität zu betrachten haben, also für einen constituirenden Reichstag im strengsten Sinne des Wortes, oder bloß als die Vorberater einer Betrohhirten Verfassung.

Minist. B a c h. Ich habe darauf nur zu bemerken, daß die Fragen, welche der Herr Abg. für Prag in der Sitzung vom 5. September dem Ministerium gestellt hatte, in der Sitzung vom 7. September ihre Beantwortung durch das Organ des Herrn Ministers des Innern gefunden haben, und


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP